Straßenverkehr: Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?, aus Senat

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Frage 1
Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten
10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren?
Antwort zu 1:
Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren
Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist
konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn
Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn
#Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm
benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben.
Frage 2:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
2
Frage 3:
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
zuordnen)?
Frage 4:
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
ja, in welcher Form?
Frage 5:
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?
Antwort zu 2, 3, 4 und 5:
Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund
liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor.
Frage 6:
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
Vorkommnis bei welcher Demonstration ?
Antwort zu 6:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten
Verfahren nicht recherchierbar
Frage 7:
Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine
Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 7:
Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für
die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die
„Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand
2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge
getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab
es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den
Fragen 9-23 verwiesen.
Frage 8:
In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist
die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden.
Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der
Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem
Tunnel?
3
Antwort zu 8:
Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der
Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich
mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in
Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW
festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen
Frage 9:
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
Frage 10:
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert
werden können?
Frage 11:
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer
Menschenmengen ungeeignet sind?
Frage 12:
Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus?
Frage 13:
Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet?
Frage 14:
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich
Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
Frage 15:
Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in
der aktuellsten Fassung auf?
Frage 16:
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
Sicherheitsstandards anzupassen?
Frage 17:
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den
Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
Sitzplätzen zu durchfahren?
Frage 18:
Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und
Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch
durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.?
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Frage 19:
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
viele?
Frage 20:
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
Frage 21:
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
Frage 22:
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
Frage 23:
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?
Antwort zu 9 bis 23:
Die AdB teilt hierzu mit:
„Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser
Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen
sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen
nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende
Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen:
Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit
einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf.
Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad
in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht
unmittelbar sichtbar.
Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die
sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen.
Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen
nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen.
Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen
für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres
hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei
kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können.
Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte
Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende
Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn
nicht zusätzlich abgesichert werden kann.
Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen
geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt
stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar,
deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib
und Seele meist immer negativ bewertet werden kann.
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Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als
Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein.
Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in
Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von
Autobahnen.“
Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt:
In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der
Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über
vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen.
Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls
bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder
bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über
die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der
Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht
betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge
vorgetragen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Literatur + Bahnverkehr + S-Bahn: Berliner Ringbahngeschichten: Die Strecke ohne Ende wird 150 Jahre alt Ein neues Buch entführt die Leser in die Geschichte der wichtigsten Schienentrasse der Stadt. aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-ringbahngeschichten-die-strecke-ohne-ende-wird-150-jahre-alt-li.168219

Auf ins Grüne! Viele Berliner haben während der Corona-Pandemie die Zeit dazu genutzt, Wälder und Seen im Land Brandenburg kennenzulernen. Sven #Heinemann nicht: Er ist durch die Stadt gewandert, und zwar auf einer ganz besonderen Strecke. „Ich bin zweimal die #Ringbahn #abgelaufen“, sagt der Friedrichshainer. „Jeweils 37,044 Kilometer in mehreren Etappen.“ Mit Block und Kamera sammelte Heinemann Eindrücke für sein Buch über den Ring. Nicht mehr lange, dann wird das reich bebilderte Werk erscheinen. Denn es gilt ein Jubiläum zu feiern: Am 17. Juli 1871, vor 150 Jahren, wurde der erste Abschnitt eröffnet. Rasch wuchs die Ringbahn zu einer der wichtigsten #Schienenstrecken in der Stadt heran. „Der Ring fasziniert mich“, so der Autor.

Hätte sich Heinemann während der Anfangszeit der Ringbahn auf Wanderschaft begeben, wäre er größtenteils fernab vom damaligen Berlin durchs Grüne gelaufen. „Zunächst führte die Strecke durch ländliche Gegenden komplett in Brandenburg“, berichtet der 42-jährige Sozialwissenschaftler. Heute wäre ein solches #Verkehrsprojekt Anlass für Diskussionen, wahrscheinlich sogar für den Rechnungshof. Was soll das, auf dem platten Land eine zweigleisige #Bahnstrecke zu bauen?

Verwundete Soldaten waren die ersten #Fahrgäste
„Doch es gab keinerlei Kritik“, so Heinemann. Der preußische Staat scheute keine Kosten und Mühen, und dafür hatte er gute Gründe. So endeten die #Schienentrassen nach Berlin damals in #Kopfbahnhöfen. Es gab zwar eine #Verbindungsbahn, die ebenerdig durch die Innenstadt verlief (unter anderem durch die #Eisenbahnstraße in Kreuzberg) und sogar am Brandenburger Tor vorbeiführte. Doch die Strecke war nicht #leistungsfähig, und die Züge kamen dem zunehmenden Straßenverkehr …

Bahnindustrie: Deutschland verliert seine letzte Eisenbahnfähre, aus ndr.de

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Deutschland-verliert-seine-letzte-Eisenbahnfaehre,stenaline218.html

Anfang Juli wird die Flagge auf der „Mecklenburg-Vorpommern“ gewechselt. Damit verliert Deutschland seine letzte #Eisenbahnfähre und Mecklenburg-Vorpommern viele Arbeitsplätze.

Zu Beginn des neuen Monats wird das #Fährschiff#Mecklenburg-Vorpommern“ #umgeflaggt. Schwarz-Rot-Gold wird heruntergenommen und durch schwedisches Blau mit gelbem Kreuz ersetzt. Der Heimathafen „Rostock“ wird am Heck übermalt und durch „#Trelleborg“ ersetzt. Damit ist die Umstrukturierung des deutschen Fährgeschäfts bei der schwedischen Reederei #Stena Line abgeschlossen – mit bitteren Folgen für die #Seewirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Mitarbeiter mit Englisch und Schwedisch überfordert
Im April 2020 hatte Stena Line überraschend die traditionsreiche Route Sassnitz-Trelleborg, die sogenannte #Königslinie, geschlossen und das Fährschiff „#Sassnitz“ nach Uddevalla überführt. Dutzende Seeleute und Bordpersonal mussten ihr Schiff für immer verlassen. Die „Sassnitz“ fuhr schon seit 1989 auf der Route und war erst vor Kurzen aufgehübscht worden. Viele Mitarbeitenden wurden gegen Abfindungen entlassen. Andere konnten zunächst auf das letzte deutsche Stena-Fährschiff wechseln, das sich noch im Dienst befand.

Ende der deutschen Eisenbahnfähren
Der Umbau und die Entlassungen bei Stena bedeuten auch, dass die deutsche #Eisenbahnschifffahrt nach 118 Jahren endgültig Geschichte ist. Das ist auch deshalb bitter, weil im vergangenem Monat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den ersten #Nachtzug Berlin- #Stockholm auf die Reise schickte. Der Zug macht einen 300 Kilometer langen Bogen um Mecklenburg-Vorpommern. Nach Angaben des schwedischen Betreibers wäre ihnen eine Route per Eisenbahnfähre „Sassnitz“ von #Mukran nach Trelleborg oder alternativ von #Rostock nach Trelleborg mit dem Fährschiff „Mecklenburg-Vorpommern“ lieber gewesen. Mukran scheiterte an der überraschenden Einstellung der Verbindung und die Route über Rostock am umständlichen Rangieren im Rostocker Seehafen.

Verkehrsministerium sieht seine …

U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin IV Rückfragen zur Drs. 18/26558, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Gründe liegen dafür vor, dass das Land Berlin in den beiden zurückliegenden
Legislaturperioden sowie in der aktuellen Legislaturperiode keine kommunalen Vorhaben für das #GVFG-Bundesprogramm angemeldet hat?
Frage 3:
Wurden zwischenzeitlich weitere Antragstellungen vorgenommen? Wenn ja für welche Maßnahmen und mit
welchem Realisierungshorizont?
Antwort zu 1 und 3:
Bis zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (#GVFG) im Jahr 2020, die
insbesondere eine Ausweitung der Fördertatbestände und eine Verringerung der
Schwellenwerte mit sich brachte, gab es in den vergangenen ca. 15 Jahren im Land Berlin
keine geeigneten Neu- und Ausbauvorhaben im kommunalen Öffentlichen
#Personennahverkehr (#ÖPNV), die die Förderkriterien (hier insbesondere der
Maßnahmenumfang von mindestens 50 Mio. €) erfüllen konnten. In der aktuellen
Legislaturperiode wurde jedoch eine Reihe von Neu- und Ausbauvorhaben auf den Weg
gebracht, für die derzeit die Antragstellung für eine GVFG-Förderung vorbereitet wird
(siehe Antwort zu Frage 2). Eine Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des GVFG-Bundesprogramms kann erfolgen, sobald die notwendige Planungsreife als
Fördervoraussetzung erfüllt ist.
2
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Vorbereitung der Antragstellung für eine GVFG-Förderung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung sowie die
Grunderneuerung durch das Land Berlin gemeinsam mit den Vorhabenträgern BVG, DB AG, Havelländische
Eisenbahn sowie Niederbarnimer Eisenbahn? Wann wurden die Vorbereitungen abgeschlossen? Mit
welchem Ergebnis?
Antwort zu 2:
Das Land Berlin bereitet derzeit gemeinsam mit den Vorhabenträgern #BVG, #DB AG,
#Havelländische Eisenbahn sowie #Niederbarnimer Eisenbahn die Antragstellung weiterer
Maßnahmen für den Neu- und Ausbau, die Reaktivierung, die Kapazitätserweiterung
sowie die Grunderneuerung vor und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen die
Antragstellung vornehmen bzw. im Falle der Maßnahmen für den Ausbau der
Eisenbahnen des Bundes die Antragstellung der DB AG unterstützen. Dazu hat das Land
Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg die #i2030-Maßnahme „Wiedererrichtung der
#Stammstrecke der #Heidekrautbahn“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet sowie eine vorläufige Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten Bewertung auf Basis der
derzeit vorliegenden Kostenschätzung beauftragt, die in mehreren Sitzungen des
zugehörigen projektbegleitenden Arbeitskreises mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) besprochen wurde und im Sommer 2021 abgeschlossen
werden soll. Als Voraussetzung für die Antragstellung zur Aufnahme in Kategorie a des
GVFG-Bundesprogramms ist diese NKU dann im Ergebnis der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung sowie unter
Berücksichtigung etwaiger Anpassungsbedarfe aus dem notwendigen Planrechtsverfahren
fortzuschreiben.
Darüber hinaus hat die DB AG mit Zustimmung und Unterstützung der Länder Berlin und
Brandenburg u.a. auch die i2030-Maßnahmen „Reaktivierung der #Siemensbahn“ und
„Ausbau der Verkehrsstationen des #RE1“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §11 GVFG angemeldet. Weitere i2030-Maßnahmen werden
sukzessive in den kommenden Jahren nach entsprechendem Projektfortschritt
angemeldet werden.
Im Ergebnis der weiteren Abstimmungen mit dem BMVI wurde als erste Maßnahme der
BVG die „#Grunderneuerung der U-Bahn-Linie #U6“ zur Programmaufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach §6 GVFG angemeldet. Weitere Maßnahmen, wie z.B. die
Grunderneuerungsmaßnahmen an U1/U3, U4, U7, U9 befinden sich gegenwärtig in der
Abstimmung und werden nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen angemeldet
werden.
Frage 4:
In welcher Höhe stehen aktuell Mittel für die Grunderneuerung und #Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes zur Verfügung? Wie werden diese konkret verplant?
3
Antwort zu 4:
Für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U-und Straßenbahnnetzes
stehen im Kapitel 0730, Titel 89102 „Zuschüsse für Investitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs“ in diesem Jahr Mittel in Höhe von 87.303.000 € zur Verfügung, die
insbesondere für Maßnahmen der Grunderneuerung im U-Bahn- und Straßenbahnnetz,
des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen, des Ausbaus
der Leit- und Informationstechnik sowie des Netzausbaus bzw. der Netzqualifizierung von
U-Bahn- und Straßenbahnnetz zur Berücksichtigung der Anforderungen der wachsenden
Stadt eingesetzt werden. Die für diese Maßnahmen erforderlichen Mittel werden gemäß
der Vorhabenplanung der BVG, die von der BVG in der jährlich im Herbst stattfindenden
Vorhabenklausur mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den weiteren zuständigen
Senatsverwaltungen abgestimmt wird, geplant. Der konkrete Mitteleinsatz erfolgt dann auf
Basis der erteilten Zuwendungsbescheide und der dazu von der BVG beantragten
Kassenmittelabforderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 29.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: BER-Aufsichtsratvorsitzender Rainer Bretschneider Ein Lotse geht von Bord, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/06/ber-flughafen-berlin-brandenburg-bretschneider-aufsichtsratvorsitzender-geht.html

Der #BER hat viele #Verantwortliche überdauert. Das Projekt schien mächtiger als etliche Manager, Ingenieure und Politiker. Den Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer #Bretschneider hat der #Flughafen nicht abgeschüttelt. Nun macht er aber doch den Abflug – in den #Ruhestand.

Für gute Aussichten war der BER noch nie bekannt. Und selbst der #Aufsichtsratsvorsitzende Rainer Bretschneider hat keine bekommen. Vor dem Fenster seines Büros in den alten Schönefelder Verwaltungsgebäuden stehen keine Flugzeuge, gibt es keinen weiten Blick auf den fertiggestellten Flughafen. Stattdessen nimmt eine schnöde Baumreihe jede Aussicht in die Weite. Darauf habe er ohnehin nie großen Wert gelegt, sagt der 72-Jährige. Sein Büro habe er nur für wenige Gespräche genutzt, stattdessen sei er meist unterwegs gewesen – ganz im Dienst der #Flughafengesellschaft. Die Kargheit seines Büros passt da ins Bild.

