U-Bahn: Das ist der Zeitplan für die Verlängerung der U3, aus Berliner Morgenpost

04.06.2024

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article242495868/Das-ist-der-Zeitplan-fuer-die-Verlaengerung-der-U3.html

Der #Zeitplan steht: Bereits nächstes Jahr, im zweiten Quartal 2025, soll der erste #Spatenstich für die #Verlängerung der #U3 von der Krummen #Lanke zum #Mexikoplatz erfolgen. Die Arbeiten werden sich zu diesem Zeitpunkt vor allem auf den Umbau und die #Modernisierung des schon vorhandenen Tunnel-Teilstückes von 1929 an der Krummen Lanke konzentrieren. Die eigentliche Bauphase startet 2026. Vier Jahre später, Ende 2030, soll der #Lückenschluss zum -Bahnhof am Mexikoplatz vollendet sein und die Linie in Betrieb gehen. Schon nächsten Monat werden die #Planfeststellungsunterlagen eingereicht, die seit Anfang des Jahres ausgearbeitet werden.

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Straßenverkehr: Neue Straße für den Osten von Berlin: Das steht in den Plänen für die TVO, aus Berliner Zeitung

07.05.2024

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neue-strasse-fuer-berlins-osten-das-steht-in-den-plaenen-fuer-die-tvo-li.2212912

Ein großes Projekt hat die nächste Etappe erreicht: Die Unterlagen liegen aus. Sie informieren, wie viel Wald und wie viele Gebäude weichen müssen. Wir haben hineingeschaut.

Schon vor einem Jahrhundert gab es Ideen für eine solche #Straßenverbindung. 1969 wurden sie im #Generalverkehrsplan für Berlin, #Hauptstadt der DDR, präzisiert. Nun ist es endlich so weit: Das im Herbst gestartete Genehmigungsverfahren für den Weiterbau der #Tangentialverbindung Ost, kurz #TVO, zwischen #Marzahn und #Köpenick geht in eine erste wichtige #Etappe. Seit Dienstag liegen die Pläne öffentlich aus, bis 6. Juni können sie von allen Interessierten eingesehen werden. Zu Beginn gab es #Protest gegen das Projekt.

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S-Bahn: Beschluss der Vorzugsvariante 12h des 2. Bauabschnittes der neuen S-Bahn-Strecke S21 als Grundlage, aus Senat

19.12.2023

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1397819.php

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für #Mobilität, #Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, die für den 2. #Bauabschnitt der neuen -Bahn #S21 erarbeitete #Vorzugsvariante 12h beschlossen. Damit wird die Grundlage für die Einreichung der #Planfeststellungsunterlagen des 2. Bauabschnitts beim #Eisenbahn-Bundesamt durch die Deutsche Bahn AG geschaffen.

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Straßenbahn: Straßenbahn zum Ostkreuz, aus Senat

24.05.2023

Frage 1:
Entgegen der letzten Ankündigungen sind die Unterlagen für das #Planfeststellungsverfahren zur #Verlegung der #Straßenbahnlinie #21 zum #Ostkreuz bisher noch nicht zum dritten Mal #ausgelegt worden. Was ist der Grund für die erneute #Verzögerung? Sind neue #Probleme aufgetreten und wenn ja, welche?
Frage 3:
Gibt es einen neuen erwarteten #Termin für die Auslegung der #Planfeststellungsunterlagen?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

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Straßenbahn: „Planungsmurks“ am Ostkreuz: Neue Tramstrecke kommt nun noch später, Ein Straßenbahnprojekt als neuer BER?, aus Berliner Morgenpost

01.02.2023

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verkehr-planungsmurks-am-ostkreuz-neue-tramstrecke-kommt-nun-noch-spaeter-li.312736

Es geht es um 1,2 Kilometer #Neubaustrecke in Friedrichshain und Lichtenberg. Auf den ersten Blick ist das nicht viel. Doch das Vorhaben, das #Ostkreuz ans #Straßenbahnnetz anzuschließen, erweist sich als schwieriger als erwartet. Die  #Planfeststellungsunterlagen müssen erneut öffentlich ausgelegt werden, jetzt schon zum dritten Mal. Nun wurde bekannt, dass auch anderen Tramprojekten  Verzögerungen drohen – oder sogar das Ende. Die SPD spricht von „Murks“, die Linke fürchtet einen Kahlschlag bei vorgesehenen #Neubauvorhaben. Eine aktueller Überblick.

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Straßenbahn: Tram zum Ostkreuz: Ein wichtiges Projekt kann endlich weitergehen, aus Berliner Zeitung

23.11.2022

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/tram-zum-ostkreuz-ein-wichtiges-projekt-kann-endlich-weitergehen-li.289839

Die #Feuerwehr hatte schwere #Sicherheitsbedenken geäußert. Jetzt hat die BVG eine Lösung vorgelegt. Bis zur ersten Fahrt werden jedoch noch Jahre vergehen.

Ein wichtiges Berliner #Straßenbahnprojekt kann endlich fortgesetzt werden. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen die überarbeiteten #Planfeststellungsunterlagen für die #Tram zum #Ostkreuz in #Friedrichshain Ende 2022 bei der zuständigen Senatsbehörde einreichen. Das teilte Staatssekretärin Meike Niedbal (Grüne) am Mittwoch dem #Mobilitätsauschuss des Abgeordnetenhauses mit. In der Diskussion mit der Feuerwehr, die schon vor vier Jahren massive Sicherheitsbedenken geäußert hatte, habe die BVG eine Lösung vorgelegt. Doch bis die ersten Bahnen fahren, werden weitere Jahre vergehen.

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Regionalverkehr: Planungsstand der Heidekrautbahn-Stammstrecke (II), aus Senat

Frage 1:
Wann ist mit der öffentlichen Auslegung der #Planfeststellungsunterlagen für den Berliner Abschnitt
der #Heidekrautbahn-Stammstrecke zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die #NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen soll im QII 2022 erfolgen.“
2
Frage 2:
Ist bereits absehbar, ob für die Reaktivierung der betreffenden Strecke eine
#Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist?
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Ja, die Planfeststellungsunterlagen beinhalten eine
Umweltverträglichkeitsprüfung.“

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Straßenbahn: Straßenbahnvorhaben Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen, aus Senat

Frage 1:
Inwieweit gab es bis zum jetzigen #Entwicklungsstand eine öffentliche Beteiligung? Wie ist der
bisherige Einbindungsprozess in Relation zu den Leitlinien der #Bürgerbeteiligung des Landes Berlin
und Bezirks Treptow-Köpenick einzuordnen?
Antwort zu 1:
Für nach einem #Fachplanungsgesetz zu genehmigende Vorhaben richtet sich die
Beteiligung nicht nach den Leitlinien der Bürgerbeteiligung des Landes Berlin,
sondern nach dem dafür einschlägigen #Verwaltungsverfahrensgesetz ab §§ 72 ff.
Die #Planfeststellungsunterlagen liegen seit dem 14.03. bis 13.04.2022 aus, daran
schließt sich eine 14tägige Einwendungsfrist an, d.h. bis 27.04.2022. Anschließend
werden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendung der zuständigen
Vorhabenträgerin #Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (#SRS) übergeben.
Weitere Angaben zum Zeitbedarf sind nicht möglich.
2
Frage 2:
Wann, unter wessen Beteiligung und mit welchen Ergebnissen wurden die Vor- und Nachteile für
die unterschiedlichen #Verkehrsträger grundsätzlich betrachtet?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Die SRS arbeitet seit 10 Jahren intensiv an den entsprechenden Planungen. Dieser
lange Zeitraum war notwendig, damit die Planungen unter anderem dem Bauamt
des Bezirkes Treptow-Köpenick mit seinen untergeordneten Abteilungen, als auch
den Berliner Verkehrsbetrieben sowie dem Land Berlin als Straßenbaulastträger der
überörtlichen Straße, zur Vorabstimmung zur Verfügung gestellt werden konnte.
Eine Vielzahl gewünschter Anpassungen, wie die Anordnung von #Ersatzparkplätzen
oder die Erweiterung des jetzigen Gehweges auf der westlichen Straßenseite zur
Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg wurden im Ergebnis in die
Planungen aufgenommen.“
Frage 3:
Welche alternativen Wegführungen sind geprüft worden; welche Vor- und Nachteile haben diese
Prüfungen jeweils ergeben?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Es wurden sowohl ein Stichgleis als auch eine Variante mit nur einer Fußgänger
#Lichtsignalanlage (#LSA) geprüft. Bei ersterer Variante wäre eine Umstellung des
teilweisen bereits erneuerten Fahrzeugparkes der SRS erforderlich und daher nicht
wirtschaftlich vertretbar. Bei der zweiten Variante (Im #Verkehrsgutachten der
aktuellen Planfeststellung als Variante 1 dargestellt) besteht die Gefahr, dass es
aufgrund der langen Umlauf- bzw. Wartezeiten der Fußgänger-LSA infolge der
notwendigen Verknüpfung mit dem südlich des Bahndamms gelegenen
Knotenpunktes zu vermehrten Rotlichtverstößen der Fußgänger (Fahrgäste)
kommen würde, bedingt durch die Befürchtung, den Anschluss an die nächste
Straßenbahn oder S-Bahn zu verpassen. Ebenfalls wäre keine Umsetzung als
Anforderungsampel aufgrund der hohen Nutzerzahlen möglich und die
Beeinflussung für den angrenzenden Knotenpunkt an der Bölschestraße und
Fürstenwalder Damm mit entsprechenden Rückstaueffekten wäre größer.“
3
Frage 4:
Wie gestaltet sich der bisherige und weitere #Zeitplan dieses Straßenbahnvorhabens?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Ergebnis eines – wie bereits vorstehend skizziert – langen Planungs- und
Abstimmungsprozesses wurde eine aktuelle Variante zur Planfeststellung
eingereicht. […]
Aktuell gehen wir hier bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen
#Wendeschleife von ca. 2 Jahren aus.“
Frage 5:
In welcher Höhe entstehen wem welche Kosten für dieses #Straßenbahnvorhaben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Aufgrund der derzeit nicht genau abschätzbaren Kostenentwicklungen gehen wir
für die Gesamtmaßnahme von einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. € aus.“
Frage 6:
Wie wird der Ansatz einer barrierefreien Ausstiegsmöglichkeit auf der östlichen Seite der Dahlwitzer
Landstraße inklusive Lichtsignalanlage zur #Querung -Bahn bewertet? Wurde dies bisher geprüft
und ggf. mit welcher Begründung nicht in Erwägung gezogen?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Diese wurde geprüft, siehe Punkt 3.“
Frage 7:
Wie häufig, zu welchen Tageszeiten und jeweils für welche Dauer soll die Straßenbahn künftig die
Dahlwitzer Landstraße überqueren und damit durch entsprechende Ampelschaltungen den
sonstigen Straßenverkehr beeinträchtigen?
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Antwort zu 7:
Gemäß dem vorliegenden Bericht von 02/2022 soll das bestehende
#Betriebsprogramm aufrechterhalten werden. Die Züge der SRS Linie #88 verkehren
dabei:
täglich: von 04:00 Uhr bis 16:00 Uhr 20-Min.-Takt
täglich: von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr 20-Min.-Takt
Mo-Fr: von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 10-Min.-Takt
Samstags: von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr 30-Min.-Takt
Frage 8:
Aktuell gibt es zu verschiedenen Tageszeiten bereits eine Stausituation – mit welchen konkreten
Maßnahmen soll hier Abhilfe geschaffen und eine Verstärkung dieser Problematik (siehe 7.)
abgewendet werden?
Antwort zu 8:
Abgesehen von Baustellen- und Umleitungssituationen sind derzeit hauptsächlich
dann Störungen im Verkehrsablauf zu verzeichnen, wenn technische
Fehlfunktionen an Erfassungseinrichtungen der Lichtsignalanlage (LSA)
Fürstenwalder Damm / Bölschestraße – Dahlwitzer Landstraße oder der
Weichensteuerung auftreten. LSA-seitig wurden aus diesem Grund bereits einige
Komponenten des LSA-Steuergerätes und der Erfassungs-Detektoren
ausgetauscht. Eine Modernisierung der kompletten hardwareseitigen Ausstattung
ist bereits geplant. Die Qualität des Verkehrsablaufs und die Koordinierung neuer
Signalquerschnitte mit der bestehenden LSA müssen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens betrachtet werden. Im Zuge einer anschließenden
Projektierung der Steuerung könnten ggf. notwendig erscheinende Maßnahmen
wie beispielsweise Stauüberwachungen berücksichtigt werden.
Hierzu teilt die SRS mit:
„Jede Erhöhung der Verkehrssicherheit hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes (Fußgänger-LSA oder kombinierte LSA). Bezogen auf die
gesamte Stadt stellt nur eine Änderung des Model-Split (auch durch verbesserte
Umsteigebeziehungen beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) einen Weg
zur Stauvermeidung und damit zur Verbesserung der Lebensverhältnisse dar.“
Frage 9:
Wann und mit welchen Ergebnissen wurden zuletzt Verkehrszählungen durchgeführt? Welche
Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen?
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Antwort zu 9:
Die Verkehrsprognose im betreffenden Bereich wurde seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geprüft und
im Verkehrsmodell 2030 mit Infrastrukturmaßnahmen des Stadtentwicklungsplan
(StEP) Verkehr 2025 berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Verkehrsprognose keine
nennenswerten Verkehrszuwächse aus der gesamtstädtischen Entwicklung
beinhaltet. Der maßgebende Betrachtungsfall ergibt sich daher aus den
Bestandsdaten. Auf folgende Verkehrserhebungen wurde verwiesen:
Dahlwitzer Landstr. – Bölschestr. / Schöneicher Str. (Friedrichshagen, 12587),
Zählung am 03.07.2018, Di
Fürstenwalder Damm / Bölschestr. (Friedrichshagen, 12587), Zählung am
24.10.2019, Do
Frage 10:
Ist das Vorhaben gemäß jetziger Vorlage mit Blick auf die Vorgaben des Berliner Radverkehrsplans –
insbesondere einer regelhaften Breite der Radverkehrswege bei Einrichtungsverkehr von 2,3 Meter
und mindestens 2 Meter – genehmigungsfähig? Welche alternativen Planungen kommen hier in
Betracht?
Antwort zu 10:
Bei der Dahlewitzer Landstraße handelt es sich um eine Straße des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin, die zugleich Bestandteil des
Ergänzungsnetzes Radverkehr ist. An solchen Straßen sind entsprechende
Radverkehrsanlagen mit dem Regelmaß 2,30 m und dem Mindestmaß 2,00 m
vorzusehen. In beengten Haltestellenbereichen kann die Radverkehrsanlage im
Bereich der Haltestelle auf eine Breite von 1,30 m reduziert werden. Innerhalb der
vorliegenden Planung sind die Radverkehrsanlagen nur im nicht ausreichendem
Maße berücksichtigt worden und stimmen nicht mit den gesetzten Standards aus
dem Radverkehrsplan überein. Es ist zu prüfen, inwiefern hier besondere Umstände
vorliegen, sodass dieser Abschnitt von den gesetzten Standards abweichen darf.
Laut Radverkehrsplan sind Abweichungen auf max. 15 % der Strecke des
Radnetzes zulässig.
Insbesondere im Bereich nördlich der Tramhaltestelle Dahlewitzer Landstraße ist zu
prüfen inwiefern das Schrägparken zu Lasten einer ausreichend breiten
Radinfrastruktur erhalten bleiben kann.
Frage 11:
Wird davon ausgegangen, dass die Radverkehrswege als Zweirichtungsverkehre ohne
Benutzungspflicht eingerichtet werden? Kann damit die Vorgabe von 2,5 bis 3 Meter Mindestbreite
bei Zweirichtungsverkehr gemäß Radverkehrsplan eingehalten werden?
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Antwort zu 11:
Es wird nicht davon ausgegangen, dass in diesem Bereich der Radverkehr als
Zweirichtungsverkehr geführt wird.
Frage 12:
Welche Abstimmungsprozesse für den aktuell vorliegenden Planungsentwurf gibt es zwischen dem
Vorhabenträger und den zuständigen Berliner Stellen, wie wird insbesondere sichergestellt, dass es
kein Stückwerk gibt, sondern der gesamte Verkehrsbereich um den S-Bahnhof Friedrichshagen für
alle Verkehrsteilnehmer zusammen gedacht, geplant und entsprechend realisiert wird?
Antwort zu 12:
Der Vorhabenträger ist im Rahmen des förmlichen Verfahrens verpflichtet, alle in
ihren Rechten und Zuständigkeiten Betroffene in den Planungsprozess
einzubeziehen und gemeinsam eine rechtlich und planerisch einwandfreie
Verkehrslösung zu finden. Eine entsprechende Prüfung und Abwägung der
einzelnen Belange erfolgt bei der Fertigung des Planfeststellungsbeschlusses für das
Vorhaben.
Frage 13:
Wie soll das Abbiegen des aus nördlicher Richtung aus der Dahlewitzer Landstraße kommende
Radverkehrsweg in die Schöneicher Straße realisiert und unterstützt werden? Der Radverkehrsweg
wird ja bereits davor auf die allgemeine Fahrbahn geführt.
Antwort zu 13:
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für den Radverkehr keine gesonderte
Führung für das Linksabbiegen vorgesehen. Der Radverkehr muss sich im
Mischverkehr entsprechend links einordnen. Es ist zu prüfen, inwiefern der
linksabbiegende Radverkehr in die LSA am Knotenpunkt Dahlewitzer
Landstraße/Schöneicher Straße noch integriert werden kann. Ein signalisiertes
indirektes Linksabbiegen wäre hier aus Radverkehrssicht wünschenswert.
Grundsätzlich sind die der Senatsverwaltung vorliegenden Entwurfspläne noch
nicht final abgestimmt. Die Berücksichtigung einer Querungsstelle für den
Radverkehr über die Dahlwitzer Landstraße wurde angeregt. Unter anderem sind
die Breiten der Verkehrsflächen, die Schleppkurven und die Sichtbeziehungen
noch zu klären.
Frage 14:
Wie viele Bäume sollen gefällt werden, in welchem Alter und Zustand befinden sich diese und wie
ist das mit dem Gartendenkmal Kurpark Friedrichshagen vereinbar?
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Antwort zu 14:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Keiner der im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisschleife zu fällenden
Bäume steht im Kurpark Friedrichshagen. Es geht hierbei um acht Bäume östlich
der Dahlwitzer Landstraße auf dem Tauschgrundstück der Berliner Forsten sowie
um drei Straßenbäume der Dahlwitzer Landstraße, welche in der gleichen Straße
an anderer Stelle ersetzt werden. Die genauen Daten über Art, Zustand und Alter
der Bäume können der Anlage 8 des Planfeststellungsverfahrens entnommen
werden.“
Frage 15:
Wie soll der Anschluss zu anderen Wegführungen erfolgen, also die Übergänge in die
Bahnunterführung (südlich und nördlich der Bahntrasse) sowie zu vorhandenen Geh- und
Radverkehrswegen gestaltet werden?
Antwort zu 15:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Der Zwangspunkt zur Wegeführung ist die Eisenbahnunterführung, hier wurden die
vorhandenen Anlagen aufgegriffen und in die Planung einbezogen.“
Frage 16:
In welchem Umfang stehen aktuell Abstellflächen für Autos, Motorräder und Fahrräder im
unmittelbaren Bahnhofsumfeld zur Verfügung und welche Kapazitäten soll es nach Realisierung des
Straßenbahnvorhabens geben?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Rahmen der Planung werden keine Stellplätze für Motoräder oder Fahrräder
reduziert oder verändert. Für die Errichtung einer flächennahen Entwässerung über
belebte Bodenzonen ist die Errichtung von Sickermulden erforderlich, wodurch 63
Pkw Stellplätze verdrängt werden. Durch eine Verringerung des anschließenden
Straßenquerschnittes der Dahlwitzer Landstraße auf das Sollmaß und der
Umwidmung der dortigen Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen ist eine
Kompensation mit 49 Stellplätzen bei gleichzeitiger erheblicher Flächenentsieglung
möglich. Auch hierzu gab es entsprechende Variantenuntersuchungen und
Abstimmungen mit dem bezirklichen Bauamt.“
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Frage 17:
Inwiefern wurden die im Ergänzungsnetz des Radverkehrsplanes Berlin vorgesehenen Routen
zwischen den S-Bahnhöfen Friedrichshagen und Köpenick nördlich der Bahntrasse entlang Straße
am Kurpark sowie parallel zum Bahndamm in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 17:
Die beiden genannten Streckenabschnitte liegen außerhalb des Planungsraums
und wurden nicht weiter innerhalb der Planung berücksichtigt.
Berlin, den 20.04.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Bahnhöfe: Heidekrautbahn – Planung eines Bahnhofs „Wilhelmsruher Damm “ II, aus Senat

Frage 1:
Liegen dem Senat die #Planfeststellungsunterlagen für den Bauabschnitt der #Heidekrautbahn vor,
die die Bahnhöfe #Pankow Park und #Rosenthal enthalten und beinhalten diese Unterlagen
#Alternativen für die genaue Lage der Bahnhöfe?

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Straßenverkehr: Abschluss A100 – wer ist wofür zuständig?, aus Senat

Frage 1:

Wie viele #Kraftfahrzeuge fahren derzeit täglich im Bereich der künftigen #Anschlussstellen der #A100

… auf der #Sonnenallee Richtung Südosten?

… auf der Sonnenallee Richtung Nordwesten?

… auf dem Zug #Grenzallee – Dammweg in beiden Richtungen?

… auf der Straße Am #Treptower Park Richtung Südosten?

… auf der #Puschkinallee Richtung Nordwesten?

… über die #Elsenbrücke in beiden Richtungen?

… auf der Elsenstraße in beide Richtungen?

… auf der #Schlesischen Straße in beide Richtungen?

Antwort zu 1:

Der durchschnittliche tägliche Verkehr an Werktagen (#DTVw) für die Bereiche der künftigen Anschlussstellen der A 100 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die DTVw-Werte stammen aus der Verkehrsmengenkarte 2019 und werden als Querschnittswert angegeben.

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