Infrastruktur: Mobilitätswende in Berlin: Umsetzungsstand von Bussonderfahrstreifen, veränderte Geltungsdauer existierender Bussonderfahrstreifen und Vorrangschaltungen für Busse und Straßenbahnen in den Berliner Bezirken!, aus Senat

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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Berlin fördert die #Mobilitätswende. Hierfür wird u.a. die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs in
der wachsenden Stadt kontinuierlich durch den Ausbau der unterschiedlichen Mobilitätsangebote, Strecken,
Taktverdichtungen, Investitionen in moderne Fahrzeuge und verkehrsorganisatorische und bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung der #Verkehrssicherheit und der #Beschleunigung vorangetrieben. In 2020
starteten die ersten elektrischen Doppelgelenkbusse und weitere Projekte in Sachen E-Mobilität, wie
Oberleitungsbusse vorbereitet. Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und der wachsenden
Gemeinden im Umland nimmt die Frage der Straßennutzung und die Entwicklung des Oberflächenverkehrs
viel Raum in der Debatte ein, wenn es darum geht, für die Busse und Straßenbahnen #Sonderfahrstreifen
und Vorrangschaltungen auszuweisen.
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Frage 1:
Wie viele Kilometer des Streckennetzes entfallen derzeit auf #Bussonderfahrstreifen? (Bitte Streckenlänge
nach Bezirken darstellen)
Antwort zu 1:
Aktuell erstrecken sich die Bussonderfahrstreifen in Berlin auf eine Länge von 108
Kilometern. Aufgrund einiger fehlender statistischer Daten konnte in der Kürze der Zeit der
Sachverhalt nicht detailliert pro bezirklichem Straßenabschnitt ermittelt werden.
Frage 2:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen konnten in den letzten vier Jahren in den Bezirken baulich
umgesetzt werden?
(Bitte nach Bezirk, Startpunkt und Endpunkt und betroffener Linie und Zeitpunkt der Anordnung und der
Umsetzung und Kosten der Maßnahme aufschlüsseln)
Antwort zu 2:
Antworten nach Bezirken:
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die effektive Länge der im Bezirk Mitte seit 2016 baulich umgesetzten Busspuren beträgt
insgesamt ca. 2,0 km.
Es handelt sich im Einzelnen um nachfolgende Strecken, bzw. Abschnitte:
– Beusselstraße, von Turmstraße bis Siemensstraße (einseitig) = ca. 400 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
4.500,- € (Brutto)
– Invalidenstraße, von Alt-Moabit bis Lehrter Straße (einseitig) = ca. 500 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
6.500,- € (Brutto)
– Hofjägerallee, zwischen Großer Stern und Stülerstraße / Tiergartenstraße (beidseitig)
= ca. 900 m, Buslinie 100, Anordnung in 2019 / Umsetzung in 2020, Investitions-,
bzw. Umsetzungskosten ca. 11.000,- € (Brutto)
– Mollstraße, von Otto-Braun-Straße bis Prenzlauer Allee (einseitig) = ca. 200 m,
Buslinie 142/200, Anordnung + Umsetzung in 2020, Investitions-, bzw.
Umsetzungskosten ca. 2.500,- € (Brutto)“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Die Frage kann nur teilweise beantwortet werden.
1) Teilabschnitte auf der Sonnenallee, Kosten für Markierung und Beschilderung ca.
18.000 €
2) Waltersdorfer Chaussee stadteinwärts (östliche Richtungsfahrbahn) ab
Landesgrenze bis ca. Rudowe Spinne, Kosten für Markierung und Beschilderung
ca. 35.000 €“
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Reinickendorf:
Straße Abschnitt Länge Anhörung/Anordnung
vom
Umsetzung
Gotthardstr. ggü. Holländerstr. bis
Scharnweberstr.
307 m 27.11.2019 Juli 2020
Karolinenstraße von An der Mühle bis
Am Tegeler Hafen
246 m 16.01.2020 Oktober 2020
Holländerstraße von Brienzer Straße
bis Markstraße
Fahrtrichtung
Residenzstraße
288 m 20.01.2020 Oktober 2020
Wilhelmsruher
Damm
von
Schorfheidestraße bis
Senftenberger Ring
Fahrtrichtung Pankow
515 m 20.01.2020 Dezember 2020
Die oben aufgeführten Maßnahmen wurden gemeinsam ausgeschrieben.
Kosten für die Markierung: 123.380,27 €
Kosten für die Beschilderung: 6.284,51 €
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Falkenseer Damm (Südwestseite) von gegenüber Askanierring bis vor Falkenseer
Platz
Länge: etwa 800m;
Anhörung/Anordnung vom 17.01.2020, rechtskräftig am8.2.2020, mit Ergänzung vom
10.11.2020;
Ausführung 19.11.2020;
Kosten: rd. 10.100,- €
b) Ruhlebener Str. (Nordseite) von Pichelswerderstr. bis Grunewaldstr. sowie
Ruhlebener Str. (Südseite) von ggü. Grunewaldstr. bis Teltower Str.; Umwandlung
Wirtschaftsspur in Bussonderfahrstreifen (BSF)
Länge: etwa 530 m (Nord) und 870 m (Süd)
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 11.100,- €
c) Charlottenburger Chaussee (Nordseite) von S-Bahnbrücke bis An den
Freiheitswiesen; Umwandlung Wirtschaftsspur in BSF
Länge: etwa 400 m
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 2.450,- €“
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Die übrigen Bezirke teilten mit, dass sie entweder über keine Zusammenstellung der
gefragten Daten verfügen oder dies auch in Hinblick auf die personelle Situation in der
Pandemie nicht zusammenstellen konnten.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen sind derzeit angeordnet, befinden sich noch im
Abstimmungsverfahren, wurden angehört bzw. sind in Endabstimmung und bei wie vielen Projekten wurde
von den Bezirken seit dem letzten Jahr Einwände/Widerspruch eingelegt? (Bitte nach Bezirken und Gründe
für die Umsetzungshürden nach Ansicht des Senats und des jeweils zuständigen Bezirkes aufschlüsseln
und ggf. erläutern)
Frage 4:
Welche Hindernisse gibt es derzeit auf welchen möglichen Strecken im Hinblick auf die Ausweisung und
Anordnung von neuen Bussonderfahrstreifen in den Bezirken?
(Bitte für jeden zuständigen Bezirk und fragliche Strecke die Bedenken und Einwände und sonstige Gründe
aus Sicht des Bezirkes erläutern)
Antwort zu 3 und 4:
2008 betrug die Gesamtlänge der Bussonderfahrstreifen 101 Kilometer, im Jahr 2018
waren es 102 Kilometer. Seitdem sind 29 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 18.700 m
angeordnet bzw. vollzogen worden, davon 2.500 Meter umgewandelte Wirtschaftsspuren,
auf denen zuvor auch Lkw fahren durften. Außerdem sind elf Abschnitte mit einer
Gesamtlänge von 3.840 m angehört worden, acht Abschnitte mit 4.060 m befinden sich in
der Endabstimmung und 25 weitere Abschnitte mit 17.587 m sind darüber hinaus aktuell in
Abstimmung bzw. in Bearbeitung.
Aus Sicht des Senats entstehen Verzögerungen durch erforderliche
Abwägungsentscheidungen und die Erarbeitung von Lösungen bei Zielkonflikten, z. B.
durch den Bedarf an Parkflächen einschließlich möglicher Sonderparkplätze und
Lieferzonen. Hinzu kommen teilweise nötige Umstellungen bei Lichtsignalanlagen.
Darüber hinaus sind Kriterien zu beachten, die eine Anordnung von Bussonderfahrstreifen
ausschließen können, beispielsweise vorhandene Fußgängerüberwege oder insgesamt
eine geringe Busfrequenz. Als limitierender Faktor bei der Bearbeitung der jeweiligen
Vorhaben stellen sich die verfügbaren personellen Ressourcen dar.
Aus den Bezirken wurden zudem folgende Antworten übermittelt:
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf befindet sich zurzeit der Bussonderfahrstreifen in der
Ollenhauerstraße im Anhörungsverfahren.
Der vorhandene Bussonderfahrstreifen zwischen Auguste-Viktoria-Allee und
Scharnweberstraße soll in seiner zeitlichen Befristung erweitert werden und hinter der
Straße von der Gablentz-Straße im Bereich der Ollenhauerstraße Nr.137 bis 139
verlängert werden. Der Bezirk hat sich im Rahmen der Anhörung gegen die Anordnung mit
der Begründung des Verlustes von Stellplätzen ausgesprochen.“
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Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Daumstr. (Westseite) von Goldbeckweg bis Telegrafenweg
Länge: etwa 660 m
Anhörung/Anordnung vom 24.01.2020, rechtskräftig am 08.02.2020
Ausführung steht aus, Grund: Vor Ausführung Erneuerung der Fahrbahndecke erforderlich
b) Brunsbütteler Damm (Südseite) von Wilhelmshavener Str. bis vor Klosterstr. (Anschluss
an bestehenden BSF)
Länge: etwa 100 m
Anordnung vom 24.09.2020 mit Ergänzung vom 14.10.2020
Ausführung steht aus, Grund: Ausführung erfordert umfangreiche bauliche Umgestaltung
des Straßenraums, Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens, Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Verkehrsführung während der Bauphase
Anhörungsverfahren eingeleitet, Einwände des Bezirks:
c) Rauchstr. (Nordseite) von Goltzstr. bis Streitstr.
Länge: etwa 240 m
Anhörung vom 30.11.2020
Einwände des Bezirks vom 09.12.2020 hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des
Problems des Fahrradverkehrs, noch nicht beantwortet
Einwendungen des Bezirks im Rahmen früherer Anhörungsverfahren:
· Falkenseer Damm hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht
berücksichtigt
· Ruhlebener Straße hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des Problems des
ruhenden Verkehrs; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Daumstraße hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Brunsbütteler Damm hinsichtlich des baulichen Aufwandes; Einwendungen nicht
berücksichtigt“
Frage 5:
Welche existierenden Bussonderfahrstreifen sollen zeitlich ausgeweitet werden? (Bitte nach Bezirk und
Straße darstellen)
Antwort zu 5:
Für dieses Jahr soll noch die Potsdamer Straße in Mitte von Kurfürstenstraße bis Am
Karlsbad und Gegenrichtung zeitlich ausgeweitet werden. Ansonsten wurden bereits auf
124 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 49.428 m verlängerte Geltungszeiten
angeordnet. Hier die bezirkliche Unterteilung:
· Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 17 Abschnitte mit 5.070 m
· Friedrichshain-Kreuzberg, davon 8 Abschnitte mit 1.470 m
· Lichtenberg-Hohenschönhausen, davon 4 Abschnitte mit 1.520 m
· Mitte, davon 24 Abschnitte mit 8.785 m
· Neukölln, davon 4 Abschnitte mit 2.275 m
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· Pankow, davon 1 Abschnitte mit 160 m
· Reinickendorf, davon 3 Abschnitte mit 2.730 m
· Spandau, davon 2 Abschnitte mit 385 m
· Steglitz- Zehlendorf, davon 24 Abschnitte mit 7.660 m
· Tempelhof-Schöneberg, davon 37 Abschnitte mit 20.563 m
· Treptow- Köpenick, davon 2 Abschnitte mit 220 m
Senatsseitig werden keine regelmäßigen Statistiken geführt, die eine Auflistung nach
Straßenabschnitten zulassen.
Frage 6:
Wie viel Stellflächen/Parkplätze werden durch die geplanten Bussonderstreifen in den Bezirken wegfallen?
Und wie werden diese kompensiert?
Antwort zu 6:
Die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze/Stellflächen wurde nicht ermittelt. Um den
Wegfall der Stellflächen/Parkplätze zu kompensieren, wurden teilweise die
Bussonderfahrstreifen befristet angeordnet, um ein Parken in der Nacht sowie am
Wochenende zu erlauben, teilweise kann in Nebenstraßen geparkt werden.
Frage 7:
Wie viele Vorrangschaltungen gibt es derzeit für BVG Busse und Straßenbahnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach unserer aktuellen Datenlage werden 1.096 Lichtsignalanlagen (LSA) durch Busse
und/oder Straßenbahnen beeinflusst, davon sind ca. 82 dauerhaft oder temporär außer
Betrieb.“
Ende 2016 waren es 1.010 Vorrangschaltungen. Damit verfügt aktuell rund die Hälfte der
Gesamtzahl an Ampelanlagen über Vorrangschaltungen.
Frage 8:
Wie viele Vorrangschaltungen kamen in den letzten vier Jahren hinzu? (Standorte und durchgeführte
Maßnahmen darstellen)
Antwort zu 8:
Beeinflussungen durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden an Neuund Ersatzbauten generell vorgesehen, soweit dort Bus- oder Straßenbahnverkehr
vorhanden ist.
Daneben gibt es Maßnahmen aus der Task-Force Beschleunigung. Im Einzelnen wurden
an folgenden Örtlichkeiten ÖPNV Beeinflussungen vorgesehen:
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Auskunft der BVG:
„2017: 12 LSA, davon 3 provisorische Bauzeit-LSA
– 05862 Leonorenstr. Nr. 33 (Stadtbad) (prov. Bau-LSA)
– 29861 Heerstr. (Döberitzer Weg)
– 22X65 Hellersdorfer Str./Ludwigsluster Str. (U-Bhf. Kaulsdorf-Nord)
– 05087 Malteserstr./Kamenzer Damm – Paul-Schneider-Str.
– 17063 Fennstr. (Am Nordhafen)
– 21937 Bahnhofstr./Pankstr. – Blankenburger Weg
– 07830 Hardenbergstr./Fasanenstr. (prov. Bau-LSA)
– 07831 Hardenbergstr./Steinplatz Ost (prov. Bau-LSA)
– 22007 Märkische Allee/Bitterfelder Str.
– 29070 Potsdamer Chaussee/Engelsfelder Chaussee
– 04028 Dominicusstr./Ebersstr.
– 23003 Schnellerstr. (Nr. 131)
2018: 36 LSA, davon 4 provisorische Bauzeit-LSA
– 22006 Märkische Allee/Raoul-Wallenberg-Str.
– 23095 Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm (Ost)
– 17062 Perleberger Str. – Fennbrücke/Friedrich-Krause-Ufer – Heidestr.
(Taskforce?)
– 23827 Oberspreestr./Ottomar-Geschke-Str. (prov. Bau-LSA)
– 16061 Rixdorfer Str./Eisenacher Str. – Skutaristr. (ggf. BVG-Projekt?)
– 16060 Rixdorfer Str. (Imbrosweg) (ggf. BVG-Projekt?)
– 16064 Rixdorfer Str./Dardanellenweg – Dirschelweg (ggf. BVG-Projekt?)
– 07809 Kleiststr. (Bayreuther Str.) (prov. Bau-LSA)
– 05081 Paul-Schneider-Str./Mühlenstr.
– 06058 Sonnenallee/Saalestr. (BVG-Projekt)
– 06097 Sonnenallee (Mareschstr.) (BVG-Projekt)
– 04031 Sachsendamm/A103 (Ost) (BVG-Projekt)
– 04030 Sachsendamm/A103 (West) (BVG-Projekt)
– 21050 Rennbahnstr./Gustav-Adolf-Str.
– 18180 Spandauer Str./Rathausstr.
– 23881 Köpenicker Str./Besenbinderstr. – Semmelweisstr. (prov. Bau-LSA)
– 09267 Pichelsdorfer Str./Adamstr. – Betckestr. (BVG-Projekt)
– 09265 Pichelsdorfer Str. (Nr. 116) (BVG-Projekt)
– 04089 Hauptstr. (Helmstr. – Vorbergstr.)
– 09268 Pichelsdorfer Str./Jordanstr. – Wachenheimer Weg (BVG-Projekt)
– 08017 Berliner Str./Hermsdorfer Damm
– 06011 Karl-Marx-Str./Karl-Marx-Platz
– 06014 Karl-Marx-Str./Lahnstr. – Silbersteinstr.
– 05093 Heinersdorfer Str./Hildburghauser Str.
– 14038 Spandauer Damm (Meiningenallee) (BVG-Projekt)
– 14037 Spandauer Damm/Bolivarallee (BVG-Projekt)
– 14049 Spandauer Damm (Kastanienallee) (BVG-Projekt)
– 23869 Richterstr./Bruno-Taut-Str. (prov. Bau-LSA)
– 14X14 Olbersstr./Kamminer Str. (BVG-Projekt)
– 18350 Hauptstr./Kynaststr.
– 09096 Daumstr./Kleine Eiswerderstr. (BVG-Projekt)
– 09095 Daumstr./Adickesstr. – Goldbeckweg (BVG-Projekt)
– 18109 Greifswalder Str./Christburger Str.
– 17060 Perleberger Str./Lehrter Str./Quitzowstr. (BVG-Projekt?)
8
– 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) (BVG-Projekt?)
– 09038 Streitstr./Rauchstr. (BVG-Projekt)
2019: 17 LSA, davon 2 provisorische Bau-LSA
– 07027 Yorckstr./Katzbachstr.
– 22899 Pilgramer Str. (Am Theodorpark) (prov. Bau-LSA)
– 06875 Grenzallee/Neuköllnische Allee (prov. Bau-LSA)
– 18287 Rummelsburger Str. (Zachertstr.)
– 09037 Streitstr. (Chamissostr.) (BVG-Projekt)
– 09036 Streitstr. (Goltzstr.) (BVG-Projekt)
– 09035 Streitstr. (Amorbacher Weg) (BVG-Projekt)
– 17102 Heidestr./Planstr. 4
– 17104 Heidestr./Planstr. 2
– 17103 Heidestr. (Hafenplatz Nord)
– 09094 Daumstr. (Lüdenscheider Weg) (BVG-Projekt)
– 09072 Fehrbelliner Tor: Schönwalder Allee/Hohenzollernring (BVG-Projekt?)
– 09034 Streitstr./Hohenzollernring (BVG-Projekt)
– 14015 Gaußstr. – Olbersstr./Lise-Meitner-Str. (BVG-Projekt)
– 16074 Prellerweg/Sembritzkistr.
– 18306 Holzmarktstr./Lichtenberger Str.
– 23073 Adlergestell (Nr. 782)
2020: 24 LSA, davon 8 provisorische Bau-LSA
– 01030 Reinickendorfer Str. – Fennstr./Schönwalder Str. (BVG-Projekt)
– 09870 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze (prov. Bau-LSA)
– 09032 Neuendorfer Str./Lynarstr. – Parkstr. (BVG-Projekt)
– 09091 Neuendorfer Str./Schäferstr. (BVG-Projekt)
– 09031 Neuendorfer Str./Triftstr. (BVG-Projekt)
– 08010 Berliner Str./Veltheimstr. – Burgfrauenstr.
– 22123 Treskowallee/Waldowallee
– 09856 Am Juliusturm – Nonnendammallee/Ferdinand-Friedensburg-Platz (prov.
Bau-LSA)
– 05818 Bergstr./Lauenburger Str. (prov. Bau-LSA)
– 05824 Bismarckstr./Bergstr. (prov. Bau-LSA)
– 09029 Neuendorfer Str./Eiswerderstr.
– 21846 Bahnhofstr./Steinsperlingweg (prov. Bau-LSA)
– 11039 Blücherstr./Brachvogelstr. – Mittenwalder Str. (BVG-Projekt?)
– 07171 Lindenstr. (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
– 07170 Lindenstr./Franz-Klühs-Str.
– 18269 Scheffelstr./Alfred-Jung-Str.
– 298XX Magistratsweg/Cosmarweg (prov. Bau-LSA)
– 22171 Allee der Kosmonauten/Kienbergstr. – Pekrunstr.
– 17059 Perleberger Str./Stephanstr. (BVG-Projekt)
– 23X71 Am Seegraben/Grünbergallee – Schwalbenweg
– 06812 Elsenstr./Am Treptower Park (prov. Bau-LSA)
– 21843 Berliner Str. – Pasewalker Str./Bahnhofstr. – Rosenthaler Str. (prov. BauLSA)
– 05147 Siemensstr. (Nicolaistr.)
– 07032 Hardenbergstr./Fasanenstr.
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Insgesamt: 89 LSA neu in Betrieb von 2017-2020.“
Frage 9:
Wie viele neue Vorrangschaltungen befinden sich derzeit in Planung? (Bitte einschließlich der Überarbeitung
von bereits bestehenden Vorrangschaltungen aufführen)
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende 94 Planungen/Überplanungen für Bus-Beeinflussung sind, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, bekannt:
– LSA 08033 Karolinenstr./Waidmannsluster Damm – Überplanung bestehender VA
(Verkehrsabhängige Steuerung)
– LSA 07107 Zossener Brücke – Überplanung bestehender VA
– LSA 16074 Prellerweg/Sembritzkistr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16047 Rathausstr./Ringstr. – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16048 Rathausstr./Alt-Mariendorf – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16057 Alt-Mariendorf/Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA , BVGProjekt
– LSA 16058 Alt-Mariendorf – Britzer Str./Rixdorfer Str. – Neue VA an bestehender
LSA, BVG-Projekt
– LSA 16056 Reißeckstr./Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15045 Neuköllner Str./Alt-Rudow – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 15046 Neuköllner Str. (Bildhauerweg) – Überplanung bestehender VA, BVGProjekt
– LSA 15049 Neuköllner Str. (Nr. 340-342) – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15047 Neuköllner Str./Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender
VA, BVG-Projekt
– LSA 15048 Alt-Rudow/Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15057 Waltersdorfer Chaussee/Neuhofer Str. – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15058 Waltersdorfer Chaussee/Ostburger Weg – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15096 Waltersdorfer Chaussee/Lieselotte-Berger-Str. – Überplanung
bestehender VA, BVG-Projekt
– LSA 09046 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Nord) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09056 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Süd) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09070 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze – BVG-Projekt
– LSA 09093 Daumstr./Gartenfelder Str. – Telegrafenweg – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09039 Streitstr./Mertensstr. – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09266 Pichelsdorfer Str./Weißenburger Str. – BVG-/Bezirksprojekt
– LSA 29012 Heerstr./Pichelsdorfer Str. – (BVG-)/Senatsprojekt
– LSA 14011 Mierendorffplatz – BVG-Projekt M27
– LSA 17066 Turmstr./Oldenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 17041 Stromstr./Perleberger Str. – BVG-Projekt M27
10
– LSA 17058 Perleberger Str./Birkenstr. – BVG-Projekt M27
– LSA 17073 Kaiserin-Augusta-Allee/Ilsenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 01064 Badstr./Pankstr. – Prinzenallee – BVG-Projekt M27
– LSA 21006 Berliner Str./Granitzstr. – Florastr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) – Überplanung bestehender VA
– LSA 07031 Hardenbergstr./Steinplatz (Ost) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 23043 Oberspreestr. (Bärenlauchstr.) – LSA-Neubau
– LSA 23077 Fürstenwalder Allee (Fahlenbergstr.) – LSA-Neubau
– LSA 07097 Hallesches Ufer/Schöneberger Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07095 Hallesches Ufer/Köthener Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20019 Spandauer Damm (Klausenerplatz) – Überplanung bestehender VA
– LSA 20031 Spandauer Damm/Sophie-Charlotten-Str. – Überplanung bestehender
VA
– LSA 20215 Spandauer Damm/Königin-Elisabeth-Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20016 Otto-Suhr-Allee/Eosanderstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18238 Schlichtallee/Lückstr. – Nöldnerstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 18237 Lückstr./Weitlingstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23031 Sterndamm/Südostallee – Groß-Berliner Damm – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23846 Sterndamm/Ecksteinweg – Busbahnhof – Überplanung bestehender VA
im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23100 Groß-Berliner Damm (Feuerwehr) – Neue VA an bestehender LSA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23099 Groß-Berliner Damm/Nieberstr. – Überplanung bestehender VA im Zuge
des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23098 Groß-Berliner Damm/Landfliegerstr. – Überplanung bestehender VA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23108 Groß-Berliner Damm/Benno-König-Str. – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23109 Groß-Berliner Damm/Hermann-Dorner-Allee – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23110 Groß-Berliner Damm (Nr. 98) – LSA-Neubau im Zuge des Neubaus
Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23019 Adlergestell/Rudower Chaussee – Dörpfeldstr. – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 15074 Buckower Damm/Alt-Buckow – Überplanung bestehender VA
– LSA 03073 Bundesallee/Hohenzollerndamm – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 22107 Rhinstr./Seddiner Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07182 Rudi-Dutschke-Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18171 Grunerstr./Mühlendamm – Spandauer Str. – LSA-Neubau
– LSA 18172 Grunerstr./Jüdenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18173 Grunerstr. (Klosterstr.) – LSA-Neubau
– LSA 06109 Am Treptower Park/Matthesstr. – LSA-Ersatzbau
– LSA 06105 Am Treptower Park/Elsenstr. – LSA-Umbau
– LSA 07207 Friedrichstr. (U-Bahnhof) – LSA-Neubau
– LSA 07020 Potsdamer Str./Alvenslebenstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 21X31 Pasewalker Str./A114 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07188 Französische Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 23006 Mahlsdorfer Str./Wongrowitzer Steig – Überplanung bestehender VA
– LSA 04010 Hauptstr./Rubensstr. – Überplanung bestehender VA
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– LSA 22128 Treskowallee (Haltestelle Traberweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 23X73 Treskowallee/Am Carlsgarten – Wandlitzstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge
Umbau Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22126 Treskowallee/Stolzenfelsstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22125 Treskowallee/Dorotheastr. – LSA-Neubau im Zuge Umbau Tramstrecke
Treskowallee
– LSA 22132 Treskowallee (Hegemeisterweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 29X80 Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark – LSA-Neubau
– LSA 19894 Alt-Friedrichsfelde (Nr. 60) – LSA-Ersatzbau
– LSA 29051 Kladower Damm/Parkviertelallee – LSA-Neubau
– LSA 20007 Bismarckstr./Leibnizstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05013 Walther-Schreiber-Platz – Überplanung bestehender VA
– LSA 20230 Spandauer Damm/A100 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07024 Yorckstr. – Goebenstr./Mansteinstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18118 Chausseestr./Boyenstr. – LSA-Neubau
– LSA 21197 Schönerlinder Str./Schönerlinder Chaussee – LSA-Neubau
– LSA 12081 Goerzallee/Altdorfer Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16033 Manteuffelstr./Berlinickeplatz – Überplanung bestehender VA
– LSA 04046 Sachsendamm/Schöneberger Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08004 Oranienburger Str./Tessenowstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08005 Oranienburger Str./Jansenstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08006 Oranienburger Str./Am Nordgraben – Überplanung bestehender VA
– LSA 08007 Oranienburger Str./Alt-Wittenau – Überplanung bestehender VA
– LSA 08008 Oranienburger Str./Roedernallee – Überplanung bestehender VA
– LSA 08009 Oranienburger Str./Eichborndamm – Überplanung bestehender VA
– LSA 08010 Oranienburger Str. (Göschenplatz) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08011 Oranienburger Str./Wittenauer Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05046 Albrechtstr./Halskestr. – Siemensstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 09097 Daumstr./Pohleseestr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23002 Schnellerstr./Erschließungsstr. – Überplanung bestehender VA“
Frage 10:
Wie viele Vorrangschaltungen und LSA-Anlagen müssten nach derzeitigem Kenntnisstand im Bezirk auf
dieser Strecke für Radfahrer*innen umgerüstet werden?
Antwort zu 10:
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Beeinflussung der Lichtsignalanlagen für Busse
und dem Radverkehr ist nicht gegeben.
Frage 11:
Wie viele #E-Gelenkbusse sind im letzten Jahr bei der BVG im Einsatz gewesen (Auf welchen Linien, Wie
viele Betriebsstunden und gefahrene Kilometer pro Fahrzeug, Erfahrungen und technische Auffälligkeiten?)
12
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 waren bei der BVG 17 E-Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik auf der
Linie #200 im Einsatz.
Fahrzeug S-Nwkm*. (in
Tsd.)
I-Nwkm**. (in
Tsd.)
Fahrzeit (in Tsd.h)
5420 16,6 16,5 1.073
5421 10,7 10,6 682
5422 9,7 9,7 637
5423 17,0 16,9 1.093
5424 14,3 14,3 927
5425 13,2 13,1 852
5426 1,4 1,4 101
5427 13,6 13,5 875
5428 16,1 16,0 1.028
5429 15,4 15,3 989
5430 13,3 13,2 860
5431 17,0 16,9 1.096
5432 12,5 12,5 813
5433 16,8 16,8 1.089
5434 12,0 12,0 769
5435 6,7 6,7 437
5436 17,9 17,7 1.153
* Soll-Nutzwagenkilometer
** Ist-Nutzwagenkilometer
Erste Erfahrungen sind durchweg positiv. Besonders die durch die Schnellladetechnik an
den Endstellen der Linie 200 realisierbare Reichweitenunabhängigkeit unterscheidet die
Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik deutlich von den Depotladern. Die Fahrzeuge
müssen – nach ersten Erkenntnissen – zu Betriebsbeginn nicht vorkonditioniert werden.
Kleinere technische Auffälligkeiten – wie bei jeder Neufahrzeugzuführung – beziehen sich
hauptsächlich auf konventionelle Fahrzeugkomponenten. Diese werden in regelmäßigem
Austausch zwischen der Betriebswerkstatt der BVG und dem Fahrzeughersteller
thematisiert und im Rahmen der bestehenden Garantie- und
Gewährleistungsvereinbarungen abgearbeitet.“
Frage 12:
Wie ist der Sachstand zur Erprobung eines elektrisch angetriebenen Doppelgelenkbusses mit
Streckenladung auf der Linie M32 auf dem Brunsbütteler Damm?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
Auf Basis eines Planungsauftrags der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz schafft die BVG derzeit die letzten notwendigen Rahmenbedingungen für die
13
Initiierung der Vorplanung der Linie M32 (Pilotphase 1) und der Linien M49, X49 und X34
(Pilotphase 2). Nach Abschluss der Vorplanung kann eine finale Entscheidung zur
Erprobung von Doppelgelenkbussen mit Streckenladung auf der Linie M32 getroffen
werden.
Berlin, den 15.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahn-Abfahrt für Tesla-Werk: Bau verzögert sich weiter Wegen der Schneefälle wurde der Baubeginn, …, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/autobahn-abfahrt-fuer-tesla-werk-bau-verzoegert-sich-weiter-li.140133

Wegen der Schneefälle wurde der #Baubeginn, der zuletzt für die vergangene Woche geplant war, erneut verschoben.

Der Bau der provisorischen Abfahrt von der Autobahn #A10 zum #Werksgelände des US-Elektroautobauers #Tesla in #Grünheide bei Berlin verzögert sich weiter. Wegen der Schneefälle wurde der Baubeginn, der zuletzt für die vergangene Woche geplant war, verschoben. Einen neuen Termin nannte das Verkehrsministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bis Ende Januar beginnen.

Wie das Ministerium auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion mitteilte, werden die Kosten für den temporären Autobahnanschluss Freienbrink Nord auf rund eine Million Euro veranschlagt, Tesla übernimmt sie allein. Für Planung und Bau der darüber hinaus geplanten permanenten Ab- und Zufahrt zur A 10 seien fünf bis acht Jahre vorgesehen. Über die Kostenübernahme werde mit dem Bund noch verhandelt. Tesla will im Sommer mit der Produktion in der Autofabrik beginnen, .

Dem Ministerium zufolge soll der vierspurige Ausbau der Landesstraße L38 südlich des Werksgeländes Mitte dieses Jahres beginnen. Die Baukosten werden auf sieben Millionen Euro veranschlagt, die sich Brandenburg und Tesla …

Straßenverkehr: Pankow prüft „Flüsterasphalt“ für Berlins lauteste Straße, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231575675/Pankow-prueft-Fluesterasphalt-fuer-Berlins-lauteste-Strasse.html

Heute #Tempo 10, künftig 50: Der #Neubau der #Friedrich-Engels-Straße in #Pankow steckt voller Probleme.

An Zeit für gründliche Planung besteht kein Mangel: Am Ende könnten bei der #Sanierung des nördlichsten Abschnitts der Friedrich-Engels-Straße bis zu 23 Jahre vom ersten Schritt bis zum Beginn der #Bauarbeiten vergangen sein. Erst Ende des Jahrzehnts wird die Meile den Titel als lauteste Straße Berlins endlich verlieren.

Derzeit unternimmt das Bezirksamt Pankow wieder einmal einen Anlauf, für den #maroden, 1,6 Kilometer langen Streckenteil, auf dem #rumpelnde Lastwagen Häuser erschüttern, eine Planung vorzulegen. Jetzt sind die Ergebnisse einer Online-Beteiligungsrunde für Anwohner ausgewertet – und es zeigen sich Probleme, die trotz der langen Vorbereitungen wohl nicht mehr zu beheben sind. Ein Beispiel erstaunt besonders: Obwohl die neue #Heidekrautbahn an der Engels-Straße sogar einen eigenen #Bahnhof erhält, fahren die #BVG-Straßenbahnlinie der Linie #M1 einfach an diesem Haltepunkt vorbei.

#Verkehrsproblem in #Pankow-Rosenthal: Neuer Bahnhof ohne #Tram-Station
Laut Erkenntnissen von Wolfram Kempe, dem Vorsitzenden des Pankower Verkehrsausschusses, wird die nächste Tramhaltestelle der Engels-Straße …

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle und Unfallfluchten im Jahr 2020, aus Senat

Klicke, um auf S18-26448.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2020 von der Polizei registriert (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?

Zu 1.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Direktion Verkehrsunfälle
Direktion 1 (Nord) 26.327
Direktion 2 (West) 28.365
Direktion 3 (Ost) 22.768
Direktion 4 (Süd) 28.138
Direktion 5 (City) 20.688
Gesamtergebnis 126.286

(Stand: 03.02.2021)

  1. Wie viele der unter aufgelisteten #Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2020 aufgeklärt (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?

Zu 2.:

Die Daten zu den Verkehrsunfallfluchten (in Frage 1 war nach Verkehrsunfällen gefragt) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Direktion Verkehrsunfallfluchten davon aufgeklärt
Direktion 1 (Nord) 6.320 2.314
Direktion 2 (West) 6.375 2.603
Direktion 3 (Ost) 5.907 2.371
Direktion 4 (Süd) 7.082 2.918
Direktion 5 (City) 4.760 2.088
Gesamtergebnis 30.444 12.294

(Stand: 03.02.2021)

Berlin, den 12. Februar 2021 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bus: Moderne Konzepte für den ÖPNV – Woran hakt es beim Kiezbus für Blankenburg? aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Der Ortsteil #Blankenburg verfügt über zahlreiche Lagen, aus denen der nächstgelegene Anschluss an den
#ÖPNV, vor allem an den #Linienbus, einen Kilometer und mehr entfernt liegt.
Seit Langem wird aus dem Ortsteil die Idee eines Kiezbusses verfolgt, der vor allem älteren und
gehbehinderten Menschen mindestens einen Anschluss an das #ÖPNV-Netz, idealerweise bis zur #S-Bahn,
ermöglichen soll. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das Teil eines leistungsfähigen und modernen
Konzepts für den ÖPNV sein sollte?
Frage 7:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass nach mehr als einer Dekade Diskussion um den #Kiezbus endlich eine
pragmatische und kinderfreundliche Lösung her muss, erst recht, weil es auch in den Außenbezirken
attraktiver werden muss, auf das Auto zu verzichten und öffentliche Verkehre in Anspruch zu nehmen.
Antwort zu 1 und 7:
Die Senatsverwaltung ist bereit , die verbesserte ÖPNV-Erschließung von Blankenburg
durch eine neue Kiezbuslinie mit direkter Anbindung an den S-Bahnhof Blankenburg im
Rahmen eines Probebetriebs zu testen. Die zurückliegenden Prüfungen und
2
Abstimmungen zu #Trassenführung, #Mindestaustattung der Infrastruktur und Finanzierung
zwischen Bezirk, BVG und Aufgabenträger aus den Jahren 2008-2009 bieten hierfür eine
gute Grundlage. Im Rahmen der vorgenommenen gemeinsamen Bedarfsabschätzungen
war der 12-m-Bus als geeigneter Fahrzeugtyp für den Einsatz als Kiezbuslinie abgestimmt
worden. Die Umsetzung dieser #Kiezbus-Planung ist an die Herstellung der #Befahrbarkeit
der Straßen für Standard-Busse im #Linienverkehr in Verantwortlichkeit durch den Bezirk
geknüpft.
Frage 2:
Der Bezirk Pankow hat in seiner Investitionsplanung dafür Mittel ab 2021 bereitgestellt, um den Kiezbus
mindestens zu erproben. Welche Schritte hat der Bezirk dazu mit der Verwaltung und den Berliner
Verkehrsbetrieben bisher unternommen?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Rahmen der Bauvorbereitung und Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) für
einen 1-jährigen Probebetrieb der Kiezbuslinie wurde die beabsichtigte Trassenführung,
die provisorische Mindestausstattung der verkehrlichen Infrastruktur sowie die
Finanzierung des Probebetriebs mit der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz abgestimmt.
Des Weiteren wurden umfangreiche #Baugrunduntersuchungen in den betreffenden
Straßenabschnitten der geplanten Kiez-Buslinie für einen beabsichtigten Dauerbetrieb mit
einem 12m-Linienbus im Einrichtungsverkehr zur Klärung der erforderlichen Tragfähigkeit
beauftragt. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die überwiegenden
Straßenabschnitte einer Kiez-Buslinie unterdimensioniert sind und erhebliche
Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind. Daher sind umfangreiche
Fahrbahnertüchtigungen, in Form z.B. bituminöser Deckschichtverstärkungen, erforderlich,
um einen Dauerbetrieb der Kiezbuslinie einrichten zu können. Da bisher die Finanzierung
für diese erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen für einen Dauerbetrieb ungeklärt ist,
kann auch der beabsichtigte Probebetrieb in diesem Jahr nicht beginnen.“
Frage 3:
Welche Fahrzeuge jenseits der normalen Linienbusse mit oder ohne Gelenk stehen den Berliner
Verkehrsbetrieben zur Verfügung, um solche kleineren Verkehre abzuwickeln?
Antwort zu 3:
Die BVG geht grundsätzlich bei solchen Erschließungsaufgaben im Tagesverkehr von
einem Standardbus mit 12 m Länge und 70 Plätzen, davon 33 Sitzplätze aus. Im Auftrag
der BVG werden sogenannte City-Kleinbusse (CKB, 22 Plätze, davon 10 Sitzplätze) von
Subunternehmern nur auf Linien oder Fahrten mit geringer Nachfrage eingesetzt.
Grundsätzlich ist beim Fahrzeugeinsatz aber die erwartbare Nachfrage zu beachten, der
die Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge gerecht werden müssen. Buslinien mit dem
Kiezbus in Blankenburg vergleichbaren Erschließungsaufgaben und Siedlungsstrukturen,
wie z. B. die Ringlinie 326 in Hermsdorf, erreichen insbesondere im Berufs- und
Schülerverkehr Auslastungen, die merkbar über der Kapazität eines CKB liegen und daher
den Einsatz von 12-m-Bussen erfordern. Für Blankenburg ist zudem auch die weitere
3
bauliche Entwicklung zu beachten. Neben den reinen Fahrgastzahlen gilt es auch die
besonderen Platzbedarfe bestimmter Nutzungsgruppen (z. B. Personen mit Rollstuhl,
Rollator, Kinderwagen) zu berücksichtigen, denen mit den größeren Kapazitäten eines 12-
m-Busses deutlich besser entsprochen werden kann. Der ÖPNV-Aufgabenträger und die
BVG sehen vor diesem Hintergrund für Blankenburg weiterhin 12-m-Busse als den
geeigneten Fahrzeugtyp an.
Frage 4:
Während den Blankenburgerinnen und Blankenburgern schon planbare Zubringerfahrten genügen würden,
geht die BVG offensichtlich von über 60 Busfahrten täglich durch die Siedlung aus. Wie ist das zu erklären?
Antwort zu 4:
Für den Probebetrieb der Kiezbuslinie ist gemäß bisheriger Planung ein Angebot im 20-
bzw. 30-Minuten-Takt werktags ca. von 6 Uhr bis 20 Uhr vorgesehen. Somit ergäben sich
täglich bis zu ca. 42 Fahrten. Ein deutlich eingeschränkteres Angebot mit nur wenigen
Einzelfahrten pro Tag würde der verkehrlichen Nachfrage sowie den im Nahverkehrsplan
für 2019-2023 festgelegten Zugangsstandards nicht gerecht werden.
Frage 5:
Wie ist zu erklären, dass in Blankenburg etwa die Versorgung mit normalen Fahrzeugen durchgeführt
werden kann, die Straßen aber für 12-Meter-Busse offenbar nicht ausgelegt sind?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für den vorhandenen Zustand des Fahrbahnaufbaus in den betreffenden
Straßenabschnitten wird lt. Baugrunduntersuchung festgestellt, dass in Anlehnung an die
RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen,
Ausgabe 2012) die Dicke des Fahrbahnoberbaus überwiegend mit keiner
Belastungsklasse (Bk) vergleichbar ist, lokal in Anlehnung an einen vollgebundenen
Oberbau etwa vergleichbar mit Bk 0,3 bis 1,0. Die Aufnahme von Belastungen durch
gelegentlich fahrende Sonderfahrzeuge (Müll-, Feuerwehr- u.a. Sonderfahrzeuge) ist bei
dieser Belastungsklasse lt. RStO 12 gewährleistet.
Für einen dauerhaften Busverkehr hingegen mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 65
Bussen/Tag ist nach RStO 12 eine Belastungsklasse Bk 1,8 erforderlich.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass der vorhandene Fahrbahnzustand nach Mitteilung des
Bezirksamtes Pankow einen dauerhaften Linienbetrieb sowohl mit Standardbussen (18
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) als auch mit CKB (5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht) ohne Ertüchtigung der Straßeninfrastruktur nicht zulassen würde.
Frage 6:
Wie steht der Senat zu dem Vorschlag, zumindest mit Kleinbussen, etwa den Fahrzeugen des Berlkönig, ein
Angebot zu machen?
4
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, wie sie aktuell bei dem
eigenwirtschaftlichen Projekt „Berlkönig“ eingesetzt werden, sind im Bestand des BVGBus-Bereiches nicht verfügbar und für Erschließungsaufgaben im Linienverkehr mit nur 8
Plätzen zu klein. Das Produkt „Berlkönig“ ist derzeit tariflich wie genehmigungsrechtlich
kein ÖPNV-Angebot und kann auf absehbare Zeit im betreffenden Gebiet nicht zum
Einsatz kommen.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht
ebenfalls keine Erprobung von Pkw-Rufbussen im Bereich Blankenburg vor.
Berlin, den 11.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verlängerung des Experiments in der Friedrichstraße, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Werden unabhängig von einer möglichen Verlängerung der #Versuchsphase der #Verkehrsberuhigung in der
#Friedrichstraße die bisher gewonnenen #Ergebnisse und #Erkenntnisse #öffentlich #vorgelegt und #ausgewertet?
Wenn ja, wann und auf welche Weise? Wenn nein, warum nicht?
Frage 2:
Wieso berichtet der Senat schon jetzt über einzelne ausgewählte Ergebnisse des Versuchs, während die
Auswertungen noch nicht öffentlich vorliegen und vom Senat als nicht ausreichend aussagekräftig oder
belastbar für eine Entscheidung bezeichnet werden?
Antwort zu 1 und 2:
Der Senat berichtete zentrale Ergebnisse aus dem Projektzwischenstand im
Zusammenhang mit der Information über die fachliche Notwendigkeit der
Projektverlängerung. Der Zwischenstand wurde im Dezember von Fachabteilungen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie des Bezirksamtes Mitte von
Berlin erstellt und wird derzeit für eine Veröffentlichung vorbereitet.
Des Weiteren werden alle bisher gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse zusammen mit
allen im weiteren Projektverlauf gewonnenen Ergebnissen und Erkenntnissen nach
Abschluss des Verkehrsversuchs veröffentlicht.
2
Frage 3:
Wenn „die Corona-Sondersituation die Vergleichbarkeit der Projekt-Auswirkungen mit dem vorherigen
Zustand erschwert“, (s. Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 22.01.2021), werden wohl auch die
nächsten Monate nicht repräsentativ sein. Welche zusätzlichen Erkenntnisse kann unter diesen Umständen
die Verlängerung der Versuchsphase dann noch erbringen?
Frage 4:
Weshalb wird der Versuch nicht abgebrochen und ein neuer Versuch gestartet, sobald sich die
Verkehrsströme, die Situation von stationärem Einzelhandel, Gastronomie, Kunst- und Kultureinrichtungen,
etc. wieder normalisiert haben?
Antwort zu 3 und 4:
Das Projekt „Flaniermeile Friedrichstraße“ soll eine Entscheidungsgrundlage dafür schaffen,
ob und wie ggf. langfristige, dauerhafte Veränderungen erfolgen können, um die
Friedrichstraße in einen attraktiven, modernen Stadtraum zu wandeln.
Die bislang vorliegenden Daten aus den untersuchten Bereichen (Verkehr, Umwelt und
Wirtschaft) bilden keine valide Basis zur Ableitung von belastbaren und aussagekräftigen
Ergebnissen, weil einerseits aufgrund der Pandemie-Situation nicht alle vorgesehenen
Erhebungen durchgeführt werden konnten. Andererseits unterliegen die Daten der stark
beschränkten Aussagekraft von in Zeiten der Pandemie erhobenen und somit – im Vergleich
zum Vorherzustand – stark veränderten Daten. Unter diesen Umständen war der
Projektzeitraum als zu kurz zu bewerten (August 2020 bis Januar 2021). Durch die
Projektverlängerung können jedoch sowohl ausstehende Untersuchungen erfolgen als auch
umfassende Datenreihen generiert werden, die belastbare und seriöse Ergebnisse für das
Projekt „Flaniermeile Friedrichstraße“ erlauben. Gegebenenfalls auftretende
Datenverzerrungen durch die Pandemie sollen durch geeignete Auswertungen im weiteren
Versuchszeitraum berücksichtigt werden.
Nach Auskunft der Wirtschaftsförderung des Bezirksamts Mitte von Berlin begrüßen sehr
viele Gewerbetreibende die Projektverlängerung. Sie sind bereits auf die Wiederöffnung der
Geschäfte vorbereitet und betrachten die „Flaniermeile Friedrichstraße“ dabei als Chance,
über Sondernutzungsanträge und die Nutzung der kostenfrei bereitgestellten sog.
„Showcases“ weiterhin an der Gestaltung des öffentlichen Straßenraums mitwirken zu
können.
Frage 5:
Welches sind die konkreten nächsten Schritte und Meilensteine des von der Senatsverwaltung zugesicherten
„Austauschs mit Anrainern, interessierten Bürger*innen und Verbänden“ über die Optimierung des Projekts,
wie auch für die geplanten „Debatten mit der Stadtgesellschaft und den Anrainern auf Basis robuster Daten“
(s. obengenannte Pressemitteilung)?
Antwort zu 5:
Die Wirtschaftsförderung des Bezirksamts Mitte von Berlin steht als zentrale Anlauf- und
Koordinierungsstelle in stetem Kontakt zu den Anrainerinnen/Anrainern vor Ort und dient
als zentrale Schnittstelle zwischen Anrainerinnen/Anrainern und Verwaltung. Bei der
gestalterischen und technischen Umsetzung der Planungen vor Ort sollen die
Anrainerinnen/Anrainer darüber hinaus wieder durch ein im Auftrag des Bezirksamts Mitte
tätiges Dienstleistungsunternehmen begleitet und unterstützt werden.
3
Wie auch in der ersten Projektphase soll der intensive Dialog und die gute Zusammenarbeit
mit Anrainerinnen/Anrainern und Gewerbetreibenden bei der Gestaltung der „Flaniermeile
Friedrichstraße“ in der zweiten Projektphase fortgeführt werden. Geplant ist hierfür weiterhin
– wie in der ersten Projektphase – die Durchführung von Netzwerktreffen, bei denen
Anrainerinnen/Anrainer untereinander sowie mit den beteiligten Verwaltungen in direkten
Dialog zum Projekt treten können.
Im Rahmen der Begleituntersuchungen sind darüber hinaus eine Befragung von
Gewerbetreibenden sowie eine vor Ort-Befragung von Passantinnen/Passanten der
„Flaniermeile Friedrichstraße“ zu ihrem Nutzungsverhalten, zur Wahrnehmung der
Umgestaltung und zum Image der Friedrichstraße vorgesehen. Beide Befragungen mussten
aufgrund der Pandemiesituation verschoben werden.
Frage 6:
Beginnt mit der Verlängerung der Versuchsphase nun auch der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage
18/25881 zugesicherte Austausch über weitergehende Maßnahmen zur Barrierefreiheit und
Fußgängerfreundlichkeit der Friedrichstraße? Welches sind dafür die nächsten Schritte?
Antwort zu 6:
Die bisher gewonnenen Erkenntnisse aus dem Austausch mit den Anrainerinnen/Anrainern
sowie Interessengruppen, den Hinweisen aus der Bevölkerung, Ortsbesichtigungen und
dem Zwischenstand werden voraussichtlich bis Mai dieses Jahres zu entsprechenden
Anpassungen führen. Derzeit werden hierzu Abstimmungen zur Vorbereitung einer
entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung und der damit verbundenen Umsetzung
vor Ort geführt.
Frage 7:
Wird die im Dezember 2020 öffentlich erwähnte Option einer räumlichen Ausdehnung der Verkehrsberuhigung
in der Friedrichstraße weiterverfolgt? Wenn ja, was ist dazu der aktuelle Stand der Dinge?
Antwort zu 7:
Eine Ausdehnung des bisherigen Versuchsfeldes ist aktuell nicht vorgesehen, es werden
jedoch Maßnahmen zur Verringerung der Verkehrsverdrängung in der Charlottenstraße
geprüft.
Berlin, den 10.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Integriertes Verkehrskonzept Süd-Ost, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wird es ein integriertes #Verkehrskonzept #Süd-Ost geben, das insbesondere die neuen Entwicklungen
(Eröffnung des #BER, ein #HTW-Campus, Ausbau #Stadion 1. FC Union, Ansiedlung #Tesla in Grünheide etc.) im
Berliner Süd-Osten berücksichtigt?
Antwort zu 1:
Für die neuen Entwicklungen im #Südosten Berlins werden bzw. wurden jeweils
eigenständige Untersuchungen durchgeführt, u.a. im Rahmen des B-Plans 9-69 VE zur
Erweiterung des Stadions Alte Försterei. Über die einzelnen Untersuchungen wird
konsequent sichergestellt, dass die Vorstellungen des Landes Berlins zur
Weiterentwicklung des Verkehrsverhaltens und die Betrachtung für die einzelnen
Verkehrsträger integriert sowie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen im
Südosten Berlins erfolgen.
Die grundsätzlichen Handlungserfordernisse des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) wurden im Nahverkehrsplan 2019-2023 behandelt, auch der Prozess zur
Erarbeitung eines neuen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr hat sich der Frage
der Entwicklungen im Süd-Ost-Raum verkehrsträgerübergreifend angenommen. Die Frage
der Auswirkungen von TESLA auf den Bezirk Treptow-Köpenick werden derzeit im Auftrag
der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg ebenfalls betrachtet. Abschließende
Erkenntnisse liegen dem Senat noch nicht vor.
Für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben werden im Rahmen der
Genehmigungsprozesse ergänzende, auf das jeweilige Vorhaben abgestimmte
Verkehrsuntersuchungen durch die verantwortlichen Vorhabenträger beauftragt, um die
Passfähigkeit der bereits vom Senat zu Grunde gelegten Vorhaben mit den zusätzlichen
maßnahmenbezogenen Bedarfen und Maßnahmen sicherzustellen.
2
Frage 2:
Welche Maßnahmen für einen Ausbau und/oder eine bessere Nutzung der einzelnen Verkehrsträger sind in
diesem Zusammenhang im Berliner Süd-Osten langfristig geplant?
Antwort zu 2:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr beinhaltet die verkehrspolitischen
Zielsetzungen des Berliner Senats und bildet den Rahmen für die konkreten Planungen und
Maßnahmen im Verkehrsbereich auf der Ebene der Gesamtstadt. Der Entwurf zum neuen
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr befindet sich in der finalen Phase der
senatsinternen Abstimmung.
Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Maßnahmen im ÖPNVBedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023 enthalten. Für den Südosten Berlins
fallen hierunter z.B. folgende Maßnahmen:
– die in Bau befindliche #Straßenbahn Adlershof II,
– Straßenbahn-Neubaustrecke Johannisthal – Johannisthaler Chaussee,
– Straßenbahn-Neubaustrecke Potsdamer Platz – Schöneweide,
– S-Bahnhof Kamenzer Damm,
#Regionalbahnhof #Köpenick,
– Regionalbahnhof Buckower Chaussee,
– Prüfung der Machbarkeit einer Verlängerung der U-Bahnlinie 7.
Für den Südosten Berlins sind folgende Straßenbauvorhaben in der aktuellen Planung:
– Neubau einer #Straßenverbindung zwischen An der Wuhlheide und B1/5 (#TVO),
#Westumfahrung Bahnhofstraße Köpenick,
#Ostumfahrung Bahnhofstraße Köpenick (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
ehem. Güterbahnhof Köpenick),
– Umbau Dörpfeldstraße,
– Umgestaltung Schöneweide,
– Neubau einer Straßenverbindung in Mahlsdorf vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis
Rahnsdorfer Straße (Hönower Straße – Hultschiner Damm).
Darüber hinaus werden im Auftrag der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung derzeit
insgesamt zehn Radschnellverbindungen untersucht. Im Südosten Berlins verläuft die
sogenannte „Y-Trasse“, die von Schönefeld nach Neukölln und Kreuzberg führen soll. Die
Machbarkeitsuntersuchung ist mit positivem Kosten-Nutzen-Faktor abgeschlossen. Zudem
ist ein Radschnellweg entlang der Tangentialen Verbindung Ost geplant.
Frage 3:
Soll die künftige Straßen-Tangentialverbindung-Ost auch durch öffentlichen Nahverkehr genutzt werden? Falls
ja, welche Linien sollen hier ihre Berücksichtigung finden?
Antwort zu 3:
Mit dem Ziel einer schnellen ÖPNV-Verbindung auf der Nord-Süd-Achse zwischen
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick wird die Einrichtung einer ein Expressbuslinie
auf der Tangentialen Verbindung Ost geplant. Entsprechend wird bei der Planung der TVO
die Realisierung von Bushaltestellen berücksichtigt. Diese sollen aus den umliegenden
3
Siedlungsgebieten gut zugänglich sein sowie eine hohe Aufenthaltsqualität und die
Möglichkeit eines barrierefreien Umstiegs zu den weiteren Linien des ÖPNV bieten.
Die konkreten Planungen, u.a. zu konkreten Buslinien sowie zur Einbindung in das
bestehende Liniennetz, werden erst zeitnah zur baulichen Fertigstellung der neuen Straße
erfolgen, um die bis dahin stattfindenden städtebaulichen Entwicklungen und die
Entwicklungen der Verkehrsnachfrage im öffentlichen Nahverkehr einfließen lassen zu
können.
Frage 4:
Welche Haltepunkte sind für die Schienen-Tangentialverbindung-Ost bisher planerisch berücksichtigt?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden, dass bei der Schienen-Tangentialverbindung-Ost
ein Haltepunkt im Bereich der Straße An der Wuhlheide (Verbesserung der Anbindung des Stadions An der
alten Försterei) und ein Haltepunkt im Bereich Oberspreestraße/S Bf. Spindlersfeld ihre Berücksichtigung
finden?
Antwort zu 4 und 5:
Für die Nahverkehrstangente sind diverse mögliche Haltepunkte über den
Flächennutzungsplan Berlin flächenmäßig abgesichert, in Abhängigkeit davon, ob es eine
S-Bahn- oder eine Regionalverkehrslösung wird. Beide in Frage 5 benannten möglichen
Haltepunkte sind im FNP (Flächennutzungsplan) unterstellt. Die tatsächliche
Realisierbarkeit der Bahnhöfe wird im Rahmen der anstehenden Planung – in Abhängigkeit
der Lösung als S-Bahn- oder Regionalverkehr – geprüft.
Weitergehende Aussagen sind erst mit Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit über die
laufende Trassierungsstudie möglich, die die im FNP unterstellten Haltepunkte
berücksichtigt. Zentral für die Entscheidung über die Lage der Haltepunkte ist die
verkehrliche Vorteilhaftigkeit der Verortung der Haltepunkte wie z.B. eine gute Verknüpfung
mit der Straßenbahn durch günstige, kurze Umsteigewege. Abschließende Bewertungen
werden mit dem Systementscheid und der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen
möglich.
Berlin, den 07.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: BVG-Abschleppwagen entfernen tausende Autos von Busspuren, aus Süddeutsche

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-berlin-bvg-abschleppwagen-entfernen-tausende-autos-von-busspuren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210208-99-349051

Seit einem Jahr dürfen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) selbstständig Autos abschleppen, die Busse und Trams blockieren – und haben das in tausenden Fällen umgesetzt. 5765 Fahrzeuge seien durch Maßnahmen der BVG von den Bus- und #Straßenbahnspuren entfernt worden, antwortete der Senat auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Paul Fresdorf. Bei 3247 dieser Fahrzeuge setzte die BVG ihre eigenen #Abschleppwagen ein. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ darüber berichtet.

BVG-Sprecherin Petra Nelken sagte der Zeitung: „Wir kennen unsere Strecken und haben direkt Kontakt zu den Fahrern von #Bus und #Straßenbahn. So können wir schneller reagieren.“ Parallel zu den knapp 6000 Abschleppaktionen der BVG lässt auch die Polizei Wagen entfernen. Wie viele Fahrzeuge die Polizei umsetzte, konnte die BVG nicht sagen.

Seit Januar 2020 kann die BVG eigene Abschleppfahrzeuge, die zum Teil neu angeschafft wurden, losschicken. Sie sind teilweise auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geeignet. Dadurch sollen die Strecken der BVG schneller frei werden, als wenn – wie früher – nur die Polizei zuständig ist. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde schon mit dem 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz …

Straßenverkehr: Minna-Todenhagen-Straße, aus Senat

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  1. Wie wird die #Verkehrssicherheit auf der neugebauten und im Dezember 2017 eröffneten Straße eingeschätzt?

Zu 1.:

Die #Unfallzahlen dieses Straßenzuges für die Jahre 2017 bis 2020 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verkehrsunfälle / Örtlichkeit / Anzahl Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
#MINNA-TODENHAGEN-BRÜCKE 0 6 4 3 13
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #KÖPENICKER LANDSTR. 0 36 35 36 107
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #NALEPASTR. 0 35 4 8 47
MINNA-TODENHAGEN-STR. / #RUMMELSBURGER LANDSTR. / RUMMELSBURGER STR.  

5

 

36

 

34

 

24

 

99

MINNA-TODENHAGEN-STR. ohne Nummer 0 5 2 9 16
Gesamt 5 118 79 80 282

(Stand vom 26. Januar 2021)

* 21. – 31. Dezember 2017

Die Anzahl der Verunglückten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verunglückte / Örtlichkeit / Unfallfolgen Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. (einschließlich Brücke) 5 9 6 11 31
getötet 0 0 0 0 0
schwerverletzt 0 3 0 2 5
leichtverletzt 5 6 6 9 26
Gesamt 5 9 6 11 31

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

In der Gesamtschau ist die Verkehrsunfalllage in der Minna-Todenhagen-Straße, unter Berücksichtigung der Unfallursachen sowie -folgen für einen derart stark fre- quentierten Straßenzug, der nördlich und südlich zudem auf noch stärker befahrende Verkehrsachsen trifft, unauffällig.

  1. Wie clustern sich die aufgetretenen Unfälle und welche Arten von Gegensteuerung hat es dies- bezüglich schon gegeben?

Zu 2.:

Die Differenzierung nach Unfalltyp und #Unfallschwere ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Verkehrsunfälle / Örtlichkeit / Unfallschwere (Kategorie) Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. (einschließlich Brücke) 5 118 79 80 282
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 0 3 0 2 5
Unfall mit Leichtverletzten 3 5 5 8 21
schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sach- schaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)  

0

 

1

 

0

 

0

 

1

alle übrigen VU 2 108 72 70 252
sonstiger Unfall unter dem Einfluss berau- schender Mittel 0 1 2 0 3
Gesamt 5 118 79 80 282

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

Vor dem Hintergrund, dass die Verkehrsunfalllage in diesem Bereich insgesamt un- auffällig ist, wurden lediglich an der Kreuzung Minna-Todenhagen-Straße / Nalepa- straße verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen durch- geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 3.

  1. Ist der Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße ein Unfall Hot-Spot in Bezug auf die Anzahl der Unfälle und/oder schwere der Unfälle?

Zu 3.:

Nein, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Im Jahr 2018 wurden aufgrund gestiege- ner Unfallzahlen in Höhe der Minna-Todenhagen-Straße / Nalepastraße Verände- rungen an der dortigen Fahrbahnmarkierung vorgenommen. In der Folge war ein Rückgang der Unfälle zu verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen in diesem Bereich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Unfälle / Örtlichkeit / Unfallschwere (Kategorie) Jahr
2017* 2018 2019 2020 Gesamt
Minna-Todenhagen-Str. / Nalepastr. 0 35 4 8 47
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 0 1 0 1 2
Unfall mit Leichtverletzten 0 0 0 2 2
schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahr- bereit (auch unter Alkohol)  

0

 

1

 

0

 

0

 

1

alle übrigen VU 0 33 4 5 42
sonstiger Unfall unter dem Einfluss be- rauschender Mittel 0 0 0 0 0

(Stand vom 26. Januar 2021)

*21. – 31. Dezember 2017

  1. Aufgrund der Gefällestrecke von der Minna-Todenhagen-Brücke werden im Kreuzungsbereich mit der Nalepastraße die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten größtenteils nicht Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um an der Kreuzung einen stationären Blitzer einzu- richten?

Zu 4.:

Die Entscheidung zur Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen orientiert sich im Rahmen notwendiger Priorisierungsbewertungen an den Ergebnis- sen konkreter deliktsbezogener Verkehrsunfallanalysen und dem erzielbaren Effekt für die Verkehrsunfallbekämpfung.

Bei zehn gezielten Geschwindigkeitskontrollen im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. November 2020 wurden in der Minna-Todenhagen-Straße keine signifikan- ten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

Vor diesem Hintergrund und der in seiner Gesamtschau unauffälligen Unfalllage wird die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Minna- Todenhagen-Straße derzeit nicht vorgesehen.

  1. Bushaltestellen mit Haltestellenbuchten waren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für diese Straße nicht Im Anhörungsverfahren der Planfeststellung wurde ausgeführt, dass diese jederzeit bei einer entsprechenden Anforderung umgesetzt werden können. Besteht der Bedarf nach solchen Haltestellenbuchten oder soll der Bus weiterhin auf jeweils einer Fahr- spur auf der Gefällestrecke der Minna-Todenhagen-Brücke zum Halten kommen?

Zu 5.:

Die BVG hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Minna- Todenhagen-Straße keine Haltestellenlage eingebracht. Erst nach der Planfeststel- lung wurden Haltestellenbedarfe gemeldet, die aber wegen der fortgeschrittenen

Planung und der erfolgten Planfeststellung nur sehr schwierig zu integrieren waren, die jetzige Haltestelle ist daher eine Kompromisslösung. Neue Planungen der BVG für eine Haltestellenbucht liegen nicht vor.

  1. Warum wurde entgegen den Planfeststellungsunterlagen das Tempo 30 in der Nalepastraße zwischen Mentelinstraße und Minna-Todenhagen-Straße bisher noch nicht angeordnet?

Zu 6.:

Die Neueinführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nalepa- straße wurde – anders als es dargestellt wird – mit der Planfeststellung nicht vorge- sehen und nicht festgestellt. Die Planfeststellung umfasst lediglich den Anpassungs- bereich unmittelbar an der Minna-Todenhagen-Straße und beschreibt den damaligen Ist-Zustand im weiteren Verlauf der Nalepastraße. Die Formulierung auf einer Seite (S. 43) des Planfeststellungsbeschlusses mag missverständlich sein, aus dem fest- gestellten Erläuterungsbericht wird aber deutlich, dass es um eine bestehende Ge- schwindigkeitsbeschränkung geht.

 

Berlin, den 05. Februar 2021 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Weitere Verkehrsberuhigung für Oberschöneweide, aus Senat

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Frage 1:
Wann soll der Rückbau der Behelfsbrücke an der Stubenrauchbrücke durchgeführt werden?
Antwort zu 1:
Die Behelfsbrücke soll für ein geplantes Brückenersatzneubauprojekt im Berliner
Nordosten verwendet werden. Nach jetzigem Planungsstand ist der Einsatz dort und somit
der Rückbau an der Stubenrauchbrücke ab dem IV. Quartal 2023 zu erwarten.
Frage 2:
Befindet sich die Behelfsbrücke auf privatem Grund und wenn ja, wie hoch ist die jährliche Pacht?
Antwort zu 2:
Ein Widerlager der Behelfsbrücke befindet sich auf privatem Grund. Der jährliche Mietzins
beträgt bei monatlichen Zahlungen von 1.055,82 Euro insgesamt 12.669,84 Euro jährlich.
Frage 3:
Ist im Zusammenhang mit dem Rückbau der Brücke geplant, eine Herabstufung von Edisonstraße,
Siemensstraße und Karlshorster Straße in Nebenstraßen vorzunehmen, um den Ortsteil Oberschödeweide,
wie vorgesehen, vom Druchgangsverkehr zu entlasten?
Antwort zu 3:
Eine Herabstufung in Nebenstraßen ist nicht geplant.
2
Frage 4:
Welche weiteren Maßnahmen zur Verkehrsreduktion, insbesondere zur Reduktion des Schwerlastverkehrs,
sind in den o.g. Straßen vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die Sanierung der Stubenrauchbrücke mit der heutigen Zweirichtungsführung (mit je
einem Fahrstreifen pro Richtung) war der erste Schritt zur nachhaltigen Entlastung der
Siemensstraße. Die Behelfsbrücke ist seitdem nur noch für zu Fußgehende und
Radfahrende nutzbar. Die Umgestaltung des Querschnitts (s.u.) soll zu weiteren
Entlastungen führen.
Frage 5:
Zu welchem Zeitpunkt sollen die geplanten Querschnittsanpassungen in der Edisonstraße sowie der
Siemenstraße erfolgen?
Antwort zu 5:
Planungen zur Umgestaltung des Querschnittes der Siemensstraße mit der Errichtung von
Rad- und Fußverkehrsanlagen entsprechend den Vorschriften des Berliner
Mobilitätsgesetzes liegen vor. Die Umsetzung scheitert momentan an den fehlenden
finanziellen und insbesondere personellen Voraussetzungen beim zuständigen
Straßenbaulastträger, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Tief. Ein genauer
Zeitpunkt kann daher nicht benannt werden.
Der ursprünglich vorgesehene grundhafte Umbau der Edisonstraße kann aus den
genannten Gründen ebenfalls nicht zeitnah erfolgen. Es ist beabsichtigt, die nunmehr
vorhandene zwischenzeitliche Markierung der Radverkehrsanlagen im Zusammenhang
mit den Gleisbauarbeiten der BVG durch eine dauerhafte Markierung zu ersetzen.
Berlin, den 05.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz