Frage 1:
Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war
zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung
unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das
bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit
ausschreiben mussten.“
2
Frage 2:
Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die
Auftragserteilung verantwortlich?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und
europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis,
#Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt
und durch die #BVG #beauftragt.“
Frage 3:
Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten
#Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das
#Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu
gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten,
die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“
Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und
der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen
Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung
wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von
Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu
geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine
rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten
unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar.
Frage 4:
Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten.
Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte
Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“
3
Frage 5:
Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf,
#Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich
Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister
nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“
Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“
aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des
Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach
Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird.
Frage 6:
Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen
Haltestellen bei Bedarf zu halten haben?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung
abgeschlossen.“
Frage 7:
Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden
sein?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und
es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“
Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der
entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie
z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese
werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe
auch Antwort zu 5).
4
Frage 8:
Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 8:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten
Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 9:
Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch
die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd
ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen
unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses
vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert
werden.
Frage 10:
Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren,
dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen?
Antwort zu 9 und 10:
Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere
auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die
Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite
haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche
gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter
ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen
werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem
Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten.
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Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin
verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem
gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats
bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de