S-Bahn Berlin: So spektakulär könnten neue Züge aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article233970637/s-bahn-berlin-zuege-design-vision-mock-up.html

Das -Bahnwerk #Schöneweide ist ein Ort, an dem seit Jahrzehnten Züge #gewartet, erneuert und wieder #fit gemacht werden für den Einsatz im Berlin-Brandenburger #Schienennetz. Derzeit ist die Halle aber auch ein Ort, an dem die #Vision für eine -Bahn der Zukunft sichtbar wird. #Ideenzug City heißt das Projekt der Deutschen Bahn. Dahinter steckt ein sogenanntes #Mock-up, also ein 1:1-Modell, in dem Innovationen für den öffentlichen #Nahverkehr umgesetzt werden. Sie beruhen auf verschiedenen #Lichtinstallationen, flexiblen #Sitzmöglichkeiten oder modernen #Fahrgastinformationen. „Wenn die #Verkehrswende nicht nur eine Last, sondern eine Lust sein soll, dann muss man darüber nachdenken, wie man die Kunden wirklich anzieht“, sagt S-Bahn-Chef Peter #Buchner.

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S-Bahn: Neue City-S-Bahn: Land lässt Nutzen und Kosten analysieren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article233921705/Neue-City-S-Bahn-Land-laesst-Nutzen-und-Kosten-analysieren.html

Die neue -Bahn-Linie #S21 soll in einem ersten Abschnitt zwischen #Gesundbrunnen und #Hauptbahnhof im Dezember 2022 eröffnen, darüber hinaus sind aber zwei weitere Abschnitte vorgesehen: zunächst vom Hauptbahnhof bis zum #Potsdamer Platz und dann, als abschließender Teil, von dort bis zur #Yorckstraße. 900 Millionen Euro soll der Bau Schätzungen zufolge insgesamt kosten, zur Finanzierung sind auch Bundesmittel eingeplant. Damit diese in Anspruch genommen werden können, hat die Senatsverkehrsverwaltung nun eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung für die drei Bauabschnitte ausgeschrieben.

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App + Fahrplan: Hacon, eos.uptrade und Ray Sono liefern nächste Generation der BVG Fahrinfo-App, aus Hacon

https://www.hacon.de/news/presse/bvg-fahrinfo-app/

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) haben die beiden #Siemens Mobility-Töchter #Hacon und #eos.uptrade sowie den Digitalexperten #Ray Sono mit der Konzeption, Lieferung, Implementierung und dem Betrieb der nächsten Generation ihrer #Fahrinfo-App im Rahmen einer europaweiten #Ausschreibung beauftragt. Die drei Partner entwickeln dafür ein neues #Backend-System für #Ticketshops sowie ein innovatives, smartes App-Design, so dass ein Komplettpaket für nahtlose Mobilität in Berlin entsteht: Das BVG-App-Flaggschiff Fahrinfo vereint damit zukünftig noch effizienter und komfortabler Reiseauskunft, Routenplanung und Ticketing für Busse, Züge, Trams, Fähren, E-Scooter, Shuttles und viele weitere Verkehrsmittel.

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S-Bahn: Berlin verschiebt erneut Frist für S-Bahn-Ausschreibung Erneut ist die Frist zur Abgabe von Angeboten für die S-Bahn-Ausschreibung um einen Monat verlängert worden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenauftrag-fuer-neue-zuege-zu-vergeben-berlin-verschiebt-erneut-frist-fuer-s-bahn-ausschreibung/27673870.html

Die Milliardenschwere #Ausschreibung der Berliner -Bahn verzögert sich erneut. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 02.11.2021 verschoben worden“, teilte die #Senatsverkehrsverwaltung mit. Bislang galt als Frist zur Abgabe von Angeboten der 28. September. Es ist bereits die zweite Verschiebung, zuerst hatte die Morgenpost berichtet. Zuerst war der 24. August der Termin für die Abgabe von Angeboten.

