Frage 1:
Trifft es zu, dass der #Bahnübergang #Buckower Chaussee anders als in der Antwort auf meine Schriftliche
Anfrage Drs. Nr. 18/27984 vom 18. Juni 2021 ausgeführt, nicht erst ab dem 4. Quartal 2022, sondern bereits
schon in wenigen Wochen wegen #Vorbereitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe (#BWB) für den
#Durchgangsverkehr #gesperrt werden soll?
Frage 5a:
Ab wann muss auch der #Busverkehr umgeleitet werden?
Frage 5b:
Werden auch #Taxis, #Krankentransporte und ähnliche Dienste den Bahnübergang noch bis zur kompletten
Sperrung nutzen dürfen?
Antwort zu 1, 5a und 5b:
Laut Aussage der DB AG soll der Bahnübergang an der Buckower Chaussee
voraussichtlich Ende des Jahres für den motorisierten #Individualverkehr geschlossen
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werden. Diese Sperrung ist auf die Vorbereitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe
(BWB) zurückzuführen. Der Fuß- und #Radverkehr sowie der Busverkehr können den
Bahnübergang noch bis Dezember 2022 nutzen. Beim Vorliegen der rechtlichen
Voraussetzungen dürfen gem. § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung bestimmte
#Einsatzfahrzeuge den Bahnübergang ebenfalls befahren.
Ab Dezember 2022 wird der Bahnübergang für die Errichtung der neuen
Straßenüberführung komplett außer Betrieb genommen und eine #Querung des
Bahnüberganges ist nicht mehr möglich. Der Busverkehr wird ab Dezember 2022
umgeleitet, eine #Fußgängerüberführung inklusive #Aufzugsanlagen wird errichtet.
Frage 2:
Was ist der Grund dafür, dass binnen weniger Monate die Sperrung zeitlich deutlich vorgezogen und damit
ausgeweitet wird?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu mit, dass erst nach verspäteter Übergabe und Genehmigung der
Ausführungsplanung der BWB ersichtlich wurde, dass ein Konflikt zwischen dem
Platzbedarf für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten durch die BWB und der
Aufrechterhaltung des Individualverkehrs während der Arbeiten der DB AG besteht. Die
DB AG teilt weiter mit, dass eine Sperrung des Bahnüberganges nach derzeitigem
Planungsstand nur für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen ist (siehe hierzu
auch Antwort zu Frage 1).
Frage 3:
Welche Bemühungen wurden und werden unternommen, um die Bauzeit und damit die lange Zeit der
Sperrung des stark frequentierten Bahnübergangs auf eine möglichst kurze Zeitspanne zu begrenzen? Wird
es beispielsweise Spät-/Nacht- und Wochenendschichten geben?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt mit, dass alle Arbeiten im Einklang mit den Auflagen der Planfeststellung
erfolgen. Ferner wird es temporär auch Spät- / Nacht- und Wochenendarbeiten unter
Beachtung des Lärmschutzes geben.
Frage 4:
Ist gewährleistet, dass mit Beginn der Sperrung des Bahnübergangs Buckower Chaussee die
Umleitungsstrecken möglichst ohne Einschränkungen befahrbar sind?
Antwort zu 4:
Die Umleitungsstrecke über die Säntisstraße und den Richard-Tauber-Damm wird mit
jeweils mindestens einem Fahrstreifen pro Richtung weiterhin befahrbar sein. Derzeit sind
dem Senat keine anderen Verkehrseinschränkungen während der Sperrung des
Bahnüberganges bekannt.
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Frage 4a:
Wann soll die neue Unterführung an der Säntisstraße für den Verkehr freigegeben werden?
Antwort zu 4a:
Die Verkehrsfreigabe der Säntisstraße ist am 22.11.2021 erfolgt.
Frage 4b:
Wie lange wird es am S-Bahnhof Schichauweg noch die Einschränkung geben, dass baubedingt nur eine
Fahrbahnseite befahrbar ist und der Verkehr ampelgeregelt nur abwechselnd diesen Bereich passieren
kann?
Antwort zu 4b:
Seit dem 15.11.2021 steht dem Verkehr an der Eisenbahnüberführung Schichauweg
wieder jeweils ein Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung.
Frage 4c:
Werden rechtzeitig die Umleitungsstrecken insbesondere von der Buckower Chaussee über den Richard-
Tauber-Damm zur Säntisstraße an das deutlich höhere Verkehrsaufkommen angepasst, indem z. B.
Lichtsignalanlagen neu programmiert oder die Fahrbahnaufteilungen verändert werden?
Antwort zu 4c:
Das Erfordernis zur Anpassung der Lichtzeichenanlagen im Zuge der Einrichtung der
Umleitungsstrecke über die Säntisstraße und den Richard-Tauber-Damm wird derzeit
geprüft. Eine Anpassung oder Änderung der vorhandenen Fahrbahnaufteilungen auf der
Umleitungsstrecke ist gegenwärtig nicht geplant.
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Bus- und Radverkehr sowie Fußgänger den Bahnübergang zunächst noch weiter
passieren können?
Antwort zu 5:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Welche Konzepte wurden erarbeitet und welche Erfordernisse gibt es, damit Feuerwehr, Rettungsdienste
und die Polizei möglichst sichere und kurze Einsatzfahrten haben?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit, dass das Verkehrskonzept mit dem zuständigen
Polizeiabschnitt abgestimmt ist (siehe auch Antwort zu Frage 1).
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Frage 7:
Weshalb wurden die anliegenden Gewerbebetriebe nicht frühzeitig über die vorgezogene Sperrung
informiert und das Konzept vorgestellt bzw. erarbeitet, wie diese künftig noch angefahren werden können, so
dass sie im Oktober von der Aussage überrascht wurden, die Sperrung sei von den BWB bereits für die Zeit
ab dem 15. November 2021 beantragt worden?
Antwort zu 7:
Nach Auskunft der DB AG wurden diejenigen Anlieger, die ihre Zufahrt im Baubereich der
Buckower Chaussee haben und somit von der Sperrung unmittelbar betroffen sind, bei der
Erarbeitung des Verkehrskonzeptes eingebunden. Gemäß Planfeststellung muss deren
Betrieb gewährleistet werden und die Anbindung über die gesamte Bauzeit hinweg
sichergestellt sein. Die DB AG weist zudem daraufhin, dass zwischenzeitlich ein Kontakt
zu Gewerbetreibenden des weiteren Umfeldes besteht. Dabei wurde auf eine mögliche
Verkehrseinschränkung vorab hingewiesen. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit
öffentliche Informationsveranstaltungen zum Baufortschritt und zu den zu erwartenden
Einschränkungen. Die letzte digitale Veranstaltung fand im Juni 2021 statt.
Frage 8:
Ist geplant, den Schichauweg während der Zeit der Sperrung des Bahnübergangs Buckower Chaussee für
notwendige Maßnahmen beim Ausbau der Dresdner Bahn ebenfalls komplett zu sperren? Falls ja, an
welchen Terminen für jeweils welche Dauer und wie soll dann der Busverkehr der Linien X 83 sowie 175
geführt werden?
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt mit, dass eine Sperrung des Schichauweges zum Ausbau der Dresdner
Bahn nicht geplant ist.
Berlin, den 23.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de