allg.: Öffentliche Toilettennutzung, aus Senat

Frage 1:
Inwiefern ist das #Toilettenkonzept zur #Inbetriebnahme neuer Standorte, das bereits im April 2022 vollständig umgesetzt sein sollte, inzwischen umgesetzt? Wenn nein, warum nicht (Bitte um tabellarische Auflistung)?
Antwort zu 1:
Das Toilettenkonzept wurde mit der Übergabe der letzten Berliner Toilette im April 2022 erfolgreich umgesetzt. Bis zum 27.04.2022 wurden wie geplant insgesamt 278 neue Berliner Toiletten errichtet. Damit ist die Realisierung der zweiten #Versorgungsstufe (sog. „#verbesserte Versorgung“) des Toilettenkonzepts abgeschlossen.


Frage 2:
Wie viele öffentliche #Toilettenanlagen sind zur Zeit nicht im Betrieb oder geschlossen?
Antwort zu 2:
Die öffentlichen Toilettenanlagen, die über den Toilettenvertrag betrieben werden, sind aktuell
bis auf eine Toilettenanlage alle uneingeschränkt #funktionstüchtig. Bei der einen Toilettenanlage
handelt es sich um eine Berliner Toilette an dem Standort Warnitzer Straße 6 (FID 940), welche
durch einen Brandanschlag im April 2022 vollständig zerstört wurde. Die Anlage wurde entfernt
und wird spätestens im Dezember dieses Jahres neu errichtet werden.
Aufgrund von Fehlnutzungen oder Vandalismus ist es weiterhin möglich, dass einzelne
Toilettenanlagen zeitweilig nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Dabei handelt es sich
jedoch i.d.R. um stundenweise Ausfälle. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, eine genaue
Anzahl von Toilettenanlagen zu benennen, die an einem Stichtag nicht oder nur eingeschränkt
funktionstüchtig sind. Bei den anderen öffentlichen Toilettenanlagen anderer Betreiber, die nicht
über den Toilettenvertrag abgedeckt sind (z.B. Friedhöfe, Bezirksgebäude etc.), findet keine
entsprechende zentrale Kontrolle des Betriebs statt, so dass hierzu keine Angaben gemacht
werden können.
Frage 3:
Haben die Bezirke weitere Standorte für öffentliche Toilettenanlagen angemeldet, die noch nicht in dem
Toilettenkonzept enthalten sind? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Soweit umsetzbar, wurden alle von den Bezirksämtern vorgeschlagenen Standorte im Rahmen
der #Grundversorgung und der verbesserten Versorgung realisiert. Nur wo dies im Einzelfall z.B.
wegen beengter Raumverhältnisse, Anlagen im Untergrund (Rohrleitungen, Bahntunnel etc.) oder
fehlender Erschließungsmöglichkeit, nicht möglich war, wurden Standorte entsprechend
verschoben oder Modultypänderungen vorgenommen. Gegenwärtig wird die Umsetzung des
Toilettenkonzepts hinsichtlich des erreichten Standes evaluiert. In diesem Zusammenhang wird
unter anderem ermittelt, welche Bedarfe auch aufgrund von Bezirksmeldungen aktuell noch
ungedeckt sind. Die Evaluation wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein.
Frage 4:
Wie hoch sind die #Einnahmen durch die Benutzungsgebühren in den letzten 3 Jahren? Wohin sind diese Einnahmen
geflossen?
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Antwort zu 4:
Die Einnahmen aus dem Toilettenbetrieb für Toilettenanlagen, die über den berlinweiten
Toilettenvertag betrieben werden, stehen dem Land Berlin zu. In Jahren 2019-2021 erfolgte eine
Verrechnung mit den Ausgaben, seit dem Jahr 2022 werden die Einnahmen im Titel 0705/11133
gesondert ausgewiesen. Im Jahr 2019 wurden Einnahmen in Höhe von 262.594,23 € erzielt, im
Jahr 2020 in Höhe von 483.900,37 € und im Jahr 2021 in Höhe von 994.412,90 €. Bis
einschließlich Juli 2022 wurden weitere 282.254,93 € eingenommen, aufgrund der verstärkten
Aufbrüche der Toiletten gab es hier jedoch einen deutlichen Einnahmenrückgang. Über die
Toilettenanlagen anderer Betreiber liegen keine Informationen vor.
Frage 5:
Inwiefern ist während der Corona-Krise ein Anstieg der #Nutzung der öffentlichen Toilettenanlagen zu verzeichnen
gewesen?
Antwort zu 5:
Im Zuge der Umsetzung des Toilettenvertrages wurden seit 2019 bis April 2022 278 Berliner
Toiletten errichtet. Allein der erfolgte Aufwuchs der Anlagen hatte insoweit auch eine Zunahme
der Nutzungen zur Folge. Folgende Zahlen bilden die Nutzungen pro Jahr ab:
Jahr Anzahl der Nutzungen (Berliner Toiletten)
2019 154.045
2020 603.942
2021 1.563.847
2022 (1. Halbjahr) 807.454
Inwiefern es zu einem Anstieg der Nutzungen während der Corona-Krise gekommen ist, lässt sich
nicht quantifizieren. Ob oder in welchem Umfang es sich auf die #Toilettennutzungen ausgewirkt
hat, dass während der gesamten Corona-Pandemie die Toilettenanlagen geöffnet blieben,
während Restaurants etc. schließen mussten, andererseits während des Lockdowns das
öffentliche Leben aber auch insgesamt eingeschränkt war, lässt sich mangels Vergleichsdaten
nur mutmaßen.
Frage 6:
Wie und wann ist eine #Evaluierung der Modellversuche zur #kostenlosen Toilettennutzung sowie zur Toilettennutzung
ohne #Barzahlung geplant?
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Antwort zu 6:
Die Evaluierung der sechsmonatigen Testphase soll im ersten Quartal 2023 abgeschlossen
werden. Die Auswertung bezieht sich insbesondere auf die Veränderung der Nutzerzahlen, die
Anzahl und Höhe der #Vandalismusschäden und der Fehlnutzungen, die Höhe des Verbrauchs
(u.a. Toilettenpapier und Waschseife, Wassermenge) sowie notwendig gewordene
Veränderungen beim Reinigungs- und Reparaturaufwand.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Errichtung kostenfreier Pissoirs, die überwiegend von Männern genutzt werden können,
im Verhältnis zur nicht kostenfreien Nutzung öffentlicher Toilettenanlagen durch Frauen?
Antwort zu 7:
Das 2017 vom Land Berlin entwickelte Berliner Toilettenkonzept setzt sich dezidiert mit
#Geschlechtergerechtigkeit auseinander. Es hat im Vorfeld der Erstellung des Konzepts eine
intensive Auseinandersetzung mit der Frage der #Gendergerechtigkeit hinsichtlich der Benutzung
öffentlicher Toiletten stattgefunden. Im Ergebnis wurden die neuen Berliner Toiletten als
#barrierefreie #Unisex-Toilettenanlagen konzipiert, die von allen Geschlechtern genutzt werden
können.
Soweit an bestimmten Standorten an das bestehende Grundmodul zusätzlich zur Sitzplatztoilette
ein nicht geschlossenes, kostenfrei nutzbares Pissoir mit zwei Plätzen errichtet wurde, erfolgte
dies aus Gründen der unterschiedlichen soziokulturellen Verhaltensweisen von Männern, um das
sog. „#Wildpinkeln“ an diesen Orten zu vermeiden bzw. zu verringern, das ohne die kostenlosen
Pissoirs wieder deutlich zunehmen würde. Die Pissoirs werden jedoch nur in Kombination mit
Unisex-Toiletten angeboten. Die Erhebung eines Benutzungsentgelts für die geschlossenen
Kabinen erfolgt demgegenüber, um Fehlnutzungen und Missbrauch entgegenzuwirken. Die
öffentlichen Toilettenanlagen sollen möglichst allen zur Verfügung stehen und nicht durch die
dauerhafte Belegung einzelner Personen der Nutzung durch andere entzogen werden. Diese
Gefahr ist bei den Pissoirs nicht gegeben. Ob und auf welche Weise auch in Zukunft die Erhebung
eines Benutzungsentgelts erfolgen soll, wird aktuell getestet.
Menschen mit speziellen Beeinträchtigungen haben außerdem einen Anspruch auf den sog.
EURO-Schlüssel, mit dem auch die mittlerweile auf bargeldlosen Betrieb umgestellten
öffentlichen Toilettenanlagen weiterhin kostenlos genutzt werden können.
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Frage 8:
Wie bewertet der Senat die kostenfreie Zurverfügungstellung von #Menstruationsartikeln auf öffentlichen
Toilettenanlagen? In wie vielen Anlagen werden gegenwärtig kostenfreie Menstruationsartikel zur Verfügung
gestellt?
Antwort zu 8:
Grundsätzlich begrüßt der Senat alle Überlegungen, die die Benutzungsqualität der Toiletten für
Frauen und den angebotenen Service erhöhen. Ein Initiativprojekt, bei dem auf einer Toilette am
Großen Stern eine betreute „Period Box“ aufgestellt wurde, musste jedoch nach wenigen
Wochen eingestellt werden, da der Behälter mit den Hygieneprodukten immer wieder (fast
täglich) entwendet wurde.

Berlin, den 01.09.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de