Im Zuge der endgültigen #Fahrbeziehung der #BAB #A100 / #A113 im Bereich der AD #Neukölln und den Stadtstraßen #Grenzallee bzw. #Bergiusstraße müssen noch umfangreiche Straßen- und #Leitungsbauarbeiten zum Abschluss gebracht werden. Hierzu ist es notwendig ein neue #Verkehrsphase (siehe beigefügte Pläne) für den #Autoverkehr zu schaffen, welche diese Arbeiten für den #Rückbau aller vorhandenen #Provisorien der Versorgungsunternehmen wie #BWB; #Fernwärme usw. und die Verlegung der #Medien in Endlage ermöglicht. Nach Fertigstellung aller Leitungsarbeiten …
Schlagwort: BWB
Straßenverkehr: Sperrung der Buckower Chaussee für den Durchgangsverkehr doch schon ab diesem Jahr?, aus Senat
Frage 1:
Trifft es zu, dass der #Bahnübergang #Buckower Chaussee anders als in der Antwort auf meine Schriftliche
Anfrage Drs. Nr. 18/27984 vom 18. Juni 2021 ausgeführt, nicht erst ab dem 4. Quartal 2022, sondern bereits
schon in wenigen Wochen wegen #Vorbereitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) für den
#Durchgangsverkehr #gesperrt werden soll?
Frage 5a:
Ab wann muss auch der #Busverkehr umgeleitet werden?
Frage 5b:
Werden auch #Taxis, #Krankentransporte und ähnliche Dienste den Bahnübergang noch bis zur kompletten
Sperrung nutzen dürfen?
Tarife: Förderung von Firmentickets, aus Senat
www.berlin.de
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so
auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat
dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die
die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen.
Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein
gefördertes Firmenticket zu erwerben.
Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine
Beschäftigten veröffentlicht hat.
- Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum
#ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe?
Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50
Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat
2/4
schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche
Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land
Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss
ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können.
Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der
Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen
der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen
Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven
Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets
noch deutlich zu steigern. - Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für
ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten?
Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es
den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage.
Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den
Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das
gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin.
Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen
der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt.
Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss
eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket. - Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben
oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es
Individualregelungen geben soll, warum?
Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den
Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land
Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe
von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für
3/4
einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind,
sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben. - Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer,
Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen?
Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif
festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen. - Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
- Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe?
Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der
Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge
entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den
Tarifbereich Berlin AB.
Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß
§ 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger
Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum
Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel.
Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht.
Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket:
Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
#BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
15 Euro/Monat
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt
des öffentlichen Rechts
15 Euro/Monat (Beschäftigte);
365 Euro/Jahr (Auszubildende)
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
5% Rabatt, keine Zuzahlung
Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen
Rechts
15 Euro/Monat
Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB)
10 Euro/Monat; bei regelmäßigem
Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme
#Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat
#BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat
4/4
Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
#degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat
Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
15 Euro/Monat
#Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit
beschränkter Haftung
15 Euro/Monat
#HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
15 Euro/Monat
#Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen
Rechts
15 Euro/Monat
#IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
15 Euro/Monat
#Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat
#Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
15 Euro/Monat
#Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat - Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat?
Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro
veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für
das VBB-Firmenticket enthalten. - Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren
zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten?
Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter
darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und
Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und
die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten
jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen.
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen
Radverkehr: Eine unendliche Geschichte – Fertigstellung des Radwegs an der Rummelsburger Landstraße, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
3
Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
4
Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wer hat die aktuell andauernde #Sperrung des #Gleimtunnels wann und weshalb veranlasst?
Antwort zu 1:
Die aktuelle Sperrung des Gleimtunnels wurde im Zuge der Umstellung auf den Bauabschnitt
2 (BA 2) für den Bau eines #Stauraumkanales im #Mauerpark eingerichtet. Bauherr
und Auftraggeber der Gesamtbaumaßnahme sind die #BWB. Bei einem Ortstermin Ende
Juni 2019 mit der zuständigen Baufirma wurde festgestellt, dass das Baufeld für den BA 2
erweitert werden muss, um zusätzliche Arbeiten durchführen zu können (laut BWB: „Instandsetzung
Entwässerungsanlagen auf der südwestlichen Seite der Schwedter Straße
und Neubau Zielschacht und Pumpenschacht“). Eine Vollsperrung des Gleimtunnels war
dabei unumgänglich. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat die Verkehrslenkung Berlin
erteilt.
Frage 2:
Wer war in die Entscheidung zur Schließung des Gleimtunnels für den #Autoverkehr eingebunden?
2
Antwort zu 2:
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden der Straßenbaulastträger
(Straßen- und Grünflächenamt) des BA Pankow und der örtlich zuständige
Polizeiabschnitt in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.
Frage 3:
Wer wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr unter welchen Bedingungen veranlassen?
Antwort zu 3:
Die Freigabe des Gleimtunnels für den Kfz-Verkehr erfolgt nach Beendigung der Bauarbeiten
im Bereich der #Gleimstraße / #Schwedter Straße. Die Arbeitsstelle ist entsprechend
durch den Bauunternehmer nach Beendigung der Maßnahme zu beräumen und die Verkehrsfläche
für den Verkehr wieder freizugeben.
Frage 4:
Wann wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr voraussichtlich erfolgen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BWB soll die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes im Bereich
der Gleimstraße im Dezember 2019/Januar 2020 beendet werden. Im Anschluss
daran wäre die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr wieder möglich.
Frage 5:
Ist mit Verzögerungen bei der Freigabe des Gleimtunnels zu rechnen?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BWB nicht.
Frage 6:
Wer ist generell für die Instandhaltung des Gleimtunnels zuständig und wessen Versicherung trägt
eventuelle Schäden?
Antwort zu 6:
Beim sogenannten #Gleimtunnel handelt es sich um keine #Tunnelanlage, sondern um diverse
hintereinander verlaufende #Brückenbauwerke. Baulastträger für die Straße ist das
örtlich zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Pankow von Berlin. Die
Baulastträgerschaft für die Brücken ist derzeit strittig und daher teilweise Bestandteil einer
rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft
(#DB AG) bzw. dem Bundeseisenbahnvermögen (#BEV).
3
Frage 7:
In welchen Abständen wird die Statik des Gleimtunnels von wem überprüft?
Antwort zu 7:
Für #Brückenbauwerke sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erforderlich. Diese Bauwerksprüfungen
sind Sichtprüfungen und beinhalten keine statische Nachrechnung des
Bauwerks. Für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht der Straße hat das Bezirksamt
Pankow im Jahr 2016 eine Brückenprüfung der vier östlichen Trogbrücken entsprechend
DIN 1076 hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
durchführen lassen. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine erneute Brückenprüfung zwingend
notwendig. Diese ist vom Bezirksamt Pankow beauftragt und wird noch im Laufe des
Jahres 2019 erfolgen. Diese Überprüfungen sind ebenfalls Bestandteil der vorgenannten
rechtlichen Auseinandersetzung und werden daher in Form einer Ersatzvornahme durchgeführt.
Frage 8:
Welche Maßnahmen werden von welcher zuständigen Behörde ergriffen, um die regelmäßigen
Überflutungen des Gleimtunnels bei Starkregen langfristig zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Das sogenannte Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe
und bedarf einer Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Den BWB fällt dabei die Aufgabe
der Schaffung von Grundlagen zu, das heißt unter anderem die Bereitstellung von
Informationen über überflutungsgefährdete Bereiche. Der von den Berliner Wasserbetrieben
in 2018 erstellte Überstauatlas enthält hierfür Eintragungen zu historischen Überstaugeschehen.
Der Überstauatlas ist ein Informationstool zum historischen Überstaugeschehen
infolge Starkregen differenziert nach Niederschlagshäufigkeiten. Das Ergreifen von
konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Der Bereich des Gleimtunnels ist aufgrund der topographischen Lage ein Tiefpunkt der
Umgebung. In der Gleimstraße selbst ist eine funktionierende Straßenentwässerung vorhanden.
Nach Auswertung des letzten Starkregenereignisses wird das Bezirksamt Pankow
von Berlin mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Verbindung treten, um die Notwendigkeit
einer kontinuierlichen Straßenreinigung unter den Brückenbauwerken zu bekräftigen.
Hierdurch soll zukünftig der Wasserabfluss bei Starkregen erleichtert werden.
Frage 9:
Wird dem Wunsch der Berliner Wasserbetriebe Rechnung getragen, den Gleimtunnel einen Tag pro Woche
zu einer Parkverbotszone zu erklären, damit die BSR dort die notwendige Reinigung vornehmen kann und
falls nicht, wie soll der zunehmenden Verschmutzung vorgebeugt werden?
Antwort zu 9:
Ein derartiger Wunsch ist dem Straßen- und Grünflächenamt in Pankow nicht bekannt.
Hierfür müsste bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung von Haltverbotszeichen gestellt
werden. Bezüglich der Vorbeugung der zunehmenden Verschmutzung wird auf die
Antwort zu 8 verwiesen.
4
Frage 10:
In welcher Form und durch wen wurden und werden die Anwohner im Gleimkiez und im Brunnenviertel
sowie die Gewerbetreibenden und die Betreiber der Max-Schmeling-Halle über die Situation des
Gleimtunnels, die Dauer der Sperrung und mögliche Instandhaltungen informiert?
Antwort zu 10:
Im Zuge der Baumaßnahme zum Stauraumkanal Mauerpark wurden durch die Berliner
Wasserbetriebe bisher acht Anwohnerinformationen und umfangreiche Presseinformationen
erstellt und verteilt sowie ein Tag der offenen Tür mit Begehungsmöglichkeiten des
Stauraumkanals durchgeführt.
Berlin, den 22.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Radverkehr + Straßenverkehr: GITSCHINER STRASSE Bau des neues Radstreifens in Kreuzberg verzögert sich, aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article215201793/Bau-des-neues-Radstreifens-in-Kreuzberg-verzoegert-sich.html
Die Bauarbeiten für den neuen #Radstreifen in der #Gitschiner Straße werden erst #2019 fertig. Grund sind andere Baumaßnahmen.
Eigentlich sollte der Bau des neuen Fahrradstreifens in der Gitschiner Straße zwischen der #Lindenstraße und der #Böcklerstraße in Kreuzberg noch in diesem Jahr fertiggestellt werden, doch die Bauarbeiten verzögern sich nun bis voraussichtlich 2019.
Wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Dienstag bekanntgab, seien andere Baumaßnahmen in diesem Bereich der Grund für die verspätete Fertigstellung. Die Berliner #Wasserbetriebe (#BWB) müssen westlich der Alexandrinenstraße eine Trinkwasserleitung ersetzen. Auch die #BVG sei davon betroffen.
Zwischen dem Halleschen Tor und dem Schlesischen Tor wird aufgrund eines Wechsels der Gleisanlagen auf dem Viadukt der #U-Bahn-Linien 1 und 3 ein …
Straßenverkehr: Baustellen und Rohrleitungen der Berliner Wasserbetriebe, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie viele #Baustellen an #Wasserleitungen und #Kanalisationen jeglicher Art werden aktuell von den
Berliner #Wasserbetrieben bearbeitet?
Antwort zu 1:
Baustellen werden durch eigene Sanierungserfordernisse der #BWB und durch Dritte
wie den #Straßenbau, #BVG und andere Leitungsverwaltungen oder Investoren veranlasst.
Aktuell werden jährlich ca. 600 Baustellen in offener Bauweise durch die BWB
im öffentlichen Straßenland ausgeführt.
Frage 2:
Wie viele Baustellen an Wasserleitungen und #Kanälen jeglicher Art sind für die kommenden Jahre von
den Berliner Wasserbetrieben geplant?
2
Antwort zu 2:
In den nächsten Jahren wird bei den BWB auch weiterhin mit ca. 600 Baustellen in
offener Bauweise gerechnet.
Frage 3:
Welche dieser Baustellen gehen mit #Straßensperrungen von mehr als zwei Monaten einher?
Antwort zu 3:
Bei den geplanten Baustellen kann nach Einschätzung der BWB davon ausgegangen
werden, dass ca. 95 % aller Baustellen eine Bauzeit von mehr als zwei Monaten
haben.
Frage 4:
Bei welche der künftigen Baustellen muss arbeitsbedingt von erheblichen Einschränkungen im
Straßen- und /oder Schienenverkehr ausgegangen werden?
Antwort zu 4:
Aus Sicht der BWB sind derzeit im Rahmen der Umsetzung der Sanierungsstrategie
für die Hauptleitungen der Wasserversorgung sowie der Abwasserdruckrohrleitungen
keine erheblichen Einschränkungen im Schienenverkehr aufgrund von originären
Baustellen der BWB zu erwarten. Im Straßenverkehr ist nach Einschätzung der BWB
in den künftigen Jahren mit derartigen Einschränkungen in Schöneberg, Steglitz,
Lichtenberg sowie Neukölln zu rechnen.
Frage 5:
Wo kann der Baustellenatlas der Berliner Wasserbetriebe eingesehen werden?
Antwort zu 5:
Der Baustellenatlas ist eine fachliche Austauschplattform, die von einem privaten
Anbieter betrieben wird und in der die wesentlichen Infrastrukturbetreiber in Berlin
vertreten sind. Registrierte Nutzer haben einen Zugang unter
https://baustellenatlas.infrest.de/bsa-client/.
Frage 6:
Was ist die Ursache des Wasserrohrbruchs in der Semmelweisstraße vom 14.07.2018?
3
Antwort zu 6:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„Die Ursache des Rohrschadens wird bei der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung ( BAM ) untersucht. Dafür wird das Rohr am 02.08.2018 ausgebaut und
anschließend zur BAM gebracht. Aus diesem Grunde liegt hier noch keine Aussage
bezüglich der Ursache vor.“
Frage 7:
Gibt es Stellen im Rohrleitungsnetz, bei denen die Belastungssituation der Rohre ähnlich sein könnte,
wie in der Semmelweisstraße (lt. Medienberichten entstand der Rohrbruch evtl. durch Schwerlastverkehr)
und werden diese Rohrleitungen nun besonders überprüft?
Antwort zu 7:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„Sicherlich gibt es Stellen im Rohrleitungsnetz, an denen ähnliche oder möglicherweise
stärkere Belastungsbedingungen für Rohre vorhanden sind. Da die Berliner
Wasserbetriebe in den letzten Jahrzehnten bereits sehr viele Leitungen ausgewechselt
haben, sind die modernen Rohrmaterialien und -stärken auch für die zu erwartenden
Belastungen ausgewählt worden.“
Weiterhin teilen die BWB mit, dass im Rahmen ihrer Überwachungsarbeiten die vorhandenen
Rohrleitungsnetze mittels Schall- oder anderen akustischen Messungen
überprüft werden. Diese Überprüfungen, auch der entsprechenden Armaturen, erfolgt
u.a. nach den anerkannten Regeln der Technik, beschrieben im DVGW Arbeitsblatt
W 392.
Frage 8:
Wo in Berlin liegen Rohrleitungen, die älter als 80 Jahre sind und von welcher Restnutzungsdauer ist
bei diesen Rohren noch auszugehen?
Antwort zu 8:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„Leitungen mit einem Alter von über 80 Jahren finden sich im vermaschten Rohrnetz
der BWB über alle Bezirke verteilt, ausgenommen Gebiete in Marzahn, Hohenschönhausen,
Hellersdorf, die erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet und erschlossen
wurden. Bei einer ungestörten Lage, d.h. keine Baumaßnahmen oder Aufgrabungen
in unmittelbarer Nähe, ist von einer technischen Nutzungsdauer von ca.
100 Jahren auszugehen. Bei Leitungen großer Dimensionen ist aufgrund der Wanddicken
von einer Nutzungsdauer von gut 120 Jahren auszugehen. Die nach dem
technischen Regelwerk des DVGW sehr niedrigen Schadenquoten der BWB bestätigen
diese Angaben.“
4
Frage 9:
Welche Gebiete in Berlin sind aktuell noch nicht an das Abwassernetz angeschlossen und welche
Straßen betrifft dies?
Frage 10:
Wann werden die unter 9. genannten Straßen an das Berliner Abwassernetz angeschlossen??
Antwort zu 9 und zu 10:
Hierzu haben die BWB mitgeteilt:
„In Berlin gibt es insgesamt 13 Altsiedlungsgebiete* sowie 107 Lückenschlussstandorte**
die noch nicht an das Abwassernetz angeschlossen sind (s. Abb. 1).
Die 5 Altsiedlungsgebiete Biesenhorst, Schönholz, Buchholz Nord I, Karow Süd,
Karow Ost (Altsiedlung) – mit ca. 2.600 Einwohnern – werden zusammen mit Wohnungsbaustandorten
bis zum Jahr 2030 an das Abwassernetz angeschlossen. Die
Umsetzungszeiträume können unserer Antwort auf die Schriftliche Anfrage des
Abgeordneten Dirk Stettner (Drucksache 18 / 15 178, Juni 2018) entnommen werden.
Die restlichen 8 Altsiedlungsgebiete Blankenfelde Altsiedlung (Bezirk Pankow),
Schmöckwitz-Werder, Schmöckwitz Schwarzer Weg, Neu-Venedig, Rahnsdorf-
Süd, Siedlung Schönhorst, Siedlung Spreewiesen (Bezirk Treptow-Köpenick) sowie
Gatow Siedlung Habichtswald (Bezirk Spandau) – mit ca. 1.000 Einwohnern –
werden vorerst nicht erschlossen.
Die Lückenschlussstandorte – mit ca. 3.400 Einwohnern – werden langfristig sukzessive
erschlossen.
5
Abb. 1 Übersicht der Gebiete, die noch nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind
* geschlossene Siedlungsgebiete
** Straßenzüge mit Bestandsgebäuden, die sich innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe eines
sonst vollständig kanalisierten Gebietes befinden sowie weitere nicht kanalisierte kleine Einzelstandorte“
Berlin, den 09.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bahnhöfe + Bahnverkehr + S-Bahn: Bauvorbereitende Arbeiten an der Dresdner Bahn, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der bauvorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Errichtung der #Dresdner
Bahn?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Baufeldfreimachungen in #Lichtenrade und #Marienfelde wurden planmäßig
abgeschlossen. Seit Mai und bis Juli 2018 erfolgt die Umverlegung der 30 kV
#S-Bahnstromversorgung.
Derzeit erfolgen die #Kampfmittelsondierung der #BWB im Bereich Bahnübergang (BÜ)
#Säntisstraße. Beginn der Leitungsumverlegung ist im Juli 2018. Ebenfalls im Juli wird vom
13. bis 17.07. der Durchlass am Lichtenrader Graben unter Sperrung der S-Bahn in
diesem Bereich erneuert. Im Bereich der Wolziger Zeile werden die BWB die Leitungen ab
09/2018 umverlegen.
Die Ausschreibung der Bauhauptleistungen im Land Berlin wird derzeit erstellt und soll im
4. Quartal 2018 veröffentlicht werden.“
2
Frage 2:
Welcher Zeitplan liegt mit welchen Baumaßnahmen vor?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die #bauvorbereitenden Maßnahmen haben in 10/2017 begonnen und sollen bis Ende
2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die #Bauhauptleistungen bis vsl. 12/2025
umgesetzt, in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
im Abschnitt #Blankenfelde-Mahlow.“
Frage 3:
Welche Bestrebungen von Seiten des Senats gibt es, um den unter Denkmalschutz stehenden Bahnhof
„#Lichtenrade“ zu erhalten?
Frage 4:
Welche Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Lichtenrade“ sind vom Bau der Dresdner Bahn
betroffen und welche Bestrebungen gibt es hier, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen?
Antwort zu 3 und zu 4:
„Der Bahnhof Lichtenrade ist in der #Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, #Bahnhofsgebäude und #Beamtenwohnhaus, 1892;
Mittelbahnsteig mit Mobiliar, #Bahnsteighäuschen, #Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe
Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als #Baudenkmal ausgewiesen.
Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im
Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am
Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch
den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem
Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit
Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die
#Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und
räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse
gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom
13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen
zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“
Frage 5:
Welche Planungen sind beim Bahnhof #Buckower Chaussee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Buckower Chaussee wurden mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 – Marienfelde in 05/2017 genehmigt. Die
3
Baumaßnahmen umfassen die Auflösung des Bahnübergangs und Ersatz durch eine
Straßenüberführung, die in Federführung des Landes Berlin realisiert wird sowie die
Verschiebung der S-Bahnsteige unterhalb der neu zu errichtenden Straßenüberführung
bei gleichzeitiger Errichtung barrierefreier Bahnsteigzugänge.“
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr + Bahnhöfe: Bauschwerpunkt Bahnhof Karlshorst: Einschränkungen für Autofahrer und S-Bahnkunden, aus Berliner Woche
http://www.berliner-woche.de/karlshorst/verkehr/bauschwerpunkt-bahnhof-karlshorst-einschraenkungen-fuer-autofahrer-und-s-bahnkunden-d142323.html
#Dauerstau, #Parkplatznot, lange #Umwege: Die Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) rund um den #S-Bahnhof #Karlshorst sorgen für eine Menge Unannehmlichkeiten bei Anwohnern und Autofahrern. Und auch auf die S-Bahnkunden kommen in absehbarer Zeit größere Einschränkungen zu.
Die Visualisierung des beauftragten Ingenieurbüros zeigt eine vierspurige #Treskowallee mit einem schmalen grünen Mittelstreifen, #Tram-Haltestellen unter der Bahnbrücke mit direktem Zugang zum #S-Bahnsteig und separaten Radwegen. #Straßenbahnen und Autos teilen sich pro Richtung eine Spur, ungeachtet dessen fließt der Verkehr.
Bis aus dem Zukunftsbild Realität wird, vergeht aber noch viel Zeit. Erst Mitte kommenden Jahres wollen die Wasserbetriebe mit den Arbeiten rund um den S-Bahnhof Karlshorst fertig sein. Und auch dann ist ein Ende der #Verkehrsbehinderungen noch nicht in Sicht. Anschließend geht es an die Neugestaltung des Straßenraums, der Fuß- und Radwege, Tramgleise und Haltestellen unter der Bahnbrücke. Dann werden die Straßenbahnschienen von der Mitte der Fahrbahn nach außen verlegt, sodass Umsteigende zwar den Radweg, nicht aber die Straße überqueren müssen. Eine eigens installierte Ampel soll den Verkehrsfluss für Straßenbahnen und Individualverkehr regeln. Voraussichtliche Fertigstellung: Ende 2020.
Zunächst erneuern die Wasserbetriebe in der Treskowallee im großen Stil ihr Rohr- und Leitungsnetz. Die BWB investieren circa zehn Millionen Euro in 2,3 Kilometer Trink- sowie Abwasserdruckleitungen samt …
Straßenverkehr: Am Mehringdamm in Kreuzberg wird ein Jahr lang gebaut Die Berliner Wasserbetriebe bauen ab November am Platz der Luftbrücke., aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/berlin/article212374641/Am-Mehringdamm-in-Kreuzberg-wird-ein-Jahr-lang-gebaut.html
Berlin. Am #Mehringdamm und am Platz der #Luftbrücke müssen sich Anwohner und Autofahrer auf #Bauarbeiten einstellen. Vom 1. November an wollen die Berliner #Wasserbetriebe (#BWB) zwischen den Kreuzungen #Columbiadamm/Platz der Luftbrücke und #Fidicinstraße in Kreuzberg die Trink- und Abwasserleitungen sowie die Mischkanäle erneuern.
Um die Behinderungen für den fließenden Verkehr so gering wie möglich zu halten, würden die Arbeiten zunächst überwiegend im Gehwegbereich stattfinden, sagte BWB-Sprecher Stephan Natz. Die Zufahrten für Anwohner und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger blieben aber bestehen. Möglichst viele Teilbereiche würden zudem im Schlauchverfahren saniert, ohne dabei die Straße aufzugraben.
Ab Mai 2018 Engpässe am Platz der Luftbrücke
Von Mai 2018 an werde es aber am Platz der Luftbrücke zu Engpässen kommen. Dann müssten dort die Leitungen quer zu den Fahrbahnen des Mehringdamms gelegt werden. "Dies wird in mehreren Abschnitten erfolgen", kündigte Natz an. Der Verkehr werde so in beiden Fahrtrichtungen zwar eingeschränkt. Es werde aber keine Sperrungen geben. Die Berliner Wasserbetriebe lassen sich die Erneuerung ihrer Leitungen 2,5 Millionen Euro kosten. Nach Natz' Angaben sollen die Bauarbeiten am Mehringdamm rund ein Jahr in Anspruch nehmen.
Die Berliner Verkehrbetriebe (#BVG) wollen dann die bestehende Baustelle der Wasserbetriebe nutzen, um die #Tunneldecke des #U-Bahnhofs …