„Indikative“ Angebote sind nur eine Vorstufe für die echten Angebote. Eine „Abgabefrist für die finalen Angebote ist bislang nicht festgelegt“, hieß es aus der #Verkehrsverwaltung. Offenbar will man erst abwarten, wie viel Verzögerung es noch gibt, bevor dieser Termin genannt wird.

Insider berichten zudem, dass die S-Bahn-Ausschreibung ein wichtiges Thema bei den #Koalitionsverhandlungen sein werden. Durchgesetzt wurde die Ausschreibung bekanntlich von den Grünen, SPD und vor allem die Linkspartei waren und sind anderer Meinung.

Die Verwaltung der grünen Verkehrssenatorin Regine Günther ist optimistisch: „Am weiteren Zeitplan des Verfahrens ändert sich ansonsten nichts“, hieß es. Der #Zuschlag ist derzeit für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. Es besteht seitens der #Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am #Wettbewerb.

2018 hatte Verkehrssenatorin Günther (Grüne) die Erteilung des Zuschlags für Oktober 2021 angekündigt. Demnach beträgt die Verspätung jetzt schon …

Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

www.berlin.de

  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
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    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
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    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
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  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
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    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnindustrie: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“ Der Chef des Fahrzeugherstellers und Ministerpräsident Woidke trafen sich zum Werksrundgang, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/alstom-chef-besucht-standort-in-hennigsdorf-das-ist-eine-sehr-wichtige-ausschreibung-fuer-uns/27455526.html

Der Vorstandsvorsitzende des französischen Schienenfahrzeugherstellers #Alstom, Henri #Poupart-Lafarge, hat die Bedeutung des Berliner Marktes für den Standort #Hennigsdorf betont.

Bei seinem ersten Besuch in dem früheren #Bombardier-Werk, das Ende Januar mit der Schienenfahrzeugsparte des kanadischen Herstellers zu Alstom kam, bekannte sich Poupart-Lafarge zu dem Brandenburger Standort.

„Alstom hat sich vollständig verpflichtet, an diesem Standort zu investieren“, sagte Poupart-Lafarge nach einem gemeinsamen #Werksrundgang am Montagnachmittag mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) vor Journalisten.

Doch eine der für den derzeit noch über 2000 Mitarbeiter zählenden Standort wichtigsten Fragen beantwortete der Manager ausweichend: Ob am Standort Hennigsdorf auch weiterhin Schienenfahrzeuge in Serie gebaut werden, oder nur Prototypen entwickelt werden, hänge vom Markt ab.

Womit Poupart-Lafarge auch auf die aktuell laufende #Ausschreibung der Berliner -Bahn anspielte: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“, sagte der französische Manager.

Zum #Nachprüfungsantrag will sich der Alstom-Chef nicht äußern
In dem #Vergabeverfahren hat sich Alstom mit der Bahngesellschaft Transdev zusammengetan, um sich um den Bau neuer Züge und den späteren Betrieb von zweien der drei Teilnetze der Berliner S-Bahn …

Schiffsverkehr: Baulos 3 für Staustufe Steinhavel vergeben, aus Binnenschifffahrt

Nach europaweiter #Ausschreibung wurden jetzt die Bauleistungen des Hauptbauloses 3 für den #Ersatzneubau der #Staustufe #Steinhavel termingerecht beauftragt.

Auftragnehmer ist eine Arbeitsgemeinschaft der Unternehmen #Strabag (Direktion Nord-Ost, Bereich Sonderbau Lübben), Otto #Mette Wasserbau und #Eurovia Verkehrsbau Union GmbH (NL Lindow). Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rd. 23,5 Mio. €.

Mit einer Bauzeit von fünf Jahren und einem aktualisierten Investitionsvolumen von jetzt 38 Mio. € ersetzt das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin seit November 2019 sämtliche wasserbaulichen Anlagen an der Staustufe Steinhavel (Obere Havel-Wasserstraße km 64,3). Alle Bauarbeiten werden dem #WNA Berlin zufolge so gesteuert, dass die Schleuse Steinhavel während der Wassertourismussaison benutzbar bleibt.

»Trotz eines intensiven Wettbewerbs um diesen Bauauftrag spiegelt die Auftragssumme die zuletzt erheblich gestiegenen Einkaufspreise auf dem Baumarkt …

Bahnindustrie: Brandenburg: NEB schreibt Wasserstoff-Züge aus, aus Lok-Report

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/26336-brandenburg-neb-schreibt-wasserstoff-zuege-aus.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn-AG hat im Amtsblatt der Europäischen Union die #Ausschreibung für #Wasserstoff-Brennstoffzellen-Triebzüge (#H2-/BZ-Technologie) für die Heidekrautbahn RB 27 bekannt gegeben (2021/S 129-343805).

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die #Herstellung, #Lieferung, #Inbetriebsetzung und #Zulassung von 6 neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, nach heutigen Fahrgastansprüchen bemessen komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren sowie für den bestimmungs- und vertragsgemäßen Gebrauch zugelassenen #Wasserstoff-Brennstoffzellen-Triebzügen mit mindestens je 140 Sitzplätzen. Die Triebzüge sind für einen uneingeschränkten Betrieb in #Dreifach-Traktion auszulegen und müssen für eine Höchstgeschwindigkeit im Regelbetreib von mindestens 120 km/h zugelassen sein. Die Inbetriebnahme des Netzes ist für Dezember #2024 geplant.

Lieferung und vollständige Zulassung müssen bis spätestens Ende September 2024 erfolgen. Es muss die Möglichkeit einer späteren #Vertragsübernahme durch einen noch durch den Auftraggeber festzulegenden #Leasinggeber bestehen.

Des Weiteren umfasst diese Beschaffung die technische #Instandhaltungsbegleitung sowie die Lieferung von #Ersatzteilen durch den Fahrzeughersteller …

Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

www.berlin.de

  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
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  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
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    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

S-Bahn: Ausschreibung nicht alternativlos Gutachten belegt: Politik könnte Vergabeverfahren für Berliner S-Bahn jederzeit abbrechen, aus Junge Welt

https://www.jungewelt.de/artikel/404877.ausschreibung-nicht-alternativlos.html

Das vor einem Jahr gestartete #Vergabeverfahren für den Betrieb von zwei Dritteln des Berliner -Bahn-Netzes sowie zur Beschaffung eines modernen #Fahrzeugpools ließe sich bei vorhandenem politischen Willen noch stoppen. Zu diesem Ergebnis gelangt ein im Auftrag des #Aktionsbündnisses »Eine S-Bahn für alle« erstelltes juristisches Positionspapier, das am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ein #Abbruch der #Ausschreibung »ist möglich und auch haushaltsrechtlich vertretbar«, konstatierte der federführende Rechtsanwalt Benno Reinhardt in einer begleitenden Stellungnahme. Anschließend könnten sich für Berlin und Brandenburg »mehrere Optionen« ergeben, »die -Bahn unter kommunaler Regie aus einer Hand zu betreiben«.

Auf Initiative von Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) soll der #Fahrbetrieb für zwei #Teilnetze ab 2027 von der bisher zuständigen #DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH auf ein oder zwei Unternehmen übertragen werden. Im Rahmen einer auf 30 Jahre angelegten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) sollen außerdem der Erwerb und die Instandhaltung von bis zu 2.160 neuen Waggons erledigt werden. Kritiker warnen vor einer Privatisierung und Zerschlagung der S-Bahn nach dem Muster der Londoner Metro. In der britischen Hauptstadt hatte die Vergabe an mehrere Konzerne den Betrieb technisch ausgeknockt und dem Staat Milliarden Pfund an Verlusten beschert.

Der Auftraggeber sei »grundsätzlich frei darin, ein Vergabeverfahren abzubrechen und die Beschaffung abzubrechen«, stellt Reinhardt in seinem Gutachten fest. Auch sei er nach Abschluss des Findungsprozesses, …