Das hat es in Berlin noch nicht gegeben. In #Weißensee tritt eine einzigartige Regelung in Kraft. Ob sie den #Tramverkehr der BVG behindert, wird sich zeigen.
Ein #Überholverbot für Kraftfahrzeuge – das hat jeder, der im Straßenverkehr unterwegs ist, schon mal erlebt. Aber ein Überholverbot für #Straßenbahnen – das ist neu. Nicht mehr lange, dann wird es in Berlin so eine Regelung geben. Schauplatz ist die #Berliner Allee in Weißensee. Doch was auf den ersten Blick wie eine nette Eigentümlichkeit wirkt, hat einen ernsten Hintergrund. Personal der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) spricht von einem #Schildbürgerstreich. Oder ist es eine weitere Blamage für die rot-grün-rote Koalition, die sich die #Mobilitätswende auf die Fahnen geschrieben hat?
Frage 1: Von welchen Stellen und wie viele Einwendungen und Hinweise gab es insgesamt im Rahmen der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen? Antwort zu 1: Im Rahmen der Anhörung gingen 19 Stellungnahmen von Behörden und eine Stellungnahme einer Naturschutzvereinigung ein. Darüber hinaus liegen von 14 Leitungsträgern sowie 3 privaten Einwendern Schreiben vor. Zu der letzten Gruppe gehören auch Interessensvereinigungen und Grundstückseigentümer. 2 Frage 2: Welchen Inhalts und welcher Zielrichtung waren im Wesentlichen die Einwendungen, in welcher Form findet eine transparente Auswertung statt? Antwort zu 2: Der wesentliche Anteil der Stellungnahmen und Einwendungen lässt sich den Themengruppen „Aufteilung und Gestaltung des Straßenraumes“, „Natur und Umwelt“, „Immissionsschutz“ und „Leitungsträger“ zuordnen. Dabei wird auf Punkte in der Planung hingewiesen, es werden Grundlagen hinterfragt und behördliche Auflagen formuliert. Die Stellungnahmen zielen dabei auf eine Optimierung der vorliegenden Planung ab. Die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden von der Vorhabenträgerin Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH ausgewertet (siehe auch Antwort 1 zur Schriftlichen Anfrage 19/11476). Nach Vorliegen der vollständigen Erwiderung wird die Anhörungsbehörde die Erörterung bei Bedarf im mündlichen oder schriftlichen Verfahren gemäß den gesetzlichen, transparenten Vorgaben fortsetzen. Über Einwände, die sich nicht erledigt haben, entscheidet die Planfeststellungsbehörde (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Die Entscheidung ist zu begründen und wird den Beteiligten sowie der Öffentlichkeit in den nach den gesetzlichen Vorgaben vorgesehenen Form transparent bekannt gegeben. Frage 3: Wie gestaltetet sich die weitere öffentliche Beteiligung und zeitliche Planung insgesamt? Antwort zu 3: Die weitere Beteiligung ist abhängig von der Erwiderung der Vorhabenträgerin, die noch nicht vorliegt. Weitere Angaben zum Zeitbedarf sind daher derzeit nicht möglich. Frage 4: Wie bewertet das Bezirksamt Treptow-Köpenick die an das Gartendenkmal Kurpark Friedrichshagen angrenzenden Pläne des Straßenbahnvorhabens? Antwort zu 4: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 19/11620 verwiesen. 3 Die vorgelegte Planung entspricht in ihren Grundsätzen den Abstimmungen mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick aus den Jahren 2012 – 2018. Es wird das Ziel verfolgt, die Umsteigebeziehungen zwischen der S-Bahn und der Straßenbahn zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Hierdurch wird der auch durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick verfolgten Verkehrsplanung entsprochen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung im Planfeststellungsverfahren wurden einzelne Detailprüfungen gefordert, wie z.B. bezüglich der zukünftigen Verkehrsabwicklung im Knotenpunkt. Frage 5: Wie gestaltet sich und wodurch belegt der zeitliche Vorteil (Verhinderung von Rückstau u.ä.), wenn anstatt einer Ampelanlage oder eines Fußgängerüberweges eine Tram die Dahlwitzer Landstraße überquert? Antwort zu 5: Hierzu teilt die SRS mit: „Durch die Bündelung der die Dahlwitzer Landstraße querenden Personen in der Straßenbahn und die Einbindung in den Zeitenfolgeplan der Lichtsignalanlage in den Knotenpunkt Fürstenwalder Damm/Bölschestraße wird die Durchlassfähigkeit dieses Knotenpunktes gewährleistet.“ Frage 6: Was konkret regelt der Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS)? Antwort zu 6: Der Rahmenvertrag regelt unter anderem einen prinzipiellen Wunsch beider Beteiligten, die Umsteigebeziehungen am S-Bhf. Friedrichshagen zu verbessern und hierfür eine Projektförderung vorzunehmen. Frage 7: Ist es zutreffend, dass sich die in der Drucksache 19/11476 auf „ca. 1 Million Euro“ bezifferten Gesamtkosten nahezu verdoppelt haben und worin ist dies ggf. begründet? Antwort zu 7: Nein, eine Bauplanungsunterlage mit den eingearbeiteten Hinweisen und Kosten liegt noch nicht vor. 4 Frage 8: Welche Kostenanteile zu 7. werden jeweils durch das Land Berlin, das Land Brandenburg und die Schöneicher- Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) getragen? Antwort zu 8: Für das Projekt ist eine Förderung durch das Land Berlin von rund zwei Dritteln und ein Eigenanteil der SRS von rund einem Drittel vorgesehen. Frage 9: Worin begründet sich der angebliche Anteil des Landes Berlin an den Kosten mit 2/3 für die Brandenburger Tramlinie? Antwort zu 9: Die Straßenbahnlinie 88 stellt eine verkehrlich wichtige und erhaltenswerte Verbindung zwischen dem Land Berlin und seinem Umland dar. Im Hinblick auf die weitere Verbesserung der Umsteigesituation am S-Bhf. Friedrichshagen ist die Maßnahme zu befürworten und zu fördern. Frage 10: Wie viele Fahrgäste nutzen die Tram durchschnittlich an den einzelnen Wochentagen, sind dies vor allem Berliner oder Brandenburger Fahrgäste? Antwort zu 10: Hierzu teilt die SRS mit: „Es nutzen ca. 3.300 Fahrgäste an Werktagen, 2.500 Fahrgäste an Samstagen und 2.000 Fahrgäste an Sonntagen die Bahn. Wie auch andere Verkehrsunternehmen erhebt die SRS nicht den Wohnsitz Ihrer Fahrgäste. Neben dem Pendelverkehr in beiden Richtungen dient die SRS auch dem Ausflugsverkehr ebenfalls in beide Richtungen.“ Frage 11: Welchen Einfluss hat die geplante Umgestaltung der Bölschestraße zu mehr Fußverkehrsfreundlichkeit auf dieses Vorhaben, wodurch konkret wird eine gemeinsame Planung sichergestellt, die beide Vorhaben zusammendenkt? 5 Antwort zu 11: Das Modellprojekt für den Fußverkehr Bölschestraße betrachtet nur den Raum südlich des Fürstenwalder Damms. Der Fürstenwalder Damm kann auch heute schon auf beiden Seiten der Bölschestraße im Bereich der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Friedrichshagen sicher gequert werden, wodurch eine Erreichbarkeit der neuen Haltestelle gewährleistet werden kann. Zudem gibt es in beide Richtungen Zugänge zum S-Bahnhof, die ebenfalls eine sichere Verbindung der beidseitig der Bahnanlagen gelegenen Ortsteile ermöglicht. Frage 12: In welchem Umfang sind Straßen- oder Brückensperrungen vorgesehen? Ist gewährleistet, dass die – gerade lebensältere – Anwohnerschaft im Bereich Schöneicher Straße, Am Damm, Müllroser Straße und Brösener Straße während der Baumaßnahmen uneingeschränkt auch per PKW nach Friedrichshagen zum Einkaufen, für Arztbesuche usw. fahren kann? Antwort zu 12: Hierzu teilt die SRS mit: „Gemäß aktuellen Planungen ist eine Sperrung der Schöneicher Landstraße nicht geplant. Ob im Rahmen einer Leitungsverlegung zeitweise Einschränkungen entstehen werden, kann noch nicht beurteilt werden.“ Berlin, den 15.07.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Straßenbahn-Fans sind in Potsdam voll auf ihre Kosten gekommen: Zahlreiche Fahrgäste konnten am Samstag eine Runde mit dem #Lindner#Motorwagen aus der #Kaiserzeit von der Innenstadt bis in den Stadtteil Babelsberg drehen. Bei der historischen Bahn des Baujahrs #1907 handele es sich um die älteste Straßenbahn der Landeshauptstadt und nach seinem Wissen auch in Brandenburg, sagte Robert Leichsenring vom Verein #Historische#Straßenbahn#Potsdam. «Allerdings ist diese Bahn zum größten Teil ein Wiederaufbau», ergänzt er.
Es war das Ende einer Ära: Im Mai vergangenen Jahres rollten in Berlin zum letzten Mal die alten #Tatra-Bahnen aus der DDR über die Straßenbahn-Strecken. Nach mehr als 40 Jahren endete ein Stück Verkehrsgeschichte. Anderswo werden die alten Bahnen momentan wieder reaktiviert – etwa in Dresden! Der Grund: Es gibt Probleme mit Ersatzteilen für die neueren Züge…
Die Gleisbauer*innen der Berliner Verkehrsbetriebe machen sich an die Arbeit und führen von Montag, den 11. Juli bis Sonntag, den 21. August 2022 zwischen #Weinmeisterstraße und #Auguststraße#Gleisbauarbeiten durch. Da die BVG die Einschränkungen für ihre Fahrgäste so gering wie möglich halten möchte, fahren die Linien #M1, #M4, #M5 und #M6 erst von Montag, den 25. Juli bis Sonntag, den 21. August 2022 nicht wie gewohnt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) dürfen Autos #umsetzen, die Busse und Trams blockieren. Das hat das #Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit erstmals die neue Regelung nach dem #Mobilitätsgesetz überprüft, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Montag mitteilte. Das Urteil fiel bereits Ende Mai, aber die schriftliche Begründung wurde erst jetzt veröffentlicht.
Die #Tramtrasse in der #Nedlitzer Straße soll durchgehend #zweigleisig ausgebaut werden. Damit wird ein erster Schritt für die Tram-Anbindung des Potsdamer Nordens über #Krampnitz nach #Fahrland gemacht. Über das bevorstehende #Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt zwischen Georg-Herrmann-Allee und #Campus#Jungfernsee informierten heute Potsdams Bereichsleiter für Verkehrsentwicklung, Norman Niehoff, und #ViP-Geschäftsführer Uwe Loeschmann.
Berlins historische Mitte bekommt zukunftsfähige Verkehrswendebrücken mit viel Platz für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr – Anregungen aus Beteiligungsprozess wurden aufgenommen
Die Pläne für die Ersatzneubauten der Neuen Gertraudenbrücke und der #Mühlendammbrücke – beide in der historischen #Stadtmitte zwischen #Molkenmarkt und #Spittelmarkt gelegen – sind überarbeitet worden und sehen nun deutlich schmalere Bauwerke vor. Senatorin Bettina Jarasch stellte die optimierten Pläne an diesem Mittwoch vor: So soll die Neue #Gertraudenbrücke, die den #Spreekanal überspannt, statt aktuell 34,1 Meter künftig nur noch 29,25 Meter breit sein – knapp fünf Meter weniger. Auch die Mühlendammbrücke, die über die Spree führt, erhält einen schmaleren Querschnitt: von jetzt 45,20 auf künftig 36,20 Meter – neun Meter weniger. Der bisherige Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbs von 2021 sah noch eine Breite von 41,10 Meter vor.
Wie viele #Unfälle im Straßenverkehr gab es jeweils in den Jahren 2020 und 2021, an denen Busse im #Linienverkehr der BVG beteiligt waren?
Zu 1.:
Die Anzahl der #Verkehrsunfälle (VU) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Unfallkategorie
Jahr/ Anzahl VU
2020
2021
VU mit Getöteten
1
0
VU mit Schwerverletzten
39
48
VU mit Leichtverletzten
313
303
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mit- tel
4
5
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ord- nungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
8
8
alle übrigen VU
2.769
2.759
gesamt
3.134
3.123
(Stand: 6. Juni 2022)
Wie viele Menschen kamen dabei zu Tode oder wurden verletzt? Wie viele Fahrgäste befanden sich unter den Unfallopfern?
Zu 2.:
Die Anzahl der verletzten oder getöteten Personen ist der nachfolgenden Tabelle zu ent- nehmen. Eine statistische Erfassung zur Beteiligung von Fahrgästen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.
Unfallfolgen
Jahr/ Anzahl
2020
2021
Getötet
1
0
Schwerverletzt
43
53
Leichtverletzt
450
490
gesamt
494
543
(Stand: 6. Juni 2022)
Vor dem Hintergrund, dass regelmäßig mehrere Personen an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, weicht die Zahl der verletzten Verkehrsteilnehmenden häufig von der Zahl der Ver- kehrsunfälle ab.
In wie vielen Fällen wurde das Führen eines Busses unter #Alkohol- oder #Drogeneinfluss festgestellt? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen zieht dies nach sich?
Wie viele weitere Ordnungswidrigkeiten wurden im Linienbusverkehr der BVG begangen und welches waren die häufigsten?
Zu 4.-6.:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht. Bezugneh- mend auf die zweite Teilfrage zu Frage 5 teilt die BVG mit:
„ Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen es nach sich zieht, wenn das Führen eines Bus- ses unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt wird, kommt auf die konkreten Um- stände des Einzelfalls, der Schwere des Verstoßes und der Folgewirkungen (Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, evtl. anschließende Me- dizinisch- Psychologischer Untersuchung) an. Je nach den Umständen des Einzelfalles greifen wir zu den gebotenen arbeitsrechtlichen Instrumentarien.“
Erhält das betroffene Fahrpersonal Unterstützung im Ordnungswidrigkeitenverfahren insbesondere in dem Fall, wenn Rechtsmittel wegen eines bestrittenen Vorwurfs eingelegt werden sollen? Werden Ver- warnungs- und Bußgeldzahlungen stets persönlich getragen oder (in bestimmten Fällen) von der BVG erstattet bzw. übernommen?
Zu 7.:
„ Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit den angeführten Straßenver- kehrsdelikten treffen die Betroffenen direkt (Fahrerhaftung). Entsprechend müssen die Be- troffenen auch selbst gegen einen Bescheid vorgehen. Etwaig verhängte Verwarn- und Bußgelder sind persönlich zu tragen und werden nicht von der BVG übernommen.“
Wie viele Unfälle mit Todesfolge und Verletzen gab es in den Jahren 2020 und 2021 sowie bis ein- schließlich Mai 2022 mit Straßenbahnen? Wie viele Fahrgäste befanden sich unter den Unfallopfern?
Zu 8.:
Die Anzahl der Unfälle ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine statistische Erhe- bung zur Beteiligung von Fahrgästen erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.
Unfallkategorie
Jahr/ Anzahl
2020
2021
2022*
VU mit Getöteten
2
4
0
VU mit Schwerverletzten
22
27
9
VU mit Leichtverletzten
77
102
25
gesamt
101
133
34
*bis 31. März 2022
(Stand: 6. Juni 2022)
An wie vielen Unfällen waren jeweils Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer beteiligt?
Zu 9.:
Die erfragten Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugführenden / Unfallkategorie
Jahr/ Anzahl
2020
2021
2022*
VU mit Getöteten
0
1
0
VU mit Schwerverletzten
7
12
4
VU mit Leichtverletzten
54
72
16
alle übrigen VU
172
234
53
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ord- nungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. 1 Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
14
14
5
Sonstiger VU unter dem Einfluss berauschender Mittel
Auf welchen Streckenabschnitten kommt es am häufigsten zu Unfällen mit Personenschäden und wo am häufigsten mit Kraftfahrzeugen? Gibt es Auffälligkeiten bei der Frage, ob die Straßenbahn getrennt vom Straßenverkehr auf einem Mittelstreifen geführt wird oder ob sie sich die Verkehrsflächen mit dem MIV oder Fußgängern (insbesondere Alexanderplatz) teilt?
Zu 10.:
Die zehn jeweils am stärksten belasteten Streckenabschnitte sind den nachfolgenden Ta- bellen zu entnehmen. Eine statistische Erhebung von weitergehenden Informationen im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die Polizei Berlin nicht.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, besonders konfliktträchtige Streckenabschnitte sicherer zu ge- stalten?
Zu 11.:
Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sowie das Berliner Mobilitätsgesetz verpflichten die zuständigen Behörden zur Durchführung gezielter Überprüfungen, inwie- weit durch verkehrliche und/ oder bauliche Maßnahmen eine Entschärfung von erkannten verkehrsunfallträchtigen Örtlichkeiten erreicht werden kann. Die Verkehrsunfallanalyse der Polizei Berlin ist hierfür eine wesentliche Grundlage. Hierbei bedarf jeder erkannte Streckenabschnitt einer Prüfung im Einzelfall und entsprechender individueller Lösungen. Als Beispiele können die Beseitigung von Sichtbehinderungen, die Schaffung neuer gesi- cherter Querungen und Signalisierungen benannt werden.
Berlin, den 17. Juni 2022 In Vertretung
Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport