(Berlin, 7. Juli 2022) Reisende in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt können sich auf mehr #Komfort, mehr #Sitzplätze und #WLAN freuen: Die Deutsche Bahn (DB) modernisiert im Auftrag dieser Länder rund 200 Fahrzeuge.
Frage 1: Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit ausschreiben mussten.“ 2 Frage 2: Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die Auftragserteilung verantwortlich? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis, #Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt und durch die #BVG#beauftragt.“ Frage 3: Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG: „Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten #Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das #Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten, die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“ Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar. Frage 4: Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG: „Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten. Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“ 3 Frage 5: Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf, #Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“ Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“ aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird. Frage 6: Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen Haltestellen bei Bedarf zu halten haben? Antwort zu 6: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung abgeschlossen.“ Frage 7: Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden sein? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG: „Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“ Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe auch Antwort zu 5). 4 Frage 8: Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG: „Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“ Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 9: Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert werden. Frage 10: Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren, dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen? Antwort zu 9 und 10: Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten. 5 Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative. Berlin, den 25.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Die Entscheidung ist gefallen: Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) teilen mit, dass der Zuschlag im #Ausschreibungsverfahren zur #Bewirtschaftung der #Fahrgastunterstände in beiden Losen an die #Wall GmbH erteilt wurde. Das Los 1 umfasst dabei das Recht zur exklusiven #Vermarktung von 6.200 #Werbevitrinen im Format 4/1 an rund 4.600 #Fahrgastunterständen in der deutschen Hauptstadt. Auch für das Los 2 des Verfahrens, das die #Reinigungsleistungen an diesen Fahrgastunterständen umfasste, erhielt Wall den Zuschlag. Die beiden neuen Verträge haben eine Laufzeit von sechs Jahren, vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024, mit einer Verlängerungsoption für die BVG um maximal weitere drei Jahre.
Die Berliner Verkehrsbetriebe und Wall setzen somit ihre inzwischen 34 Jahre andauernde und erfolgreiche Zusammenarbeit fort.
Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Nach einem anspruchsvollem Wettbewerb hat sich die Firma WALL erfolgreich durchgesetzt. Die BVG freut sich auf die weitere zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“
Patrick Möller, Geschäftsführer Wall GmbH: „Der Zuschlag für unser Unternehmen bei der Ausschreibung der Berliner Verkehrsbetriebe freut uns sehr. Der Gewinn des größten Wartehallenvertrags in Deutschland gibt uns die Möglichkeit, die Modernisierung des Portfolios voranzutreiben und weiterhin für exzellente Qualität zu sorgen. Wir danken den Berliner Verkehrsbetrieben für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.“
Fahrgäste können aufatmen: Die BVG darf nun doch neue #U-Bahnen kaufen. #Siemens zieht seine #Klage gegen den Plan der #BVG, Dutzende #U-Bahn-Wagen bei Konkurrent #Stadler zu kaufen, zurück.
Fahrgäste können aufatmen: Die BVG darf neue #U-Bahn-Züge kaufen. Die Gefahr, dass wegen Fahrzeugmangels Züge mit weniger Wagen fahren oder der Fahrplan eingeschränkt wird, ist zumindest vorläufig gebannt. Nach Tagesspiegel–Informationen zieht Siemens seine Klage gegen den Kauf von 80 Wagen beim Berliner Unternehmen Stadler zurück. Die Einigung sieht demnach vor, dass die BVG zunächst 56 Wagen kaufen darf; auf 80 darf sie die Zahl erhöhen, wenn sie weitere Fahrzeuge unplanmäßig wegen irreparabler Schäden aus dem Betrieb nehmen muss. Weder von der BVG noch von Siemens gab es dazu am Mittwoch Stellungnahmen.
Der jeweils amtierende Senat und die BVG hatten es in den #Supersparjahren unterlassen, neue Züge zu bestellen. Statt dessen sollten zum Teil uralte Fahrzeuge mit aufwändigen Arbeiten wieder für einen mehrjährigen Einsatz fit gemacht werden. Bei der 1979 gebauten Baureihe #F79 stellte sich aber während der Arbeiten, wie berichtet, heraus, dass entstandene Risse nicht mehr zu reparieren sind. Insgesamt waren 70 Wagen betroffen; mehrere sind schon abgestellt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen in den kommenden drei Jahren für etwa 117 Millionen Euro neue #Eindecker-Busse anschaffen. Der Aufsichtrat hat jetzt den Weg für die #Bestellung von zunächst 160 Bussen im Laufe des kommenden Jahres freigemacht. Für 2006 und 2007 gibt es zudem Optionen auf weitere 160 und dann noch einmal 80 #Eindecker.