Bus: Busse im BVG-Linienbetrieb der Firma Schröder-Reisen aus Langenau bei Ulm, aus Senat

Frage 1:
Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war
zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung
unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das
bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit
ausschreiben mussten.“
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Frage 2:
Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die
Auftragserteilung verantwortlich?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und
europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis,
#Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt
und durch die #BVG #beauftragt.“
Frage 3:
Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten
#Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das
#Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu
gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten,
die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“
Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und
der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen
Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung
wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von
Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu
geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine
rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten
unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar.
Frage 4:
Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten.
Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte
Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“
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Frage 5:
Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf,
#Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich
Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister
nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“
Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“
aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des
Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach
Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird.
Frage 6:
Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen
Haltestellen bei Bedarf zu halten haben?
Antwort zu 6:
Hierzu berichtet die BVG:
„Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung
abgeschlossen.“
Frage 7:
Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden
sein?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und
es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“
Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der
entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie
z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese
werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe
auch Antwort zu 5).
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Frage 8:
Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 8:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten
Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“
Frage 9:
Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen
innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der
BVG eingesetzt werden?
Antwort zu 9:
Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch
die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd
ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen
unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses
vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert
werden.
Frage 10:
Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren,
dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen?
Antwort zu 9 und 10:
Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere
auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die
Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite
haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche
gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter
ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen
werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem
Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten.
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Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin
verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem
gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats
bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative.
Berlin, den 25.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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Bus: Anhaltende Busausfälle bei der BVG, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist die aktuelle Situation bezüglich #Busverspätungen und/oder -ausfällen bei der BVG?
Antwort zu 1:
Die Pünktlichkeit im Busverkehr der BVG lag im Zeitraum Januar bis August 2019 bei 87,2
Prozent und ist deutlich geprägt von einer Vielzahl an – nicht von der BVG zu
beeinflussenden – Störungen im Oberflächenverkehr. Die Ausfälle von Januar bis August
i.H.v. 1,101 Mio. Nutzwagenkilometer ergeben eine Zuverlässigkeitsquote von 89,2
Prozent.
Frage 2:
Aus welchen Gründen sind zwischen dem 06. und dem 13.09. 2019 wieder mehrere Fahrten der Linie #222
ausgefallen?
Antwort zu 2:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Technische, verkehrliche und personelle Gründe haben zu Fahrtausfällen auf der Linie
222 geführt. Um Ausfällen entgegenzuwirken, entzerrt die BVG die #Koppelung der Linie
222 mit anderen Linien oder Teilfahrten. So soll das Weiterführen von Verspätungen aus
anderen Fahrten vermieden werden.“
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Frage 3:
Wie viele technische oder krankheitsbedingte Ausfälle gibt es insgesamt aktuell bei welchen Buslinien?
Antwort zu 3:
Die BVG AöR teilt zu der Frage mit, dass sich Ausfälle nicht nur auf einzelne Linien
beziehen und nur anzahlmäßig erfasst und ausgewertet werden. In der
Gesamtbetrachtung entfallen demnach auf Grundlage der Angaben der BVG ca. 55
Prozent der ausgefallenen Fahrten im genannten Zeitraum auf #personalbedingte Gründe
und jeweils ca. 22 Prozent auf #Störungen/#Verkehrsbehinderungen und auf technische
#Schäden an Fahrzeugen.“
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden kurz-, mittel- und langfristig dagegen unternommen?
Antwort zu 4:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Um den steigenden Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden, mobilisiert
die BVG im Bereich der #Busfahrerausbildung alle betrieblichen Möglichkeiten. Die BVG
stellt verstärkt Fahrerinnen und Fahrer ein, um den Omnibusbetrieb noch zuverlässiger
und pünktlicher zu machen. Bereits im letzten Jahr wurde eine große Ausbildungs- und
Einstellungskampagne gestartet. Auch im technischen Bereich wurden zusätzliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Es wurden 66 zusätzliche Stellen geschaffen,
um die technische Stabilität zu erhöhen.
Zusätzlich werden externe Fahrschulen hinzugezogen, um die Kapazitäten der
Fahrerausbildung deutlich zu erhöhen.
Die BVG ersetzt und erweitert außerdem ihren Fahrzeugbestand. Seit Oktober 2018
kommen kontinuierlich neue Fahrzeuge hinzu. Unter anderem zur Absicherung des
Ersatzverkehrs hat die BVG zusätzlich 30 Fahrzeuge #angemietet.
Um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit beim Omnibus weiter zu erhöhen, müssen auch
die negativen Auswirkungen im Oberflächenverkehr reduziert werden. Mit der zuständigen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz arbeiten wir daher an der
Einführung weiterer #Bussonderfahrstreifen und den Bus priorisierende
Lichtzeichenanlagen.“
Zudem hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund des seit
2012 stetig gestiegenen Ausfallniveaus die BVG gebeten, die Einführung eines
eingeschränkten Fahrplans zu prüfen. In den Betriebsbereichen U-Bahn und Straßenbahn
praktiziert die BVG dies bereits und hat dadurch trotz der verminderten Kapazitäten
zumindest die Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit des dann reduzierten Angebotes erhöht.
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Frage 5:
Ist geprüft worden, ob durch die Anmietung von Fremdfirmen, ggf. auch aus anderen Bundesländern,
kurzfristig eine höhere Flexibilität bei der Kompensation von Busausfällen erreicht werden kann?
Antwort zu 5:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG hat Ersatzverkehrs- und Linienleistungen ausgeschrieben, um Ausfälle noch
besser kompensieren zu können. Die #Ausschreibung ergab keine ausreichenden
Angebote, weder für #Linienleistungen, noch für #Ersatzverkehrsleistungen. Aus diesem
Grund muss die BVG AöR parallel zum regulären Linienangebot verstärkt
Ersatzverkehrsleistungen übernehmen.“
Frage 6:
Wie viele diesbezügliche Anfragen sind wann an welche Unternehmen oder andere Anstalten des
öffentlichen Rechts gerichtet worden?
Antwort zu 6:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die Leistungen sind offen ausgeschrieben worden. Aufgrund der allgemein sehr hohen
Nachfrage nach Fahrpersonal am Markt, ergab die Ausschreibung keine ausreichenden
Angebote.“
Frage 7:
Wann ist wieder mit einer vollständigen Versorgungssicherheit bezüglich des Busverkehrs in Berlin zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierfür hat die BVG keinen konkreten Zeitpunkt benannt.
Berlin, den 10.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz