U-Bahn: Sanierung des Waisentunnel und Anbindung der U5 an das übrige U-Bahnnetz, aus Senat

Frage 1:
Wie häufig müssen #Fahrzeuge zwischen der U-Bahnlinie der #U5 und den anderen Großprofillinien
#ausgetauscht werden? Wie lange sind hierfür gewöhnlich die Vorlauf- bzw. Planungszeiten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2021 wurden 64 Wagen zwischen den #Werkstätten #Britz Süd und der
#Betriebswerkstatt #Friedrichsfelde mittels Tieflader über die Straße ausgetauscht. Die
Vorlauf- bzw. Planungszeit beläuft sich auf ca. 4 Wochen.“

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Häfen + Schiffsverkehr: Westhafen schon ausgelastet Für 43 Millionen Euro wird im Südhafen klar Schiff gemacht, aus BZ

https://www.bz-berlin.de/berlin/spandau/fuer-43-millionen-euro-wird-im-suedhafen-klar-schiff-gemacht

Der Name täuscht: Der Berliner #Südhafen liegt im Norden der Stadt, an der #Havel in #Spandau. Und er kommt demnächst groß raus: Mit 43 Millionen Euro fördern Berlin und der Bund den #Ausbau.

Unter den drei Häfen der landeseigenen #Behala ist er mit 180.000 m² Fläche in einer Sandwich-Position – nicht einmal halb so groß wie der #Westhafen am #Großmarkt Beusselstraße, aber zehnmal größer als der #Neuköllner Hafen am #Teltowkanal.

Beim größeren Westhafen sind die Kapazitäten ausgeschöpft und in Spandau ist das Geschäft „im Moment überschaubar“, wie es heißt. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (43, Grüne) forciert deshalb seinen Ausbau: „Es sollen mehr Güter von der Straße auf den #Wasserweg, aber auch die #Schiene verlagert werden.“

Mit den Fördergeldern werden die Kaimauern ertüchtigt, Beleuchtung und Landstromversorgung für die Binnenschiffer angelegt und …

Schiffsverkehr: Zustand und Sanierungsbedarf der Uferwände in Berlin, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:

Über wie viele km #Uferwände verfügt das Land Berlin insgesamt? (Bitte tabellarisch nach Bezirken auflisten.)

Antwort zu 1:

Der #Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau, obliegt die Unterhaltung von rund 900 Unterhaltungsabschnitten (landeseigener Ufer an Gewässern 1. Ordnung) mit einer Gesamtlänge von insgesamt ca. 140 km. Darin enthalten sind Uferwände mit einer Gesamtlänge von rund 59 km.

Charlottenburg – Wilmersdorf 6 km
Friedrichshain – Kreuzberg 4 km
Lichtenberg 1 km
Mitte 9 km
Neukölln 7 km
Reinickendorf 4 km
Spandau 10 km
Steglitz – Zehlendorf 1 km
Treptow – Köpenick 17 km
(gerundet auf glatte km)  

 

Bei den fließenden Gewässern 2. Ordnung werden die Uferabschnitte nicht vergleichbar erfasst, somit ist eine Zuordnung zu Bezirken nicht darstellbar.

Die Gesamtlänge der #Ufer der fließenden #Gewässer 2. Ordnung beträgt ca. 840 km. Davon sind rund 1/3 befestigt.

Frage 2:

Wer trägt die bauaufsichtliche Verantwortung für den Zustand der Uferwände in Berlin? In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 2:

Die Uferwände in der Zuständigkeit und der Baulast des Landes Berlin werden gemäß Zuständigkeitskatalog zum AZG (Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung – Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) Nr. 10 Punkt 11 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau bauaufsichtlich verantwortet.

Frage 3:

In welchem Turnus und von wem werden die Berliner Uferwände auf ihren Zustand und eine mögliche Sanierungsbedürftigkeit geprüft?

Antwort zu 3:

Die Zustandsprüfung erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V – Tiefbau einmal im Jahr.

Frage 4:

Gibt es neben der „#Uferwand #Schillingbrücke“ weitere Uferwand-Abschnitte, die aus heutiger Sicht dringend sanierungsbedürftig sind? Wenn ja, welche? (Bitte tabellarisch auflisten nach Bezeichnung, Ort bzw. Bezirk, Länge, Kosten.)

Antwort zu 4:

Mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind die #Uferbefestigungen gemäß untenstehender Tabelle dringend sanierungsbedürftig.

Die Tabelle basiert aus Gründen der Übersichtlichkeit auf dem Gewässerverlauf mit der kilometrierten Abschnittsbezeichnung. Die Ufernamen werden zugeordnet.

„Rechtes/linkes Ufer“ (RU / LU) meint in Fließrichtung gesehen rechts/links. Die Spree- Oder-Wasserstraße (hier: Spree) fließt aus östlicher Richtung (Köpenick) nach Westen (Spandau). Der Neuköllner Schifffahrtskanal fließt von Süden (Wasserstraßenkreuz Teltowkanal / Britzer Verbindungskanal) nach Norden (Mündung in den #Landwehrkanal).

Lfd

.

Nr.

Gewässer Ufer- Bezeichnun g Bezirk Uferlän ge [km] Koste n [Mio. EUR] Hinweis
1 Spree-Oder- Wasserstraße km 7.5 bis 8.0 rechtes Ufer #Bonhoefferu fer Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0.5 25,0 Bauausführung
2 Spree-Oder- Wasserstraße km 10.3 bis

10.7 rechtes Ufer

#Wikingerufer Mitte 0.4 19,6 Bauausführung
3 Spree-Oder- Wasserstraße km 6.5 bis

14.5

#Am Spreebord (RU),

#Schleswiger Ufer (LU)

Charlottenbu rg- Wilmersdorf und Mitte 0,6 5,0 Kosten Sofortsicherung 1 (BPU)

Bauausführung

  #Helgoländer Ufer (RU), Hansaufer (RU),

#Franklinufer Notausstieg (LU)

Mitte und Charlottenbu rg- Wilmersdorf 0,7 5,5 Kosten Sofortsicherung 2 (ungeprüfte BPU)
  Neuköllner Schifffahrtska nal km 0.67

bis 0,84 und

km 1,59 bis

1,63 rechtes Ufer

#Kiehlufer Neukölln 0,2 * Laufende Bauausschreib ung

*Wegen des laufenden Vergabeverfahrens wird auf die Angabe verzichtet.

Frage 5:

Wie viele Brücken im Land Berlin liegen auf Uferwänden auf? (Bitte tabellarisch auflisten nach Anzahl pro Bezirk.)

Frage 6:

Uferwände unter Brücken haben besondere Lasten zu tragen. Werden Uferwände unterhalb von Brückenkonstruktionen einer besonderen regelmäßigen Prüfung unterzogen? Wenn ja, in welchem Turnus und von wem?

Antwort zu 5 und 6:

Grundsätzlich sind Uferwände und Brücken getrennte Bauwerke. Soweit Brückenbauteile die Uferbefestigung bilden, sind sie konstruktiver Bestandteil der Brücke.

Frage 7:

Wie hoch ist der Sanierungs- und #Investitionsstau insgesamt bei den Berliner Uferwänden? Frage 8:

Gibt es einen Sanierungs- und #Investitionsplan für die Berliner Uferwände? Wenn ja, über welchen Zeitraum?

Antwort zu 7 und 8:

Ja, über 20 Jahre. Die geplanten Maßnahmen lassen sich im Grundsatz in folgende Bereiche einteilen:

a) Spree-Oder-Wasserstraße km 6.5-14.5 in Vorbereitung und Bauausführung  

150 Mio.

b) Spree-Oder-Wasserstraße km 14.5-17.7 Vorbereitung mittelfristig 100 Mio.

 

c)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 17.8-22.0

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

90 Mio. €

 

d)

 

Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 22.0-26.5

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

98 Mio. €

 

e)

 

#Spree-Oder-Wasserstraße

 

km 26.5-33.2

Anmeldung Finanz- planung vorgesehen  

95 Mio. €

f) #Neuköllner- Schifffahrtskanal   in Vorbereitung 70 Mio. €*

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände

Frage 9:

Wie hoch waren die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten 10 Jahren?

Antwort zu 9:

Die Investitions- und Sanierungskosten an Berliner Uferwänden in den letzten zehn Jahren aus Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau betragen etwa 40 Mio. Euro.

Hinzu kommen Kosten, die der Bund und sonstige Dritte für Uferwände in deren Zuständigkeit getragen haben.

Frage 10:

Welche genauen Abschnitte wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte tabellarisch auflisten nach Ort/Bezirk, Länge Investitionskosten.)

Antwort zu 10:

#Spree-Oder- Wasserstraße
Tegeler Weg Charlottenburg- Wilmersdorf 99 m   1.200 T €
#Monbijouufer 2. Bauabschnitt Mitte 130 m   4.700 T €
#May-Ayim-Ufer Friedrichshain-Kreuzberg 200 m   1.600 T €
Hasselwerder Park Treptow-Köpenick 70 m   420 T €
#Schiffbauer Damm Mitte 82 m Ausgeführt durch DSK 2.000 T €
#Müggelpark Treptow-Köpenick 200 m   2.800 T €
#Humboldthafen        
Abschnitte A bis F Mitte 550 m   17.500 T

#Rummelsburger See
Westufer Friedrichshain- Kreuzberg, Lichtenberg 200 m   3.000 T €*
#Nordgraben        
Oranienburger Straße bis Schorfheidestraße Reinickendorf 1.100

m

  2.600 T €
Südpanke        
Chausseestraße bis Habersaathstraße Mitte 650 m   3.500 T €*
#Panke
Nordhafenvorbecken, linkes Ufer Mitte 80 m   900 T €

*geschätzte anteilige Projektkosten für Uferwände Kosten brutto, gerundet.

Berlin, den 18.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Flughäfen: Busaufstellbereich in der Neuköllner Straße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit eines zusätzlichen #Busaufstellbereichs in der #Neuköllner Straße zur
zuverlässigen Abwicklung der #Busverbindungen zum zukünftigen #Flughafen #BER ein?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der #Expressbus #X7 soll in einem dichten Takt den -Bahnhof #Rudow (Endpunkt der U7)
mit den beiden Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) verbinden und somit
die regelmäßige Anbindung des Flughafens BER für unsere Fahrgäste sicherstellen. Eine
von den anderen Stadtbuslinien getrennte #Betriebshaltestelle ist für einen reibungslosen
#Betriebsablauf unabdingbar, da der Betrieb dieser Linie unabhängig von ggfs. auftretenden
Problemen auf den Stadtbuslinien erfolgen muss.
Durch den Standort direkt vor der zentralen #Einstiegshaltestelle kann eine pünktliche und
zuverlässige Abfahrt der Linie X7 zu den BER-Terminals sichergestellt werden. Aufgrund
der geplanten dichten Taktfolge bis in den späten Abend hinein, sollte diese
2
Betriebshaltestelle nicht im Bereich von Wohnbauten eingerichtet werden. Voraussichtlich
werden auch die Fahrzeuge der Linie N7 in Wochenend-Nächten diese Endstelle nutzen.“
Der Aufgabenträger teilt diese Einschätzung.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergriffen das Land Berlin sowie der Bezirk Neukölln seit dem Ersuchen der BVG im
Oktober 2019, in der Neuköllner Straße einen zusätzlichen Busaufstellbereich zu ermöglichen?
Antwort zu 2:
Die notwendige Fällung von vier Bäumen ist durch den Bezirk Neukölln noch im Februar
2020 erfolgt. Diese ist die Voraussetzung für weitere Bauarbeiten in diesem Jahr.
Grundsätzlich zuständig für bauliche Veränderungen ist der Eigentümer der Straße, der
Bezirk. Dieser hat sich jedoch wegen der für ihn nicht absehbaren Kostenlast am 11.
Februar 2020 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewendet.
Eine Unterstützung ist über den SIWANA Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neu- und Ausbau
von Bushaltestellen“) möglich und wurde auch grundsätzlich zugesagt.
Frage 3:
Welche Ergebnisse brachten bisherige Gespräche, Vor-Ort-Termine und BVV-Beratungen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In einem ersten Vor-Ort-Termin mit Behördenvertretern wurde die Örtlichkeit außerhalb der
normalen Fahrbahn (Anlegung einer Busbucht) für eine sinnvolle Maßnahme erachtet, da
keine Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr und die Anwohnenden entstehen
würden. Die notwendige Fällung mehrerer Bäume wurde als bestehende Herausforderung
angenommen.
Im Rahmen einer Ausschusssitzung im Dezember 2019 erfolgte die erneute
Inaugenscheinnahme mit den politischen Vertreterinnen/Vertretern und es konnte eine
Variante gefunden werden, die die Fällung von lediglich vier Bäumen erfordert. Dieser
Variante wurde im Januar 2020 zugestimmt.“
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass die BVG ihre Finanzierungszusage, die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu
übernehmen, zurückgezogen hat?
a) Wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
b) Wenn nein, bleibt die Finanzierungszusage der BVG aufrechterhalten?
Frage 5:
Wie planen der Bezirk Neukölln sowie das Land Berlin die Anlegung des zusätzlichen Busaufstellbereichs nun
zu finanzieren?
3
Frage 8:
Ist der Senat bereits persönlich mit der BVG in den Kontakt getreten, um eine zeitnahe Umsetzung der
Maßnahme nicht zu gefährden?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht und wann plant der Senat, die Gespräche mit der BVG
aufzunehmen?
Antwort zu 4, 5 und 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Finanzierungszusage der BVG aus der Ausschusssitzung vom Dezember 2019 konnte
aufgrund der vorläufigen Wirtschaftsführung der BVG nicht gehalten werden. Sie bezog sich
auf die Fällung und Ersatzpflanzung von vier Bäumen.“
Die alleinige Zuständigkeit für das Anlegen eines solchen Bushaltebereiches im öffentlichen
Straßenland liegt beim bezirklichen Baulastträger. Der Aufgabenträger für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat für die Errichtung neuer Haltestellen lediglich eine
grundsätzliche Fördermöglichkeit aus dem SIWANA-Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neuund Ausbau von Bushaltestellen“). Der Aufgabenträger hat den Bezirk gebeten, sich für die
Planung und Realisierung direkt mit der BVG abzustimmen, bei Problemen aber angeboten
seinerseits vermittelnd tätig zu werden.
Frage 6:
Welche Kosten verursacht die Planung sowie Realisierung der Maßnahme insgesamt?
Antwort zu 6:
Die BVG schätzt die Kosten auf ca. 100.000,- Euro für die Errichtung der Haltestelle und die
damit einhergehenden Arbeiten (Grünarbeiten, Geh- und Radwegeverlegung, Versetzung
einer Straßenlampe, etc.).
Frage 7:
Welche verkehrlichen Konsequenzen sind nach der Eröffnung des Flughafens BER rund um die Neuköllner
Straße zu erwarten, insofern kein zusätzlicher Busaufstellbereich eingerichtet wird?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Flughafenbusse müssten in der Konsequenz die vorhandene und vor einem Wohnhaus
gelegene Endstelle nutzen. Für die bisher dort stehenden anderen Linien müssten
Ersatzstandorte gefunden werden, die entweder weitere innerbetriebliche Fahrwege
bedeuten oder zu ungünstigeren Umsteigebedingungen am U-Bahnhof führen würden.
Alternativ könnte auch in stadtauswärtiger Richtung auf dem rechten Fahrstreifen
gestanden werden, was allerdings zu einer massiven Beeinträchtigung des fließenden
Verkehrs einschließlich der anderen Buslinien führen würde.“
4
Frage 9:
Wann wird nach derzeitigem Stand mit der Anlegung des zusätzlichen Aufstellbereichs für Busse in der
Neuköllner Straße begonnen werden?
Antwort zu 9:
Die Bäumfällung als Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme ist erfolgt. Die weitere
Zeitplanung ist noch nicht bekannt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Ersatzloser Rückbau des Notsteges an der Lohmühlenbrücke in Berlin – Neukölln

www.berlin.de Aufgrund der Errichtung der Berliner Mauer am 13.08.1961, die die beiden Stadthälften Berlins voneinander trennte, war es nicht mehr möglich, die #Lohmühlenbrücke über den #Neuköllner #Schifffahrtskanals zu betreten. Der #Lohmühlenplatz nördlich der Brücke befand sich in Ost-Berlin und war abgesperrter Grenzbereich. Das Bauwerk hatte seine Funktion verloren. Um den Neuköllnern beidseits des Kanals erhebliche Umwege über die rd. 600 m entfernte #Wildenbruchbrücke zu ersparen, wurde im Jahr 1962 im Abstand von 60 m zur Lohmühlenbrücke ein 33 m langer #Notsteg für Fußgänger errichtet. Nunmehr bestand wieder eine Fußgängerverbindung zwischen Kielufer und Weichselplatz in Berlin-Neukölln. Dieser Notsteg hat mit dem Fall der Mauer seine eigentliche Funktion verloren. Für den weiteren Erhalt des Notsteges wäre nunmehr eine umfassende Instandsetzung durchzuführen. Die dafür erforderliche Erneuerung des Bohlenbelages, der Ersatz der Holzgeländer durch ein den heutigen Anforderungen gerechtes Stahlgeländer und des Korrosionsschutzes der Stahlkonstruktion einschließlich Einhausung würden erhebliche Kosten verursachen. Mit dem Bezirksamt Neukölln wurde Einvernehmen hergestellt, dieses aufgrund der besonderen politischen Situation Berlins hergestellte Bauwerk wieder zu entfernen. Die Demontagearbeiten erfolgen im Zeitraum vom 17. bis 21.03.2014. Das Kielufer wird aufgrund der Bautätigkeiten und zwecks Kranaufstellung für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Fuß- und Radfahrerverkehr ist – von kurzzeitigen Unterbrechungen während der Kranverschwenkungen einmal abgesehen – sichergestellt. Am 17.03.14 werden die bauvorbereitenden Arbeiten durchgeführt einschl. Entfernung des Bohlenbelages. Ab dem späten Vormittag des 18.3.2014 wird das stählerne Mittelfeld des dreiteiligen Überbaus demontiert und abtransportiert. Am folgenden Mittwoch werden mit einem kleineren Mobilkran beide Außenfelder entfernt. An den Folgetagen erfolgt die Demontage der Postamente, die Böschungsbereiche werden profiliert und die Böschungsgeländer als Absturzsicherung eingebaut. Die Kosten für die Demontagearbeiten und die Wiederherstellung der Uferbereiche betragen rund 42.000,00 €.Bilder: Luftbild Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Viele Brücken, viele Sorgen Berlin hat nur elf Millionen Euro für die Sanierung – Rudolf-Wissell-Brücke wird 2007 erneuert, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/viele-bruecken-viele-sorgen/684590.html

Berlin ist eine der #brückenreichsten Städte europaweit. Doch nur etwa elf Millionen Euro stehen jährlich bereit, um die #Bauwerke zu unterhalten. Zu wenig? Nach einem Bericht der „Bild am Sonntag“ werden bundesweit nur noch 7,1Prozent der #Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen als „sehr gut“ bewertet; im Jahr 2001 seien es noch 17,6 Prozent gewesen. Bei 12,6 Prozent der Brücken aus Spannbeton sei der Zustand „kritisch“, bei 2,4 Prozent sogar „ungenügend“.

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