Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen #E-Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Die im Nachfolgenden genannten Paragraphen betreffen die jeweiligen Gesetzespassagen des Berliner
#Mobilitätsgesetzes (verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
#Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)).
1 Zu § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit Absatz (2)
Frage 1:
Wie sehen die Prüfergebnisse und Maßnahmen, gestaffelt nach kurz-, mittel- und langfristig, inkl. der
Abwägungen in der Entscheidungsfindung zu potenziellen Maßnahmen zu den Unfällen nach §21 (2) aus?
Frage 2:
Wann werden diese auf der Internetseite der Senatsverwaltung veröffentlicht?
Antwort zu 1 und zu 2:
§ 21 Absatz 2 des Berliner Mobilitätsgesetzes enthält Verpflichtungen zur
Veröffentlichung, für deren Erfüllung die entsprechenden Strukturen im Aufbau sind. Die
Verkehrslenkung Berlin hat zu den tödlichen Unfällen Maßnahmen geprüft. Diese sind auf
Grund der differenzierten Unfalllage sehr unterschiedlich. Das Gesetz erfordert die
Veröffentlichung der Prüfergebnisse. Eine umfassende Darstellung des
Abwägungsprozesses ist hingegen nicht vorgesehen und wird nicht erfolgen.
2
Die tödlichen Unfälle, die Prüfergebnisse zur Vermeidung weiterer solcher Unfälle und die
umzusetzenden Maßnahmen werden bis Ende 2018 im Internet veröffentlicht. Die
komplette Einzeldarstellung der tödlichen Unfälle befindet sich derzeit noch in der
Zusammenstellung. Hinsichtlich der Schwerverletzten wird derzeit ein Verfahren in
Abstimmung mit der Polizei aufgebaut.
2 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den #Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine für die Koordinierung der #Radverkehrsanlagen zuständige Person
benannt?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Benennung der fehlenden Ansprechpartner zu rechnen?
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Zuständig für die Koordinierung sind die im 3. Fragekomplex behandelten Beschäftigten.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Offiziell hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch keine zuständige Person für
die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt. Die Benennung erfolgt in Kürze.
Antwort zu 2:
Rein formell. Es fehlt noch die finale Abstimmung mit dem Stadtrat.
Antwort zu 3:
Kurzfristig.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wurde eine zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat eine Person benannt. Die #Koordinierungsstelle ist im
Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen und Freiflächen-Planung, Entwurf,
Neubau angesiedelt.
3
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Bisher hat Neukölln noch keine Person benannt, die für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen zuständig ist.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die Koordinierung der Radverkehrsanlagen mit den Schnittstellen zur Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IV B, zur Verkehrslenkung Berlin, zu den
politischen Gremien im Bezirk (Fahr-Rat) und zu den Bürgerinnen und Bürgern wird als
Teamleistung von den beiden Radverkehrsingenieuren wahrgenommen. Neukölln wird in
2019 eine Person benennen, sobald seitens der zuständigen Senatsverwaltung eine
Beschreibung der Koordinationsaufgaben erfolgt. Eine Beschreibung dieser
Koordinationsaufgaben ist erforderlich um ggf. aus den zusätzlichen Aufgaben eine
tarifrechtliche Bewertung des Aufgabengebietes fortzuschreiben.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat eine für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen
zuständige Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Reinickendorf ist noch keine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt worden.
Antwort zu 2 und zu 3:
Die beiden zusätzlichen Stellen für die Planung und Umsetzung von bezirklichen
Radverkehrsmaßnahmen sind leider noch nicht besetzt. Der Bezirk bereitet derzeit die
fünfte Stellenausschreibung vor, da die vier vorangegangenen Ausschreibungen nicht
erfolgreich waren. Somit werden die Aufgaben derzeit von den Kolleginnen und Kollegen
im Straßen- und Grünflächenamt mit wahrgenommen. Die Benennung einer Person für die
Koordinierung der Radverkehrsanlagen erfolgt nach erfolgreicher Stellenbesetzung.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat einen Ansprechpartner benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde eine Person für die Koordinierung der
Radverkehrsanlagen benannt.
4
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Person benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Fahrradbeauftragte benannt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
3 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (5)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keine zwei Vollzeitbeschäftigte, die für den Radverkehr tätig sind?
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einstellung oder Umsetzung auf diese Stellen zu rechnen?
(nicht nur Benennung, sondern Stellenbesetzung bzw. behördeninterne Umsetzung auf diese Stellen.)?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Die Stellen sind beide besetzt und ab Frühjahr 2019 beide Beschäftigte in Dienst.
Antwort zu 2:
Die Besetzung erwies sich u.a. aufgrund der geringen Verfügbarkeit qualifizierter
Fachkräfte und der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Bezirksverwaltungen als
Arbeitgeber als schwierig.
Antwort zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten zwei Vollzeitbeschäftigte und ein
Teilzeitbeschäftigter für den Radverkehr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
5
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Straßen-und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf konnte bisher nur einen
Vollzeitbeschäftigten für den Radverkehr einstellen. Die zweite Stelle ist erneut in der
Ausschreibung.
Antwort zu 2:
Es wurde bisher für die zweite Stelle keine geeignete Bewerberin / kein geeigneter
Bewerber gefunden.
Antwort zu 3:
Sobald eine geeignete Bewerberin / ein geeigneter Bewerber gefunden wurde.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin konnte nach mehreren Ausschreibungsrunden beide Stellen
besetzen.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1:
Neukölln hat im Juli 2017 und im Oktober 2017 jeweils Radverkehrsingenieure eingestellt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Fehlanzeige.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat beide Stellen für die Radverkehrsplanung zum 01.09.2018
besetzt.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin verfügt noch nicht über zwei Vollzeitbeschäftigte,
die für den Radverkehr tätig sein könnten.
Antwort zu 2:
Es wurden bisher vier Einstellungsverfahren durchgeführt. In den ersten drei der Verfahren
konnten keine geeigneten Bewerber ausgewählt werden. Zwei im vierten Verfahren
ausgewählte Bewerber haben ihre Zusagen zurückgezogen.
Antwort zu 3:
Derzeit wird die fünfte Stellenausschreibung vorbereitet.“
6
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau hat momentan nur eine Vollzeit-Stelle für den Radverkehr besetzen
können.
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Spandau hat trotz mehrfacher Stellenausschreibungen kein entsprechendes
Fachpersonal finden können. Oft liegt es auch an den schlechteren Rahmenbedingungen
(z. B. Entgelt) im Vergleich zur freien Wirtschaft.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind zwei Vollzeitbeschäftigte für den Radverkehr tätig.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat von den zwei vom Senat bereitgestellten
Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen bisher nur eine Stelle, und diese durch eine interne
Umbesetzung, besetzen können. Dennoch wird, auf mehrere Dienstkräfte verteilt,
mindestens im Umfang von zwei Vollzeit-Ingenieurs-Stellen, Ingenieur-Arbeit für
Radverkehrsvorhaben geleistet.
Antwort zu 2:
Die zweite vom Senat bereitgestellte Ingenieurinnen/Ingenieur-Personalstelle konnte
bisher, trotz mehrfacher Versuche von Ausschreibungen, noch nicht besetzt werden. Die
Gründe waren entweder Bewerbende, die sich nach Auswahl und Einstellungsangebot für
einen anderen Arbeitgeber entschieden haben, oder fehlende geeignete Bewerbende.
Antwort zu 3:
Zurzeit sind mehrere Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen erneut ausgeschrieben. Wenn
daraus geeignete Bewerbende ausgewählt werden können, die das Einstellungsangebot
dann auch annehmen, können diese Stellen besetzt werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Der Bezirksamt Treptow-Köpenick hat im Straßen- und Grünflächenamt zwei Stellen für
Radverkehr (1 Planerin/Planer, 1 Bauleiterin/Bauleiter) im Fachbereich Tief geschaffen.
Jedoch sind diese Stellen wegen der fehlenden bzw. ungeeigneten
Bewerberinnen/Bewerber nicht vollständig besetzt. Im Fachbereich Tief sind 50 % der
Stellen besetzt (1 Planerin/Planer, kein Bauleiter).
Im Stadtentwicklungsamt gibt es keine Stelle, die sich ausschließlich mit dem Radverkehr
befasst. Im Stadtentwicklungsamt ist die Planstelle besetzt.“
4 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (8)
Frage 1:
Welche Bezirksämter haben bisher keinen bezirklichen FahrRat eingerichtet?
7
Frage 2:
Welche Gründe liegen dafür jeweils vor?
Frage 3:
Wann ist mit der Einrichtung der fehlenden bezirklichen FahrRäte und deren regelmäßigen Einberufung zu
rechnen? Wann beginnen diese mit der geplanten Arbeit?
Die Bezirke haben wie folgt geantwortet:
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk gibt es seit vielen Jahren einen kontinuierlich arbeitenden Fahr-Rat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen eingerichteten bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Marzahn-Hellersdorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat einen bezirklichen FahrRat.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Mitte von Berlin:
„Antwort zu 1:
Der Bezirk Mitte von Berlin hat bereits seit dem Jahr 2016 einen bezirklichen FahrRat.
Dieser tagt ca. vier Mal im Jahr. Als Teilnehmende sind Fraktionsmitglieder, Verbände,
Vereine, Initiativen etc. regelmäßig in den Sitzungen anwesend.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Neukölln von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Neukölln hat seit 2017 einen Fahr-Rat eingerichtet, welcher drei Mal im Jahr tagt. Dieser
Fahr-Rat wurde schon vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes eingerichtet.“
Pankow von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow hat einen bezirklichen FahrRat eingerichtet.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
8
Reinickendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat am Anfang dieser Legislaturperiode den
Mobilitätsrat ins Leben gerufen, der zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst) tagt.
Der Mobilitätsrat nimmt auch alle Aufgaben eines FahrRats wahr und setzt sich wie ein
solcher aus Mitgliedern aus allen relevanten Interessengruppen zusammen. Auch je ein
Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertretenen Parteien ist
Mitglied des Mobilitätsrats. Das Gremium berät die Verwaltung und den
Verkehrsausschuss der BVV. Im Mobilitätsrat werden die unterschiedlichen Interessen in
allen Verkehrsfragen berücksichtigt (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Öffentlicher
Personennahverkehr – ÖPNV, Behinderte). Die Arbeit geht also sogar über die eines
FahrRats hinaus.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Spandau von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Spandau tagt der FahrRat vier Mal im Jahr.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Antwort zu 1:
Im Bezirk Steglitz- Zehlendorf ist noch kein bezirklicher FahrRat nach Mobilitätsgesetz
eingerichtet. Es gibt jedoch einen regelmäßig tagenden Runden Tisch Radverkehr, an
dem Vertreter der mit Mobilitätsfragen befassten Verbände sowie der bezirklichen
Fachämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
teilnehmen.“
Antwort zu 2 und zu 3:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant im ersten Quartal 2019 den bezirklichen FahrRat
einzuberufen und die Arbeit aufnehmen zu lassen.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
„Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verfügt über einen bezirklichen FahrRat, der von
Frau Bezirksstadträtin Heiß geleitet wird und sich ca. alle zwei Monate trifft.
Antwort zu 2 und zu 3:
Entfällt.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„Antwort zu 1 bis zu 3:
Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es seit Jahren eine AG Radverkehr, die die im
Mobilitätsgesetz beschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Die AG Radverkehr tagt
regelmäßig zwei Mal jährlich. Derzeit sondieren die Teilnehmenden einen quartalsweisen
Tagungsrhythmus, um eine bessere Koordination und Kommunikation der Beteiligten zu
erreichen.“
9
5 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (7)
Frage1:
Wie sind die Meilensteine zur Einhaltung dieser Vorgaben festgelegt?
Frage 2:
Sind die Meilensteine bis jetzt eingehalten worden?
Frage 3:
Wie wird die Zielerreichung aktuell eingeschätzt?
Antwort zu 1 bis zu 3:
Ja, die Meilensteine wurden bis jetzt eingehalten. Ziel ist es, den Radverkehrsplan bis Juni
2020 zu erarbeiten und diesen spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Nach dem
Beschluss des Mobilitätsgesetzes im Juni 2018 wurde der „Fahrplan“ für die Aufstellung
des Radverkehrsplans erarbeitet und Beteiligungsformate und Zuständigkeiten
abgestimmt. Die Ausschreibung für die Bindung eines Dienstleisters läuft derzeit. Der
Beteiligungsprozess soll im ersten Quartal 2019, nach der Erarbeitung der Vorgaben für
den Radverkehrsplan, beginnen. Ende 2019 soll das Beteiligungsverfahren abgeschlossen
sein, so dass bis Sommer 2020 der Radverkehrsplan erarbeitet und abgestimmt werden
kann.
6 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (8)
Frage:
Wie sieht der neue Zeitplan zur Erstellung der „Vorgaben für den Radverkehrsplan aus“? Wann werden
diese erstellt sein?
Antwort:
Die Dialoggruppe Radverkehr wird sich zur Erarbeitung der Vorgaben im Dezember 2018
zum ersten Mal treffen. In dieser und zwei weiteren Sitzungen werden Details für die
Vorgaben erarbeitet und dem Senat im zweiten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt.
Die Erstellung des Radverkehrsplans baut darauf auf.
7 Zu § 41 Berliner Radverkehrsnetz Absatz (3)
Frage 1:
Geht die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung noch von einer termintreuen Erstellung des
Radverkehrsnetzes bis Juni 2019 aus?
– Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird der Beginn der Arbeiten zum Radverkehrsnetz zum ersten Quartal
2019 gemäß Ausschreibung sichergestellt?
– Wenn nein, wie lautet der neue Termin?
10
Antwort zu 1:
Nein, die Erstellung/ Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes wird sich aller Voraussicht
nach um ein halbes Jahr verschieben, da die Entwicklung des Radverkehrsnetzes und
insbesondere die Festlegung der Standards als Teil des zukünftigen Radverkehrsplans zu
verstehen ist. Es war und ist weiterhin ein sehr hoher Abstimmungsbedarf notwendig.
Die Beauftragung wird voraussichtlich spätestens zum 01. Januar 2019 erfolgen. Um eine
entsprechend hohe Qualität des weiterentwickelten Radverkehrsnetzes zu erhalten, wird
weiterhin von einem Jahr Bearbeitungszeit ausgegangen.
Berlin, den 28.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr + Bus: Radverkehr in Berlin Voll neben der Spur Busspuren, die auch Radler nutzen, sollte es laut Mobilitätsgesetz nicht mehr geben., aus taz

http://www.taz.de/Radverkehr-in-Berlin/!5550263/

Gerade noch ist es fast ein Vergnügen, als #Radler entlang einer sechsspurigen #Hauptstraße in Berlin zu fahren: Der Weg ist frei, die Spur breit genug, dass zwei Räder nebeneinander locker Platz haben, die Autos halten schön Abstand beim Vorbeifahren. Dann brettert von hinten ein Taxi heran und quetscht sich beim Überholen vorbei; kurz darauf spürt man förmlich, dass der #BVG-Bus sich nur sehr ungern der langsameren Geschwindigkeit des #Radfahrers anpasst. So sieht Alltag aus auf Berlins Busspuren: Als Radler ist man dort bestenfalls geduldet.

Das hat natürlich seine Gründe: Eingerichtet wurden diese #Bussonderfahrstreifen für den #ÖPNV. Und auch Taxen dürfen sie meist nutzen – und die sind dort oft noch häufiger anzutreffen als Busse.
Doch die Situation soll sich für Radler durch das rot-rot-grüne Mobilitätsgesetz deutlich verbessern. Es sieht vor, dass „auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen #Radverkehrsanlagen mit gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden“. Die #Radstrecken sollen zudem „so gestaltet werden, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt“, heißt es in dem Gesetz. Danach müsste es zusätzlich zu den Bussonderstreifen künftig auch Radspuren geben.
Platz zum Überholen

Die Position der #Radverbände dazu ist klar: Teilen sich Radfahrende und Busse weiterhin einen Fahrstreifen, müsse dieser künftig ausreichend Platz zum Überholen bieten. „Damit das Miteinander stressfrei und sicher funktioniert, …

Straßenverkehr + Radverkehr: Modell des “geschützten Kreuzungs-Designs“ auch für Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit ist der Senatsverwaltung das Modell des „#geschützten Kreuzungs-Designs“ (#protected intersection,
Niederlande) bekannt?
Antwort zu 1:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für ein
sogenanntes „geschütztes Kreuzungs-Design“ bzw. für „protected intersections“ nach
niederländischem Vorbild aus dem Internet und den internationalen Fachdebatten
bekannt. Unter diesen Bezeichnungen werden unterschiedliche Ansätze hinsichtlich der
Signalisierung und der Designelemente subsumiert.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile des Modells sieht der Senat in Bezug auf die #Verkehrssicherheit?
Antwort zu 2:
Die unter dem Begriff „protected intersection“ verstandenen #Kreuzungsdesigns werden in
Berlin bisher nicht angewendet und sind auch international noch kein Standard. Der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen bisher keine eigenen
Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und die Wirksamkeit dieser Art der
Kreuzungsgestaltung vor. Auch fehlt es an belastbaren Untersuchungen zur objektiven
und subjektiven Sicherheit, die eine abschließende Beurteilung zuließen.
Vorteilhaft bei den Kreuzungsgestaltungen wirken die großzügigen #Dimensionierungen
von #Radverkehrsanlagen und Aufstellflächen für den #Radverkehr sowie die
2
entsprechenden Furtbreiten. Dies ermöglicht eine Absicherung des Radverkehrs gegen
den Kraftfahrzeug-Verkehr. Kleine „Schutzinseln“ im Kreuzungsbereich, vorgezogene
Haltelinien und „Aufstellzonen“ für die Verkehrsteilnehmenden ändern das
Abbiegeverhalten von Kraftfahrzeugfahrenden, verbessern die Sichtbeziehung im
Abbiegevorgang sowie die Abbiegegeschwindigkeit und sollen damit positiv zur
Verkehrssicherheit beitragen.
Nachteilig ist, dass sich die vorgeschlagene „Rund-um-Grün-Signalisierung“ für den
Radverkehr in Deutschland nur schwer rechtssicher realisieren lässt. Eine alternative
Trennung der Signalisierung führt zu längeren Wartezeiten und wirkt sich somit unter
Umständen negativ auf die Regeleinhaltung der Verkehrsteilnehmenden aus. Zudem
benötigt die vorgeschlagene konsequente Trennung der Verkehrsströme mehr Platz, der
insbesondere in den dichten Berliner Quartieren mit Blockrandbebauung oft nicht zur
Verfügung steht.
Frage 3:
Welche Bestrebungen seitens des Senats gibt es zur Anwendung des Modells im Berliner Straßenverkehr?
Sofern diese nicht existieren, wieso wurden keine Überlegungen zur Übertragung des Modells auf Berlin
unternommen?
Antwort zu 3:
Zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes vom 5. Juli 2018 gehört es, gefährliche
Kreuzungen für den Radverkehr sicherer zu gestalten. Im Rahmen dessen wird auch
geprüft, ob und wo sich Signalisierungs- und Knotenpunktformen, die dem „geschützten
Kreuzungs-Design“ ähnlich sind, realisieren lassen. Die Übertragung aus dem Ausland
entlehnter Formen der Verkehrsregelung muss in Anbetracht der unterschiedlichen
baulichen und rechtlichen Rahmenbedingungen aber stets ohne Vorfestlegung auf ein
bestimmtes Modell erfolgen. In Zuge der Erstellung des Radverkehrsplans wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen und gegebenenfalls
festlegen, ob und in welcher Weise solche Führungsformen in Berlin Anwendung finden
können.
Frage 4:
Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage (18/16197) des Abgeordneten Herrn Friederici vom 31. August
2018 (Antwort vom 14. September 2018) ergeben sich die zwanzig unfallträchtigsten Kreuzungen in Berlin.
Inwieweit ist das o.g. Modell auf diese 20 Kreuzungen anwendbar? Wenn nicht, bei welchen dieser
Kreuzungen ist eine Anwendung ausgeschlossen und warum? Bei welchen dieser Kreuzungen ist konkret
eine Anwendung denkbar und warum ist diese möglich?
Antwort zu 4:
Ob sich die Örtlichkeiten für den Einsatz von „geschütztem Kreuzungsdesign“ eignen oder
einzelne Designelemente die Sicherheit an diesen Kreuzungen verbessern können, lässt
sich nach einer ersten überschlägigen Prüfung nicht abschließend feststellen.
3
Frage 5:
Für welche Kreuzungen käme aus Sicht des Senats in Berlin eine Anwendung des Modells tatsächlich in
Betracht?
Antwort zu 5:
Die zurzeit geplante Umgestaltung an der Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in
Spandau wird einige Elemente des Modells enthalten. Ob weitere geeignete Örtlichkeiten
in Berlin gegeben sind, ist noch nicht abschließend geprüft.
Berlin, den 24.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Leitprojektes Radewegeinfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

Die Förderung des #Radverkehrs ist eines der wichtigsten Vorhaben der Regierungskoalition. Ziel ist es, den Ausbau der #Radverkehrsinfrastruktur zu beschleunigen, vorhandene #Radverkehrsanlagen zu sanieren und zu unterhalten sowie ausreichende und sichere #Fahrradabstellanlagen bereitzustellen. Hierfür stehen im Doppelhaushalt 2018/2019 umfangreichere Mittel als bisher zur Verfügung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird gemeinsam mit den Bezirken und mit der Unterstützung der neu gegründeten infraVelo GmbH vorangebracht. In den vergangenen Monaten ist die Planung zahlreicher Einzelvorhaben mit den Bezirken abgestimmt worden, nun kann die Umsetzung beginnen.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klima, Regine Günther, hierzu: „Berlin soll zu einer dynamischen und attraktiven Fahrrad-Stadt werden. Gemeinsam mit den Bezirken wollen wir den Ausbau komfortabler und sicherer Radwege sowie Abstellanlagen zügig voranbringen. Das ist gut für die Menschen und die Umwelt. Viele internationale Metropolen beschreiten ähnliche Wege.“

Das Leitprojekt Radwegeinfrastruktur umfasst den Neubau und die Sanierung von Radverkehrsanlagen sowie eine Reihe besonderer Maßnahmen und Projekte. Besonders hervorzuheben ist hierbei die bundesweit erstmalige Einrichtung „geschützter Radverkehrsanlagen“ an Hauptverkehrsstraßen. Auf einer Reihe von Pilotstrecken wird erprobt, inwieweit eine physische Trennung von Rad- und Autoverkehr durch Schutzelemente wie Pfosten oder Poller den Radverkehr sicherer und attraktiver machen kann. Berlin ist hier bundesweit Vorreiter.
Außerdem sollen vor allem neue Radverkehrsanlagen im Streckenverlauf künftig mit grüner Farbe markiert werden. Dies gilt auch für die geschützten Radverkehrsanlagen. An Kreuzungen und Einmündungen bleibt es bei der roten Einfärbung von Radverkehrsanlagen. Die farblichen Markierungen sollen den Radverkehr in Berlin sicherer und vor allem sichtbarer machen.

Zu den besonderen Maßnahmen des Leitprojektes Radwegeinfrastruktur zählt die Realisierung von #Radschnellverbindungen. Damit werden Anreize geschaffen, das Fahrrad in Berlin auch für weite Strecken und insgesamt häufiger zu benutzen. Radschnellwege sind sehr attraktiv, da sie sehr breit gestaltet sind und meist eine vom Autoverkehr getrennte Streckenführung vorgesehen ist. Diese #Langstrecken-Radwege sind gut beleuchtet, bequem und in der Regel ohne Stopp zu befahren. Sie machen das #Radfahren sicherer und schneller – insbesondere auf Wegstrecken, die länger als fünf Kilometer sind. Sie können schnell, aber auch in gemütlichem Tempo befahren werden.

Darüber hinaus werden in großem Umfang Fahrradabstellanlagen geschaffen. Gut zugängliche und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an öffentlichen Straßen und Plätzen sowie an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV sind ein weiterer Anreiz, das Fahrrad für möglichst viele Alltagswege zu nutzen. Die Auswahl der Anlagen reicht dabei von einfachen Anlehnbügeln über sogenannte #Doppelstockparker und abschließbare #Fahrradboxen, bis hin zu großen #Fahrradparkhäusern mit Bewachung und verschiedenen Serviceangeboten (Reparatur, Ersatzteile, Information, etc.). Hierfür werden u.a. mehrere Standort- und Potentialanalysen für das Fahrradparken an ÖPNV-Knotenpunkten und der Aufbau eines Betriebs- und Unterhaltungsmanagements für die Verbesserung des Fahrradparkens in Berlin finanziert.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Radverkehr + Straßenverkehr: Auf welchen Hauptstraßen setzt der Senat die Radverkehrsstrategie (nicht) um?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nach welchen Kriterien, in welchen Katego-rien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden #Haupt- und #Nebenstraßen im über- und im untergeordne-ten #Straßennetz Berlins #definiert?
Antwort zu 1: Das Berliner Straßennetz wird auf Basis der „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008) der For-schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) klassifiziert und in Verbindungsfunktionsstufen eingeteilt.
Das übergeordnete Straßennetz (auch als “#StEP-Netz“ bezeichnet) wird in Verbindung mit dem Stadtentwick-lungsplan Verkehr (StEP Verkehr) veröffentlicht und umfasst jetzt die Verbindungsfunktionsstufen 0 bis IV. Im Folgenden werden die Verbindungsfunktionsstufen des übergeordneten Straßennetzes erläutertet:

Verbindungs-funktionsstufe Bezeichnung Einstufungskriterien
0
kontinentale Straßenverbindung
Verbindung zwischen Metropolregionen
I
großräumige Straßenverbindung
Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West
II
übergeordnete Straßenverbindung
Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und be-sonderen Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Straßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüpfungspunkten des großräumigen Verkehrs-systems (Flughäfen, Fernbahnhöfe, Häfen)
III
örtliche Straßenverbindung
Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unter-zentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonde-ren Mittelzentren, Verbindung zwischen den sonsti-gen Mittel- und Unterzentren bzw. Ortsteilen, Anbin-dung von Verknüpfungspunkten des regionalen Ver-kehrssystems (Regionalbahnhöfe, P+R-Anlagen)
IV
Ergänzungsstraßen (Straßen von besonderer Bedeutung)
Anbindung und Erschließung von Wohn- und Ge-werbegebieten sowie von Industriegebieten, Auf-nahme des straßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus)

Die konkrete Einstufung der jeweiligen Straße ist für das übergeordnete Straßennetz von Berlin veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml bzw. als Karte für den Bestand unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2015_h.pdf zu sehen.
Auf dieser Webseite findet sich auch der Link zum FIS-Broker, der ebenfalls den Bestand enthält und in einem die Orientierung erleichternden Modus darstellt.
Unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/aenderungen.shtml werden Änderungen in den Einstufungen ausgewiesen.
Alle Straßen, die nicht zum übergeordneten Straßen-netz von Berlin gehören, sind Straßen des sogenannten Nebenstraßennetzes bzw. untergeordneten Straßennetzes.
Frage 2: Auf wie viele Kilometer addieren sich die Straßen des übergeordneten und des untergeordneten Straßennetzes in Berlin, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien?
Antwort zu 2: Für das übergeordnete Straßennetz von Berlin liegen folgende Daten vor:

Verbindungsfunktionsstufe Länge – Bestand 2015 [km]
0
5,3
I
156,2
II
625,4
III
441,0
IV
307,8
Summe
1535,7

Die Straßenlängen sind gerundete Werte.
Das gesamte Berliner Straßennetz weist eine Gesamt-länge in 2015 von rd. 5.354 km auf.
Frage 3: An welcher Stelle sind die Einordnungen der einzelnen Berliner Straßen in die jeweiligen, unter Frage 1 genannten Kategorien öffentlich einzusehen? (Bitte um eine Einzelauflistung im Anhang, falls nicht öffentlich einsehbar.)
Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 1.
Frage 4: Wie viele Kilometer im übergeordneten Stra-ßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, verfügen über #Radverkehrsanlagen?
Antwort zu 4: Statistische Angaben über die Länge der Radverkehrsanlagen werden nur von der Verkehrslen-kung Berlin für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Stra-ßen erhoben: Danach verfügen nach dem Stand vom März 2016 1.033 km über bauliche oder im Seitenraum mar-kierte Radwege, 90 km über Radfahrstreifen, 180 km über Schutzstreifen für den Radverkehr, 111 km über gemein-same Geh- und Radwege und 104 km über für den Rad-verkehr freigegebene Gehwege. Zusammen mit 151 km Radverkehrsführungen in Knotenpunktsbereichen (in der Regel Radfahrerfurten) ergibt dies eine Gesamtlänge von 1.669 km Radverkehrsanlagen an Straßen in der Zustän-digkeit der Verkehrslenkung Berlin.
Bei den Straßen in der Zuständigkeit der Verkehrslen-kung Berlin handelt es sich in der Regel um Straßen der Verbindungsfunktionsstufen 0-IV. Eine Zuordnung der Daten für die Radverkehrsanlagen zu den einzelnen Ver-bindungsfunktionsstufen wird bei der Erhebung der Län-genangaben jedoch nicht vorgenommen und kann daher nicht angegeben werden.
Frage 5: Für wie viele Kilometer im übergeordneten Straßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radver-kehrsanlagen in Bau oder in Planung?
Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 6.
Frage 6: Für welche Straßen im übergeordneten Stra-ßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radverkehrs-anlagen in Bau oder in Planung?
Antwort zu 6: Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen können von den bezirklichen Straßen- und Grünflächen-ämtern sowohl im Rahmen des allgemeinen Straßenbaus als auch im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt im Rahmen des Radverkehrsinfra-strukturprogramms geplant und errichtet werden. Da der Senat von den durch die Bezirksämter in eigener Regie durchgeführten Vorhaben meist keine Kenntnis hat und nicht über Detailinformationen zu diesen Vorhaben ver-fügt, beschränkt sich die folgende Auflistung auf die letzteren, von den bezirklichen Straßen- und Grünflä-chenämtern im Auftrag des Senats durchgeführten Vorha-ben des Radverkehrsinfrastrukturprogramms. Da bei noch in der Planung befindlichen Maßnahmen die genaue Län-ge der letztendlich hergestellten Radverkehrsanlagen noch nicht feststeht, sind insbesondere diese Längenangaben vorläufiger Natur und auf der Basis von Abschätzungen ermittelt worden:

Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr
Kapitel 2970 Titel 720 16
Vorhaben, für die Förderzusagen erteilt sind
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf
Radverkehrsanlagen Teplitzer Straße – Huber-tusallee
II
1,100 km
2
Charlottenburg-Wilmersdorf
Nürnberger Str.
III
0,370 km
3
Lichtenberg Geh- und Radweg Möllendorfstraße
II
0,045 km
4
Marzahn-Hellersdorf
Radverkehrsanlagen Blumberger Damm
II
2,386 km
5
Mitte
Französische Straße
III
1,310 km
6
Spandau
Rad- und Gehweg Nauener Trog
III
0,060 km
7
Steglitz-Zehlendorf
Feuerbachstraße
III
0,315 km
8
Treptow-Köpenick
Herstellen von Radverkehrsanlagen in der Oberspreestraße Nord und Schnellerstraße
II
0,380 km
Vorhaben in Planung (noch nicht final abgestimmt, Realisierbarkeit noch nicht sicher)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Schutzstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße
III
ca. 0,800 km
2
Charlottenburg-Wilmersdorf Schutzstreifen Brandenburgische Straße
II
ca. 0,3 km
3
Friedrichshain-Kreuzberg Schutzstreifen Hasenheide (Südseite)
II
ca. 1,1 km
4
Friedrichshain-Kreuzberg Radweg Stralauer Allee
I
ca. 0,7 km
5
Lichtenberg Schutzstreifen Siegfriedstraße Süd
III
ca. 0,1 km
6
Lichtenberg Schutzstreifen Gensinger Straße
III
ca. 1,0 km
7
Lichtenberg Radweganbindung Seefelder Straße
III
ca. 0,1 km
8
Mitte Schutzstreifen Chausseestraße zwischen Zin-nowitzer Straße und Wöhlerstraße
II
ca. 0,6 km
9
Pankow Schutzstreifen Neumannstraße
IV
ca. 1,3 km
10
Pankow Radverkehrsanlagen Pasewalker Straße – Ber-lin Straße
III
ca. 1,5 km
11
Spandau Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Seegefelder Straße
III
ca. 0,5 km
12
Spandau Radverkehrsanlagen Kisselnallee
III
ca. 0,6 km
13
Spandau Geh- und Radweg an der Schönwalder Allee (südlich Landesgrenze)
III
ca. 0,1 km
14
Steglitz-Zehlendorf Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Clayallee
II
ca. 0,5 km
15
Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Boelckestraße
III
ca. 1,0 km
16
Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Marienfelder Allee
II
ca. 1,7 km
17
Tempelhof-Schöneberg Herstellung Radverkehrsverbindung Alvensl-ebener Straße-Winterfeldstraße (LSA-Querung an der Potsdamer Str.)
I
ca. 0,1 km
18
Treptow-Köpenick
Radweg Elsenstraße Nordseite
II
ca. 0,4 km
19
Treptow-Köpenick Radverkehrsanlagen Rummelsburger Allee zw. Treskowallee und Am Walde
II
ca. 0,7 km
20
Treptow-Köpenick Schutzstreifen An der Wuhlheide (nördl.Seite)
II
ca. 3,0 km

Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr
Kapitel 1270 Titel 720 16
Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Friedrichshain-Kreuzberg
Radfahrstreifen Gitschiner Straße
II
1,450 km
2
Friedrichshain-Kreuzberg
Markierung und LSA-Anpassung Warschauer Str.
II
0,920 km
3
Lichtenberg
Seddiner Str.
III
0,400 km
4
Lichtenberg
Radverkehrsverbindung Lichtenberger Brücke (Nordseite)
I
0,280 km
5
Lichtenberg
Egon-Erwin-Kisch-Straße
III
0,140 km
6
Marzahn-Hellersdorf
Radverkehrsanlagen Alt-Kaulsdorf
I
0,200 km
7
Mitte
Stülerstr.-Budapester Str.
III
0,570 km
8
Mitte
Reinickendorfer Str.
II
1,300 km
9
Mitte
Annenstraße
III/IV
0,310 km
10
Pankow
Danziger Str. östl. Bötzowstr.
II
1,200 km
11
Pankow
Dietzgenstr. ab Rosenthaler Weg (Westseite)
II
1,000 km
12
Pankow
Radfahrstreifen Buschallee
II
0,100 km
13
Reinickendorf
Schutzstreifen Eichborndamm
II
0,630 km
14
Spandau
Zeppelinstr.-Nauener Str.
III
0,315 km
15
Tempelhof-Schöneberg
Radverkehrsanlagen Kaiserstraße
III
0,200 km
16
Treptow-Köpenick
Köpenicker Landstraße – Am Treptower Park
I
0,290 km
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
Kapitel 1270 Titel 521 08
Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase)
Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm (Südseite im Bereich Juli-us-Morgenroth-Platz – Einmündung Brienner Straße)
II
0,036 km
2
Friedrichshain-Kreuzberg Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.)
II
0,180 km
3
Friedrichshain-Kreuzberg Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.)
II
0,050 km
4
Lichtenberg
Falkenberger Ch. (Bhf. – hinter Pablo-Picasso-Str.)
II
0,510 km
5
Marzahn-Hellersdorf
Knotenpunkt Märkische Allee / Alt-Biesdorf
II
1,300 km
6
Mitte
Seestraße (Teilabschnitte)
II
0,985 km
7
Mitte
Lessingstraße Ostseite
II
0,220 km
8
Mitte
Stromstraße Westseite
II
0,300 km
9
Spandau
Falkenseer Chaussee Südseite
II
0,920 km
10
Spandau
Gartenfelder Straße Nordseite
IV
0,720 km
11
Spandau
Ruhlebener Straße Nordseite
II
0,515 km
12
Steglitz-Zehlendorf Kamenzer Damm Nordseite
II
0,400 km
13
Steglitz-Zehlendorf Dahlemer Weg
III
0,540 km
14
Tempelhof-Schöneberg Friedrich-Wilhelm-Platz
III
0,050 km
15
Tempelhof-Schöneberg Rixdorfer Straße
II
0,800 km
16
Treptow-Köpenick
Sanierung des Radwegs in der Wernsdorfer Straße
III
0,300 km

Summen für die Verbindungsfunktionsstufen
Stufe in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase in Planung
I
0,770 km
ca. 0,800 km
II
16,727 km
ca. 8,300 km
III
4,880 km
ca. 5,700 km
IV
0,720 km
ca. 1,300 km
Summe
23,097 km
ca. 16,100 km

Frage 7: Wie verteilen sich die Zuständigkeiten für die Planung, für verkehrliche Anordnungen und deren Um-setzung sowie für die Finanzierung von Straßenbaumaß-nahmen im übergeordneten und im untergeordneten Stra-ßennetz auf die Senatsverwaltung und ihre nachgeordne-ten Behörden sowie auf die Bezirke?
Antwort zu 7: Die genaue Zuständigkeitsverteilung ist dem Allgemeinen Zuständigkeits-Gesetz (AZG) bzw. dem damit verbundenen Zuständigkeitskatalog zu ent-nehmen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass im überge-ordneten Straßennetz für die Planung von Straßenbau-maßnahmen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, für die straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen die Verkehrslenkung Berlin (abgesehen von An-ordnungen betreffend den ruhenden Verkehr, die von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden getroffen werden) und für den Entwurf, die Ausführungsplanung, die Vergabe der Arbeiten, die Kontrolle der Bauausführung und die Abrechnung der Maßnahmen das jeweilige be-zirkliche Straßen- und Grünflächenamt als Baulastträger zuständig ist. Ausgenommen von der bezirklichen Baulast sind Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke wie z. B. Brücken sowie die Autobahnen und andere Bundesstra-ßenabschnitte, die noch in der Baulast des Bundes sind.
Im untergeordneten Straßennetz sind die Bezirksämter bzw. deren Fachämter (Straßen- und Grünflächenamt bzw. Ordnungsamt als bezirkliche Straßenverkehrsbehör-de) für Planung, Anordnung und Bau zuständig. Eine Ausnahme gibt es lediglich bezüglich der straßenver-kehrsbehördlichen Anordnungen bei Maßnahmen mit Auswirkungen auf das übergeordnete Netz, Maßnahmen für überörtliche Radwegeführungen, der Kennzeichnung überörtlicher Fahrradrouten sowie bei allgemeinen ver-kehrlichen und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammen-hang mit Bundesbehörden, parlamentarischen Einrichtun-gen, diplomatischen und konsularischen Vertretungen und sonstigen besonders gefährdeten Objekten; hierfür ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig.
Für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich die jeweiligen Straßenbaulastträger, also in der Regel die bezirklichen Straßen- und Grünflächenäm-ter, zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt stellt aber in großem Umfang Mittel bereit, um die Bezirke in die Lage zu versetzen, auch über die von ihnen im Rahmen der Straßenunterhaltung oder der Abarbeitung der laufenden Investitionsplanung durchge-führten Vorhaben hinaus besondere Schwerpunkte wie beispielsweise bei Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs, der Bushaltestellen oder des Radver-kehrsnetzes setzen zu können.
Frage 8: Welche Zielzeitpunkte hat sich der Senat für die Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie niederge-legten Maßnahmen und Modellprojekte, die das überge-ordnete Straßennetz betreffen, gesetzt? (Bitte um eine detaillierte Einzelauflistung.)
Antwort zu 8: Für die wesentlichen Ziele der Radver-kehrsstrategie ist der Zielhorizont für das Jahr 2025 for-muliert. Teilweise enthält die Radverkehrsstrategie dazu konkretere Angaben (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/rad/strategie/download/radverkehrsstrategie_senatsbeschluss.pdf, s. 24 ff.). Der Sachstand der Zielerreichung bzw. der Maßnahmenumsetzung wird regelmäßig evalu-iert und mit dem Beratungsgremium ‚FahrRat‘ erörtert, um entsprechend nachsteuern und ggf. auch Zeitziele anpassen zu können.
Das Land Berlin erarbeitet derzeit zur Bewältigung der Fahrradabstellprobleme in der Stadt eine Strategie Fahrradparken Berlin. Der Beschluss soll voraussichtlich Ende 2016 vorliegen. Die Strategie Fahrradparken soll einerseits Leitlinien und Handlungsansätze für die Erhö-hung und Differenzierung des Fahrradabstellangebotes enthalten und andererseits finanzielle Mittel für die Reali-sierung von Maßnahmen akquiriert werden. Ein wesentli-cher Schwerpunkt der Strategie Fahrradparken ist die zeitnahe Umsetzung in den Jahren 2017 bis 2021 von 6 Modellprojekten – Umsetzung einer gesicherten Abstell-anlage am Bf. Gesundbrunnen, Umsetzung eines Kon-zeptes für ein Fahrradparkhaus/-station, Umsetzung von 5 gesicherten Abstellanlagen im öffentlichen Raum, geziel-te Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch attraktive Abstellangebote an den Quellen (Wohnen) und Zielen (ÖPNV), Qualifizierung und Erweiterung des Bike-and-Ride Angebotes und Durchführung eines „Fahrradparken Audits“. Dabei sollen für Berlin geeignete Lösungsansät-ze für unterschiedliche Anforderungen erprobt werden.
Die Modellprojekte werden in der Strategie Fahrrad-parken skizziert und der notwendige Finanzierungsbedarf

wird abgeschätzt. Zur Durchführung der Modellprojekte werden die Leistungen und Anforderungen in weiteren Arbeitsschritten als Grundlage für eine Ausschreibung präzisiert und konkretisiert.
Neben Maßnahmen im Bereich des Fahrradparkens werden auch weitere Modellprojekte der Radverkehrsstra-tegie angegangen.
Dazu zählt auch, das Radfahren auf längeren Wegen attraktiv zu machen. Hierbei sollen einerseits die Fahrtzei-ten im Radverkehr verkürzt werden, und somit die Ge-schwindigkeitsnachteile gegenüber dem Kfz-Verkehr auf längeren Strecken verringert werden. Dafür hat die Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr eine Potenzial- und Machbarkeitsstudie für Radverkehrsanlagen mit Radschnellverbindungs-Charakter in Berlin in die Wege geleitet. Diese Untersu-chung hat das Ziel, Trassen und Streckenabschnitte im Berliner Stadtgebiet ausfindig zu machen, für die qualita-tiv hochwertige Radverkehrsanlagen so gestaltet werden können, dass diese sich insbesondere für eine Beschleuni-gung des Radverkehrs eignen.
Weiter wird das Fahrradroutennetz mit Haupt- und Nebenrouten sowie das Fernroutennetz erweitert bzw. auf den qualitativ notwendigen Stand gebracht.
Wesentliche Konfliktpunkte stellen die Knotenpunkte dar. Nach der Auswertung der online-Abfrage werden in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission die hinsicht-lich der Verkehrssicherheit auffälligen Kreuzungen und Einmündungen untersucht. Die Lösungsansätze werden zeitnah umgesetzt.
Auch innovative Lösungen zur Führung des Radver-kehrs an Knotenpunkten und Fahrradfreundliche Koordi-nierung von Lichtsignalanlagen werden erprobt und bei Erfolg im bemerkenswerten Umfang eingesetzt.
Auch der wichtige Themenkomplex der Öffentlich-keitsarbeit wird durch den Senat berücksichtigt. So wird noch in diesem Jahr einer Ausschreibung für eine umfas-sende und langfristige Kommunikationsstrategie für alle Bereiche des Berliner Radverkehrs vorbereitet. Bei dieser Strategie wird es u. a. darum gehen, eine stärkere Sicht-barkeit der gesamten Thematik „Radfahren in Berlin“, die Möglichkeit zur Identifikation mit diesem Thema und die stärkere Einbeziehung und aktive Teilhabe von Bürgerin-nen und Bürger an der Thematik Radverkehr, im Sinne der Förderung einer „Radverkehrskultur“ und positiven Wahrnehmung von Fahrradmobilität und damit einer Unterstützung der Veränderung von Mobilitätsgewohn-heiten, zu schaffen.
Berlin, den 28. Juli 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2016)

allg. + U-Bahn + Radverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehr Wie Pankow in 20 Jahren aussehen könnte aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/verkehr-wie-pankow-in-20-jahren-aussehen-koennte-24043472?dmcid=nl_20160512_24043472

Auf der Schönhauser Allee haben #Radfahrer eigene Fahrspuren. Nicht mehr nur eine #U-Bahn-Linie, sondern drei Linien führen nach Pankow. Und wo sich Gleise nicht lohnen, surren #Oberleitungsbusse die Straßen entlang. Eine Utopie?

Nein, meint Jens-Holger Kirchner. So könnte, so sollte Pankow in 20 Jahren aussehen, sagt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung. Andere Politiker in Berlin scheuen sich, Ideen für die Zukunft des Verkehrs zu entwickeln – Kirchner nicht. Der 56-Jährige, der unverdrossen berlinert, schaut gern nach vorn. Auch wenn seine Visionen für den Bezirk nicht jedem gefallen.

Kirchner hat nichts gegen radikale Wechsel, er hat schon mehrere überstanden. 1979 zog er aus dem schon ziemlich ländlichen Woltersdorf ins große Berlin, Hauptstadt der DDR. Er besetzte eine Wohnung in Prenzlauer Berg, arbeitete als Tischler, baute den Abenteuerspielplatz in der Kollwitzstraße mit auf. Als in der Wendezeit überall Runde Tische entstanden, ging Kirchner in die Politik. Er wurde Grünen-Mitglied, Bezirksverordneter, Stadtrat. Und Großvater von vier Enkeln.

Der Bezirkspolitiker ist pragmatisch. Es gehe um Trends, um das, was sich bereits auf den Straßen abspielt, sagt er. Einem Trend folgt auch er. Auch an diesem Morgen ist Kirchner mit dem Fahrrad ins Büro in die Darßer Straße gekommen. „Der #Fahrradverkehr wird weiter zunehmen. #Elektrofahrräder – das ist die eigentliche Boombranche, nicht Elektroautos“, sagt Kirchner.

Das müsse Folgen haben. „Weil das Tempo zunimmt, müssen #Radverkehrsanlagen künftig …

Radverkehr + Straßenverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie VI: Baustellen, Einbahnstraßen, Benutzungspflicht, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Meldungen von Behinderungen auf #Radverkehrsanlagen sind seit 2011 bei der Senatsverwal-tung und bei den zuständigen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 1.: Aufzeichnungen bzw. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder bei den betroffe-nen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Umwelt, für Inneres und Sport (einschl. Polizei)) noch bei den Bezirken geführt. Nach den übermittelten Stellungnahmen (Rückmeldung aus 8 Bezirken) ist die Zahl der Be-schwerden aber eher gering (zumeist im einstelligen Be-reich jährlich pro Bezirk bzw. Senatsverwaltung). Frage 2: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird der Senat ergreifen, um Behinderungen auf Radverkehrsanlagen wirksam zu verringern und die Nutz-barkeit der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 2.: Soweit möglich und verhältnismäßig wird seitens des Senats im Rahmen der Planung bzw. Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen unter anderem darauf geachtet, durch Schaffung von #Lieferzonen oder (bei baulichen #Radwegen) Aufstellen von Pollern oder durch ähnlich wirkende Maßnahmen neben den Radver-kehrsanlagen Behinderungen durch das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Anlagen so weit wie möglich zu verhindern. Die bezirklichen Ordnungsämter nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und personellen Ressourcen die Aufgaben der Freihaltung öffentlicher Straßenflächen für den fließenden Verkehr wahr. Dazu gehören auch die Radverkehrsanlagen. Die Berliner Polizei ergänzt eigenständig die Überwa-chungsmaßnahmen der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen ihrer Streifentätigkeit, indem sie vorrangig Ver-stöße im ruhenden Verkehr verfolgt, aus denen Verkehrs-behinderungen oder -gefährdungen resultieren. Dazu gehört auch das Freimachen von Radverkehrsanlagen. Seit dem 16.07.2014 ist die neue polizeiliche Fahrradstaf-fel schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich (Ortsteile Mitte und Tiergarten) im Einsatz, die das Verhalten von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ge-genüber Radfahrenden überwacht und in diesem Zusam-menhang auch ein besonderes Augenmerk auf Radver-kehrsanlagen und deren ungehinderte Benutzung richtet. Frage 3: Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus den im Oktober 2014 veröffentlichten Ergebnissen der Kampagne „#Radspuren frei!“ des BUND und des ADFC gezogen? Antwort zu 3.: Die Kampagne hat für den Senat kei-nen direkten Handlungsbedarf ergeben, da für die Ahn-dung von Verkehrsverstößen die Ordnungsbehörden (be-zirkliche Ordnungsämter sowie ggf. Polizei) zuständig sind. Er hat die Ergebnisse gleichwohl aufmerksam zur Kenntnis genommen. Frage 4: Wie viele Beschwerden über Baustellen, die den Radverkehr nicht angemessen berücksichtigten, sind seit 2011 bei der Senatsverwaltung und bei den zuständi-gen Stellen in den Bezirken eingegangen? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Antwort zu 4.: Die Beschwerdelage ist so gering, dass eine systematische Erfassung weder bei der Verkehrslen-kung Berlin noch bei den Bezirken angezeigt ist. Eine nachträgliche Auswertung ist nicht möglich. Frage 5: An welchen Stellen und durch welche Maß-nahmen wurden daraufhin angezeigte Mängel und Behin-derungen behoben? Antwort zu 5.: Sämtliche Hinweise und Beschwerden werden, zunächst gemessen an ihrer Sicherheitsrelevanz, unverzüglich und dann nach Maßgabe personeller Kapazi-täten im Zuge der Abarbeitung aller Beschwerden und Anregungen bearbeitet. Bei sicherheitsrelevanten Män-geln oder Behinderungen wird sofort vor Ort geprüft und korrigiert. Zum überwiegenden Teil handelt es sich in diesen Fällen um eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Umsetzung angeordneter Verkehrszeichenpläne durch die Baufirmen. Frage 6: Welche rechtliche und planerische Grundla-gen für eine radverkehrsgerechte Baustellenabsicherung wird seitens der Verkehrslenkung Berlin und der zustän-digen Stellen in den Bezirksämtern angewandt? Antwort zu 6.: In den Ausschreibungen bzw. Aufträ-gen zu Straßenbaumaßnahmen wird die Sicherung von Arbeitsstellen nach den Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verein-bart. Weitere zu berücksichtigende Hinweise ergeben sich aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrs-anlagen (HBS 2001, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln) sowie diversen Veröffent-lichungen (z.B. „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“, Empfehlung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), die den für entsprechende verkehrliche Anordnungen zustän-digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenver-kehrsbehörde im Zuge von Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Frage 7: Hat der Senat, entsprechend der Ankündi-gung in der Radverkehrsstrategie, ein Merkblatt zur siche-ren Radverkehrsführung an Baustellen ausgearbeitet? Frage 8: Wo ist dieses Merkblatt zu finden und wird es standardmäßig an die jeweiligen Bauträger ausgehän-digt? Antwort zu 7. und 8.: Nein, dies hatte bislang keine Priorität. Im Übrigen stellen die unter 6. genannten Vor-gaben bereits eine gute Grundlage für radverkehrsgerech-te Baustellenabsicherung dar. Frage 9: Ist die Überprüfung benutzungspflichtiger Radwege im Berliner Stadtgebiet, wie in der Radver-kehrsstrategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen worden? a. An welchen Stellen ist eine Benutzungspflicht seit 2011 aufgehoben worden? b. An welchen Stellen wurden neue Benutzungspflich-ten erlassen? c. Wie hat sich der Anteil der benutzungspflichtigen Radwege im Berliner Stadtgebiet gemessen an der Ge-samtzahl der Radwege seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die komplette Erfassung der Radver-kehrsanlagen erfolgte erstmalig 2012/2013. Insofern kann nur eine Angabe zum Ist-Zustand Mai 2013 erfolgen. An 347 Straßen im Land Berlin bestand eine Radwegebenut-zungspflicht. 137 km baulicher Radwege mit Benut-zungspflicht stehen 827 km ohne Benutzungspflicht ge-genüber. Für die Aktualisierung dieser Daten erfolgt eine kontinuierliche Erfassung der laufenden Vorgänge, wel-che in den nächsten Wochen datentechnisch verarbeitet wird. Vor dieser Verarbeitung kann eine Aussage für den entsprechenden Zeitraum nicht getroffen werden. Auf-grund der kontinuierlichen Überprüfungen durch die Verkehrslenkung Berlin kann sicher davon ausgegangen werden, dass die Zahl der benutzungspflichten Radwege rückläufig ist. Frage 10: Ist die Überprüfung der Öffnung von Ein-bahnstraßen für den Radverkehr, wie in der Radverkehrs-strategie vorgesehen, im Jahr 2013 abgeschlossen wor-den? a. Wie viele Einbahnstraßen wurden seit 2011 für den Radverkehr geöffnet? b. Wie viele für den Radverkehr geschlossene Ein-bahnstraßen wurden seit 2011 neu gebaut oder neu aus-gewiesen? c. Wie hat sich der Anteil der für den Radverkehr ge-öffneten Einbahnstraßen an der Gesamtzahl der Einbahn-straßen im Berliner Stadtgebiet seit 2011 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 10.: Die Prüfung hinsichtlich der Freigabe von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr wird von den 12 Bezirken in eigener Zuständigkeit wahrge-nommen. Berlin, den 10. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2015)