Regionalverkehr: Stammbahn-Ausbau zwischen Berlin und Potsdam, aus Senat

Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Ausführungs-Stand der #Wiederinbetriebnahme der #Stammbahn zwischen Berlin und #Potsdam, insbesondere was den Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Rathaus #Steglitz und #Griebnitzsee betrifft?

Frage 2: Welche #Gutachten wurden erstellt (Machbarkeit, #Umweltverträglichkeit, #Wirtschaftlichkeit etc.) und mit welchen Ergebnissen?

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Berliner Außenring: Lärmentwicklung auf dem Berliner Außenring zwischen Schönefeld und Grünauer Kreuz, aus Senat

Frage 1:

Welches #Schienenverkehrsaufkommen hatte der Berliner #Außenring zwischen #Schönefeld und #Grünauer Kreuz in den Jahren 2010 bis 2020?

Frage 2:

Welchen Anteil hatte dabei jeweils der Personen- und der #Güterverkehr?

Antwort zu 1 und 2:

Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: Antwort zu 1 und 2:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Bezugsgröße ist die Summe der verkehrenden Züge beider Richtungen pro Tag:

A.     Summe aller Verkehre

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 220 Züge, im Herbst 2020 waren es 237.

B.     Schienenpersonennahverkehr (#SPNV)

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 120 Züge, im Herbst 2020 waren es 120.

C.      Schienenpersonenfernverkehr (#SPFV)

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen sieben Züge, im Herbst 2020 waren es 15.

D.      Schienengüterverkehr (#SGV)

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 95 Züge, im Herbst 2020 waren es 102.

Eine detaillierte Aufstellung der Zugangszahl pro Jahr für die letzten zehn Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 SPFVSPNVSGV inkl. sonst
  Anzahl Züge bei- der Richtun- gen/TagAnzahl Züge beider Richtun- gen/TagAnzahl Züge bei- der Richtun- gen/Tag
2010Frühjahr711595
 Herbst9fehlende Daten113
2011Frühjahr1078121
 Herbst10113100
2012Frühjahr811594
 Herbst1011591
2013Frühjahr611672
 Herbst611584
2014Frühjahr313089
 Herbst413158
2015Frühjahr216075
 Herbstfehlende Daten15682
2016Frühjahr212796
 Herbst212193
2017Frühjahr912786
 Herbst674118
2018Frühjahr5114110
 Herbst4118105
2019Frühjahr1612199
 Herbst1312295
2020Frühjahr912091
 Herbst15120102

Frage 3:

Welcher Anteil des Personen- bzw. Güterverkehrs entfiel in diesen Jahren jeweils auf den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr)?

Antwort zu 3:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Bei allen #Verkehrsarten fahren die meisten Züge tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, nämlich zwischen 50 % und 90 %:

  • Im Schienenpersonennahverkehr verkehren 80 % – 83 % der Züge Tags.
  • Im Schienenpersonenfernverkehr beträgt das #Aufkommen tagsüber 90 % – 50 %.
  • Im Schienengüterverkehr bewegt sich der Anteil der am Tage verkehrenden Züge zwischen 75 % – 65 %.“

Frage 4:

Welcher Anteil entfiel in dieser Zeit jeweils auf Züge mit #Dieselantrieb und welcher Anteil auf Züge mit #elektrischem Antrieb (gegliedert nach Jahren sowie nach Tag/Nacht)?

Antwort zu 4:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Historisierende Daten mit diesen konkreten Inhalten werden in der Regel nicht vorgehalten.

Im Personenverkehr ist der Anteil mit nicht-elektrischem Antrieb die absolute Ausnahme. Grundsätzlich steht außerdem fest, dass der überwiegende Anteil (90 %) der Güterzüge mit elektrischem Antrieb verkehrt.“

Frage 5:

Wann haben auf diesem #Streckenabschnitt zuletzt #Lärm-Messungen stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 5:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Grundsätzlich werden an #Schienenwegen keine #Lärm-Messungen durchgeführt. Es finden gegebenenfalls lediglich Berechnungen der #Schallpegel im Zuge der #Lärmvorsorge oder #Lärmsanierung statt. Bei dem genannten Streckenabschnitt handelt es sich um eine Be- standsstrecke, an der die Umsetzung möglicher Lärmvorsorgemaßnahmen gesetzlich nicht erforderlich ist. Hingegen können Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes (LSP) durchgeführt werden. Der Streckenabschnitt ist bereits Bestandteil dieses LSP. Zusätzlich wurde eine aus Bundeshaushaltsmitteln finan- zierte Machbarkeitsuntersuchung zur Reduzierung der Lärmemissionen auf dem östlichen Berliner Außenring vom Bund beauftragt, welche den betroffenen Streckenabschnitt mitein- schließt. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wurden in den vergangenen Jahren Lärm-Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen zunächst im Oktober 2021 dem

BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vorgestellt und weitere Maßnahmen abgestimmt werden.“

Auch seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden keine Lärm-Messungen des Schienenverkehrslärms an dieser Strecke durchgeführt. Im Rahmen der Lärmkartierung errechnete das Eisenbahnbundesamt die Eisenbahnlärmbelastung deutschlandweit und damit auch für den Ballungsraum Berlin zuletzt im Jahr 2017. Einen Überblick der Lärmbelastung vor Ort bietet die Berliner Lärmkartierung der Berliner Geoda- tenbank FIS-Broker unter http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp. Nach Eingabe eines Schlagwortes (z. B. Lärmkarte) gelangt man zu den entsprechenden Plänen und kann sich die Fassadenpegel einzelner Gebäude anschauen.

Frage 6:

Gab es entlang dieses Streckenabschnitts in diesem Zeitraum Lärm-Beschwerden und wenn ja, wie viele (gegliedert nach Beschwerden pro Jahr) und wie wurde den Beschwerden abgeholfen?

Antwort zu 6:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Entlang des angefragten Streckenabschnittes des Berliner Außenringes, der Strecke 6126 (Schönefeld – Grünauer Kreuz) gingen in den Jahren 2010 – 2020 bei der DB Netz AG – Region Ost vier Lärmbeschwerden ein.

In den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2021 liegt uns jeweils eine Beschwerde für den oben genannten Bereich vor. Dabei handelte es sich vorrangig um Beschwerden aufgrund von Isolierstößen, welche ein essenzieller Bestandteil der Leit- und Sicherungstechnischen Ein- richtungen der Eisenbahninfrastruktur sind. Diese werden von der DB Netz AG regelmäßig inspiziert und bei entsprechenden Mängeln instandgesetzt oder ausgetauscht.

Generelle Anfragen zu Lärmschutzmaßnahmen an diesem Streckenabschnitt wurden von uns natürlich beantwortet, jedoch sind wir an Bestandsstrecken gesetzlich nicht verpflichtet zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzwände zu errichten. Hierzu verweisen wir auf das bestehende Lärmsanierungsprogramm des Bundes des BMVI.“

Die Lärm-Beschwerden werden in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima- schutz nicht vollständig statistisch in Jahresscheiben erfasst, daher kann hier keine konkrete Beschwerdezahl genannt werden. Nichtsdestotrotz kann anhand der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023“, die alle fünf Jahre stattfindet, diesbezüglich ein Einblick gegeben werden: So wurden im Rahmen dieser Öffentlichkeits- beteiligung für den Bezirk Treptow-Köpenick 25 Lärmhinweise zum Schienenverkehrslärm auf Eisenbahnstrecken gegeben, die sich teils auf den Streckenabschnitt Schönefeld bis Grünauer Kreuz beziehen (siehe untenstehende Abbildung).

Abbildung 36 aus „Berlin wird leiser – Auswertungsberichts der Öffentlichkeitsbeteiligung“ (zu finden unter https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-  2023): Lärmhinweise im Bezirk Treptow-Köpenick

Sie finden diese Lärmhinweise weiterhin unter der Beteiligungsplattform meinBerlin (mein.berlin.de), wie beispielsweise die folgenden Lärmhinweise: https://mein.ber-  lin.de/mapideas/2018-02243/ und https://mein.berlin.de/mapideas/2018-02244/.

Frage 7:

Wie bewertet der Senat die Lärmentwicklung auf dem Streckenabschnitt seit 2010 und welche Lärmschutz- maßnahmen wurden in dieser Zeit getroffen?

Antwort zu 7:

Es liegen anhand der Lärmberechnungen im Rahmen der Lärmkartierungen Ergebnisse der Jahre 2015 und 2017 vor. Ein Vergleich dieser beiden Jahre ist aufgrund des kurzen zeitli- chen Abstandes von zwei Jahren für den Zeitraum seit 2010 nicht aussagekräftig. Laut stra- tegischer Lärmkarte von 2017 zeigt sich für Wohnbebauung, die nah an Schienenstrecken entlang des Berliner Teils der Bahnstrecke von Schönefeld bis Grünauer Kreuz liegt, dass im schlechtesten Fall aufgrund des Eisenbahnverkehrs bis zu 80 Dezibel (A-bewertet) ganz- tags und bis zu 74 Dezibel (A-bewertet) in der Nacht als Fassadenpegel vorliegen. Damit werden die Schwellenwerte der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung von 70 Dezibel (A-bewer- tet) ganztags und 60 Dezibel (A-bewertet) in der Nacht, bei deren Überschreiten möglichst prioritär Maßnahmen ergriffen werden sollen, nachts und ganztags teils deutlich überschrit- ten.

Im Juni 2022 wird die nächste Lärmkartierung vorliegen und im Internet veröffentlicht, dieser kann dann die weitere Verkehrslärmentwicklung entnommen werden Der Streckenabschnitt ist in der „Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin“ enthalten. Im Zuge dieser Machbar- keitsuntersuchung wird die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen auch für diesen Stre- ckenabschnitt untersucht. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden Lärmschutzmaßnahmen abgestimmt werden. Ergänzende Informationen zu dieser Frage finden Sie auch in den Ant- worten zu den Fragen 5 und 6.

Berlin, den 09.09.2021 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de

Mobilität: Stadtentwicklung & Mobilitätswende: Kiezblocks für Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass europaweit mit Berlin vergleichbare Großstädte auf umfassende und
großflächige städtebauliche Qualifizierungen zur Öffnung des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen vornehmen (z.B. Barcelona, Madrid, London, Paris, u.v.a.m.)? Wie bewertet der Senat dies allgemein und in Hinblick auf a) den gerechten Zugang zum öffentlichen Raum? b) die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheits- und Gewerbestrukturen? c) die Gesundheit der Bewohnerinnen?
d) damit verbundene Einsparungsmöglichkeiten in den öffentlichen Haushalten?
e) die Übertragbarkeit auf Berlin vor dem Hintergrund der in der Berlin Strategie 2030 formulierten Ziele für
die stadtweite Quartiersentwicklung?
f) die Einhaltung des für die Umsetzung des 1,5-Grad Ziels maximal vorhandenen CO2-Budgets Berlins und
die Anpassung an die bereits damit verbundenen krisenhaften Klimaveränderungen?
g) die im Umweltgerechtigkeitsatlas aufgeführten Belastungskategorien?
h) weitere dem Senat relevant erscheinende Kategorien?
Antwort zu 1:
Die Entwicklungen in anderen Großstädten sind dem Senat bekannt. Vor dem Hintergrund
des am 24.02.2021 in Kraft getretenen Berliner #Mobilitätsgesetz – Abschnitt #Fußverkehr
(MobG BE) sind diese Entwicklungen sehr zu begrüßen. Mit dem #MobG BE hat das Land
Berlin eine gesetzliche Grundlage geschaffen, ähnliche Entwicklungen auch in Berlin
voranzutreiben.
2
Der Senat verfolgt dabei das Ziel, mehr #Flächengerechtigkeit zwischen den
unterschiedlichen #Verkehrsarten herzustellen.
Auch die Entwicklung nahräumlicher Gelegenheitsstrukturen können mit sogenannten
„Kiezblocks“ verbessert werden, weil der Nahraum in Kiezblocks besser genutzt werden
kann. Es ist jedoch immer eine Einzelfallbetrachtung nötig, bei der Gewerbestrukturen
mitberücksichtigt werden müssen. Zudem kann die Einrichtung von Kiezblocks auch zu
den umwelt- und klimapolitischen Zielen des Senats beitragen.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, welche Arten von Beteiligungsverfahren dort angewandt werden, wie beurteilt der
Senat diese auch in Bezug auf die Übertragbarkeit der Methoden auf Berlin und wurden dafür bereits
Schritte unternommen?
Antwort zu 2:
Die jeweils angewandten Beteiligungsverfahren sind dem Senat im Detail nicht bekannt.
Zu Beteiligungsverfahren in Berlin wird auf die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen
und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung verwiesen.
Frage 3:
Welche Konzepte und Maßnahmen plant der Senat, um die Ergebnisse von Beteiligungsverfahren zur
städtebaulichen Öffnung von Kiezen rasch umzusetzen, also in der Regel im auf die Beteiligung folgenden
Jahr?
Antwort zu 3:
Gemäß § 58 Abs. 3 MobG BE werden in den nächsten drei Jahren mindestens 12
relevante Projekte für den Fußverkehr im Einklang mit den Bezirken umgesetzt oder
zumindest fertig geplant. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
strebt dabei an, dass auch das Konzept von Kiezblöcken zur Umsetzung kommt. Die
Umsetzung von Maßnahmen im Nebenstraßennetz obliegt jedoch den Bezirken. Der
Senat hat demnach keinen Einfluss auf die Umsetzungsgeschwindigkeit.
Frage 4:
Im Bezirk Pankow existieren über ein Dutzend Anwohnerinneninitiativen für die Errichtung von #Kiezblocks. Wie beurteilt der Senat dieses Anliegen und geht er von einer Übertragung des Initiativenreichtums auch in andere Bezirke aus?

Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz begrüßt das Anliegen von Initiativen von Anwohnerinnen und Anwohnern im Bezirk Pankow zur Errichtung von Kiezblocks. Sie befindet sich diesbezüglich bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow. Eine Übertragung auf andere Bezirke ist anzunehmen. 3

Frage 5: Wie viele Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen können mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin parallel geführt werden und welche Maßnahmen zur Steigerung dieser Kapazitäten und Mittel plant der Senat?

Antwort zu 5: Zu Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen existiert kein Standardformat der Beteiligung, das Voraussetzung für eine solche Berechnung wäre. Auch die Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung setzen keine Standards, die direkt in eine Kostenschätzung zu übertragen wären. Die Kosten eines Beteiligungsverfahrens sind in wesentlichen abhängig von der Art des Beteiligungskonzeptes. Davon ist dann abhängig, wie viele Wohnviertel und Kieze mit den Kapazitäten der derzeit vorhandenen Haushaltsmittel und den am Markt agierenden Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen in Berlin durch Beteiligungsverfahren erreicht werden können.

Zudem wurden die Berliner Bezirke zu dieser Frage um Stellungnahme gebeten:

Friedrichshain-Kreuzberg:

„Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Aufwand entsprechender Verfahren stark differiert und u.a. abhängig ist von verkehrlichen, städtebaulichen und sonstigen Voraussetzungen des betrachteten Raumes. Eine Einschätzung der Kapazitäten auf Seiten der privaten Akteure („Stadtplanungs- und Beteiligungsunternehmen“) kann durch die Verwaltung nicht gegeben werden (breites Aufgabenspektrum, Geschäftsgeheimnis etc. pp.). Insgesamt stehen im Haushalt des Fachbereichs Stadtplanung, auch nach aktueller Planung für den Doppelhaushalt 2022/2023, keine ausreichenden Ressourcen für eine deutliche Ausweitung der Aktivitäten in diesem Bereich zur Verfügung. Dies bezieht sich dabei zum einen auf Finanzmittel zur Beauftragung externer Büros und die (bauliche und gestalterische) Umsetzung der Ergebnisse sowie zum anderen auf die Personalressourcen, die bezirksseitig für die Prozessbegleitung und Maßnahmenumsetzung benötigt werden. Die dem Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen reichen nicht aus, um Beteiligungsverfahren in einem wünschenswerten Umfang bei Projekten der verkehrlichen Umgestaltung umzusetzen. Über die Umsetzung und den Umfang von Beteiligungsverfahren muss daher situativ unter Betrachtung der finanziellen und personellen Ressourcen entschieden werden. Eine konkrete Zahl kann daher nicht genannt werden.“

Lichtenberg:

Stadtentwicklungsamt: „Im Stadtentwicklungsamt Lichtenberg werden städtebauliche Qualifizierungen des öffentlichen Raums für Nicht-Autofahrerinnen und -Autofahrer und „Kiezblocks“ nicht verfolgt. Die Aufteilung der hier besonders im Fokus stehenden öffentlichen Verkehrsflächen ist regelmäßig nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Auf bezirklicher Ebene wäre dafür das Straßen- und Grünflächenamt kompetent. Damit sind für diesbezügliche Beteiligungsverfahren im Stadtentwicklungsamt keine Mittel 4 im Haushalt 2020/2021 eingeplant oder vorgesehen.“ Straßen- und Grünflächenamt: „Im Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Planen und Bauen sind planmäßig keine Mittel explizit für Beteiligungsverfahren im Zusammenhang mit verkehrlichen Umgestaltungen im Bezirk vorgesehen. Im Bedarfsfall werden für diesbezüglich geeignete, verkehrliche Maßnahmen entsprechende Mittel bei der Senatsverwaltung beantragt bzw. von dieser zur Verfügung gestellt. Aktuell wird im Bezirk Lichtenberg in diesem Jahr mit Mitteln der Senatsverwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung der Eignung des Kaskelkiezes als autoarmer Kiez durchgeführt. Ziel der Studie ist zu untersuchen, ob und in welcher Form sich der Kiez bzw. Teile davon für die Umsetzung von Maßnahmen für eine autoarme Gestaltung mit besonderer Berücksichtigung des Fußgänger- und Radverkehrs eignet. Die Durchführung einer Bürgerbeteiligung ist dabei als fester Bestandteil der Untersuchung vorgesehen. Das Straßenverkehrsrecht als Gefahrenabwehrrecht bietet keine hinreichende Grundlage für pauschale Straßenschließungen. Auch das Straßenrecht müsste zunächst mit Teileinziehungen etc. veranlassen, wofür pauschal keine Gründe erkennbar sind.“

Neukölln:

„Städtebauliche Umgestaltung: Die Nennung einer exakten Anzahl von Verfahren ist nicht möglich. Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Größe der Wohnviertel/Kieze? welche Rahmenbedingungen? welchen Umfang soll die Beteiligung haben?, verfügbare Haushaltsmittel?). Dem Stadtentwicklungsamt stehen für Beteiligungsverfahren nur sehr eingeschränkte Haushaltsmittel zur Verfügung (Titel 54010 – Gutachten), welche für das laufende Haushaltsjahr bereits überwiegend verplant sind. Über die Kapazitäten von externen Dienstleisterinnen und Dienstleister liegen dem Stadtentwicklungsamt keine Erkenntnisse vor. Verkehrliche Umgestaltung Die limitierenden Faktoren bei der Erstellung von Verkehrskonzepten für Wohnquartiere sind die anhaltend begrenzten Kapazitäten an Verkehrsplanerinnen und -planer und Beteiligungsexpertinnen und -experten. Dieser permanente Fachkräftemangel betrifft sowohl die planenden und bauenden Ämter als auch die freischaffenden Stadt- und Verkehrsplanungsbüros. Beispiel: Anfang 2020 tätigte das Straßen- und Grünflächenamt eine Ausschreibung von Verkehrsplanungsleistungen mit integrierter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger für den Reuterkiez und erhielt von allen sechs angefragten Büros Absagen aus Gründen der Kapazitätsüberlastung. Derzeit kann das Straßen- und Grünflächenamt mit dem vorhandenen Fachpersonal maximal ein umfangreiches quartiersbezogenes Verfahren pro Jahr abdecken. In zweiter Hinsicht spielen Haushaltsmittel eine begrenzende Rolle. Infolge der Maßnahmenprogramme, die sich aus solchen Beteiligungsverfahren ergeben, müssten auch die Etats der Straßen- und Grünflächenämter aufgestockt werden. Viele der dort mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmten Maßnahmen sind kleinteiliger Natur, so dass die Erhöhung der konsumtiven Mittelansätze eine sinnvolle und unkomplizierte Finanzierungsalternative zu den eher umständlich zu bewirtschafteten Städtebaubauprogrammen darstellen würde.“ 5

Marzahn-Hellersdorf:

„Aus den derzeit dem Fachbereich Stadtplanung zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können keine Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung von Wohnvierteln und Kiezen durchgeführt werden. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für die notwendigen Gutachten im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vollständig benötigt. Spielraum besteht aufgrund des hohen Entwicklungsdrucks auf die Flächen sowohl für den Wohnungsbau als auch gewerbliche Nutzungen nicht. Ohne zusätzliche Mittel (z.B. Wohnungsbauprämie) können über die formelle Beteiligung im Rahmen von Planverfahren keine weiteren Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.“

Pankow:

„Die Kiezblock-Initiative hat für 19 Kieze in Berlin-Pankow konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Das Bezirksamt Pankow bereitet derzeit einen Feldversuch nach § 45 Absatz 1 Nr. 6 StVO zur Beruhigung von Wohngebieten vor. Nach derzeitigem Stand sollen mindestens in 2 Kiezen, basierend auf den KiezblockVorschlägen, Maßnahmen umgesetzt und dessen verkehrliche Auswirkungen qualitativ und quantitativ untersucht werden. Hierzu kooperiert das Bezirksamt Pankow mit der TU Berlin und TU Dresden. Für die dauerhafte Anordnung ist ein erheblicher Finanzierungs-, Untersuchungs- und Beteiligungsaufwand erforderlich. Um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, sollen bspw. in den zwei Kiezen an insgesamt 17 Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt werden. Die Erhebungen werden für die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen wiederholt. Bis etwa Ende 2022 sind während der Projektdauer Öffentlichkeitsbeteiligungen bzw. Informationsveranstaltungen vor und nach Umsetzung der Maßnahmen sowie nach einer Evaluation in den Kiezen vorgesehen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf etwa 300.000 €, weshalb eine schrittweise Untersuchung erforderlich ist wobei mehrere Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden. Synergieeffekte bei der gleichzeitigen Untersuchung mehrerer Kieze lassen sich nur im geringem Umfang generieren, da die kostenintensiven Verkehrserhebungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen in jedem Kiez erforderlich sind.“

Reinickendorf:

„Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz hat einen Haushaltstitel für die Durchführung von Bürgerbeteiligungen. Dieser Titel wird in Anspruch genommen für Bebauungsplanverfahren und ist gemäß den Erläuterungen zum Haushaltsplan auch nur hierfür vorgesehen. Dies bedeutet, dass für zusätzliche Beteiligungen, die vom Fachbereich durchgeführt werden sollen, weder Haushaltsmittel noch Personal zur Verfügung stehen. Die für die Umsetzung der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung eingerichtete Anlaufstelle soll im Wesentlichen Bürgerinnen und Bürger animieren, Beteiligungen anzuregen. Für die eigentliche Durchführung von Beteiligungen wird diese nicht zuständig sein. Dem Straßen- und Grünflächenamt stehen keine Haushaltsmittel für Beteiligungsverfahren zur Verfügung.“

Spandau:

„Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sowohl die finanzielle als auch die inhaltlich methodische Leistungsfähigkeit immer vom Umfang der zu bearbeitenden Aufgabe bzw. den örtlich erforderlichen Rahmenbedingungen zu bestimmten Beteiligungsformaten abhängen. In Spandau werden Beteiligungsformate soweit sie aus 6 einem konkreten privaten Vorhaben hervorgehen aus den sog. Folgekostenvereinbarungen (z.B. städtebauliche Verträge) finanziert und extern beauftragt. Sofern wir Beteiligungen im Rahmen der Städtebauförderung durchführen, werden diese im Zuge der Programmplanung angemeldet und aus entsprechenden Projektmitteln finanziert. Sobald eine externe Moderation des Beteiligungsverfahrens aus Kapazitätsgründen erforderlich ist, erfolgt ein Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Vergabe- und Haushaltsrechts. Für erforderliche Beteiligungsverfahren, die weder aus städtebaulichen Verträgen noch aus Fördermitteln finanziert/durchgeführt werden können, sind im Rahmen der Arbeitsplanung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung die notwendigen Mittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen/anzumelden. Es obliegt dann der politischen Entscheidung die angemeldeten Mittel zu bewilligen. Darüber hinaus wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen die im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und deren zugehöriger Infrastruktur stehen geprüft, ob hierzu auch Mittel aus der sog. „Sprinterprämie“ verwendet werden können. Auch hier unterliegt – sofern erforderlich – die Auswahl eines externen Unterstützungsdienstleisters einem sachgerechten Vergabeverfahren. Die Teilfrage zur Leistungsfähigkeit externer Büros kann nicht beantwortet werden.“

Tempelhof-Schöneberg

Straßen- und Grünflächenamt (SGA): „Aufgrund der personell angespannten Situation und finanziellen Ausstattung des Straßenund Grünflächenamtes sowie auch der hohen Auslastung der für diese Bereiche qualifizierten Ingenieurbüros ist eine Durchführung solcher Untersuchungen durch das SGA in absehbarer Zeit nicht möglich.“

Treptow-Köpenick:

„Leistungsfähigkeit externer Dienstleistungsunternehmen: Die personellen Kapazitäten externer Dienstleistungsunternehmen zur Begleitung und Durchführung von Partizipationsprozessen sind nicht bekannt und können auch nicht abgeschätzt werden. Bislang hatte das bezirkliche Stadtentwicklungsamt aber keine Schwierigkeiten bei entsprechenden Auftragsvergaben, qualifizierte Dienstleistungsunternehmen zu binden. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Das Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenick verfügt über Haushaltsmittel in angemessener Höhe zur Durchführung von Partizipationsprozessen, jedoch nicht aus eigenen Haushaltsmitteln, sondern nur aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich zum einen Mittel aus der Sonderzuweisung Wohnungsbau sowie um Mittel der Städtebauförderung. Personelle Leistungsfähigkeit des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick: Innerhalb von Städtebauförderkulissen werden etliche Projekte parallel durchgeführt, wenn auch die dazugehörigen Partizipationsprozesse selten zeitgleich stattfinden. Sämtliche Projekte im Bezirk, die aus Städtebaufördermitteln finanziert werden, werden von 2 Dienstkräften des Stadtentwicklungsamts und dem jeweiligen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Außerhalb von Städtebauförderkulissen werden Partizipationsprozesse des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick von 1/3 Dienstkraft konzeptioniert. Das Stadtentwicklungsamt verfügt jedoch über keinerlei personelle Reserven für die notwendige fachliche Begleitung von Partizipationsprozessen. 7 Im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt sind weder personelle, noch finanzielle Ressourcen vorhanden, die sich voraussichtlich auch zukünftig nicht ergeben werden.“

Frage 6: Sieht der Senat kurzfristige, provisorische Umgestaltungen und Öffnungen des Raums in den Wohngebieten und Kiezen analog den provisorischen Radverkehrsanlagen (aka PopUp-Radwege) als valides Mittel an, Erfahrungen für die finalen Planungen und die Erfahrbarkeit für die Bürgerinnen zu gewährleisten bzw. eine
Straffung von Beteiligungsverfahren bei gleichbleibender oder höherer Qualität und Validität der Ergebnisse,
und was plant der Senat, in entsprechenden Empfehlungen an die Bezirke zu formulieren?
Antwort zu 6:
Gemäß § 58 MobG BE sind temporäre Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
zulässig und können z.B. im Rahmen von Verkehrsversuchen durchgeführt werden.
Temporäre Lösungen weisen jedoch Vor- und Nachteile auf. So eignen sich temporäre
Lösungen hervorragend, um neue Lösungen mit geringem Mitteleinsatz auszuprobieren
und um schnell Maßnahmen provisorisch umzusetzen (mit anschließender baulicher
Umwandlung des Provisoriums in eine dauerhafte Infrastrukturmaßnahme). Nachteil von
temporären Lösungen ist jedoch die temporäre / provisorische Gestaltung und die damit
ggf. verbundene geringere Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine dauerhafte Umgestaltung
eines Gebietes mit Errichtung von Grün und dauerhaften verkehrsberuhigten Flächen wird
eher angenommen als nur eine provisorische Markierung auf der Straße.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz