allg.: Mobilität, ÖPNV und Verkehrsanbindung in Südneukölln (Tarifbereich B), aus Senat

Frage 1:
Wann beginnen die Planungen des Ausbaus der #U7 zum #BER? Wann wird die Planungsphase voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort zu 1:
Der Senat hat die Weiterverfolgung der -Bahnlinienerweiterung der U7 zum #Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beschlossen, jedoch sind weitere Abstimmungen mit dem Land Brandenburg u.a. bezüglich der Finanzierung der Planungen notwendig. Insofern kann ein genauer Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste des Senats für
eine zeitnahe Bearbeitung. Mit dem jüngst vorgelegten Haushaltsgesetz können die Personalergänzungen erfolgen, um die U-Bahn-Planungen voranzutreiben.


Frage 2:
Wie und bis wann plant der Senat die #Buslinie# 171 (Hermannplatz – über Vivantes Neukölln – U-Bhf. Rudow – Flughafen BER) an das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der „Taktverdichtung eines #10-Minuten-Taktes im Außenstadtbereich“ anzupassen?
Frage 3:
Welche weiteren Maßnahmen trifft der Senat, um die Wohngebiete in Südneukölln (Tarifbereich B) entlang der
Buslinie 171 besser an den #ÖPNV anzuschließen?
Antwort zu 2 und 3:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in ihrer Funktion als
Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beabsichtigt in Umsetzung
des Nahverkehrsplans 2019-2023 des Landes Berlin (Kapitel V.1.1.3), den Streckenabschnitt
der Buslinie 171 zwischen dem S-Bahnhof Sonnenallee und dem U-Bahnhof Rudow in der Laufzeit des Nahverkehrsplans in das 10-Minuten-Netz aufzunehmen. Für den Streckenabschnitt
U-Bahnhof Rudow bis Stadtgrenze Rudow ist keine Taktverdichtung geplant, da hier bereits
durch die parallel verlaufende Linie 260 ein Angebot im 10-Minuten-Takt besteht. Darüber hinaus beabsichtigt der Senat auch die weiteren Maßnahmen des Nahverkehrsplans (z.B. Priorisierung des ÖPNV im Oberflächenverkehr; barrierefreier Ausbau von Haltestellen; Migration vom
Dieselbus zum klimaneutralen ÖPNV) in der im Nahverkehrsplan beschriebenen Form umzusetzen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat zum Ausbau von #Carsharing-Angeboten im Außenstadtbereich – und speziell
in Südneukölln (Gebiet: BVG-Tarifbereich B)?
Frage 5:
Inwieweit gibt es Überlegungen und Planungen mit landeseigenen und privaten Wohnungsunternehmen dezentrale, stationäre Carsharing-Angebote für Mieterinnen und Mieter in Kiezen im Außenstadtbereich aufzubauen und
damit ein alternatives Angebot zu schaffen, durch das mehr Bewohnerinnen und Bewohner außerhalb der City ihr
eigenes Auto aufgeben können? Wie weit gehen solche Überlegungen und Planungen bezogen auf Südneukölln
(Gebiet: BVG-Tarifbereich B)?
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Antwort zu 4 und 5:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich bei den Angeboten von Mietflotten wie Carsharing um Angebote der Privatwirtschaft, so dass der Senat keine Aussage zur Entwicklung der Angebote treffen kann.
Dennoch bemüht sich der Senat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Anreize zu setzen,
dass die Angebote vor allem in den äußeren Stadtbereichen ausgebaut und verbessert werden. In diesem Zuge finden auch Gespräche mit den Anbietern von u.a. stationsgebundenem
und stationslosem Carsharing statt, um Möglichkeiten für eine Ausweitung der Angebote in die
Außenbezirke zu erörtern.
Einige landeseigene und private Wohnungsunternehmen bieten ihren Mieterinnen und Mietern
bereits Carsharing an bzw. sind Kooperationen im Rahmen des von der BVG initiierten Programms der Jelbi-Mobilitätsstationen eingegangen.
Frage 6:
Welche Maßnahmen plant der Senat zum Ausbau von #Bikesharing-Angeboten im Außenstadtbereich – und speziell
in Südneukölln (Gebiet: BVG-Tarifbereich B)?
Antwort zu 6:
Bikesharing-Angebote sind derzeit als öffentliches Leihfahrradsystem (#nextbike) im Auftrag des
Landes Berlin sowie als privatwirtschaftliche Angebote verfügbar. Der tagesaktuelle Ausbauzustand zum öffentlichen Fahrradverleihsystem ist über den Betreiber unter https://www.nextbike.de/de/berlin/standorte/ einsehbar. Der Ausbau erfolgt schrittweise und konstant, ebenso
die Ausdehnung des Systems.
Bezüglich der privaten Anbieter von Leihrädern bemüht sich der Senat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Anreize zu setzen, dass die Angebote vor allem in den äußeren Stadtbereichen ausgebaut und verbessert werden. In diesem Zuge finden auch Gespräche mit den
Anbietern statt, um Möglichkeiten für eine Ausweitung der Angebote in die Außenbezirke zu erörtern.
Frage 7:
Welche Maßnahmen plant der Senat zum Ausbau von #Elektro-Schnellladesäulen im Außenstadtbereich – und speziell in Südneukölln (Gebiet: BVG-Tarifbereich B)?
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Antwort zu 7:
Der Senat arbeitet gemeinsam mit den Stadtwerken derzeit gerade an der Ableitung der Suchräume für mögliche Standorte von Schnellladehubs. Hiervon sind pro Bezirk bis zu zwei Standorte mit jeweils bis zu zehn Schnellladepunkten (150 kW DC) vorgesehen. Bei der konkreten
Standortfindung ist der Senat auch auf die Bereitstellung geeigneter öffentlich-zugänglicher
Flächen insbesondere im Besitz des Landes, der Bezirke oder landeseigener Unternehmen angewiesen. Daher können noch keine konkreten Standorte benannt werden.
Weiterhin sieht der Bund vor, innerhalb der Stadt zwölf weitere Schnellladehubs im Rahmen des
Deutschlandnetzes zu fördern. Ein Suchraum schneidet die Ortsteile Britz und Buckow, ein weiterer befindet sich im Grenzbereich zwischen Neukölln und Treptow-Köpenick.
Bezüglich geplanter Aktivitäten privater Betreiber im öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund kann der Senat keine Aussage treffen, da es sich hier um Aktivitäten der Privatwirtschaft handelt.
Frage 8:
Wie viele Ladesäulen für Elektroautos gibt es nach aktuellem Stand in Neukölln? Wie viele davon finden sich innerhalb des S-Bahn-Bereichs und wie viele finden sich außerhalb davon (Gebiet: BVG-Tarifbereich B)?
Antwort zu 8:
Die öffentlich-zugänglichen Ladestandorte können auf der Webseite des Berliner Energieatlas
unter https://energieatlas.berlin.de eingesehen werden.
Frage 9:
Mit welcher durchschnittlichen fußläufigen Entfernung vom individuellen Wohnort plant der Senat ein in Zukunft optimal ausgebautes Elektro-Ladesäulen-Netz?
Frage 10:
Welche durchschnittliche, fußläufige Entfernung vom individuellen Wohnort zur nächsten Elektro-Ladesäule liegt im
Vergleich dazu aktuell vor? Bitte gliedern nach Durchschnittswerten bezogen auf Berlin-gesamt, Berlin-City, BerlinAußenstadtbereich, Neukölln, Nord-Neukölln, Südneukölln.
Antwort zu 9 und 10:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet.
Der Senat plant in allen Teilräumen der Stadt ein Ladeinfrastrukturangebot zu schaffen, welches auf den zukünftigen Bedarf ausgerichtet ist. Das heißt, an Orten mit wenig Stellplätzen im
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privaten Raum und mehr Zielverkehren im Tagesverlauf wird tendenziell mehr Ladeinfrastruktur
im öffentlichen Raum errichtet als an Orten, an denen der Bedarf absehbar geringer ausfallen
wird. Die durchschnittliche fußläufige Entfernung zum Wohnort stellt dabei bezüglich der Verteilung von Ladeinfrastruktur nur lokal eine relevante Planungsgröße dar und bildet – auch wegen
Lösungen auf privatem Grund – daher keine gesamtstädtisch einheitliche Planungsgröße. Bei
der Planung der Betreiber vor Ort wird jedoch darauf geachtet, dass die Ladeeinrichtungen,
sich in der Nähe der späteren Nutzenden befinden.
Frage 11:
An welchen gemäß dem Koalitionsvertrag „wichtigen #ÖPNV-Stationen“ in Südneukölln (Gebiet: BVG-Tarifbereich
B) plant der Senat die Errichtung von #Fahrradparkplätzen und -parkhäusern?
Antwort zu 11:
An allen Stationen, an denen der prognostizierte Bedarf bis 2030 laut den Standort- und Potenzialanalysen nicht erfüllt werden kann, ist vorgesehen, freie und gesicherte #Abstellanlagen
zu errichten. Das betrifft die Stationen Köllnische Heide, Grenzallee, Parchimer Allee, Lipschitzallee, Wutzkyallee und Rudow. Wenn der prognostizierte Bedarf bis 2030 bereits erfüllt
ist, sollen die Stationen zusätzlich mit gesicherten Abstellanlagen ausgestattet werden. Dies ist
an den Stationen Blaschkoallee, Britz-Süd, Johannisthaler Chaussee und Zwickauer Damm der
Fall. Ein Fahrradparkhaus wird im Bereich Südneukölln derzeit nicht geplant.
Frage 12:
Gibt es Planungen zum Ausbau des #Tramnetzes nach Südneukölln? Wenn ja, welche und wie weit ist der Planungsstand?
Frage 13:
Wie weit sind die Planungen der im #Nahverkehrsplan 2019-2023 als „dringlicher Bedarf“ eingestuften #Tram-Anbindung Treptows nach Neukölln (entlang der aktuellen M11-Buslinie bis U-Bhf. Johannisthaler)? Wann soll die
Umsetzung erfolgen?
Antwort zu 12 und 13:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 gemeinsam beantwortet.
Für die #Straßenbahnstrecke von Johannisthal (Haeckelstraße) in Richtung Gropiusstadt (Zwickauer Damm/ Johannisthaler Chaussee) läuft aktuell die Grundlagenermittlung (HOAILeistungsphase 0/1). Die Inbetriebnahme ist nach gegenwärtigem Stand Ende 2029 vorgesehen.
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Weitere #Straßenbahn-Planungen, die den Bereich Süd-Neukölln im Sinne der Anfrage berühren, sind die Strecken Johannisthaler Chaussee – Buckower Chaussee – Marienfelde Stadtrandsiedlung, Alt Mariendorf – Lichtenrade, Hermannstraße – Buckow Süd. Die drei letztgenannten Strecken sind im ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023
als weiterer Bedarf mit offenem Inbetriebnahmehorizont enthalten. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgt eine Überprüfung des ÖPNV-Bedarfsplans.
Frage 14:
Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant der Senat, um zu verhindern, dass weiterhin viele Berliner und Brandenburger Fluggäste des BER, um Parkgebühren am Flughafen zu vermeiden, ihr Auto zulasten des freien Parkraums der
Bewohnerinnen und Bewohner in Rudow (insbesondere im Frauenviertel) abstellen?
Antwort zu 14:
Das Bezirksamt kann aufgrund der Genehmigungsfreiheit eine solche Nutzung derzeit nicht unterbinden. Es muss daher nach Ansicht des Bezirksamtes vorrangig darum gehen, den ÖPNV so
attraktiv zu gestalten, dass die Verkehrswende gelingt, um dadurch noch mehr Bürgerinnen und
Bürgern Alternativen zum eigenen PKW zu eröffnen. Hiermit sind mit der S-Bahn-Anbindung und
dem Flughafenexpress wesentliche Voraussetzungen geschaffen.
In Nordneukölln hat das Bezirksamt die Einführung von acht Parkraumbewirtschaftungszonen
beschlossen. Die Einführung der Zonen soll sukzessive ab Sommer 2023 erfolgen.
Erst danach können ggf. weitere Gebiete dahingehend geprüft werden.
Frage 15:
Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat die zunehmend verschärfte Parksituation in der Gropiusstadt zu entspannen? Inwieweit werden dabei gegenwärtige und zukünftige Bautätigkeiten der Nachverdichtung in der Gropiusstadt mit in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 15:
Das Bezirksamt weiß um die schwierige Parkplatzsituation in der Gropiusstadt. Entsprechende
Rückmeldungen haben beispielsweise dazu geführt, dass die Städtische Wohnungsbaugesellschaft degewo ein neues Parkhaus im Joachim-Gottschalk-Weg mit 218 Stellplätzen errichtet.
Darüber hinaus sieht das Bezirksamt kurzfristig keine Möglichkeiten, der Parkplatzsituation unmittelbar entgegen zu wirken. Geeignete zusätzliche, öffentliche Flächen stehen hierfür nicht zur
Verfügung.
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Der Schaffung von zusätzlichem (günstigen) Wohnraum kommt auf Grund des in Berlin festgestellten angespannten Wohnungsmarkts eine sehr hohe Priorität zu. Bei Nachverdichtungsmaßnahmen wird darauf geachtet, dass moderne Mobilitätskonzepte integriert werden und für die
neuen Gebäude wegfallende Parkplätze möglichst ersetzt werden. Der vollständige Ersatz und
Ergänzung für die neu hinzukommenden Wohnungen ist aber nicht immer möglich. Auch hier
muss es nach Ansicht des Bezirksamtes darum gehen, durch einen attraktiven ÖPNV, sichere
Radrouten und Mobilitätsstationen dafür zu sorgen, dass den Bürgerinnen und Bürgern Alternativen zum eigenen PKW zur Verfügung stehen.
Frage 16:
Welche weiteren On-Demand-Services plant der Senat nach Einstellung der Testphase des Rufbusses „Berlkönig“? Inwieweit wird in dieser Planungen die Einbindung und Anbindung Südneuköllns (Gebiet: BVG-Tarifbereich
B) mitgedacht?
Antwort zu 16:
Der Senat hat bei der BVG ein On-Demand-Angebot beauftragt, das als ein in den ÖPNV integrierter Rufbusdienst zur besseren Erschließung unzureichend bedienter Stadtquartiere gemäß
Nahverkehrsplan für Berlin (NVP) angelegt ist. Der Pilotbetrieb wird in einem 62 km² großen
Gebiet im Tarifbereich B östlich der Ringbahn in Teilen von Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
und Treptow-Köpenick durchgeführt werden. Dieses vom Land Berlin als gemeinwirtschaftliche
Verkehrsleistung bestellte und finanzierte Angebot unterscheidet sich konzeptionell deutlich von
dem eigenwirtschaftlichen BVG-Angebot „BerlKönig“, das über vier Jahre in der Innenstadt erprobt wurde. Zu den Details des neuen Angebots wird auf die Antworten zu den Schriftlichen
Anfragen 19/10486 und 19/11414 verwiesen.
Der Aufgabenträger prüft, welche weiteren Gebiete für eine Behebung von Erschließungsdefiziten im o.g. Sinne durch On-Demand-Angebote in Betracht kommen. Dabei werden selbstverständlich alle möglichen, im Tarifbereich B liegenden Stadtquartiere, soweit sie unzureichend
bedient sind, in den Blick genommen. Um hier angesichts des sehr hohen Zuschussbedarfs für
On-Demand-Verkehre mit Blick auf die Akzeptanz und Wirksamkeit solcher Angebote eine gute
Gebietswahl zu treffen, sollen dabei auch die ersten Erfahrungen aus der o.g. Erprobung in Teilen von Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick nutzbar gemacht werden.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat und die BVG die Verkehrsanbindung nach Brandenburg, explizit auch angesichts der Einführung der neuen grenzüberschreitenden Linie 744? In welchem Ausmaß wird diese angenommen?
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Antwort zu 17:
Mit den Linien X7, X71, 744 und N7 verfügt der Neuköllner Süden über eine gute Anbindung an
das Brandenburger Umland. Darüber hinaus bestehen an der Haltestelle Flughafen BER Terminal 1-2 Umsteigemöglichkeiten zu weiteren Zielen in Brandenburg.
Zur Linie 744 nimmt die BVG wie folgt Stellung:
„Die Linie 744 stellt mit ihrem 20-Minuten-Takt ein überdurchschnittlich gutes Angebot im
Stadt-Umland-Verkehr dar. Die Linie wird gut angenommen, bietet aber noch Entwicklungspotential, was angesichts der noch nicht abgeschlossenen Siedlungserschließung im Schönefelder
Einzugsbereich der Linie auch beabsichtigt war, um Neuansiedlern direkt ein gutes ÖPNVAngebot zur Verfügung zu stellen.“
Frage 18:
Welche Angebotsverbesserung plant der Senat für Buckow-Süd, sobald die Buckower Felder fertiggestellt sind?
Inwieweit werden dabei gegenwärtige und zukünftige Bautätigkeiten in Groß-Ziethen mit in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 18:
Hierzu nimmt die BVG wie folgt Stellung:
„Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung Buckower Felder ist eine schrittweise Erhöhung des
vorhandenen Busangebotes geplant. Mit Fertigstellung der auf dem Baufeld neu zu errichtenden Endstelle, werden in einem ersten Schritt die heute in Alt-Buckow endenden Fahrten der
Buslinie M44 nach dorthin verlängert. Damit kann zu vielen Tageszeiten vom S+U Hermannstraße bis zur Kreuzung Buckower Damm / Gerlinger Straße ein 5-Minuten-Takt angeboten
werden und der Westrand der Buckower Felder wird dann neu im 10-Minuten-Takt angebunden. Darüber hinaus wird in einem 2. Schritt das Angebot der Buslinie 172 zur Anbindung des U
Johannisthaler Chaussee bedarfsgerecht erweitert.
Bisher sind auf der Relation zwischen Groß-Ziethen und Buckower Felder keine Linienmaßnahmen angedacht. Jedoch ist es aus unserer Sicht notwendig, mit steigendem Pendlerverkehrsaufkommen im MIV auch die Lichtsignalanlagen auf Berliner Gebiet so anzupassen, dass der
ÖPNV insbesondere im schmalen Teil des Buckower Damms ohne große Verlustzeiten verkehren kann.“
Im Rahmen des neu aufzustellenden Nahverkehrsplans für die Jahre 2024 bis 2028 legt Berlin
ein besonderes Augenmerk auf den Stadt-Umland-Verkehr, dabei werden auch die baulichen
Entwicklungen im Umland als wichtige Rahmenbedingungen der ÖPNV-Entwicklung berücksichtigt.
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Für die Bestellung von Verkehrsleistungen des sogenannten übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV) sind im Land Brandenburg die Landkreise verantwortlich, für die Gemeinde
Groß-Ziethen damit der Landkreis Dahme-Spreewald. Das Land Berlin ist entsprechend der
schon im Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 genannten Standards und der vorhandenen Verkehrsbedarfe bereit, seinen Anteil zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Busverkehrs auf
Berliner Gebiet zu leisten (Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023, Kap. III.1.6.2). Die Koordinierung der Angebotsplanung im Stadt-Umland-Verkehr obliegt dabei dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).
Frage 19:
Wie und wann gedenkt der Senat, den Bereich Britz entlang der Mohriner Allee am Nachtlinienbus-Netz anzubinden?
Frage 20:
Wie und wann gedenkt der Senat den Bereich Buckow-Ost, entlang der Johannisthaler und Neuköllner Straße am
Nachlinienbus-Netz anzubinden?
Antwort zu 19 und 20:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 19 und 20 gemeinsam beantwortet.
Hierzu nimmt die BVG wie folgt Stellung:
„Die Abschnitte zwischen Alt-Mariendorf und Britz über Britzer Str. und Mohriner Allee sowie in
Buckow Ost sind bereits Gegenstand von Vorüberlegungen zum Ausbau des Nachtangebotes.
Die dort vorhandenen Erschließungslücken sind im stadtweiten Vergleich bezogen auf die betroffenen Einwohner nicht von oberster Priorität.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG bezüglich der Priorisierung.
Frage 21:
Was plant der Senat, um das Nadelöhr für den Bus- und Radverkehr in der Straße Alt-Buckow zu entlasten bzw. zu
vermeiden?
Antwort zu 21:
Derzeit bestehen keine Radverkehrsmaßnahmen in der Straße Alt-Buckow oder in parallel verlaufenden Alternativverbindungen. Bis auf die Planung von Schutz- und Radfahrstreifen in der
Gerlinger Straße und Töpchiner Weg sind keine weiteren Maßnahmen bekannt.
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Der Linienbus-Verkehr nutzt ebenso die vorhandene Verkehrsinfrastruktur.

Berlin, den 21.07.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de