Bahnhöfe + Bahnverkehr + S-Bahn: Bauvorbereitende Arbeiten an der Dresdner Bahn, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der bauvorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Errichtung der #Dresdner
Bahn?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Baufeldfreimachungen in #Lichtenrade und #Marienfelde wurden planmäßig
abgeschlossen. Seit Mai und bis Juli 2018 erfolgt die Umverlegung der 30 kV
-Bahnstromversorgung.
Derzeit erfolgen die #Kampfmittelsondierung der #BWB im Bereich Bahnübergang (BÜ)
äntisstraße. Beginn der Leitungsumverlegung ist im Juli 2018. Ebenfalls im Juli wird vom
13. bis 17.07. der Durchlass am Lichtenrader Graben unter Sperrung der S-Bahn in
diesem Bereich erneuert. Im Bereich der Wolziger Zeile werden die BWB die Leitungen ab
09/2018 umverlegen.
Die Ausschreibung der Bauhauptleistungen im Land Berlin wird derzeit erstellt und soll im
4. Quartal 2018 veröffentlicht werden.“
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Frage 2:
Welcher Zeitplan liegt mit welchen Baumaßnahmen vor?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die #bauvorbereitenden Maßnahmen haben in 10/2017 begonnen und sollen bis Ende
2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die #Bauhauptleistungen bis vsl. 12/2025
umgesetzt, in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
im Abschnitt #Blankenfelde-Mahlow.“
Frage 3:
Welche Bestrebungen von Seiten des Senats gibt es, um den unter Denkmalschutz stehenden Bahnhof
#Lichtenrade“ zu erhalten?
Frage 4:
Welche Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Lichtenrade“ sind vom Bau der Dresdner Bahn
betroffen und welche Bestrebungen gibt es hier, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen?
Antwort zu 3 und zu 4:
„Der Bahnhof Lichtenrade ist in der #Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, #Bahnhofsgebäude und #Beamtenwohnhaus, 1892;
Mittelbahnsteig mit Mobiliar, #Bahnsteighäuschen, #Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe
Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als #Baudenkmal ausgewiesen.
Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im
Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am
Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch
den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem
Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit
Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die
#Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und
räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse
gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom
13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen
zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“
Frage 5:
Welche Planungen sind beim Bahnhof #Buckower Chaussee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Buckower Chaussee wurden mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 – Marienfelde in 05/2017 genehmigt. Die
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Baumaßnahmen umfassen die Auflösung des Bahnübergangs und Ersatz durch eine
Straßenüberführung, die in Federführung des Landes Berlin realisiert wird sowie die
Verschiebung der S-Bahnsteige unterhalb der neu zu errichtenden Straßenüberführung
bei gleichzeitiger Errichtung barrierefreier Bahnsteigzugänge.“
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + Bahnverkehr + barrierefrei: Deutsche Bahn reagiert auf Kritik zum Bahnübergang Säntisstraße Für ihre nicht barrierefreie Fußgängerbrücke am Bahnübergang Säntisstraße muss die Deutsche Bahn seit Monaten heftige Kritik einstecken. , aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/marienfelde/bauen/deutsche-bahn-reagiert-auf-kritik-zum-bahnuebergang-saentisstrasse-d159926.html

In einem Schreiben verweist die #Bahn erneut auf die bereits bekannte Argumentation, dass die Herstellung eines #barrierefreien #Provisoriums angesichts des „relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern“ aus Sicht des #Eisenbahnbundesamts als #Planfeststellungsbehörde als „unverhältnismäßig“ angesehen wurde. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen zufolge bereits vor gut zwei Jahren auf die fehlende Barrierefreiheit der geplanten #Überquerung hingewiesen. Dies sei damals im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auf Nachfrage vom 1. Februar 2016 dem Land Berlin mitgeteilt worden.

Überraschenderweise, so schreibt die Bahn, hätten sich der Senat und der Bezirk damals mit der Planung einverstanden gezeigt. Tempelhof-Schöneberg habe die Aufrechterhaltung der Überquerungsmöglichkeit bis 2021 während des Ausbaus der #Dresdner Bahn „bei Berücksichtigung einer entsprechenden Beleuchtung auch ohne Barrierefreiheit als wirkungsvoll angesehen“. „Weitere Forderungen für eine Barrierefreiheit der bauzeitlichen #Fußgängerbrücke wurden nicht an uns herangetragen“, schreibt das Unternehmen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf hat nun eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus eingereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Obwohl die Deutsche Bahn einen Alleingang von sich weist, hält sie Veränderungen der Brücke …