Bretschneiders Utensilien finden in wenige Taschen Platz, darunter ein Foto, das ihn noch als Düsseldorfer Beamten zeigt, kurz bevor er 1992 als einer von vielen West-Staatsbediensteten zum Aufbau Ost rübermachte. Dass der gebürtige Hagener im Brandenburgischen an der Fertigstellung eines Flughafens mitwirken würde, hätte er sich damals nicht träumen lassen. Das Manifest des BER, der #Planfeststellungsbeschluss, trägt auch seine Unterschrift. Auch davon hat er noch ein Exemplar im Büro. Der Flughafen habe ihn jünger gemacht, behauptet er. „Ich bin so jemand, der mit Stress lebt. Auch wenn ich geschimpft habe wie ein Rohrspatz. Ich bin gerne in #Konfrontation gegangen. Ich bin da aufgeblüht drin.“ Mit dem BER dürfte er eine Menge Humus …

S-Bahn + Straßenbahn: Spandau wird verkehrlich abgekoppelt? Keine Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde möglich? Was machen die Straßenbahnplanungen?, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die verkehrliche Anbindung von Spandau mittels schienen- und trassengebundenen
#ÖPNV-Angeboten aktuell?
Antwort zu 1:
Der Bezirk Spandau ist mit mehreren Linien im Eisenbahnregionalverkehr sowie mit den
S-Bahn-Linien #S3 und #S9 und der U-Bahn-Linie #U7 in das Nahverkehrsnetz eingebunden.
An der Bezirksgrenze liegt zudem der Endbahnhof #Ruhleben der U-Bahn-Linie #U2. Im
Eisenbahnregionalverkehr bestehen Verbindungen auf die Stadtbahn und in Richtung
Jungfernheide/Gesundbrunnen/Nord-Süd-Tunnel. Auf allen Achsen besteht ein dichtes
Fahrtenangebot. Im Eisenbahnregionalverkehr bestehen auf den beiden Achsen im
Tagesverkehr jeweils mehrere Fahrtmöglichkeiten pro Stunde, auf der S-Bahn und der U2
ein 10-Minuten-Takt und auf der U7 ein 5-Minuten-Takt. Die Anbindung des Bezirks an die
Innenstadt beurteilt der Senat daher als qualitativ und quantitativ hochwertig.
Innerhalb Spandaus wird mit Ausnahme der U7 der öffentliche Personennahverkehr
(ÖPNV) weitgehend von Buslinien erbracht, die in mehreren Relationen inzwischen an ihre
Kapazitätsgrenzen kommen, insbesondere in der Verbindung zwischen der Spandauer
Innenstadt und den Großwohnsiedlungen Falkenhagener Feld und Heerstraße sowie in
der Anbindung des Spandauer Nordens und der Wasserstadt. Für die absehbare künftige
verkehrliche Entwicklung wird dies im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) als nicht
ausreichend bewertet (vergleich Abbildung 52 im NVP: „Nachfrageprognose im Busnetz in
Abgleich mit den Systemgrenzen“. Der zum NVP gehörige aktuelle ÖPNV-Bedarfsplan
benennt daher in diesen Relationen mehrere Ausbauvorhaben für schienengebundene
ÖPNV-Angebote.
2
Frage 2:
Welche Fragen, Aussagen, Feststellungen und Bewertungen hat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung
der #Siemensbahn bis nach #Hakenfelde getroffen? (Bitte konkrete bauliche und verkehrliche Bewertungen,
Zahlen, Risiken, Chancen und Kostenschätzungen sowie Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten
darlegen)
Antwort zu 2:
In der #Machbarkeitsuntersuchung wurden Realisierungsmöglichkeiten für die
Verlängerung der Siemensbahn aufgezeigt. Es wurden drei Trassenkorridore (siehe
Antwort zu Frage 4) und ihre bauliche Machbarkeit untersucht. Hierzu wurden auch
Umwelt- und Naturschutzaspekte, Denkmalschutz, Altlasten und geplante und vorhandene
Bebauungen untersucht. Es werden grundsätzliche Herausforderungen bei dem Bau der
S-Bahn-Strecke aufgezeigt, wie z.B. eine #Havelquerung, Altlasten im Bereich westlich der
Insel Gartenfeld, Grundwasserstände etc. Zudem sind technologische Vorschläge, wie
z.B. die Möglichkeiten der Havelquerung in der Untersuchung aufgeführt. Bei einer
Fortsetzung der Planungen sind hier tiefere Untersuchungen durchzuführen, um die
genauen Möglichkeiten und Risiken auszuarbeiten.
Für die Verlängerung der Siemensbahn kommen je nach Trassenkorridor verschiedene
Bautechnologien in Betracht (bei unterirdischer Trasse offene Bauweise oder
Tunnelbohrmaschine), wobei die Kosten des Baus einer Trasse mit Tunnelbohrmaschine
höher liegen.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die Frage der Verlängerung der Siemensbahn bis nach Hakenfelde? (Insbesondere
die Fragen, welche Kosten damit verbunden sind und welche Entlastungswirkung die Verlängerung für die
gesamte Spandauer Verkehrsinfrastruktur haben wird)
Antwort zu 3:
Die Verlängerung der Siemensbahn wird grundsätzlich positiv gesehen, da der Bereich
der Insel #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde bisher nicht durch einen
schienengebunden ÖPNV angebunden ist. Aus der Machbarkeitsstudie allein sind jedoch
noch keine ausreichenden Schlüsse für eine Entscheidung zur Verlängerung zu ziehen.
Dazu sind weitere Betrachtungen für die #S-Bahn-Verlängerung sowie ergänzender bzw.
alternativer Verkehrsmittel – insbesondere der #Straßenbahn – in diesem Bereich
erforderlich (siehe Antwort zu Frage 6).
Frage 4:
Wird der Senat die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Siemensbahn und alle weiteren damit
zusammenhängenden Machbarkeitsstudien zur verkehrlichen Infrastruktur in Spandau veröffentlichen?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der i2030-Kommunikation ist eine Veröffentlichung der relevanten Inhalte
vorgesehen.
3
Frage 5
Wann entscheidet der Senat über die Verlängerung der Siemensbahn?
Frage 6:
Ist es zutreffend, dass der Senat erst Ende 2022 über eine Verlängerung der Siemensbahn entscheiden
wird, wie es Medien berichteten? (Bitte die Gründe hierfür nennen und in Relation zur verkehrlich aktuell
sehr belastenden Situation im Norden von Spandau setzen)
Antwort zu 5 und 6:
Eine Entscheidung für die weiteren Planungen hinsichtlich einer Verlängerung der
Siemensbahn kann erst im Kontext der Untersuchungsergebnisse für die
Straßenbahnverbindung im Korridor zwischen Urban Tech Republic und Rathaus
Spandau getroffen werden (siehe Antwort zu Frage 3). Erst diese Ergebnisse ermöglichen
eine ausgewogene Abwägung hinsichtlich der zu realisierenden Verkehrsmittel. Die
Untersuchungsergebnisse sollen voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen.
Frage 7:
Wie ist der Stand der Planungen und Mittelausgabe für die Straßenbahnplanungen in Spandau? (Bitte
aktuelle Planungen, ausgeschriebene Planungsleistungen, aufgewendete Mittel, eingeplante Mittel und
bisherige Kostenschätzungen sowie Planungsstand zum Straßenbahnbetriebshof UTR sowie aktuelle
Planungs- und Zielzeiten benennen)
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) sieht für
Spandau drei Straßenbahnstrecken vor:
a) Paulsternstraße – Gartenfeld – Rathaus Spandau.
Die Grundlagenermittlung mit den Bestandteilen Verkehrsmittelvergleich,
Trassenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde ausgeschrieben. Hier
läuft aktuell der Vergabeprozess. Die Bearbeitung ist für den Zeitraum 2021/22
vorgesehen. Bislang sind keine Mittel abgeflossen. Aufgrund des laufenden
Vergabeverfahrens sind keine Angaben zu Kostenschätzungen möglich. Nach
gegenwärtigem Stand wird angestrebt, die Strecke 2032 in Betrieb zu nehmen.
b) Rathaus Spandau – Heerstraße Nord.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2029 vor. Der NVP gibt vor, einen Systementscheid hinsichtlich
einer möglichen Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 auf der genannten Strecke
durchzuführen. Hierzu hat die BVG eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Der Senat
hat im April 2021 vereinbart, weitere, detailliertere Untersuchungen zur U-Bahn
durchzuführen. Für die Untersuchungen zur Straßenbahn sind noch keine Mittel
eingeplant.
c) Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld.
Der NVP sieht diese Strecke als vordringlichen Bedarf mit geplanter
Inbetriebnahme 2035 vor. Aufgrund der Langfristigkeit des Vorhabens haben hier
noch keine Planungsaktivitäten stattgefunden.
Im Bereich der Urban Tech Republic wird gemäß den Vorgaben des NVP ein Standort für
einen Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
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beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den
Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2021 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan wird der
Standort nachrichtlich in den Flächennutzungsplan (FNP) übernommen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Planungsstand zu den Modellvorhaben zur Erprobung für elektrische Oberleitungsbusse
in Staaken und in Gatow? (Bitte Ursachen für die voraussichtlichen Verzögerungen darlegen)
Antwort zu 8:
Die BVG ist im Dezember 2019 von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz beauftragt worden, die Planung der Infrastruktur für die Implementierung der
Streckenladung mit Batterie-Oberleitungsbussen auf den Linien M32, M49, X49 und X34
durchzuführen. Die BVG hat die Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Einführung
dieser Technologie in Berlin-Spandau einschl. Einsatz von Doppelgelenkbussen für die
Linie M32 abgeschlossen und bereitet derzeit eine Ausschreibung für die Durchführung
einer Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor.
Der Start der Vorplanung hat sich insbesondere im Corona-Jahr 2020 gegenüber der
ursprünglichen Abschätzung im NVP verzögert; das gesamte Jahr war zudem aufgrund
der Verhandlungen zum neuen BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035 durch eine sehr hohe
Arbeitslast geprägt. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nicht lediglich um eine
Erprobung, sondern um die Umsetzung der ersten Streckenladertrasse geht, bei der die
Zeitbedarfe für die Planungs-, Genehmigungs- und Bauphasen mit Unsicherheiten
verbunden sind, da diese Planung von Oberleitungsinfrastrukturen für den
Omnibusverkehr die erste seit Jahrzehnten in Berlin ist. Die Inbetriebnahme der ersten
Strecke ist nach aktuellem Stand für 2025 vorgesehen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Zug fällt aus Die alte Bahnstrecke zwischen Brandenburg an der Havel und Reckahn könnte für immer verschwinden., aus PNN

https://www.pnn.de/brandenburg/bahnstrecken-in-brandenburg-zug-faellt-aus-/27376410.html

#Potsdam – Oft hat die Brandenburger Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Grünen mit versprochen, #Bahnstrecken in Brandenburg zu #reaktivieren und so die #Verkehrswende voranzutreiben. Dieses Versprechen wird nun getestet.
Die Linke kritisiert, dass eine weitere #Traditionstrasse nicht nur stillgelegt, sondern durch Entwidmung von der Landkarte getilgt werden soll. Das hatte das von Guido Beermann (CDU) geführte #Infrastrukturministerium auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt. Es handelt sich um eine #Teilstrecke der historischen „Brandenburger #Städtebahn“, nämlich der Abschnitt zwischen #Brandenburg an der Havel und #Reckahn, einem Ortsteil von Kloster #Lehnin, etwa bekannt durch das Museum für den preußischen Schulreformer Rochow. Die Entscheidung liegt beim #Landesamt für Bauen und Verkehr, das zum Beermann-Ressort gehört. Den Antrag hat ein Privateigentümer der Strecke gestellt.

Seit 1990 mehr als 55 Kilometer Gleise stillgelegt
In Brandenburg sind seit 1990 mehr als 550 Kilometer Bahnstrecken stillgelegt worden. Die Kenia-Koalition hat sich, insbesondere auf Druck der Grünen, eine Trendwende und #Reaktivierung alter Trassen vorgenommen. Der Linke-Abgeordnete Christian Görke, verkehrspolitischer Sprecher und Ex-Minister Christian Görke, forderte das Beermann-Ministerium auf, „die #Entwidmung weiterer Bahnstrecken zu verhindern!“ Denn nur wenn die #Eisenbahn in den ländlichen Raum zurückgeholt werde, könne man zusätzliche Impulse für die #Verkehrswende erzielen.

Landkreis würde Reaktivierung unterstützen
Görke verwies darauf, dass der #Landkreis Potsdam-Mittelmark dem Land im Februar mitgeteilt habe, einen #Wiederaufbau der historischen #Bahnverbindung #Treuenbrietzen#Niemegk – Bad #Belzig – Brandenburg/Havel zu unterstützen. Nach seinen Worten wäre dies auch eine wichtige Querverbindung …

Radverkehr: Radverkehrssituation Pastor-Niemöller-Platz in Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern ist geplant, die Situation für den #Radverkehr um den #Pastor-Niemöller-Platz zu verbessern?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt Pankow hat die Planungen für die Einrichtung von #Radverkehrsanlagen
in der #Hermann-Hesse-Straße / #Grabbeallee zwischen #Tschaikowskistraße und
#Wackenbergstraße im Jahr 2020 aufgenommen. Bestandteil dieser Planungen ist auch
der Pastor-Niemöller-Platz sowie die Einrichtung von #Fahrradstraßen im #Güllweg und in
der #Waldstraße. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Projektkarte auf den
Seiten der GB #infraVelo GmbH verweisen: https://www.infravelo.de/karte/. In der Karte
finden sich zahlreiche Informationen zu den einzelnen Radverkehrsprojekten im Land
Berlin.“
Frage 2:
Inwiefern ist beabsichtigt, Radstreifen o.Ä. um den Pastor-Niemöller-Platz und an der Einmündung zur
#Friedrich-Engels-Straße einzurichten?
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Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die aktuellen Planungen sehen die Einrichtung eines Radfahrstreifens um den Pastor-Niemöller-Platz vor. Dieser soll an die bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen in der
Friedrich-Engels-Straße angebunden werden.“
Frage 3:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Einfahrt (das Abbiegen) von Rad Fahrenden aus der #Grabbeallee Richtung
Pastor-Niemöller-Platz / Friedrich-Engels-Straße zu verbessern (lebensgefährliche Situation)?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Problematik ist bekannt. Lösungsmöglichkeiten für diese komplexe Abbiegerelation
werden im weiteren Planungsverfahren untersucht.“
Frage 4:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Abbiegen aus dem Pastor-Niemöller-Platz in die Grabbeallee sicherer zu
machen?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist vorgesehen, ein sicheres Abbiegen rechts in die Grabbeallee sowie links in die
Hermann-Hesse-Straße zu gewährleisten. Für die Führung des Radverkehrs in der
Knotenpunktzufahrt wird derzeit eine Lösung erarbeitet, die den geplanten barrierefreien
Umbau der Endhaltestelle der BVG-Buslinie 107 (Grabbeallee/Pastor-Niemöller-Platz)
berücksichtigt. Ein Umbau der Lichtsignalanlage bzw. eine Ergänzung dieser mit Signalen
für den Radverkehr wird vermutlich erforderlich sein. Die Untersuchungen hierzu sind Teil
der anstehenden Entwurfsplanung.“
Frage 5:
Inwiefern ist die problematische Situation für den Radverkehr in diesem Bereich bekannt?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Defizite und die daraus resultierenden Probleme sind allen an der Planung Beteiligten
bewusst.“
Frage 6:
Wie wird diese Verkehrslage und wie werden die sich hieraus ergebenden Risiken eingeschätzt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssituation rund um den Pastor-Niemöller-Platz ist aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens insgesamt sowie im Speziellen wegen der Unübersichtlichkeit
aufgrund der Platzgeometrie, wegen der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr,
wegen der querenden Straßenbahntrasse und wegen des hohen Anteils an Busverkehr
und Bushalten sehr unübersichtlich und für Radfahrende und zu Fuß Gehende subjektiv
eher unsicher. Eine objektive Einschätzung der Risiken durch das Bezirksamt ist aufgrund
nicht vorliegender Unfallzahlen nicht möglich.“
Frage 7:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Umgestaltung des Pastor-Niemöller-Platzes (Wiederherstellung /
Wiederbegrünung) zum Anlass zu nehmen, die Radverkehrssituation im oben genannten Sinne oder in
ähnlicher Weise zu verbessern? Welche baulichen Maßnahmen werden ergriffen, erwogen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt wird in Kürze die begrünte Fläche des Pastor-Niemöller-Platzes sowie
den dort angelegten Gehweg wiederherstellen lassen. Dabei wird auch der zukünftige
Bedarf an Ladezonen und Radverkehrsanlagen rund um den Platz berücksichtigt. Konkret
bedeutet das, dass ein rund drei Meter breiter Randbereich des Platzes, der
voraussichtlich zukünftig als Verkehrsfläche benötigt werden wird, nur mit Rasen und
nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit Bäumen und Hecken bepflanzt werden wird. Die
Einrichtung von Radverkehrsanlagen kann erst mit dem Ausbau der Bus-Endhaltestelle
sowie nach Umgestaltung des signalisierten Knotenpunktes Pastor-Niemöller-Platz/Grabbeallee erfolgen. Radverkehrsanlagen sind daher zeitlich nicht im
Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Platzfläche realisierbar, wurden aber wie
oben beschrieben, bereits mitgedacht.“
Frage 8:
Welche Dringlichkeit / Priorität hat die Verbesserung der Radverkehrssituation im Bereich des Pastor-Niemöller-Platzes?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt sieht die Maßnahme als sehr dringlich an und hat daher auch die
Planungen aufgenommen.“
Frage 9:
Inwiefern stehen für die Verbesserung des Radverkehrs Mittel für Pankow bereit, und wie viele Mittel davon
sind bereits gebunden?
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Antwort zu 9:
Die in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Maßnahme wird aus Mitteln zur Verbesserung
der Radverkehrsinfrastruktur durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz finanziert. Für die Planung des Vorhabens Hermann-Hesse-Straße wurden
Mittel in Höhe von 63.440,25 Euro bewilligt, die somit haushaltstechnisch gebunden sind.
Insgesamt waren dem Bezirksamt Pankow mit Stand vom 23.06.2021 1.997.778,06 € im
Haushaltstitel 72016 („Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“) und
1.315.626,93 € im Haushaltstitel 52108 („Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs“) zugesichert und daher in den Haushaltstiteln festgelegt.
Da die Bewilligung von Radverkehrs-Maßnahmen, für die die Finanzmittel den
Bezirksämtern auf der Grundlage der auftragsweisen Bewirtschaftung aus den
Haushaltstiteln 72016 sowie 52108 des Kapitels 0730 zur Verfügung gestellt wird,
schrittweise (in der Regel zunächst für die Vorplanung, dann für weitere Planungsstufen
und die Baumaßnahme selbst) erfolgt, lässt sich vor Abschluss der
Bauplanungsunterlagen und der darauf beruhenden Finanzierungsbewilligungen noch
keine konkrete Summe der für die mit dem Bezirksamt Pankow betriebenen Radverkehrs-Vorhaben bereitstehenden Radverkehrs-Mittel nennen. Zudem dienen auch zahlreiche
bezirkliche Maßnahmen, von denen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz keine oder keine detaillierte Kenntnis hat, der Verbesserung des
Radverkehrs.
Frage 10:
Wie viele Mittel sollen zur Verbesserung des Radverkehrs nach Niederschönhausen, Blankenfelde,
Rosenthal, Wilhelmsruh und Französisch Buchholz fließen, und wie teilen sich diese Mittel auf die einzelnen
Ortsteile auf?
Antwort zu 10:
Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahme werden zurzeit auch
Planungen für die #fahrradfreundliche #Asphaltierung des #Schönholzer Weges (gepflasterter
Straßenabschnitt, der an der Grenze zwischen #Wilhelmsruh und #Rosenthal liegt,
einschließlich einer kurzen Radweganbindung) im Zusammenwirken zwischen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirksamt Pankow
betrieben. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltstitel 72016 erfolgen; da für diese
Maßnahme bisher noch keine Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden konnten, ist
noch keine Angabe zu den letztendlich benötigten Mitteln möglich.
Frage 11:
Über wie viel Personal verfügt der Bezirk Pankow für die Radverkehrsverbesserung (z.B. für die
Radwegplanung)? Wie viele Stellen gibt es dafür insgesamt, wie viele Stellen sind besetzt?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für die Planung von Radverkehrsanlagen stehen im Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Pankow zwei Vollzeitstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind voll besetzt.
Für die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen stehen drei Bauleiterinnen und Bauleiter
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zur Verfügung, die jedoch nicht nur Radverkehrsmaßnahmen, sondern auch investive
Straßenbaumaßnahmen begleiten.“
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Schleusenzeit von der Havel bis zur Müritz: Kaum Baustellen, aus n-tv.de

https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Schleusenzeit-von-der-Havel-bis-zur-Mueritz-Kaum-Baustellen-article22650581.html

Die #Wasserstraßen in Brandenburg ziehen jedes Jahre Tausende #Bootstouristen an. Auf dem Weg ans Ziel müssen sie oft durch #Schleusen, viele von ihnen sind schon alt. Drohen Sperrungen?

Potsdam/Eberswalde (dpa/bb) – Sommerzeit heißt für das wasserreiche Brandenburg immer auch Schleusenzeit: Viele Bootsliebhaber sind mit Kajak, Kanu, Segelboot oder auch Motorboot auf den Seen und Flüssen unterwegs. Die Industrie-und Handelskammer Potsdam (IHK) sieht eine Gefahr für die vielen Tourismus- und Freizeitunternehmen, sollten die Baumaßnahmen an Schleusen auf den Wasserstraßen in der Hauptsaison stattfinden. „Das Beispiel der Schleuse #Zaaren hat gezeigt, welche immensen wirtschaftlichen Schäden entstehen – sowohl bei Hotellerie und Gastronomie als auch bei Verleihern. Unvorhersehbare Schwierigkeiten bei bis zu 100 Jahre alten Bauwerken sind nie auszuschließen. Doch von vorn herein den Saisonausfall mitzuplanen – das halten wir für fahrlässig“, sagte Uwe Seibt, Tourismus-Referent der IHK Potsdam, der Deutschen Presse-Agentur.

2019 war die Schleuse Zaaren bei #Templin gesperrt worden. Gastronomie und Charterunternehmen vor allem in Brandenburg beklagten Verluste in Millionenhöhe. #Skipper mussten in dem Jahr bis zu 200 Kilometer lange Umwege über die #Elbe und die #Müritz-Elde-Wasserstraße in Kauf nehmen.

Generell sei es die Strategie seines Hauses, Schleusen nur außerhalb der #Wassersport-Saison für Reparaturen zu sperren, betonte der Sprecher des #Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Oder-Havel …

Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

www.berlin.de

  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
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  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
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    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales