S-Bahn: Pragmatisch handeln und visionär denken: Siemensbahn + S21 + Kreuzberger Tunnel = S6, aus IGEB

Eine Chance für die Bahnstadt Berlin
Pragmatisch handeln und visionär denken: Siemensbahn + S21 + Kreuzberger Tunnel = S6
IGEB-Pressedienst vom 6.2.2020

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https://www.igeb.org/pressedienst/files/igebpresse_20200206.pdf

Berlins derzeit bedeutendstes #Infrastrukturprojekt für den öffentlichen Verkehr ist die #S21. Dabei wurde die Planung eines zweiten #Nordsüd-S-Bahn-Tunnels Ende 1993 noch aus den #Planfeststellungsunterlagen für die „Verkehrsanlagen Zentraler Bereich“ herausgestrichen. Einige Jahre später begann der mühsame Versuch, das wichtige Vorhaben wiederzubeleben. Doch erst jetzt gibt es Weichenstellungen, die hoffen lassen, dass dieses Projekt tatsächlich realisiert wird:
Im August 2019 haben Berlin und die DB eine Finanzierungsvereinbarung für die Planung des 3. Bauabschnitts (#Potsdamer Platz — #Yorckstraße) abgeschlossen.
Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag „grünes Licht“ für die Trassierung des 2. Bauabschnitts (#Hauptbahnhof — Potsdamer Platz) gegeben.
Im Sommer 2021 wird endlich der 1. Bauabschnitt (Gesundbrunnen—Wedding—Hauptbahnhof) eröffnet, allerdings zunächst mit einer provisorischen Station am Hauptbahnhof.

„S21“ ist jedoch keine neue S-Bahn-Linie, sondern der Arbeitstitel für den Bau des zweiten Berliner Nordsüd-Tunnels mit Umsteigemöglichkeit zum Hauptbahnhof. Dieser soll nach Fertigstellung von einigen der Züge befahren werden, die heute noch durch den alten Nordsüd-Tunnel über den Bahnhof Friedrichstraße fahren. Doch aus „S21“ kann mehr werden.
Während andere Städte keine oder nur eine die Innenstadt durchquerende Durchmesserlinie haben, bietet der S21-Tunnel die Chance, für Berlin eine dritte Durchmesserlinie bzw. Stammstrecke zu schaffen – von Spandau im Westen nach Treptow im Südosten. Damit werden sowohl die #Stadtbahn (die Ost-West Stammstrecke aus dem 19. Jahrhundert) als auch die Nordsüd-S-Bahn (die Stammstrecke aus dem 20. Jahrhundert) entlastet bzw. können bei Bauarbeiten oder Betriebsstörungen umfahren werden.
Aber um im 21. Jahrhundert den S21-Tunnel zur dritten Stammstrecke weiterentwickeln zu können, müssen jetzt planerisch die Weichen gestellt werden. Dann kann das S21-Projekt zum S6-Projekt weiterentwickelt werden.

Im Nordwesten die #Siemensbahn

Beginnen bzw. enden soll die S6 in Spandau – auf der Siemensbahn, deren Wiederaufbau gerade erst vereinbart wurde.
Pragmatisch.
Die seit 1980 nicht mehr befahrene Siemensbahn muss zwischen Gartenfeld und Jungfernheide mit Nutzung der vorhandenen Trasse und Bahnhöfe wiederhergestellt werden. Ab dem oberirdischen Endbahnhof Gartenfeld können die Fahrgäste mit Bussen und möglichst bald mit den vom Senat geplanten Straßenbahnen in Richtung Flughafengelände Tegel (Urban Tech Republic) und Wasserstadt Spandau weiterfahren.
Lediglich eine große Veränderung muss vorgenommen werden: Der S-Bahnhof Jungfernheide muss mindestens eine dritte Bahnsteigkante bekommen. Die wird für einen stabilen Fahrplan auf Ringbahn und Siemensbahn benötigt und ist ohnehin zur Stabilisierung des Verkehrs auf der Ringbahn dringend erforderlich.
Visionär.
Eine Verlängerung der Siemensbahn von #Gartenfeld nach Hakenfelde darf nicht verbaut werden. Aber das Projekt wird nicht zuletzt wegen der Havelunter- oder Überquerung mehrere 100 Mio Euro kosten und verkehrlich (noch) nicht den Nutzen erreichen, den andere #Bahnbauprojekte in Berlin in den nächsten Jahrzehnten haben.

Ein Abschnitt auf dem #Nordring

Pragmatisch.
Von Jungfernheide bis Westhafen kann die S6 die vorhandenen Gleise und Bahnhöfe der Ringbahn nutzen.
Visionär.
Bei wachsendem Verkehrsaufkommen könnte es später erforderlich werden, auch den S-Bahnhof Westhafen mit einer dritten Bahnsteigkante auszubauen. Das darf nicht verbaut werden.

S21-Abschnitt

Pragmatisch.
Das Projekt „Wiederaufbau der Siemensbahn“ muss die Strecke bis zum Hauptbahnhof einschließen. Beim Bau des 1. Bauabschnitts der S21 (Nordring—Hauptbahnhof) wird bisher nur die Anbindung aus Richtung Wedding realisiert. Die geplante Anbindung von Westhafen zum Hauptbahnhof muss sofort begonnen werden. Dabei ist sofort der S-Bahnhof Perleberger Brücke zu bauen. Da diese Trasse im Einschnitt liegt, ist der Bau hier sehr viel schneller und preiswerter möglich als an der Hochbahnstrecke in Richtung Wedding.
Pragmatisch.
Zwar kann mit der Zustimmung des deutschen Bundestags nun auch der 2. Bauabschnitt der S21 (Hauptbahnhof—Potsdamer Platz) realisiert werden. Weil dafür aber eine Unterbrechung des S-Bahn-Verkehrs im alten Nordsüd-Tunnel erforderlich ist, muss der 3. Bauabschnitt (Potsdamer Platz—Gleisdreieck—Yorckstraße) vor dem 2. Bauabschnitt realisiert werden. Dann erreichen die S-Bahn-Züge aus dem Berliner Süden (S1, S2, S25, S26) den U-Bahnhof Gleisdreieck, so dass auch während der Unterbrechung des Nordsüd-S-Bahn-Verkehrs vielfältige Möglichkeiten zum Weiterfahren im U-Bahn-Netz geboten werden.
Visionär.
Beim Bau im Bereich Potsdamer Platz muss geprüft werden, wie ein Weiterbau in Richtung Südosten (Kochstraße) möglich bleibt.

#Kreuzberger Tunnel

Visionär.
Neu ist die Planung nicht. Schon im letzten Jahrhundert gab es Pläne, unter dem Straßenzug Kochstraße zum #Görlitzer Bahnhof und weiter in Richtung #Plänterwald einen S-Bahn-Tunnel bzw. eine S-Bahn-Strecke zu bauen. Damit könnte die #Görlitzer Bahn, die als einzige Radialstrecke nicht direkt in die Berliner Innenstadt führt, sondern auf der die Züge auf dem Umweg über Ostkreuz zur Stadtbahn fahren (zurzeit die S9), „durchgebunden“ werden.
Der Kreuzberger Tunnel ermöglicht Umsteigen von der S6 auf die U6 (Kochstraße/Checkpoint Charlie), U8 (Moritzplatz), U1/U3 (Görlitzer Bahnhof), zur geplanten M10 (an der Glogauer Straße) und zur Ringbahn (nahe Kiefholzstraße) und schafft damit neue Maschen im Berliner Schnellbahnnetz.
Dieser Abschnitt ist fraglos ein langfristiges Milliardenprojekt, aber er wäre ein wesentlicher Baustein für eine dritte Berliner Durchmesserlinie. Diese Chance darf nicht verbaut werden und muss jetzt bei der Planung für den 2. Bauabschnitt der S21 gründlich geprüft werden – ebenso wie die genannte Verlängerung nach Hakenfelde derzeit in einer Machbarkeitsstudie geprüft wird.
Erreichen die Züge der S6 dann die Görlitzer Bahn, erhält der Campus Siemensstadt eine umsteigefreie Verbindung zur Wissenschaftsstadt Adlershof und zum BER und/oder zur Hochschulstadt Wildau.

Wo ist das Schienenkonzept für Berlin und Brandenburg?

Berlin und Brandenburg brauchen statt vieler Einzelideen ein übergeordnetes Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des Schienennetzes. Die wichtige Entwicklung über i2030 bildet nur Teilaspekte der vorhandenen und künftigen Verkehrsprobleme ab und betrachtet hierbei Regionalverkehr und S-Bahn gemeinschaftlich. Notwendige Ausbauten anderer Bahnstrecken (Stettiner Bahn, Ostbahn) und die Berliner U-Bahn und Straßenbahn werden bisher jedoch nicht zusammenhängend betrachtet. Dafür muss es endlich koordinierte verkehrsmittelübergreifende Planungen geben.

Nicht unwichtiges Beiwerk

Wo gehen die vielen neuen Züge „schlafen“? Wo werden sie instandgehalten? Der geplante Zuwachs an Schienenfahrzeugen ist richtig und wichtig. Das Thema der notwendigen Abstell- und Behandlungsanlagen darf dabei nicht länger nur als Kostentreiber gesehen werden. So fehlen im S21-Projekt Kehrgleise zwischen Beusselstraße und Westhafen, und auch die Kehranlage nördlich des Hauptbahnhofs wurde “weggeplant”. Auch bei der U-Bahn müssen dringend neue Kapazitäten geschaffen werden, wenn statt 1050 zukünftig 1500 Fahrzeuge unterwegs sein sollen. Der Verlust von potenziellen Flächen wie an der Granitzstraße darf sich nicht wiederholen. Sollten sich auf diesem Areal kein Wohnungsbau einvernehmlich realisieren lassen, dann ist diese Fläche wieder für die U-Bahn zu planen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Straßenverkehr + Regionalverkehr + Bus: Ortsumfahrung Ahrensfelde: Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter? (II), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie weit ist die Aktualisierung der #Planungsunterlagen für die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde?
Frage 2:
Unter welchen Gesichtspunkten werden die Eckpunkte aktualisiert?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Momentan werden die #Planfeststellungsunterlagen auf Basis der neuen Kartierung von
Flora und Fauna (Durchführung 2018/2019) sowie des neuen Regelwerkes (Richtlinien)
aktualisiert.
Frage 3:
Welche #Verkehrsprognosen werden zugrunde gelegt?
Antwort zu 3:
Die im Jahr 2011 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen basieren auf der Projektprognose
2025. Eine Aktualisierung der Projektprognose erfolgt nach Einführung der Verkehrsprognose
2030 des Landes Brandenburg.
2
Frage 4:
Welche Änderungen an Gesetzes- und Vorschriftenwerken werden berücksichtigt?
Antwort zu 4:
Folgende neue Vorschriften werden bei der Aktualisierung berücksichtigt:
– Bundesnaturschutzgesetz (#BNatSchG) i.V.m. Brandenburgischem Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz –
#BbgNatSchAG)
und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz
#NatSchG Bln),
– Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA)
– Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)
– Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
– Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(#LEP HR)
– Wasserhaushaltgesetz (WHG) – Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL)
Frage 5:
Welche Aktualisierungen erfolgen hinsichtlich der Kartierung und der erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz?
Antwort zu 5:
Faunistische Kartierungen wurden im Untersuchungsraum (im geplanten Baufeld) für folgende
Artengruppen aktualisiert bzw. neu erhoben: Brutvögel, Reptilien (insb. Zauneidechse),
Amphibien, holzbewohnende Käferarten, Fledermäuse, Ameisen. Des Weiteren
erfolgte eine Aktualisierung der Biotoptypenkartierung.
Die Ergebnisse aus den Faunistischen Erhebungen fließen in den Artenschutzfachbeitrag
ein. Dieser wird im Zusammenhang mit der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
(LBP) erstellt. Letztere wird ebenfalls aktualisiert. In diese fließen neue Ergebnisse der
Kartierungen ein sowie Anpassungen durch neue technische Planung im Straßenbau
(Nachbilanzierung der Eingriffe gemäß Handbuch LBP und der Berliner Systematik zur Bilanzierung
von Eingriffen), sowie Änderungen aufgrund von begründenden Einwendungen
zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des LBP.
Frage 6:
Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen infolge der geplanten Ortsumfahrung wann realisiert werden?
Antwort zu 6:
Der Zeitpunkt der beabsichtigten Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kann erst mit Fertigstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mitgeteilt werden.
Die Information kann dann den Maßnahmeblättern entnommen werden.
3
Frage 7:
Soll im Rahmen des ab Mitte 2020 angekündigten fortgesetzten Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde das begonnene Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erneut durchgeführt oder soll es abgeschlossen werden? Auf welcher rechtlichen
Grundlage beruht die getroffene Entscheidung?
Antwort zu 7:
Das derzeit ruhende Anhörungsverfahren soll fortgeführt werden. Der Vorhabenträger wird
die aktualisierte Planung als Deckblattplanung einreichen.
Die Durchführung des Anhörungsverfahrens erfolgt gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
des Landes Brandenburg (VwVfGBbg) bzw. § 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner
Verwaltung (VwVfG BE) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter
Beachtung der Maßgaben des § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Frage 8:
Welche Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung – informell und formell – sind im weiteren Verfahren
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Für die Ortsumgehung Ahrensfelde fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Informationsveranstaltungen
für die Öffentlichkeit statt. Am 15.01.2020 war eine weitere öffentliche
Informationsveranstaltung des Projektes in der Gemeinde Ahrensfelde.
Die aktualisierte Planung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens in den betroffenen
Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird die Planunterlage
im Internet zugänglich gemacht.
Frage 9:
Sollen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen
erstellt sowie Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden?
Antwort zu 9:
Nein.
Frage 10:
Welcher Zeitpunkt für den Baubeginn wird angestrebt und mit welcher Dauer wird gerechnet?
Antwort zu 10:
Belastbare Angaben zu Baubeginn und -zeitraum sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungs-
und Verfahrensstandes nicht möglich.
4
Frage 11:
Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber Brandenburg für die Realisierung eines #30-Minuten-Takts mit dem
#RB25 nach Werneuchen und die Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in Blumberg ein?
Antwort zu 11:
Im Zusammenhang mit der Stärkung des Stadt-Umland-Verkehrs ist auch ein attraktives
Schienenverkehrsangebot als alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) ein
wichtiger Baustein. Die Linie RB 25 ist derzeit in einem Verkehrsvertrag mit einer Laufzeit
bis in das Jahr 2024 organisiert. Mit der weiteren Konkretisierung der Ausgestaltung des
Wohnungsbaus in den Gemeinden entlang der RB 25 ist auch eine Ausweitung der Kapazitäten
und ggf. auch der Fahrtenhäufigkeit auf der RB25 denkbar. Das Land Brandenburg
hat für die Linie RB 25 im Landesnahverkehrsplan eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-
Takt vorgesehen, die aktuelle Gutachterkonzeption zum Deutschlandtakt enthält hier
ebenfalls zwei Leistungen je Stunde.
Um bei Einführung von zwei Fahrtenangeboten je Stunde auf der RB 25 den Halt Blumberg
ebenfalls zweimal stündlich bedienen zu können, ist dort die Errichtung eines weiteren
Bahnsteiges notwendig. Aufgrund der territorialen Zuständigkeit erfolgt die Planung
und Umsetzung der Bahnsteigerrichtung durch das Land Brandenburg. Nach Kenntnis des
Senates wird dieser Prozess vom Land Brandenburg derzeit aktiv betrieben.
Frage 12:
Welche Pläne verfolgen Senat und Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
#Radverkehrs?
Antwort zu 12:
Besondere Planungen für Radverkehrsverbindungen im unmittelbaren Grenzbereich zwischen
Ahrensfelde und Berlin-Marzahn gibt es momentan abgesehen von den im Zusammenhang
mit dem Bau der Ortsumfahrung zu schaffenden Radverkehrsanlagen nicht.
Zwei der nach Ahrensfelde führenden Zufahrtsstrecken im Norden Marzahns sollen aber
für den Radverkehr verbessert werden: Der Radweg an der Straßenbahntrasse soll in den
nächsten Jahren grundsaniert und teilweise verbreitert werden. Die Märkische Allee soll in
den kommenden Jahren nach und nach mit Radverkehrsanlagen ausgestattet werden.
Frage 13:
Gibt es aktuell Verständigungen mit den Brandenburger Aufgabenträgern, den #Busverkehr weiter auszubauen?
Frage 14:
Der Senat hat bereits darauf verwiesen, dass er dazu bereit sei, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
entsprechend der territorialen Zuständigkeit zu finanzieren (Drs. 18/13918). Welche konkreten Vorstellungen
zur Verbesserung der Angebote des #ÖPNV hat der Senat?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
5
Das Angebot in diesem Bereich (Linien 259, 390, 893) wurde erst in den letzten Jahren in
enger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Landkreis
Barnim als zuständigen Aufgabenträger überarbeitet und ausgebaut. Zum #Fahrplanwechsel
am 15. Dezember 2019 wurde die Buslinie #390, welche den in Berlin liegenden SBahnhof
Ahrensfelde mit Gemeinde Ahrensfelde (Landkreis Barnim) verbindet, bis zum
Kaufpark Eiche verlängert. Planungen für darüberhinausgehende Angebotserweiterungen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen derzeit nicht und wären aufgrund
der territorialen Zuständigkeit federführend vom Landkreis Barnim zu erarbeiten. Die beteiligten
Akteure stimmen sich regelmäßig unter Koordination des VBB zu künftigen möglichen
Entwicklungen ab.
Berlin, den 22.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: M10 bis zur Turmstraße Neuer Straßenbahnstrecke sind 70 Parkplätze und 85 Bäume im Weg, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/m10-bis-zur-turmstrasse-neuer-strassenbahnstrecke-sind-70-parkplaetze-und-85-baeume-im-weg-33312940

Schmökern lohnt sich. Im Raum 325 des Rathauses Tiergarten warten zwei prall gefüllte Aktenordner auf Leser. Sie enthalten die aktualisierten #Planfeststellungsunterlagen für ein wichtiges Berliner Verkehrsprojekt: Die #Straßenbahnstrecke, die derzeit nahe des Hauptbahnhofs endet, soll bis zum -Bahnhof #Turmstraße verlängert werden. Weil Unterlagen geändert werden mussten, gibt es eine zweite öffentliche Auslegung. Von einer Inbetriebnahme 2020 ist nicht mehr die Rede, die erste Bahn wird deutlich später ins Zentrum von #Moabit rollen. Der Senat spricht von 2021, Beobachter rechnen mit 2022.

2210 Meter Strecke, fünf Haltestellen, geschätzte Kosten von knapp 20 Millionen Euro: Das sind die Basisdaten. Klar ist auch der Nutzen für die Fahrgäste. Von „neuen #Direktverbindungen und „attraktiven #Umsteigeverbindungen“ ist im Erläuterungsbericht der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Rede. Zu Recht.

#M10 soll an Endstation an #U9 anschließen
Die M10 soll tagsüber und abends alle fünf, nachts alle zehn Minuten zum U-Bahnhof Turmstraße fahren. Unterwegs kreuzt die Linie, die an der Warschauer Straße in Friedrichshain beginnt und große Teile der östlichen …

Straßenverkehr: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Ost-West-Verbindung (OWV), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Ost-West-Verbindung (nördliche
#Altstadtumfahrung von der Straße An der #Wuhlheide bis #Mahlsdorfer Straße sowie Aufnahme der Planung
des 2. Bauabschnitts über #Stellingdamm, Querung S-Bahn und Fernbahn, #Brandenburgplatz bis Salvador-
Allende-Straße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
Frage 3:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung der Ost-West-Verbindung
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und zu 3:
Der Berliner Senat beurteilt die Dringlichkeit der Realisierung der Ost-West-Verbindung
(OWV) als hoch.
Die ehemals als Ost-West-Trasse (#OWT) oder #Nordtangente bezeichnete neue
Straßenverbindung ist Bestandteil des sogenannten #Tangentenvierecks um die Altstadt
Köpenick und die #Dammvorstadt. Sie dient vorrangig der Entlastung der Bahnhofstraße
und soll den übergeordneten Verkehr (Durchgangsverkehr) aufnehmen und um die
Dammvorstadt und somit um die Bahnhofstraße herumführen, um diese nachhaltig zu
entlasten und für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Verkehrsarten des
Umweltverbundes zu ertüchtigen.
Sie besteht aus zwei verkehrswirksamen Abschnitten, die neben der Entlastung der
Bahnhofstraße weitere zusätzliche Funktionen übernehmen und dringend benötigt
werden.
2
Für den Abschnitt zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Knotenpunkt Am
Bahndamm / Mahlsdorfer Straße / Stellingdamm / Bahnhofstraße einschließlich einer
neuen #Eisenbahnunterführung #Hämmerlingstraße (mit dem neuen Arbeitstitel
„#Westumfahrung Bahnhofstraße“) hat nunmehr (seit März 2019) die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V das seit 2005 beim Bezirk Treptow-
Köpenick laufende #Planfeststellungsverfahren übernommen. Hierfür werden derzeit die
#Planfeststellungsunterlagen den aktuellen Rahmenbedingungen und Vorschriften
entsprechend angepasst und aktualisiert. Die Voraussetzungen für die Finanzierung der
Planung wurden geschaffen, die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage, der
Ingenieurbauwerke und des Umwelt- und Naturschutzes wurden / werden ausgeschrieben
und vergeben.
Es handelt sich um einen Straßenneubau im Bereich der Wuhlheide und dem Stadion An
der Alten Försterei und einen Straßenausbau im Bereich der Straße Am Bahndamm.
Der östlich der Bahnhofstraße liegende Abschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen
dem Knotenpunkt Stellingdamm / Mahlsdorfer Straße / Bahnhofstraße / Am Bahndamm
und dem Brandenburgplatz einschließlich einer neuen Querung der Bahnanlagen wird mit
der Entwicklung als neuer Wohnungsbaustandort und der Erschließung der ehemaligen
Güterbahnhofsflächen ebenfalls durch den Senat (hier die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV) vorbereitet.
Frage 4:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 4 und zu 5:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit für die Westumfahrung Bahnhofstraße hat seit
Übernahme der Planung nicht stattgefunden. Diese wird im Rahmen der ersten
Planungsphase (Vorplanung) angestrebt.
Frage 6:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 6.
Eine Fertigstellung wird in 2025 angestrebt.
Frage 7:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
3
Antwort zu 7.
Die Maßnahme wurde zur Aufnahme in die Finanzplanung 2019 – 2023 mit einem Bedarf
von ca. 7,2 Mio. € angemeldet.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Wann bimmelt die Straßenbahn zwischen Adlershof und Schöneweide? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bei der #Verlängerung der #Straßenbahn vom WISTA-Gelände #Adlershof über den
#Groß-Berliner Damm zum -Bahnhof #Schöneweide? Welche Verfahrensschritte sind abgearbeitet, welche
stehen noch aus? Wie sieht die weitere Zeitschiene dafür aus?
Frage 3:
Was ist seit Einreichung der #Planfeststellungsunterlagen durch die BVG bei der #Planfeststellungsbehörde im
April 2018 dort an Aktivitäten passiert und wie geht es nun weiter?
Frage 6:
Wie ist der Bearbeitungsstand beim Planfeststellungsverfahren für die Verkehrslösung Schöneweide, bei der
im November 2018 die Unterlagen eingereicht worden sind und wo im Januar/Februar 2019 die öffentliche
Auslegung stattfand?
Antwort zu 1, 3 und 6:
Die Vorhabenträgerin (Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R.) hat mit Datum vom 16. April 2018
den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ im Bezirk Treptow-
Köpenick von Berlin gestellt. Derzeit befindet sich dieses Vorhaben im
Anhörungsverfahren. Die Planunterlagen haben vom 11. Juni 2018 bis 10. Juli 2018
öffentlich ausgelegen. Die Vorhabenträgerin antwortete abschließend mit Schreiben vom
13. Mai 2019 auf die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Die
Anhörungsbehörde (AHB) hat mit Datum vom 14. Mai 2019 die Erwiderung der
Vorhabenträgerin an die Träger öffentlicher Belange und die Einwender versendet und
gleichzeitig zum Erörterungstermin eingeladen. Die Durchführung dieses
Erörterungstermins am 5. Juni 2019 ist der nächste Verfahrensschritt. Nach Abschluss des
Anhörungsverfahrens erfolgt die Beschlussbearbeitung durch die
Planfeststellungsbehörde.
Die Vorhabenträgerin (Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R.) hat mit Datum vom 23. November
2018 den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Verkehrslösung Schöneweide“ im
2
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin gestellt. Derzeit befindet sich dieses Vorhaben im
Anhörungsverfahren. Die Planunterlagen haben vom 28. Januar 2019 bis einschließlich
27. Februar 2019 öffentlich ausgelegen. Der Vorhabenträgerin wurden die fristgerecht
eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zur Erwiderung übergeben. Derzeit
bearbeitet die Vorhabenträgerin die Stellungnahmen und Einwendungen.
Frage 2:
Welche Gründe gab es dafür, das Bauvorhaben in die zwei Bereiche „Straßenbahnneubau
Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)“ und „Verkehrslösung Schöneweide“
aufzuteilen? Welche Bereiche beinhalten die beiden getrennt fortgeführten Planungen?
Antwort zu 2:
Die Verantwortung für die Aufteilung des Bauvorhabens in zwei Bereiche liegt nicht bei der
Planfeststellungsbehörde, sondern bei der Vorhabenträgerin, daher kann der Senat auch
keine Aussage zu den Gründen treffen.
Der Planfeststellungsbereich für das Vorhaben „Adlershof II“ umfasst den
Streckenabschnitt von der Gleisschleife Karl-Ziegler-Straße bis zum Sterndamm mit
Einbindung in die dortigen Straßenbahnanlagen. Angrenzend im Sterndamm schließt der
Planfeststellungsbereich des Vorhabens „Verkehrslösung Schöneweide“ an. Dieser
beginnt an der Einmündung der Straßenbahngleise in die Gleisschleife Schöneweide und
endet an der Kreuzung B96a/Brückenstraße. Eine Überschneidung der beiden
Planfeststellungsbereiche liegt nicht vor.
Frage 4:
Welche Einwände wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) konkret vorgebracht? (Bitte um Auflistung)
Antwort zu 4:
Die drei wesentlichen Punkte der Einwendungen im Verfahren „Adlershof II“ sind:
1) Einwendungen zu den Gutachten.
2) Bemängelung des Wegfalls der Wendemöglichkeiten im Groß-Berliner Damm
(GBD).
3) Forderung des uneingeschränkten Vorrangs der Straßenbahn (LSA1-Steuerung);
moniert wird diesbezüglich auch eine z.T. falsche Anordnung von Haltestellen an
LSA-geregelten Knotenpunkten.
Die drei wesentlichen Punkte der Einwendungen im Verfahren „Verkehrslösung
Schöneweide“ sind:
1) Falsche Einschätzung der Auswirkungen in der Vorprüfung nach §7UVPG und
somit falsches Ergebnis: es wird eine UVP-Pflicht genannt.
2) Die Richtigkeit des Ergebnisses der Variantenuntersuchung wird angezweifelt.
3) Einwendungen zu den Gutachten.
Frage 5:
1 Lichtsignalanlage
3
Welche inhaltlichen Punkte hat die BVG bei der im Februar 2019 vorgelegten Erwiderung mit den
geänderten Planunterlagen der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung übergeben? (Bitte um Auflistung)
Antwort zu 5:
Die Vorhabenträgerin hat mit Datum vom 13. Mai 2019 zu allen Einwendungen zum
Vorhaben „Adlershof II“ geantwortet. Wesentliche Planänderungen haben sich im
bisherigen schriftlichen Verfahren nicht ergeben.
Frage 7:
Wann wird nach jetzigem Stand mit einem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen sein und wann werden die
ersten Straßenbahnen auf der gesamten Strecke zwischen Adlershof und Schöneweide fahren?
Antwort zu 7:
Nach derzeitigem Stand der Planung zum Vorhaben „#Adlershof II“ wird mit der Ausführung
der Baumaßnahmen im Jahr 2020 begonnen und eine #Inbetriebnahme der #Neubaustrecke
im Jahr 2021 angestrebt.
Berlin, den 17.05.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz