Bahnhöfe: So schön könnte der Bahnhof Südkreuz bald aussehen, aus Berliner Morgenpost

13.06.2024

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article242568426/So-schoen-koennte-der-Bahnhof-Suedkreuz-bald-aussehen.html

10.000 leere Quadratmeter mitten in Berlin. Eine so große #Fläche so zentral in der Stadt liegt seit 18 Jahren #brach. Nun haben sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg und die Deutsche Bahn zusammengetan und beschlossen, das Dach des Bahnhofs #Südkreuz in #Schöneberg endlich wiederzubeleben. Die Frage ist nur: wie? Für die #Neugestaltung hat der Bezirk das Münchner #Architekturbüro „Kollektiv A“ beauftragt. Die Berliner Morgenpost hat den Architekten Benedict Esche nach seinen Plänen für den Bahnhof Südkreuz befragt.

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Straßenverkehr: Parkraumbewirtschaftung in Berlin, aus Senat

12.09.2023

Frage 1:

Wie viele #Parkraumbewirtschaftungszonen gibt es in den Berliner Bezirken? (Aufstellung nach Bezirken erbeten.) Frage 2:

Welche #Fläche umfassen die einzelnen Parkraumbewirtschaftungszonen, und wie viele #Fahrzeuge können in diesen Zonen bei #Vollauslastung parken? (Aufstellung nach Bezirken erbeten.)

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

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Regionalverkehr: RE1 von Magdeburg nach Frankfurt (Oder), Odeg lässt gegen „Handyfalle“ in neuen Zügen Bleche einbauen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/01/berlin-brandenburg-odeg-zuege-handyfalle.html

Die #Odeg lässt jetzt in bestimmten Zügen die #Sitze so #umrüsten, so dass dort keine Handys mehr verlorengehen können. Das teilte eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag mit. Durch den Einbau von Blechen solle verhindert werden, dass #flache Gegenstände, die auf der #Sitzfläche liegen, in einen Kasten hineinrutschen können. Bis spätestens Ende März solle das Problem der #Handyfalle in 29 Zügen der #Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft Odeg vorbei sein, kündigte die Sprecherin an.

Bislang sind 20 Handys verloren gemeldet worden

Die Maßnahme bezieht sich auf die neuen Regionalzüge des Typs #Desiro HC. Hier hatte sich nach der Einführung gezeigt, dass Sitze Handys „verschlucken“ können. Flache Gegenstände, die auf der Sitzfläche liegen, können beim Hochklappen in eine Box …

allg.: Berliner Flächennutzung, aus Senat

  1. Wie viel #Fläche beanspruchen die verschiedenen #Nutzungsarten im Land Berlin (Bitte tabellarische Darstellung der Flächen in Quadratmeter und getrennt nach Bezirk)?
    1. Siedlung (aufgeschlüsselt in Flächen für #Wohnbau, soziale Infrastruktur, Sport, Industrie und Gewerbe), b. Verkehr (aufgeschlüsselt in fließenden und ruhenden #Verkehr, hier inkl. und exkl. Tiefgaragen und

Parkhäuser)

  • Landwirtschaft
  • Grünflächen (aufgeschlüsselt in Park- und Grünanlagen sowie Wald)
  • Gewässer (aufgeschlüsselt in fließende und stehende Gewässer)

Zu 1.:

Die meisten angefragten Flächendaten sind mit Stand 31.12.2020 Bestandteil der in der Anlage ausschnittsweise wiedergegebenen statistischen Auswertung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS), die das AfS in seinem Statistischen Bericht A V 3 Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2020 veröffentlicht hat.

Alle Flächen wurden dabei gemäß Amtlichem #Liegenschaftskatasterinformationssystem (#ALKIS) bezeichnet.

Zu 1. a.: Siehe die anliegend dargestellte Tabelle 4 des Berichts. Die erfragte Nutzungsart „ soziale Infrastruktur“ wurde nicht ausgewiesen.

Zu 1. b.: Siehe die anliegend dargestellte Tabelle 7 des Berichts. Die angesprochene Nutzungsart Tiefgaragen/ Parkhäuser wurde nicht ausgewiesen.

Zu 1. c.: Siehe die anliegend dargestellte Tabelle 10 des Berichts.

Zu 1 d.: Zur Nutzungsart Grünanlagen siehe die anliegend dargestellte Tabelle 4 des Berichts. Zur Nutzungsart Fläche für Vegetation u.a. auch Wald siehe die anliegend dargestellte Tabelle 10 des Berichts.

Zu 1. e.: Siehe die anliegend dargestellte Tabelle 13 des Berichts.

Zu 2.:

Die Daten Stand 31.12.2021 sind gegenwärtig in der Aufbereitung/ Plausibilisierung und werden vor Mitte August 2022 veröffentlicht.

Berlin, den 08. Juli 2022 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

Tabelle 4: Fläche für Siedlung in Berlin am 31.12.2020 nach #Nutzungsart und regionaler #Gliederung

              Schlüssel- nummer              Bezirk            Bodenfläche insgesamtDarunter              Schlüssel- nummer
          Siedlungdavon
      Wohnbau- flächeIndustrie- und Gewerbefläche        Halde      Bergbau- betrieb    Tagebau, Grube, Steinbruch    Fläche gemischter Nutzung    Fläche besonderer funktionaler PrägungSport-, Freizeit- und Erholungsfläche        Friedhof
    zusammendarunter    zusammendarunter
Industrie und Gewerbe  Grünanlage
(10000)(11000)(12000)(12100)(13000)(14000)(15000)(16000)(17000)(18000)(18400)(19000)
HektarHektar
11001001Mitte……………………………………..3.9402.845794399190–                 –2355887456418411001001
11002002Friedrichshain-Kreuzberg……….2.0401.37048519172–                 –1952122401864711002002
11003003Pankow………………………………..10.3225.5662.3356753600–                 34953731.50799818011003003
11004004Charlottenburg-Wilmersdorf…….6.4693.2881.344387109–                 –2123499276717011004004
11005005Spandau……………………………….9.1884.9492.006924575–                 –1045291.2969019011005005
11006006Steglitz-Zehlendorf…………………10.2565.3153.006334165–                 –2805621.01379612011006006
11007007Tempelhof-Schöneberg…………..5.3054.1431.778776533–                 –25328693482911611007007
11008008Neukölln………………………………..4.4933.6081.817407244–                 –8822896085510811008008
11009009Treptow-Köpenick………………….16.7735.8762.672843442–                 –4583161.5171.1457011009009
11010010Marzahn-Hellersdorf………………6.1824.4322.3795782692–                 21962719588954711010010
11011011Lichtenberg…………………………..5.2123.4401.1216182905–                 –2823231.0247526711011011
11012012Reinickendorf………………………..8.9324.5392.494533346–                 –13537590168710111012012

11000000                                                                     Berlin                 89.112             49.371              22.230                 6.664                       3.593                    7                      –                       5                2.934                                                                                      4.410                   12.021             9.355                1.100     11000000

Tabelle 7: Fläche für Verkehr in Berlin am 31.12.2020 nach Nutzungsart und regionaler Gliederung

   Darunter
    davon
  Boden- fläche insgesamtVerkehrStraßen- verkehr  Bahn- verkehrFlug- verkehrSchiffs- verkehr
Schlüssel- nummerBezirk  WegPlatz
   -20000-21000-22000-23000-24000-25000-26000
  Hektar
11001001Mitte……………………………………..3.9409527981846900
11002002Friedrichshain-Kreuzberg……….2.04053744988692
11003003Pankow………………………………..10.3221.3651.1046420177
11004004Charlottenburg-Wilmersdorf…….6.4691.25797125402191
11005005Spandau……………………………….9.18888170656199802
11006006Steglitz-Zehlendorf…………………10.2561.3221.04377301720
11007007Tempelhof-Schöneberg…………..5.3051.01282216181551
11008008Neukölln………………………………..4.4937586195320650
11009009Treptow-Köpenick………………….16.7731.6341.137100293626
11010010Marzahn-Hellersdorf………………6.1821.3859744593272
11011011Lichtenberg…………………………..5.21299067946422230
11012012Reinickendorf………………………..8.9321.43680142161194570
11000000Berlin89.11213.52810.1035513832.02145812

Tabelle 10: Fläche für Vegetation in Berlin am 31.12.2020 nach Nutzungsart und regionaler Gliederung

        Schlüssel- nummer          Bezirk      Boden- fläche insgesamtDarunter
    Vegeta- tiondavon
  Landwirt- schaft    Wald    Gehölz    Heide    Moor    SumpfUnland, Vegeta- tionslose Fläche
(30000)(31000)(32000)(33000)(34000)(35000)(36000)(37000)
Hektar
11001001Mitte……………………………………..3.940
11002002Friedrichshain-Kreuzberg……….2.0400000
11003003Pankow………………………………..10.3223.1921.6781.2282083471
11004004Charlottenburg-Wilmersdorf…….6.4691.64181.63111
11005005Spandau……………………………….9.1882.4997401.658652313
11006006Steglitz-Zehlendorf…………………10.2562.501262.458954
11007007Tempelhof-Schöneberg…………..5.305105485170
11008008Neukölln………………………………..4.493424021
11009009Treptow-Köpenick………………….16.7737.2171036.7293421151018
11010010Marzahn-Hellersdorf………………6.182239737959227
11011011Lichtenberg…………………………..5.2126735525511451
11012012Reinickendorf………………………..8.9322.2582881.885540283
11000000Berlin89.11220.3673.55715.77575564555173

Tabelle 13: Fläche für Gewässer in Berlin am 31.12.2020 nach Nutzungsart und regionaler Gliederung

      Schlüssel- nummer      Bezirk    Boden- fläche insgesamtDarunter
  Gewässerdavon
Fließ- gewässerHafen- beckenstehendes Gewässer  Meer
(40000)(41000)(42000)(43000)(44000)
Hektar
11001001Mitte……………………………………..3.940143125612
11002002Friedrichshain-Kreuzberg……….2.040133111220
11003003Pankow………………………………..10.32219998100
11004004Charlottenburg-Wilmersdorf…….6.46928421371
11005005Spandau……………………………….9.1888597481199
11006006Steglitz-Zehlendorf…………………10.2561.1186894425
11007007Tempelhof-Schöneberg…………..5.3054532211
11008008Neukölln………………………………..4.4938559521
11009009Treptow-Köpenick………………….16.7732.04763221.413
11010010Marzahn-Hellersdorf………………6.1821255372
11011011Lichtenberg…………………………..5.2121094761
11012012Reinickendorf………………………..8.93270019128481
11000000Berlin89.1125.8473.000602.787

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Bahnverkehr: 50 Jahre Intercity-Geschichte auf einer Lok DB schickt Lokomotive im Jubiläums-Design auf die Strecke, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/50-Jahre-Intercity-Geschichte-auf-einer-Lok-6601516

DB-Fernverkehrschef Michael Peterson: „Intercity hat die Grundlagen für den schnellen, vertakteten Schienenverkehr in Deutschland gelegt“ • Heute erschließen neue Intercity-Linien mit modernen Doppelstockzügen die Fläche

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Straßenverkehr: Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung, aus Senat

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Frage 1:

Wie viel #Parkraumbewirtschaftungszonen gibt es in welchen Bezirken? Welche #Fläche und wie viele #Stellplätze werden in welchen Bezirken jeweils bewirtschaftet?

Antwort zu 1:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es neun Parkraumbewirtschaftungszonen, 20.800 bewirtschaftete Parkstände im öffentlichem Raum und 500 ha Parkzonenge- samtfläche.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden sieben Parkraumbewirtschaftungszonen bewirtschaftet. Eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone im Ortsteil Friedrichshain (PZ40) wird vom Bezirksamt Pankow von Berlin bewirtschaftet. Im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg werden aktuell eine Fläche von insgesamt 5.425.664.861 m² und ins- gesamt 15.730 Stellplätze bewirtschaftet.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Mitte von Berlin gibt es derzeit 16 bewirtschaftete Parkzonen mit 29.939 öffentlich zugänglichen Stellplätzen.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeit fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Zu Flächen und Stellplatzzahlen liegen keine genauen Angaben vor.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„In Spandau gibt es vier bewirtschaftete Zonen,10-13. Diese Zonen umfassen das Ge- biet rund um die Altstadt Spandau. Es gibt in Spandau 1.667 Stellplätze für Park- scheine in den vier bewirtschafteten Zonen. 1087 Stellplätze sind den Anwohnenden vorbehalten. 84 Stellplätze sind aufgerechnet für die Ladezonen. 38 Schwerbehinder- tenplätze und 310 sonstige Stellflächen.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„In Steglitz-Zehlendorf sind die Parkzonen 23, 24, 25 sowie ein kleiner Teilbereich der Zone 26 eingerichtet. Über die betreffende Flächengröße sowie Stellplatzanzahl liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„In Tempelhof-Schöneberg gibt es bisher sechs Parkraumzonen: Zone 9 – Wittenberg- platz = 1.154 Stellplätze, Zone 17 – Viktoria-Luise-Platz = 725 Stellplätze, Zone 55 – Nollendorfplatz = 4.060 Stellplätze, Zone 26 – Friedenau Süd = 1.811 Stellplätze, Zone 27 – Friedenau Nord = 1.577 Stellplätze, Zone 28 – Ceciliengärten = 1.833 Stellplätze. Angaben zu Flächen liegen uns nicht vor.

Frage 2:

Wie viel Bewohnerparkausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte getrennt nach Jahren und Bezirken auflisten)

Antwort zu 2:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat folgende Tabelle übersandt:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„Diese werden vom Bürgeramt Spandau bearbeitet, hierzu hat das Ordnungsamt Spandau keine Daten.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Aufgrund eines zum 01.07.2018 erfolgten Zuständigkeitswechsels vom Ordnungsamt zum Bürgeramt können die Angaben für 2018 nur ab Juli 2018 mitgeteilt werden. Ab Beginn der Bearbeitung des Anwohnerparkens Anfang Juli 2018 wurde die folgende Anzahl von Vignetten ausgegeben, was zu folgenden Einnahmen führte:

 

  2018 2019 2020
  Anzahl Einnah- men Anzahl Einnah- men Anzahl Einnah- men
Bewohner- parkausweise 2.776 39.359,62 5.395 86.502,39 3.603 67.696,20
Gästevignet- ten 69 1.056,20 € 123 1978,20 € 55 952,60 €

Die Personalkosten der Bewohnerparkausweise und Vignetten können nicht ermittelt werden, weil mehrere Beschäftigte aus zwei Entgeltgruppen für die Bearbeitung ein- gesetzt wurden, die teilweise auch andere Aufgaben ausführten. Die Anzahl erteilter Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweisen kann nicht konkret benannt werden, da diese lediglich in die Statistik für erteilte Ausnahmegenehmigungen insgesamt auf- genommen werden. Bei der statistischen Mengenerfassung erfolgt keine Unterschei- dung einzelner Ausnahmegenehmigungen nach Themenbereichen.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Bewohnerparkausweise: 2018 = 4.589, 2019 = 8.678 und 01.01.-17.11.2020 = 4.776.

Gästevignetten: 2018 = 113, 2019 = 229 und 01.01.-17.11.2020= 159.

Straßenverkehrsbehörde:

Für die Bearbeitung der sogenannten Betriebsvignetten ist keine Software existent. Eine händische Auszählung ist aufgrund der derzeitigen Personalsituation nicht mög- lich. Die Handwerkerparkausweise werden über das Modul Ausnahmegenehmigun- gen der Software VMS/ Dr. Haller bearbeitet.

Handwerkerparkausweise: 2018 = 714, 2019 = 844 und 2020 = 739.“

Frage 3:

Wie viele #Ausnahmegenehmigungen für #Berufspendler, aus gesundheitlichen Gründen und zur Mit- nahme von Musikinstrumenten sind in den letzten drei Jahren beantragt und erteilt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)

Antwort zu 3:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 2, wonach auch in diesem Fall eine konkrete Benennung nicht möglich ist.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit, dass wie folgt Aus- nahmegenehmigungen nur aus gesundheitlichen Gründen beantragt und erteilt wur- den: 2018 = 2, 2019 = 13 und 2020 = 24.

Frage 4:

Gibt es weitere Tatbestände, bei denen man Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaf- tung bekommt? Wenn ja, welche und wie viele sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)

Antwort zu 4:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Fragen 2 bis 4 zusam- mengefasst beantwortet und teilt hierzu mit:

„Erteilte #Anwohnervignetten: 2018 = 18.101, 2019 = 14.337 und 2020 = 10.558 (bis

16.11.) sowie erteilte #Gästevignetten 2018 = 456, 2019 = 424 und 2020 = 269 (bis 16.11.). Im Ordnungsamt erfolgt keine statistische Erhebung zu #Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Fragestel- lung.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Ausnahmetatbestände sind im Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Aus- nahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung geregelt. In Fried- richshain-Kreuzberg wird keine Statistik nach einzelnen Tatbeständen geführt.

Ausnahmegenehmigungen werden auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Antrag erteilt, wenn ein dringendes Erfordernis gegeben ist. Für den Be- reich der Berliner Parkraumbewirtschaftung wurden für häufige Fallkonstellationen standardisierte Vorgehensweisen festgelegt, beispielsweise für Berufspendler, welche aus gesundheitlichen Gründen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen können, oder auch Handwerkern. Daneben gibt es eine unbeschränkte Zahl denkbarer Fallkonstellationen, welche einer Ausnahmegenehmigung durch eine Be- zirksstraßenverkehrsbehörde begründen.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Ja, der für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO maßgebliche Leitfaden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ent- hält zusätzlich zu den bereits genannten Erteilungsgründen noch weitere. Das Ord- nungsamt Mitte von Berlin führt über die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigun- gen auf Grund anderer Tatbestände keine Statistik, weshalb hierzu keine Aussage getroffen werden kann.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin antwortet hierzu mit „Nein“.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen ist auch in weiteren Fällen möglich, u.a. bei Schichtarbeitern, zur Pflege eines Familienangehörigen, in Zu- sammenhang mit Kleingartenkolonien. Eine konkrete Benennung der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen ist auch hier nicht möglich (siehe Antwort zu 2).“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle über- mittelt:

  2018 2019 2020 Gesamt
AG Hauskrankenpflege 151 215 354 720
AG Schichtarbeit/

Dienst zu ungünstigen Zeiten

8 84 42 134
AG Hebammen 0 5 9 14
AG Pflege eines Angehörigen 2 3 9 14
AG Botschaften 0 4 2 6

Frage 5:

Wie viele Einnahmen sind in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren durch Bewohnerpark- ausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und für die Ausnahmegeneh- migungen nach Frage 3 eingenommen worden?

Antwort zu 5:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Einnahmen aus Betriebsvignetten 2018 = 360.913,44 €, 2019 = 296.500,25 € und 2020 (Stand: 19 November 2020) = 246.141,00 € sowie Einnahmen aus Handwerkerparkaus- weisen 2018 = 188.606,70 €, 2019 = 242.237,68 € und 2020 (Stand: 19. November 2020) =208.811,99 €. Die Einnahmen aus Anwohner- und Gästevignetten sind 2018 = 229.235 €, 2019 = 230.797 € und 2020 = 159.515 € (bis 09.2020).“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle übermittelt:

  2020

bis 31.10.

 

2019

 

2018

 

2017

Bewohnerparkausweise   /

Gästevignetten *)

264.499 € 242.246 € 373.030 € 203.708 €
Betriebsvignetten 140.539 € 159.029 € 170.713 € 215.951 €
Handwerkerparkausweise 159.278 € 203.560 € 207.563 € 180.615 €

*) Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können nicht getrennt benannt werden, da die Einnahmen auf einer gemeinsamen Buchungsstelle nachgewiesen werden.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat die Fragen 2, 3 und 5 zusammengefasst beant- wortet und hat dazu die nachfolgende Tabelle übermittelt:

Frage Gegenstand 2018 2019 2020 bis zum

17.11.2020

 

 

 

 

 

Zu 2

Anzahl erteilter Be- triebsvignetten 3410 3500 2200
Anzahl erteilter Handwerkerpark- ausweise  

2250

 

2750

 

2150

Anzahl erteilter Be- wohnerparkaus- weise  

17.479

 

14.302

 

11.508

Anzahl erteilter Gäs- tevignetten 890 1.114 808
 

 

Zu 3

Ausnahmegenehmi- gung aus gesund- heitlichen Gründen  

331

 

358

 

316

Ausnahmegenehmi- gung zum Transport von Instrumenten  

88

 

72

 

62

 

 

 

 

Zu 5

Einnahmen durch Betriebsvignetten 392.214,94 € 393.339,12 € 247.290,40 €
Einnahmen durch Handwerkerpark- ausweise  

540.928,06 €

 

638.619,20 €

 

538.763,30 €

Einnahmen durch Bewohnerparkaus- weise & Gästevig- netten  

338.707,62 €

 

298.836,54 €

 

294.550,70 €

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Betriebsvignetten 2017 = 188.407, 2018 = €139.041 € und 2019 = 182.766 €; Hand-

werkervignetten 2017 = 280.293 €, 2018 = 235.965 € und 2019 = 285.837 €.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten der letzten drei Jahre (01.01.2018 bis 17.11.2020) belaufen sich auf 374.242,80 €.

Straßenverkehrsbehörde:

Alle Verwaltungsgebühren u. a. auch für Handwerkerparkausweise und Betriebsvignetten werden beim Titel 11153 erhoben. Es erfolgt keine spezielle Buchung für diese Art der Ausnahmegenehmigungstatbestände, so dass Zahlen hierfür nicht zur Verfügung ste- hen.“

Frage 6:

Entsprechen diese Einnahmen den #Verwaltungsausgaben zur Bearbeitung der jeweiligen Anträge? Wenn nein, welche Abweichungen gibt es?

Antwort zu 6:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Ausgaben für Anwohner- und Gästevignetten lauten gemäß Vollkosten/ Produkt- vergleichsbericht: 2018 = 277.781 €, 2019 = 310.679 € und 2020 = 187.257 € (bis 09/20).“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin antwortet hierzu mit „JA“. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Höhe der Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken be- misst sich im Land Berlin anhand der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßen- verkehr (GebOSt) und dem Gebührenkatalog der damaligen Verkehrslenkung Berlin (neu Abteilung Verkehrsmanagement bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz). Je nach Sachverhalt fallen für die Ausstellung von Ausnahmege- nehmigungen Bearbeitungsgebühren zwischen 10,20 € und 350 € pro Antragsgegen- stand an. Bestimmte Bearbeitungen erfolgen auch gebührenfrei (z. B. für Schwerbe- hinderte). Die Gebühren sollen möglichst kostendeckend sein, aber auch den wirt- schaftlichen Gegenwert, den Antragstellende durch die Ausnahmegenehmigung er- halten, zumindest teilweise widerspiegeln und auch eine soziale Komponente aufwei- sen.

Für den Bereich Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können Personalkosten nach Durchschnittssätzen plus Sachkosten aus dem Produkt-Vergleichs-Bericht hin- zugezogen werden. Somit ergeben sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand September 2020) folgende Ausgaben: 2018 = 214.677 €, 2019 = 207.247 € und 2020 = 175.920 €.

Für den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise sowie Ausnahmegeneh- migungen für Berufspendlerinnen/Berufspendler sind im Jahr 2019 Personalkosten in Höhe von 371.433,42 € angefallen. Hinzu kommen Sachkosten, welche jedoch nicht nur den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegeneh- migungen betreffen und daher nicht exakt zugeordnet werden können. Stellt man den Ausgaben die erzielten Einnahmen gegenüber, ist davon auszugehen, dass die Be- triebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Berufs- pendlerinnen/Berufspendler mindestens kostendeckend erstellt werden. Gleiches galt im Jahr 2019 auch für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Nein. Das Antragsaufkommen in Verbindung mit der jeweilig festgelegten Höhe der Gebühren und damit auch die Höhe der Einnahmen ist durch die Verwaltung nicht steuerbar. Dem stehen auf der Seite der Verwaltungsausgaben vornehmlich die Per- sonalkosten der Bearbeitenden gegenüber, die in ihrer Höhe entsprechend dem gel- tenden Tarifvertrag und der Zuordnung zum jeweiligen Produkt der KLR (Kosten-Leis- tungs-Rechnung) zu buchen sind. Detaillierte Angaben zu möglichen Abweichungen können an dieser Stelle nicht gemacht werden.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Fragen 5 und 6 zusammengefasst beant- wortet und teilt hierzu mit:

„Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Informationen zur Höhe von Einnahmen von Verwaltungsgebühren.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten decken ca. 60 % der Verwaltungsausgaben. Dabei sind die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung nicht berücksichtigt.

Straßenverkehrsbehörde

Die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen ist bis zu drei Jahren möglich. Bei ei- nem dreijährigen Zeitraum z. B. für eine Betriebsvignette werden bis zu 160 € Verwal- tungsgebühren erhoben. Handwerkerparkausweise werden für maximal zwei Jahre er- teilt und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 350 € hierfür erhoben.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.

Frage 7:

Wie viele Einnahmen sind durch Kurzzeitparkgebühren in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren eingenommen worden?

Antwort zu 7:

Bezirksamt von Berlin/ Parkgebühreneinnahmen (Jahr, in €) 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wil- mersdorf [Eigenmeldung] Eine Einnahme-Standzeit-Statistik wird hier nicht geführt, weswegen die Frage nicht beantwortet werden kann.
 

Friedrichshain-Kreuz- berg [Eigenmeldung]

Zum Kurzzeitparken kann keine Angabe erfolgen. Das Kurzzeitparken wird nicht gesondert erfasst. Ein vorge- schriebenes Kurzzeitparken gibt es im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg nicht.
Mitte [Eigenmeldung, Anmerkung seitens Bezirk Mitte: Eine Unterschei- dung in Kurz- oder Lang- parken erfolgt nicht.]  

 

15.334.000 €

 

 

16.821.000 €

 

 

21.252.000 €

 

Keine An- gabe

 

Pankow [Eigenmeldung]

Die Summe der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaf- tung (Handyparken und Einnahmen Parkscheinautomaten) betrug für den Zeitraum 10/2017 bis 10/2020 = 18.391.681,22 €. Eine Differenzierung nach der Parkdauer (Kurzzeitparken?) ist nicht möglich.
Tempelhof-Schöne- berg [Eigenmeldung] 1.090.000,00

1.470.000,00

1.800.000,00

Keine An- gabe
Spandau [Eigenmeldung] Die Einnahmen durch Parkgebühren im Bezirk Spandau belaufen sich in den letzten drei Jahren auf insgesamt 2.507.328,84 €.

 

Steglitz-Zehlendorf  

2.221.402,46

 

2.074.175,62

 

2.295.692,89

1.602.131,41
[Eigenmeldung, Park-
scheinautomaten + (Stand:
Handyparken] 10.2020)

Frage 8:

Wie viele Verstöße bei der Parkraumbewirtschaftung wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren festgestellt und wie viele Bußgelder wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren dadurch eingenommen?

Antwort zu 8:

Die Zahl der Anzeigen und die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen (Quelle: Kosten- und Leistungsrechnung Con- trolling der Bußgeldstelle, Stand: 19. November 2020). In den Bezirken Neukölln, Trep- tow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf von Berlin beste- hen keine Gebiete mit flächenhafter Parkraumbewirtschaftung (Bewohnerparkzonen + Parkgebührenpflicht).

 

Bezirksamt von Berlin

2017
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 623.668 8.638.119,57 €
Friedrichshain-Kreuzberg 210.190 2.884.300,57 €
Pankow 345.059 4.809.039,47 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 373.380 5.152.046,73 €
Spandau 36.150 572.608,70 €
Steglitz-Zehlendorf 82.920 1.171.220,56 €
Tempelhof-Schöneberg 86.400 1.108.670,32 €
Summe 1.757.767 24.336.005,92 €

 

 

Bezirksamt von Berlin

2018
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 646.974 8.912.580,87 €
Friedrichshain-Kreuzberg 203.608 2.964.699,49 €
Pankow 305.237 4.262.860,24 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 314.321 4.737.842,57 €
Spandau 19.891 345.027,12 €
Steglitz-Zehlendorf 68.088 948.243,85 €
Tempelhof-Schöneberg 124.490 1.520.451,35 €
Summe 1.682.609 23.691.705,49 €

 

 

Bezirksamt von Berlin

2019
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 709.288 9.886.456,22 €
Friedrichshain-Kreuzberg 275.262 3.632.579,40 €
Pankow 276.327 3.866.866,13 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 248.964 3.930.860,33 €
Spandau 6.050 121.909,50 €
Steglitz-Zehlendorf 70.396 934.193,30 €
Tempelhof-Schöneberg 139.741 1.817.642,57 €
Summe 1.726.028 24.190.507,45 €

Frage 9:

Wie gestaltet sich die Kostenaufteilung bzw. Einnahmeaufteilung bei der Parkraumbewirtschaftung?

Antwort zu 9:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Kosten- und Einnahmeaufteilung gestaltet sich in der Parkraumbewirtschaftung wie folgt:

Einnahmen = Einnahmen aus Parkscheinautomaten und Handyparken + Zuschuss aus dem Bezirkshaushalt Ersatzbeschaffungen aus Abschreibungen;

Ausgaben = Gehälter + Bewirtschaftungskosten Parkscheinautomaten + Geschäftsbe- darf + Post- und Fernsprechgebühren Mobilfunkgeräte + Fahrzeugunterhaltung + Ab- schreibungen + Dienstkleidung + Mobiliar + PC-Ausstattung + Umlagen + Ausstattung MDE-Rollen + Mobilfunkgeräte/Ersatzbeschaffungen + Personal- und Organisationsma- nagement + Öffentlichkeitsarbeit + Kosten MDE-Ausstattungen + Ersatzbeschaffung Parkscheinautomaten + Kosten Automatenreparatur inklusive Vandalismusschäden + Umsatzsteuer.“

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Zielrichtung der Fragestellung erschließt sich nicht. Diese Frage kann daher ohne weitergehende Erläuterung nicht beantwortet werden.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Aus den Parkgebühreneinnahmen werden u. a. die Personal- und Regiekosten für das notwendige Überwachungspersonal bestritten sowie Parkscheinautomaten beschafft und die Wartungs-, Reparatur- und Inkassokosten (Parkscheinautomaten) getragen. Hierzu werden sog. Wirtschaftspläne gebildet. Nach Abzug der Kosten können Über- schüsse oder Defizite verbleiben. Überschüsse können an den Bezirkshaushalt abge- führt werden. Defizite müssen vom Bezirkshaushalt ausgeglichen werden. Die Ausga- ben beim Wirtschaftsplan Mitte stellen sich wie folgt dar: 2017 = 9.527.000 €, 2018 = 11.335.000 € und 2019 = 11.264.000 €.

Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern werden den Bezirken über die Buß- geldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin überwiesen wobei 50 % der Gesamtsumme einer Einnahmevorgabe unterliegt und die übrigen 50 % nicht. Man kann also vereinfa- chend von einer 50:50 Aufteilung zwischen Bezirks- und Landeshaushalt sprechen, da sich die obligatorischen Landesüberweisungen (Globalsummen) an den Bezirk um den 50 % Anteil reduzieren. Dies gilt theoretisch auch in Folgejahren, so dass der Bezirk gehalten ist, die Einnahmehöhe aus Verwarnungs- und Bußgeldern konstant zu halten oder zu steigern, da die bestehende Einnahmevorgabe bei sinkenden Einnahmen sonst zu Verlusten für den Bezirk führen könnte.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin verweist hierzu auf den entsprechenden Wirtschafts- plan als Anlage zum Bezirkshaushaltsplan, in welchem auf die Ausgaben und Einnah- men aus der Parkraumbewirtschaftung gesondert hingewiesen wird.

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„Einnahmen:

  • Zuführung von     Gebühreneinnahmen    aus     Parkscheinautomaten    in     der Parkraumbewirtschaftung,
  • Zuführung von     Gebühreneinnahmen    aus     Parkscheinautomaten    in     der Parkraumbewirtschaftung über Handyparken.

 

Ausgaben:

  • Personalaufwand,
  • Geschäftsbedarf,
  • Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände,
  • Fahrzeugunterhaltung,
  • Dienstkleidung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten,
  • Neu- und Ersatzbeschaffung von “

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit, dass  Frage 9 nicht be- antwortet werden kann, da nicht klar ist, welche Aufteilungen der Fragesteller meint.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Parkraumbewirtschaftung wird in einem Wirtschaftsplan geführt, der sich in Einnah- men und Ausgaben ausgleicht.“

Berlin, den 26.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Mehr Bahn für Metropolen und Regionen: Die größte Kundenoffensive in der Geschichte des DB Fernverkehrs Die Deutsche Bahn startet die größte Kundenoffensive in ihrer Geschichte und verbindet Metropolen und Regionen künftig öfter, schneller, direkter und komfortabler miteinander.

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/9074114/p20150318.html (Berlin, 18. März 2015) Mit einer nie da gewesenen Ausweitung ihres #Fernverkehrsangebots um 25 Prozent und dem konsequenten Ausbau der Stärken des Systems Bahn will die DB noch stärker als bisher gegen die Konkurrenz von Auto, Bus und Flugzeug punkten. Die wichtigsten Veränderungen: Häufiger, schneller, direkter, komfortabler und präsenter in der #Fläche: DB baut bis 2030 #Fernverkehrsangebot um 25 Prozent aus • Fünf Millionen Einwohner neu am #Fernverkehrsnetz • 50 Millionen zusätzliche Reisende pro Jahr sollen gewonnen werden • Investitio-nen von 12 Milliarden Euro • Einsparung von 1,7 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr • Entspricht jährlichem Ausstoß von 600.000 Autos Neues #ICE-Netz: Bis 2030 über 150 Fahrten pro Tag mehr als heute • Bis zu zwei ICE-Verbindungen pro Stunde zwischen Metropolen • Ab 2016 erhebliche Reisezeitverkürzungen durch Inbetriebnahme neuer Strecken • Flottenausbau auf 360 ICE-Züge • Einführung kostenloses WLAN und Bord-Infotainment in der 1. und 2. Klasse Neues #IC-Netz: Bis 2030 Anbindung von nahezu allen deutschen Großstädten im Zwei-Stunden-Takt • 190 neue Direktverbindungen aus der Fläche in die 50 größten Städte • Einsatz von 120 neuen Doppelstock-Zügen mit moderner Bordtechnik für Telefon- und Internetnutzung • Günstigere Sparpreise ab 19 Euro Faire #Preise: BahnCards 25, 50 und 100 bleiben unverändert • Künftig auch mit drei Monaten Laufzeit • Ab 2016 Sparpreise für ICE und IC bis kurz vor Abfahrt buchbar • Kostenlose Sitzplatz-reservierung künftig in allen Fernverkehrstickets enthalten Bis 2030 sollen 50 Millionen Fahrgästen mehr pro Jahr mit ICE oder IC unterwegs sein als heute. Durch den Umstieg auf das umweltfreundlichste Verkehrsmittel können dann 1,7 Millionen Tonnen CO2 jährlich eingespart werden. Dies entspricht dem jährlichen CO2 –Ausstoß von 600.000 Autos. Dazu will die DB insgesamt 12 Milliarden Euro investieren, vor allem in neue Zugflotten. Im Rahmen der Angebotsoffensive schafft die Bahn 1.500 neue Arbeitsplätze. „Mit dem größten und modernsten Fernverkehrsnetz seit der Bahnreform wollen wir unseren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands leisten“, sagt Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn. „Dazu bieten wir mehr grüne Mobilität als je zuvor: Mit zwei ICE-Zügen pro Stunde auf den Hauptachsen schaffen wir quasi eine superschnelle und hoch komfortable S-Bahn zwischen den deutschen Metropolen. Ein Quantensprung ist auch das neue IC-Netz für die Kunden in der Region: Mit wenigen Ausnahmen sind künftig alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zweistündlich ans Fernverkehrsnetz angeschlossen. Fünf Millionen Menschen mehr als bislang können dann einen Intercity direkt vor der Haustür besteigen.“ Das neue ICE-Netz Neue Fahrzeuge und neue Schienentrassen ermöglichen auf den nachfragestarken Korridoren zwischen den Metropolen Deutschlands sowohl Taktverdichtungen als auch Reisezeitverkürzungen. Im Jahr 2016 sollen alle 17 neuen ICE 3-Züge einsatzfähig sein und Ende 2017 der schrittweise Regelbetrieb der 130 bestellten ICx-Züge beginnen. Zusammen mit den ICE-Bestandsflotten werden bis 2030 dann insgesamt 360 Fahrzeuge das Rückgrat des neuen ICE-Netzes bilden. Der künftige Fahrplan weist vor allem auf den wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Achsen deutlich mehr Frequenzen auf. Dort können die Kunden mit zwei Zügen pro Stunde rechnen. Homburg: „Damit ist Deutschland im Takt und unsere Fahrgäste profitieren von wesentlich verbesserten Anschlussmöglichkeiten.“ 150 Fahrten, die heute mit IC-Zügen stattfinden, werden in das neue ICE-Netz integriert. Mit dieser Aufwertung kommen Reisende in den Genuss der künftigen ICE-Komfortstandards. Dazu gehören neben der kostenlosen Nutzung eines Infotainment-Portals an Bord (ab September 2015) auch gebührenfreie WLAN-Hotspots in der ersten und – ab 2016 – auch in der zweiten Klasse. Der Einbau einer neuen Generation von Signalverstärkern (Repeater) wird zudem die Nutzung von Telefon und Internet über Mobilfunk verbessern. Wichtiger Bestandteil des ICE-Angebots ist und bleibt das Bord¬restaurant. Mit dem Einsatz der ICx-Züge wird im neuen ICE-Netz auch erstmals – wie von vielen Kunden gewünscht – die Fahrradmitnahme möglich. Zum verbesserten Reiseerlebnis an Bord kommen auf vielen Verbindungen deutliche Reisezeitverkürzungen hinzu. Ende 2015 werden weitere Abschnitte der Neubaustrecke VDE 8 (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit) zwischen Nürnberg und Berlin in Betrieb genommen. So verkürzt sich beispielsweise die Fahrzeit zwischen Frankfurt/Main und Dresden um rund eine Stunde. Eine neue Streckenführung macht auch Paris von München oder Stuttgart um 30 Minuten schneller erreichbar. Ab 2018 werden dann sogar Reisezeiten zwischen Berlin und München unter vier Stunden (statt über sechs Stunden heute) realisiert. Das neue IC-Netz Mit insgesamt 120 neuen Doppelstock-IC-Zügen, die bis 2030 die bisherigen IC-Reisezugwagen komplett ablösen, bringt die DB den Fernverkehr auch in die Regionen. Nahezu alle deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern werden dann alle zwei Stunden am Fernverkehrsnetz angeschlossen sein. Neu oder wieder angefahrene IC-Halte sind beispielsweise Chemnitz, Cottbus, Fürth, Heilbronn, Potsdam oder Siegen. Weitere 30 Großstädte, darunter Dresden, Magdeburg, Oldenburg (Oldb.), Rostock oder Schwerin, erhalten deutlich verbesserte Fernverkehrsanschlüsse. Dazu kommen nochmals 15 neue IC-Halte in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern, wie Brandenburg, Plauen, Tübingen, Wetzlar oder Zwickau. Insgesamt profitieren rund fünf Millionen Menschen von den neuen Fernverkehrsverbindungen vor der Haustür. „Die 190 neuen Direkt¬verbindungen aus der Fläche in die 50 größten deutschen Städte tragen dem Bedürfnis unserer Kunden Rechnung, auch weiter entfernte Ziele möglichst ohne Umstieg erreichen zu können“, sagt Homburg. Durch die umsteigefreien neuen Verbindungen, wie beispielsweise Hannover-Potsdam, Dresden-Rostock oder Chemnitz-Düsseldorf, hofft die Bahn auf eine Verdopplung der Reisendenzahlen auf diesen Relationen. Dazu sollen auch die günstigeren Einstiegspreise für die Doppelstock-IC-Fahrten beitragen: Bereits ab 19 Euro werden Sparpreise auf diesen Strecken angeboten. Daneben strebt die DB im neuen IC-Netz auch weitere Tarifintegrationen mit dem Nahverkehr an. Wie heute schon auf Teilstrecken in Niedersachsen und Bremen möglich, könnten Reisende dann auch in weiteren Regionen den IC mit Nahverkehrstickets nutzen. In den neuen Doppelstock-Zügen wird es auch ohne Restaurantwagen ein einfaches Speise- und Getränkeangebot geben. Zudem wird auch hier modernste Bordtechnik für die Nutzung von Telefon und Internet über Mobilfunk verfügbar sein. Die Fahrradmitnahme ist künftig in allen Zügen des IC-Netzes möglich. Faire Preise Während alle bestehenden BahnCards (25, 50, 100) auch in den ermäßigten Versionen für Partner, Studenten und Senioren (etc.) erhalten bleiben, führt die DB noch im Jahr 2015 für die gesamte BahnCard-Familie ergänzende Varianten mit nur noch drei Monaten Laufzeit ein. Ab Ende 2016 können preissensible Kunden auch bis kurz vor Abfahrt des ICE- oder IC-Zuges noch vorhandene Sparpreise lösen. Die bisherige Vorkaufsfrist bis zum Tag vor der Reise entfällt. Außerdem plant die Bahn die neue inkludierte Sitzplatzreservierung für die erste Klasse auch für alle Fernverkehrstickets in der zweiten Klasse auszuweiten. Ulrich Homburg: „Die Preise für das deutlich attraktivere Fernverkehrsangebot sollen einfach, transparent und fair sein. So wollen wir unsere Stammkunden noch fester an uns binden, Anreize für eine stärkere Bahnnutzung geben und vor allem neue Kunden für die Bahn begeistern. Dazu gehört auch, dass wir gleichzeitig intensiv weiter an der Steigerung unserer Basisqualität arbeiten.“ Hinweis für Redaktionen: Ab 13 Uhr ist auf www.deutschebahn.com/der_neue_fernverkehr eine Infografik, ein Animationsfilm sowie jeweils ein aktueller O-Ton von Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn, für Radio und TV verfügbar. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Radverkehr + Straßenverkehr: Call a Bike Stellflächen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellflächen für #Call a #Bike wurden in Berlin seit 2010 geschaffen (in #Fläche und in #Stellplätzen für #Fahrräder)? Frage 2: Wie viele von den Stellflächen wurden auf dem Straßenland, wie viele auf dem Bürgersteig errichtet? Frage 3: Wie viele Parkplätze mussten dafür in Berlin weichen? Frage 4: Nach welchen Kriterien werden die Stellflä- chen errichtet? Antwort zu 1, 2, 3 und 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2, 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Seit Beginn des Stationsbetriebs des öffentlichen Fahrradverleihsystems Call a Bike wurden 145 Stationen geschaffen, wovon derzeit 144 Stationen im Betrieb sind. Die Auswahl und Genehmigung der entsprechenden Flächen erfolgt in Abstimmung zwischen dem jeweiligen Bezirk und dem Betreiber des Systems, der DB Rent GmbH. Die angefragten Informationen liegen daher auch nur jeweils auf bezirklicher Ebene oder beim Betreiber vor. Nach Aussage der DB Rent GmbH befinden sich derzeit 100 Stationen im Bereich der Gehwege, 42 Stationen sind im Straßenraum lokalisiert. Zwei weitere Stationen nehmen sowohl Flächen im Gehweg- als auch im Straßenraum ein. Nach Schätzungen der DB Rent GmbH wurden dafür im gesamten Gebiet des Stationsnetzes für die Gesamtsumme der 145 Stationen für bis zu 1.750 Leihfahrräder ca. 125 Stellplätze umgewidmet. Bezüglich der Kriterien zur Auswahl von Stationsflä- chen gibt die DB Rent GmbH unter anderem die stadträumliche Lage, die Anbindung an das ÖPNV-Netz, die Fußgängerfrequenz, eine Anbindung an ein Wohnquartier, die Nähe zu kulturellen Einrichtungen oder sonstigen relevanten Zielen, die Größe und Nutzung der avisierten Fläche, bestehende Vorgaben vom jeweiligen Bezirksamt, eventuelle Vorgaben des Denkmalschutzes, Vorgaben der Leitungsträger und die jeweiligen Eigentumsverhältnisse an. Frage 5: Findet eine Evaluation der Nutzungshäufigkeit der Call a Bike-Stellflächen statt? Antwort zu 5: Die Stationen befinden sich konstant in Nutzung. Eine spezifische Evaluation der Auslastung der Stationen liegt derzeit nur dem Betreiber vor. Ein Bericht zur Charakterisierung der spezifischen Nutzungshäufigkeit der öffentlichen Leihfahrräder je Station befindet sich in der Erarbeitung. Frage 6: Wie sieht die Prognose für die Zukunft aus – werden weitere Stellflächen für wie viele Fahrräder errichtet? Antwort zu 6: Bis zum Ende des Jahres 2014 wird die Erweiterung des öffentlichen Leihfahrradsystems um weitere fünf Stationen auf dann 150 Stationen angestrebt. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht abschätzbar, da die zukünftige Ausgestaltung eines Systems öffentlicher Leihfahrräder Inhalt eines wettbewerblichen Verfahrens sein wird (vgl. dazu Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11 663 vom 05. März 2013). Berlin, den 25. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2014)