Straßenverkehr: Sellheimbrücke in Pankow, aus Senat

Frage 1:
In welchem baulichen Zustand befindet sich die #Sellheimbrücke im Pankower Ortsteil Blankenburg?
Frage 2:
Wann wurden letzte bautechnische Untersuchungen durchgeführt und was war deren Ergebnis?
Antwort zu 1 und 2:
Das #Bauwerk wird gemäß DIN 1076 alle drei Jahre auf #Standsicherheit, #Verkehrssicherheit und #Dauerhaftigkeit geprüft und bewertet. Die letzte #Bauwerksprüfung erfolgte am 10.12.2020 und ergab eine Zustandsnote von 3,0 (Benotung von 1-4). Ab
der Note 3,0 wird von einem „kritischen #Bauwerkszustand“ gesprochen.
Die Schäden am #Brückenbauwerk sind insbesondere auf verschlissene #Bauwerksfugen sowie die zum Zeitpunkt der Errichtung im Jahr 1958 geringeren Anforderungen an die Betondeckung zurückzuführen. Sie beeinträchtigen mittelfristig die
#Standsicherheit des Bauwerks. Um die Schäden zu beheben, wäre eine umfangreiche und sehr kostenintensive #Grundinstandsetzung der Brücke erforderlich. Da zusätzlich Anforderungen an das #Lichtraumprofil mit größerer Stützweite über die
#Bahntrasse gestellt worden sind, werden zurzeit nur die absolut notwendigen Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, um den Verkehr bis zu einem #Ersatzneubau sicher
aufrechterhalten zu können.

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U-Bahn: U-Bahn: Waisentunnel unter der Spree ist nicht mehr zu retten Er ist ein wichtiges Verbindungsstück im BVG-Netz., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/u-bahn-waisentunnel-unter-der-spree-ist-nicht-mehr-zu-retten-li.181908

Die #Bauingenieure hatten gehofft, dass sie um einen #Abriss herumkommen. Doch nun ist klar: Der #Waisentunnel unter der #Spree kann nicht mehr saniert werden. Das unterirdische Bauwerk, das sich nicht weit von der Jannowitzbrücke in Mitte befindet, muss abgetragen werden. „Es wird einen #Neubau geben“, sagte Petra Nelken, Sprecherin der landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), der Berliner Zeitung. Absehbar ist, dass das Projekt baulich anspruchsvoll und teuer wird. Nelken sprach von einer zweistelligen Millionensumme. Doch eine Alternative sieht man bei der BVG nicht, denn der 865 Meter lange Waisentunnel ist ein wichtiger Teil des U-Bahn-Netzes.

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Infrastruktur: Fast 40 Brücken in Berlin in nicht ausreichendem Zustand Staatssekretär spricht von einem erheblichen Instandhaltungsrückstau., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/laut-senat-sind-fast-40-berliner-bruecken-in-schlechtem-zustand-li.161710

Staatssekretär spricht von einem erheblichen #Instandhaltungsrückstau. Bei drei Brücken sei die #Standsicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben.

Berlin, Stadt der Brücken. Allein rund 700 Bauwerke dieser Art gehören dem Land Berlin – von der fast 450 Jahre alten #Jungfernbrücke über den #Spreekanal in Mitte bis hin zu der #Wohnüberbauung der Autobahn an der Schlangenbader Straße in Wilmersdorf. Doch in welcher Verfassung sind diese Bauten? Dazu hat der Senat jetzt neue Zahlen herausgegeben. Es sei ein „erheblicher Instandhaltungsrückstau“ zu verzeichnen, teilte Verkehrs-Staatssekretär Ingmar Streese auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg und Kristian Ronneburg hin mit. Der Grünen-Politiker kündigte an, dass Ende des Jahres eine #Datenbank scharf geschaltet wird, das die Erhaltung der Brücken erleichtern soll. Allerdings fehlt für den Betrieb des Systems Personal. Die Drucksache des Abgeordnetenhauses liegt der Berliner Zeitung vor.

Regelmäßig schauen sich Experten im Auftrag des Senats die Brücken in Berlin an, danach gibt es Noten. Eine Note zwischen 3,0 und 3,4 bedeutet: nicht ausreichender #Bauwerkszustand. In der Liste, die Streese seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage beigefügt hat, haben 36 Brücken des Landes Berlin diese Bewertung bekommen. Mal ist das gesamte Bauwerk betroffen, mal nur einer von mehreren Überbauten.

„Standsicherheit erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben“
Beispiele für diese Zustandsklasse sind die #Schiffbauerdammbrücke (Note 3,0), die ebenfalls in Mitte liegende #Mühlendammbrücke (3,4), die #Dunckerbrücke in Prenzlauer Berg (3,0), die #Eldenaer Brücke in Friedrichshain (3,4) sowie die #Admiralbrücke in Kreuzberg (3,0) …

Schiffsverkehr: Wie weiter mit der Langen Brücke in Köpenick? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt sich der bauliche Zustand der #Langen Brücke in #Köpenick dar?
Frage 2:
Seit wann sind die baulichen Mängel der Langen Brücke bekannt (bitte zeitlich aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Lange Brücke wird entsprechend den Vorgaben aus der DIN 1076 turnusmäßig
begangen, kontrolliert und begutachtet. Die letzte umfangreiche Prüfung erfolgte im
September 2018 mit der Zustandsnote 2,4. Dieser noch befriedigende #Bauwerkszustand
hat sich im Wesentlichen durch Rissbildungen und #Mauerwerksabplatzungen der Gewölbe
mit stellenweisen #Durchfeuchtungen, durch #Rissbildungen im tragenden Mauerwerk
aufgrund von Längs- und Querverschiebungen des Bauwerks und durch Beschädigungen
der Asphaltbeläge im Geh- und Fahrbahnbereich ergeben.
Frage 3:
Welche Maßnahmen sind unternommen worden, um den baulichen Zustand zu verbessern (bitte zeitlich
aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 3:
Neben laufenden #Unterhaltungsmaßnahmen wurden nach der #Grundinstandsetzung in
den Jahren 1995 bis 1998 keine weiteren Maßnahmen an der Langen Brücke ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern.
2
Frage 4:
Wie lange wird die Brücke im momentanen Zustand noch befahren werden können?
Antwort zu 4:
Unter Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Richtungsverkehr und eingleisiger
Straßenbahnanlage kann nach Auswertung des aktuellen Bauwerkszustandes der Langen
Brücke davon ausgegangen werden, dass eine Befahrbarkeit bis zum #Ersatzneubau
gegeben sein wird.
Frage 5:
Welche kurzfristigen Maßnahmen werden unternommen, um das Befahren der Brücke zu sichern (bitte
zeitlich aufgliedern)?
Antwort zu 5:
Kurzfristige Maßnahmen sind aktuell an der Langen Brücke nicht vorgesehen. Hier liegen
die Prioritäten bei der Umsetzung von Instandsetzungsarbeiten an den benachbarten
Behelfsbrücken, wo noch im Jahr 2020 die Arbeiten beginnen sollen.
Frage 6:
Welche Planungen gibt es, um die Brücke wieder vollständig mängelfrei herzustellen (bitte konkrete zeitliche
Aufgliederung)?
Antwort zu 6:
Es ist geplant die Lange Brücke durch einen Neubau zu ersetzen.
Nach nunmehr vorliegenden Angaben zu den Planungsgrundlagen konnte die
Ausschreibungsunterlage der Planungsleistungen vervollständigt werden, so dass die
komplexen #Bauwerksplanungen noch in diesem Jahr aufgenommen werden können.
Die einzelnen Planungsphasen, inklusive der damit verbundenen und erforderlichen Prüf- und #Genehmigungsverfahren, sollen nach aktueller Terminbewertung bis ins Jahr 2023
abgeschlossen sein.
Anschließend erfolgt die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Bauleistungen,
welche bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein sollen.
Frage 7:
Ist ein vollständiger #Abriss der #Brücke notwendig?
Antwort zu 7:
Ja.
Frage 8:
Wenn ja, welche Planungen liegen dann für die Verkehrsführung (sowohl ÖPNV als PKW) vor?
3
Antwort zu 8:
Konkrete Planungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da
mit den komplexen Bauwerksplanungen noch nicht begonnen wurde.
Die geplante Verkehrsführung soll den aktuellen Anforderungen und prognostizierten
Verkehrsbelastungen aller Verkehrsarten gerecht werden.
Frage 9:
Wenn nein, welche Beeinträchtigungen werden sich für den Verkehr (sowohl ÖPNV als auch PKW)
ergeben?
Antwort zu 9:
Entfällt.
Frage 10:
Wenn ja, wie sehen die Planungen für Abriss und Neubau der Langen Brücke aus (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 10:
In Ermangelung der Vorlage konkreter Planungsunterlagen können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt auch noch keine Angaben zu den Detailplanungen zum Abbruch und Neubau
getroffen werden.
Auch bei dieser Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Langen Brücke müssen
insbesondere die Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten
und begrenzten Platzverhältnissen, Bauen unter weitestgehender Aufrechterhaltung der
Verkehrsbeziehungen und Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten berücksichtigt werden.
Frage 11:
Welche Beeinträchtigungen ergeben sich für den Schifffahrtsverkehr durch einen möglichen Brückenabriss?
Antwort zu 11:
Die Planungen werden so aufgestellt, dass das Beeinträchtigen für die Schifffahrt während
der Bauzeit auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.
Zeitlich begrenzte Verkehrseinschränkungen (Teil- und Vollsperrungen) der Wasserstraße
im Baubereich sind während des Brückenrückbaus sowie der Montage bzw. Herstellung
des neuen Brückenüberbaus zwingend erforderlich.
Frage 12:
In welcher Form und wann werden die Bürgerinnen und Bürger über die Baumaßnahmen informiert?
4
Antwort zu 12:
Die Öffentlichkeit wird über die üblichen Informationswege (Internet, Flyer,
Veranstaltungen, Presseinfo) in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände informiert.
Frage 13:
In welcher Form wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 13:
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die üblichen Beteiligungsformen
und in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände während der gesamten
Realisierungsdauer sichergestellt.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Zustand der in Berlin befindlichen Brücken, die in Auftragsverwaltung Berlins sind, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Brücken gibt es in Berlin, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des
Landes Berlin befinden und wie hoch ist hiervon der Anteil an Brücken, in sehr gutem #Bauwerkszustand, in
gutem Bauwerkszustand, in befriedigendem Bauwerkszustand, in ausreichendem Bauwerkszustand in
nichtausreichendem Bauwerkszustand sowie in ungenügendem Bauwerkszustand ? (Bitte jeweils Bauwerk-
Zustandsnoten bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche in Prozent für die Jahre 2015, 2016 und
2017).
Antwort zu 1:
Es befinden sich 258 Brücken in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung
des Landes Berlin.
21% haben eine Zustandsnote 1,9 und besser ( sehr guter/ guter Bauwerkszustand)
48% haben eine Zustandsnote zwischen 2,0-2,4 (befriedigender Bauwerkszustand)
26% haben eine Zustandsnote zwischen 2,5-2,9 ( ausreichender Bauwerkszustand)
5% haben eine Zustandsnote 3,0 und schlechter (nicht ausreichender Bauwerkszustand)
(Stand 30.08.2017)
Die der statistischen Auswertung zugrunde liegende Datenbank wird dynamisch
fortgeschrieben. Eine historische Entwicklung ist daher nicht darstellbar, soweit nicht
gleichlautende Abfrageergebnisse mit gleichen Eingangsdaten aus der Vergangenheit
vorliegen.
2
Frage 2:
Wie hoch ist hier jeweils die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (bitte den Anteil schwerer
Nutzfahrzeuge gesondert aufführen), welche Investitionen werden jeweils veranschlagt, um die Brücken in
nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand in einen sehr guten bzw. guten
Bauwerkszustand zu versetzen
Antwort zu 2:
Zur durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke wird auf die im Internet veröffentlichten
Verkehrsmengenkarten KfZ und LKW verwiesen.
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml
Frage 3:
Wie sieht die aktuelle Projektliste sanierungsbedürftiger Brücken aus, die sich in Berlin befinden, jedoch
nicht in der Baulast des Landes Berlin aber in der Auftragsverwaltung Berlins liegen? (Bitte mit Angabe der
Zustandsnote und Datum der Bewertung)
Frage 4:
Auf welchen dieser Brücken ist derzeit eine Geschwindigkeits- und/oder Lastenreduzierung angeordnet?
(Bitte aufgelistet nach Brücke mit jeweiliger Geschwindigkeits- und Lastenreduzierung)
Frage 5:
Bei welchen dieser Brücken wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen, um den baulichen Zustand zu
verbessern? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n))
Frage 6:
Bei welchen dieser Brücken wurden bisher welche Maßnahmen ergriffen um den jetzigen baulichen Zustand
zumindest solange zu halten, bis mit der Sanierung begonnen wird? (Bitte aufgelistet nach Brücke und
Maßnahme(n))
Antwort zu 3 -6:
Bedingt durch Bemessungsdefizite insbesondere bei den Spannbetonbrücken der 1.
Generation (´60/ ´70er Jahre des letzten Jahrhunderts) und der zwischenzeitlich stark
gestiegenden Verkehrsbelastung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur die Nachrechnung der Brücken im Zuge von Bundesautobahnen gemäß
Nachrechnungslinie verfügt. Die BAB A 100 (Berliner Stadtring) ist bedingt durch ihren
Entstehungszeitraum besonders betroffen. Die Ergebnisse aus der Nachrechnung führten
zur erforderlichen Anordnung von verkehrseinschränkenden Maßnahmen gemäß der
nachfolgenden Liste. Da eine Ertüchtigung der Bauwerke auf die geforderten Lastmodelle
entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie nicht möglich ist, sind die Bauwerke mittelfristig
durch Neubauten zu ersetzten. Insofern finden für diese Bauwerke nur noch
Sanierungsmaßnahmen statt, um bis zum Beginn des Ersatzneubaus die Abwicklung des
Verkehrs möglichst zu gewährleisten.
3
Brücken Baulast Bund mit Geschwindigkeits- und/oder Lastenreduzierung
lfd.
Nr.
ASB-Nr. iBw.-Nr. BW-Name Beschränkung
1 3445038 0 07033 Rudolf-Wissell-Brücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger
2 3445050 1 07044b Brücke Ost über
Halenseestraße Ost, FR Nord
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h
3 3445050 2 07044c Brücke West über
Halenseestraße Ost, FR Süd
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger
4 3445050 3 07044d Brücke West über
Halenseestraße Ost, FR A115
Verbot f. Kfz mit tatsächlicher Masse
größer 2,8 t, zulässige
Höchstgeschwindigkeit 40km/h,
Fahrspursperrung und Einengung
5 3445051 1,
2
07044h+i Ringbahnbrücke und
Rampenbrücke
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
Abstandsgebot für LKW 70 m, 60 km/h
6 3445079 0 07083 Westendbrücke Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
Abstandsgebot für LKW 70 m, 60
km/h, Fahrstreifenverschwenkung und
Einengung
7 3445082 1 07088a Westliche Rampenbrücke
Kurt-Schumacher Damm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
8 3445082 2 07088b Östliche Rampenbrücke Kurt-
Schumacher-Damm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
9 3445083 0 07089 Östliche Brücke über den
Siemensdamm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
10 3445084 0 07090 Westliche Brücke über den
Siemensdamm
Überholverbot für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse inkl.
Kraftomnibus und PKW mit Anhänger,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
km/h
11 3545084 A 12028a Brücke über Albrechtstraße Sperrung linker FS für Kfz größer 3,5 t
zulässiger Gesamtmasse, einschl.
ihrer Anhänger und Zugmaschinen,
ausgenommen PKW und
Kraftomnibusse
4
Frage 7:
Bei welchen dieser Brücken mussten akute / Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, um sie dem
Verkehr noch weiterhin zur Verfügung stellen zu können und eine Teil- oder Vollsperrung zu verhindern?
Welche Maßnahmen mussten eingeleitet werden? (Bitte aufgelistet nach Brücke und Maßnahme(n)
Antwort zu 7:
Bei der unter der laufenden Nr. 4 aufgeführten Brücke musste kurzfristig ein Fahrverbot für
Kfz mit tatsächlicher Masse größer 2,8 t, eine Fahrstreifensperrung sowie eine
Fahrstreifeneinengung angeordnet werden.
Berlin, den 04.09.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau oder Sanierung? – Wie geht es weiter mit der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie schätzt die zuständige Senatsverwaltung
den #Bauwerkszustand der alten #Langen Brücke und der
daneben befindlichen #Behelfsbrücke in #Köpenick derzeit
ein?
Antwort zu 1: Die Standsicherheit beider Brücken ist
grundsätzlich gegeben. Die Verkehrssicherheit der Langen
Brücke und der Behelfsbrücke ist unter Berücksichtigung
der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben.
Frage 2: Gibt es bereits Vorüberlegungen und Planungen,
ob die #denkmalgeschützte und stadtbildprägende alte
Lange Brücke #erhalten werden kann oder durch einen
#Neubau ersetzt werden muss?
Antwort zu 2: Die historische Lange Brücke ist statisch
nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr
inklusive Straßenbahn aufzunehmen. Deshalb
ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ein Ersatzneubau
der Langen Brücke erforderlich, um die Behelfsbrücke
rückbauen zu können. Inwieweit die denkmalgeschützte
Lange Brücke – zumindest in Teilen – erhalten
werden kann, wird Gegenstand der Planung vorlaufender
Machbarkeitsuntersuchungen sein.
Frage 3: Sind hierzu bereits entsprechende Gespräche
mit den zuständigen Denkmalbehörden des Landes Berlin
und des Bezirksamts Treptow-Köpenick geführt worden
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 3: Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt beabsichtigte Planung einer
verkehrsgerechten Brücke für Straßenbahn- und Autoverkehr
für die unzureichende Lange Brücke in Köpenick
(Verbindung der Altstadtinsel mit dem Stadtgebiet im
Südwesten) haben Bezirk und Landesdenkmalamt (LDA)
veranlasst, das Thema im Landesdenkmalrat zu besprechen.
In der Sitzung am 19. Oktober 2012 wurde vom Landesdenkmalrat
eine Empfehlung formuliert, die auf die
Bedeutung der Brücke als wichtiges Baudenkmal und
zugleich als ein bedeutendes Element für die wasserseitige
Umgebung des Schlosses hinweist und die Prüfung
eines Rückbaus auf den ursprünglichen Bestand impliziert.
Der Landesdenkmalrat sprach sich für die Beauftragung
einer Machbarkeitsstudie aus, beziehungsweise
einer Variantenuntersuchung in Abstimmung der zuständigen
Fachabteilungen mit den Denkmalschutzbehörden,
die die Erhaltung der denkmalgeschützten Langen Brücke
zur Grundlage hat. Die bestehende Brücke ist nach Auffassung
des Landesdenkmalamtes ein wichtiges Baudenkmal
und gleichzeitig Bestandteil des Altstadtensembles
Köpenick. Ein eventuell erforderlicher Ersatzneubau
muss in Gestaltung und Materialität den zahlreichen
Sichtbezügen, insbesondere zum Schloss Köpenick, gerecht
werden.
Die bezirkliche untere Denkmalschutzbehörde wurde
bisher nicht förmlich in die Planungsüberlegungen einbezogen.
Daher kann es auch noch keine im Bezirksamts-
Kollegium abstimmte Position des Bezirks geben. Vor
einer Beauftragung der Machbarkeitsstudie bzw. der Variantenuntersuchungen
sind Abstimmungsgespräche mit
der unteren Denkmalschutzbehörde und dem bezirklichen
Denkmalrat vorgesehen.
Frage 4: Ist sich der Senat dessen bewusst, dass bei
einem Ersatzneubau eine sehr hohe städtebauliche Qualität
erreicht werden müsste, da die Brücke direkt vor dem
Köpenicker Schloss und am Eingang zum Denkmalensemble
der Altstadt steht?
Antwort zu 4: Der Senat ist sich der städtebaulich herausragenden
Situation bewusst.

Frage 5: Welche Priorität hat die Lange Brücke momentan
auf der langen Liste der zu sanierenden oder neu
zu bauenden Brücken in Berlin?
Frage 6: Wann ist mit dem Beginn der Erarbeitung eines
Konzeptes für die Instandsetzung oder den Ersatzneubau
der Langen Brücke zu rechnen und wann würde dieses
dann vorliegen?
Frage 7: Steht die hierfür vorgesehene Personalverstärkung
bereits zur Verfügung und ist somit ein Projektleiter
für das Bauvorhaben Lange Brücke ernannt? Wenn
nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 5, 6, 7: Obwohl das Projekt wegen der bestehenden
verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen
werden. Zum einen ist es wegen der angespannten
Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen
zu realisieren. Zum anderen haben laufende,
im Bau befindliche Projekte eine höhere Priorität und
erforderten zudem einen verstärkten Personaleinsatz. Für
Anfang 2017 ist nunmehr die Übernahme des Projektes in
die Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich und
die Zuordnung einer Projektleitung geplant. Danach können
die ersten Abstimmungsgespräche folgen.
Berlin, den 06. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2016)