Eine grüne #Welle, die weder für Autos noch für Radfahrende funktioniert; #Grünphasen, die zu kurz sind, um über die Straße zu kommen; #Abbiegespuren, die separat geschaltet mehr Sicherheit brächten; Busse, die bei #Rotlicht ewig stehen: Berlins Ampeln bringen #Verkehrsteilnehmer immer wieder in Rage. Auch die #Senatsverkehrsverwaltung ist unzufrieden mit dem Management der „#Lichtsignalanlagen“. Deshalb soll der Betrieb der knapp 2200 Berliner Ampeln dem Unternehmen #Alliander Stadtlicht entzogen und wieder in die Hände des Landes gelegt werden.
Die #Bauingenieure hatten gehofft, dass sie um einen #Abriss herumkommen. Doch nun ist klar: Der #Waisentunnel unter der #Spree kann nicht mehr saniert werden. Das unterirdische Bauwerk, das sich nicht weit von der Jannowitzbrücke in Mitte befindet, muss abgetragen werden. „Es wird einen #Neubau geben“, sagte Petra Nelken, Sprecherin der landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), der Berliner Zeitung. Absehbar ist, dass das Projekt baulich anspruchsvoll und teuer wird. Nelken sprach von einer zweistelligen Millionensumme. Doch eine Alternative sieht man bei der BVG nicht, denn der 865 Meter lange Waisentunnel ist ein wichtiger Teil des U-Bahn-Netzes.
Frage 1: Hat der Senat die #Planung der #DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau Gmbh) für den #Ersatzbau der #Westendbrücke (#WEB) an der #A100 FRN (Fahrtrichtung Nord) beauftragt, welche Auftragssumme liegt der Planung zugrunde und wann wurde die beauftragte Planung von der DEGES vorgelegt? Antwort zu 1: Der Rahmendienstleistungsvertrag mit der DEGES vom 18.03.2015 / 31.03.2015 bildet die Grundlage für den Abschluss von Einzeldienstleistungsverträgen. Der am 11. Mai 2015 geschlossene Einzel-Dienstleistungsvertrag für die grundhafte Erneuerung / Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke wurde aufgrund des unmittelbaren verkehrlichen Zusammenhangs der Maßnahme (ggf. erforderliche Umleitungsstrecken, temporäre Fahrbahneinschränkungen) am 20.10.2015 um die Westendbrücke ergänzt. Ab dem 01.01.2020 hat die AdB gesetzeskonform alle Verträge mit der DEGES einschließlich aller Akten übernommen. Zum derzeitigen Auftragsvolumen für die beauftragte Planung und dem detaillierten Planungsstand kann der Senat daher keine Angaben machen.
Grünes Licht für #ILA Berlin 2022: Das Land Berlin und das Land Brandenburg haben den Weg für die Internationale #Luft- und Raumfahrtmesse (ILA) im kommenden Jahr geebnet.
Von Mittwoch, 22. Juni bis Sonnabend, 25. Juni 2022 soll die Messe in einem hybriden Format stattfinden: auf dem Messegelände in Selchow am #Flughafen#BER sowie digital. Ein besonderer Themen-Schwerpunkt liegt auf dem klimaneutralen Fliegen und der Energiewende am Himmel, teilten die Veranstalter mit.
Die viel befahrene #Wasserstraße zwischen Berlin und der #Müritz wird von diesem Montag an wieder #gesperrt. Wie ein Sprecher des zuständigen #Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel am Donnerstag erklärte, wird die #Schleuse#Steinhavelmühle an der Landesgrenze – wie schon länger geplant – komplett erneuert. Der #Neubau soll bis 27. Mai 2022 dauern. Damit werden Bootsfahrten auf der Müritz-Havel-Wasserstraße von Norden nur noch bis #Strasen (Mecklenburgische Seenplatte) möglich sein. Von Süden kommen Bootsfahrer noch bis #Fürstenberg (Oberhavel).
Die neun Millionen Euro teure Sanierung des #Baudenkmals sei nahezu abgeschlossen, sagte der Eigentümer Hamid #Djadda am Donnerstag (09. September 2021). Die Räume sollen Mitte Oktober übergeben werden. Der regionale Fernsehsender #Hauptstadt.tv als Hauptmieter werde in den Räumen unter den Sitzreihen ein Studio einrichten und auf der Tribüne einen Veranstaltungsraum mit Blick auf die #Autobahn betreiben.
Gute Nachrichten für alle Busfahrgäste im Raum Reinickendorf-Ost: Die #Buslinie#327 wird ab Dezember auch #sonntags fahren. Das haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestätigt.
Frage 1: War der nach den Sommerferien in Betrieb genommene #Ersatzbahnsteig am #S-Bahnhof #Lichtenrade bereits Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im #Planfeststellungsbeschluss Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015 wurde mit der A.4.8.4 i.V.m der zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 (- km 13,2+20 bis km 13,6-40 (UA2)) im Bereich der #Verkehrsstation Lichtenrade die Herstellung eines Betontrog zum Erschütterungsschutz neben der Fernbahn auch für den Abschnitt der S-Bahngleise festgelegt. Mit dieser Festsetzung wurde bereits mit Erteilung des Planrechtes vom #Eisenbahnbundesamt (#EBA) niedergeschrieben, dass es dadurch als ein mögliches Szeanrio zu einer 6-monatigen #Vollsperrung der #S-Bahn kommen kann. In diesem Zusammenhang wurde der Vorhabenträgerin seitens des EBA gleichzeitig der Freiraum gelassen, den konkreten Bauablauf sowie den Einsatz der notwendigen Baubehelfe dahingehend zu realisieren, dass die temporären betrieblichen Einschränkungen im S-Bahnverkehr so weit als möglich vermieden werden können (siehe hierzu Seite 142 ff. des o.g. Beschlusses). 2 Daher ist im Ergebnis der Auflage A.4.8.4, und der im Vorfeld der Erstellung der Vergabeunterlagen untersuchten Varianten, der Behelfsbahnsteig als Variante mit den geringsten betrieblichen Einschränkungen der S-Bahn als Vorzugsvariante festgelegt worden. Mit diesem Behelfsbahnsteig ist es möglich die für die Errichtung des Betontroges notwendige S-Bahnsperrung des Bf. Lichtenrade auf unter einen Monat zu reduzieren (eingetaktet vom 04.04.-02.05.2022), und so die Umsetzung der o.g. Auflagen durch das EBA gewährleistet. Alle anderen untersuchten Bauablaufvarianten hätten deutlich längere Betriebsunterbrechungen mit sich gebracht.“ Frage 2: Falls nicht, weshalb war er ursprünglich nicht vorgesehen und wann erfolgte der Planänderungsantrag zum Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig war nicht in dem o.a. Beschluss enthalten, da die Ausführungsplanung für das Vorhaben allgemein und für die Errichtung der Betontröge der S-Bahn im Besonderen zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht vorlag (siehe hierzu ebenso Begründung Seite 412 ff. des o.g. Beschlusses). Die Vorhabensträgerin stand im Rahmen der Bauablaufplanung in einem engen Austausch mit dem EBA. Da die Vorhabensträgerin fußend auf der Auflage A.4.8.4, Ihrer zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 des Planfeststellungsbeschlusses (Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015) und dem Behelfsbahnsteig eine wesentliche Verbesserung für die Bahnkunden während der Bauzeit gefunden haben, ist der Behelfsbahnsteig als Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses zu werten, weshalb eine ergänzende planrechtliche Würdigung nicht notwendig ist. Dieser Auffassung ist auch das EBA gefolgt.“ Frage 3: Welche Kosten sind für den Bau entstanden und welche Kosten werden für den Rückbau veranschlagt? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die Erstellung, Vorhaltung und den #Rückbau des bauzeitlichen Behelfsbahnsteiges des S-Bahn-Haltes Berlin-Lichtenrade entstehen für den gesamten Zeitraum der Maßnahme unter Berücksichtigung notwendiger Zusammenhangsmaßnahmen (z.B. Strom, Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik sowie im Oberbau) Leistungen im Volumen von ca. 2 Mio. Euro.“ Frage 4: Wie lange wird die Situation so bestehen bleiben, dass ein Zugang zum #Ersatzbahnsteig des S-Bahnhofs Lichtenrade ausschließlich über die provisorische Zuwegung mit Zugang an der Steinstraße erfolgen kann? 3 Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig ist für die Bauzeit des neuen Bahnhofes (ca. 2 Jahre) errichtet. Die Zuwegung erfolgt von der Bahnhofstraße über einen Gehweg und einen Zugang mit Anschluss an den Bahnsteig auf Bahngelände. Zur besseren Passantenführung erfolgt die Wegweisung durch eine angebrachte Beschilderung. Die westliche Zuwegung erfolgt über die bauzeitlich eingerichtete Querungsmöglichkeit des S-Bahngleise und führt um die Pfarrer-Lütkehaus-Platz, wo die Passantenführung auf die o.g. Wegeführung trifft.“ Frage 5: Wurde geprüft, inwiefern ein Zugang der Fahrgäste von und nach der westlichen Seite der Bahntrasse ohne einen solchen großen Umweg möglich wäre? Wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft und aus welchem Grund verworfen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die untersuchten Verkürzungen der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnbahnsteig Lichtenrade durch Querung des Baufeldes wurden von der Vorhabensträgerin als nicht umsetzbar eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass die Flächen in der Vergangenheit für den Rückbau des alten Bahnsteigs Bf. Lichtenrade benötigt wurden. Im Anschluss werden die Flächen nun dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen benötigt. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Einsatz von Kränen, weshalb aus sicherheitsrelevanten Aspekten eine Personenführung direkt durch das Baufeld für die Vorhabensträgerin nicht vertretbar ist.“ Frage 6: Gibt es Überlegungen, die Wegebereiche von der Hilbertstraße bis zum Zugang an der Steinstraße im Sinne einer besseren Barrierefreiheit zu überarbeiten und dies insbesondere an den Bordsteinen und an den unebenen Stellen? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin misst der Herstellung der barrierefreien Zuwegung einen hohen Stellenwert bei. Aus diesem Grunde wurden bereits in der Vergangenheit Rampen hergestellt, die ein Überwinden der Bordsteinhöhe erleichtern (so bspw. am PfarrerLüdtkehaus-Platz in Richtung der Zuwegung des Behelfsbahnsteigs). Gleiches soll am östlichsten Bereich des Pfarrer-Lüdtkehaus-Platz erfolgen (Absatz Bordstein hier momentan noch ca. 3 cm). Hinsichtlich dem Ausgleich von unebenen Stellen steht die Vorhabensträgerin ebenfalls in Abstimmungen mit dem Auftragnehmer.“ Frage 7: Gibt es Überlegungen, wie man Fahrgästen, für die die nunmehr deutlich längere Strecke zum Bahnsteig kaum noch zu bewältigen ist, eine Möglichkeit verschaffen kann, deutlich näher an den Bahnsteig zu gelangen bspw. über eine Zugangsmöglichkeit vom benachbarten Grundstück der Alten Mälzerei? 4 Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin hat die Möglichkeiten einer Verkürzung der östlichen Zuwegung intensiv geprüft. Hinsichtlich einer Verkürzung über das Gelände der Alten Mälzerei wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass auf dem Gelände der alten Mälzerei in den kommenden Jahren ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden. Die Vorhabensträgerin ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremdem Gelände mit Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden. Die Vorhabensträgerin möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten Flächen handelt, bei der diese für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen und bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.“ Berlin, den 08.09.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 95 Züge, im Herbst 2020 waren es 102.
Eine detaillierte Aufstellung der Zugangszahl pro Jahr für die letzten zehn Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
SPFV
SPNV
SGV inkl. sonst
Anzahl Züge bei- der Richtun- gen/Tag
Anzahl Züge beider Richtun- gen/Tag
Anzahl Züge bei- der Richtun- gen/Tag
2010
Frühjahr
7
115
95
Herbst
9
fehlende Daten
113
2011
Frühjahr
10
78
121
Herbst
10
113
100
2012
Frühjahr
8
115
94
Herbst
10
115
91
2013
Frühjahr
6
116
72
Herbst
6
115
84
2014
Frühjahr
3
130
89
Herbst
4
131
58
2015
Frühjahr
2
160
75
Herbst
fehlende Daten
156
82
2016
Frühjahr
2
127
96
Herbst
2
121
93
2017
Frühjahr
9
127
86
Herbst
6
74
118
2018
Frühjahr
5
114
110
Herbst
4
118
105
2019
Frühjahr
16
121
99
Herbst
13
122
95
2020
Frühjahr
9
120
91
Herbst
15
120
102
Frage 3:
Welcher Anteil des Personen- bzw. Güterverkehrs entfiel in diesen Jahren jeweils auf den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr)?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:
„Bei allen #Verkehrsarten fahren die meisten Züge tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, nämlich zwischen 50 % und 90 %:
Im Schienenpersonennahverkehr verkehren 80 % – 83 % der Züge Tags.
Im Schienenpersonenfernverkehr beträgt das #Aufkommen tagsüber 90 % – 50 %.
Im Schienengüterverkehr bewegt sich der Anteil der am Tage verkehrenden Züge zwischen 75 % – 65 %.“
Frage 4:
Welcher Anteil entfiel in dieser Zeit jeweils auf Züge mit #Dieselantrieb und welcher Anteil auf Züge mit #elektrischem Antrieb (gegliedert nach Jahren sowie nach Tag/Nacht)?
Antwort zu 4:
Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:
„Historisierende Daten mit diesen konkreten Inhalten werden in der Regel nicht vorgehalten.
Im Personenverkehr ist der Anteil mit nicht-elektrischem Antrieb die absolute Ausnahme. Grundsätzlich steht außerdem fest, dass der überwiegende Anteil (90 %) der Güterzüge mit elektrischem Antrieb verkehrt.“
Frage 5:
Wann haben auf diesem #Streckenabschnitt zuletzt #Lärm-Messungen stattgefunden und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5:
Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:
„Grundsätzlich werden an #Schienenwegen keine #Lärm-Messungen durchgeführt. Es finden gegebenenfalls lediglich Berechnungen der #Schallpegel im Zuge der #Lärmvorsorge oder #Lärmsanierung statt. Bei dem genannten Streckenabschnitt handelt es sich um eine Be- standsstrecke, an der die Umsetzung möglicher Lärmvorsorgemaßnahmen gesetzlich nicht erforderlich ist. Hingegen können Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes (LSP) durchgeführt werden. Der Streckenabschnitt ist bereits Bestandteil dieses LSP. Zusätzlich wurde eine aus Bundeshaushaltsmitteln finan- zierte Machbarkeitsuntersuchung zur Reduzierung der Lärmemissionen auf dem östlichen Berliner Außenring vom Bund beauftragt, welche den betroffenen Streckenabschnitt mitein- schließt. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wurden in den vergangenen Jahren Lärm-Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen zunächst im Oktober 2021 dem
BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vorgestellt und weitere Maßnahmen abgestimmt werden.“
Auch seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden keine Lärm-Messungen des Schienenverkehrslärms an dieser Strecke durchgeführt. Im Rahmen der Lärmkartierung errechnete das Eisenbahnbundesamt die Eisenbahnlärmbelastung deutschlandweit und damit auch für den Ballungsraum Berlin zuletzt im Jahr 2017. Einen Überblick der Lärmbelastung vor Ort bietet die Berliner Lärmkartierung der Berliner Geoda- tenbank FIS-Broker unter http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp. Nach Eingabe eines Schlagwortes (z. B. Lärmkarte) gelangt man zu den entsprechenden Plänen und kann sich die Fassadenpegel einzelner Gebäude anschauen.
Frage 6:
Gab es entlang dieses Streckenabschnitts in diesem Zeitraum Lärm-Beschwerden und wenn ja, wie viele (gegliedert nach Beschwerden pro Jahr) und wie wurde den Beschwerden abgeholfen?
Antwort zu 6:
Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:
„Entlang des angefragten Streckenabschnittes des Berliner Außenringes, der Strecke 6126 (Schönefeld – Grünauer Kreuz) gingen in den Jahren 2010 – 2020 bei der DB Netz AG – Region Ost vier Lärmbeschwerden ein.
In den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2021 liegt uns jeweils eine Beschwerde für den oben genannten Bereich vor. Dabei handelte es sich vorrangig um Beschwerden aufgrund von Isolierstößen, welche ein essenzieller Bestandteil der Leit- und Sicherungstechnischen Ein- richtungen der Eisenbahninfrastruktur sind. Diese werden von der DB Netz AG regelmäßig inspiziert und bei entsprechenden Mängeln instandgesetzt oder ausgetauscht.
Generelle Anfragen zu Lärmschutzmaßnahmen an diesem Streckenabschnitt wurden von uns natürlich beantwortet, jedoch sind wir an Bestandsstrecken gesetzlich nicht verpflichtet zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzwände zu errichten. Hierzu verweisen wir auf das bestehende Lärmsanierungsprogramm des Bundes des BMVI.“
Die Lärm-Beschwerden werden in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima- schutz nicht vollständig statistisch in Jahresscheiben erfasst, daher kann hier keine konkrete Beschwerdezahl genannt werden. Nichtsdestotrotz kann anhand der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023“, die alle fünf Jahre stattfindet, diesbezüglich ein Einblick gegeben werden: So wurden im Rahmen dieser Öffentlichkeits- beteiligung für den Bezirk Treptow-Köpenick 25 Lärmhinweise zum Schienenverkehrslärm auf Eisenbahnstrecken gegeben, die sich teils auf den Streckenabschnitt Schönefeld bis Grünauer Kreuz beziehen (siehe untenstehende Abbildung).
Sie finden diese Lärmhinweise weiterhin unter der Beteiligungsplattform meinBerlin (mein.berlin.de), wie beispielsweise die folgenden Lärmhinweise: https://mein.ber- lin.de/mapideas/2018-02243/ und https://mein.berlin.de/mapideas/2018-02244/.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Lärmentwicklung auf dem Streckenabschnitt seit 2010 und welche Lärmschutz- maßnahmen wurden in dieser Zeit getroffen?
Antwort zu 7:
Es liegen anhand der Lärmberechnungen im Rahmen der Lärmkartierungen Ergebnisse der Jahre 2015 und 2017 vor. Ein Vergleich dieser beiden Jahre ist aufgrund des kurzen zeitli- chen Abstandes von zwei Jahren für den Zeitraum seit 2010 nicht aussagekräftig. Laut stra- tegischer Lärmkarte von 2017 zeigt sich für Wohnbebauung, die nah an Schienenstrecken entlang des Berliner Teils der Bahnstrecke von Schönefeld bis Grünauer Kreuz liegt, dass im schlechtesten Fall aufgrund des Eisenbahnverkehrs bis zu 80 Dezibel (A-bewertet) ganz- tags und bis zu 74 Dezibel (A-bewertet) in der Nacht als Fassadenpegel vorliegen. Damit werden die Schwellenwerte der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung von 70 Dezibel (A-bewer- tet) ganztags und 60 Dezibel (A-bewertet) in der Nacht, bei deren Überschreiten möglichst prioritär Maßnahmen ergriffen werden sollen, nachts und ganztags teils deutlich überschrit- ten.
Im Juni 2022 wird die nächste Lärmkartierung vorliegen und im Internet veröffentlicht, dieser kann dann die weitere Verkehrslärmentwicklung entnommen werden Der Streckenabschnitt ist in der „Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin“ enthalten. Im Zuge dieser Machbar- keitsuntersuchung wird die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen auch für diesen Stre- ckenabschnitt untersucht. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden Lärmschutzmaßnahmen abgestimmt werden. Ergänzende Informationen zu dieser Frage finden Sie auch in den Ant- worten zu den Fragen 5 und 6.
Arbeiten von 11. September bis 11. Dezember • Fernverkehr wird umgeleitet und fährt bis zu 50 Minuten länger • Nahverkehr wird teilweise durch Busse ersetzt• Aktuelle Informationen auf www.bahn.de, www.odeg.de, www.vbb.de und im DB Navigator
Die Deutsche Bahn (DB) startet am kommenden Samstag, 11. September, planmäßig die #Modernisierung der #Schnellfahrstrecke Berlin- #Hamburg. In den kommenden drei Monaten investiert die DB hier rund 100 Millionen Euro in eine moderne, zuverlässige und leistungsfähige Infrastruktur. Dutzende Mitarbeitende und schwere Maschinen verbauen zwischen #Berlin-Spandau und #Büchen rund 200 Kilometer neue Schienen und 24 neue Weichen, tauschen rund 15.000 Schwellen und etwa 30.000 Tonnen Schotter aus. Zusätzlich erneuert die DB die Leit- und Sicherungstechnik. Die Arbeiten enden am 11. Dezember.