Nun wird der #Kiezbus für #Blankenburg zum Generationenprojekt: Weil die Straßen des Pankower Ortsteils das #Gewicht der Busse nicht verkraften würden, bleiben offenbar nur noch zwei Optionen: Entweder der Bezirk bricht die Planung der neuen #Ringlinie zur Verbindung des #S-Bahnhofs Blankenburg mit dem entfernt gelegenen Siedlungskern ab. Oder Pankows Bezirkspolitiker entschließen sich, die Straßen so verstärken zu lassen, dass der eingeplante, 12 Meter lange #BVG-Bus darauf fahren darf. Das kann aber bis zu zehn Jahre dauern, wie Pankows Verkehrsstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) nun im Fachausschuss erklärte. Denn die Investitionen in die Bauarbeiten müssten so unterteilt werden, dass sie sich nach und nach aus dem Haushalt bezahlen lassen. Wenn man die Straßen verstärkt, dann geht das nur Stück für Stück.
20 Jahre Warten auf Pankows neuen Ringbus für Blankenburg Nötig wäre wohl ein mittlerer einstelliger Millionenbetrag – den Pankow nicht aus eigener Kraft auf einen Schlag bezahlen kann. Alles was bleibt, ist also eine schrittweise Investition, mit dem Ziel 2031 den Versuch mit dem Kiezbus zu starten. Der war eigentlich für dieses Jahr vorgesehen, ist aber durch ein Gutachten mit neuen Erkenntnissen zum Straßenzustand geplatzt. Weder leichtere Busse noch andere Strecken kommen demnach in Frage. Und damit könnte die neue Linie womöglich erst 20 Jahre nach dem Beginn der ersten Planungen ihre Jungfernfahrt feiern.
800 Meter Frust: der #Havelradweg in #Gatow. Der #Fahrradweg und Bürgersteig im #Dorfkern von Gatow ist ein Witz. Der „Havelradweg“ führt mitten durch das 4000-Leute-Dorf hier im Berliner Südwesten, ist aber mini und holprig.
Als der 2018 zwischen der berühmten Villa #Lemm und #Dorfkirche gebaut werden sollte (800 Meter; Kosten: 1,1 Millionen Euro, inklusive Bürgersteig und Parkplätze), ging die Nachbarschaft auf die Barrikaden.
Die Leute hätten einen kilometerlangen Umweg über #Kladow fahren müssen – und zwar sechs Monate lang. Geplant war vom Senat eine #Einbahnstraßenregelung über bereits oft verstopfte Straßen: hier die Grafik. Der Protest war so lautstark, dass Stadtrat Frank Bewig, CDU, schließlich die „#Notbremse“ zog. Die #BVG hatte schon komplizierte #Pendel-Buslinien für die 20.000 Anwohner im Spandauer Süden geplant.
Im Frühjahr 2021 landet der Fall wieder auf dem Rathaus-Tisch. Die FDP-Politiker Paul Fresdorf (im Abgeordnetenhaus) und Matthias Unger (im Rathaus) haben sich dahintergeklemmt. Denn bis in alle Ewigkeit können #Radweg und Bürgersteig …
Deutschlands teuerste Straße wird mit bis zu 700 Millionen Euro noch teurer. Zudem droht in Treptow ein Verkehrschaos.
Berlin. Der große #Betontrog ist schon weit fortgeschritten, sichtbar nimmt der 16. Bauabschnitt der #A100 zwischen #Neukölln und #Treptow Gestalt an. Zwar werden bis zur #Fertigstellung weitere Jahre vergehen: Doch die Debatte um die Berliner #Stadtautobahn nimmt im Wahljahr wieder Fahrt auf. Auch an dieser Frage könnte sich eine potenzielle Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition entscheiden – zumal sich abzeichnet, dass mit Eröffnung des aktuellen Teilstücks in Treptow ein Verkehrschaos droht.
Bereits seit 2013 laufen die Arbeiten für die Fortführung der Stadtautobahn zwischen dem bisherigen Schlusspunkt an der #Grenzallee in Neukölln und dem Treptower Park. Ursprünglich hätte der Betrieb zu Beginn des kommenden Jahres aufgenommen werden sollen. Doch nach aktuellem Stand wird über den Abschnitt erst „Ende 2024“ die #Verkehrsfreigabe erhalten, wie #Autobahn-GmbH-Sprecher Florian Zettel auf Anfrage mitteilte.
Frage 1: Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Der #Ortskern#Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“ Frage 2: Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen, und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters? 2 Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“ Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts Pankow vor. Frage 3: Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz (neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht zügig beseitigt.“ Frage 4: Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten? Antwort zu 4: Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/ #Querungshilfen“ zu prüfen. 3 Frage 5: Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal (Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“ Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Bedeutung aus verkehrspolitischer Sicht hat die „#Straße des 17. Juni“ für den #Ost-West-Verkehr aus Sicht des Berliner Senats? Antwort zu 1: Die Straße des 17. Juni ist im #Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr in die #Straßenstufe I – großräumige Straßenverbindung – eingeordnet und stellt eine der wichtigen Ost-WestVerbindungen der Stadt dar. Frage 2: Welche #Baumaßnahmen sind zwischen „Klopstockstraße“ und dem „Großen Stern“ geplant? Antwort zu 2: Die #50Hertz#Transmission GmbH baut einen Tunnel in 20 bis 30 m Tiefe zur Verlegung eines neuen #Höchststromkabels. Diese sogenannte „#380kV-Diagonale“ führt von der #Rudolf-Wissell-Brücke über das #Umspannwerk Charlottenburg bis in die #Bissingzeile zum Umspannwerk Mitte. In der Straße des 17. Juni östlich der Klopstockstraße entsteht ein für den Bau des Tunnels erforderlicher Zwischenschacht. Nach dem Durchfahren der Tunnelvortriebsmaschine wird dort ein Notfall-und Rettungsschacht gebaut. 2 Frage 3: Wer ist Träger der Baumaßnahme und warum muss dazu die „Straße des 17. Juni“ in Anspruch genommen werden? Antwort zu 3: Bauherrin der Maßnahme ist die 50Hertz Transmission GmbH als Betreiberin des Berliner Stromnetzes. Ursprünglich war das Schachtbauwerk im Bereich des Tiergartens angrenzend zur Klopstockstraße vorgesehen. Dieser Standort wurde vom zuständigen Bezirksamt Mitte abgelehnt, weil ein Eingriff in die Parkfläche des Tiergartens erfolgt wäre. Somit wurde in umfangreichen Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Mitte, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der 50Hertz Transmission GmbH der Standort Straße des 17. Juni östlich der Klopstockstr. ausgewählt. Frage 4: Von wann bis wann sind die Baumaßnahmen geplant? Antwort zu 4: Die vorbereitenden Baumaßnahmen auf der Straße des 17. Juni haben am 23.02.2021 begonnen. Das Bauende ist Anfang des Jahres 2025 geplant. Frage 5: Mit welchen Einschränkungen für den Verkehr ist zu rechnen? Antwort zu 5: Die Baumaßnahme findet in mehreren Bauphasen statt, in denen sich die jeweilige Verkehrsführung unterscheidet: Bauphase 0 (momentan laufend): die vorhandenen drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung werden verschwenkt Aufrechterhaltung des Radfahrstreifens Richtung Osten mit 2,0 m Breite Radfahrende Richtung Westen sowie zu Fuß Gehende werden nicht eingeschränkt Bauphase 1 (Herstellung Schachtbauwerk): die drei Fahrstreifen Richtung Westen werden verschwenkt Richtung Osten verbleiben zwei Fahrstreifen Aufrechterhaltung eines Radfahrstreifens Richtung Osten Führung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Richtung Westen über einen im Vorfeld befestigten, beleuchteten Weg durch den nördlichen Tiergarten Bauphase 2: Die Verkehrsführung befindet sich derzeit noch in Abstimmung Bauphase 3: Wie Bauphase 1 Bauphase 4: Wie Bauphase 0 3 Frage 6: Mit welchem Interesse und Einsatz verfolgt der Berliner Senat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrstrassen Berlins wie die „Straße des 17. Juni“ aufrechtzuerhalten? Antwort zu 6: Die Mobilität in Berlin soll sicher, klimafreundlich und komfortabel sein. Dabei verfolgt der Senat das Ziel einer lebenswerten, attraktiven Stadt. Zur Umsetzung der Berliner Mobilitätswende setzt der Senat auf den klimafreundlichen und leistungsfähigen Umweltverbund; so werden attraktive Mobilitätsmöglichkeiten geschaffen. Dadurch sollen die Hauptverkehrsstraßen auch in einer wachsenden Stadt leistungsfähig und frei für diejenigen bleiben, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen von Baumaßnahmen achtet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Berliner Mobilitätsgesetzes sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auch auf die Leistungsfähigkeit der Berliner Hauptverkehrsstraßen. Im Fall der Baumaßnahme in der Straße des 17. Juni wurde zur Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit eine Verkehrsleistungsfähigkeitsuntersuchung von einem externen Ingenieurbüro angefertigt, deren Ergebnis in die verkehrsrechtliche Anordnung eingeflossen ist. Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung der AdB: „Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“ Frage 1: Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an die #DEGES ursprünglich erteilt hatte? Antwort zu 1: Die AdB teilt dazu mit: „Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert: #Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers einschließlich zugehöriger Aufgaben.“ 2 Frage 2: In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft? Antwort zu 2: Die AdB teilt dazu mit: „Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten geführt.“ Frage 3: Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und b) die neue Kompromissvariante? Antwort zu 3: Die AdB teilt dazu mit: „Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen Abstimmungen einbezogen.“ Frage 4: Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)? Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 4: Die AdB teilt dazu mit: „Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik 3 durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren Internetseite eingesehen werden.“ Frage 5: Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen? Antwort zu 5: Die AdB teilt dazu mit: „Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“ Zwischenbemerkung: Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele: Frage 6: Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist? I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete? II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des Wahlkreisabgeordneten um? III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie lauten die Entscheidungen? Antwort zu 6: Zu I: Die AdB teilt dazu mit: „Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und 4 verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“ Zu II: Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt. Zu III: Die AdB teilt dazu mit: „Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll und konsensfähig sind.“ Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Anschlussstelle#Neuruppin der #A24 bleibt für die #Richtungsfahrbahn Berlin eine Woche länger gesperrt als geplant. Grund sind Verzögerungen bei Bau einer neuen #Ampelanlage. Auch auf der A 10 erwartet Autofahrer demnächst eine Sperrung.
Neuruppin Der Bau der neuen Ampeln an der Autobahn-Anschlussstelle Neuruppin verzögern sich. Wie die Havellandautobahn-Gesellschaft am Freitag mitteilte, wird die Vollsperrung der Auf- und Abfahrt in Richtung Berlin um eine Woche verlängert – bis Freitag, 19. März. Kraftfahrer werden gebeten, …
Frage 1: Wie viele #Gasaufsatzleuchten gibt es in Lichtenrade und wie viele Gasaufsatzleuchten sollen im Bereich des Dorfteichs Lichtenrade von der Umrüstung auf #elektrischen Betrieb ausgenommen bleiben? Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin im Ortsteil Lichtenrade 1.970 Gasaufsatzleuchten. Im Umfeld des Lichtenrader Dorfteiches sind darüber hinaus 67 #Gasmodelleuchten vorhanden, diese sollen gasbetrieben erhalten werden. Frage 2: Bis zu welchem Jahr sollen die Gasaufsatzleuchten komplett auf elektrischen Betrieb umgestellt werden? Antwort zu 2: Jährlich werden ca. 2.000 Gasleuchten im Land Berlin umgerüstet. Bei dem derzeitigen Bestand von etwa 25.000 Gasleuchten (3.300 davon sind gasbetrieben zu erhalten) wird die Maßnahme noch mehr als zehn Jahre dauern. Frage 3: Wird die Umstellung der Leuchten unter Einsatz von #LED-Leuchtenköpfen erfolgen, die dem Erscheinungsbild der ursprünglichen Leuchten in Form und Lichtfarbe entsprechen, oder werden auch moderne #LED-Leuchtenformen zum Einsatz kommen? 2 a) In welcher Anzahl kommen sollen beide Varianten jeweils umgesetzt werden? b) In welchen Bereichen Lichtenrades sollen moderne Leuchtenformen eingesetzt werden? c) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine moderne oder eine historische Leuchtenkopfform zum Einsatz kommt? Frage 4: Wie viele zusätzliche LED-Straßenleuchten wurden in 2020 im Ortsteil Lichtenrade aufgestellt, um #Beleuchtungslücken auszufüllen, und wie viele weitere zusätzliche LED-Straßenleuchten sind geplant? Frage 5: Ist davon auszugehen, dass die alten Gasaufsatzleuchten, zwischen denen die zusätzlichen LEDStraßenleuchten mit rundem, flachem Aufsatz (vermutlich Modell „#Townguide“) aufgestellt worden sind, nach der Umrüstung dasselbe Design haben werden? Antwort zu 3 bis 5: Seit Beginn der #Gasumrüstung kommen sowohl Elektroleuchten mit modernen Formen als auch Nachbildungen von Gasleuchten zum Einsatz. Im Ortsteil Lichtenrade ist derzeit kein Bauvorhaben zur flächendeckenden Umrüstung in Vorbreitung. Die jetzt erforderlich gewordenen und auch die für 2021 geplanten Maßnahmen an einzelnen Lichtpunkten sind aufgrund defekter #Gasmaste zwingend. Um an den betroffenen Standorten die #Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden vorübergehend provisorische Elektroleuchten errichtet. Eine Entscheidung über die endgültige Leuchten- und Mastform und eine ggf. erforderliche Verdichtung der Lichtpunkte wird erst getroffen, wenn die Gasumrüstung für den kompletten Straßenzug erfolgt. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedigungen und verfügbare Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu wählenden Leuchtentyps berücksichtigt. Frage 6: Ist bekannt, dass die Gaslaternen in den Lichtenrader Wohnvierteln häufig defekt sind und über viele Monate ausfallen? Wie häufig wird die Funktionsfähigkeit der Laternen überprüft und weshalb dauern Reparaturen teilweise länger als ein halbes Jahr? Antwort zu 6: Es ist bekannt, dass die Gasleuchten um ein Vielfaches störanfälliger als elektrisch betriebene Leuchten sind. Der Zeitraum für die Prüfung der Funktionsfähigkeit wurde daher vertraglich wesentlich verkürzt. Die Gasbeleuchtung wird wöchentlich durch einen Abfahrdienst nachts und monatlich tagsüber auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Wartung der Gasbeleuchtung findet einmal jährlich statt. Auch der Reparaturzeitraum muss bei Gasleuchten wesentlich größer veranschlagt werden. Gründe hierfür sind, dass Instandsetzungsarbeiten an defekten Leuchten in der Regel nur in der Werkstatt ausgeführt werden können sowie der Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweisen bzw. funktionsfähige 3 Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind. Berlin, den 10.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Inwiefern wurde in der #Mittelstraße, 13158 Berlin, eine #Verkehrszählung / -messung durchgeführt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Es wurden auf Anfrage der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durch die Direktion 1, Polizeipräsident in Berlin, Verkehrszählung und -messungen durchgeführt.“ Frage 2: Was sind die Ergebnisse der Verkehrszählung / -messung? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Ergebnisse ergaben, dass die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer vergleichbar sind mit den in anderen Straßen ähnlichen Charakters in Berlin. #Verkehrsgefährdungen wurden nicht festgestellt.“ 2 Frage 3: Wie werden die Ergebnisse eingeschätzt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die dabei festgestellten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer ließen keine Rückschlüsse auf Erweiterung oder Anpassungen der bestehenden verkehrlichen Maßnahmen zu.“ Frage 4: Inwiefern ist beabsichtigt, #Geschwindigkeitskontrollen in der Mittelstraße durchzuführen? Antwort zu 4: Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche #Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig der Verkehrsunfallbekämpfung dient und seit dem 1. Januar 2016 in der Mittelstraße keine deliktsbezogenen Verkehrsunfälle registriert wurden, ist eine gezielte Geschwindigkeitsüberwachung in der nur ca. 200 Meter langen Straße momentan nicht geplant. Frage 5: Inwiefern beabsichtigt das Land, das wechselseitige Parken in der Mittelstraße anzuordnen? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Eine zusätzliche Anordnung ist überflüssig, da das #Parken bereits in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist. Bereits bestehende Regeln (Gebote/Verbote) nochmals durch Verkehrszeichen zu verdeutlichen, ist somit nicht notwendig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln obliegt dem bezirklichen Ordnungsamt und wird im Rahmen der Einsatzplanung und Notwendigkeit durchgeführt.“ Frage 6: Inwiefern ist beabsichtigt, in der Mittelstraße eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) für Fußgänger/innen zu errichten? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Mittelstraße ist eine ca. 200 m lange Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7 m ohne einen besonderen/erhöhten Querungsbedarf (z.B. Schule, o.ä.) von Fußgängern. Die Herstellung einer Mittelinsel ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht umsetzbar. Auch die Herstellung anderer baulicher Querungshilfen ist, auch in Wertung der bisherigen dauerhaften Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung, nicht beabsichtigt.“ 3 Frage 7: Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land, um Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken und um den Verkehr zu beruhigen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Mittelstraße ist eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone, sie ist somit verkehrsberuhigt. Es gelten die angeordneten verkehrsbehördlichen Maßnahmen der StVO und die anzuwendenden Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer. Diese zu überwachen und Maßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer, welche die bestehenden Verkehrsregeln missachten, vorzunehmen liegt in der unter 4 und 5 genannten Zuständigkeit.“ Frage 8: Inwiefern ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch von der Dietzgenstraße aus (wie bereits von der Schönhauser Straße aus) zu untersagen? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Eine einseitige Zufahrtsbeschränkung erfolgte bereits aus den Ermächtigungen in § 45 StVO mit seinen Absätzen 1 und 9. Eine weitere Beschränkung ist nicht gegeben, da keine Verkehrsgefährdungen vorliegen.“ Frage 9: Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch durch bauliche Maßnahmen tatsächlich aus der Straße fernzuhalten? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Bauliche Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr über 7,5 t fernzuhalten, schließen sich aus, da ja weiterhin der Anliegerverkehr (z.B. Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lieferverkehr, Feuerwehr, etc.) gewährleistet sein muss.“ Berlin, den 09.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.
Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.
2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.