Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel, aus Senat

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Frage 1:
Wer hat die aktuell andauernde #Sperrung des #Gleimtunnels wann und weshalb veranlasst?
Antwort zu 1:
Die aktuelle Sperrung des Gleimtunnels wurde im Zuge der Umstellung auf den Bauabschnitt
2 (BA 2) für den Bau eines #Stauraumkanales im #Mauerpark eingerichtet. Bauherr
und Auftraggeber der Gesamtbaumaßnahme sind die #BWB. Bei einem Ortstermin Ende
Juni 2019 mit der zuständigen Baufirma wurde festgestellt, dass das Baufeld für den BA 2
erweitert werden muss, um zusätzliche Arbeiten durchführen zu können (laut BWB: „Instandsetzung
Entwässerungsanlagen auf der südwestlichen Seite der Schwedter Straße
und Neubau Zielschacht und Pumpenschacht“). Eine Vollsperrung des Gleimtunnels war
dabei unumgänglich. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat die Verkehrslenkung Berlin
erteilt.
Frage 2:
Wer war in die Entscheidung zur Schließung des Gleimtunnels für den #Autoverkehr eingebunden?
2
Antwort zu 2:
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden der Straßenbaulastträger
(Straßen- und Grünflächenamt) des BA Pankow und der örtlich zuständige
Polizeiabschnitt in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.
Frage 3:
Wer wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr unter welchen Bedingungen veranlassen?
Antwort zu 3:
Die Freigabe des Gleimtunnels für den Kfz-Verkehr erfolgt nach Beendigung der Bauarbeiten
im Bereich der #Gleimstraße / #Schwedter Straße. Die Arbeitsstelle ist entsprechend
durch den Bauunternehmer nach Beendigung der Maßnahme zu beräumen und die Verkehrsfläche
für den Verkehr wieder freizugeben.
Frage 4:
Wann wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr voraussichtlich erfolgen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BWB soll die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes im Bereich
der Gleimstraße im Dezember 2019/Januar 2020 beendet werden. Im Anschluss
daran wäre die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr wieder möglich.
Frage 5:
Ist mit Verzögerungen bei der Freigabe des Gleimtunnels zu rechnen?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BWB nicht.
Frage 6:
Wer ist generell für die Instandhaltung des Gleimtunnels zuständig und wessen Versicherung trägt
eventuelle Schäden?
Antwort zu 6:
Beim sogenannten #Gleimtunnel handelt es sich um keine #Tunnelanlage, sondern um diverse
hintereinander verlaufende #Brückenbauwerke. Baulastträger für die Straße ist das
örtlich zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Pankow von Berlin. Die
Baulastträgerschaft für die Brücken ist derzeit strittig und daher teilweise Bestandteil einer
rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft
(#DB AG) bzw. dem Bundeseisenbahnvermögen (#BEV).
3
Frage 7:
In welchen Abständen wird die Statik des Gleimtunnels von wem überprüft?
Antwort zu 7:
Für #Brückenbauwerke sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erforderlich. Diese Bauwerksprüfungen
sind Sichtprüfungen und beinhalten keine statische Nachrechnung des
Bauwerks. Für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht der Straße hat das Bezirksamt
Pankow im Jahr 2016 eine Brückenprüfung der vier östlichen Trogbrücken entsprechend
DIN 1076 hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
durchführen lassen. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine erneute Brückenprüfung zwingend
notwendig. Diese ist vom Bezirksamt Pankow beauftragt und wird noch im Laufe des
Jahres 2019 erfolgen. Diese Überprüfungen sind ebenfalls Bestandteil der vorgenannten
rechtlichen Auseinandersetzung und werden daher in Form einer Ersatzvornahme durchgeführt.
Frage 8:
Welche Maßnahmen werden von welcher zuständigen Behörde ergriffen, um die regelmäßigen
Überflutungen des Gleimtunnels bei Starkregen langfristig zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Das sogenannte Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe
und bedarf einer Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Den BWB fällt dabei die Aufgabe
der Schaffung von Grundlagen zu, das heißt unter anderem die Bereitstellung von
Informationen über überflutungsgefährdete Bereiche. Der von den Berliner Wasserbetrieben
in 2018 erstellte Überstauatlas enthält hierfür Eintragungen zu historischen Überstaugeschehen.
Der Überstauatlas ist ein Informationstool zum historischen Überstaugeschehen
infolge Starkregen differenziert nach Niederschlagshäufigkeiten. Das Ergreifen von
konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Der Bereich des Gleimtunnels ist aufgrund der topographischen Lage ein Tiefpunkt der
Umgebung. In der Gleimstraße selbst ist eine funktionierende Straßenentwässerung vorhanden.
Nach Auswertung des letzten Starkregenereignisses wird das Bezirksamt Pankow
von Berlin mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Verbindung treten, um die Notwendigkeit
einer kontinuierlichen Straßenreinigung unter den Brückenbauwerken zu bekräftigen.
Hierdurch soll zukünftig der Wasserabfluss bei Starkregen erleichtert werden.
Frage 9:
Wird dem Wunsch der Berliner Wasserbetriebe Rechnung getragen, den Gleimtunnel einen Tag pro Woche
zu einer Parkverbotszone zu erklären, damit die BSR dort die notwendige Reinigung vornehmen kann und
falls nicht, wie soll der zunehmenden Verschmutzung vorgebeugt werden?
Antwort zu 9:
Ein derartiger Wunsch ist dem Straßen- und Grünflächenamt in Pankow nicht bekannt.
Hierfür müsste bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung von Haltverbotszeichen gestellt
werden. Bezüglich der Vorbeugung der zunehmenden Verschmutzung wird auf die
Antwort zu 8 verwiesen.
4
Frage 10:
In welcher Form und durch wen wurden und werden die Anwohner im Gleimkiez und im Brunnenviertel
sowie die Gewerbetreibenden und die Betreiber der Max-Schmeling-Halle über die Situation des
Gleimtunnels, die Dauer der Sperrung und mögliche Instandhaltungen informiert?
Antwort zu 10:
Im Zuge der Baumaßnahme zum Stauraumkanal Mauerpark wurden durch die Berliner
Wasserbetriebe bisher acht Anwohnerinformationen und umfangreiche Presseinformationen
erstellt und verteilt sowie ein Tag der offenen Tür mit Begehungsmöglichkeiten des
Stauraumkanals durchgeführt.
Berlin, den 22.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Eisenbahnersiedlungen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele so genannte #Eisenbahnersiedlungen gibt es in Berlin, wo liegen sie und um wie viele Wohnungen handelt es sich?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnis des Senats gibt es in Berlin keine Wohnsiedlungen mehr, deren Wohnungen ausschließlich an Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern vermietet werden. Die Wohnungen in den früheren Eisenbahnersiedlungen können nach Kenntnis des Senats heute auch von anderen Wohnungssuchenden angemietet werden, auch wenn eine besondere Berücksichtigung von Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern vereinbart wurde. Eine Aufstellung der Wohnsiedlungen in Berlin nach ehemaligen oder jetzigen Bestimmungen zur Versorgung bestimmter „Betriebsanhöriger“ ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Eisenbahnersiedlungen weiterhin im #Bundeseisenbahnvermögen (#BEV) liegen und die Wohnungen damit faktisch #Werkswohnungen sind?
Frage 3:
Wenn ja, werden alle Eisenbahnersiedlungen in Berlin von der Deutsche Wohnen SE verwaltet?
2
Frage 4:
Wenn nein, welches Eigentumskonstrukt ist für alle bzw. einzelne Eisenbahnersiedlungen gewählt worden, wem gehört der Grund und Boden, wie hoch sind die jeweiligen Eigentumsanteile an den Gebäuden, welche Sperrminorität hält das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), welchen Anteil hält die Deutsche Wohnen SE?
Antwort zu 2 bis 4:
Nach Kenntnis des Senats ist die Mehrheit an der Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH (ESG Berlin) an die GEHAG-Gruppe veräußert worden, die sich in der Folge mit der Deutschen Wohnen AG zusammenschloss. Das Bundeseisenbahnvermögen soll noch einen kleineren Anteil an der ESG Berlin besitzen.
Frage 5:
Wie viele der Mieterinnen und Mieter haben gesonderte Mietschutzregelungen erhalten, welche sind dies und für wen gelten diese wie lange?
Antwort zu Frage 5:
Der Senat ist nicht Verfahrensbeteiligter, wenn der Bund oder eine Einrichtung des Bundes mit Mieterinnen und Mietern von Wohnungen, die dem Bund oder einem seiner Einrichtungen gehören, anlässlich der Privatisierung Mietvertragsergänzungen mit über das bundesweite Mietrecht hinausgehende mieterschützenden Regelungen gewährt. Nach Kenntnis des Senats wurden dem wohnungsfürsorgeberechtigten Personenkreis (Angehörige der Deutschen Bahn usw.) vor der Privatisierung Mietvertragsergänzungen angeboten. Zu Gunsten des wohnungsfürsorgeberechtigten Personenkreises wurden nach Kenntnis des Senats Regelungen zur Begrenzung der Mieterhöhungen über das gesetzliche Maß für regelmäßig zehn Jahre, der Verzicht auf Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung sowie besondere mieterschützende Regelungen hinsichtlich der Modernisierung vereinbart. Die berechtigten Ansprüche aus den Mietvertragsergänzungen können Mieterinnen und Mieter auf zivilrechtlichem Wege durchsetzen.
Frage 6:
Trifft es zu, dass die vereinbarte Bereitstellung von Wohnungen einfacher Ausstattungskategorie im unteren Preissegment weiterhin Gültigkeit hat?
Antwort zu 6:
Dazu liegen dem Senat keinerlei Erkenntnisse vor.
Frage 7:
Steht der Senat mit dem Eigentümer/den Eigentümern der Eisenbahnersiedlungen in Kontakt und falls ja, mit welcher Zielstellung?
Antwort zu 7:
Speziell hinsichtlich der Eisenbahnersiedlungen steht der Senat mit Eigentümerinnen und Eigentümer nicht in Kontakt.
3
Frage 8:
Welche Formen der Vernachlässigung der Eisenbahnersiedlungsbestände sind dem Senat, auch durch die bezirklichen Wohnungsaufsichtsämter, bekannt?
Frage 9:
Welche Pläne zur Modernisierung von Eisenbahnersiedlungen und welche konkreten Modernisierungsmaßnahmen sind dem Senat bekannt; sind diese Modernisierungen vom Eigentümer oder vom Verwalter veranlasst worden; sind in diesem Zusammenhang auch Bauanzeigen oder Bauanträge beim zuständigen Bezirksamt eingegangen und wenn ja, wie sind diese beschieden worden?
Frage 10:
Werden durch den Eigentümer oder den Verwalter Fördermittel in Anspruch genommen?
Frage 11:
Wie viele Wohnungen in Eisenbahnersiedlungen stehen derzeit leer; sind hierfür vom Eigentümer bzw. Verwalter zweckentfremdungsrechtliche Anträge gestellt worden und wenn ja, wie wurden diese von den jeweiligen Bezirksämtern beschieden; wenn nein, wird der zweckentfremdungsrechtliche Verstoß durch das jeweilige Bezirksamt verfolgt?
Antwort zu 8 bis 11:
Aufgrund der Unkenntnis der genauen Standorte und Abgrenzung der ehemaligen Eisenbahnersiedlungen und der fehlenden Verpflichtung der Anzeige aller Modernisierungsmaßnahmen kann der Senat dazu keine Aussagen treffen.
Frage 12:
Inwiefern ist die vertragliche Regelung für die Eisenbahnerwohnungen, dass Modernisierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung des Mieters durchgeführt werden dürfen, mittlerweile wertlos, da heute Modernisierungsmaßnahmen in aller Regel zu dulden sind; gelten dennoch weiterhin spezielle Zustimmungsregelungen?
Antwort zu 12:
Die grundsätzliche Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen durch die Mieterinnen und Mieter ist nicht neu, Auch heute besteht gemäß § 555d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Duldungspflicht der Mieterinnen und Mieter nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieterhaushalt eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen der Vermieterin bzw. des Vermieters und der anderen Mieterhaushalte in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Geändert hat sich allerdings, dass die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten bei der Abwägung der Duldungspflicht außer Betracht bleiben und sie bei der Mieterhöhung nach Modernisierung zu berücksichtigen sind.
Frage 13:
Welche Härtefälle können Mieterinnen und Mieter der Eisenbahnersiedlungen gegen die Modernisierungsmaßnahen geltend machen?
4
Antwort zu 13:
Mieterinnen und Mieter in ehemaligen Eisenbahnersiedlungen können bestehende Härten wie alle anderen Mieterinnen und Mieter gemäß den Regelungen im § 555d BGB geltend machen. Bei bestehenden Mietvertragsergänzungen kann gegebenfalls ein weitergehender Mieterschutz zivilrechtlich durchgesetzt werden.
Frage 14:
Welche inhaltlichen Regelungen sehen der Senat oder die Bezirksämter für Modernisierungsvereinbarungen von Eisenbahnersiedlungen vor?
Antwort zu 14:
Spezielle Regelungen für Modernisierungsvereinbarungen von Eisenbahnersiedlungen sind dem Senat nicht bekannt.
Frage 15:
Sieht der Senat für einzelne oder alle Eisenbahnersiedlungen einen Milieuschutz als hilfreich an und hätte dieser durch Voruntersuchungen Aussicht auf Erfolg?
Antwort zu 15:
Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Bezirke alle potenziell in Frage kommenen Stadtgebiete hinsichtlich des Erfordernisses der Ausweisung als soziales Erhaltungsgebiet prüfen sollten, soweit das nicht bereits geschehen ist.
Frage 16:
Welche Unterstützung für die Mieterinnen und Mietern der Eisenbahnersiedlungen wird der Senat über die Bundesebene, die Deutsche Bahn AG, das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) und die Eisenbahnergewerkschaften organisieren?
Antwort zu 16:
Nach Auffassung des Senats bedürfen grundsätzlich alle Mieterinnen und Mieter einen besseren Schutz bei Modernisierung. Deshalb wird der Senat einen Gesetzentwurf
zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz), welcher auch zahlreiche Mietrechtsverbesserungen hinsichtlich der Modernisierung beinhaltet, in den Bundesrat einbringen.
Berlin, den 31.05.20018
In Vertretung
Scheel
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenverkehr + Straßenbahn + U-Bahn: Den Osten nicht abhängen – Überlastung der Landsberger Allee und Realisierungschancen der U-Bahnlinie 11?, aus Senat

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Frage 1:

 

Wie hat sich die #Einwohnerzahl in den Planungsräumen entlang der #Landsberger Allee in den vergangenen zehn Jahren entwickelt und wie wird sie sich auf Grundlage welcher verfügbaren Daten und Prognosen einschließlich bereits erteilter Baugenehmigungen oder beabsichtigter Wohnungsbauvorhaben in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufschlüsseln nach Planungsräumen und Jahren)?

 

Antwort zu 1:

 

Die #Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke wird auf der Ebene von 60 Prognoseräumen erstellt. In der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 – 2030 wurde der zum Zeitpunkt der Bevölkerungsprognose bekannte Neubau in größeren Vorhaben anhand des Wohnflächeninformationssystems der damaligen SenStadtUm berücksichtigt. Daten der Bevölkerungsprognose unterhalb der Prognoseraum-Ebene sind nicht verfügbar.

Die Landsberger Allee ist Bestandteil von zwei Prognoseräumen, (1102) Hohenschönhausen Süd und (1103) Lichtenberg-Nord.

 

Prognoseraum Prognosejahr

1102

1103

2016

45.006

73.070

2017

45.569

73.850

2018

45.987

74.662

2019

46.542

75.136

2020

47.094

75.332

2021

47.614

75.403

 

 

2022

48.032

75.385

2023

48.012

75.104

2024

47.986

74.827

2025

47.983

74.621

2026

47.991

74.453

2027

48.009

74.332

2028

48.030

74.242

2029

48.054

74.189

2030

48.053

74.116

 

Frage 2:

 

Wie und aus welchen Gründen hat sich das #Verkehrsaufkommen auf der Landsberger Allee in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Straßenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Neben- sowie Nachtzeiten sowie Anzahl der Berufspendler einschließlich der Berufspendler aus Brandenburg)?

 

Antwort zu 2

 

Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der Landsberger Allee in den vergangenen zehn Jahren ist in nachstehender Tabelle dargestellt. Die Daten sind den Verkehrsmengenkarten 2014, 2009 und 2005 entnommen. Die Angaben verstehen sich als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw).

 

Straßenabschnitt der Landsberger Allee

Verkehrsstärke DTVw [Kfz/24 h]

2005

2009

2014

Friedenstraße – Petersburger Straße

39.700 –

40.100

38.800

31.400 – 39.700

Petersburger Straße – Weißenseer Weg

50.400 – 59.500

43.700 –

53.400

43.800 –

49.000

Weißenseer Weg – Rhinstraße

58.100 – 64.600

50.000 – 56.600

49.700 –

61.500

Rhinstraße – Märkische Allee

56.400 – 58.500

52.300 – 55.500

50.200

Märkische Allee – Zossener Straße

31.900 –

39.700

32.700 –

41.400

28.500 – 39.300

 

Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014, 2009 und 2005 sind im Internetangebot unseres                                 Hauses                    unter                   folgendem                    Link                   zu finden: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml

Tages- und Nachtanteile können dem Leitfaden zu Hinweisen und Umrechnungsfaktoren von Verkehrsmengen entnommen werden,  welcher  unter  folgendem  Link  abrufbar ist: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/datengrundlagen/umrechnungsfaktoren/index.sht  ml

 

Spezielle Kenntnisse zu Pendlerzahlen auf der Landsberger Allee liegen dem Berliner Senat nicht vor.

 

 

 

Frage 3:

 

Wie und aus voraussichtlich welchen Gründen wird sich das Verkehrsaufkommen auf der Grundlage welcher verfügbaren Daten und Prognosen auf der Landsberger Allee in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Straßenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Neben- sowie Nachtzeiten sowie Anzahl der Berufspendler einschließlich der Berufspendler aus Brandenburg)?

 

Antwort zu 3

 

Das prognostizierte Verkehrsaufkommen auf der Landsberger Allee ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Eine zeitlich differenzierte Ausweisung ist nicht verfügbar.

Die Daten sind der Basis-Version der Verkehrsprognose 2030 des Landes Berlin, Modellstand IV / 2017 entnommen. Das Verkehrsmodell 2030 berücksichtigt die Einwohnerprognose 2015-2030 sowie die Infrastrukturmaßnahmen des StEP Verkehr 2025. Dieser befindet sich aktuell in Überarbeitung.

 

Die Angaben verstehen sich als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw).

 

Straßenabschnitt der Landsberger Allee

Verkehrsbelegung 2030 DTVw [Kfz/24

h]

Friedenstraße – Petersburger Straße

ca. 34.000

Petersburger Straße – Weißenseer Weg

ca. 45.000 – 52.000

Weißenseer Weg – Rhinstraße

ca. 50.000 – 60.000

Rhinstraße – Märkische Allee

ca. 57.000 – 61.000

Märkische Allee – Zossener Straße

ca. 30.000 – 37.000

 

Frage 4:

 

Wie haben sich welche Schadstoff- und #Lärmemissionen auf der Landsberger Allee in den vergangenen zehn Jahren aus welchen Gründen entwickelt und wie oft wurden wann welche Grenzwerte überschritten (bitte aufschlüsseln nach Jahren und wenn möglich Straßenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Neben- und Nachtzeiten)?

 

Antwort zu 4

 

Eine Aufschlüsselung der #Luftschadstoffbelastung nach Wochentagen und Verkehrszeiten an der Landsberger Allee ist nicht möglich, da zum einen Messungen nur anhand vereinfachter Probenahme als Zweiwochenwerte vorliegen, zum anderen Modellrechnungen nur das Jahresmittel berücksichtigen. Die zweiwöchigen Messdaten erlauben zudem nur im Jahresmittel eine belastbare Aussage.

 

An der Landsberger Allee 6-8 (MS547) im Bereich zwischen Friedenstraße und Ernst- Zinna-Weg wird vom Berliner Luftgütemessnetz ein vereinfachtes Messverfahren eingesetzt, um die NO2- und Ruß (EC) – Jahreswerte abzuschätzen. Aus den Ruß- Messungen werden Feinstaub-PM10-Jahreswerte bestimmt.

 

 

Jahr

NO2

Jahresmitt el [µg/m³]

PM10 abgeschätztes Jahresmittel [µg/m³]

Ruß (EC) abgeschätztes Jahresmittel [µg/m³]

2007

57

31

5,3

2008

53

31

4,6

2009

55

35

6,1

2010

54

34

4,8

2011

56

33

5,1

2012

53

30

4,2

2013

57

30

3,1

2014

52

34

3,3

2015

55

32

2,8

2016

52

Keine Abschätzung aus EC

2,9

NO2: Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: 40 µg/m³ im Jahresmittel PM10: Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: 40 µg/m³ im Jahresmittel  EC (Ruß): in der mittlerweile aufgehobenen 23. BImSchV galt ein Prüfwert von 8 µg/m³ im Jahresmittel

 

Modellierungen der Luftschadstoffbelastung an der Landsberger Allee haben ergeben, dass der höchst belastete Abschnitt zwischen Langenbeckstraße und Virchowstraße liegt, der zweithöchst belastete Abschnitt zwischen Friedenstraße und Ernst-Zinna-Weg.

An der Landsberger Allee zwischen Friedenstraße und Ernst-Zinna-Weg wurde in den letzten zehn Jahren durchgängig der NO2-Jahresgrenzwert überschritten. Die jährlichen Schwankungen lassen sich vornehmlich durch unterschiedliche Witterungslagen erklären. Hinsichtlich der Überschreitung des NO2-Jahresgrenzwertes ist der Straßenverkehr der mit großem Abstand wichtigster Verursacher mit einem Anteil von durchschnittlich 75%, wobei Dieselfahrzeuge zum überwiegenden Teil für die NO2-Überschreitungen verantwortlich gemacht werden müssen. Andere Quellen sind nachrangig. In den letzten 10 Jahren hat sich keine nennenswerte Abnahme der NO2-Konzentrationen eingestellt.

Einer der Gründe hierfür ist die starke Zunahme der Dieselfahrzeuge. Hatten im Jahr 2002 noch ca. 14 % der Pkw Dieselmotoren, so stieg der Anteil im Jahr 2015 auf über 35 %.

Zudem hat sich gezeigt, dass Dieselfahrzeuge des neueren Abgasstandards EURO 5 zum Teil höhere NOx-Emissionen erzeugen als Dieselfahrzeuge mit dem älteren EURO-3 und – 4 – Standard.

 

Etwa 36% der Feinstaub (PM10) – Belastung an einer Hauptverkehrsstraße wird durch Quellen in Berlin verursacht. Von den Berliner Quellen erreicht der Kfz-Verkehr den mit Abstand größten Verursacherteil. Sein Anteil beträgt ca. 27 % der gesamten Feinstaubbelastung. Dabei dominiert der Beitrag aus Abrieb und Aufwirbelung.

Die Rußkonzentrationen haben in den letzten 10 Jahren kontinuierlich abgenommen. Die Einführung der Umweltzone hat dazu geführt, dass der Dieselrußausstoß um 50 % reduziert werden konnte.

 

Die folgenden Angaben zur Verkehrslärmbelastung beruhen auf den strategischen Lärmkarten aus den Jahren 2007, 2012 und 2017. Ermittelt werden hierbei der LDEN, ein gewichteter Ganztagesindex, sowie der LN als Index für die nächtliche Lärmbelastung zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr. Die Ermittlung erfolgt entsprechend bundesweit verbindlicher vorgegebener Berechnungsverfahren. Die Indices sind Mittelungspegel und beziehen sich auf einen repräsentativen Jahrestag; eine Aufschlüsselung nach Wochentagen und Verkehrszeiten ist nicht möglich.

 

Die Darstellung erfolgt in Rasterkarten in Klassen von 5 dB(A), zudem werden für alle Wohngebäude Fassadenpegel ausgewiesen, die im Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einsehbar sind (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/ib705.htm).

Die Landsberger Allee zeigt insgesamt eine sehr hohe Verkehrslärmbelastung. Die höchsten Belastungen treten dabei im Abschnitt Platz der Vereinten Nationen bis Petersburger Straße mit Pegelwerten von 75 bis 80 dB(A) für den LDEN und 65 bis 70 dB(A) in der Nacht auf. In den übrigen Abschnitten liegt die Lärmbelastung für den LDEN zwischen 65 bis 75 dB(A) und zwischen 60 bis 65 dB(A) in der Nacht. Die Entwicklung der Lärmbelastung in der Landsberger Allee ist zwischen 2007 bis 2017 bedingt durch Abnahmen in der Verkehrsbelastung leicht rückläufig. Die Abnahmen liegen aber in einem Bereich von rund 1 dB(A) und sind daher in den Rasterkarten nur schwer erkennbar.

Für Verkehrslärm gibt es im nationalen Recht keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte für bestehende Verkehrswege.

 

Frage 5:

 

Wie und aus welchen Gründen haben sich die #Nutzungszahlen der #Tramlinien #M5, #M6, #M8, #M17, #16, #21, #27 und #37 in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Streckenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Neben- sowie Nachtzeiten sowie Anzahl der Berufspendler einschließlich der Berufspendler aus Brandenburg)?

 

Antwort zu 5

 

Die BVG teilt dazu mit: Für die Wochentage Montag bis Freitag zeigt sich im Vergleich der Jahre 2007 und 2016 folgende positive Entwicklung der Fahrgastfahrten:

Insgesamt liegen die Zunahmen der Fahrgastzahlen auf den radialen Linien in der Hauptverkehrszeit (HVZ) bei bis zu 35 %. Auf der Linie 21 zeigt sich eine stärkere Zunahme.

Die Zuwächse in der Nebenverkehrszeit (NVZ) und im Nachtverkehr fallen zum Teil deutlich höher aus, was auf das geänderte Mobilitätsverhalten der Berliner Bevölkerung zurückzuführen ist.

 

1.     Im Korridor der Linien M5, M6, M8:

Stadteinwärts

 

HVZ

 

NVZ

 

Nacht

·Oderbruchstr. – S Landsberger Allee (M5, M6)

17,20%

23,00%

63,80%

·Landsberger Allee/Karl-Lade-Str. – S Landsberger Allee (M8)

17,20%

41,10%

154,80%

·S Landsberger Allee – Landsberger Al./Petersburger Str.

25,20%

43,20%

52,80%

Stadtauswärts

HVZ

NVZ

Nacht

·Landsberger Al./Petersburger Str. – S Landsberger Allee

35,10%

23,40%

251,50%

·S Landsberger Allee – Landsberger Allee/Karl-Lade-Str. (M8)

21,10%

32,40%

203,90%

S Landsberger Allee – Oderbruchstr. (M5, M6)

24,30%

10,50%

377,10%

 

 

 

2. Korridor Linien M17, 27, 37:

HVZ

NVZ

Nacht

·U Tierpark -Treskowallee/HTW

15,70%

2,20%

367,50%

·Wilhelminenhofstr./Edisonstr. – Brückenstr.

22,50%

30,20%

24,00%

 

3. Korridor Linien M6, 16:

Stadteinwärts

HVZ

NVZ

Nacht

·Arendsweg -Genslerstr.

24,80%

40,30%

73,20%

Stadtauswärts

HVZ

NVZ

Nacht

·Genslerstr. – Arendsweg

30,50%

27,10%

486,50%

 

4. Korridor Linie 21:

HVZ

NVZ

Nacht

·Bersarinplatz – U Frankfurter Tor

44,90%

101,30%

·U Frankfurter Tor – Bersarinplatz

117,10%

48,10%

 

 

 

Angaben zu Berufspendlern liegen uns nicht vor.

 

Frage 6:

 

Wie werden sich voraussichtlich die Nutzungszahlen der Tramlinien M5, M6, M8, M17, 16, 21, 27 und 37 auf der Grundlage welcher verfügbaren Daten und Prognosen in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Streckenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Neben- Nachtzeitzeiten sowie Anzahl der Berufspendler einschließlich der Berufspendler aus Brandenburg)?

 

Antwort zu 6

 

Die BVG teilt dazu mit: Unsere Quellen sind öffentlich vorliegende  Bevölkerungsprognosen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie ergänzende Expertenschätzungen der BVG. Bezugszeitraum für die Schriftliche Anfrage ist 2017-2026, der in der aktuell vorliegenden Bevölkerungsprognose 2015-2030 enthalten ist.

Für die Nord-Süd-Tangente (Straßenbahnlinien M17/27/37) wird das Wachstum maßgeblich durch das Einwohnerwachstum der anliegenden Bezirke Treptow-Köpenick und Lichtenberg bestimmt. Insbesondere der Ortsteil Karlshorst nimmt hier stärker als benachbarte Ortsteile zu. Daher kann für die genannten Linien ein Wachstum von 10 % für 2017-2026 angenommen werden.

Die Radiale Landsberger Allee (Straßenbahnlinien M5/M6/M8 bzw. M6/16) wird durch das Einwohnerwachstum in den anliegenden Bezirken sowie das Arbeitsstättenwachstum im Bereich der City um den Alexanderplatz bestimmt. Hieraus ergibt sich ein Wachstumsfaktor von 8 % für 2017-2026.

Das Wachstum der Linie 21 ist unter zwei Aspekten zu betrachten: Deren Anbindung an das Ostkreuz und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Verkehre werden planerisch durch eine weitere Linie (22) berücksichtigt.

Für die Linie 21 im Bereich Lichtenberg (Loeperplatz – Herzbergstraße – Siegfriedstraße) kann darüber hinaus noch von einem 6 %-Wachstum wegen der strukturellen Entwicklung des Bezirks Lichtenberg für die Jahre 2017-2026 ausgegangen werden.

 

Frage 7:

 

Wie und aus welchen Gründen haben sich die Kapazitäten der Tramlinien M5, M6, M8, M17, 16, 21, 27 und

37 in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Streckenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Nebenzeiten)?

 

Antwort zu 7

 

Die BVG teilt dazu mit: Die Kapazitäten sind jeweils in Abhängigkeit zu der unter Frage 5 genannten Fahrgastentwicklung, den konkreten  Leistungsbestellungen des Aufgabenträgers, der Verfügbarkeit von Fahrzeugkapazitäten und der Durchlassfähigkeit der Verkehrsanlagen und Knotenpunkte angepasst worden. Hierbei finden die Regelungen des Nahverkehrsplans und des Verkehrsvertrags zu maximalen Auslastungen Anwendung.

 

Frage 8:

 

Wie werden sich voraussichtlich die Kapazitäten der Tramlinien M5, M6, M8, M17, 16, 21, 27 und 37 auf der Grundlage welcher verfügbaren Daten und  Prognosen in  den nächsten  zehn Jahren entwickeln (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Streckenabschnitten, Wochentagen und Verkehrszeiten wie zum Beispiel Berufsverkehrszeiten und Nebenzeiten)?

 

Antwort zu 8

 

Die BVG teilt dazu mit: Die Kapazitäten werden jeweils in Abhängigkeit zu der unter Frage

6 genannten Fahrgastentwicklung, den konkreten Leistungsbestellungen des Aufgabenträgers, der Verfügbarkeit von Fahrzeugkapazitäten und der Durchlassfähigkeit der Verkehrsanlagen und Knotenpunkte angepasst. Hierbei finden die Regelungen des Nahverkehrsplans und des Verkehrsvertrags zu maximalen Auslastungen Anwendung.

 

Frage 9:

 

Welche maximal mögliche Beförderungskapazität hat aktuell eine Straßenbahntraktion auf den Linien M5, M6, M8, M17, 16, 21, 27 und 37 und was wäre aus betriebstechnischen Gründen entsprechend die maximal mögliche Beförderungskapazität zwischen den Endhaltestellen auf diesen Linien innerhalb einer Stunde?

 

Antwort zu 9

 

Die BVG teilt dazu mit: Die maximal mögliche Beförderungskapazität steht in Abhängigkeit zum Gesamtkonzept zum Fahrzeugeinsatz im gesamten Liniennetz. Die Bandbreite der möglichen Fahrzeugkapazitäten reicht von einem einfachen Straßenbahnfahrzeug der GT- Serie mit rund 150 Plätzen bis zu einem Einsatz dieser Fahrzeuge in Doppeltraktion mit dann 300 Plätzen. Eine netzweite Simulation mit einem Maximalszenario für die genannten Linien gibt es aktuell nicht.

 

Frage 10:

 

Was ist aktuell die maximale Beförderungskapazität einer U-Bahntraktion (bitte aufschlüsseln nach Profilbreiten)?

 

Antwort zu 10

 

Die BVG teilt dazu mit: Die maximale #Beförderungskapazität eines U-Bahnzuges beträgt im Kleinprofilnetz auf den Linien #U1 bis #U4 jeweils 646 Personen (8-Wagen-Zug Typ IK) und im Großprofilnetz auf den Linien #U5 bis #U9 jeweils 748 Personen (6-Wagen-Zug Typ H).

 

Frage 11:

 

Wie stellt sich aktuell der Sachstand hinsichtlich der im #Flächennutzungsplan freigehaltenen Flächen für die geplante -Bahn-Linie 11 dar?

 

Frage 12:

 

Wann wurden zuletzt welche Planungen für die mögliche Realisierung der U-Bahnlinie 11 durch wen betrieben und wie sehen diese im Hinblick auf

  1. Profilgröße,
  2. Streckenverlauf,
  3. Stationen und Bahnhofsnamen,
  4. Taktungen,
  5. Beförderungskapazitäten,
  6. Baukostenschätzungen,
  7. Bauzeitschätzungen,
  8. Bauweise,
  9. Abschnittsrealisierungen und/oder
  10. sonstigen Faktoren aus? Frage 14:

In welchen Bauabschnitten wäre die mögliche U-Bahnlinie 11 realisierbar?

 

Antwort zu 11, 12 und 14

 

Die Fragen 11, 12 und 14 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nach dem Wiedervereinigungsprozess der beiden getrennten Berliner Stadthälften wurden Anfang der 1990er Jahre durch die damalige Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe auch mehrere Stadtbereiche identifiziert, für die perspektivisch der Bau von weiteren U- Bahn-Strecken sinnvoll erschien. Dabei lagen für die U-Bahn-Linie 11 sehr optimistische Annahmen zu Grunde.

Aufgrund sehr stark gestiegener U-Bahn-Baukosten und angesichts einer grunderneuerten, leistungsfähigen Straßenbahntrasse in der Verkehrsachse der Landsberger Allee scheint aus heutiger Sicht die Realisierung der U11 doch in weiter Ferne zu liegen.

Dennoch ist die Trasse der #U11 weiterhin im Flächennutzungsplan freigehalten und auch die langfristige weitere Trassenfreihaltung sinnvoll, da künftigen Generationen die Anlage weiterer Verkehrsverbesserungen ermöglicht werden soll.

Der Streckenverlauf der U-Bahn-Linie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin ersichtlich. Genauere Planungen, auch zu Baukosten, Bauzeiten und möglichen Bauabschnitten, existieren nicht. Notwendige Flächen für die Trasse und Bahnhöfe einschließlich Zugängen werden gemäß Regelbreiten freigehalten.

 

 

 

 

 

Frage 13:

 

Welche Fahrzeiten auf welchen möglichen Streckenabschnitten der möglichen U-Bahnlinie 11 würden sich schätzungsweise ergeben?

 

 

 

Antwort zu 13

 

Ausgehend von den Fahrzeiten der U-Bahnlinien im Großprofil kann eine durchschnittliche Fahrzeit zwischen zwei Bahnhöfen inklusive Bahnhofsaufenthalt von 1,5 Minuten angenommen werden.

 

Frage 15:

 

Welche weiteren Informationen gibt es ggf. im Kontext dieser Schriftlichen Anfrage, die für das Verständnis des Sachverhaltes relevant sind?

 

Antwort zu 15 Keine.

 

 

Berlin, den 22.12.2017 In Vertretung

 

 

J e n s – H o l g e r  K i r c h n e r

…………………………..

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + BVG + S-Bahn + Straßenverkehr: Wie vier Millionen Berliner mobil bleiben sollen In Berlin wird’s enger: Die Politik diskutiert, wie der Stadtverkehr in Zukunft gelenkt werden muss. Die BVG hat Wünsche, die Forscher haben Ideen. Und Pankows Stadtrat witzelt über die Autobahn. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-zur-verkehrspolitik-wie-vier-millionen-berliner-mobil-bleiben-sollen/13437834.html

Um neue #Verkehrslösungen für Berlin wird es künftig wohl noch viel mehr Auseinandersetzungen geben. Angesichts des bis zum Jahr 2030 prognostizierten #Bevölkerungszuwachses auf vier Millionen Einwohner rechnet der Pankower Vize-Bürgermeister und Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) mit einem „Kampf um den Platz im öffentlichen Raum“ zwischen Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, während Weert Canzler vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung findet, Parkplätze müssten „grundsätzlich gebührenpflichtig“ und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor aus der Stadt „herausgedrängt“ werden.

Auch aktuelle verkehrspolitische Streitthemen wie der Weiterbau der Autobahn #A100 und das #Fahrrad-Volksbegehren kamen zur Sprache, als in der Urania am Montagabend über die „#Mobilität in Berlin 2030“ diskutiert wurde. Dazu hatten die #Architektenkammer Berlin und der Tagesspiegel eingeladen. Einig waren sich alle Redner zumindest in einem: So wie bisher kann es nicht weitergehen.

Der Senatsplaner ist für mehr Parkgebührenzonen

„Wir haben immer noch zu wenig Parkraumbewirtschaftung“, sagte der Leiter der Abteilung Verkehr in der Stadtentwicklungsverwaltung, Burkhard Horn. Leider hätten einige Bezirksämter offenbar „Angst vor einem Bürgerentscheid wie in Charlottenburg“, wo 86,9 Prozent der teilnehmenden Einwohner vor neun Jahren gegen eine Ausweitung der Gebührenzonen gestimmt hatten.

BVG möchte Straßen nur für Busse und Trams

Gerd Nowakowski, Leitender Redakteur des Tagesspiegels und Moderator des Abends, fragte den BVG-Vertreter Klaus Emmerich, warum eigentlich „die Busse immer langsamer werden“ und nur noch mit durchschnittlich …

U-Bahn + Straßenbahn + Bus: Nahverkehr Straßenbahnen und Busse fahren bald häufiger , aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article206939161/Strassenbahnen-und-Busse-fahren-bald-haeufiger.html

Die Berliner werden mehr – und damit auch die Nutzer von Bussen und Bahnen. Die Verkehrsunternehmen reagieren mit #Taktverdichtungen.

Das starke #Bevölkerungswachstum in Berlin – zuletzt verzeichnete die Stadt jährlich zwischen 40.000 und 45.000 neue Einwohner – bedeutet auch Veränderungen beim Transport. Zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr. Weil S-Bahn GmbH und Berliner Verkehrsbetriebe so viele neue Kunden zählen, wird auf vielen Strecken der #Takt verdichtet. Für das Jahr 2016 sind laut Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) folgende Verbesserungen vorgesehen:

U-Bahn-Linie 6 – Verdichtung des Angebots in der Hauptverkehrszeit morgens und nachmittags auf einen Vier-Minuten-20-Sekunden-Takt (schrittweise Umsetzung bis Sommer 2016).

Straßenbahn M5: Ab September 2016 Ausdehnung des Fünf-Minuten-Takts zwischen Landsberger Allee und Hohenschönhausen (Haltestelle Zingster Straße) Mo.–Fr. abends bis 20 Uhr.

M6/M8: Ab September 2016 Ausdehnung des Fünf-Minuten-Takts zwischen Landsberger Allee und S-Bahnhof Marzahn (M6) beziehungsweise Ahrensfelde (M8) Mo.–Fr. morgens bis 9 Uhr, abends bis 20 Uhr.

Linie 63: Ab Frühjahr 2016 Verlängerung bis Mahlsdorf, Rahnsdorfer Straße damit Einführung des Zehn-Minuten-Takts zwischen Köpenick und Rahnsdorfer Straße.

Bus M27: Verdichtung vom bisherigen Zehn-Minuten-Takt auf einen Sechs-/Sieben-Minuten-Takt zwischen Jungfernheide und …

Bahnhöfe: S-Bahnhöfe: Auf Abwegen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/zeitung/s-bahnhoefe-auf-abwegen/250902.html

Der #Bund #verkauft -Bahnhöfe in Berlin und setzt sich dabei über jahrzehntelang gewachsene Strukturen hinweg. Die Besitzer von Läden und Gaststätten der verkauften Bahnhöfe erhalten Kündigungen und Mieterhöhungen, weil die neuen Eigentümer von ihrer Immobilie eine höhere Rendite erwarten. Im Zuge der #Bahnreform 1993 war der #Immobilienbesitz der Bahn aufgeteilt worden. Die betriebsnotwendigen Teile erhielt die neu gegründete Deutsche Bahn AG. Alle anderen Flächen blieben beim Bund. Seither gehören dem Staat ehemalige #Bahngrundstücke, #Eisenbahnerwohnungen und auch #Bahnhofsgebäude.

„Bahnhöfe: S-Bahnhöfe: Auf Abwegen, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesen