Für Ausflügler sowie Pendlerinnen und Pendler war das #9-Euro-Ticket im vergangenen Sommer eine große finanzielle #Entlastung. Im Mai startet nun der Nachfolger, das #Deutschlandticket – angelegt auf Dauer, gedacht als #Abo für Millionen Menschen, für zunächst 49 pro Monat. Auch hier gilt ein #Einheitspreis für alle Bus- und Bahnfahrten des #Nah- und #Regionalverkehrs im gesamten Bundesgebiet. Wie viele Menschen mit der neuen #Monatskarte dauerhaft auf Busse und Bahnen statt auf das Auto setzen werden, ist noch offen. Profiteure des neuen Angebots lassen sich aber bereits ausmachen. Eine Übersicht:
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen. Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein gefördertes Firmenticket zu erwerben. Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine Beschäftigten veröffentlicht hat.
Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe? Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50 Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat 2/4 schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können. Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets noch deutlich zu steigern.
Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten? Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage. Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin. Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt. Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es Individualregelungen geben soll, warum? Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für 3/4 einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind, sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer, Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen? Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe? Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den Tarifbereich Berlin AB. Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel. Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht. Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket: Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 15 Euro/Monat Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat (Beschäftigte); 365 Euro/Jahr (Auszubildende) Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 5% Rabatt, keine Zuzahlung Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB) 10 Euro/Monat; bei regelmäßigem Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat 4/4 Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 15 Euro/Monat #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15 Euro/Monat #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat? Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für das VBB-Firmenticket enthalten.
Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten? Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen. Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen
Der Monatspreis für das #Ticket soll im Sommer auf unter 50 Euro sinken. Allerdings hat die Vergünstigung einen Haken. Seit Langem wird darüber diskutiert, nun soll es endlich kommen: das verbilligte #Jobticket. Das neue #VBB-Firmenticket werde zur Jahresmitte eingeführt, kündigte am Freitag die Chefin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), Susanne #Henckel, über den Kurznachrichtendienst Twitter an. Einen genauen Zeitpunkt nannte sie allerdings nicht. Nur eine wichtige Bedingung: „Die #Arbeitgeber müssen einen #Zuschuss leisten – sonst gibt es das Ticket nicht“