Das Feuer im #Grunewald wurde vor Mitte August komplett gelöscht, die #Avus und #Bahnstrecke werden am Mittwoch trotzdem wieder gesperrt. Der Grund: Bomben, die bei dem Brand beschädigt wurden, müssen kontrolliert #gesprengt werden.
Nach dem #Großbrand auf dem Sprengplatz im Berliner Grunewald Anfang August muss die #Autobahn#A115 zwischen dem Dreieck Funkturm und dem Kreuz Zehlendorf erneut für den Verkehr voll gesperrt werden. Auch der #S-Bahnverkehr der Linie #S7 zwischen Berlin und Potsdam sowie der #Regionalverkehr ist unterbrochen. Das meldet die #Verkehrsinformationszentrale Berlin.
Die Lage im #Grunewald bleibt stabil, aber gefährlich. Die #Bahnstrecke zwischen Potsdam und Berlin wurde am Samstagnachmittag wieder freigegeben. Die naheliegende #Autobahn bleibt hingegen noch gesperrt.
– Zugstrecke zwischen Berlin und Potsdam wieder freigegeben
– Avus bleibt am Samstag gesperrt
– Lage ist stabil, weiterhin kleinere Brände um den Sprengplatz herum
Die Situation im brennenden #Grunewald bleibt angespannt: Am Donnerstagabend gab es neue Detonationen. Die Feuerwehr zog daraufhin ihre Einsatzkräfte aus dem Sperrkreis zurück. Am Freitagmorgen soll die Lage neu bewertet werden.
Der Einsatz im brennenden Grunewald stellt die Feuerwehrkräfte weiterhin vor hohe Herausforderungen. Die Berliner #Autobahn#Avus bleibt nach Angaben der Berliner Feuerwehr bis mindestens Freitag, 6 Uhr, #gesperrt. Auch der #Bahnverkehr zwischen #Wannsee und #Potsdam bleibt so lange unterbrochen. Grund sind laut Feuerwehrsprecher Thomas Kirstein weitere Detonationen am Donnerstagabend auf dem Sprengplatz. Deswegen hätten Erkundungsmaßnahmen des Roboters „Teodor“ abgebrochen werden müssen.
Frage 1: Wie häufig müssen #Fahrzeuge zwischen der U-Bahnlinie der #U5 und den anderen Großprofillinien #ausgetauscht werden? Wie lange sind hierfür gewöhnlich die Vorlauf- bzw. Planungszeiten? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Jahr 2021 wurden 64 Wagen zwischen den #Werkstätten#Britz Süd und der #Betriebswerkstatt#Friedrichsfelde mittels Tieflader über die Straße ausgetauscht. Die Vorlauf- bzw. Planungszeit beläuft sich auf ca. 4 Wochen.“
Frage 1: Teilt der Senat die Auffassung, dass es notwendig ist, um eine Verlagerung des #Güterverkehrs auf die Schiene zu erreichen, Flächen an zentrumsnahen #Eisenbahnstrecken freizuhalten, um dort künftig lokale #Umschlagplätze einzurichten, auf denen Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger ohne Kran horizontal oder kleinere, möglichst standardisierte Gefäße bzw. Paletten für den Weitertransport umgeschlagen werden können? Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung, dass der Berliner Innenring wegen seiner zentrumsnahen Lage besonders gut für das Einrichten derartiger lokaler Umschlagplätze geeignet ist, weil damit der Lkw-Verkehr von und zu den Quell- und Zielpunkten möglichst kurz gehalten werden und im Vergleich zu den weiter außerhalb liegenden Güterverkehrszentren nochmal erheblich reduziert werden kann? Antwort zu 1 und 2:
Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die #Stadtbahn (#Ferngleise Charlottenburg – Hauptbahnhof oben – Ostkreuz) und die #Nord-Süd-Verbindung ( #Jungfernheide / #Gesundbrunnen – Hauptbahnhof tief – #Südkreuz) als Herzstück des #Eisenbahnknotens Berlin in Zukunft ein beträchtlich größeres Zugangebot von den Zulaufstrecken aus Brandenburg aufnehmen müssen als die gegenwärtig laufenden und geplanten #Verkehrsverträge beinhalten, damit Berlin seinen Beitrag zum Erfüllen der klima-, umwelt- und verkehrspolitischen Ziele leisten kann? Frage 2: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die mit der gegenwärtigen Infrastruktur erreichbare #Leistungsfähigkeit dafür nicht ausreicht und sich die für einige #Zulaufstrecken im Projekt #i2030 geplanten Ausbaumaßnahmen auch auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung fortsetzen müssen? Antwort zu 1 und 2: Der Senat teilt die Einschätzung, dass mittel- bis langfristig weitere Angebotsmaßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und seiner Verschärfung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und damit die für eine Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr erforderliche Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu sichern. 2 Mit den im Rahmen der abgeschlossenen und geplanten Vergabeverfahren vorgesehenen #Mehrleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Erweiterungen des Fernverkehrs – z.B. des 30-Minuten-Taktes Berlin – Hamburg – wird die Infrastruktur des Eisenbahnknotens Berlin künftig voraussichtlich derart ausgelastet, dass nach heutigem Kenntnisstand ohne Ausbaumaßnahmen nur noch wenige, punktuelle Angebotsausweitungen umsetzbar sind. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der Deutschen Bahn und dem VBB hat das Land Berlin daher das Projekt i2030 initiiert. Im Rahmen des Projektes i2030 wird der konkrete #Ausbaubedarf aktuell durch die DB Netz aufbereitet, sodass zeitnah mit den vorbereitenden Untersuchungen und entsprechenden Abstimmungen mit dem Bund zum weiteren Planungsprozess und Finanzierungsmöglichkeiten begonnen werden kann. Frage 3: Stimmt der Senat dem Ziel zu, dass auf der Stadtbahn eine fahrplanmäßige Zugfolgezeit von 4 min (einschließlich Haltezeiten und Pufferzeit) erforderlich ist, um auf der Grundlage des Deutschlandtakt-Fahrplanentwurfs und des Zielkonzepts des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) je Richtung 15 Fahrplantrassen, die nicht immer, aber bei Bedarf belegt werden, zu konstruieren? Antwort zu 3: Der Senat stimmt dem Ziel zu, die #Leistungsfähigkeit der zentralen Eisenbahnstrecken im Knoten Berlin – darunter die Berliner Stadtbahn – zu erhöhen. Im Rahmen des mittlerweile dritten Gutachterentwurfes des Deutschland-Taktes ist auf der Berliner Stadtbahn ein etwa fünfminütiger Zugfolgeabstand mit elf Systemtrassen pro Stunde vorgesehen. Eine weitere Erhöhung über dieses Maß hinaus wird insbesondere mit Blick auf die langfristige #Angebotsqualität des Regionalverkehrs als erforderlich angesehen. Frage 4: Teilt der Senat die Einschätzung, dass wegen der unterschiedlichen Stationshalte und Haltezeiten Maßnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten wie zusätzliche Blockabschnitte, besonders in den Einfahr-, Bahnsteig- und Ausfahrbereichen, gleichzeitige Ein- und Ausfahrten an benachbarten Bahnsteiggleisen, Beseitigung von Durchrutschweg-Ausschlüssen zielführend sind und dass diese im ersten Schritt mit herkömmlicher #Signal- und #Sicherungstechnik (Nachrücksignale und Teilfahrstraßenauflösungen) umgesetzt werden müssen, weil die Umstellung auf #ETCS einen längeren Vorlauf einschließlich Nachrüstung aller planmäßig eingesetzten Triebfahrzeuge erfordert? Antwort zu 4: Der Senat teilt die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Kapazitäts- bzw. Leistungsfähigkeitserhöhung zielführend sind. Das European Train Control System (ETCS) bietet den Vorteil, dass die Kapazität schnell erhöht werden kann, da keine Planfeststellungsverfahren und größere Baumaßnahmen notwendig sind. Dem Sachverhalt, dass die Umrüstung der