Welche #Baustellen auf öffentlichem #Straßenland bestehen gegenwärtig an welchen Stellen in den jeweiligen Berliner Bezirken (Straße/Hausnummer/Länge), seit wann bestehen diese, wie lange sollen diese noch bestehen und aus welchem Grund (e.g. „Erneuerung Wasserleitungen“) bestehen diese? (bitte nach den einzelnen Bezirken gegliedert)
Antwort zu 1:
Siehe Anlage 01.
Frage 2:
Werden – wenn ja, in welchen Abständen und durch jeweils welche konkrete Stelle – die Bautagebücher kontrolliert und der #Baufortschritt so #überprüft?
„ Der Zustand vieler Berliner Straßen ist nach Frost- und Tauwetterperioden regelmäßig von #Schlaglöchern und #Ausbrüchen geprägt. In der öffentlichen Wahrnehmung werden Schäden häufig kurzfristig provisorisch geflickt und treten an denselben Stellen erneut auf. Vor diesem Hintergrund wird um Auskunft über Zuständigkeiten, digitale Dokumentation, Reaktionszeiten sowie die Frage gebeten, ob und wie #präventive#Erhaltungsmaßnahmen vor Winterperioden umgesetzt werden.“
Frage 1:
Wie sind in Berlin die Zuständigkeiten für Aufnahme, Priorisierung, Beauftragung und Beseitigung von Straßenschäden geregelt (Bezirksstraßen, übergeordnete Straßen, Bundesstraßen, Autobahnen)?
Am Sonntag, den 01.06.2025, veranstaltet der Allgemeine Deutsche #Fahrrad-Club (#ADFC) seine jährliche #Fahrrad-Sternfahrt. Unter dem Motto „Alle aufs #Rad!“ werden #Radfahrende aus ganz Europa erwartet. Die hohe Teilnehmerzahl, das sich auf über 1.000 km Gesamtlänge erstreckende #Routennetz sowie das Befahren von Teilstrecken der #Bundesautobahnen im Land Berlin verleihen dieser Veranstaltung eine Dimension, die auch von der Berliner Polizei umfangreiche und situationsgerechte Maßnahmen erfordert.
Unter dem Motto „#Verkehrswende jetzt #umsetzen“ werden #Radfahrende aus ganz Europa erwartet. Die hohe Teilnehmerzahl, das sich auf über 1.000 km Gesamtlänge erstreckende Routennetz sowie das Befahren von Teilstrecken der #Bundesautobahnen im Land Berlin verleihen dieser Veranstaltung eine Dimension, die auch von der Berliner Polizei umfangreiche und situationsgerechte Maßnahmen erfordert.
Frage 1: Wieviel KM #Bundesstraßen gibt es im Land Berlin? Antwort zu 1: Die Länge der Bundesstraßen ist der „#Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs, Stand: 1. Januar 2021“ des BMVI zu entnehmen (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/laengenstatistik-2021.pdf?__blob=publicationFile). Diese ist mit 162 km Bundesstraßen im Land Berlin angegeben. Frage 2: Wieviel KM #Hauptstraßen Kategorie I bis IV gibt es im Land Berlin, jeweils nach Kategorie? 2 Antwort zu 2: Die Längenstatistiken der verschiedenen Straßenkategorien, auch zugeordnet zu den einzelnen Bezirken, können der Antwort vom 09.08.2021 zur Anfrage 18/28226 vom 23. Juli 2021 entnommen werden.
Frage 1: Die Fragen 2. bis 5. der Drs. 18/27956 bezogen sich nicht zwingend auf „Verkehrsunfälle im Sinne des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle“. Deshalb bitte ich erneut um Beantwortung der Fragen:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im #Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn ja, in welcher Form?
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?“ 2 Antwort zu 1: Der Polizei Berlin sind keine Unfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 2: Ähnlich verhält es sich mit der Frage 6. der Drs. 18/27956. Liegen der Polizei Berlin Erkenntnisse zu dieser Frage vor?
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches Vorkommnis bei welcher Demonstration?“ Antwort zu 2: Im Rahmen der Durchführung der Versammlung „Berlin in Bewegung – Fahrradsternfahrt am 1. Mai“ am 1. Mai 2021 wurde ein sogenannter Nebeltopf auf der Bundesautobahn (BAB) 100 außerhalb des Tunnels gezündet. Frage 3: Die konkreten Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23 der Drs. 18/27956 sind nicht beantwortet worden und haben gerade vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage 18 ihre Berechtigung. In der Antwort wird ausgeführt, dass Rettung durch die Feuerwehr immer von der nicht betroffenen Tunnelröhre erfolgt. In dem Zusammenhang dürften doch die Fragen 9 bis 11 von besonderer Bedeutung sein. Ich bitte um Beantwortung der Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23.
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind? Antwort zu 3.9: Gemäß § 1 Absatz 3 #Bundesfernstraßengesetz sind #Bundesautobahnen „nur für den #Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der Abstand der #Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Die Angabe 5 bis 20 Personen kann nicht verifiziert werden.
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine Verletzten Personen auf Tragen transportiert werden können? Antwort zu 3.10: Da die Notübergänge im Tunnel Ortsteil Britz mit einem seitlichen Versatz zu den Tunnelröhren angeordnet sind, ist ein Transport von Verletzten mittels Standardtrage nicht möglich.
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur Evakuierung größerer Menschenmengen ungeeignet sind? 3 Antwort zu 3.11: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Die Übergänge sind für die Nutzung als Straßentunnel gemäß der zum Planungszeitpunkt geltenden Vorschriften bemessen und gebaut worden.“
Wie sieht das #Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnels aus? Antwort zu 3.12: Wie in allen Tunnelanlagen wird auch im Tunnel Ortsteil Britz der Fokus auf die Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, über vorhandene Notübergänge, die #Tunnelportale sowie über Nottreppenräume den gefährdeten Bereich zu verlassen. Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt. Beim Eintreffen der Feuerwehr sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Wie wird die #Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz bewertet? Antwort zu 3.13: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Der TOB ist gemäß der zum Planungszeitpunkt geltenden Vorschriften bemessen und gebaut worden. Die Sicherheit wird für den Kfz-Verkehr als ausreichend eingeschätzt.“
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz den neusten Standards, z.B. hinsichtlich Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser? Antwort zu 3.14: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Nein, auf Grund des Alters nicht.“
Welche Unterschiede weißt der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der #RABT in der aktuellsten Fassung auf? Antwort zu 3.15: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Die Fluchtwegabstände im TOB wurden bereits bei der Antwort zu Frage 5 der ersten Anfrage beschrieben. Des Weiteren fehlen eine Lautsprecheranlage, eine optische Leiteinrichtung am Fahrbahnrand sowie eine optische Markierung der Fluchttüren.“
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die Sicherheitsstandards anzupassen? 4 Antwort zu 3.16: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Verbesserungen werden von der Autobahn GmbH in zukünftigen Instandsetzungen realisiert.“
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten den Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90 Sitzplätzen zu durchfahren?“ Antwort zu 3.17: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3.9.“
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie viele? Antwort zu 3.19: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Eine Beschränkung der Kfz- oder Personenanzahl ist für den Normalbetrieb nicht erforderlich. Die Anzahl der sich maximal im Tunnel befindlichen Kfz Einheiten ergibt sich aus den Fahrzeugabmessungen sowie der durchschnittlichen Zusammensetzung des Kfzverkehrs. Die Anzahl der sich maximal in Tunnel befindlichen Personen ergibt sich aus der durchschnittlichen Fahrzeugbelegung der verschiedenen Fahrzeugklassen. Dies ist Grundlage aller Sicherheitsbetrachtungen.“
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten? Antwort zu 3.20: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Da ein Stau im Tunnel eine besondere Gefahrensituation darstellt, kann zu dessen Vermeidung gem. Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ggf. eine Zuflussdosierung mit Hilfe der Verkehrssignalisierung geschaltet werden. Auch eine zeitweilige Sperrung vor dem Tunnel kann eine geeignete Maßnahme sein, die Sicherheit im Tunnel zu gewährleisten.“
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen? Antwort zu 3.21: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Noch die Polizei in der Verkehrsregelungszentrale, ab Dezember 2021 dann die Autobahn GmbH.“
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt? 5 Antwort zu 3.22: Alle Zahlen beziehen sich auf durchgeführte Schaltungen an der Beeinflussungsanlage Britzer Tunnel für den fließenden Verkehr und beruhen auf unterschiedlichen angeordneten Maßnahmen. Jegliche Schaltung bedingt eine Beschränkung gegenüber dem normalen unbeeinflussten Zustand auf der BAB 100 in diesem Bereich.
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?“ Antwort zu 3.23: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Ja, für die gem. § 1 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz vorgesehene Nutzung durch Kraftfahrzeuge ist der TOB sicher. Die Tunnelanlagen auf den Bundesautobahnen in Berlin wurden für den motorisierten Verkehr geplant und planfestgestellt. Auch wenn der heutige TOB nicht mehr den neuesten technischen Vorschriften entspricht, stellen hunderte Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei, der Feuerwehr und der Autobahn GmbH täglich die Nutzung des motorisierten Verkehrs sicher. Die Bewältigung von Gefahrenlagen wird regelmäßig mit allen Beteiligten geübt.“ Berlin, den 22.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung der AdB: „Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“ Frage 1: Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an die #DEGES ursprünglich erteilt hatte? Antwort zu 1: Die AdB teilt dazu mit: „Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert: #Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers einschließlich zugehöriger Aufgaben.“ 2 Frage 2: In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft? Antwort zu 2: Die AdB teilt dazu mit: „Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten geführt.“ Frage 3: Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und b) die neue Kompromissvariante? Antwort zu 3: Die AdB teilt dazu mit: „Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen Abstimmungen einbezogen.“ Frage 4: Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)? Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 4: Die AdB teilt dazu mit: „Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik 3 durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren Internetseite eingesehen werden.“ Frage 5: Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen? Antwort zu 5: Die AdB teilt dazu mit: „Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“ Zwischenbemerkung: Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele: Frage 6: Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist? I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete? II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des Wahlkreisabgeordneten um? III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie lauten die Entscheidungen? Antwort zu 6: Zu I: Die AdB teilt dazu mit: „Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und 4 verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“ Zu II: Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt. Zu III: Die AdB teilt dazu mit: „Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll und konsensfähig sind.“ Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nach der #Pkw-Maut droht dem Minister bei der #Autobahn GmbH ein neues Fiasko: Die #Kosten explodieren auf 325 Millionen Euro, die Prüfer warnen vor #Rechtsverstößen.
Jener Tag im September 2018 dürfte Bundesverkehrsminister Andreas #Scheuer noch lange in Erinnerung bleiben: eine 100.000 Euro teure Party, Grill-Buffet für stolze 240 Gäste im französischen Nobel-Restaurant „The Grand“ in Berlin Mitte. Über das ganze Gesicht breit lächelnd hält der CSU-Politiker ein Schild mit der Aufschrift „Zukunft Autobahn 2021“ in die Kameras.
Gefeiert wurde die Gründung der Autobahn GmbH. Ab 1. Januar 2021 soll die hundertprozentige #Staatsfirma nach dem Vorbild der Deutschen Bahn sowohl die Planung als auch den Bau und den Betrieb des knapp 13.000 Kilometer langen Streckennetzes der #Bundesautobahnen übernehmen. Zugleich soll die neue Gesellschaft die Zuständigkeit für Fernstraßen von den Ländern übernehmen. Ziel dieser wohl größten Verwaltungsreform der vergangenen Jahre ist es, Straßenbauprojekte zu beschleunigen.
Inzwischen dürfte bei Scheuer beim Gedanken an die Autobahn GmbH keine Freude mehr aufkommen.
Ein generelles #Tempolimit auf #Bundesautobahnen könnte die #Treibhausgasemissionen jährlich je nach Ausgestaltung um 1,9 bis 5,4 Millionen Tonnen verringern. Das ist das Ergebnis aktueller Berechnungen des Umweltbundesamtes (#UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA: „Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft uns, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs in Deutschland zu senken. Bei Tempo 120 km/h liegen die Einsparungen bei 2,6 Millionen Tonnen jährlich. Selbst ein Tempolimit von 130 km/h reduziert die Emissionen bereits um 1,9 Millionen Tonnen – und zwar sofort und praktisch ohne Mehrkosten.“ Für ein Tempolimit von 100 km/h ergäben sich sogar jährliche Treibhausgasminderungen in Höhe von 5,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Die Berechnungen des UBA basieren auf aktuellen Verbrauchsdaten von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Zudem wurden Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Geschwindigkeiten auf Autobahnen herangezogen.
2018 verursachten Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Autobahnen in Deutschland Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 39,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente), der gesamte Verkehrssektor 163 Millionen Tonnen. Ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnten die Treibhausgasemissionen beispielsweise um 2,6 Millionen CO2-Äquivalente reduzieren – das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen. Dirk Messner: „Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist ein sinnvoller Klimaschutzbeitrag. Denn gerade der Verkehrssektor hat seit 1990 wenig zum Klimaschutz beigetragen. Hier muss jede Möglichkeit genutzt werden, erst recht, wenn diese nahezu kostenlos und sofort umsetzbar ist. Ein Tempolimit auf Autobahnen hilft aber nicht nur dem Klima , sondern senkt auch die Lärm- und Schadstoffemissionen und erhöht die Verkehrssicherheit.“
Im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist ein Tempolimit besonders effizient: Die auch nach Meinung des UBA sinnvolle Stärkung des #Schienengüterverkehrs und die Modernisierung der Binnenschiffe würde laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Minderung von um zwei Millionen Tonnen bringen – das allerdings erst im Jahr 2030 in voller Höhe und mit Kosten von mehreren Milliarden Euro. Ein Tempolimit mit vergleichbarem Klimanutzen wäre nahezu kostenlos und sofort umsetzbar.
Weitere Informationen
Als Grundlage für die Berechnungen wurden aktuell verfügbare Daten verwendet: Zum einen die im Jahr 2019 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Daten zu den mittleren Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsverteilungen auf Bundesautobahnen für den so genannten Leichtverkehr, also vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Zum anderen wurden für die Berechnungen detaillierte Verbrauchswerte und damit Kohlendioxid-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Abhängigkeit der Geschwindigkeit mit dem Passenger Car and Heavy Duty Emission Modell (PHEM) ermittelt. PHEM liefert Emissionsdaten für das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) und ist damit Datengrundlage für die Umweltberichterstattung vieler Länder und Kommunen in Europa.
Bei der Bestimmung der CO2-Minderungswirkungen werden nur die direkten Wirkungen bestimmt und keine weiteren Wirkungen wie beispielsweise Änderung der Verkehrsmittelwahl berücksichtigt. Mittelfristig mögliche Rückwirkungen durch verändertes Kaufverhalten auf die Pkw-Flotten, d. h. beispielsweise die Zunahme leichterer oder geringer motorisierte Fahrzeuge, werden ebenso nicht berücksichtigt. Beide Effekte könnten zusätzlich zum Klimaschutz beitragen.
Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
2
Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz