Regionalverkehr: Brandenburg hat 368 Millionen Euro Rücklagen für den Nahverkehrs-Ausbau Die Landesregierung rechnet damit, die Regionalisierungsmittel bis 2024 auszugeben., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nicht-ausgegebene-bundesmittel-brandenburg-hat-368-millionen-euro-ruecklagen-fuer-den-nahverkehrs-ausbau/27452562.html

Ein positives Votum kommt aus Potsdam zur #Verlängerung der #U7.

Das Land Brandenburg verfügt derzeit über eine #Rücklage von rund 368 Millionen Euro an nicht ausgegebenen Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen #Nahverkehr. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Landtagsfraktion der Linken hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Im Jahr 2020 hatte das Land insgesamt 471 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln vom Bund erhalten, dieser Betrag soll jährlich steigen – bis 2030 auf insgesamt 511,2 Millionen Euro. Wie die Landesregierung in der Antwort auf die Linken-Anfrage schreibt, rechnet man damit, die aus den Vorjahren übriggebliebenen Gelder bis 2024 auszugeben.

Der Verkehrsexperte der Linken, Christian Görke, kritisierte auf Nachfrage, dass die Rücklage „trotz zahlreicher Mehrbestellungen in den letzten Jahren nicht abgeschmolzen“ worden sei. Da es sich um Bundesmittel handelt, könnten die Gelder nur zweckgebunden für den öffentlichen Nahverkehr ausgegeben werden. „Das Land hätte also durchaus finanziellen Spielraum für eine #Reaktivierung #stillgelegter #Bahnstrecken“, sagte Görke.

Der Linken-Politiker engagiert sich bereits seit mehreren Jahren für die #Wiederinbetriebnahme von Bahnlinien, die derzeit nur im #Güterverkehr genutzt werden, etwa für die Strecken von Wittstock nach #Mirow oder von #Neustadt (Dosse) nach #Neuruppin. Diese Strecken wurden nach Angaben der Landesregierung von einem externen Gutachter in Bezug …

allg. + U-Bahn: 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Die Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet
der Senat seine Antwort?
Antwort zu 1:
Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von
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dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese
Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel
in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von
Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer
#Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den
jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal
beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen
Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019-
2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen
Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl.
Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a.
als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die
Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe
zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Nahverkehrsplans ein.
Frage 2:
Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen?
Antwort zu 2:
Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein
Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan
dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen
wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz
aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen
bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des
sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen
insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der
#Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet
sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des
Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde
bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert.
3
Frage 4:
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV
angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht
wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um
gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen?
Antwort zu 4:
Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die
Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur
Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für
die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die
Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie
N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw.
Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl.
des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße
(Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der
Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108)
inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie
der Roedernstraße.
Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der
topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit
mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere
östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG
aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus
Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht
innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden
ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb
der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt.
Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung
eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll
möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten
Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den
Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a.
die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben
genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und
der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant.
Frage 5:
Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit
Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im
Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen
Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)?
4
Antwort zu 5:
Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im
Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG
über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat
darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als
Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die
Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst.
Reinickendorf
· 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220
zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab
05:30 Uhr bis 23:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30
Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr)
· 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U
Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr)
Treptow-Köpenick
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8-
Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr
bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #163 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #363 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00
Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
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· 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis
18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum
(neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr)
Marzahn-Hellersdorf
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16
(neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398
(neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab
10:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
Frage 6:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf
Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen.
Frage 7:
Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 7:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen.
Frage 8:
Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und
Außenbezirk)?
Antwort zu 8:
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen.
6
Frage 9:
Wie und warum bewertet der Senat
a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn?
b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel?
c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER?
d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord?
e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel?
Frage 10:
Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren?
Antwort zu 9 und 10:
Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23
ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur
Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen
BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der
Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden
Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen
der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der
Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt
werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der
#Wirtschaftlichkeit.
Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im
Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist.
Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen:
· Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000
Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung:
erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die
Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten
Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere
ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und
der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner
Gebiet wäre nicht zielführend.
· Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu
40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa
die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine
genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten.
· Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich
kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke
Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher
Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die
Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im
Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat
nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden
worden.
· Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000
Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit
(Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des
Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung
7
von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem
Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige
Anbindung der Urban Tech Republic.
Frage 11:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 11:
Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen,
Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die
Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten
historischen Busse.
Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123
U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste
ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist
im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit
gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind.
Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die
Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht
sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben
an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet
werden.
Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020).
Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen.
Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten
Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen
vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen
kompensiert.
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit
das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien
Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst
entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der
ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit
ausgedehnt werden.
Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine
Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und
Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene
nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen
zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines
Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden
ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen
Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung
8
zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach
Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im
Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die
durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche
Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant
(aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 12:
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die
Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern
der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die
Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422.
Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für
den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen
Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten
Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im
Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die
Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung
der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem
ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der
Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in
Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen
Mehraufwand verursacht.
Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den
Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen:
· U-Bf. Oskar-Helene-Heim
· U-Bf. Freie Universität (Thielplatz)
· U-Bf. Podbielskiallee
· U-Bf. Parchimer Allee
· U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz
· U-Bf. Karl-Marx-Straße
· U-Bf. Blissestraße
· U-Bf. Adenauerplatz
· U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz
· U-Bf. Halemweg
· U-Bf. Rüdesheimer Platz
· U-Bf. Kurfürstenstraße
· U-Bf. Viktoria-Luise-Platz
· U-Bf. Zwickauer Damm
· U-Bf. Nauener Platz
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· U-Bf. Schlossstraße
· U-Bf. Eisenacher Straße
· U-Bf. Spichernstraße (U3)
· U-Bf. Spichernstraße (U9)
· U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant:
Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme
Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
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Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein
barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller
Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca.
200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor.
Frage 13:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 13:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein
bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen
sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit
2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und
nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen
und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket
kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat
gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige
Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches
gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr
nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich
ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes
auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen
berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und
XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs
entstehen können, abzumildern.
Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige
Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls
attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen.
Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel
für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des
ÖPNV-Systems finanzieren zu können.
Frage 14:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 20. Juli 2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenbahn: Spandau wird verkehrlich abgekoppelt? Keine Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde möglich? Was machen die Straßenbahnplanungen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen
#ÖPNV-Angeboten aktuell?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den
S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden.
An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im
Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung
Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes
Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im
Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2
ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die
Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig.
Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre
Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer
Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in
der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige
verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht
ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in
Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan
benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene
ÖPNV-Angebote.
2
Frage 2:
Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung
der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen,
Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten
darlegen)
Antwort zu 2:
In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die
Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe
Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch
Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene
Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der
S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der
Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie
z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer
Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die
genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten.
Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene
Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder
Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine
höher liegen.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere
die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die
gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird)
Antwort zu 3:
Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich
der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen
schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch
noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen.
Dazu sind weitere Betrachtungen für die -Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw.
alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich
erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6).
Frage 4:
Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit
zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte
vorgesehen.
3
Frage 5
Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn?
Frage 6:
Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden
wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell
sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen)
Antwort zu 5 und 6:
Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der
Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die
Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus
Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen
eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die
Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen.
Frage 7:
Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte
aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und
bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle
Planungs- und Zielzeiten benennen)
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für
Spandau drei Straßenbahnstrecken vor:
a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau.
Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich,
Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier
läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22
vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden
Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach
gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen.
b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich
einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke
durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat
hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn
durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel
eingeplant.
c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier
noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden.
Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
4
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der
Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse
in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen)
Antwort zu 8:
Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der
Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34
durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung
dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die
Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung
einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor.
Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der
ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund
der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe
Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine
Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die
Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten
verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den
Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten
Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Mit Spannung erwartet In Vorbereitung für ein neues elektronisches Stellwerk auf der U7 führen …, aus BVG

In Vorbereitung für ein neues elektronisches #Stellwerk auf der #U7 führen die Berliner #Verkehrsbetriebe verschiedene Aufbau-, Montage- und Kabelverlegarbeiten durch. Bereits im nächsten Jahr wird ein Teil des neuen elektronischen Stellwerks rund um den -Bahnhof #Berliner Straße in Betrieb genommen. Zwischen den U-Bahnhöfen #Fehrbelliner Platz und #Möckernbrücke fährt die U7 von Sonntag, den 27. Juni 2021 bis Donnerstag, den 7. Oktober 2021, jeweils sonntags bis donnerstags in der Zeit von zirka 22:30 bis 03:30 Uhr, nicht wie gewohnt. Am Sonntag, den 12. September 2021 fährt die U7 normal.

Die Bahnen der U7 fahren zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus Spandau und Fehrbelliner Platz sowie zwischen Möckernbrücke und Rudow. Ein Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen den U-Bahnhöfen Fehrbelliner Platz und Möckernbrücke eingerichtet. Da der Zugang zum U-Bahnhof Möckernbrücke derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, hält der Ersatzverkehr zusätzlich am U-Bahnhof Mehringdamm. Die BVG empfiehlt auch allen durchfahrenden Fahrgästen, aufgrund der kürzeren Reisezeit, den Umstieg zum Ersatzverkehr am U-Bahnhof Mehringdamm.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Flughäfen: Ab in die Ferien – Mit Bus und Bahn zum BER – umweltfreundlich, schnell und preisgünstig!, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/ab-in-die-ferien-mit-bus-bahn-zum-ber/

Die Ferien beginnen und damit auch das Reisefieber.

Nachdem nun die Reiseeinschränkungen überwiegend aufgehoben wurden, zieht es die Berliner*innen und Brandenburger*innen wieder in die weite Welt. Viele werden zum ersten Mal vom neuen #Flughafen #BER abheben. Wer stressfrei in den Urlaub starten möchte, sollte die umfangreichen #ÖPNV-Verbindungen zum Flughafen nutzen.

Das Angebot des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ist vielfältig und bringt Fahrgäste aus allen Regionen des Verbundgebiets zum BER und von dort nach Hause – egal ob mit der S-Bahn, Regionalbahn, dem neuen #Flughafen-Express (#FEX), dem #Bus oder dem #Nachtbus!

Der gesamte #Flugverkehr erfolgt aktuell ausschließlich vom #Terminal 1.

Der BER ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln und aus allen Richtungen des VBB-Landes angebunden. Konkret bedeutet das:

mit der Bahn:

Der BER (Terminal 1-2) ist mit dem neuen Flughafen-Express (FEX), Regionalzügen, S-Bahnen sowie einigen IC-Verbindungen und Busverbindungen von Berlin, Potsdam und dem Umland angebunden.

  • Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem BER Terminal 1-2 fährt der Flughafen-Express (FEX) von morgens bis abends im Halbstundentakt. Die Züge benötigen dafür etwa 30 Minuten und halten zusätzlich auch in Berlin Gesundbrunnen und am Bahnhof Ostkreuz. Zusammen mit den Linien RE7 und RB14 bestehen somit tagsüber viermal in der Stunde schnelle Verbindungen zwischen Berlin Hauptbahnhof bzw. Ostkreuz und dem BER Terminal 1-2.
  • Die Linien #RE7, #RB14 und #RB22 bieten darüber hinaus auch von Potsdam, Königs Wusterhausen, Nauen und Wünsdorf-Waldstadt stündliche Direktverbindungen zum BER Terminal 1-2.
  • Die S-Bahn-Linien #S9 und #S45 fahren jeweils im 20-Minuten-Takt bis zum Terminal 1-2 und bilden somit einen 10-Minuten-Takt.

Die Intercity-Linie Rostock-Berlin-Dresden hält alle zwei Stunden am Flughafen BER Terminal 1-2 und bindet somit den BER an das deutsche Fernverkehrsnetz an. Die Züge halten auch in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain und können ab dort zum VBB-Tarif genutzt werden.

Aufgrund von Baumaßnahmen können sich zeitweise Änderungen an den Fahrplänen ergeben. Die VBB-Fahrauskunft und die VBB App Bus&Bahn gibt für die Fahrgäste jeweils die beste Auskunft vor der Anreise zum Flughafen.

mit dem Bus:

Der Busverkehr bietet eine attraktive Ergänzung zum Schienenverkehr auf dem Weg zum Flughafen.

  • Alle 10 Minuten können Fahrgäste die Expressbus-Linien #X7 und #X71 vom U-Bahnhof #Rudow (#U7) zum BER nutzen. Die neue Linie X71 kommt dabei alle 20 Minuten aus #Alt-Mariendorf (#U6), ab Rudow fahren beide Linien auf derselben Strecke.
  • Die Buslinie #743 fährt von Lichtenrade (S2) über Großziethen stündlich zum BER.
  • Die Buslinie #600 ist vom S-Bahnhof Mahlow zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert, dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Die Buslinie #720 ist von S Blankenfelde zum S-Bahnhof Waßmannsdorf verlängert. Dort ist der Umstieg in die S-Bahn direkt zum Flughafen möglich.
  • Montags bis freitags kann stündlich die Buslinie #621 aus Teltow zum Bahnhof Ludwigsfelde-Struveshof genutzt werden, dort besteht direkter Anschluss zur RB22 zum Flughafen BER – Terminal 1-2
     
  • #PlusBus:
    Der PlusBus ist ein Erfolgsmodell: Busse im Stundentakt, direkte Anschlüsse zur Bahn und regelmäßige Fahrten am Wochenende auch im Umland. Bereits 32 Linien in 11 Landkreisen wurden umgesetzt. Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien (735 und 736) von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER.
    Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlussbeziehungen zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen BER (Terminal 1-2).
  • Nachtbus:
    Auch am späten Abend und nachts können Fahrgäste aus Berlin mit den Nachtbusverbindungen N7 (Spandau/Rudow – Flughafen), N7X (Zoologischer Garten – Flughafen) und N60 (Alexanderplatz – Flughafen) anreisen. Aus Richtung Dahme-Spreewald fährt die Linie N36 von Mittenwalde über Königs Wusterhausen zum BER.

Weitere Informationen

Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: www.vbb.de und www.vbb.de/BER

U-Bahn-Ausbau zum Mexikoplatz dauert länger als erhofft Der Berliner Senat will die U-Bahnlinie 3 in Zehlendorf verlängern., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/lueckenschluss-im-berliner-suedwesten-u-bahn-ausbau-zum-mexikoplatz-dauert-laenger-als-erhofft/27275666.html

Die #Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz wird konkreter. Die #Senatsverkehrsverwaltung will die Streckenerweiterung gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) nun weiter vorantreiben. Zu diesem Zweck soll eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) des Projekts durchgeführt werden.

Das geht aus dem Entwurf einer Beschlussvorlage hervor, die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) kommende Woche Dienstag in den Senat einbringen will und die dem Tagesspiegel vorliegt.

Ziel der Pläne ist der schon länger diskutierte #Lückenschluss zwischen der heutigen #U3-Endstation #Krumme Lanke und dem S-Bahnhof Mexikoplatz. Dazu soll die U-Bahn unter der Argentinischen Allee um mehrere Hundert Meter verlängert werden. Die Strecke könnte „voraussichtlich mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden“, heißt es in der Senatsvorlage.

Allerdings wird das Vorhaben wohl längere Zeit in Anspruch nehmen als zwischenzeitlich gedacht. Günther hatte bereits bei der Vorstellung der Pläne zur Verlängerung der #U7 im Winter erklärt, noch bis Ende März auch für den Ausbau der U3 einen Senatsbeschluss …

Bahnhöfe: Bahnsteig wechsle dich Aktuell baut die BVG den U-Bahnhof Bayerischer Platz …, aus BVG

Aktuell baut die BVG den -Bahnhof #Bayerischer Platz #barrierefrei aus und erneuert die Bahnsteige der #U7. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung U Rudow ist bereits aufgefrischt. Nun ist die andere Bahnsteigseite dran, die ebenfalls neue Bahnsteigkanten sowie einen neuen Bodenbelag erhält. Von Montag, den 26. April 2021 bis Donnerstag, den 12. August 2021 fahren die Züge in Fahrtrichtung S+U Rathaus Spandau ohne Halt durch. Die Erreichbarkeit des U Bayerischer Platz bleibt durch das Vorfahren und Umsteigen am U Berliner Straße weiterhin gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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allg.: Berliner Koalition einigt sich auf Klimapaket – zumindest ein bisschen „98 Prozent“ geklärt, aber noch viele Fragen offen: Über U-Bahnausbau, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.

Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim -Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

U-Bahn: BVG (werk)elt auf der U7 Am Montag, den 8. März 2021 nehmen die Berliner Verkehrsbetriebe auf der südlichen U-Bahnlinie 7 ein neues elektronisches Stellwerk in den Betrieb, …, aus BVG

Am Montag, den 8. März 2021 nehmen die Berliner Verkehrsbetriebe auf der südlichen U-Bahnlinie 7 ein neues #elektronisches #Stellwerk in den Betrieb, welches die alte #Relaistechnik ablöst. Ein elektronisches Stellwerk steuert die Weichen und Signale der U-Bahnen und regelt den reibungslosen #Betriebsablauf. In der Zeit von zirka 18:00 Uhr bis 00:30 Uhr ist die -Bahn auf der südlichen #U7 zwischen #Grenzallee und #Rudow nicht im Einsatz. Ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Da der U Grenzallee derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, kann alternativ die Buslinie 171 am S+U Neukölln genutzt werden. Zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus #Spandau und Grenzallee sind die Bahnen wie gewohnt im Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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U-Bahn: 4G und LTE Datenversorgung in der Berliner U-Bahn, aus Senat

Klicke, um auf S18-26580.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der gestellten Frage vor, so dass
sich die Antworten auf die Zulieferung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt
öffentlichen Rechts stützen.
Zusätzlich wird auf die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen 18/26171 und
18/26272 verwiesen.
1. Wann wird die flächendeckende Versorgung des Berliner U-Bahnnetzes (#Fahrzeuge und #Streckennetz) mit #4G #Datenversorgung bzw. #LTE Datenversorgung abgeschlossen und auch für Kunden von
Telekom und Vodafone verfügbar sein?
Zu 1.:
Kundinnen und Kunden von Telefonica und Marken, die das Telefonica-Netz nutzen,
können bereits seit dem Frühjahr 2016 auf allen Berliner U-Bahn-Linien LTE (4GMobilfunk) nutzen. Damit auch Vodafone und die Deutsche Telekom ebenso ihren
Kundinnen und Kunden schnelle Datendienste mittels LTE anbieten können, sind der
weitere Ausbau und die Verdichtung des Bestandsnetzes notwendig. Dieser Ausbau
wird als Gemeinschaftsprojekt von Telefonica und der BVG aktiv vorangetrieben.
Nachfolgend sind U-Bahnhöfe und Strecken aufgeführt, für welche die #LTE-Mobilfunkversorgung auch für die Mobilfunknetzbetreiber Vodafone und Deutsche
Telekom bereits jetzt reibungslos funktioniert:
#U2 Pankow bis Stadtmitte
#U4 Victoria-Luise-Platz bis Innsbrucker Platz
#U5 Tierpark bis Alexanderplatz
#U6 Oranienburger Tor bis Alt Mariendorf (Mehringdamm, vorbereitet)
#U7 Bayerischer Platz bis Mehringdamm (Mehringdamm, vorbereitet)
#U7 Gneisenaustr bis Rudow
2
#U8 Bernauer Str. bis Hermannstraße
#U8 Wittenau bis Voltastr. (Osloer Str., vorbereitet)
#U9 Osloer Str. bis Birkenstraße (Osloer Str., vorbereitet)
Der Hinweis „vorbereitet“ für die Stationen Mehringdamm und Osloer Straße bedeutet, dass die Versorgung dieser Streckenabschnitte von der Kopfstation Mehringdamm bzw. Osloer Str. durch die Telefonica realisiert und den anderen Netzbetreibern bereitgestellt wurde. Die Telefonica hat Vorarbeit geleistet und die Netzbetreiber
können sich aufschalten, sofern die Basisstationen in Betrieb genommen worden
sind.
Die Erweiterung der LTE-Mobilfunkversorgung für Kundinnen und Kunden von Vodafone und Telekom, welche über die oben aufgeführten Streckenabschnitte/Bahnhöfe
hinausgeht, wird in weiteren Bereichen der Berliner U-Bahn für Mitte 2021 erwartet.
Flächendeckung wird voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erreicht sein. Ein konkretes Datum kann hierzu noch nicht benannt werden.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe