Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Fahrzeugdiebstähle in Berlin, aus Senat

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  1. Wie viele Fahrzeuge wurden in Berlin seit dem 1.2016 als gestohlen gemeldet? (Bitte nach Jahren, wenn möglich Quartalen und nach Fahrzeugklassen – Lkw, Pkw, motorisierte Zweiräder, Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, z.B. Baumaschinen – aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der gemeldeten Fahrzeugdiebstähle wurden jeweils aufgeklärt? (Bitte ebenfalls gemäß Frage 1 aufschlüsseln.)

Zu 1. und 2.:

Den nachfolgenden tabellarischen Übersichten sind die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu den vollendeten und aufgeklärten Fällen im erfragten Deliktsbereich für die Jahre 2016 bis 2019 zu entnehmen.

In den „vollendeten Fällen“ sind die entwendeten Fahrzeuge auf Dauer abhandengekommen. Die Fallzahlen zu „Diebstahl insgesamt von Kraftwagen“ enthalten die Fälle der dauerhaft entwendeten Pkw, Lkw sowie Baumaschinen.

Eine weitere Aufgliederung ist hier nicht möglich. Diebstähle von Elektrokleinstfahrzeugen werden von der Polizei Berlin in der PKS nicht gesondert erfasst.

PKS-

Schlüss el

 

Deliktsbereich

2016
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

5.892

 

666

 

11,3 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.834

 

204

 

11,1 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

33.700

 

1.018

 

3,0 %

Quelle: PKS

PKS-

Schlüssel

 

Deliktsbereich

2017
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs- quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

5.444

 

642

 

11,8 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.398

 

189

 

13,5 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

29.618

 

995

 

3,4 %

Quelle: PKS

PKS-

Schlüssel

 

Deliktsbereich

2018
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs- quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

4.755

 

652

 

13,7 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.705

 

237

 

13,9 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

29.602

 

1.058

 

3,6 %

Quelle: PKS

PKS-

Schlüssel

 

Deliktsbereich

2019
vollendete Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungs- quote
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

4.955

 

567

 

11,4 %

 

xxx200

Diebstahl insgesamt von Mopeds und Krafträdern  

1.819

 

178

 

9,8 %

 

xxx300

Diebstahl insgesamt von Fahrrädern  

27.998

 

961

 

3,4 %

Quelle: PKS

 

Genaue Aussagen zum Fallzahlenaufkommen für das Jahr 2020 sind noch nicht verfügbar, da die Daten der PKS erst nach Jahresabschluss vorliegen.

  1. Wie viele der zuvor genannten aufgeklärten Fahrzeugdiebstähle wurden bei welchen Gerichten mit jeweils welchen Erledigungen zur Anklage gebracht?
  2. Zu wie vielen und welchen Verurteilungen ist es in den vorbezeichneten Fällen gekommen? (Bitte zusätzlich aufschlüsseln nach Geld- und Freiheitsstrafen sowie kumulativen Angaben der verhängten Geld- und Freiheitsstrafen nach )

Zu 3. und 4.:

Die Fragen zu 3. und 4. können nicht beantwortet werden, da eine gesonderte statistische Erfassung der Ermittlungs- und Strafverfahren,  die eine den Fragen entsprechende Eingrenzung der Verfahren ermöglichen würde, seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht erfolgt.

  1. Wie hat sich im Berichtszeitraum jährlich der prozentuale Anteil des Diebstahls von Fahrzeugen am Gesamtdeliktsaufkommen des Diebstahls entwickelt?

Zu 5.:

Im Jahr 2016 lag der Anteil der erfassten Fahrzeugdiebstähle am Gesamtdeliktsaufkommen des Diebstahls bei 16,2 Prozent. Im Jahr 2017 waren es 16,9 Prozent, im Jahr 2018 17,5 Prozent und im Jahr 2019 17,7 Prozent. Genaue Aussagen zum Fallzahlenaufkommen für das Jahr 2020 sind noch nicht verfügbar, da die Daten der PKS erst nach Jahresabschluss vorliegen.

  1. In welchen Dienststellen Arten von Dienststellen der Polizei werden die Ermittlungen zu den

o.g. Diebstählen regelmäßig geführt? (Falls seit dem 1.1.2016 Änderungen der Zuständigkeiten erfolgt sind, bitte aufführen.)

Zu 6.:

Die Fälle des Kraftraddiebstahls und die überwiegenden Fälle des Kraftwagendiebstahls werden in den Referaten Kriminalitätsbekämpfung der örtlichen Polizeidirektionen bearbeitet. Fahrraddiebstähle werden in den Polizeiabschnitten bearbeitet.

Eine Zuständigkeit für den Diebstahl höherwertiger baujahrabhängiger Fahrzeuge besteht im Landeskriminalamt Berlin (LKA) 411. Auch bei erkennbaren Tat- oder Gruppierungszusammenhängen werden Diebstähle von Kraftfahrzeugen durch das LKA 41 bearbeitet.

  1. Wie viele und welche der oben genannten Delikte werden in Berlin dem Bereich der organisierten Kriminalität zugeordnet?

Zu 7.:

Im Jahr 2016 wurden insgesamt neun, im Jahr 2017 insgesamt zehn, im Jahr 2018 insgesamt sechs und im Jahr 2019 insgesamt elf Verfahrenskomplexe der organisierten Kriminalität bearbeitet.

Der nachfolgenden Tabelle sind die in den Jahren 2016 bis 2019 erfassten Fälle des Kfz-Diebstahls (PKS-Schlüssel xxx300), die im LKA 41 bearbeitet wurden, zu entnehmen.

PKS-

Schlüssel

Deliktsbereich im LKA 41 bearbeitete Fälle
2016 2017 2018 2019
 

xxx100

Diebstahl insgesamt von Kraftwagen  

314

 

230

 

192

 

166

Quelle: PKS

1 LKA 41 = Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Täterorientierte Kriminalitätsbekämpfung

  1. Inwieweit und mit welcher Personalstärke ermitteln welche Dienststellen des Berliner LKA zu organisierten Strukturen hinter den oben genannten Delikten? (Falls seit 2016 Änderungen erfolgt sind, bitte ebenfalls ausführen.)

Zu 8.:

Dienstkräfte des LKA 4 bearbeiten Straftaten der Organisierten Kriminalität und Bandendelikte, die o.g. Diebstähle von Kraftwagen werden im Bereich des LKA 41 bearbeitet.

Im LKA 4 werden mit Stand vom 30. November 2020 die unten aufgeführten Dienstkräfte verwendet, eine Aufbereitung der Daten nach Dezernaten oder Kommissariaten liegt nicht vor.

Dienststelle Beschäftigtengruppe Stellen Vollzeitäquivalent
LKA 4

– Organisierte Kriminalität und Bandendelikte –

beamtete Dienstkräfte 360,25 332,85
Tarifbeschäftigte 13,00 37,92
  insgesamt 373,25 370,77

Quelle: Integrierte Personalverwaltung, Stichtag 30. November 2020

Berlin, den 23. Dezember 2020 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Berliner Ring Autobahn-Sanierung zum Start der Tesla-Fabrik, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/12/autobahn-sanierung-a10-erkner-freienbrink-tesla-.html

Parallel zum geplanten Start der #Tesla-Fabrik in #Grünheide (Oder-Spree) im Sommer soll der Berliner Ring auf diesem Abschnitt saniert werden.

Das bestätigte Infrastrukturminister Guido #Beermann (CDU) in einem Interview der „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ und des „Tagesspiegel“ [tagesspiegel.de] (Montag). Es geht um die Strecke der #A10 zwischen #Erkner und #Freienbrink. Die #Sanierung sei nötig, da dort #Betonkrebs festgestellt wurde. Es sei auch für die #Gigafactory besser, das so schnell wie möglich zu tun, sagte Beermann.

Trotz der vielen Mitarbeiter und der Zuliefer-Lkw sieht der Minister keinen Verkehrskollaps kommen. Der Verkehr um die Fabrik werde nicht zusammenbrechen, so Beermann laut der Zeitung. Der Standort habe bereits jetzt eine hervorragende Anbindung, direkt an der Autobahn und mit der nahen Schienenverbindung …

Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
3
sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
4
der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
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Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
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Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Sanierung Wuhletalbrücke, aus Senat

Klicke, um auf S18-25816.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:

Wie ist der Stand der Sanierung der #Wuhletalbrücke (#B158) in #Marzahn?

Antwort zu 1:

Ein #Baubeginn zum #Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn wird Ende 2021, beginnend mit dem #Abriss der Brücke, angestrebt. Die Bauzeit wird mit 4 Jahren angesetzt, so dass 2026/2027 die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein sollte.

Frage 2:

Wie ist der Stand der Planungen und Durchführung für den Abriss der Bestandsbrücken?

Antwort zu 2:

Ein Rückbau bzw. Abriss der #Bestandsbrücke soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen. Die Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.

Frage 3:

Welche finanziellen Mittel werden dafür benötigt?

Antwort zu 3:

Abriss und Neubau der Wuhletalbrücke sind mit einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro in der Investitionsplanung angemeldet.

Frage 4:

Welche Finanzierungstranchen stehen für dieses Vorhaben derzeit zur Verfügung?

Antwort zu 4:

Die geplanten Finanzierungstranchen setzen sich für die kommenden Jahre wie folgt zusammen:

Haushaltsjahr Betrag in Euro
2022 1.000.000
2023 500.000
2024 3.000.000
2025 3.500.000
2026 4.000.000
2027 3.000.000
Gesamtsumme 15.000.000

Es ist vorgesehen, diese Raten zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Finanzplanung 2021 bis 2025 anzumelden.

Frage 5:

Bei welchen für 2020 vorgesehenen #Brückenbaumaßnahmen wurden die jeweiligen dafür bereitstehenden Mittel nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgerufen (bitte auflisten, nach Vorhaben und Unterauslastung)?

Antwort zu 5:

Vorhaben Haushaltsansatz 2020 Unterauslastung                   (bezogen auf IST-Ausgabe, derzeitiger Stand 14.12.2020) Begründung
  Beträge in T€  
     
Neubau der Nord- und Südseite der Brücke #Am Bahndamm über die #Wuhle in Treptow- Köpenick 50,0 47,1 Verschiebung der Maßnahme aufgrund eines erforderlichen Planrechtsverfahrens
Neubau der Südlichen #Blumberger Damm Brücke über #Gleisanlagen im Zuge des Blumberger Damms in Marzahn-Hellersdorf 250,0 250,0 Bauvorhaben startet aufgrund von erforderlichen Sperrpausen der Bahn im 2.Q 2021
Neubau der #Moltkebrücke im Zuge der #Enzianstraße über Bahnanlagen in Steglitz- Zehlendorf 500,0 173,0 Die Baumaßnahme kann aufgrund der Komplexität und der hierzu notwendigen Abstimmungen voraussichtlich erst im Jahr 2022 baulich begonnen werden.
Neubau der #Schmöckwitzwerder Fußgängerbrücke über den #Oder-Spree-Kanal 800,0 666,0 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum

 

      Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021
Neubau der Fußgängerbrücke #Waldbacher-Weg-Brücke über Bahnanlagen in Marzahn-Hellersdorf 2.200,0 300,0 Baumaßnahme ist baulich abgeschlossen. Es sind nur noch Restleistungen erforderlich.
Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke über den #Gosener Kanal im Zuge der Gosener Landstraße in Treptow- Köpenick 2.000,0 1.774 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021

Frage 6:

Welche Brückenbaumaßnahmen sind für 2021 mit welchem Mittelumfang geplant?

Antwort zu 6:

Die Brückenbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 können im aktuellen Haushaltsplan für 2020/2021 eingesehen werden. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 baulich begonnen:

Neubau der südlichen Blumberger Damm Brücke (17, 9 Mio. €) Neubau der Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder (2,7 Mio. €) Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (5,7 Mio. €)

Frage 7:

In welchem Umfang kann die Sanierung der Wuhletalbrücke beschleunigt werden, sofern der Abriss der Bestandsbrücke spätestens in 2021 erfolgt?

Antwort zu 7:

Für die Vergabe der Bauleistungen muss mit einer Zeitspanne von ca. 8 Monaten gerechnet werden. Diese Verfahrensschritte (Veröffentlichung, Zeitraum für Bieter zur Angebotsabgabe, Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung) sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend zeitlich nicht zu verkürzen.

Hinzu treten sehr herausfordernde baulich-technische Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten Platzverhältnissen, Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten, Bauen unter Beachtung neuer Regelwerke und Anforderungen, Bauen unter Beibehaltung bestehender Planrechtsgrundlagen, die hier darüber hinaus zu berücksichtigen sind.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell zu einer früheren Umsetzung der Maßnahme keine Möglichkeiten gesehen.

Frage 8:

Welche Auswirkungen auf den Zeitplan hätte eine Verschiebung des Abrisses auf 2022?

Antwort zu 8:

Eine Verschiebung des Abrisses würde auch den Neubau der Wuhletalbrücke verschieben.

Frage 9:

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesamtkosten des Vorhabens?

Antwort zu 9:

Die kostenmäßige Auswirkung aufgrund einer Verschiebung lässt sich nicht abschließend beziffern. Es wäre auf Grund der Baupreisentwicklung von einer Kostensteigerung auszugehen.

Berlin, den 22.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: A114 am Wochenende voll gesperrt, aus Der Tagesspiegel

Pankow 17-12-2020

Vergangene Woche war es nur eine Seite, jetzt ist die komplette #Autobahn dicht: Zwischen Freitag (18. Dezember/20 Uhr) und Montag (21. Dezember/5 Uhr) wird der #Pankow-Zubringer #A114 gesperrt. Die #Sperrung betrifft den Abschnitt zwischen den Ausfahrten #Schönerlinder Straße und #Pasewalker Straße. Die Umleitungsstrecke führt wieder über Französisch Buchholz und ist ausgeschildert.

Grund sind die #Sanierungsarbeiten auf der Strecke zwischen dem Dreieck Pankow und der …

Straßenverkehr: Vorhalteflächen für den 17. Bauabschnitt der A100 als Verunmöglichung nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik?, aus Senat

Klicke, um auf S18-25776.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anfragen von privaten oder öffentlichen Bedarfsträgern hat es für jeweils welche Bau- oder
Nutzungsvorhaben (z.B. #Wohnungsbau, #Schienenverkehrszwecke, Schul- und Kitabau, gewerbliche,
kulturelle) in den vergangenen zehn Jahren gegeben, die sich auf #Vorhalteflächen für den geplanten 17.
Bauabschnitt der #Bundesautobahn #A100 beziehen (bitte einzeln und jeweils nach Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Informationspflicht gemäß § 17 Gesetz zur Ausführung des
#Baugesetzbuchs (#AGBauGB) wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen bei folgenden #Bauvorhaben beteiligt:
2013: An den Treptowers, Strandbar, temporär genehmigt
2017: Kietzer Weg 18, temporäre Halle, genehmigt
2017: Am Containerbahnhof, Trafostation DB AG, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, genehmigt
2019: Alt-Stralau 70/Markgrafendamm 1-2, Wohn- und Geschäftshaus, genehmigt
2020: Elsenstraße 115, vorhabenbezogener B-Plan, in Aufstellung
2020: Markgrafendamm 4, Wohnhaus, vsl. Genehmigt
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Frage 2:
Wie viele der vorbezeichneten Anfragen wurden durch welche zuständige Stelle jeweils mit welchem
Ergebnis auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet bzw. beschieden?
Antwort zu 2:
Die Bescheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Die
Beteiligung der Senatsverwaltungen erfolgt im Rahmen der Verpflichtung des § 17
AGBauGB (Informationspflicht, gesamtstädtisches Interesse).
Die Prüfung des gesamtstädtischen Interesses bezog sich in den unter 1. genannten
Bauvorhaben auf die Flächennutzungsplanung und die darin enthaltene Darstellung der
Trasse der A 100. In allen Fällen waren gesamtstädtische Interessen zwar berührt, die
beantragten Bauvorhaben widersprachen diesen jedoch nicht.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radnetzausbau in Berlin Radfahrer wollen die Nebenstraßen erobern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-radwege-fahrradstrassen-radfahrer-autofahrer-bezirke-senat.html

Bis zum Jahresende will der Senat eigentlich ein stadtweites #Radnetz präsentieren. Eine ungewöhnliche Allianz von Verbänden kritisiert jetzt, dass zu wenig #Fahrradstraßen gebaut werden. Die Grünen wollen dabei aufs Tempo drücken.

Unter der Brücke am S-Bahnhof Adlershof kommt alles zusammen, was Räder und Beine hat: Die #Straßenbahn rattert, #Fußgänger wollen eilig über die Ampel und zwischen den rechtsabbiegenden Autos schlängeln sich #Radfahrer. Einer von ihnen ist Andreas Paul. „Wenn ich mich nicht absolut bemerkbar mache und wie ein Weihnachtsbaum leuchte, gerate sich zwangsläufig in eine sehr kritische Situation“, erzählt er. Paul trägt eine der neon-gelben Jacken, wie sie mittlerweile viele Radfahrer anhaben.

An vielen Hauptstraßen fehlt der Platz
Hier, wo die #Dörpfeldstraße im Südosten Berlins auf das Adlergestell trifft, kommt Paul täglich mit seinem Fahrrad vorbei. Was er an dieser Ecke erlebt, steht exemplarisch für viele große Hauptstraßen in Berlin, die noch nicht vorbereitet sind für immer mehr Menschen, die aufs Rad umsteigen. Zwar gibt es wie andernorts auch Aus- und Umbaubaupläne. So soll die Dörpfeldstraße breite und sichere Radstreifen bekommen. Doch für Andreas Paul wird dadurch das #Verkehrsproblem nicht gelöst. „Die Dörpfeldstraße ist an der schmalsten Stelle gerade mal 15 Meter breit und da sollen zwei …

Bus: Falschparker auf Busspuren, aus Senat

Klicke, um auf S18-25713.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

 

1. Wieviel widerrechtlich parkende Fahrzeuge wurden auf #Busspuren im Berliner Stadtgebiet in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020
a) #abgeschleppt aufgrund einer Anforderung der BVG-Betriebsaufsicht?
b) abgeschleppt aufgrund einer Anforderung von Polizei oder Ordnungsamt?
c) festgestellt, aber nicht abgeschleppt, weil der Halter vor Eintreffen des Abschleppwagens oder vor Beendigung des Ladevorgangs zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt ist?

Zu 1. a): Die Anzahl der erfolgten #Umsetzungen ist der folgenden Tabelle zu entneh- men:

Jahr 2018 2019 2020 (bis 30.11.)
von BVG-Busspuren nach Anforderung der BVG umgesetzte Fahrzeuge
5.143
4.612
4.324
Quelle: ABAKUS (Programm zur Verwaltung von Umsetzungen, Sicherstellungen und Beschlagnah- mungen von Fahrzeugen), Stand 30. November 2020

Zu 1. b): Die Frage kann nicht beantwortet werden, da Umsetzungen der Polizei und der Ordnungsämter statistisch nicht im Zusammenhang mit der jeweiligen Ordnungs- widrigkeit erfasst werden.

Zu 1. c): Die auf Busspuren festgestellten, aber letztendlich nicht umgesetzten Fahr- zeuge, differenziert nach Leerfahrten, Fehlfahrten und Stornierungen der Abschlepp- fahrzeuge, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Entsprechend der Beantwortung der Frage 1. b) können nur Aussagen über von der BVG angeforderte Umsetzungen getroffen werden.

Nicht umgesetzte Fahrzeuge von BVG- Busspuren nach Anforderung durch die BVG
2018
2019 2020 (bis
30.11.)
Leerfahrt (Umsetzfirma ist beauftragt, aber vor Ort nicht tätig geworden) 925 827 460
Fehlfahrt (Beauftragung erfolgte für mehrere Fahrzeuge, Auftrag konnte nur teilweise durchgeführt werden
2.371
1.947
1.410
Stornierung (Umsetzfirma wurde beauf- tragt, Auftrag aber rechtzeitig storniert) 93 136 140
Insgesamt 3.389 2.910 2.010
Quelle: ABAKUS, Stand 30.November 2020

2. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen der BVG, bzw. dem Steuerzahler pro angefangenem, bzw. pro vollzogenem Abschleppvorgang durch Bindung der Arbeitszeit der BVG-
Betriebsbediensteten und der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bzw. der Polizeibeamten
a) durch die Anwesenheit vor Ort?
b) durch Verwaltungsaufwand (Bericht schreiben, Kommunikation mit dem Fahrzeughalter, usw.)?

3. Welche Gesamtkosten für die unter 2. angefragten Aktivitäten sind a) der BVG und b) dem Steuer- zahler in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020 insgesamt entstanden?
Zu 2. und 3.: Die durchschnittlichen Kosten für die verschiedenen Umsetzungsvor- gänge münden jeweils in der Festlegung einer angepassten Gebühr. Diese Gebühren sind der jeweils aktuell gültigen Polizeibenutzungsgebührenordnung1 zu entnehmen. Das Ziel der Gebührenfestsetzung ist die Kostendeckung, sodass die Kosten durch die Gebührenzahlungen gedeckt sind.
In den Gebühren sind auch die Kosten für Personalaufwände vor Ort, der Auskunfts- und Fahndungsstelle und Verwaltung pauschalisiert enthalten.

Die Gebühren, die die BVG erhebt, wenn sie selbst das Abschleppen veranlasst, wer- den in der BVG-Benutzungsgebührenordnung geregelt. Folgende durchschnittliche Kosten entstehen gemäß Mitteilung der BVG:

1
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolEBenGebO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz= true

zu 2. a) durch Anwesenheit vor Ort Vollzogener Abschleppvorgang: 162 € Begonnener Abschleppvorgang: 125 €

zu 2. b) durch Verwaltungsaufwand (Bericht schreiben, Kommunikation mit dem Fahr- zeughalter, usw.)
Vollzogener Abschleppvorgang: 46 € Begonnener Abschleppvorgang: 42 €.

Für den BVG eigenen Abschleppdienst, der seit Beginn 2020 in Betrieb ist, wurden bisher rund 1,85 Mio. € aufgewendet. Dies hängt mit den anfänglichen Investitionskos- ten für den Aufbau der Strukturen zusammen: Personal, Fahrzeuganschaffung, Soft- ware etc.

4. Welche messbaren Ergebnisse in Sachen #Pünktlichkeit der #BVG-Linienbusse wurden in den Jahren 2018, 2019 und seit dem 01.01.2020 durch die Abschleppmaßnahmen erzielt?

Zu 4.: Die Pünktlichkeit der BVG-Linienbusse hängt von mehreren Faktoren auf dem gesamten Linienweg ab (z.B. Verkehrsfluss, Fahrgastwechsel, etc.). Die Busse der BVG nutzen dabei nur auf Teilstrecken eine exklusiv für den ÖPNV zur Nutzung vor- gesehene Fläche. Eine eindeutige Zuordnung der Pünktlichkeitsentwicklung einer ganzen Linie zu einer Teilmaßnahme ist daher nicht möglich. Allerdings ist durch Fahr- zeitanalysen deutlich zu erkennen, dass Störungen auf dem Fahrweg zu erheblichen Schwankungen der Fahrzeit zwischen zwei Haltestellen führen, was zu Unpünktlich- keit und auch Pulkbildung führt. Mit frei benutzbaren Busspuren hingegen ist die Fahr- zeit gut planbar und der Verkehr kann in hoher Qualität erbracht werden.
Angesichts der essentiellen Bedeutung eines leistungsfähigen ÖPNV bedarf es des- halb einer konsequenten Freihaltung der für den ÖPNV ausgewiesenen Fahrwege. Daher ist neben der Polizei Berlin und den Ordnungsämtern die BVG nach § 23 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) zur Überwachung der für den ÖPNV zur Nutzung vorgesehenen Flächen berechtigt. Das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Kraftfahrzeugen erfolgt zudem nicht nur zur Beseitigung von Behinderungen des pünktlichen Bus- und Straßenbahnbetriebs, sondern dient unter anderem auch der barrierefreien Anfahrbarkeit von Haltestellen.

5. Wie beurteilt die BVG die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kosten für Abschleppvorgänge zu hinzugewonnener Pünktlichkeit der Linienbusse?

6. Wie beurteilt der Senat die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kosten für Abschleppvorgänge zu hinzugewonnener Pünktlichkeit der Linienbusse?

Zu 5. und 6.: Nach ständiger Rechtsprechung ist das Freihalten der Verkehrsanlagen des ÖPNV (z.B. Haltestellen, Busspuren, Gleisanlagen) von Falschparkern mittels Ab- schleppmaßnahmen grundsätzlich verhältnismäßig, da der Abschleppvorgang der Beseitigung einer konkreten Störung des öffentlichen Personennahverkehrs dient. Ei- nem Abschleppvorgang ist hierbei stets ein verkehrswidriges Verhalten vorausgegan- gen.
Entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung werden die anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dabei ist die #Gebührenordnung so ausgestaltet, dass die Einnahmen eines jeden Falschparker-Vorgangs die Kosten des Abschlep- pens decken. Damit ist das #Äquivalenzprinzip hinreichend beachtet.

Unter Bezugnahme auf die Antwort zu der Frage 4 sind der Senat und die BVG daher einvernehmlich der Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit von entstandenen Kos- ten für Abschleppvorgänge zur hinzugewonnenen #Pünktlichkeit der Linienbusse ge- wahrt ist.

7. Sind seitens des Senats hierzu Optimierungen vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Zu 7.: Die operative Umsetzung der im § 23 MobG vorgesehenen Maßnahmen zur Freihaltung der Verkehrsanlagen des ÖPNV erfolgt durch die BVG.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit wird bei der BVG getestet, inwiefern digitale Aufzeichnungen der Vorgänge mittels einer App den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand minimieren können.“

Berlin, den 11. Dezember 2020 In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe