Potsdam (dpa/bb) – Bis Dezember 2022 sollen die #Bahnsteige an sieben Brandenburger Bahnhöfen der #Regionalexpresslinie #RE1 #verlängert werden. Damit werden die Voraussetzungen für den Einsatz längerer Züge geschaffen, wie aus der Antwort des Verkehrsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linksfraktion des Landtages hervorgeht.
„Bahnhöfe: Ende 2022 erste Bahnsteig-Verlängerungen auf Bahnlinie RE1, aus Die Welt“ weiterlesenSchlagwort: i2030
Regionalverkehr + S-Bahn: Pendler aus dem Umland warten auf neue Bahnverbindungen, aus Berliner Morgenpost
Berlin und Brandenburg ist seit Jahren auch eine der größten #Pendlerregionen Deutschlands: Dem #Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit zufolge hatten Mitte des Vorjahres knapp 225.000 Menschen aus Brandenburg ihren Arbeitsplatz in die Hauptstadt, während gut 86.000 Berlinerinnen und Berliner in Brandenburg arbeiteten. Berlin war damit zuletzt nach München bundesweit die Stadt, in die die meisten Menschen einpendelten, Brandenburg das Bundesland mit den meisten Auspendlern.
„Regionalverkehr + S-Bahn: Pendler aus dem Umland warten auf neue Bahnverbindungen, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesenallgemein: Ein Zwischenruf … zu den laufenden Sondierungsgesprächen, aus VIV
In Berlin und im Bund sondiert die Wahlgewinnerin gerade mit verschiedenen Parteien. Ob es am Ende in Berlin „RGR“, die „Ampel“ (die im Bund gesetzt zu sein scheint) oder gar „Deutschland“ wird, wissen wir nicht. Wenn wir uns aber was wünschen dürften, dann wäre es eine Verkehrspolitik, die ….
• die #Verkehrswende nicht nur über Fahrradstreifen, „Elektrifizierung des Autos“, E-Scooter und Car- Sharing definiert, sondern für die selbstverständlich der #ÖPNV Rückgrat der Verkehrswende ist.
• die Mobilitätsformen des Umweltverbunds nicht gegeneinander ausspielt, sondern sinnvoll ergänzt.
• #Mut hat! „Alles soll sich ändern, aber nichts darf sich verändern“ funktioniert nicht. Wenn knapper öffentlicher (Verkehrs-) Raum neu aufgeteilt wird, wird es „Gewinner“ und „Verlierer“ geben. Dies muss moderiert werden. Dies verlangt auch der Bevölkerung einiges ab, nämlich: Gemeinwohl geht vor Eigeninteressen.
• endlich #Entscheidungen zu #i2030-Projekten trifft! Denn eines ist klar: 2030 ist bei den meisten Projek- ten nicht mehr zu schaffen. Leider. Entscheidungen müssen insbesondere fallen zu Spandau-Falkensee, der Potsdamer Stammbahn aber auch weniger spektakulären Projekten wie zum Beispiel zusätzliche Bahnsteigkanten an der Ringbahn oder kürzere Signalabstände zur Erhöhung der Kapazität.
Mobilität: U-Bahn, Tram, Rad oder A100 Wie kann die Verkehrswende in Berlin gelingen?, aus Der Tagesspiegel
Klima- und #Verkehrspolitik sind Streitthemen in Berlin. Ob #Fahrrad, #ÖPNV oder #Auto: Wer soll Vorrang bekommen, welches Angebot gestärkt werden – ein Überblick.
Rund 1,2 Millionen Autos sind in Berlin angemeldet, mit zehntausenden, weiteren Fahrzeugen pendeln Brandenburger:innen täglich in die Stadt – Tendenz steigend. Bei den Parteien besteht mittlerweile weitestgehend Konsens, dass sich die Zahl der Autos in Berlin in den kommenden Jahrzehnten reduzieren muss. Der #Verkehr in der Hauptstadt der Zukunft soll anders funktionieren – nur wie das Ziel erreicht werden soll, darüber gehen die Pläne weit auseinander.
„Mobilität: U-Bahn, Tram, Rad oder A100 Wie kann die Verkehrswende in Berlin gelingen?, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesenRegionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
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Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
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Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
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Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner #S-Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Regionalverkehr: i2030-Projekt Prignitz-Express: Gutachter prüft alternative Antriebe für RE6/RB55, aus VBB
https://www.vbb.de/presse/i2030-pruefung-alternativer-antriebe-fuer-prignitz-express/
Bis Ende 2028 sollen Schienenfahrzeuge für den #Prignitz-Express auf alternative Antriebe – mit Batterie- oder Wasserstoffspeicher – umgestellt werden.
Im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg sind bereits 84% der Schienenverkehre #elektrisch unterwegs. Die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem VBB wollen in den nächsten Jahren auch die letzten Linien mit Dieselantrieb auf umweltfreundlichere Antriebe umstellen. Die alternativen Antriebe ermöglichen ebenso wie der etablierte Betrieb mit durchgehender #Oberleitung oder #Stromschiene eine emissionsfreie Fahrt – nur mit weniger Infrastruktur entlang der Strecke. Für den Prignitz-Express lässt der VBB nun mit Hilfe eines Gutachters untersuchen, welche Fahrzeuge zukünftig zum Einsatz kommen können. Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen, der Systementscheid soll Ende des Jahres erfolgen.
Im Rahmen des Projekts #i2030 wird auf dem Korridor des Prignitz-Express unter anderem das Ziel verfolgt, den #RE6 und die #RB55 im 30-Minuten-Takt von Hennigsdorf über #Berlin-Tegel nach Berlin Gesundbrunnen einzubinden. Zudem soll die RB55 über Kremmen hinaus bis #Neuruppin erweitert und die #S-Bahn über Hennigsdorf hinaus bis #Velten (Mark) verlängert werden. Für die Umsetzung dieser Ziele sehen die aktuellen Planungen vor, dass sich S-Bahn und Regionalverkehr zwischen Berlin-Tegel und Velten die Gleise teilen. Der Antrieb der Fahrzeuge der Berliner S-Bahn erfolgt mittels #Gleichstrom aus einer seitlich angebrachten Stromschiene. Eine zusätzliche #Elektrifizierung dieses Streckenabschnittes mittels einer wechselstromführenden Oberleitung scheidet aus technischen Gründen aus. Um langfristig nicht auf #Dieselfahrzeuge beim Prignitz-Express setzen zu müssen, erarbeitet der #Gutachter mehrere Varianten für den Einsatz alternativer Antriebe im Regionalverkehr. Dabei fließen umwelttechnische und wirtschaftliche Aspekte in die Untersuchung mit ein.
Sofern #batterieelektrische Züge zum Einsatz kommen, ist zu klären, welcher Streckenabschnitt mindestens zu elektrifizieren ist. Beim Einsatz von #Wasserstoffantrieben sollen ausschließlich Sonnen- und Windenergie aus regionaler Produktion zur Gewinnung des Wasserstoffs genutzt werden. Diese Variante wird bereits bei der Heidekrautbahn #RB27 ab Dezember 2024 angestrebt.
Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Mit dem Regionalverkehr sind die Menschen in der Metropolregion bereits heute umwelt- und klimafreundlich unterwegs. Die Untersuchung zur Umstellung des Prignitz-Express auf alternative Antriebe ist ein weiterer wichtiger Schritt zum klimaschonenden Nahverkehr in Berlin-Brandenburg. Der Umstieg der verbliebenen dieselbetriebenen Flotte auf klimafreundliche Antriebe im ÖPNV stellt – neben der be-vorstehenden Umstellung der Dieselzug-Bahnlinien im Berliner Nordosten auf elektrische Batteriezüge und der fortlaufenden Berliner E-Bus-Offensive – einen zentralen Baustein der Verkehrswende dar.“
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Von Brandenburg nach Berlin gibt es deutschlandweit die meisten Pendlerinnen und Pendler zwischen den Bundesländern. Wir arbeiten stetig daran, unser attraktives ÖPNV-Angebot weiter auszubauen. Das ist nicht nur gut für Brandenburg, sondern auch für unser Klima. Denn ein wichtiger Baustein ist es dabei, die Antriebe auf der Schiene klimafreundlich zu gestalten. Das schafft zusätzliche Akzeptanz für den Schienenverkehr und steigert den Anreiz, diesen noch intensiver zu nutzen. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Prignitz-Express dem Beispiel der Heidekrautbahn folgen.“
Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „In den vergangenen 30 Jahren konnte allein die Bahn ihre CO2-Emissionen signifikant um rund 70 Prozent senken. Das zeigt: Bahnfahren ist praktizierter Klimaschutz. Wo Züge im Nahverkehr nicht elektrisch unterwegs sind, lösen wir den Diesel Schritt für Schritt durch alternative Antriebe und Kraftstoffe ab. Die Bahn baut dafür neue Infrastrukturen für Akku-Züge auf, bietet erste Lösungen für die Versorgung von Brennstoffzellen-Zügen mit Wasserstoff und arbeitet am Einsatz synthetischer Kraftstoffe auf der Schiene. Nur so gelingt die Mobilitäts- und Klimawende.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Nach dem Netz Ostbrandenburg und der Heidekrautbahn wollen wir auf Basis des Gutachtens den Prignitz-Express als drittes Vergabenetz mit alternativen Antrieben an den Start bringen. So bauen wir den Klimavorsprung des umweltfreundlichen Nahverkehrs im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg weiter aus und tun gleichzeitig etwas für die Verkehrswende.“
In den kommenden Monaten werden Daten zu folgenden Themenfeldern gesammelt.
- Marktanalyse zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
- Erstellung der Betriebskonzepte
- Dimensionierung der Infrastruktur
- Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit
- Prüfung geeigneter Förderprogramme
Mit den Ergebnissen können die Länder und der VBB eine qualitative Bewertung vornehmen und Entscheidungen treffen, welche Infrastruktur geplant und wie zukünftige Vergaben gestaltet werden müssen.
Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest.
S-Bahn + Bahnverkehr: Stolze 150 Jahre! Die Berliner Ringbahn feiert runden Geburtstag Verkehrsader der Hauptstadt für grüne Mobilität, aus DB
500.000 Fahrgäste und 1.000 Zugfahrten am Tag • S-Bahnzug mit historischen Motiven geht für ein Jahr in den Fahrgastbetrieb • Dichterer Takt ab 9. August
Am Samstag geht’s rund, denn die Berliner #Ringbahn feiert ihren sage und schreibe 150. Geburtstag. Am 17. Juli 1871 wurde der erste #Streckenabschnitt eröffnet – zunächst für den #Güterverkehr, um die Hauptstadt mit dem Notwendigen zu versorgen. Ein halbes Jahr später dann durften auch die Berlinerinnen und Berliner in den Zügen Platz nehmen. Und bis heute ist der Berliner Ring eine der meistgenutzten #S-Bahnstrecken im ganzen Land. Ab dem 9. August wird deshalb auch auf Bestellung des VBB im Auftrag des Landes Berlin der Takt verdichtet: Von montags bis freitags wird das Angebot außerhalb der Hauptverkehrszeiten erweitert. Zwischen ca. 10.30 Uhr und 14.00 Uhr verkehrt die Ringbahn im #5/5/10-Minutentakt anstatt im 10-Minutentakt.
Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin: „Rund 500.000 Fahrgäste frequentieren die Endloslinien #S41 und #S42 und die Tangentiallinien S 45, 46, 47, 8 und 85 jeden Werktag. Die Mutter aller #Ringbahnen ist Ergebnis vorausschauender und mutiger verkehrspolitischer Entscheidungen. Der Ring allein hat heute nicht nur mehr Fahrgäste als komplette S-Bahnnetze anderer deutscher Städte. Er ist auch stadtbildprägend und hat die Entwicklung der Metropole entscheidend geformt.“
Sowohl das Projekt #Qualitätsoffensive S-Bahn Plus der DB als auch das Gemeinschaftsprojekt #i2030 der Länder Berlin und Brandenburg, des VBB sowie der Deutschen Bahn planen ehrgeizige Entwicklungen auch für den Ring. Zusätzliche Bahnsteiggleise, verbesserte Stromversorgung und die technischen Voraussetzungen für eine engere Zugfolge sind in Arbeit. Die #Siemensbahn wird genauso wie die #City-S-Bahn zukünftig in den #Nordring einmünden. Und der #Deutschlandtakt sieht auch für den Südring zusätzliche Aufgaben im #Regionalverkehr. So wird der Ring auch in Zukunft eine wichtige Lebenslinie der Metropole bleiben.
Anlässlich des Geburtstages wird ein #S-Bahnzug, bestehend aus sechs Wagen und beklebt mit Bildern und Jahreszahlen der Ring-Geschichte, in den #Fahrgastbetrieb gehen. Am Samstag, 17. Juli um 12.31 Uhr wird er als S41 ab Bahnhof Südkreuz starten und mindestens ein Jahr lang im historischen Gewand unterwegs sein. Darüber hinaus informieren eigens aufgestellte Stelen mit Fotos und Fakten an den Bahnhöfen Ost-, Süd- und Westkreuz, Gesundbrunnen und Treptower Park über die geschichtliche Bedeutung der Ringbahn für Berlin.
Kleiner Abriss der Ring-Geschichte*
- 1871 wurde der erste Abschnitt der Berliner Ringbahn eröffnet: von #Moabit nach #Schöneberg. Zunächst für den Güterverkehr und ab Januar 1872 auch für den Personenverkehr – der Beginn einer wechselvollen Geschichte.
- Ein Jahr später bereits wurden eine Million Fahrgäste jährlich gezählt und ein weiteres Jahr später waren es 1,4 Millionen.
- Die ersten Stationen, die entstanden, waren die heutige Beusselstraße, Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Neukölln, Tempelhof und Schöneberg.
- 1877 war der Bau beendet und der Ring geschlossen.
- Ab dem 1. Mai 1903 fuhren die dampfbetriebenen Personenzüge erstmals volle Ringrunden und benötigten dafür 125 Minuten.
- Ab 1909 gab es Pläne, die Strecke zu elektrifizieren, doch konnten diese erst nach dem Ersten Weltkrieg, zum Ende der 1920er Jahre realisiert werden.
- Ab dem 15. Mai 1929 fuhren nur noch strombetriebene Züge auf dem Ring und brauchten für eine Runde 78 Minuten.
- Während des Zweiten Weltkriegs musste ab 1942 der S-Bahnverkehr eingeschränkt, doch erst wenige Tage vor Kriegsende, im April 1945, komplett eingestellt werden. Nur zwei Monate später wurden erste Abschnitte wieder in Betrieb genommen und schon im Dezember 1945 war der Ring wieder komplett befahrbar.
- Seine längste Unterbrechung erfährt der Puls der Hauptstadt während der Teilung Deutschlands – 41 Jahre, von 1961 bis 2002.
- Seitdem fahren dort die Linien S41/42 ihre Runden: 27 Bahnhöfe, 37 Kilometer in 60 Minuten.
Im Dezember 2022 folgt die nächste Etappe des Ringbahnausbaus: Die beiden Kurven ab den Bahnhöfen #Westhafen und #Wedding sollen als Verbindung des Rings zum Berliner Hauptbahnhof in Betrieb gehen. Dann sind die Verkehrsknoten Gesundbrunnen und Hauptbahnhof durch die neue City-S-Bahn erstmals direkt durch die S-Bahn verbunden. Weitere Informationen gibt es auf der #S-Bahnhomepage: https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/150-jahre-ringbahn-was-fuer-ein-jubilaeum/
*Quelle: „Die Berliner Ringbahn – die Geschichte der legendären Eisenbahnstrecke von 1871 bis heute“, Sven Heinemann, Verlagsgruppe Bahn, München 2021 (ISBN: 9783964533005).
Bahnverkehr + Regionalverkehr: Kapazitätserhöhung der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass die #Stadtbahn (#Ferngleise Charlottenburg – Hauptbahnhof oben –
Ostkreuz) und die #Nord-Süd-Verbindung ( #Jungfernheide / #Gesundbrunnen – Hauptbahnhof tief – #Südkreuz)
als Herzstück des #Eisenbahnknotens Berlin in Zukunft ein beträchtlich größeres Zugangebot von den
Zulaufstrecken aus Brandenburg aufnehmen müssen als die gegenwärtig laufenden und geplanten
#Verkehrsverträge beinhalten, damit Berlin seinen Beitrag zum Erfüllen der klima-, umwelt- und
verkehrspolitischen Ziele leisten kann?
Frage 2:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass die mit der gegenwärtigen Infrastruktur erreichbare #Leistungsfähigkeit
dafür nicht ausreicht und sich die für einige #Zulaufstrecken im Projekt #i2030 geplanten Ausbaumaßnahmen
auch auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung fortsetzen müssen?
Antwort zu 1 und 2:
Der Senat teilt die Einschätzung, dass mittel- bis langfristig weitere Angebotsmaßnahmen
erforderlich sind, um den Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung
und seiner Verschärfung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und
damit die für eine Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf den
öffentlichen Personennahverkehr erforderliche Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu
sichern.
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Mit den im Rahmen der abgeschlossenen und geplanten Vergabeverfahren vorgesehenen
#Mehrleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Erweiterungen des
Fernverkehrs – z.B. des 30-Minuten-Taktes Berlin – Hamburg – wird die Infrastruktur des
Eisenbahnknotens Berlin künftig voraussichtlich derart ausgelastet, dass nach heutigem
Kenntnisstand ohne Ausbaumaßnahmen nur noch wenige, punktuelle
Angebotsausweitungen umsetzbar sind. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der
Deutschen Bahn und dem VBB hat das Land Berlin daher das Projekt i2030 initiiert. Im
Rahmen des Projektes i2030 wird der konkrete #Ausbaubedarf aktuell durch die DB Netz
aufbereitet, sodass zeitnah mit den vorbereitenden Untersuchungen und entsprechenden
Abstimmungen mit dem Bund zum weiteren Planungsprozess und
Finanzierungsmöglichkeiten begonnen werden kann.
Frage 3:
Stimmt der Senat dem Ziel zu, dass auf der Stadtbahn eine fahrplanmäßige Zugfolgezeit von 4 min
(einschließlich Haltezeiten und Pufferzeit) erforderlich ist, um auf der Grundlage des Deutschlandtakt-Fahrplanentwurfs und des Zielkonzepts des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) je Richtung 15
Fahrplantrassen, die nicht immer, aber bei Bedarf belegt werden, zu konstruieren?
Antwort zu 3:
Der Senat stimmt dem Ziel zu, die #Leistungsfähigkeit der zentralen Eisenbahnstrecken im
Knoten Berlin – darunter die Berliner Stadtbahn – zu erhöhen. Im Rahmen des mittlerweile
dritten Gutachterentwurfes des Deutschland-Taktes ist auf der Berliner Stadtbahn ein etwa
fünfminütiger Zugfolgeabstand mit elf Systemtrassen pro Stunde vorgesehen. Eine weitere
Erhöhung über dieses Maß hinaus wird insbesondere mit Blick auf die langfristige
#Angebotsqualität des Regionalverkehrs als erforderlich angesehen.
Frage 4:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass wegen der unterschiedlichen Stationshalte und Haltezeiten
Maßnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten wie zusätzliche Blockabschnitte, besonders in den Einfahr-,
Bahnsteig- und Ausfahrbereichen, gleichzeitige Ein- und Ausfahrten an benachbarten Bahnsteiggleisen,
Beseitigung von Durchrutschweg-Ausschlüssen zielführend sind und dass diese im ersten Schritt mit
herkömmlicher #Signal- und #Sicherungstechnik (Nachrücksignale und Teilfahrstraßenauflösungen) umgesetzt
werden müssen, weil die Umstellung auf #ETCS einen längeren Vorlauf einschließlich Nachrüstung aller
planmäßig eingesetzten Triebfahrzeuge erfordert?
Antwort zu 4:
Der Senat teilt die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Kapazitäts- bzw.
Leistungsfähigkeitserhöhung zielführend sind. Das European Train Control System
(ETCS) bietet den Vorteil, dass die Kapazität schnell erhöht werden kann, da keine
Planfeststellungsverfahren und größere Baumaßnahmen notwendig sind. Dem
Sachverhalt, dass die Umrüstung der Schienenfahrzeuge längere Zeiten beansprucht,
stimmt der Senat nicht zu. Die Schienenfahrzeugindustrie liefert zwischenzeitlich nur noch
Fahrzeuge aus, die für ETCS vorbereitet sind.
Berlin hat sich zuletzt auf der Konferenz DB Netz/PKP PLK, aber auch in der AG Verkehr
der Deutsch-Polnischen Regierungskommission dafür eingesetzt, dass auch die
Stadtbahn mit ETCS ausgestattet wird. Neben der Erhöhung der Kapazität hätte es
beispielsweise auch den Vorteil, dass polnische Hochgeschwindigkeitszüge (z.B. der ED
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250, der auch für Wechselstrom ausgerüstet wird) problemlos bis #Grunewald verkehren
könnten.
Die DB AG teilt ergänzend mit:
„Die in der Frage beschriebenen Maßnahmen stellen einen ersten kurz- bis mittelfristigen
Schritt zur Erhöhung der Kapazitätswirkung dar. Die alleinige Fokussierung auf ETCS
würde den Umsetzungszeitraum der #Kapazitätswirkung weiter nach hinten schieben. Die
heute vorhandene #Stellwerkstechnik lässt sich jedoch nicht mehr ohne weiteres erweitern,
da der Hersteller die Technik so nicht mehr anbietet.
Die ETCS Ausrüstung beinhaltet neben den Elementen an der Eisenbahninfrastruktur
ebenfalls die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Im Rahmen laufender SPNV-Ausschreibungen wurde die Nachrüstbarkeit mit ETCS auf den zum Einsatz kommenden
Fahrzeugen durch die Aufgabenträger gefordert und ist Vergabegegenstand.
Die ETCS Ausrüstung im Knoten Berlin ist ein angestrebtes Ziel, welches in
Einzelschritten umgesetzt werden muss. Bei der Definition der Reihung der
Umsetzungsschritte müssen Aufgabenträger, Verkehrsverbund, DB Netz AG und die
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im engen Austausch stehen.
Für die Umrüstung mit ETCS ist es außerdem wichtig, dass angrenzende
Streckenabschnitte durch z.B. Blockteilung in der herkömmlichen Signaltechnik die
gewonnene Leistungsfähigkeit nicht konterkarieren.“
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die Ansätze zur Kapazitätserhöhung, die der von DB Netz aufgestellte Plan zur
Erhöhung der #Schienenkapazität (#PEK) für die Nord-Süd-Verbindung bietet?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) hat gemeinsam mit
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und in Abstimmung mit dem Land
Brandenburg zum PEK Stellung genommen. Dabei wurde der PEK übereinstimmend als
unzureichend bewertet hat. Insbesondere die fahrplanbezogenen Lösungsansätze werden
abgelehnt. Aus Sicht der Senatsverwaltung liegt es im Wesen eines PEK, dass die
Kapazität in einer Art und Weise erhöht wird, die den verkehrlichen Nutzen erhöht. Hierzu
sind Infrastrukturausbauten vorrangig durch den Eigentümer (Deutsche Bahn AG bzw.
Bund) notwendig, um die Leistungsfähigkeit auch tatsächlich zu erhöhen. Der Ansatz, ggf.
die Aufgabe von Halten zu erzwingen, um die Anzahl der Zugfahren auf einer Strecke zu
maximieren, ohne dass dann noch ein verkehrlicher Mehrwert entsteht oder sogar
verkehrliche Nachteile erzeugt werden, weil sich die Erschließung – vorrangig im
Nahverkehr – verschlechtert, wird vom Senat abgelehnt.
Frage 6:
Welche eigenen inhaltlichen, zeitlichen und prozessorganisatorischen Vorstellungen hat der Senat, zur
Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung tätig zu werden?
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Antwort zu 6:
Dem Senat ist bewusst, dass eine wesentliche Steigerung der Kapazitäten im
Schienenverkehr Grundlage für das Erreichen einer klimaschonenden und nachhaltigen
Mobilität ist.
Der Senat hat in den jeweiligen Gremien gegenüber dem Bund deutlich dargestellt, dass
die Themen #Elektrifizierungsoffensive des Bundes und Deutschland-Takt große
Auswirkungen auf den Knoten Berlin haben. Die im Rahmen des #Deutschland-Taktes
geplante Erweiterung der Infrastruktur auf den auf Berlin zulaufenden Strecken bedingt
notwendige Infrastrukturanpassungen auch im Innenstadtbereich Berlins. Betroffen davon
sind insbesondere der #Schienengüterverkehr und der Schienenpersonennahverkehr. Der
Senat hat daher die dringend erforderliche Fortschreibung des Teils Schiene der
#Bundesverkehrswegeplanung und die Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen an
die Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin eingefordert.
Das Programm i2030 ist ein gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg,
des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und der DB Netze. Wie in der Antwort zu Frage
2 dargestellt, werden im Rahmen i2030 die konkreten Ausbaubedarfe auf den benannten
Teilnetzen derzeit vertiefend aufbereitet. Erst im Ergebnis dieser Aufbereitung und der
hierauf aufbauenden Abstimmungen mit dem Bund als Eigentümer der
Bundesschienenwege lassen sich konkrete Aussagen zum Umfang und zum Planungs- und Realisierungsprozess der Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung des Knotens
Berlin treffen.
Frage 7:
Wird sich der Senat an dem vom BSBB erarbeiteten Gesamtkonzept für die Entwicklung des
Eisenbahnknotens Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB orientieren,
insbesondere am Strangkonzept mit seiner kapazitäts- und qualitätsfördernden Wirkung als wichtige
Voraussetzung? Danach sollen die Nahverkehrslinien in drei Hauptsträngen gebündelt werden, die sich aus
den vorhandenen Fahrmöglichkeiten in der Nord-Süd-Achse und im Knoten Spandau ergeben und zwischen
denen sie möglichst wenig wechseln, um sich nicht gegenseitig zu stören:
a) Hamburger Bahn – Nord-Süd-Achse – Potsdamer Stammbahn / Dresdner Bahn
b) Gesundbrunnen – Nord-Süd-Achse – Anhalter Bahn
c) Lehrter Bahn – Stadtbahn.
Ist der Senat bereit, erforderlichenfalls bestehende oder geplante Verkehrsverträge daran anzupassen?
Antwort zu 7:
Das dargestellte Strangkonzept adressiert den Umstand, dass die Eisenbahninfrastruktur
in Berlin nicht an allen Stellen restriktionsfrei befahrbar ist. An mehreren, zentralen
Betriebsstellen und Streckenabschnitten im Knoten Berlin werden durch den Verlauf der
durchgehenden Hauptgleise die Fahrwege für – ggf. auch konfliktfrei parallel führbare –
Zugfahren vorgegeben, die jedoch in beiden Fahrtrichtungen nicht in allen Fällen identisch
sind bzw. die derzeit und perspektivisch planerisch vorgesehenen Linienlaufwegen im
Fern- und Regionalverkehr entsprechen. Dies betrifft primär:
die Einbindung der Anhalter Bahn und der in Bau befindlichen Dresdner Bahn von
Süden in den Nord-Süd-Tunnel,
die Einbindung aus Richtung Spandau und Gesundbrunnen in den Nord-SüdTunnel sowie
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die Verknüpfung der Hamburger Bahn und Lehrter Bahn westlich des Bahnhofs
Spandau mit dem Nordring und der Stadtbahn östlich des Bahnhofs Spandau.
Das Wechseln zwischen den jeweils durchgehenden Hauptgleisen auf eine andere
Strecke hat jeweils einen Kapazitätsverlust zur Folge, da bei einem solchen Wechsel auf
beiden Gleisen jeweils eine Trasse „verbraucht“ wird und so nicht zwei Züge parallel
verkehren können.
Ein möglichst geringer Kapazitätsverbrauch ist jedoch nicht der alleinige Aspekt, der bei
der SPNV-Angebotsplanung berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung
der verkehrlichen Anforderungen, die sich beispielsweise auch aus den realen
Pendelströmen ergeben. Auch sind infrastrukturelle Restriktionen, die im weiteren
Streckennetz außerhalb Berlins bestehen, sowie die Fahrten der Fernverkehrszüge zu
beachten. Die eigenwirtschaftlich durch DB Fernverkehr und Dritte durchgeführten
Fernverkehre berücksichtigen solche Rahmenbedingungen nur in untergeordnetem Maße.
Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, dass die Infrastruktur, auch hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit, an ein Angebot, das sich aus den verkehrlichen Erfordernissen ergibt,
angepasst bzw. ausgebaut wird und das Angebot gerade nicht langfristig allein durch die
infrastrukturellen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen bestimmt wird und dadurch
verkehrliche Nachteile hingenommen werden müssen.
Der Senat setzt sich daher progressiv für eine Erweiterung der Infrastruktur unter anderem
an diesen neuralgischen Punkten ein. Die bereits beauftragte Vorplanung für den i2030-
Korridor Berlin-Spandau – Nauen beinhaltet auch eine substanzielle
Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Spandau. Die Erweiterung der Kreuzungsbauwerke
Spandau-West (Höhe Dyrotzer Straße) und Spandau-Ost (Höhe Ruhleben) sowie der Bau
zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau soll es ermöglichen, in beiden
Richtungen sowohl von der Hamburger Bahn als auch von der Lehrter Bahn Züge
restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke
konfliktfrei in Richtung Jungfernheide bzw. Charlottenburg zu leiten. Zudem setzt sich der
Senat dafür ein, dass bei einem Ausbau der Anhalter Bahn auch das Kreuzungsbauwerk
Priesterweg dahingehend erweitert wird, dass es möglich wird, in beiden Richtungen
sowohl von der Anhalter Bahn als auch von der Dresdner Bahn Züge restriktionsfrei und
gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke in beide der möglichen
Tunnelröhren des Nord-Süd-Tunnels zu leiten.
Mit diesen Maßnahmen ließe sich eine fast komplette Entkopplung von den genannten
Restriktionen erzielen. Das Erfordernis einer Anpassung bestehender Verkehrsverträge ist
insofern absehbar nicht erkennbar.
Berlin, den 11.07.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Regionalverkehr: Stammbahn mit mehr Dampf Brandenburger und Berliner Linke fordern schnelle Wiederinbetriebnahme, aus Neues Deutschland
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154044.s-bahn-stammbahn-mit-mehr-dampf.html
»#Verkehrspolitisch ist das Projekt ein #Bummelzug«, sagt Christian #Görke. Der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion im Brandenburger Landtag spricht über die mögliche #Wiederinbetriebnahme der Potsdamer #Stammbahn, der direkten Verbindung von Potsdam und Berlin über die stillgelegte Strecke zwischen #Griebnitzsee und #Zehlendorf und weiter entlang der #S1 gen Hauptbahnhof. Zusammen mit dem Berliner Abgeordnetenhausmitglied Franziska #Brychcy aus Steglitz-Zehlendorf fordert er eine sofortige Entscheidung, die Gleise als #Regionalbahnverbindung wieder in Betrieb zu nehmen.
Der mögliche Wiederaufbau ist Teil des Schieneninfrastrukturausbauprojekts #i2030 der beiden Länder. Geprüft wird jedoch sowohl eine Inbetriebnahme als S-Bahn oder als #Fernbahnstrecke mit neuen Regionalbahnhöfen an der Grenze von Berlin-Düppel und #Kleinmachnow sowie am Gewerbestandort #Europarc Dreilinden mit rund 4000 Arbeitsplätzen.
»Der Brandenburger Landtag spricht sich dafür aus, die Wiederinbetriebnahme als #Regionalbahn durchzusetzen. In Berlin gibt es leider noch keinen solchen Stand«, sagt Görke am Vorplatz des Bahnhofs Griebnitzsee. »Es braucht eine politische Entscheidung noch vor der Wahl im Herbst«, fordert Brychcy. »Es kann nicht sein, dass wir seit 2017 eine #Machbarkeitsuntersuchung am Laufen haben und es immer noch kein Ergebnis gibt.« Mit mehr als einem Dutzend Interessierter brechen sie am Freitag zu einer Radtour entlang der Strecke …
U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin IV Rückfragen zur Drs. 18/26558, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden
Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat?
Frage 3:
Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit
welchem Realisierungshorizont?
Antwort zu 1 und 3:
Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die
insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der
Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin
keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen
#Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der
Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen
Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg
gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird
(siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als
Fördervoraussetzung erfüllt ist.
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Frage 2:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die
Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische
Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit
welchem Ergebnis?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG,
#Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung
sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die
Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der
Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land
Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der
#Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der
derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des
zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen
werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des
GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter
Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren
fortzuschreiben.
Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und
Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und
„Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden
sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt
angemeldet werden.
Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der
BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die
Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der
Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet
werden.
Frage 4:
In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant?
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Antwort zu 4:
Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes
stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die
insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz,
des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus
der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von
U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden
Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß
der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden
Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen
Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf
Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten
Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 29.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz