Bahnhöfe: Langzeitprojekt S-Bahnhof Prenzlauer Allee – 27 Jahre warten auf den zweiten Zugang, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stand hat das #Planfeststellungsverfahren für den 2. #Zugang zum -Bahnhof #Prenzlauer
Allee?
Antwort zu 1:
Die Planunterlagen für das Bauvorhaben „Bau eines 2. Zuganges zum S-Bf. Berlin
Prenzlauer Allee“ lagen vom 13.04. bis 13.05.2015 im #Bezirksamt Pankow von Berlin
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. #Einwendungsschluss war der 27.05.2015. Zu
den fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erwiderte die
#Vorhabenträgerin (#DB Station & Service AG) mit Schreiben vom 14.10.2016 und
21.11.2016. Der #Erörterungstermin fand am 14.02.2017 statt.
Frage 2:
Im Februar 2017 fand ein Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt.
Welche Erkenntnisse wurden aus den Stellungnahmen und Einwendungen der Anwohnenden
gewonnen und inwieweit werden diese im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt?
Antwort zu 2:
Im Erörterungstermin stellte sich heraus, dass die #Entwässerung des geplanten
Bauwerkes noch nicht geklärt ist. Eine #Einleitgenehmigung der Berliner
Wasserbetriebe in den öffentlichen Mischwasserkanal liegt nicht vor. Weiterhin
besteht für die Zugangsbereiche zur Überführung noch weiterer Optimierungsbedarf.
Probleme wurden auch beim Grunderwerb aufgezeigt.
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Die DB Station & Service AG hat im Erörterungstermin Optimierungen der Zugänge
und einzelne Planänderungen (u.a. zur Entwässerungsproblematik und
Grunderwerb) zugesagt.
Bei den Themen insbesondere zur Planrechtfertigung, zum Variantenvergleich sowie
weiteren Einwendungen der Anwohnenden (Lärm, Erschütterungen, Unfallgefahr,
Unrat, Verslumung, Unsicherheit/Kriminalität,) blieben die Standpunkte zwischen den
Einwendenden und der DB Station & Service AG konträr; eine Einigung konnte nicht
erzielt werden. Zur Lösung der Probleme hat die Vorhabenträgerin weitere
Gespräche mit den Betroffenen angeboten.
Frage 3:
Über welche Grundstücke/Wege soll die Erschließung des S-Bahnhofs erfolgen?
Antwort zu 3:
Die Zuwegungen zur geplanten Fußgängerbrücke führen vom Süden über das
private Grundstück Ahlbecker Straße 6 (derzeit Dienstbarkeit) und im Norden über
das landeseigene Grundstück zwischen Kanzowstraße 11 und 13.
Frage 4:
Wann ist konkret mit der Planfeststellung und daraus abgeleitet mit dem Beginn der Baumaßnahmen
zu rechnen? Wann sind die Bautätigkeiten abgeschlossen?
Antwort zu 4:
Zum Termin der Planfeststellung und zum Baubeginn kann der Senat keine
Aussagen treffen, da das Verfahren sich noch in der Anhörungsphase befindet und
die Vorhabenträgerin Planänderungen angekündigt hat, die eine weitere Beteiligung
Betroffener zur Folge haben kann.
Frage 5:
Welche Gründe machen das Bauvorhaben derartig komplex und rechtfertigen eine 27-jährige
Entscheidungsfindung?
Antwort zu 5:
Den förmlichen Antrag auf Planfeststellung hat die DB Station & Service AG am
19.12.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Damit ergibt sich eine
Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Über die Dauer der Vorplanungszeit liegen
dem Senat keine Kenntnisse vor.
Aus Sicht des Senats ist das Bauvorhaben nicht sehr komplex. Es besteht im
Wesentlichen aus einer Fußgängerbrücke, zwei Zugängen und einer Treppenanlage
zum Bahnsteig. Auf bestehende Probleme und die durch DB Station und Service
angekündigte Planänderung wurde bereits bei den Antworten zu den Fragen 2 und 4
hingewiesen.
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Frage 6:
Ist den Antworten auf meine Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 20.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
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Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
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Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
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Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Erweiterung der Straßenbahnstreckenführung von Adlershof, Johannisthal über Groß-Berliner-Damm bis Schöneweide, aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Erweiterung der #Straßenbahnstreckenführung
von #Adlershof, #Johannisthal über #Groß-Berliner-Damm bis #Schöneweide (westlich des Bahnhofs mit
Anschluss Brückenstraße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
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Antwort zu 1 und 2:
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass das Projekt „S-Bahnhof (S-Bhf.)
Schöneweide – Wista Adlershof“ in die zwei Projekte „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ und „Verkehrslösung
Schöneweide“ unterteilt wurde.
In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die
Fragen des Abgeordneten auf die #Straßenbahnneubaustrecke #Adlershof II beziehen.
Die Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II soll als #Tangentialverbindung von Nordosten
in Richtung Adlershof, zur Erschließung der Bereiche der Wissenschaftsstadt um den
Groß-Berliner Damm und als leistungsfähige Anbindung des wichtigen Wissenschafts- und
Wirtschaftsstandortes an den Bahnhof Schöneweide dienen. Der Bedarf dieser
Neubaustrecke wird als vordringlich angesehen.
Für das Projekt Straßenbahnneubau Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm
(Adlershof II) haben die Berliner Verkehrsbetriebe (Vorhabenträger) die Antragsunterlagen
für das Planfeststellungsverfahren Mitte April 2018 bei der Planfeststellungsbehörde
eingereicht. Nach Auskunft des Vorhabenträgers sind die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwände
bearbeitet. Der Erörterungstermin hat im Juni 2019 stattgefunden.
Frage 3:
Welche weiteren Planungen gibt es, das Straßenbahnnetz in Treptow-Köpenick zu sanieren und zu
erweitern?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit: „Nach heutigem Stand sind folgende Projekte geplant:
1. Bahnhofstraße zwischen Seelenbinder- und Lindenstraße – Streckensanierung und
barrierefreier #Haltestellenbau,
2. Gleisschleife Mahlsdorf Süd – Umbau für #Niederflurfahrzeuge (#Flexity),
3. Treskowallee zwischen Traberweg und An der Wuhlheide – Nord-Süd-Tangente und
Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
4. Alt-Köpenick, Schloßplatz und Lange Brücke – #Anlagensanierung,
5. Adlergestell, S-Bahnhof Grünau – Neubau #Gleiswechsel zur Steigerung der
Flexibilität (Zwischenendstelle für #Taktverdichtung),
6. Edisonstraße zwischen An der Wuhlheide und Wilhelminenhofstraße – Nord-Süd-
Tangente und Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
7. Haltestelle Edison-/Wilhelminenhofstraße – barrierefreier Haltestellenbau,
8. An der Wuhlheide, Überfahrt R.-Rühl-Allee – Anlagensanierung,
9. Wilhelminenhofstraße zwischen Firlstraße und vor Ostendstraße –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau,
10. Ostendstraße inklusive Bogengleis Wilhelminenhofstraße bis Scharnweberstraße –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau,
11. Vetschauer Allee zwischen Krugauer Steig und Adlergestell – barrierefreier
Haltestellenbau,
12. Adlergestell zwischen Vetschauer Allee und Zum Seeblick inklusive Gleisschleife
Alt Schmöckwitz – barrierefreier Haltestellenbau,
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13. Seelenbinderstraße zwischen Bahnhofstraße und Bellevuestraße – barrierefreier
Haltestellenbau,
14. Müggelseedamm zwischen Hirschgartendreieck und Spreestraße – barrierefreier
Haltestellenbau,
15. Müggelheimer Damm zwischen Pablo-Neruda-Straße und Salvador-Allende-Straße
– Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
16. Stellingdamm/Hirtestraße zwischen Mahlsdorfer Straße und Janitzkystraße –
Umbau für Niederflurfahrzeuge (Flexity),
17. Müggelseedamm zwischen Bölschestraße und Gleisschleife Altes Wasserwerk –
zweigleisiger Ausbau und barrierefreier Haltestellenbau,
18. Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Luisenstraße – Ausbau
eigener Bahnkörper,
19. Dörpfeldstraße zwischen Waldstraße und Adlergestell – zweigleisiger Ausbau und
barrierefreier Haltestellenbau,
20. Fürstenwalder Damm zwischen Bölschestraße und Gleisschleife Rahnsdorf –
Streckensanierung und barrierefreier Haltestellenbau.“
Im aktuellen Nahverkehrsplan Berlin sind darüber hinaus
 eine Straßenbahnneubaustrecke Johannisthal – Johannisthaler Chaussee und
 eine Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Schöneweide
vorgesehen.
Frage 4:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung des zu 1. genannten Vorhabens
vorgesehen?
Antwort zu 4:
Das #Planfeststellungsverfahren ist abzuschließen. Die BVG bereitet als Vorhabenträgerin
die Ausführungsplanung und #Vergabe der #Bauleistungen vor.
Frage 5:
Mit welchen Beeinträchtigungen (z.B. Straßensperrungen) ist an welchen Stellen und für welche Zeiträume
zu rechnen? Mit welchem Vorlauf werden Anwohner und Gewerbetreibende informiert, welche
Ersatzverkehre und Ausgleichsmaßnahmen soll es geben?
Frage 7:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 5 und 7:
Hierzu teilt die BVG mit: „Grundsätzlich wird nach dem Prinzip „Fahren und Bauen“
verfahren, da weite Teile der Neubaustrecke unabhängig vom Bestand realisiert werden
können.
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Kurzzeitige Vollsperrungen (Motorisierter Individualverkehr – MIV und Straßenbahn)
werden im Rahmen der Anbindung an die Bestandsstrecken unvermeidbar sein,
beschränken sich aber auf die Kreuzungen:
a) Karl-Ziegler-Str. – Einfahrt Octogon,
b) Hermann-Dorner-Allee – Groß Berliner Damm,
c) Groß Berliner Damm – Sterndamm
sowie
d) Rudower Chaussee – Fahrrichtung S-Bhf. Adlershof.
Ersatzverkehre werden daher für den Bereich S-Bhf. Adlershof – Karl-Ziegler-Str. (a) und
S-Bhf. Schöneweide – Johannisthal (c) unvermeidbar sein, wie auch beim Lückenschluss
am S- Bhf. Adlershof – Karl-Ziegler-Str. – Köllnischer Platz (d).
Die BVG wird die Anwohnerinnen und Anwohner in der Ausschreibungs- und
Vergabephase auf einer Bürgerinformationsveranstaltung hinreichend über die jeweiligen
Bauabschnitte informieren. Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen in der
freigehaltenen Fläche des Groß Berliner Dammes Höhe Hermann-Dorner-Allee beginnen.“
Frage 6:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Antwort zu 6:
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens fand im Januar 2017 sowie im Februar 2018 je
eine #Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Planung wurde vorgestellt und auf Fragen
der Bürgerinnen und Bürger geantwortet.
Weiterhin konnten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
ihre Einwände vorbringen. Im #Erörterungstermin wurden diese diskutiert.
Frage 8:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 8:
Die #Inbetriebnahme ist für 2021 geplant.
Frage 9:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
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Antwort zu 9:
Der Investitionsbedarf für die Planung und Realisierung der Straßenbahnneubaustrecke
Adlershof II beträgt voraussichtlich 16,537 Mio. Euro (Kostenaufstellung 2016). Das
Vorhaben wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus
Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin. Die
Förderquote aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 50 %. Die Mittel des Landes Berlin werden
im Haushalt des Landes Berlin im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen
des Öffentlichen Personennahverkehrs“ bereitgestellt.
Berlin, den 23.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz