Ein positives Votum kommt aus Potsdam zur #Verlängerung der #U7.
Das Land Brandenburg verfügt derzeit über eine #Rücklage von rund 368 Millionen Euro an nicht ausgegebenen Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen #Nahverkehr. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Landtagsfraktion der Linken hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.
Im Jahr 2020 hatte das Land insgesamt 471 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln vom Bund erhalten, dieser Betrag soll jährlich steigen – bis 2030 auf insgesamt 511,2 Millionen Euro. Wie die Landesregierung in der Antwort auf die Linken-Anfrage schreibt, rechnet man damit, die aus den Vorjahren übriggebliebenen Gelder bis 2024 auszugeben.
Der Verkehrsexperte der Linken, Christian Görke, kritisierte auf Nachfrage, dass die Rücklage „trotz zahlreicher Mehrbestellungen in den letzten Jahren nicht abgeschmolzen“ worden sei. Da es sich um Bundesmittel handelt, könnten die Gelder nur zweckgebunden für den öffentlichen Nahverkehr ausgegeben werden. „Das Land hätte also durchaus finanziellen Spielraum für eine #Reaktivierung#stillgelegter#Bahnstrecken“, sagte Görke.
Frage 1: Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet der Senat seine Antwort? Antwort zu 1: Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von 2 dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer #Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019- 2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl. Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a. als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des Nahverkehrsplans ein. Frage 2: Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen? Antwort zu 2: Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der #Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/ Frage 3: Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen Berlins miteinander vergleichbar gemacht? Antwort zu 3: Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert. 3 Frage 4: Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen? Antwort zu 4: Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw. Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl. des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße (Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108) inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie der Roedernstraße. Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt. Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a. die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant. Frage 5: Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)? 4 Antwort zu 5: Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst. Reinickendorf · 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220 zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab 05:30 Uhr bis 23:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr) · 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr) Treptow-Köpenick · 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8- Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr) · 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf der Linie #163 zu allen Betriebszeiten · 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf der Linie #363 zu allen Betriebszeiten · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab 09:00 Uhr bis 00:00 Uhr) 5 · 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum (neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr) Marzahn-Hellersdorf · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16 (neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab 09:00 Uhr bis 00:00 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398 (neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr) Frage 6: Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 6: Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen. Frage 7: Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 7: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Frage 8: Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)? Antwort zu 8: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen. 6 Frage 9: Wie und warum bewertet der Senat a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn? b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel? c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER? d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord? e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel? Frage 10: Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren? Antwort zu 9 und 10: Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23 ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der #Wirtschaftlichkeit. Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist. Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen: · Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000 Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung: erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner Gebiet wäre nicht zielführend. · Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu 40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten. · Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden worden. · Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000 Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit (Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung 7 von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige Anbindung der Urban Tech Republic. Frage 11: Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 11: Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen, Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten historischen Busse. Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123 U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind. Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet werden. Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020). Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen. Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen kompensiert. Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit ausgedehnt werden. Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung 8 zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll. Frage 12: Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)? Antwort zu 12: Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422. Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden „Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen Mehraufwand verursacht. Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen: · U-Bf. Oskar-Helene-Heim · U-Bf. Freie Universität (Thielplatz) · U-Bf. Podbielskiallee · U-Bf. Parchimer Allee · U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz · U-Bf. Karl-Marx-Straße · U-Bf. Blissestraße · U-Bf. Adenauerplatz · U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz · U-Bf. Halemweg · U-Bf. Rüdesheimer Platz · U-Bf. Kurfürstenstraße · U-Bf. Viktoria-Luise-Platz · U-Bf. Zwickauer Damm · U-Bf. Nauener Platz 9 · U-Bf. Schlossstraße · U-Bf. Eisenacher Straße · U-Bf. Spichernstraße (U3) · U-Bf. Spichernstraße (U9) · U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant: Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) FriedrichshainKreuzberg 2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) FriedrichshainKreuzberg 2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau (Aufzug) 10 Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor. Frage 13: Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt? Antwort zu 13: Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit 2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs entstehen können, abzumildern. Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen. Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des ÖPNV-Systems finanzieren zu können. Frage 14: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 14: Nein. Berlin, den 20. Juli 2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen #ÖPNV-Angeboten aktuell? Antwort zu 1: Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden. An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2 ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig. Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene ÖPNV-Angebote. 2 Frage 2: Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen, Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten darlegen) Antwort zu 2: In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten. Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine höher liegen. Frage 3: Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird) Antwort zu 3: Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen. Dazu sind weitere Betrachtungen für die #S-Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw. alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6). Frage 4: Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen? Antwort zu 4: Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte vorgesehen. 3 Frage 5 Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn? Frage 6: Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen) Antwort zu 5 und 6: Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen. Frage 7: Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle Planungs- und Zielzeiten benennen) Antwort zu 7: Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für Spandau drei Straßenbahnstrecken vor: a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau. Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22 vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen. b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord. Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel eingeplant. c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld. Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden. Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die 4 beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen. Frage 8: Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen) Antwort zu 8: Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34 durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor. Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In Vorbereitung für ein neues elektronisches #Stellwerk auf der #U7 führen die Berliner #Verkehrsbetriebe verschiedene Aufbau-, Montage- und Kabelverlegarbeiten durch. Bereits im nächsten Jahr wird ein Teil des neuen elektronischen Stellwerks rund um den #U-Bahnhof #Berliner Straße in Betrieb genommen. Zwischen den U-Bahnhöfen #Fehrbelliner Platz und #Möckernbrücke fährt die U7 von Sonntag, den 27. Juni 2021 bis Donnerstag, den 7. Oktober 2021, jeweils sonntags bis donnerstags in der Zeit von zirka 22:30 bis 03:30 Uhr, nicht wie gewohnt. Am Sonntag, den 12. September 2021 fährt die U7 normal.
Die Bahnen der U7 fahren zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus Spandau und Fehrbelliner Platz sowie zwischen Möckernbrücke und Rudow. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen den U-Bahnhöfen Fehrbelliner Platz und Möckernbrücke eingerichtet. Da der Zugang zum U-Bahnhof Möckernbrücke derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, hält der Ersatzverkehr zusätzlich am U-Bahnhof Mehringdamm. Die BVG empfiehlt auch allen durchfahrenden Fahrgästen, aufgrund der kürzeren Reisezeit, den Umstieg zum Ersatzverkehr am U-Bahnhof Mehringdamm.
Die Ferien beginnen und damit auch das Reisefieber.
Nachdem nun die Reiseeinschränkungen überwiegend aufgehoben wurden, zieht es die Berliner*innen und Brandenburger*innen wieder in die weite Welt. Viele werden zum ersten Mal vom neuen #Flughafen#BER abheben. Wer stressfrei in den Urlaub starten möchte, sollte die umfangreichen #ÖPNV-Verbindungen zum Flughafen nutzen.
Das Angebot des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist vielfältig und bringt Fahrgäste aus allen Regionen des Verbundgebiets zum BER und von dort nach Hause – egal ob mit der S-Bahn, Regionalbahn, dem neuen #Flughafen-Express (#FEX), dem #Bus oder dem #Nachtbus!
Der BER ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln und aus allen Richtungen des VBB-Landes angebunden. Konkret bedeutet das:
mit der Bahn:
Der BER (Terminal 1-2) ist mit dem neuen Flughafen-Express (FEX), Regionalzügen, S-Bahnen sowie einigen IC-Verbindungen und Busverbindungen von Berlin, Potsdam und dem Umland angebunden.
Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem BER Terminal 1-2 fährt der Flughafen-Express (FEX) von morgens bis abends im Halbstundentakt. Die Züge benötigen dafür etwa 30 Minuten und halten zusätzlich auch in Berlin Gesundbrunnen und am Bahnhof Ostkreuz. Zusammen mit den Linien RE7 und RB14 bestehen somit tagsüber viermal in der Stunde schnelle Verbindungen zwischen Berlin Hauptbahnhof bzw. Ostkreuz und dem BER Terminal 1-2.
Die Linien #RE7, #RB14und #RB22 bieten darüber hinaus auch von Potsdam, Königs Wusterhausen, Nauen und Wünsdorf-Waldstadt stündliche Direktverbindungen zum BER Terminal 1-2.
Die S-Bahn-Linien #S9 und #S45 fahren jeweils im 20-Minuten-Takt bis zum Terminal 1-2 und bilden somit einen 10-Minuten-Takt.
Die Intercity-Linie Rostock-Berlin-Dresden hält alle zwei Stunden am Flughafen BER Terminal 1-2 und bindet somit den BER an das deutsche Fernverkehrsnetz an. Die Züge halten auch in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain und können ab dort zum VBB-Tarif genutzt werden.
Aufgrund von Baumaßnahmen können sich zeitweise Änderungen an den Fahrplänen ergeben. Die VBB-Fahrauskunft und die VBB App Bus&Bahn gibt für die Fahrgäste jeweils die beste Auskunft vor der Anreise zum Flughafen.
mit dem Bus:
Der Busverkehr bietet eine attraktive Ergänzung zum Schienenverkehr auf dem Weg zum Flughafen.
Alle 10 Minuten können Fahrgäste die Expressbus-Linien #X7und #X71 vom U-Bahnhof #Rudow (#U7) zum BER nutzen. Die neue Linie X71 kommt dabei alle 20 Minuten aus #Alt-Mariendorf (#U6), ab Rudow fahren beide Linien auf derselben Strecke.
Die Buslinie #743 fährt von Lichtenrade (S2) über Großziethen stündlich zum BER.
Die Buslinie #600 ist vom S-Bahnhof Mahlow zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert, dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
Die Buslinie #720 ist von S Blankenfelde zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert. Dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
Montags bis freitags kann stündlich die Buslinie #621 aus Teltow zum Bahnhof Ludwigsfelde-Struveshof genutzt werden, dort besteht direkter Anschluss zur RB22 zum Flughafen BER – Terminal 1-2
#PlusBus: Der PlusBus ist ein Erfolgsmodell: Busse im Stundentakt, direkte Anschlüsse zur Bahn und regelmäßige Fahrten am Wochenende auch im Umland. Bereits 32 Linien in 11 Landkreisen wurden umgesetzt. Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien (735 und 736) von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER. Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlussbeziehungen zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen BER (Terminal 1-2).
Nachtbus: Auch am späten Abend und nachts können Fahrgäste aus Berlin mit den Nachtbusverbindungen N7 (Spandau/Rudow – Flughafen), N7X (Zoologischer Garten – Flughafen) und N60 (Alexanderplatz – Flughafen) anreisen. Aus Richtung Dahme-Spreewald fährt die Linie N36 von Mittenwalde über Königs Wusterhausen zum BER.
Weitere Informationen
Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: www.vbb.de und www.vbb.de/BER
Die #Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz wird konkreter. Die #Senatsverkehrsverwaltung will die Streckenerweiterung gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) nun weiter vorantreiben. Zu diesem Zweck soll eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) des Projekts durchgeführt werden.
Das geht aus dem Entwurf einer Beschlussvorlage hervor, die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) kommende Woche Dienstag in den Senat einbringen will und die dem Tagesspiegel vorliegt.
Ziel der Pläne ist der schon länger diskutierte #Lückenschluss zwischen der heutigen #U3-Endstation #Krumme Lanke und dem S-Bahnhof Mexikoplatz. Dazu soll die U-Bahn unter der Argentinischen Allee um mehrere Hundert Meter verlängert werden. Die Strecke könnte „voraussichtlich mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden“, heißt es in der Senatsvorlage.
Aktuell baut die BVG den #U-Bahnhof #Bayerischer Platz #barrierefrei aus und erneuert die Bahnsteige der #U7. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung U Rudow ist bereits aufgefrischt. Nun ist die andere Bahnsteigseite dran, die ebenfalls neue Bahnsteigkanten sowie einen neuen Bodenbelag erhält. Von Montag, den 26. April 2021 bis Donnerstag, den 12. August 2021 fahren die Züge in Fahrtrichtung S+U Rathaus Spandau ohne Halt durch. Die Erreichbarkeit des U Bayerischer Platz bleibt durch das Vorfahren und Umsteigen am U Berliner Straße weiterhin gewährleistet.
In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.
Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim #U-Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.
Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.
Am Montag, den 8. März 2021 nehmen die Berliner Verkehrsbetriebe auf der südlichen U-Bahnlinie 7 ein neues #elektronisches#Stellwerk in den Betrieb, welches die alte #Relaistechnik ablöst. Ein elektronisches Stellwerk steuert die Weichen und Signale der U-Bahnen und regelt den reibungslosen #Betriebsablauf. In der Zeit von zirka 18:00 Uhr bis 00:30 Uhr ist die #U-Bahn auf der südlichen #U7 zwischen #Grenzallee und #Rudow nicht im Einsatz. Ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Da der U Grenzallee derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, kann alternativ die Buslinie 171 am S+U Neukölln genutzt werden. Zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus #Spandau und Grenzallee sind die Bahnen wie gewohnt im Einsatz.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der gestellten Frage vor, so dass
sich die Antworten auf die Zulieferung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt
öffentlichen Rechts stützen.
Zusätzlich wird auf die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen 18/26171 und
18/26272 verwiesen.
1. Wann wird die flächendeckende Versorgung des Berliner U-Bahnnetzes (#Fahrzeuge und #Streckennetz) mit #4G #Datenversorgung bzw. #LTE Datenversorgung abgeschlossen und auch für Kunden von
Telekom und Vodafone verfügbar sein?
Zu 1.:
Kundinnen und Kunden von Telefonica und Marken, die das Telefonica-Netz nutzen,
können bereits seit dem Frühjahr 2016 auf allen Berliner U-Bahn-Linien LTE (4GMobilfunk) nutzen. Damit auch Vodafone und die Deutsche Telekom ebenso ihren
Kundinnen und Kunden schnelle Datendienste mittels LTE anbieten können, sind der
weitere Ausbau und die Verdichtung des Bestandsnetzes notwendig. Dieser Ausbau
wird als Gemeinschaftsprojekt von Telefonica und der BVG aktiv vorangetrieben.
Nachfolgend sind U-Bahnhöfe und Strecken aufgeführt, für welche die #LTE-Mobilfunkversorgung auch für die Mobilfunknetzbetreiber Vodafone und Deutsche
Telekom bereits jetzt reibungslos funktioniert: #U2 Pankow bis Stadtmitte #U4 Victoria-Luise-Platz bis Innsbrucker Platz #U5 Tierpark bis Alexanderplatz #U6 Oranienburger Tor bis Alt Mariendorf (Mehringdamm, vorbereitet) #U7 Bayerischer Platz bis Mehringdamm (Mehringdamm, vorbereitet) #U7 Gneisenaustr bis Rudow
2 #U8 Bernauer Str. bis Hermannstraße #U8 Wittenau bis Voltastr. (Osloer Str., vorbereitet) #U9 Osloer Str. bis Birkenstraße (Osloer Str., vorbereitet)
Der Hinweis „vorbereitet“ für die Stationen Mehringdamm und Osloer Straße bedeutet, dass die Versorgung dieser Streckenabschnitte von der Kopfstation Mehringdamm bzw. Osloer Str. durch die Telefonica realisiert und den anderen Netzbetreibern bereitgestellt wurde. Die Telefonica hat Vorarbeit geleistet und die Netzbetreiber
können sich aufschalten, sofern die Basisstationen in Betrieb genommen worden
sind.
Die Erweiterung der LTE-Mobilfunkversorgung für Kundinnen und Kunden von Vodafone und Telekom, welche über die oben aufgeführten Streckenabschnitte/Bahnhöfe
hinausgeht, wird in weiteren Bereichen der Berliner U-Bahn für Mitte 2021 erwartet.
Flächendeckung wird voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erreicht sein. Ein konkretes Datum kann hierzu noch nicht benannt werden.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe