Bus: Busse im BVG-Linienbetrieb der Firma Schröder-Reisen aus Langenau bei Ulm, aus Senat

Frage 1:
Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war
zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung
unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das
bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit
ausschreiben mussten.“
2
Frage 2:
Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die
Auftragserteilung verantwortlich?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und
europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis,
#Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt
und durch die #BVG #beauftragt.“
Frage 3:
Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten
#Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das
#Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu
gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten,
die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“
Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und
der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen
Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung
wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von
Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu
geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine
rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten
unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar.
Frage 4:
Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten.
Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte
Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“
3
Frage 5:
Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf,
#Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich
Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister
nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“
Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“
aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des
Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach
Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird.
Frage 6:
Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen
Haltestellen bei Bedarf zu halten haben?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung
abgeschlossen.“
Frage 7:
Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden
sein?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und
es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“
Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der
entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie
z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese
werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe
auch Antwort zu 5).
4
Frage 8:
Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 8:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten
Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 9:
Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch
die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd
ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen
unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses
vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert
werden.
Frage 10:
Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren,
dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen?
Antwort zu 9 und 10:
Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere
auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die
Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite
haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche
gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter
ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen
werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem
Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten.
5
Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin
verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem
gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats
bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-11562.pdf

www.berlin.de

Bus: „Schlag ins Gesicht“: Warum ein Berliner Busunternehmen schließen muss, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schlag-ins-gesicht-warum-ein-berliner-busunternehmen-schliessen-muss-li.216683

Die Schreiben waren maschinell erstellt und trugen keine Unterschrift. Ein paar dürre Worte auf zwei Seiten, das war’s. Doch für Claudia #Hartmann und viele andere Menschen ließen sie eine Welt zusammenbrechen. Ihre #Firma, ihre Arbeitsplätze sind bald #Vergangenheit. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilten der #Busunternehmerin aus #Mariendorf mit, dass sie die jüngste #Ausschreibung von #Fahrleistungen verloren habe. Unten prangten die Namen Rolf Erfurts und Eva Kreienkamps, des Betriebsvorstands und der Vorstandsvorsitzenden. Nach über drei Jahrzehnten bekommt der #Familienbetrieb, der im harten #Preiswettbewerb der #Vergabeverfahren bislang jedes Mal bestanden hat, in dieser Runde keinen Auftrag mehr von der BVG. 280 Beschäftigte verlieren ihre Arbeit, und eine Berliner #Unternehmensgeschichte endet abrupt. „Ich habe keine andere Wahl als die, den Betrieb #stillzulegen“, sagt Claudia Hartmann, die Chefin.

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Regionalverkehr: Die Heidekrautbahn ist auf der Zielgeraden – RB27 bekommt Wasserstoffzüge, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/die-heidekrautbahn-ist-auf-der-zielgeraden-rb27-bekommt-wasserstoffzuege/

  • #Forschungsvertrag für Wasserstoffzüge auf der #Heidekrautbahn abgeschlossen
  • Erstes Netz mit Wasserstoffzügen in den Ländern Brandenburg und Berlin
  • #Reaktivierung der #Stammstrecke nach #Wilhelmsruh, Verbesserte Angebote für den Norden Berlins
     
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S-Bahn Berlin: So spektakulär könnten neue Züge aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article233970637/s-bahn-berlin-zuege-design-vision-mock-up.html

Das #S-Bahnwerk #Schöneweide ist ein Ort, an dem seit Jahrzehnten Züge #gewartet, erneuert und wieder #fit gemacht werden für den Einsatz im Berlin-Brandenburger #Schienennetz. Derzeit ist die Halle aber auch ein Ort, an dem die #Vision für eine #S-Bahn der Zukunft sichtbar wird. #Ideenzug City heißt das Projekt der Deutschen Bahn. Dahinter steckt ein sogenanntes #Mock-up, also ein 1:1-Modell, in dem Innovationen für den öffentlichen #Nahverkehr umgesetzt werden. Sie beruhen auf verschiedenen #Lichtinstallationen, flexiblen #Sitzmöglichkeiten oder modernen #Fahrgastinformationen. „Wenn die #Verkehrswende nicht nur eine Last, sondern eine Lust sein soll, dann muss man darüber nachdenken, wie man die Kunden wirklich anzieht“, sagt S-Bahn-Chef Peter #Buchner.

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S-Bahn: Neue City-S-Bahn: Land lässt Nutzen und Kosten analysieren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article233921705/Neue-City-S-Bahn-Land-laesst-Nutzen-und-Kosten-analysieren.html

Die neue #S-Bahn-Linie #S21 soll in einem ersten Abschnitt zwischen #Gesundbrunnen und #Hauptbahnhof im Dezember 2022 eröffnen, darüber hinaus sind aber zwei weitere Abschnitte vorgesehen: zunächst vom Hauptbahnhof bis zum #Potsdamer Platz und dann, als abschließender Teil, von dort bis zur #Yorckstraße. 900 Millionen Euro soll der Bau Schätzungen zufolge insgesamt kosten, zur Finanzierung sind auch Bundesmittel eingeplant. Damit diese in Anspruch genommen werden können, hat die Senatsverkehrsverwaltung nun eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung für die drei Bauabschnitte ausgeschrieben.

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App + Fahrplan: Hacon, eos.uptrade und Ray Sono liefern nächste Generation der BVG Fahrinfo-App, aus Hacon

https://www.hacon.de/news/presse/bvg-fahrinfo-app/

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) haben die beiden #Siemens Mobility-Töchter #Hacon und #eos.uptrade sowie den Digitalexperten #Ray Sono mit der Konzeption, Lieferung, Implementierung und dem Betrieb der nächsten Generation ihrer #Fahrinfo-App im Rahmen einer europaweiten #Ausschreibung beauftragt. Die drei Partner entwickeln dafür ein neues #Backend-System für #Ticketshops sowie ein innovatives, smartes App-Design, so dass ein Komplettpaket für nahtlose Mobilität in Berlin entsteht: Das BVG-App-Flaggschiff Fahrinfo vereint damit zukünftig noch effizienter und komfortabler Reiseauskunft, Routenplanung und Ticketing für Busse, Züge, Trams, Fähren, E-Scooter, Shuttles und viele weitere Verkehrsmittel.

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S-Bahn: Berlin verschiebt erneut Frist für S-Bahn-Ausschreibung Erneut ist die Frist zur Abgabe von Angeboten für die S-Bahn-Ausschreibung um einen Monat verlängert worden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenauftrag-fuer-neue-zuege-zu-vergeben-berlin-verschiebt-erneut-frist-fuer-s-bahn-ausschreibung/27673870.html

Die Milliardenschwere #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn verzögert sich erneut. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 02.11.2021 verschoben worden“, teilte die #Senatsverkehrsverwaltung mit. Bislang galt als Frist zur Abgabe von Angeboten der 28. September. Es ist bereits die zweite Verschiebung, zuerst hatte die Morgenpost berichtet. Zuerst war der 24. August der Termin für die Abgabe von Angeboten.

„Indikative“ Angebote sind nur eine Vorstufe für die echten Angebote. Eine „Abgabefrist für die finalen Angebote ist bislang nicht festgelegt“, hieß es aus der #Verkehrsverwaltung. Offenbar will man erst abwarten, wie viel Verzögerung es noch gibt, bevor dieser Termin genannt wird.

Insider berichten zudem, dass die S-Bahn-Ausschreibung ein wichtiges Thema bei den #Koalitionsverhandlungen sein werden. Durchgesetzt wurde die Ausschreibung bekanntlich von den Grünen, SPD und vor allem die Linkspartei waren und sind anderer Meinung.

Die Verwaltung der grünen Verkehrssenatorin Regine Günther ist optimistisch: „Am weiteren Zeitplan des Verfahrens ändert sich ansonsten nichts“, hieß es. Der #Zuschlag ist derzeit für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. Es besteht seitens der #Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am #Wettbewerb.

2018 hatte Verkehrssenatorin Günther (Grüne) die Erteilung des Zuschlags für Oktober 2021 angekündigt. Demnach beträgt die Verspätung jetzt schon …

Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28177.pdf

www.berlin.de

  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    2
    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
    3
    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
    4
  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
    5
    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnindustrie: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“ Der Chef des Fahrzeugherstellers und Ministerpräsident Woidke trafen sich zum Werksrundgang, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/alstom-chef-besucht-standort-in-hennigsdorf-das-ist-eine-sehr-wichtige-ausschreibung-fuer-uns/27455526.html

Der Vorstandsvorsitzende des französischen Schienenfahrzeugherstellers #Alstom, Henri #Poupart-Lafarge, hat die Bedeutung des Berliner Marktes für den Standort #Hennigsdorf betont.

Bei seinem ersten Besuch in dem früheren #Bombardier-Werk, das Ende Januar mit der Schienenfahrzeugsparte des kanadischen Herstellers zu Alstom kam, bekannte sich Poupart-Lafarge zu dem Brandenburger Standort.

„Alstom hat sich vollständig verpflichtet, an diesem Standort zu investieren“, sagte Poupart-Lafarge nach einem gemeinsamen #Werksrundgang am Montagnachmittag mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) vor Journalisten.

Doch eine der für den derzeit noch über 2000 Mitarbeiter zählenden Standort wichtigsten Fragen beantwortete der Manager ausweichend: Ob am Standort Hennigsdorf auch weiterhin Schienenfahrzeuge in Serie gebaut werden, oder nur Prototypen entwickelt werden, hänge vom Markt ab.

Womit Poupart-Lafarge auch auf die aktuell laufende #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn anspielte: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“, sagte der französische Manager.

Zum #Nachprüfungsantrag will sich der Alstom-Chef nicht äußern
In dem #Vergabeverfahren hat sich Alstom mit der Bahngesellschaft Transdev zusammengetan, um sich um den Bau neuer Züge und den späteren Betrieb von zweien der drei Teilnetze der Berliner S-Bahn …

Schiffsverkehr: Baulos 3 für Staustufe Steinhavel vergeben, aus Binnenschifffahrt

Nach europaweiter #Ausschreibung wurden jetzt die Bauleistungen des Hauptbauloses 3 für den #Ersatzneubau der #Staustufe #Steinhavel termingerecht beauftragt.

Auftragnehmer ist eine Arbeitsgemeinschaft der Unternehmen #Strabag (Direktion Nord-Ost, Bereich Sonderbau Lübben), Otto #Mette Wasserbau und #Eurovia Verkehrsbau Union GmbH (NL Lindow). Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rd. 23,5 Mio. €.

Mit einer Bauzeit von fünf Jahren und einem aktualisierten Investitionsvolumen von jetzt 38 Mio. € ersetzt das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin seit November 2019 sämtliche wasserbaulichen Anlagen an der Staustufe Steinhavel (Obere Havel-Wasserstraße km 64,3). Alle Bauarbeiten werden dem #WNA Berlin zufolge so gesteuert, dass die Schleuse Steinhavel während der Wassertourismussaison benutzbar bleibt.

»Trotz eines intensiven Wettbewerbs um diesen Bauauftrag spiegelt die Auftragssumme die zuletzt erheblich gestiegenen Einkaufspreise auf dem Baumarkt …