Infrastruktur + Fahrzeuge: (XI) 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Der Ausbau des ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme, Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

Frage 2:

Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035 getätigt (aufgeschlüs- selt nach Art der Baumaßnahme, geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

Frage 3:

Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, dass im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwer- tigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu rea- lisieren?

Antwort zu 1, 2 und 3:

Hierzu sei u.a. erneut auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/27928 verwiesen. Eine bezirksweise Aufschlüsselung von Angebotsverbesserungen oder ÖPNV- Mehrleistungen ist nicht möglich und wäre auch nicht sinnvoll oder aussagekräftig, da die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNV- Netz für Berlin plant, die Linien zudem bezirksübergreifend verkehren und die Mehrleistun- gen nicht nach Bezirken differenziert erfasst werden.

Die Baumaßnahmen für Ersatzinvestitionen, Weiterentwicklungen des Netzes und Neubau- investitionen und die geplanten Realisierungszeiträume vor und nach 2035 sind im Bedarfs- plan dargestellt und öffentlich einsehbar (Anlage 3 zum Nahverkehrsplan: https://www.ber-  lin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/nahver-  kehrsplan/broschure_nvp_2019_anlage_3.pdf).

Hierzu berichtet die BVG:

„Die Fragestellung lässt offen, welche Art von Baumaßnahmen hier gemeint ist. Die Frage müsste klarer definiert werden.

Bis 2035 stehen bei der BVG ca. 1000 Baumaßnahmen für die Sanierung des U-Bahnnet- zes an.“

Hierzu berichtet die Deutsche Bahn AG:

„Es werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin di- verse Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weite- ren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt. Die Erstellung der geforderten Auflistung ist nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesse- rung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:

Neubaustrecken

Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten, um Gebiete neu zu erschließen, Ver- bindungen zu verbessern, Netzlücken zu schließen, Reisezeiten zu verkürzen, Kapazitäten auszuweiten etc.:

Pankow: #Nordkreuz-Karow, 2. Baustufe

  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke durch zweigleisigen Ausbau o Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (EÜ) und Kreuzungsbauwerken o Baubeginn: 2017, Inbetriebnahme (IBN): 2021

Bestandsstrecken

Marzahn-Hellersdorf/Lichtenberg: Neubau Elektronisches Stellwerk (ESTW) #Biesdorf

  • Stabilisierung #Betriebsdurchführung, zusätzliche Weichenverbindungen, Ausrüs- tung #ZBS

o Baubeginn: 03/2018, IBN: 02/2021

Die bis 2035 zur Verbesserung des ÖPNV vorgesehenen Maßnahmen sind im ÖPNV Be- darfsplan dargestellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:

#Grunderneuerung:

Diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik gehalten. Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein ver- bessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöh- tes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb, etc.:

·  Mitte: Berlin #Hauptbahnhof (tief)

  • Ergänzung zusätzlicher Weichen, Taktverdichtungen, flexible Nutzung aller Bahn- steiggleise, Kapazitätserweiterung
    • Baubeginn: 2023, IBN: 2024

·  Pankow: Streckenertüchtigung Berlin – Stralsund: Nördliche #Brücken

  • Erhalt der Streckenverfügbarkeit Fern- und S-Bahn durch Erneuerung von EÜ
    • Baubeginn: 2017, IBN: vsl. 2030
    • Reinickendorf: Neubau #ESTW #Birkenwerder (S1/S8)
      • Stabilisierung Betriebsdurchführung, zusätzliche Weichenverbindungen, Blockver- dichtung, Ausrüstung mit Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS)
      • Baubeginn: 2024, IBN: 2025
    • Spandau: #Siemensbahn
      • Anbindung der Arbeits- und Lebenswelt „Siemensstadt 2.0“ sowie des Siedlungs- gebietes „Gartenfeld/Gartenfeld Insel“ an das Berliner S-Bahnnetz
      • Schnellere Anbindung an den Berliner Hauptbahnhof und den Flughafen BER
      • Baubeginn: vsl. 2027, IBN: vsl. 2029
    • Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg: Grunderneuerung und Umbau #Attilastraße#Lichtenrade für die S-Bahn-Linie #S2
      • Abschnittsweiser Neubau der parallel verlaufenden -Bahnstrecke
      • Erneuerung von 3 Stationen der S-Bahn
      • Baubeginn: 2017, IBN: vsl. 2025
    • Treptow-Köpenick: Neubau #ESTW #Schöneweide (S-Bahn)
      • Stabilisierung Betriebsdurchführung, zusätzliche Weichenverbindungen, Blockver- dichtung, Ausrüstung ZBS
      • Baubeginn: 2024, IBN: 2025
    • Treptow-Köpenick: Bahnhof #Schöneweide & Neubau EÜ #Straßenbahn
      • Modernisierung des Bahnhofs Schöneweide
      • Grundlageschaffung zur Umsetzung BVG-Verkehrskonzept im Bereich Schöne- weide
      • Optimierung Anschluss-& Umsteigebeziehungen
      • Verbesserung der Zugangsbedingungen
      • Erhöhung der Qualität des Nahverkehrsangebots
      • Baubeginn: 2018, IBN: vsl. 2023

Neubaustrecken:

  • #i2030 -> siehe beigefügter Infobrief (Anlage 1)

·  Mitte: #S21 „#City-S-Bahn“ 1. Bauabschnitt

  • Entlastung des Berliner S-Bahnnetzes durch eine zweite Strecke in Nord-Süd-Re- lation
    • Anbindung des Berliner Hauptbahnhofes (Hbf.) an den S-Bahnring
    • Baubeginn: 2013, IBN: vsl. 2026
    • Treptow-Köpenick: Ausbaustrecke Berlin-Frankfurt/Oder -> Bahnhof Köpenick
      • Errichtung eines neuen Regionalbahnsteigs und eines dritten Gleises in Köpenick
  • Baustart: vsl. 2023, IBN. vsl. 2027“

Frage 4:

Wie viele -Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

Antwort zu 4:

Hierzu berichtet die BVG:

 „Anzahl [Wagen]Durchschnittsal- ter [Jahre]Zustand
#Kleinprofil   
#A317441Halbjährliche Fahrzeugkontrol- len und Wartungen
#GI/110030bis 2022 Inspektion nach § 57 Straßenbahn-Bau- und Be- triebsordnung (BOStrab)
#HK96152021 – Abschluss der Inspek- tion nach § 57 BOStrab
#IK1163In 2022 Inspektion nach § 57 BOStrab
    
#Großprofil   
#F42237in  2022  und  2023  Inspektion nach § 57 BOStrab
27621bis 2023 Inspektion nach § 57 BOStrab und Werterhalt
#IK1002ab 2021 Inspektion nach § 57 BOStrab
    
Gesamt- summe1.28427 
    

Jeder einzelne U-Bahn-Wagen hat eine geplante Nutzungsdauer von 40 Jahren. Die ältes- ten Wagen sind seit 1964 und die jüngsten Wagen seit Ende 2020 im Fahrgastbetrieb.“

Frage 5:

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahr- zeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

Antwort zu 5:

Hierzu berichtet die BVG:

Abbildung: Stand Juni 2021

Jeder einzelne U-Bahn-Wagen hat eine geplante Nutzungsdauer von 40 Jahren.   Hersteller der U-Bahnfahrzeuge J/JK ist die Fa. Stadler Pankow GmbH. Fahrzeugkosten können aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen nicht benannt werden.“

Frage 6:

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

Antwort zu 6:

Hierzu berichtet die BVG:

„JahrKleinprofil [U-Bahn-Wagen]Großprofil [U-Bahn-Wagen]
01.01.2022474760
01.01.2023474774
01.01.2024474774
01.01.2025500838
01.01.2026546874
01.01.2027574896
01.01.2028574976
01.01.20295741018
01.02.20305741032
01.01.20315741032
01.01.20325741032*
01.01.20335741032*
01.01.20345741032*
01.01.20355741032*

(Tabelle: Stand: 30.06.2021)

*Im Rahmen des Verkehrsvertrages gibt es die Möglichkeit der Optionsziehung eines 2,5 Minutentaktes auf der U5. Bei Optionsziehung würde sich der Wagenbedarf zu 2032 auf 1.088 Wagen im Großprofil erhöhen.

Der #Fahrzeugbedarf hängt allerdings maßgeblich von der tatsächlichen #Fahrgastentwicklung ab.“

Frage 7:

Wie viele -Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

Antwort zu 7:

Die S-Bahn Berlin GmbH verfügt für den Betrieb derzeit über #655 elektrische Triebwagen, die auf dem mit Stromschienen und Gleichstrom betriebenen Streckennetz der Berliner S- Bahn eingesetzt werden. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um #647 zweiteilige Triebwagen (bestehend aus zwei Wagenkästen) und acht #vierteilige Triebwagen (bestehend aus vier Wagenkästen). Das Durchschnittsalter dieser S-Bahn-Fahrzeuge liegt aktuell bei 22,6 Jahren.

Die Fahrzeuge entsprechen den Anforderungen zum Einsatz auf dem Netz der Berliner S-Bahn. Die Fahrzeuge der Baureihen #480 und #485 verfügen aktuell nicht über die fahr- zeugseitige Ausrüstung für das moderne Zugsicherungssystem #ZBS, dessen Migration im S-Bahn-Netz bis voraussichtlich 2025 abgeschlossen sein wird. Für die Fahrzeuge der Bau- reihe 480 ist eine entsprechende #Umrüstung vorgesehen. Die Fahrzeuge der Baureihe 485 werden nicht mehr umgerüstet, da deren Einsatzende innerhalb der kommenden beiden Jahre zu erwarten ist.

Aktuell werden Fahrzeuge fünf verschiedener Baureihen eingesetzt.

  • Die Baureihe 480 umfasst 70 zweiteilige Triebwagen. Diese Fahrzeuge wurden in den Jahren 1990 bis 1994 in Betrieb genommen und haben ein Durchschnittsalter von 28,7 Jahren. Die Anschaffungskosten betrugen rund 77 Mio. Euro. Für die Fahrzeuge wird mit einer voraussichtlichen restlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren gerech- net.
  • Die Baureihe #481 umfasst 494 zweiteilige und drei vierteilige Triebwagen. Die Fahr- zeuge wurden zwischen 1996 und 2004 in Betrieb genommen. Das Durchschnittsalter dieser Fahrzeuge beträgt 21,0 Jahre. Die Anschaffungskosten betrugen rund 913 Mio. Euro. Für die Fahrzeuge wird mit einer voraussichtlichen restlichen Nutzungsdauer von acht bis 15 Jahren gerechnet.
  • Die für den Vertrag SBR-VV konzipierte und in Auslieferung befindliche Baureihe #483 umfasst gegenüberwärtig fünf zweiteilige Triebwagen mit einem Durchschnittsalter von 0,5 Jahren. Die Anschaffungskosten belaufen sich hierfür auf voraussichtlich rund 26 Mio. Euro. Es ist vorgesehen, diese Fahrzeuge mindestens 30 Jahre einzusetzen.
  • Die für den Vertrag SBR-VV konzipierte und in Auslieferung befindliche Baureihe #484 umfasst gegenwärtig fünf vierteilige Triebwagen mit einem Durchschnittsalter von 0,5 Jahren. Die Anschaffungskosten belaufen sich hierfür auf voraussichtlich rund 44 Mio. Euro. Es ist vorgesehen, diese Fahrzeuge mindestens 30 Jahre einzusetzen.

Die Baureihe 485 umfasst 78 zweiteilige Triebwagen. Die Inbetriebnahme erfolgte in den Jahren 1990 bis 1992. Das Durchschnittsalter beträgt 30,1 Jahre. Die Anschaffungskosten der noch in Betrieb befindlichen Fahrzeuge betrugen rund 36 Mio. Euro. Die Fahrzeuge dieser Baureihe werden in den kommenden beiden Jahren das Ende ihrer Einsatzzeit er- reicht haben.

Frage 8:

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahr- zeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

Antwort zu 8:

In den Jahren 2022 und 2023 werden Fahrzeuge im Rahmen des Verkehrsvertrages für das Teilnetz Ring durch die S-Bahn Berlin GmbH beschafft. Es handelt sich bei diesen Fahrzeu- gen um 80 4-Wagen-Züge der Baureihe 484 für vsl. rund 714 Mio. Euro und 16 2-Wagen- Züge der Baureihe 483 für vsl. rund 86 Mio. Euro. Das Alter dieser Fahrzeuge wird null Jahre betragen, da es Neufahrzeuge sein werden. Die geplante Nutzungsdauer liegt bei mindestens 30 Jahren. Hersteller ist das beauftragte Konsortium Stadler/Siemens.

In den Jahren 2027 bis 2035 werden im Rahmen des öffentlich bekannt gemachten Vergabeverfahrens „Lieferung von Neufahrzeugen (Neu-Fzg.) sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn“ 327 Fahrzeuge beschafft. Zusätzlich besteht die Option auf weitere 213 Fahrzeuge. Es handelt sich bei diesen Fahrzeugen um 4-Wagen-Züge mit dem Alter null Jahre, da es Neufahrzeuge sein werden. Die geplante Nutzungsdauer liegt bei mindestens 30 Jahren. Das Vergabeverfahren befindet sich derzeit in der Phase der Erstel- lung indikativer Angebote durch die Bietenden.

Frage 9:

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

Antwort zu 9:

Der Senat geht davon aus, dass die Frage die Deckung der künftigen #Verkehrsnachfrage im S-Bahnsystem durch Fahrgäste und nicht den Bedarf an Fahrgästen meint. Dies voraus- geschickt, geht der Senat davon aus, dass die neu anzuschaffenden Fahrzeuge (siehe Ant- wort auf Frage 8) zusammen mit den Bestandsfahrzeugen (siehe Antwort auf Frage 7) die künftige Verkehrsnachfrage im S-Bahnsystem in den Jahren bis 2035 decken werden.

Frage 10:

Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

Antwort zu 10:

Hierzu berichtet die BVG:

 #F6Z#F8E#F8Z#GT6-E#GT6-Z#GT6U
Bestand3440140284577
Durchschnittsalter8,47,94,125,319,924,5
durchschnittliche Rest- nutzungsdauer (Ge- samtnutzung: 32 Jahre)  23,6  24,1  27,9  6,7  12,1  7,5“

Frage 11:

Wie viele #Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, ge- planter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

Antwort zu 11:

Hierzu berichtet die BVG:

„Die aktuelle Beschaffung (hauptsächlich Ersatz GT6) sieht 117 Fahrzeuge vor [siehe Ta- belle 1 der Anlage 2]. Der Nutzungszeitraum ist für 32 Jahre geplant. Die Fahrgastkapazi- täten eines 50m langen Fahrzeugs liegt bei ca. 300 Fahrgästen. Die ca. 30 m langen Fahr- zeuge können ca. 180 Fahrgäste aufnehmen.

Tabelle 2 [siehe Anlage 2] zeigt die geplanten Beschaffungen aufgrund des Nahverkehrs- plans (als Mehrleistung und für Neubaustrecken, Stand Juni 2021). Die Preise unterliegen der vertraglichen Vertraulichkeit, der Nutzungszeitraum liegt bei geplanten 32 Jahren. Die Fahrgastkapazitäten für ein 40 m langes Fahrzeug liegt bei ca. 240 Fahrgästen.“

Frage 12:

Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)

Antwort zu 12:

Hierzu berichtet die BVG:

 „Bedarf      an 30        m-Um- läufe (1 Fahrzeug)Bedarf    an    40 m-Umläufe (1 Fahrzeug)Bedarf an 50 m-Umläufe (1 Fahrzeug)Bedarf an 60 m- Umläufe (2                   GT6- Fahrzeuge        ge- koppelt)gesamt
 davon Zwei- richtungsfahr- zeugedavon Zweirich- tungsfahrzeugedavon Zwei- richtungsfahr- zeugedavon    Zweirich- tungsfahrzeuge 
2021916415713400360284
20221146614110800440299
2023966716413244560320
2024946517013899480321
202594651701381717380319
202694651701382828220314
202795661551213030464326
202897751781443030464351
2029978917814430304612351
203010110119315930304018364
2031999920917530303026368
2032999923520130302626390
2033999926623230301818413
20349595289255303066420
20359191296262303000417

Abbildung: Stand Juni 2021

Der Fahrzeugbedarf hängt allerdings maßgeblich von der tatsächlichen Fahrgastentwick- lung ab.“

Frage 13:

Wie viele #Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

Antwort zu 13:

Hierzu berichtet die BVG:

   „Anzahl Fahrzeuge (Stand Juni 2021)   
 Antrieb#Doppel- decker#Eindecker#Gelenk- busSumme
 #DIESEL2003918301.421
 #ELEKTRO 12117138
 Summe Busse2005128471.559
 Durchschnittsalter DIESEL12,94,22,84,6
 Durchschnittsalter ELEKTRO 1,21,11,2

Die Anschaffungspreise sind Vertragsbestandteil und vertraulich. Sie können daher nicht veröffentlicht werden. Die restliche Nutzungsdauer hängt stark vom jeweiligem Nutzungs- jahr, der jeweiligen Fahrleistung und dem Einsatz ab.

Die oben aufgeführten Fahrzeuge sind einsatzbereit (außer Wartung/Reparaturen) und wer- den im Linienbetrieb eingesetzt. Künftige Verkäufe können an meistbietende Händler erfol- gen.“

Der Hintergrund bzw. Inhalt der Fragestellung zum „geplantem Verkäufer“, und damit ein- hergehend auch die erbetene Angabe zum „aktuellen Stand im Kaufprozess“, ist nicht er- kennbar und kann daher nicht beantwortet werden.

Frage 14:

Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, An- triebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?

Antwort zu 14:

Hierzu berichtet die BVG:

„JahrDIESEL-Antrieb (Anzahl)ELEKTRO-Antrieb (Anzahl)
Doppel- deckerEinde- ckerGe- lenk- busSummeDoppel- deckerEinde- ckerGelenk- busSumme
2021232234268    
2022176  176 90 90
202320  20    
2024      6161
2025     102199301
2026     10173183
2027     12175187
2028     14202216
2029    17835113326
2030    2971316326
2031     11 11
2032     90 90
2033        
2034     64 64
2035        
Summe198322344644754419391.855

Abbildung: Stand Juni 2021

Die noch neu ankommenden Dieselbusse sind Abrufe aus noch laufenden Bestellungen.

Die Inbetriebnahme erfolgt unmittelbar nach Anlieferung und Test der Fahrzeuge. Die An- schaffungskosten ergeben sich aus den noch durchzuführenden Ausschreibungen und Ver- gabeprozessen. Die BVG beschafft grundsätzlich Neufahrzeuge. Die Nutzungsdauer hängt stark vom jeweiligem Nutzungsjahr, der jeweiligen Fahrleistung und dem Einsatz ab.“

Die Angaben sind aus Sicht des Senats derzeit abgeschätzte Planzahlen, die sich durch mehrere Einflussfaktoren ändern können. So gibt der Verkehrsvertrag als Leitindikator vor, dass ein „1-zu-1 Ersatz“ der Dieselbusse durch Elektrobusse anzustreben ist. In welchem Maße das gelingt, hängt u.a. auch von der Reichweitenentwicklung der Batterien in den Bussen ab. Zudem spielt die Nachfrageentwicklung, als auch der Ersatz der Busleistung durch Straßenbahnneubaustrecken eine sehr wesentliche Rolle für den Fahrzeugbedarf.

Frage 15:

Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?

Antwort zu 15:

Hierzu berichtet die BVG:

„JahrAnzahl
2021Ca. 1.560
2022Ca. 1.545
2023Ca. 1.560
2024Ca. 1.590
2025Ca. 1.650
2026Ca. 1.690
2027Ca. 1.715
2028Ca. 1.740
2029Ca. 1.800
2030Ca. 1.830
2031Ca. 1.810
2032Ca. 1.810
2033Ca. 1.775
2034Ca. 1.730
2035Ca. 1.720

Abbildung: Stand Juni 2021

Der Fahrzeugbedarf hängt maßgeblich von der tatsächlichen Fahrgast- und Technologie- entwicklung ab.“

Frage 16:

Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des #BerlKönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?

Antwort zu 16:

Es sind insgesamt 185 Fahrzeuge konzessioniert (die Elektro-Quote beträgt über 50 Pro- zent). Aktuell kann die Nachfrage aber mit deutlich weniger Fahrzeugen bedient werden. Die Flotte wird eigenwirtschaftlich von einem externen Anbieter betrieben.

Frage 17:

Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten Fahrgastbündelung?

Antwort zu 17:

Der Senat verweist hierzu grundsätzlich auf die Antwort der gleichlautenden Frage 17 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/24056. Die zwischenzeitlichen und aktuellen Bündelungsquo- ten sind aufgrund des durch die Pandemie stark veränderten Mobilitätsverhaltens sowie der Anpassungen am Algorithmus (zur Gewährleistung des notwendigen Abstands gemäß der Infektionsschutzverordnung: maximal drei Fahrgäste aus unterschiedlichen Buchungen) aus Sicht des Senats nicht aussagekräftig.

Frage 18:

Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?

Antwort zu 18:

Wie bereits in der Antwort zu Frage 18 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/24056 ausgeführt, ist ein Weiterbetrieb des BerlKönig im Rahmen der Genehmigung des Erprobungsverkehrs grundsätzlich bis September 2022 möglich: Die Verantwortung dieses eigenwirtschaftlichen Erprobungsverkehrs obliegt der BVG.

Frage 19:

Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 19:

Zusammenfassend ist der Senat nach 3 Jahren Mobilitätsgesetz der Auffassung: Dass sich viel bewegt in Berlin!

Berlin, den 28.07.2021 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
2
Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
3
Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
4
Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
5
Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner -Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
6
Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: RE66/RB66: Nach Bahnübergangsunfall läuft der Zugverkehr nach Polen ab Samstag wieder Kaputte Fahrzeuge führen aber noch zu geringeren Fahrgastkapazitäten, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/RE66-RB66-Nach-Bahnuebergangsunfall-laeuft-der-Zugverkehr-nach-Polen-ab-Samstag-wieder–6325732

Nach dem schweren #Bahnübergangsunfall auf polnischer Seite am Donnerstagmorgen läuft der Zugverkehr zwischen Berlin, Angermünde und Stettin ab Samstag, 31. Juli, wieder. Der reguläre #Fahrplan der #RE66/#RB66 gilt, da aber alle drei #Dieseltriebwagen des Unfallzugs stark beschädigt wurden und bis auf Weiteres nicht einsatzfähig sind, sind die Platzkapazitäten auf der Strecke teilweise reduziert. Es sind schlicht weniger Fahrzeuge im Einsatz. Außerdem ist bei einigen Relationen ein Umstieg in Angermünde erforderlich, da zwischen Berlin und Angermünde verstärkend elektrische Triebzüge eingesetzt werden. Das alternative Fahrtkonzept wurde kurzfristig gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) erstellt.

Durch den Unfall fehlen für die Linie RE66/RB66 nun insgesamt vier Triebwagen, da bereits vor vier Wochen ein Fahrzeug bei einer Kollision mit einem umgestürzten Baum stark beschädigt wurde. Die umfangreichen Reparaturarbeiten laufen noch. Für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Polen ist eine spezielle technische Ausrüstung und Zulassung erforderlich, sodass ein kurzfristiger Ersatz aus anderen Netzen schwierig ist.

Der seit Donnerstag bestehende #Busnotverkehr zwischen #Szczecin Glowny und #Tantow besteht heute, Freitag, weiterhin.

Auf bahn.de/aktuell werden die Auswirkungen des Unfalls und Informationen regelmäßig aktualisiert. Informationen zur jeweiligen Fahrt finden sich in den Online-Auskünften unter bahn.de, vbb.de sowie in der App „DB Navigator“ sowie der VBB-App „Bus & Bahn“.

Regionalverkehr: i2030-Projekt Prignitz-Express: Gutachter prüft alternative Antriebe für RE6/RB55, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/i2030-pruefung-alternativer-antriebe-fuer-prignitz-express/

Bis Ende 2028 sollen Schienenfahrzeuge für den #Prignitz-Express auf alternative Antriebe – mit Batterie- oder Wasserstoffspeicher – umgestellt werden.

Im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg sind bereits 84% der Schienenverkehre #elektrisch unterwegs. Die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem VBB wollen in den nächsten Jahren auch die letzten Linien mit Dieselantrieb auf umweltfreundlichere Antriebe umstellen. Die alternativen Antriebe ermöglichen ebenso wie der etablierte Betrieb mit durchgehender #Oberleitung oder #Stromschiene eine emissionsfreie Fahrt – nur mit weniger Infrastruktur entlang der Strecke. Für den Prignitz-Express lässt der VBB nun mit Hilfe eines Gutachters untersuchen, welche Fahrzeuge zukünftig zum Einsatz kommen können. Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen, der Systementscheid soll Ende des Jahres erfolgen.

Im Rahmen des Projekts #i2030 wird auf dem Korridor des Prignitz-Express unter anderem das Ziel verfolgt, den #RE6 und die #RB55 im 30-Minuten-Takt von Hennigsdorf über #Berlin-Tegel nach Berlin Gesundbrunnen einzubinden. Zudem soll die RB55 über Kremmen hinaus bis #Neuruppin erweitert und die -Bahn über Hennigsdorf hinaus bis #Velten (Mark) verlängert werden. Für die Umsetzung dieser Ziele sehen die aktuellen Planungen vor, dass sich S-Bahn und Regionalverkehr zwischen Berlin-Tegel und Velten die Gleise teilen. Der Antrieb der Fahrzeuge der Berliner S-Bahn erfolgt mittels #Gleichstrom aus einer seitlich angebrachten Stromschiene. Eine zusätzliche #Elektrifizierung dieses Streckenabschnittes mittels einer wechselstromführenden Oberleitung scheidet aus technischen Gründen aus. Um langfristig nicht auf #Dieselfahrzeuge beim Prignitz-Express setzen zu müssen, erarbeitet der #Gutachter mehrere Varianten für den Einsatz alternativer Antriebe im Regionalverkehr. Dabei fließen umwelttechnische und wirtschaftliche Aspekte in die Untersuchung mit ein.

Sofern #batterieelektrische Züge zum Einsatz kommen, ist zu klären, welcher Streckenabschnitt mindestens zu elektrifizieren ist. Beim Einsatz von #Wasserstoffantrieben sollen ausschließlich Sonnen- und Windenergie aus regionaler Produktion zur Gewinnung des Wasserstoffs genutzt werden. Diese Variante wird bereits bei der Heidekrautbahn #RB27 ab Dezember 2024 angestrebt.

Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Mit dem Regionalverkehr sind die Menschen in der Metropolregion bereits heute umwelt- und klimafreundlich unterwegs. Die Untersuchung zur Umstellung des Prignitz-Express auf alternative Antriebe ist ein weiterer wichtiger Schritt zum klimaschonenden Nahverkehr in Berlin-Brandenburg. Der Umstieg der verbliebenen dieselbetriebenen Flotte auf klimafreundliche Antriebe im ÖPNV stellt – neben der be-vorstehenden Umstellung der Dieselzug-Bahnlinien im Berliner Nordosten auf elektrische Batteriezüge und der fortlaufenden Berliner E-Bus-Offensive – einen zentralen Baustein der Verkehrswende dar.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Von Brandenburg nach Berlin gibt es deutschlandweit die meisten Pendlerinnen und Pendler zwischen den Bundesländern. Wir arbeiten stetig daran, unser attraktives ÖPNV-Angebot weiter auszubauen. Das ist nicht nur gut für Brandenburg, sondern auch für unser Klima. Denn ein wichtiger Baustein ist es dabei, die Antriebe auf der Schiene klimafreundlich zu gestalten. Das schafft zusätzliche Akzeptanz für den Schienenverkehr und steigert den Anreiz, diesen noch intensiver zu nutzen. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Prignitz-Express dem Beispiel der Heidekrautbahn folgen.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „In den vergangenen 30 Jahren konnte allein die Bahn ihre CO2-Emissionen signifikant um rund 70 Prozent senken. Das zeigt: Bahnfahren ist praktizierter Klimaschutz. Wo Züge im Nahverkehr nicht elektrisch unterwegs sind, lösen wir den Diesel Schritt für Schritt durch alternative Antriebe und Kraftstoffe ab. Die Bahn baut dafür neue Infrastrukturen für Akku-Züge auf, bietet erste Lösungen für die Versorgung von Brennstoffzellen-Zügen mit Wasserstoff und arbeitet am Einsatz synthetischer Kraftstoffe auf der Schiene. Nur so gelingt die Mobilitäts- und Klimawende.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Nach dem Netz Ostbrandenburg und der Heidekrautbahn wollen wir auf Basis des Gutachtens den Prignitz-Express als drittes Vergabenetz mit alternativen Antrieben an den Start bringen. So bauen wir den Klimavorsprung des umweltfreundlichen Nahverkehrs im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg weiter aus und tun gleichzeitig etwas für die Verkehrswende.“

In den kommenden Monaten werden Daten zu folgenden Themenfeldern gesammelt.

  • Marktanalyse zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
  • Erstellung der Betriebskonzepte
  • Dimensionierung der Infrastruktur
  • Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit
  • Prüfung geeigneter Förderprogramme

Mit den Ergebnissen können die Länder und der VBB eine qualitative Bewertung vornehmen und Entscheidungen treffen, welche Infrastruktur geplant und wie zukünftige Vergaben gestaltet werden müssen.

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest.

Regionalverkehr: Märkisch-Oderland Wriezener Bahnausbau wird diskutiert, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/beitraege/2021/07/wriezen-bahn-streckenausbau-initiative-ausbau.html

Die #Wriezener Bahn im Barnim mit Anschluss nach #Werneuchen (Barnim) und weiter bis nach Berlin soll nach dem Willen einer Bürgerinitiative möglichst schnell #reaktiviert werden. Um möglichst viele Multiplikatoren für dieses Ziel zusammenzutragen, wird am Dienstag mit Experten vom #Verkehrsclub Deutschland, der #Allianz Pro Schiene sowie einem Vertreter der Linken-Landtags in #Wriezen diskutiert.

Initiativen-Sprecher Steffen Blunk wirbt intensiv pro #Wiederanschluss, denn aus dem Oderbruch besteht eine starke #Pendelbewegung in die Hauptstadt. Auch sieht er eine weitere Wirtschaftsentwicklung für die Region nur möglich, wenn eine gute Anbindung an die Hauptstadt bestehe.

Strecke teilweise noch im guten Zustand
Für Initiativen-Sprecher Steffen Blunk wäre gar nicht viel notwendig, da ein Großteil der Strecke noch in gutem Zustand sei: „Die Niederbarnimer Eisenbahn fährt bis nach …

Regionalverkehr: Brandenburg hat 368 Millionen Euro Rücklagen für den Nahverkehrs-Ausbau Die Landesregierung rechnet damit, die Regionalisierungsmittel bis 2024 auszugeben., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nicht-ausgegebene-bundesmittel-brandenburg-hat-368-millionen-euro-ruecklagen-fuer-den-nahverkehrs-ausbau/27452562.html

Ein positives Votum kommt aus Potsdam zur #Verlängerung der #U7.

Das Land Brandenburg verfügt derzeit über eine #Rücklage von rund 368 Millionen Euro an nicht ausgegebenen Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen #Nahverkehr. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Landtagsfraktion der Linken hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Im Jahr 2020 hatte das Land insgesamt 471 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln vom Bund erhalten, dieser Betrag soll jährlich steigen – bis 2030 auf insgesamt 511,2 Millionen Euro. Wie die Landesregierung in der Antwort auf die Linken-Anfrage schreibt, rechnet man damit, die aus den Vorjahren übriggebliebenen Gelder bis 2024 auszugeben.

Der Verkehrsexperte der Linken, Christian Görke, kritisierte auf Nachfrage, dass die Rücklage „trotz zahlreicher Mehrbestellungen in den letzten Jahren nicht abgeschmolzen“ worden sei. Da es sich um Bundesmittel handelt, könnten die Gelder nur zweckgebunden für den öffentlichen Nahverkehr ausgegeben werden. „Das Land hätte also durchaus finanziellen Spielraum für eine #Reaktivierung #stillgelegter #Bahnstrecken“, sagte Görke.

Der Linken-Politiker engagiert sich bereits seit mehreren Jahren für die #Wiederinbetriebnahme von Bahnlinien, die derzeit nur im #Güterverkehr genutzt werden, etwa für die Strecken von Wittstock nach #Mirow oder von #Neustadt (Dosse) nach #Neuruppin. Diese Strecken wurden nach Angaben der Landesregierung von einem externen Gutachter in Bezug …

Straßenverkehr: Bund muss mehr Geld für TVO bereit stellen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232876985/Bund-muss-mehr-Geld-fuer-TVO-bereit-stellen.html

Die enormen #Kostensteigerungen für die neue #Tangentialverbindung Ost (#TVO) zwischen #Marzahn-Hellersdorf und #Köpenick macht weitere finanzielle Unterstützung durch den Bund erforderlich. Darauf hat der CDU-Politiker Mario Czaja hingewiesen.

Der frühere Gesundheitssenator kandidiert in dem Wahlkreis im Berliner Osten als Direktkandidat für den Bundestag. Ende 2021 laufe die bisherige Finanzierungszusage des Bundes für die vorgesehenen Summen aus der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur aus, sagte Czaja. „Man braucht auch vom Bund starke Unterstützung und eventuell zusätzliche Mittel.

Die 6,4 Kilometer für die Tangentialverbindung Ost kosten nun 276 Millionen Euro
Um das zu erreichen, brauche Marzahn-Hellersdorf eine starke Stimme im Bundestag mit guten Kontakten zu einer möglichen neuen Bundesregierung mit Unionsbeteiligung, macht Czaja Werbung in eigener Sache.

Wie berichtet sind die Kosten für die 6,4 Kilometer lange Verbindung zwischen dem südlichen Ende der #Märkischen Allee und der #Spindlersfelder Straße von der Wuhlheide über die #Spree Richtung Altstadt Köpenick wegen zahlreicher Umplanungen auf nun …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Kapazitätserhöhung der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass die #Stadtbahn (#Ferngleise Charlottenburg – Hauptbahnhof oben –
Ostkreuz) und die #Nord-Süd-Verbindung ( #Jungfernheide / #Gesundbrunnen – Hauptbahnhof tief – #Südkreuz)
als Herzstück des #Eisenbahnknotens Berlin in Zukunft ein beträchtlich größeres Zugangebot von den
Zulaufstrecken aus Brandenburg aufnehmen müssen als die gegenwärtig laufenden und geplanten
#Verkehrsverträge beinhalten, damit Berlin seinen Beitrag zum Erfüllen der klima-, umwelt- und
verkehrspolitischen Ziele leisten kann?
Frage 2:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass die mit der gegenwärtigen Infrastruktur erreichbare #Leistungsfähigkeit
dafür nicht ausreicht und sich die für einige #Zulaufstrecken im Projekt #i2030 geplanten Ausbaumaßnahmen
auch auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung fortsetzen müssen?
Antwort zu 1 und 2:
Der Senat teilt die Einschätzung, dass mittel- bis langfristig weitere Angebotsmaßnahmen
erforderlich sind, um den Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung
und seiner Verschärfung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und
damit die für eine Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf den
öffentlichen Personennahverkehr erforderliche Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu
sichern.
2
Mit den im Rahmen der abgeschlossenen und geplanten Vergabeverfahren vorgesehenen
#Mehrleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Erweiterungen des
Fernverkehrs – z.B. des 30-Minuten-Taktes Berlin – Hamburg – wird die Infrastruktur des
Eisenbahnknotens Berlin künftig voraussichtlich derart ausgelastet, dass nach heutigem
Kenntnisstand ohne Ausbaumaßnahmen nur noch wenige, punktuelle
Angebotsausweitungen umsetzbar sind. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der
Deutschen Bahn und dem VBB hat das Land Berlin daher das Projekt i2030 initiiert. Im
Rahmen des Projektes i2030 wird der konkrete #Ausbaubedarf aktuell durch die DB Netz
aufbereitet, sodass zeitnah mit den vorbereitenden Untersuchungen und entsprechenden
Abstimmungen mit dem Bund zum weiteren Planungsprozess und
Finanzierungsmöglichkeiten begonnen werden kann.
Frage 3:
Stimmt der Senat dem Ziel zu, dass auf der Stadtbahn eine fahrplanmäßige Zugfolgezeit von 4 min
(einschließlich Haltezeiten und Pufferzeit) erforderlich ist, um auf der Grundlage des Deutschlandtakt-Fahrplanentwurfs und des Zielkonzepts des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) je Richtung 15
Fahrplantrassen, die nicht immer, aber bei Bedarf belegt werden, zu konstruieren?
Antwort zu 3:
Der Senat stimmt dem Ziel zu, die #Leistungsfähigkeit der zentralen Eisenbahnstrecken im
Knoten Berlin – darunter die Berliner Stadtbahn – zu erhöhen. Im Rahmen des mittlerweile
dritten Gutachterentwurfes des Deutschland-Taktes ist auf der Berliner Stadtbahn ein etwa
fünfminütiger Zugfolgeabstand mit elf Systemtrassen pro Stunde vorgesehen. Eine weitere
Erhöhung über dieses Maß hinaus wird insbesondere mit Blick auf die langfristige
#Angebotsqualität des Regionalverkehrs als erforderlich angesehen.
Frage 4:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass wegen der unterschiedlichen Stationshalte und Haltezeiten
Maßnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten wie zusätzliche Blockabschnitte, besonders in den Einfahr-,
Bahnsteig- und Ausfahrbereichen, gleichzeitige Ein- und Ausfahrten an benachbarten Bahnsteiggleisen,
Beseitigung von Durchrutschweg-Ausschlüssen zielführend sind und dass diese im ersten Schritt mit
herkömmlicher #Signal- und #Sicherungstechnik (Nachrücksignale und Teilfahrstraßenauflösungen) umgesetzt
werden müssen, weil die Umstellung auf #ETCS einen längeren Vorlauf einschließlich Nachrüstung aller
planmäßig eingesetzten Triebfahrzeuge erfordert?
Antwort zu 4:
Der Senat teilt die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Kapazitäts- bzw.
Leistungsfähigkeitserhöhung zielführend sind. Das European Train Control System
(ETCS) bietet den Vorteil, dass die Kapazität schnell erhöht werden kann, da keine
Planfeststellungsverfahren und größere Baumaßnahmen notwendig sind. Dem
Sachverhalt, dass die Umrüstung der Schienenfahrzeuge längere Zeiten beansprucht,
stimmt der Senat nicht zu. Die Schienenfahrzeugindustrie liefert zwischenzeitlich nur noch
Fahrzeuge aus, die für ETCS vorbereitet sind.
Berlin hat sich zuletzt auf der Konferenz DB Netz/PKP PLK, aber auch in der AG Verkehr
der Deutsch-Polnischen Regierungskommission dafür eingesetzt, dass auch die
Stadtbahn mit ETCS ausgestattet wird. Neben der Erhöhung der Kapazität hätte es
beispielsweise auch den Vorteil, dass polnische Hochgeschwindigkeitszüge (z.B. der ED
3
250, der auch für Wechselstrom ausgerüstet wird) problemlos bis #Grunewald verkehren
könnten.
Die DB AG teilt ergänzend mit:
„Die in der Frage beschriebenen Maßnahmen stellen einen ersten kurz- bis mittelfristigen
Schritt zur Erhöhung der Kapazitätswirkung dar. Die alleinige Fokussierung auf ETCS
würde den Umsetzungszeitraum der #Kapazitätswirkung weiter nach hinten schieben. Die
heute vorhandene #Stellwerkstechnik lässt sich jedoch nicht mehr ohne weiteres erweitern,
da der Hersteller die Technik so nicht mehr anbietet.
Die ETCS Ausrüstung beinhaltet neben den Elementen an der Eisenbahninfrastruktur
ebenfalls die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Im Rahmen laufender SPNV-Ausschreibungen wurde die Nachrüstbarkeit mit ETCS auf den zum Einsatz kommenden
Fahrzeugen durch die Aufgabenträger gefordert und ist Vergabegegenstand.
Die ETCS Ausrüstung im Knoten Berlin ist ein angestrebtes Ziel, welches in
Einzelschritten umgesetzt werden muss. Bei der Definition der Reihung der
Umsetzungsschritte müssen Aufgabenträger, Verkehrsverbund, DB Netz AG und die
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im engen Austausch stehen.
Für die Umrüstung mit ETCS ist es außerdem wichtig, dass angrenzende
Streckenabschnitte durch z.B. Blockteilung in der herkömmlichen Signaltechnik die
gewonnene Leistungsfähigkeit nicht konterkarieren.“
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die Ansätze zur Kapazitätserhöhung, die der von DB Netz aufgestellte Plan zur
Erhöhung der #Schienenkapazität (#PEK) für die Nord-Süd-Verbindung bietet?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) hat gemeinsam mit
dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und in Abstimmung mit dem Land
Brandenburg zum PEK Stellung genommen. Dabei wurde der PEK übereinstimmend als
unzureichend bewertet hat. Insbesondere die fahrplanbezogenen Lösungsansätze werden
abgelehnt. Aus Sicht der Senatsverwaltung liegt es im Wesen eines PEK, dass die
Kapazität in einer Art und Weise erhöht wird, die den verkehrlichen Nutzen erhöht. Hierzu
sind Infrastrukturausbauten vorrangig durch den Eigentümer (Deutsche Bahn AG bzw.
Bund) notwendig, um die Leistungsfähigkeit auch tatsächlich zu erhöhen. Der Ansatz, ggf.
die Aufgabe von Halten zu erzwingen, um die Anzahl der Zugfahren auf einer Strecke zu
maximieren, ohne dass dann noch ein verkehrlicher Mehrwert entsteht oder sogar
verkehrliche Nachteile erzeugt werden, weil sich die Erschließung – vorrangig im
Nahverkehr – verschlechtert, wird vom Senat abgelehnt.
Frage 6:
Welche eigenen inhaltlichen, zeitlichen und prozessorganisatorischen Vorstellungen hat der Senat, zur
Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung tätig zu werden?
4
Antwort zu 6:
Dem Senat ist bewusst, dass eine wesentliche Steigerung der Kapazitäten im
Schienenverkehr Grundlage für das Erreichen einer klimaschonenden und nachhaltigen
Mobilität ist.
Der Senat hat in den jeweiligen Gremien gegenüber dem Bund deutlich dargestellt, dass
die Themen #Elektrifizierungsoffensive des Bundes und Deutschland-Takt große
Auswirkungen auf den Knoten Berlin haben. Die im Rahmen des #Deutschland-Taktes
geplante Erweiterung der Infrastruktur auf den auf Berlin zulaufenden Strecken bedingt
notwendige Infrastrukturanpassungen auch im Innenstadtbereich Berlins. Betroffen davon
sind insbesondere der #Schienengüterverkehr und der Schienenpersonennahverkehr. Der
Senat hat daher die dringend erforderliche Fortschreibung des Teils Schiene der
#Bundesverkehrswegeplanung und die Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen an
die Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin eingefordert.
Das Programm i2030 ist ein gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg,
des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und der DB Netze. Wie in der Antwort zu Frage
2 dargestellt, werden im Rahmen i2030 die konkreten Ausbaubedarfe auf den benannten
Teilnetzen derzeit vertiefend aufbereitet. Erst im Ergebnis dieser Aufbereitung und der
hierauf aufbauenden Abstimmungen mit dem Bund als Eigentümer der
Bundesschienenwege lassen sich konkrete Aussagen zum Umfang und zum Planungs- und Realisierungsprozess der Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung des Knotens
Berlin treffen.
Frage 7:
Wird sich der Senat an dem vom BSBB erarbeiteten Gesamtkonzept für die Entwicklung des
Eisenbahnknotens Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB orientieren,
insbesondere am Strangkonzept mit seiner kapazitäts- und qualitätsfördernden Wirkung als wichtige
Voraussetzung? Danach sollen die Nahverkehrslinien in drei Hauptsträngen gebündelt werden, die sich aus
den vorhandenen Fahrmöglichkeiten in der Nord-Süd-Achse und im Knoten Spandau ergeben und zwischen
denen sie möglichst wenig wechseln, um sich nicht gegenseitig zu stören:
a) Hamburger Bahn – Nord-Süd-Achse – Potsdamer Stammbahn / Dresdner Bahn
b) Gesundbrunnen – Nord-Süd-Achse – Anhalter Bahn
c) Lehrter Bahn – Stadtbahn.
Ist der Senat bereit, erforderlichenfalls bestehende oder geplante Verkehrsverträge daran anzupassen?
Antwort zu 7:
Das dargestellte Strangkonzept adressiert den Umstand, dass die Eisenbahninfrastruktur
in Berlin nicht an allen Stellen restriktionsfrei befahrbar ist. An mehreren, zentralen
Betriebsstellen und Streckenabschnitten im Knoten Berlin werden durch den Verlauf der
durchgehenden Hauptgleise die Fahrwege für – ggf. auch konfliktfrei parallel führbare –
Zugfahren vorgegeben, die jedoch in beiden Fahrtrichtungen nicht in allen Fällen identisch
sind bzw. die derzeit und perspektivisch planerisch vorgesehenen Linienlaufwegen im
Fern- und Regionalverkehr entsprechen. Dies betrifft primär:
 die Einbindung der Anhalter Bahn und der in Bau befindlichen Dresdner Bahn von
Süden in den Nord-Süd-Tunnel,
 die Einbindung aus Richtung Spandau und Gesundbrunnen in den Nord-SüdTunnel sowie
5
 die Verknüpfung der Hamburger Bahn und Lehrter Bahn westlich des Bahnhofs
Spandau mit dem Nordring und der Stadtbahn östlich des Bahnhofs Spandau.
Das Wechseln zwischen den jeweils durchgehenden Hauptgleisen auf eine andere
Strecke hat jeweils einen Kapazitätsverlust zur Folge, da bei einem solchen Wechsel auf
beiden Gleisen jeweils eine Trasse „verbraucht“ wird und so nicht zwei Züge parallel
verkehren können.
Ein möglichst geringer Kapazitätsverbrauch ist jedoch nicht der alleinige Aspekt, der bei
der SPNV-Angebotsplanung berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung
der verkehrlichen Anforderungen, die sich beispielsweise auch aus den realen
Pendelströmen ergeben. Auch sind infrastrukturelle Restriktionen, die im weiteren
Streckennetz außerhalb Berlins bestehen, sowie die Fahrten der Fernverkehrszüge zu
beachten. Die eigenwirtschaftlich durch DB Fernverkehr und Dritte durchgeführten
Fernverkehre berücksichtigen solche Rahmenbedingungen nur in untergeordnetem Maße.
Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, dass die Infrastruktur, auch hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit, an ein Angebot, das sich aus den verkehrlichen Erfordernissen ergibt,
angepasst bzw. ausgebaut wird und das Angebot gerade nicht langfristig allein durch die
infrastrukturellen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen bestimmt wird und dadurch
verkehrliche Nachteile hingenommen werden müssen.
Der Senat setzt sich daher progressiv für eine Erweiterung der Infrastruktur unter anderem
an diesen neuralgischen Punkten ein. Die bereits beauftragte Vorplanung für den i2030-
Korridor Berlin-Spandau – Nauen beinhaltet auch eine substanzielle
Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Spandau. Die Erweiterung der Kreuzungsbauwerke
Spandau-West (Höhe Dyrotzer Straße) und Spandau-Ost (Höhe Ruhleben) sowie der Bau
zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau soll es ermöglichen, in beiden
Richtungen sowohl von der Hamburger Bahn als auch von der Lehrter Bahn Züge
restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke
konfliktfrei in Richtung Jungfernheide bzw. Charlottenburg zu leiten. Zudem setzt sich der
Senat dafür ein, dass bei einem Ausbau der Anhalter Bahn auch das Kreuzungsbauwerk
Priesterweg dahingehend erweitert wird, dass es möglich wird, in beiden Richtungen
sowohl von der Anhalter Bahn als auch von der Dresdner Bahn Züge restriktionsfrei und
gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke in beide der möglichen
Tunnelröhren des Nord-Süd-Tunnels zu leiten.
Mit diesen Maßnahmen ließe sich eine fast komplette Entkopplung von den genannten
Restriktionen erzielen. Das Erfordernis einer Anpassung bestehender Verkehrsverträge ist
insofern absehbar nicht erkennbar.
Berlin, den 11.07.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Bahnprojekte in der Lausitz kommen kaum voran Die Lausitz soll als Ausgleich für den Kohleausstieg bessere Bahnverbindungen bekommen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-ohne-tempo-bahnprojekte-in-der-lausitz-kommen-kaum-voran/27411588.html

Zwei Bundesminister, zwei Ministerpräsidenten und zwei Vorstände der Deutschen Bahn waren dabei, als Mitte September 2020 in der #Lausitz das erste große Vorhaben des Strukturstärkungsgesetzes offiziell gestartet wurde. Die Tagebau-Region soll als Ausgleich für den #Kohleausstieg unter anderem bis 2023 das modernste und größte #Bahn-Werk Europas bekommen.

Die Deutsche Bahn will künftig in Cottbus nicht nur ihre #ICE 4-Flotte in einer 400 Meter langen Halle warten, sondern nebenan auch klimaschädliche Diesel- zu #Hybridloks umrüsten, die auch mit Strom fahren können. Außerdem soll ein Verwaltungs- und #Technologiezentrum entstehen, um neue Antriebe zu erforschen.

Zudem hat die Politik einen umfassenden Ausbau besonders der #Schieneninfrastruktur versprochen. Die Bahnverbindungen in der Grenzregion zu Polen sind beklagenswert dürftig, es gibt seit Jahrzehnten gewaltigen Nachholbedarf.

Nach Informationen des Fahrgastverbands Pro Bahn wurden nun offenbar …

Bahnhöfe: Bessere Bahnanbindung für den Süden Berlins In Mariendorf soll bis 2028 ein neuer S-Bahnhof entstehen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bessere-bahnanbindung-fuer-den-sueden-berlins-in-mariendorf-soll-bis-2028-ein-neuer-s-bahnhof-entstehen/27400140.html

Schon seit 15 Jahren gibt es Planungen für zwei neue Bahnhöfe im Süden von #Tempelhof-Schöneberg. Für einen von ihnen wurde nun ein Zeitplan bekannt.

Seit vielen Jahren warten die großen Gewerbegebiete im Süden von Tempelhof-Schöneberg auf eine bessere Anbindung an den #Schienenverkehr. Die ersten Pläne für einen neuen -Bahnhof am #Kamenzer Damm auf der Strecke der #S2 zwischen den bisherigen Bahnhöfen Attilastraße und Marienfelde sowie für einen #Regionalbahnhof an der #Buckower Chaussee, wo es bislang nur eine S-Bahn-Station gibt, reichen 15 Jahre zurück.

Immer wieder gerieten die Planungen aus dem Blickfeld: Man wollte zunächst den Ausbau der parallel verlaufenden #Dresdener Bahn beenden, um den Fortschritt bei diesem wichtigen #Verkehrsprojekt nicht zu gefährden. Der Ausbau der Dresdner Bahn soll 2025 beendet sein.

Für den S-Bahnhof Kamenzer Damm engagieren sich die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf und arbeiten in dieser Frage eng zusammen. Der Standort liegt nämlich direkt an der Bezirksgrenze; beide Bezirke und ihre Gewerbegebiete würden gleichermaßen profitieren. Die Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD), stellte jetzt einen Zeitplan in Aussicht, nach dem 2027 mit dem Bau begonnen werden und 2028 der Bahnhof stehen könne.

Derzeit arbeite die #Senatsverkehrsverwaltung gemeinsam mit der Bahn an der #Machbarkeitsprüfung, wie sich beispielsweise ein zusätzlicher Halt …