Radverkehr: Fahrrad-Sternfahrt des ADFC am Sonntag, den 12. Juni 2022, Am Sonntag, den 12.06.2022, veranstaltet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) seine jährliche und inzwischen schon zur Tradition gewordene Fahrrad-Sternfahrt., aus VIZ Berlin

Unter dem Motto „#Verkehrswende jetzt #umsetzen“ werden #Radfahrende aus ganz Europa erwartet. Die hohe Teilnehmerzahl, das sich auf über 1.000 km Gesamtlänge erstreckende Routennetz sowie das Befahren von Teilstrecken der #Bundesautobahnen im Land Berlin verleihen dieser Veranstaltung eine Dimension, die auch von der Berliner Polizei umfangreiche und situationsgerechte Maßnahmen erfordert.

„Radverkehr: Fahrrad-Sternfahrt des ADFC am Sonntag, den 12. Juni 2022, Am Sonntag, den 12.06.2022, veranstaltet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) seine jährliche und inzwischen schon zur Tradition gewordene Fahrrad-Sternfahrt., aus VIZ Berlin“ weiterlesen

Land- und Bundesstraßen in Berlin, aus Senat

Frage 1:
Wieviel KM #Bundesstraßen gibt es im Land Berlin?
Antwort zu 1:
Die Länge der Bundesstraßen ist der
„#Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs, Stand: 1. Januar 2021“
des BMVI zu entnehmen
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/laengenstatistik-2021.pdf?__blob=publicationFile).
Diese ist mit 162 km Bundesstraßen im Land Berlin angegeben.
Frage 2:
Wieviel KM #Hauptstraßen Kategorie I bis IV gibt es im Land Berlin, jeweils nach Kategorie?
2
Antwort zu 2:
Die Längenstatistiken der verschiedenen Straßenkategorien, auch zugeordnet zu den
einzelnen Bezirken, können der Antwort vom 09.08.2021 zur Anfrage 18/28226 vom 23. Juli 2021 entnommen werden.

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Straßenverkehr: Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?“ Drs. 18/27956, aus Senat

.

www.berlin.de

Frage 1:
Die Fragen 2. bis 5. der Drs. 18/27956 bezogen sich nicht zwingend auf „Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle“. Deshalb bitte ich erneut um Beantwortung der
Fragen:

  1. Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im #Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
    der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
  2. Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
    zuordnen)?
  3. Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
    ja, in welcher Form?
  4. Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
    wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?“
    2
    Antwort zu 1:
    Der Polizei Berlin sind keine Unfälle im Sinne der Fragestellung bekannt.
    Frage 2:
    Ähnlich verhält es sich mit der Frage 6. der Drs. 18/27956. Liegen der Polizei Berlin Erkenntnisse zu dieser
    Frage vor?
  5. Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
    wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
    Vorkommnis bei welcher Demonstration?“
    Antwort zu 2:
    Im Rahmen der Durchführung der Versammlung „Berlin in Bewegung – Fahrradsternfahrt
    am 1. Mai“ am 1. Mai 2021 wurde ein sogenannter Nebeltopf auf der Bundesautobahn (BAB)
    100 außerhalb des Tunnels gezündet.
    Frage 3:
    Die konkreten Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23 der Drs. 18/27956 sind nicht beantwortet worden und haben
    gerade vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage 18 ihre Berechtigung. In der Antwort wird ausgeführt,
    dass Rettung durch die Feuerwehr immer von der nicht betroffenen Tunnelröhre erfolgt. In dem
    Zusammenhang dürften doch die Fragen 9 bis 11 von besonderer Bedeutung sein. Ich bitte um Beantwortung
    der Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23.
  6. Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
    Antwort zu 3.9:
    Gemäß § 1 Absatz 3 #Bundesfernstraßengesetz sind #Bundesautobahnen „nur für den
    #Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“.
    Die Anzahl und der Abstand der #Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die
    sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
    Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und
    LKW festgelegt.
    Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten.
    Die Angabe 5 bis 20 Personen kann nicht verifiziert werden.
  7. Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine Verletzten Personen auf Tragen
    transportiert werden können?
    Antwort zu 3.10:
    Da die Notübergänge im Tunnel Ortsteil Britz mit einem seitlichen Versatz zu den
    Tunnelröhren angeordnet sind, ist ein Transport von Verletzten mittels Standardtrage nicht
    möglich.
  8. Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur Evakuierung größerer
    Menschenmengen ungeeignet sind?
    3
    Antwort zu 3.11:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Die Übergänge sind für die Nutzung als Straßentunnel gemäß der zum Planungszeitpunkt
    geltenden Vorschriften bemessen und gebaut worden.“
  9. Wie sieht das #Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnels aus?
    Antwort zu 3.12:
    Wie in allen Tunnelanlagen wird auch im Tunnel Ortsteil Britz der Fokus auf die
    Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt.
    Personen haben die Möglichkeit, über vorhandene Notübergänge, die #Tunnelportale sowie
    über Nottreppenräume den gefährdeten Bereich zu verlassen.
    Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
    durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
    Beim Eintreffen der Feuerwehr sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits
    abgeschlossen sein, sodass nur noch bewegungseingeschränkte Personen durch die
    Feuerwehr zu retten sind.
  10. Wie wird die #Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz bewertet?
    Antwort zu 3.13:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Der TOB ist gemäß der zum Planungszeitpunkt geltenden Vorschriften bemessen und
    gebaut worden. Die Sicherheit wird für den Kfz-Verkehr als ausreichend eingeschätzt.“
  11. Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz den neusten Standards, z.B. hinsichtlich
    Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
    Antwort zu 3.14:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Nein, auf Grund des Alters nicht.“
  12. Welche Unterschiede weißt der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der #RABT
    in der aktuellsten Fassung auf?
    Antwort zu 3.15:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Die Fluchtwegabstände im TOB wurden bereits bei der Antwort zu Frage 5 der ersten
    Anfrage beschrieben. Des Weiteren fehlen eine Lautsprecheranlage, eine optische
    Leiteinrichtung am Fahrbahnrand sowie eine optische Markierung der Fluchttüren.“
  13. Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
    Sicherheitsstandards anzupassen?
    4
    Antwort zu 3.16:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Verbesserungen werden von der Autobahn GmbH in zukünftigen Instandsetzungen
    realisiert.“
  14. Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten den
    Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
    Sitzplätzen zu durchfahren?“
    Antwort zu 3.17:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3.9.“
  15. Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
    viele?
    Antwort zu 3.19:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Eine Beschränkung der Kfz- oder Personenanzahl ist für den Normalbetrieb nicht
    erforderlich. Die Anzahl der sich maximal im Tunnel befindlichen Kfz Einheiten ergibt sich
    aus den Fahrzeugabmessungen sowie der durchschnittlichen Zusammensetzung des Kfzverkehrs. Die Anzahl der sich maximal in Tunnel befindlichen Personen ergibt sich aus der
    durchschnittlichen Fahrzeugbelegung der verschiedenen Fahrzeugklassen. Dies ist
    Grundlage aller Sicherheitsbetrachtungen.“
  16. Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
    Antwort zu 3.20:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Da ein Stau im Tunnel eine besondere Gefahrensituation darstellt, kann zu dessen
    Vermeidung gem. Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
    (RABT) ggf. eine Zuflussdosierung mit Hilfe der Verkehrssignalisierung geschaltet werden.
    Auch eine zeitweilige Sperrung vor dem Tunnel kann eine geeignete Maßnahme sein, die
    Sicherheit im Tunnel zu gewährleisten.“
  17. Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
    Antwort zu 3.21:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Noch die Polizei in der Verkehrsregelungszentrale, ab Dezember 2021 dann die Autobahn
    GmbH.“
  18. Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
    5
    Antwort zu 3.22:
    Alle Zahlen beziehen sich auf durchgeführte Schaltungen an der Beeinflussungsanlage
    Britzer Tunnel für den fließenden Verkehr und beruhen auf unterschiedlichen angeordneten
    Maßnahmen. Jegliche Schaltung bedingt eine Beschränkung gegenüber dem normalen
    unbeeinflussten Zustand auf der BAB 100 in diesem Bereich.
  19. Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?“
    Antwort zu 3.23:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Ja, für die gem. § 1 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz vorgesehene Nutzung durch
    Kraftfahrzeuge ist der TOB sicher. Die Tunnelanlagen auf den Bundesautobahnen in Berlin
    wurden für den motorisierten Verkehr geplant und planfestgestellt. Auch wenn der heutige
    TOB nicht mehr den neuesten technischen Vorschriften entspricht, stellen hunderte
    Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei, der Feuerwehr und der Autobahn GmbH
    täglich die Nutzung des motorisierten Verkehrs sicher. Die Bewältigung von Gefahrenlagen
    wird regelmäßig mit allen Beteiligten geübt.“
    Berlin, den 22.07.2021
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Geheimniskrämerei der Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der AdB:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“
Frage 1:
Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an
die #DEGES ursprünglich erteilt hatte?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert:
#Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile
davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder
vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers
einschließlich zugehöriger Aufgaben.“
2
Frage 2:
In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern
des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen
Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen,
Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf
unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische
Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und
Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die
breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene
Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu
projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten
geführt.“
Frage 3:
Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der
DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend
a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und
b) die neue Kompromissvariante?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung
beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen
durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden
Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt
erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem
Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein
wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die
Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen
Abstimmungen einbezogen.“
Frage 4:
Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch
betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)?
Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten
Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik
3
durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte
abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des
AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren
Internetseite eingesehen werden.“
Frage 5:
Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten
Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp
durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden
verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung,
die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die
Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der
Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES
einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm
insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden
Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“
Zwischenbemerkung:
Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu
begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an
dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele:
Frage 6:
Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im
Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die
neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist?
I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und
Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete?
II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des
Wahlkreisabgeordneten um?
III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie
lauten die Entscheidungen?
Antwort zu 6:
Zu I:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den
Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden
Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des
Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den
zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind
wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und
4
verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand
entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten
in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“
Zu II:
Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und
Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung
der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt.
Zu III:
Die AdB teilt dazu mit:
„Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des
Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den
Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll
und konsensfähig sind.“
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: 800 Prozent höhere Kosten bei neuer GmbH Scheuer steuert auf den Autobahn-GAU zu, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/800-prozent-hoehere-kosten-bei-neuer-gmbh-scheuer-steuert-auf-den-autobahn-gau-zu/26684322.html

Nach der #Pkw-Maut droht dem Minister bei der #Autobahn GmbH ein neues Fiasko: Die #Kosten explodieren auf 325 Millionen Euro, die Prüfer warnen vor #Rechtsverstößen.

Jener Tag im September 2018 dürfte Bundesverkehrsminister Andreas #Scheuer noch lange in Erinnerung bleiben: eine 100.000 Euro teure Party, Grill-Buffet für stolze 240 Gäste im französischen Nobel-Restaurant „The Grand“ in Berlin Mitte. Über das ganze Gesicht breit lächelnd hält der CSU-Politiker ein Schild mit der Aufschrift „Zukunft Autobahn 2021“ in die Kameras.

Gefeiert wurde die Gründung der Autobahn GmbH. Ab 1. Januar 2021 soll die hundertprozentige #Staatsfirma nach dem Vorbild der Deutschen Bahn sowohl die Planung als auch den Bau und den Betrieb des knapp 13.000 Kilometer langen Streckennetzes der #Bundesautobahnen übernehmen. Zugleich soll die neue Gesellschaft die Zuständigkeit für Fernstraßen von den Ländern übernehmen. Ziel dieser wohl größten Verwaltungsreform der vergangenen Jahre ist es, Straßenbauprojekte zu beschleunigen.

Inzwischen dürfte bei Scheuer beim Gedanken an die Autobahn GmbH keine Freude mehr aufkommen.

Was er bisher als „Großhirn der deutschen Autobahnen“ verkauft hat, müsste …

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Tempolimit auf Autobahnen mindert CO2-Emissionen deutlich, aus Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/tempolimit-auf-autobahnen-mindert-co2-emissionen

Ein generelles #Tempolimit auf #Bundesautobahnen könnte die #Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (#UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“ Für ein Tempolimit von 100 km/h ergäben sich sogar jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von 5,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Die Berechnungen des UBA basieren auf aktuellen Verbrauchsdaten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Zudem wurden Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Geschwindigkeiten auf Autobahnen herangezogen.

2018 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente), der gesamte Verkehrssektor 163 Millionen Tonnen. Ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnten die Treibhausgasemissionen beispielsweise um 2,6 Millionen CO2-Äquivalente reduzieren – das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen. Dirk Messner: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist ein sinnvoller Klimaschutzbeitrag. Denn gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 wenig zum Klimaschutz beigetragen. Hier muss jede Möglichkeit genutzt werden, erst recht, wenn diese nahezu kostenlos und sofort umsetzbar ist. Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft aber nicht nur dem Klima , sondern senkt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen und erhöht die Verkehrssicherheit.“

Im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist ein Tempolimit besonders effizient: Die auch nach Meinung des UBA sinnvolle Stärkung des #Schienengüterverkehrs und die Modernisierung der Binnenschiffe würde laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Minderung von um zwei Millionen Tonnen bringen – das allerdings erst im Jahr 2030 in voller Höhe und mit Kosten von mehreren Milliarden Euro. Ein Tempolimit mit vergleichbarem Klimanutzen wäre nahezu kostenlos und sofort umsetzbar.

Weitere Informationen
Als Grundlage für die Berechnungen wurden aktuell verfügbare Daten verwendet: Zum einen die im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen für den so genannten Leichtverkehr, also vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zum anderen wurden für die Berechnungen detaillierte Verbrauchswerte und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit mit dem Passenger Car and Heavy Duty Emission Modell (PHEM) ermittelt. PHEM liefert Emissionsdaten für das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) und ist damit Datengrundlage für die Umweltberichterstattung vieler Länder und Kommunen in Europa.

Bei der Bestimmung der CO2-Minderungswirkungen werden nur die direkten Wirkungen bestimmt und keine weiteren Wirkungen wie beispielsweise Änderung der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Mittelfristig mögliche Rückwirkungen durch verändertes Kaufverhalten auf die Pkw-Flotten, d. h. beispielsweise die Zunahme leichterer oder geringer motorisierte Fahrzeuge, werden ebenso nicht berücksichtigt. Beide Effekte könnten zusätzlich zum Klimaschutz beitragen.

Straßenverkehr: Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
2
Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Kein Weiterbau der BAB – Augenwischerei oder sogar Rechtsbruch?, aus Senat

www.berlin.de
 
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche Aufgabenteilung (Bund/Land) sehen
Grundgesetz und #Bundesfernstraßengesetz zur Planung
und zum Bau von Bundesfernstraßen (hier #Bundesautobahnen)
vor?
Antwort zu 1: Das Grundgesetz (GG) bestimmt in Art.
90 Abs. 2 die Zuständigkeit der Länder für Bundesfernstraßen
im Wege der Auftragsverwaltung. Des Weiteren
wird in Art. 85 Abs. 3 GG einer zuständigen obersten
Bundesbehörde das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden
zugesprochen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder
sind diese für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes verantwortlich.
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hingegen dient
insbesondere der Regelung der Rechtsverhältnisse an
Bundesfernstraßen, die zum Teil durch die Straßenbauverwaltungen
der Länder im Auftrag des Bundes durchgesetzt
werden. Beispielsweise wird das spezifische fernstraßenrechtliche
Fachplanungsrecht (Planfeststellungsrecht)
zur Umsetzung von Planungen für konkrete Vorhaben
in den §§ 16 und 17 des FStrG geregelt.
Frage 2: Ist es richtig, dass der #Senat für Planung und
Bau der Bundesfernstraßen als #Auftragsverwaltung des
#Bundes tätig ist?
Antwort zu 2: Der Senat ist für Planung und Bau der
Bundesfernstraßen als Auftragsverwaltung des Bundes
tätig.
Frage 3: Welche Entscheidungsbefugnis hat der Senat
bei Maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan
eingestellt sind – kann er die ihm obliegenden Aufgaben
zur Auftragsverwaltung einstellen oder ist der Senat verpflichtet
zügig die Planungen und Vorgaben des Bundes
umzusetzen?
Frage 5: Beschränkt sich die Einwirkungsmöglichkeit
des Senats bei Maßnahmen des Bundes vielmehr lediglich
auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Planfeststellungsverfahren?
Antwort zu 3 und 5: Der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz
– auf Basis des Bundesverkehrswegeplans
(BVWP 2030) – noch zu beschließende Bedarfsplan für
Bundesfernstraßen legt fest, welche Straßenprojekte in
einem langfristigen Zeitraum vordringlich realisiert werden
sollen. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den
Bedarfsplan bzw. in das Fernstraßenbaugesetz entscheidet
der Gesetzgeber verbindlich über das Bestehen des Bedarfs.
Für den Neubau oder die Erweiterung von Bundesfernstraßen
stellt der Bedarfsplan somit zwar einen Bedarf
fest und gibt auch den investitionspolitischen Rahmen für
einen definierten Zeitraum auf Bundesebene vor, eine
haushaltsrechtliche Ermächtigung (weder für den Bundeshaushalt
noch für den Landeshaushalt) oder gar Verpflichtung
zur Leistung von Ausgaben entsteht daraus
jedoch nicht.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Bedarfsplans
(Fernstraßenausbaugesetz) werden im Wege der Auftragsverwaltung
des Bundes einzelne Projekte geplant und
umgesetzt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Planung von Infrastrukturprojekten – so auch von
Bundesautobahnen – erfolgt grundsätzlich in mehreren
Stufen bis zur Baugenehmigung in der Regel durch einen
Planfeststellungsbeschluss. Die Planung eines Vorhabens,
von der Linienbestimmung, Erstellung der Planfeststellungsunterlage
und der Ausführungsplanung liegt beim
Senat im Auftrag des Bundes. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
werden die einzelnen Dienststellen
bzw. Behörden des Landes Berlins als Träger öffentlicher
Belange (TÖB) um Stellungnahme gebeten und angehört.
Über verbleibende Konflikte sowohl zwischen einem
TÖB und dem Träger des Vorhabens als auch zwischen
verschiedenen TÖB entscheidet die Planfeststellungsbehörde.
Sowohl die Anhörungsbehörde als auch die Planfeststellungsbehörde
gehören der Landesverwaltung an.
Frage 4: Ist die personelle Ausstattung der Auftragsverwaltung
grundsätzlich geeignet, die Aufgaben zügig
und objektiv abzuarbeiten?
Antwort zu 4: Grundsätzlich werden die Aufgaben der
Auftragsverwaltung im Rahmen der verfügbaren personellen
und finanziellen Ressourcen von allen beteiligten
Bereichen der Berliner Verwaltung objektiv und zügig
wahrgenommen. Die personellen Voraussetzungen für die
weiterführende Planung des 17. Bauabschnittes (BA) sind
jedoch aktuell nicht vorhanden.
Frage 6: Gedenkt der Senat die Fertigstellung zum 16.
BA der BAB A 100 im Rahmen der bestehenden Planfeststellung
umzusetzen?
Antwort zu 6: Die Fertigstellung des 16. BA der Bundesautobahn
(BAB) A 100 wird im Rahmen der bestehenden
Planfeststellung umgesetzt.
Frage 7: Besteht für den Senat überhaupt eine Möglichkeit
gegen den Auftrag und Willen des Bundes eine
Ergänzung der Planfeststellung einzuleiten?
Antwort zu 7: Die Planungen an den Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes werden grundsätzlich mit
dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium vielfach
abgestimmt.
Unter Beachtung der bundeshaushaltsrechtlichen
Grundsätze kann die Auftragsverwaltung Änderungen an
bereits planfestgestellten Bundesfernstraßen auch ohne
förmliche Zustimmung des Bundesverkehrsministers
beantragen, z.B. bei kleinen Planungsänderungen und in
Folge von Gerichtsentscheidungen.
Berlin, den 07. Dezember 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senator für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)

Straßenverkehr: Bauliche Maßnahmen auf Berlins Autobahnen In den bevorstehenden Sommerferien werden notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt, aus Senat

www.berlin.de Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nutzt die verkehrsärmere Zeit in den Sommerferien, um notwendige #Sanierungsarbeiten an den Berliner #Bundesautobahnen durchzuführen. Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler stellte heute drei wichtige Projekte vor. Demnach beginnen in Kürze die Arbeiten im Bereich der A115 in Zehlendorf, zwischen der Ausfahrt Spanische Allee und der Landesgrenze nach Brandenburg. Auch an der #A100 wird in den Ferien gebaut: zwischen der Ausfahrt Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz. Die Arbeiten sollen in der Zeit der Sommerferien durchgeführt werden. Zu längeren Verkehrseinschränkungen wird es auf der A 100 im Bereich der Westendbrücke und der Ringbahnbrücke kommen. Um dort die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen auf diesen Brücken die Vorschriften für den Verkehr neu geregelt werden. Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: „Berlins Autobahnen gehören zu den am stärksten befahrenen in Deutschland. Dementsprechend hoch ist der Sanierungsbedarf. Jeder Eingriff führt zwangsläufig zu Einschränkungen des Verkehrs. Die Sanierungsmaßnahmen sind aber absolut notwendig. Wir haben die Arbeiten bewusst in die Zeit der Sommerferien gelegt, damit die Belastungen für die Verkehrsteilnehmenden nicht zu groß werden. Ich danke allen vorab für ihre Geduld.“ Die einzelnen Maßnahmen im Überblick: #Ertüchtigung der #A115 zwischen der Ausfahrt (AS) Spanische Allee und der Landesgrenze Berlin/Brandenburg In beiden Fahrtrichtungen werden Erhaltungsmaßnahmen an der Straßenbefestigung und den Entwässerungsanlagen durchgeführt. Nach der erfolgten grundhaften Erneuerung der A 115 (AVUS) zwischen dem Autobahndreieck Funkturm und der AS Spanische Allee sind für die Jahre 2017-2019 Arbeiten am Streckenabschnitt bis zur Landesgrenze geplant. Bereits Anfang 2016 beginnt die Ersatzneubaumaßnahme des Kleeblatts Zehlendorf (Kreuzungsbauwerk mit der B1). Insgesamt werden in der jetzigen Baumaßnahme 25.000 m² Verkehrsfläche erneuert, 3000 Meter Fahrbahn neu markiert und die Oberteile der Kabelkanalanlagen ertüchtigt, damit diese den Belastungen während der bauzeitlichen Befahrung standhalten. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte im Bereich der A 115 mit ca. 88.000 Fahrzeugen pro Tag und Fahrtrichtung werden die Arbeiten vorrangig in den verkehrsarmen Zeiten an den Wochenenden durchgeführt. Um den avisierten Termin einzuhalten, müssen die Arbeiten rund um die Uhr stattfinden, wobei angestrebt wird, die lärmintensiven Tätigkeiten weitgehend außerhalb der schutzwürdigen Ruhezeiten durchzuführen. Die Gesamtmaßnahme wird in 6 zeitversetzte Bauabschnitte unterteilt und ausgeführt. So können die verkehrlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Straßen bzw. Knotenpunkte während der Bauzeit reduziert und somit die Anwohnerbelastung minimiert werden. 1. Bauabschnitt: Freitag 17.07.2015, 12:00 Uhr – Montag 20.07.2015, 05:00 Uhr BAB A115 Fahrtrichtung (FR) Nord, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. 2. Bauabschnitt: Montag 20.07.2015, 05:00 Uhr – Freitag 24.07.2015, 12:00 Uhr BAB A115 FR Nord: Sperrung des Standstreifens. 3. Bauabschnitt: Freitag 24.07.2015, 12:00 Uhr – Montag 27.07.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Nord: Sperrung des rechten Fahrstreifens und der Zufahrten von der A115 auf die B1 sowie von der B 1 auf die A115. 4. Bauabschnitt: Freitag 07.08.2015, 19:00 Uhr – Montag 10.08.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. 5. Bauabschnitt: Montag 10.08.2015, 05:00 Uhr – Freitag 14.08.2015, 19:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des Standstreifens. 6. Bauabschnitt: Freitag 14.08.2015, 19:00 Uhr – Montag 17.08.2015, 05:00 Uhr BAB A115 FR Süd: Sperrung des rechten Fahrstreifens und der Zufahrten von der A115 auf die B1 sowie von der B 1 auf die A115. Es ist mit verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Eine weiträumige Umfahrung des Gebietes rund um das Kleeblatt Zehlendorf und der Anschlussstelle Spanische Allee wird empfohlen. Aufgrund gesperrter Zufahrten von der B1 auf die A 115 im Kreuz Zehlendorf wird an den genannten Wochenenden eine Bedarfsumleitung über die Straßen „Spanische Allee“ und „Kronprinzessinnenweg“ zur Anschlussstelle Spanische Allee eingerichtet. Die Arbeiten sollen am 17.08.2015 beendet sein. Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme betragen rund 580.000 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Fahrbahninstandsetzung an der #A100 zwischen der Anschlussstelle (AS) Schmargendorf und Tunnel Rathenauplatz Dieser Abschnitt der Autobahn gehört mit 185.000 Fahrzeugen pro Tag zu den verkehrsreichsten Deutschlands. Die vorhandene Asphaltbefestigung auf der A 100 im Bereich der AS Schmargendorf und dem Tunnel Rathenauplatz wird erschütterungsarm und staubreduziert mit Hilfe von Fräsen abgetragen. Insgesamt werden ca. 60.000 Tonnen Material mit ungefähr 2.300 LKW bewegt. Die Arbeiten werden in einem sehr engen Zeitfenster von insgesamt 4 Wochen durchgeführt, so dass rund um die Uhr im Mehrschichtbetrieb gearbeitet wird. Die lärmintensiven Tätigkeiten finden nach Möglichkeit außerhalb der schutzwürdigen Ruhezeiten statt. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung liegt vor. Die Gesamtmaßnahme ist in 4 Bauabschnitte unterteilt. 1. Bauabschnitt: Montag, 20.07.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 26.07.2015, 22:00 Uhr A100 FR Süd, Sperrung des rechten und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstellen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm der betroffenen Fahrtrichtung Süd werden gesperrt. Ebenso die Verbindungsfahrbahn von der A 100 in Richtung Mecklenburgische Straße. 2. Bauabschnitt: Sonntag 26.07.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 02.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Süd, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstelle Kurfürstendamm und die Zufahrt Hohenzollerndamm in Fahrtrichtung Süd bleiben gesperrt, die Verbindungsfahrbahn von der A 100 in Richtung Mecklenburgische Straße und die Abfahrt Hohenzollerndamm sind wieder frei. 3. Bauabschnitt: Sonntag 02.08.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 09.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Nord, Sperrung des rechten und mittleren Fahrstreifens. Die Anschlussstellen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm der betroffenen Fahrtrichtung Nord werden gesperrt; ebenso die Verbindungsfahrbahn von der Mecklenburgischen Straße in Richtung A 100. 4. Bauabschnitt: Sonntag 09.08.2015, 22:00 Uhr – Sonntag 16.08.2015, 22:00 Uhr A100 FR Nord, Sperrung des linken und mittleren Fahrstreifens. Die Zufahrt Hohenzollerndamm in Fahrtrichtung Nord bleibt gesperrt; die Verbindungsfahrbahn von der Mecklenburgischen Straße in Richtung A 100 ist wieder frei; ebenso die Abfahrten Hohenzollerndamm und Kurfürstendamm. Auch hier ist mit hohen verkehrlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Umleitungsstrecken für die gesperrten Zu- und Abfahrten in diesem Streckenabschnitt sind ausgewiesen; die betroffenen Lichtsignalanlagen in diesem Bereich entsprechend angepasst. Die Arbeiten sollen zum 17.08.2015 beendet sein. Die Gesamtkosten der Instandsetzungsmaßnahme betragen rund 2.154.000,00 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Änderung der Verkehrsführung und Einschränkungen auf der Westendbrücke und der Ringbahnbrücke der A 100 Ältere Großbrücken der Baujahre 1950 bis 1980, vor allem die mit großer Stützweite in Spannbeton-Bauweise, stehen unter besonderer Beobachtung der verantwortlichen Stellen. In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen waren auch in Berlin umfangreiche statische Nachberechnungen an Autobahnbrücken erforderlich. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse für die Westendbrücke und die Ringbahnbrücke belegen Tragfähigkeitsdefizite, die umgehende verkehrliche Kompensationsmaßnahmen notwendig machen. Das bedeutet folgende Einschränkungen: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t auf dem linken und mittleren Fahrstreifen Beschränkung der Geschwindigkeit auf 60 km/h Abstandsgebot für LKW von 70 m, auch für Busse und PKW mit Anhänger Sperrung der Brücken für sondergenehmigungspflichtige Gefahren- und Schwerlasttransporte Verschieben der drei Fahrstreifen zum linken Fahrbahnrand auf der Westendbrücke Verkürzung des Einfädelstreifens und Verringerung von vier auf drei Fahrstreifen auf der Ringbahnbrücke Um die entsprechenden Vorkehrungen einrichten zu können, ohne den Verkehr zu sehr zu behindern, erfolgen die Maßnahmen im Zuge der planmäßigen nächtlichen Vollsperrungen der A 100 zwischen dem 20.07.2015 und 24.07.2015. Alle Informationen zu den Baumaßnahmen finden auch Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/download/bab/Bilder
Source: BerlinVerkehr