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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Zebrastreifen wurden in 2015 und 2016 gebaut und welche #Zebrastreifen wurden bereits beauftragt (je Bezirk)
Antwort zu 1: Eine Auflistung über #Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), die in den Jahren 2015 und 2016 gebaut wurden beziehungsweise sich noch im Bau befin-den, ist dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf folgender Seite für das jeweilige Jahr zu entnehmen:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/fussgaenger/bauprojekte/index.shtml.
Die blau dargestellten Maßnahmen sind nach Kennt-nisstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung be-reits fertiggestellt. Alle anderen Maßnahmen sind zurzeit im Bau beziehungsweise in der Vorbereitung dazu. Eine Auskunft über den aktuellen Stand der Beauftragungen können nur die Bezirksämter geben.
Frage2: Welche Zebrastreifen befinden sich auf der #Warteliste der Senatsverwaltung (bitte je Bezirk mit Rangfolge versehen)?
Antwort zu 2: Für folgende bereits straßenverkehrsbe-hördlich angeordnete Fußgängerüberwege gab es bislang noch keine Mittelzusage für die Umsetzung der Maßnah-me. Eine explizite Rangfolge existiert nicht. Primär maß-gebend bei der Auswahl zur Mittelzusage ist das Datum der Anordnung.
Mitte:
Behmstraße 31
Tiergartenstraße 30/31
Wallstraße 39
Huttenstraße 12
Pankow:
Schönstraße/ Amalienstraße
Piesporter Straße/ Feltmannstraße
Hauptstraße/ Goethestraße
John-Schehr-Straße 38
Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße
Blankenburger Chaussee 86
Lindenberger Weg 30
Dunckerstraße/ Stargarder Straße
Conrad-Blenkle-Straße 34
Roelckestraße/ An der Industriebahn
Buchholzer Straße/ Charlottenstraße
Friedrichshain-Kreuzberg:
Grünberger Straße östlich Simon-Dach-Straße
Körtestraße/ Freiligrathstraße
Am Ostbahnhof/ Koppenstraße
Alt-Stralau 26
Charlottenburg-Wilmersdorf:
Seesener Straße/ Cicerostraße
Spandau:
Wilhelmstraße 28
Adamstraße/ Jägerstraße
Steglitz-Zehlendorf:
Gardeschützenweg 17
Onkel-Tom-Straße/ Siebenendenweg
Osteweg/ Harry-S.-Truman-Allee
Lloyd-G.-Wells-Straße
Tempelhof-Schöneberg:
Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße
Ringstraße/ Kurfürstenstraße
Weskammstraße/ Tennstedter Straße
Töpchiner Weg 186
Treptow-Köpenick:
Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Schnellerstraße 58
Marzahn-Hellersdorf:
Hönower Straße/ Giesestraße
Havemannstraße/ Flämingstraße
Lichtenberg:
Sewanstraße/ Mellenseestraße
Seehauser Straße 10
Archibaldweg 18
Waldowallee/ Marksburgstraße
Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße
Reinickendorf:
Heinsestraße/ Fellbacher Platz
Burgfrauenstraße/ Im Fischgrund
Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Gorkistraße/ Bollestraße
Klemkestraße/ Büchsenweg
Sigismundkorso 13
Frage 3: Gibt es bereits Kostenschätzungen für diese Zebrastreifen?
Antwort zu 3: Teilweise liegen bereits Kostenschät-zungen vor.
Frage 4: Für welche möglichen Standorte für neue Zebrastreifen im Bezirk Reinickendorf liegen Anträge bei der Senatsverwaltung/ Verkehrslenkung Berlin vor oder befinden sich derzeit in der Prüfung?
Antwort zu 4: Im Jahr 2016 wurden folgende Standor-te im Bezirk Reinickendorf geprüft:
1. General-Barby-Straße/ Auguste Viktoria-Allee
2. Buddestraße/ Königsweg
3. Bernauer Strtaße 29
4. Pankower Allee/ Semkensteig
5. Hermsdorfer Damm 33
6. Hermsdorfer Damm 50
7. Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg
8. Sandhauser Straße/ Rallenweg
9. Ziekowstraße/ Oeserstraße
10. Letteallee/ Semkensteig
11. Frohnauer Straße/ Alemannenstraße
12. Frohnauer Straße/ Am Dominikusteich
13. Neubrücker Straße/ Ansgarstraße
Für die Standorte 1-3 wurde ein Fußgängerüberweg abgestimmt, für die Standorte 4-9 Mittelinseln bezie-hungsweise Gehwegvorstreckungen. Für die Standorte 10-13 wurde keine Notwendigkeit beziehungsweise Mög-lichkeit einer Querungshilfe gesehen.
Frage 5: Welche Möglichkeit der Partizipation hat die Bevölkerung und/oder die BVV künftig hinsichtlich der Prioritätensetzung beim Bau der Zebrastreifen in den Bezirken?
Antwort zu 5: Alle angeordneten Fußgängerüberwege dienen der Verkehrssicherheit und sind somit von der Bedeutung her prinzipiell erst einmal gleichwertig zu behandeln.
Mit den Bezirksämtern werden jährlich zum Jahresbe-ginn Absprachen hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Dringlichkeit und der der Umsetzungsmög-lichkeiten der Maßnahmen geführt. Dabei wurden und werden grundsätzlich immer Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und den Bezirksverordnetenversammlungen bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die meis-ten der angeordneten Fußgängerüberwege basieren in der Regel ohnehin auf Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrich-tungen und ähnlichen Einrichtungen oder den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen.
Da die für den Bau von Fußgängerüberwegen zur Ver-fügung stehenden Mittel jedoch bei der großen Anzahl bereits angeordneter Fußgängerüberwege nicht ausrei-chend ist, werden diese jährlich auf ausgewählte Maß-nahmen verteilt, von denen eine Kostenschätzung der Bezirksämter bereits vorliegt. Dabei wird sowohl die Reihenfolge der getroffenen Anordnungen (Datum) als auch auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geachtet.
Berlin, den 15. Dezember 2016
In Vertretung
H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)
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