Schienenfahrzeuge längere Zeiten beansprucht, stimmt der Senat nicht zu. Die Schienenfahrzeugindustrie liefert zwischenzeitlich nur noch Fahrzeuge aus, die für ETCS vorbereitet sind. Berlin hat sich zuletzt auf der Konferenz DB Netz/PKP PLK, aber auch in der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission dafür eingesetzt, dass auch die Stadtbahn mit ETCS ausgestattet wird. Neben der Erhöhung der Kapazität hätte es beispielsweise auch den Vorteil, dass polnische Hochgeschwindigkeitszüge (z.B. der ED 3 250, der auch für Wechselstrom ausgerüstet wird) problemlos bis #Grunewald verkehren könnten. Die DB AG teilt ergänzend mit: „Die in der Frage beschriebenen Maßnahmen stellen einen ersten kurz- bis mittelfristigen Schritt zur Erhöhung der Kapazitätswirkung dar. Die alleinige Fokussierung auf ETCS würde den Umsetzungszeitraum der #Kapazitätswirkung weiter nach hinten schieben. Die heute vorhandene #Stellwerkstechnik lässt sich jedoch nicht mehr ohne weiteres erweitern, da der Hersteller die Technik so nicht mehr anbietet. Die ETCS Ausrüstung beinhaltet neben den Elementen an der Eisenbahninfrastruktur ebenfalls die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Im Rahmen laufender SPNV-Ausschreibungen wurde die Nachrüstbarkeit mit ETCS auf den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen durch die Aufgabenträger gefordert und ist Vergabegegenstand. Die ETCS Ausrüstung im Knoten Berlin ist ein angestrebtes Ziel, welches in Einzelschritten umgesetzt werden muss. Bei der Definition der Reihung der Umsetzungsschritte müssen Aufgabenträger, Verkehrsverbund, DB Netz AG und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im engen Austausch stehen. Für die Umrüstung mit ETCS ist es außerdem wichtig, dass angrenzende Streckenabschnitte durch z.B. Blockteilung in der herkömmlichen Signaltechnik die gewonnene Leistungsfähigkeit nicht konterkarieren.“ Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Ansätze zur Kapazitätserhöhung, die der von DB Netz aufgestellte Plan zur Erhöhung der #Schienenkapazität (#PEK) für die Nord-Süd-Verbindung bietet? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) hat gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg zum PEK Stellung genommen. Dabei wurde der PEK übereinstimmend als unzureichend bewertet hat. Insbesondere die fahrplanbezogenen Lösungsansätze werden abgelehnt. Aus Sicht der Senatsverwaltung liegt es im Wesen eines PEK, dass die Kapazität in einer Art und Weise erhöht wird, die den verkehrlichen Nutzen erhöht. Hierzu sind Infrastrukturausbauten vorrangig durch den Eigentümer (Deutsche Bahn AG bzw. Bund) notwendig, um die Leistungsfähigkeit auch tatsächlich zu erhöhen. Der Ansatz, ggf. die Aufgabe von Halten zu erzwingen, um die Anzahl der Zugfahren auf einer Strecke zu maximieren, ohne dass dann noch ein verkehrlicher Mehrwert entsteht oder sogar verkehrliche Nachteile erzeugt werden, weil sich die Erschließung – vorrangig im Nahverkehr – verschlechtert, wird vom Senat abgelehnt. Frage 6: Welche eigenen inhaltlichen, zeitlichen und prozessorganisatorischen Vorstellungen hat der Senat, zur Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung tätig zu werden? 4 Antwort zu 6: Dem Senat ist bewusst, dass eine wesentliche Steigerung der Kapazitäten im Schienenverkehr Grundlage für das Erreichen einer klimaschonenden und nachhaltigen Mobilität ist. Der Senat hat in den jeweiligen Gremien gegenüber dem Bund deutlich dargestellt, dass die Themen #Elektrifizierungsoffensive des Bundes und Deutschland-Takt große Auswirkungen auf den Knoten Berlin haben. Die im Rahmen des #Deutschland-Taktes geplante Erweiterung der Infrastruktur auf den auf Berlin zulaufenden Strecken bedingt notwendige Infrastrukturanpassungen auch im Innenstadtbereich Berlins. Betroffen davon sind insbesondere der #Schienengüterverkehr und der Schienenpersonennahverkehr. Der Senat hat daher die dringend erforderliche Fortschreibung des Teils Schiene der #Bundesverkehrswegeplanung und die Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen an die Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin eingefordert. Das Programm i2030 ist ein gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und der DB Netze. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, werden im Rahmen i2030 die konkreten Ausbaubedarfe auf den benannten Teilnetzen derzeit vertiefend aufbereitet. Erst im Ergebnis dieser Aufbereitung und der hierauf aufbauenden Abstimmungen mit dem Bund als Eigentümer der Bundesschienenwege lassen sich konkrete Aussagen zum Umfang und zum Planungs- und Realisierungsprozess der Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung des Knotens Berlin treffen. Frage 7: Wird sich der Senat an dem vom BSBB erarbeiteten Gesamtkonzept für die Entwicklung des Eisenbahnknotens Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB orientieren, insbesondere am Strangkonzept mit seiner kapazitäts- und qualitätsfördernden Wirkung als wichtige Voraussetzung? Danach sollen die Nahverkehrslinien in drei Hauptsträngen gebündelt werden, die sich aus den vorhandenen Fahrmöglichkeiten in der Nord-Süd-Achse und im Knoten Spandau ergeben und zwischen denen sie möglichst wenig wechseln, um sich nicht gegenseitig zu stören: a) Hamburger Bahn – Nord-Süd-Achse – Potsdamer Stammbahn / Dresdner Bahn b) Gesundbrunnen – Nord-Süd-Achse – Anhalter Bahn c) Lehrter Bahn – Stadtbahn. Ist der Senat bereit, erforderlichenfalls bestehende oder geplante Verkehrsverträge daran anzupassen? Antwort zu 7: Das dargestellte Strangkonzept adressiert den Umstand, dass die Eisenbahninfrastruktur in Berlin nicht an allen Stellen restriktionsfrei befahrbar ist. An mehreren, zentralen Betriebsstellen und Streckenabschnitten im Knoten Berlin werden durch den Verlauf der durchgehenden Hauptgleise die Fahrwege für – ggf. auch konfliktfrei parallel führbare – Zugfahren vorgegeben, die jedoch in beiden Fahrtrichtungen nicht in allen Fällen identisch sind bzw. die derzeit und perspektivisch planerisch vorgesehenen Linienlaufwegen im Fern- und Regionalverkehr entsprechen. Dies betrifft primär: die Einbindung der Anhalter Bahn und der in Bau befindlichen Dresdner Bahn von Süden in den Nord-Süd-Tunnel, die Einbindung aus Richtung Spandau und Gesundbrunnen in den Nord-SüdTunnel sowie 5 die Verknüpfung der Hamburger Bahn und Lehrter Bahn westlich des Bahnhofs Spandau mit dem Nordring und der Stadtbahn östlich des Bahnhofs Spandau. Das Wechseln zwischen den jeweils durchgehenden Hauptgleisen auf eine andere Strecke hat jeweils einen Kapazitätsverlust zur Folge, da bei einem solchen Wechsel auf beiden Gleisen jeweils eine Trasse „verbraucht“ wird und so nicht zwei Züge parallel verkehren können. Ein möglichst geringer Kapazitätsverbrauch ist jedoch nicht der alleinige Aspekt, der bei der SPNV-Angebotsplanung berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der verkehrlichen Anforderungen, die sich beispielsweise auch aus den realen Pendelströmen ergeben. Auch sind infrastrukturelle Restriktionen, die im weiteren Streckennetz außerhalb Berlins bestehen, sowie die Fahrten der Fernverkehrszüge zu beachten. Die eigenwirtschaftlich durch DB Fernverkehr und Dritte durchgeführten Fernverkehre berücksichtigen solche Rahmenbedingungen nur in untergeordnetem Maße. Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, dass die Infrastruktur, auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, an ein Angebot, das sich aus den verkehrlichen Erfordernissen ergibt, angepasst bzw. ausgebaut wird und das Angebot gerade nicht langfristig allein durch die infrastrukturellen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen bestimmt wird und dadurch verkehrliche Nachteile hingenommen werden müssen. Der Senat setzt sich daher progressiv für eine Erweiterung der Infrastruktur unter anderem an diesen neuralgischen Punkten ein. Die bereits beauftragte Vorplanung für den i2030- Korridor Berlin-Spandau – Nauen beinhaltet auch eine substanzielle Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Spandau. Die Erweiterung der Kreuzungsbauwerke Spandau-West (Höhe Dyrotzer Straße) und Spandau-Ost (Höhe Ruhleben) sowie der Bau zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau soll es ermöglichen, in beiden Richtungen sowohl von der Hamburger Bahn als auch von der Lehrter Bahn Züge restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke konfliktfrei in Richtung Jungfernheide bzw. Charlottenburg zu leiten. Zudem setzt sich der Senat dafür ein, dass bei einem Ausbau der Anhalter Bahn auch das Kreuzungsbauwerk Priesterweg dahingehend erweitert wird, dass es möglich wird, in beiden Richtungen sowohl von der Anhalter Bahn als auch von der Dresdner Bahn Züge restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke in beide der möglichen Tunnelröhren des Nord-Süd-Tunnels zu leiten. Mit diesen Maßnahmen ließe sich eine fast komplette Entkopplung von den genannten Restriktionen erzielen. Das Erfordernis einer Anpassung bestehender Verkehrsverträge ist insofern absehbar nicht erkennbar. Berlin, den 11.07.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Fast 100 Jahre hat #Beiwagen#722 auf dem Buckel, dafür sieht die #historische #U-Bahn der Baureihe A1 prima aus. Von Rost keine Spur, auch der Unterboden wirkt auf den ersten Blick ordentlich. „Ich hänge jetzt die Bremse aus“, sagt BVG-Werkstattmitarbeiter Uwe Thuma. Beiwagen 722 wird heute auf Herz und Nieren überprüft, die Hauptuntersuchung (HU) steht an. Allein ist 722 nicht: In der #Betriebswerkstatt#Grunewald am #Olympiastadion wird an etlichen Fahrzeugen gewerkelt, in der großen Halle dröhnen die Reparaturarbeiten. Hauptuntersuchung: Die kennen alle Autofahrer*innen. Aber auch U-Bahnen müssen regelmäßig zum umfangreichen #Technik-Check, bei dem alle wichtigen Bauteile überprüft werden. Bei den modernen Zügen der Berliner U-Bahn ist die sogenannte #BOStrab (#Bau- und Betriebsordnung Straßenbahn) alle acht Jahre oder alle 500.000 Kilometer fällig. Auf derartige Laufleistungen kommen die historischen U-Bahnzüge der BVG nicht mehr, da sie nur noch bei Sonderfahrten im Einsatz sind. „Daher gilt für sie nur die Zeit. Sie müssen alle acht Jahre zur Hauptuntersuchung“, erklärt Roland Drescher, Leiter der Kleinprofil-Instandhaltung und Experte für die historischen U-Bahnzüge der BVG. Die Baureihe A1 ist praktisch die Uroma aller Fahrzeuge der Berliner U-Bahn…
Die Berliner #Stadtwerke haben für die #BVG eine große #Solaranlage gebaut. Auf dem #Dach der Halle 4 der #U-Bahn-Betriebswerkstatt #Grunewald sind im März 1.450 polykristalline #Module montiert worden, die jährlich 347.130 kWh #Ökostrom direkt am Ort des Verbrauchs produzieren.
Die Ernte der 3.250 m² großen Anlage mit einer Leistung von 406 kWp spart der Berliner Klimabilanz stolze 140 Tonnen CO2 im Jahr und deckt ein Zehntel des Strombedarfs des Gebäudekomplexes, in dem #U-Bahn-Züge gewartet und repariert werden.
„Immer dort, wo neugebaut oder saniert wird und es möglich und wirtschaftlich ist, setzen wir auf Sonnenenergie“, sagt Eva #Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Dies ist aber ein besonderes Projekt, da es zeigt, welch großen Beitrag die landeseigenen Unternehmen für die Umwelt leisten können, wenn sie ihre Kräfte bündeln.“
„Es ist ein gutes Zeichen, dass die landeseigenen Unternehmen der Stadt mit den Berliner Stadtwerken immer enger zusammenarbeiten, um die dringend notwendige Energiewende zu beschleunigen“, erklärt Jörg Simon, Chef der Stadtwerke-Muttergesellschaft Berliner Wasserbetriebe. „Jede neue Solaranlage, unabhängig davon in welcher Form sie genutzt und betrieben wird, bringt uns dem Ziel der SolarCity einen Schritt näher“, so Dr.-Ing. Kerstin Busch, Geschäftsführerin der Berliner Stadtwerke. Das solare Potenzial Berlins liege bei gut einem Viertel des Strombedarfs der Stadt. Tatsächlich werden aber trotz aller jüngsten Zubaufortschritte gerade einmal anderthalb Prozent durch Sonnenkraft gedeckt.
Die Anlage für die BVG ist ein schlüsselfertiger Auftragsbau und wird künftig von der BVG selbst betrieben. Nach diesem Prinzip haben die Stadtwerke bereits große Solaranlagen für die BSR – auf dem Betriebshof Gradestraße – und für die Muttergesellschaft Berliner Wasserbetriebe – auf dem Wasserwerk Beelitzhof – errichtet. Bei inzwischen Hunderten anderen Solaranlagen, die die Stadtwerke für das Land Berlin, dessen Bezirke sowie Wohnungsbaugesellschaften installiert haben, betreuen sie diese Technik auch im langjährigen Service.
Übrigens: Auch dort, wo die BVG ihren Strom nicht durch eigene Solaranlagen selbst produziert, setzt sie bereits seit 2014 ausschließlich auf Strom aus erneuerbaren Energien.
Berliner Stadtwerke GmbH Die Berliner Stadtwerke sind der Energiewende-Akteur des Landes Berlin. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Berlins engagiert sich das Unternehmen für eine verbrauchernahe Energieerzeugung und umweltfreundliche Versorgungskonzepte auf Basis erneuerbarer Energien. Seit ihrer Gründung 2014 hat die Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe mehr als 85 Mio. Euro in grüne Energieprojekte investiert. So wurden in den letzten Jahren rund 40 Prozent der in Berlin installierten Solarleistung allein durch die Berliner Stadtwerke errichtet. Als öffentlicher Energieversorger beliefern die Berliner Stadtwerke zudem Haushalte in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit reinem Ökostrom. Weitere Informationen: berlinerstadtwerke.de
BVG Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Sie sorgt mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre dafür, dass jährlich über eine Milliarde Fahrgäste pünktlich, umweltfreundlich und kostengünstig an ihr Ziel kommen. Dabei ist der Anspruch, zuverlässig und innovativ zu agieren und flexibel auf die Anforderungen einer sich verändernden und ständig wachsenden Großstadt einzugehen. Mit der intelligenten Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote will die BVG die Verkehrswende aktiv vorantreiben. Das Ziel: Mobilität für alle und aus einer Hand.
Für das 212 Fußballfelder große Areal am Rande der #City West wird ein Dienstleister gesucht, der den Mega-Wettbewerb organisiert.
Berlins große #Stadtentwicklungsgebiete liegen zumeist am Stadtrand, denn im #Innenstadtgebiet sind sämtliche Flächen schon verplant und bebaut. Dass diese Aussage so nicht ganz zutreffend ist, beweist jetzt ein Wettbewerb, der ein riesiges Planungsgebiet in bester Lage umfasst.
Direkt vor den Toren der City West liegt ein 212 Fußballfelder großes Areal, auf dem ein gemischtes Quartier mit Wohnen und Arbeiten entstehen soll. Doch die Planer erwartet eine schwierige Aufgabe – denn das „#Stadteingang West“ genannte Gebiet ist von wichtigen #Verkehrswegen durchzogen, die nicht einfach umverlegt werden können.
#Autobahndreieck#Funkturm: Umbau eröffnet Chancen Gesucht wird per Ausschreibung nun zunächst ein Dienstleister, der den #Mega-Wettbewerb organisieren soll. Das Gebiet ist 152 Hektar groß, erstreckt sich über eine Länge von 3,3 Kilometern zwischen dem #S-Bahnhof #Grunewald im Südwesten und dem Bahnhof #Charlottenburg im Nordosten. An der weitesten Stelle zwischen dem S-Bahnhof #Halensee im Südosten und dem S-Bahnhof #Messe Nord/ICC im Norden ist das Gebiet 1,2 Kilometer breit.
Ein Journalist startet eine Onlinepetition mit dem Ziel, die #Havelchaussee für den privaten #Fahrzeugverkehr sperren zu lassen.
Berlin. Knapp elf Kilometer windet sich die Havelchaussee durch den #Grunewald und die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. Sie ist eine schnelle kurze Verbindung von Zehlendorf nach Spandau und wird vor allem von Berufstätigen gern genutzt. Vor einem Jahr startete der Journalist Jan-Eric Peters eine Onlinepetition, um die Havelchaussee in eine #Fahrradstraße umzuwidmen. Peters will den knapp acht Kilometer langen Abschnitt im Grunewald zwischen #Postfenn und #Kronprinzessinnenweg für den privaten Fahrzeugverkehr sperren lassen. Während die Bezirksverordneten in Charlottenburg-Wilmersdorf diesen Vorschlag mehrheitlich unterstützen, wird in Steglitz-Zehlendorf noch darüber diskutiert, ob sich die Idee vielleicht am Wochenende umsetzen lässt. Schon klar ist: Gar nicht begeistert sind die Berliner Verkehrsbetriebe von der Fahrradstraße.
Mit rot-rot-grüner Mehrheit beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Charlottenburg-Wilmersdorf zwei Anträge, in der sie eine Fahrradstraße sowie mehr #Busverkehr auf der Havelchaussee fordert. In den Anträgen heißt es, die Straße solle aus dem Hauptverkehrsnetz gestrichen werden, um sie für Autos zu sperren. Anrainer und Gäste der anliegenden Restaurants sollen die Straße jedoch weiterhin mit dem Auto passieren dürfen. Die Havelchaussee soll auch für Busse passierbar bleiben, ihr #Fahrtakt soll verdichtet werden.
Busse müssen sich dem Radverkehr unterordnen Mehr Busse und mehr Radverkehr – das lasse sich auf der Havelchaussee nicht so leicht vereinen, erklärt ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage der Berliner Morgenpost. „Eine Fahrradstraße, so wie sie von der Bezirksverordnetenversammlung vorgeschlagen wird, darf nämlich ausschließlich von Radfahrenden befahren werden“, sagt der Sprecher. Andere Fahrzeuge wie Busse dürften die Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild …