Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

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  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
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    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
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    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
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  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
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    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bus + BVG: Vordereinstieg beim Bus startet wieder Bei den Bussen der BVG öffnet in wenigen Tagen auch wieder die vordere Tür. , aus BVG

Bei den Bussen der #BVG öffnet in wenigen Tagen auch wieder die #vordere #Tür. Zugleich startet am kommenden Montag, 12. Juli 2021, ein #Pilotversuch zum #kontaktlosen #Ticketkauf. Fahrscheine können dann ausschließlich bargeldlos bezahlt werden. Um eine gute Durchlüftung der Fahrzeuge und einen Fahrgastwechsel mit möglichst viel Abstand zu gewährleisten, bleibt der Zustieg mit gültigem Ticket weiterhin auch durch die hinteren Türen möglich.

Messungen am #Fahrerarbeitsplatz der verschiedenen #Bustypen hatten in den vergangenen Wochen keine erhöhte #Aerosolkonzentration in der Luft festgestellt. Nach der Auswertung der Ergebnisse verständigten sich der Vorstand und die Personalvertretungen der BVG in dieser Woche darauf, den Vordereinstieg und Ticketverkauf wieder zu ermöglichen. Bereits zuvor waren alle Busse der BVG, die regulär im Linieneinsatz sind, zum Schutz der Fahrer*innen mit Trennscheiben ausgestattet worden.

„Ich freue mich über dieses wichtige Signal an Berlin und an unsere Fahrgäste gleich dreifach“, sagt Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Wir öffnen alle Türen und durchlüften unsere Fahrzeuge damit noch stärker. Unsere Fahrgäste können sich wieder besser im Bus verteilen. Und mit dem kontaktlosen Ticketverkauf testen wir ein modernes Bezahlsystem und gehen damit einen wichtigen Schritt in die Zukunft.“

„Die Gesundheit der Kolleg*innen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Berlin mobil bleibt, hat für uns oberste Priorität“, betont Lothar Stephan. Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der BVG „Die zusätzlichen Aerosolmessungen waren deshalb ein wichtiger Schritt, den wir durchgesetzt haben, damit unsere Kolleg*innen und die Fahrgäste gleichermaßen sicher und mit einem guten Gefühl ein Stück Normalität zurückgewinnen können.“

Zahlen bitte – aber mit Karte

Parallel zum Öffnen der Vordertüren startet am Montag der rein kontaktlose Ticketverkauf. Bezahlt wird mit #Girokarte („#EC-Karte“) und #Kreditkarte oder mit #Smartphone-Technologien wie #Apple- oder #Google-Pay. So wird ein naher und längerer Kontakt zwischen dem Fahrpersonal und den Kund*innen vermieden. Genutzt wird dafür die #NFC-Technologie. Die Abkürzung steht für Near Field Communication (Nahfeldkommunikation). Diese Technik ist bereits in den allermeisten EC- und Kreditkarten integriert und an dem Symbol mit vier geschwungenen Strichen zu erkennen.

Als weiteres neues Bezahlmedium plant die BVG außerdem eine Guthabenkarte ein, die individuell mit Geldbeträgen aufgeladen werden kann.

Neben der Kontaktreduzierung erwartet die BVG als positiven Effekt auch eine Zeitersparnis. Der Fahrscheinerwerb an jeder Haltestelle wird voraussichtlich sehr viel schneller erfolgen, die Abfahrt damit zügiger. Wie groß ein möglicher Effekt auf die Pünktlichkeit im Alltag ist, muss der Pilotversuch zeigen. Für die dauerhafte Einführung des kontaktlosen Vertriebs im Bus wird die BVG einen Tarifantrag bei der Tarifgenehmigungsbehörde stellen.

Mit Sicherheit gut unterwegs

Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten gleich zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 zum Schutz von Fahrpersonal und Fahrgästen den Ticketverkauf im Bus eingestellt, die erste Tür geschlossen und den Fahrerbereich zunächst provisorisch mit Folien abgetrennt. Seitdem wurden rund 1.400 Busse mit Trennscheiben für den Fahrerarbeitsplatz ausgerüstet. Die BVG investierte hierfür rund 2,1 Millionen Euro, die Vielzahl der in Berlin eingesetzten Busmodelle machten Beschaffung und Einbau der Trennscheiben sehr aufwändig.

Zur guten Durchlüftung und der Abschirmung durch Trennscheiben kommt weiter der positive Effekt der Maskenpflicht: Seit April 2020 müssen Fahrgäste im Berliner Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen, seit März dieses Jahres sind dabei FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Maskendisziplin ist seit Monaten konstant hoch und liegt täglich im Bereich von 97 bis 99 Prozent.

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Mit freundlichen Grüßen

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Bus: Bitte hinten einsteigen Ab dem morgigen Donnerstag, den 12. März 2020, wird bis auf weiteres der Ein- und Ausstieg an der ersten Tür bei allen Bussen der BVG ausgesetzt. aus BVG

Ab dem morgigen Donnerstag, den 12. März 2020, wird bis auf weiteres der #Ein- und Ausstieg an der #ersten #Tür bei allen Bussen der BVG #ausgesetzt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für alle Fahrgäste minimiert werden.

Da hierdurch die #Fahrscheinpflicht selbstverständlich nicht aufgehoben ist, bittet die BVG ihre Bus-Fahrgäste, die Möglichkeiten sowohl des elektronischen als auch des Vorverkaufs zu nutzen bzw. beim Umstieg in die anderen Verkehrsmittel des ÖPNV einen Fahrschein zu erwerben.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Wir sind überzeugt, dass unsere Fahrgäste Verständnis für diese von Fachleuten empfohlene Maßnahme haben werden. Sie dient dazu, die Gefahr einer Ansteckung für Fahrgäste und Fahrpersonal einzudämmen. So wollen wir dazu beitragen, dass unsere Stadt auch in dieser schwierigen Phase mobil bleibt.“

Unter anderem über die Bildschirme des Berliner Fensters in den U-Bahnen ruft die BVG ihre Fahrgäste auf, Busse und Bahnen aktuell mit besonderer Umsicht zu nutzen. Dazu gehören die bekannten Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden, zum Beispiel das Husten und Niesen in die Armbeuge.

Hinweis: Im Anhang finden Sie die Screens, die derzeit im Berliner Fenster zu diesem Thema gezeigt werden. Diese können Sie mit Angabe der Quelle „BVG“ für die Berichterstattung nutzen.

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Mit freundlichen Grüßen

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Bahnindustrie: „Bahntag 2001“: Tausende beim Tag der offenen Tür, aus Der Tagesspiegel

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Zu einem Tag der offenen #Tür hat die Deutsche #Bahn am Samstag in Berlin und Brandenburg eingeladen. An fünf Standorten durften Eisenbahnfreunde am „#Bahntag 2001“ einen Blick hinter die #Kulissen werfen: „Die Bahn #entdecken“ lautete das Motto der Veranstaltung. „Die #Resonanz ist richtig toll“, sagte Bahnsprecher Gunnar Meyer am Samstag in Berlin. Allein in der Hauptstadt wurden bis zum Abend 15 000 Menschen erwartet.

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