Flughäfen + Straßenverkehr: Parkplatzgebühren am BER, aus Senat

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1. Wie gestaltet sich die Erhebung von #Parkgebühren an den #Parkplätzen des #Flughafen #BER für Mitarbeiter der #FBB? Bitte aufschlüsseln nach unterschiedlichen Angeboten von Parkkarten bzw. Parkdauer.
Zu 1.: Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der FBB können die Mitarbeiterparkplätze mit
dem privaten PKW im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit #unentgeltlich nutzen.
2. Gibt es davon Abweichungen bei den Parkgebühren für Mitarbeiter am BER von Fremdfirmen? Wenn
ja, welche?
Zu 2.: Für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von am Flughafen ansässigen Firmen
und Behörden ist das Parken mit dem privaten PKW auf den Mitarbeiterparkplätzen im
Rahmen der dienstlichen Tätigkeit kostenpflichtig, soweit nicht gesetzliche Regelungen Abweichendes vorsehen.
3. Welche Personengruppe kann sog. #Servicekarten beziehen oder erwerben, bei denen die Parkplatzmiete nicht an eine einzelne Person gebunden ist?
Zu 3.: Es gibt keine personenungebundenen Servicekarten. Die Zufahrt zu den Mitarbeiterparkplätzen erfolgt generell über den Flughafenausweis. Lediglich für Crew-Personal von Airlines, welches über keinen Flughafenausweis verfügt, gibt es Servicekarten, die aber ebenfalls personengebunden sind.
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4. Warum müssen Fremdfirmen bei Dauerkarten auch in #Fahrgemeinschaften die volle Gebühr pro Person zahlen? Ist Kunde des Parkplatzmietvertrags nicht nur der jeweilige Fahrzeugführer?
Zu 4.: Fahrgemeinschaften sind möglich. Hierfür benötigt lediglich eine Person der
Fahrgemeinschaft eine gültige #Parkberechtigung auf dem #Flughafenausweis.
5. Aus welchen Gründen erfolgte eine Änderung der bislang in #TXL bestehenden #Preisgestaltung bezüglich dieser Dauerkarten?
Zu 5.: Am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) wurde das gesamte
Parksystem einschließlich der Preisgestaltung unter Berücksichtigung der neuen infrastrukturellen Gegebenheiten und der technologischen Weiterentwicklung neu geplant und implementiert.
Berlin, den 27.11.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen