Straßenverkehr: Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?“ Drs. 18/27956, aus Senat

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Frage 1:
Die Fragen 2. bis 5. der Drs. 18/27956 bezogen sich nicht zwingend auf „Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle“. Deshalb bitte ich erneut um Beantwortung der
Fragen:

  1. Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im #Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
    der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
  2. Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
    zuordnen)?
  3. Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
    ja, in welcher Form?
  4. Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
    wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?“
    2
    Antwort zu 1:
    Der Polizei Berlin sind keine Unfälle im Sinne der Fragestellung bekannt.
    Frage 2:
    Ähnlich verhält es sich mit der Frage 6. der Drs. 18/27956. Liegen der Polizei Berlin Erkenntnisse zu dieser
    Frage vor?
  5. Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
    wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
    Vorkommnis bei welcher Demonstration?“
    Antwort zu 2:
    Im Rahmen der Durchführung der Versammlung „Berlin in Bewegung – Fahrradsternfahrt
    am 1. Mai“ am 1. Mai 2021 wurde ein sogenannter Nebeltopf auf der Bundesautobahn (BAB)
    100 außerhalb des Tunnels gezündet.
    Frage 3:
    Die konkreten Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23 der Drs. 18/27956 sind nicht beantwortet worden und haben
    gerade vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage 18 ihre Berechtigung. In der Antwort wird ausgeführt,
    dass Rettung durch die Feuerwehr immer von der nicht betroffenen Tunnelröhre erfolgt. In dem
    Zusammenhang dürften doch die Fragen 9 bis 11 von besonderer Bedeutung sein. Ich bitte um Beantwortung
    der Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23.
  6. Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
    Antwort zu 3.9:
    Gemäß § 1 Absatz 3 #Bundesfernstraßengesetz sind #Bundesautobahnen „nur für den
    #Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“.
    Die Anzahl und der Abstand der #Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die
    sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
    Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und
    LKW festgelegt.
    Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten.
    Die Angabe 5 bis 20 Personen kann nicht verifiziert werden.
  7. Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine Verletzten Personen auf Tragen
    transportiert werden können?
    Antwort zu 3.10:
    Da die Notübergänge im Tunnel Ortsteil Britz mit einem seitlichen Versatz zu den
    Tunnelröhren angeordnet sind, ist ein Transport von Verletzten mittels Standardtrage nicht
    möglich.
  8. Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur Evakuierung größerer
    Menschenmengen ungeeignet sind?
    3
    Antwort zu 3.11:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Die Übergänge sind für die Nutzung als Straßentunnel gemäß der zum Planungszeitpunkt
    geltenden Vorschriften bemessen und gebaut worden.“
  9. Wie sieht das #Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnels aus?
    Antwort zu 3.12:
    Wie in allen Tunnelanlagen wird auch im Tunnel Ortsteil Britz der Fokus auf die
    Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt.
    Personen haben die Möglichkeit, über vorhandene Notübergänge, die #Tunnelportale sowie
    über Nottreppenräume den gefährdeten Bereich zu verlassen.
    Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
    durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
    Beim Eintreffen der Feuerwehr sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits
    abgeschlossen sein, sodass nur noch bewegungseingeschränkte Personen durch die
    Feuerwehr zu retten sind.
  10. Wie wird die #Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz bewertet?
    Antwort zu 3.13:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Der TOB ist gemäß der zum Planungszeitpunkt geltenden Vorschriften bemessen und
    gebaut worden. Die Sicherheit wird für den Kfz-Verkehr als ausreichend eingeschätzt.“
  11. Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz den neusten Standards, z.B. hinsichtlich
    Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
    Antwort zu 3.14:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Nein, auf Grund des Alters nicht.“
  12. Welche Unterschiede weißt der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der #RABT
    in der aktuellsten Fassung auf?
    Antwort zu 3.15:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Die Fluchtwegabstände im TOB wurden bereits bei der Antwort zu Frage 5 der ersten
    Anfrage beschrieben. Des Weiteren fehlen eine Lautsprecheranlage, eine optische
    Leiteinrichtung am Fahrbahnrand sowie eine optische Markierung der Fluchttüren.“
  13. Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
    Sicherheitsstandards anzupassen?
    4
    Antwort zu 3.16:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Verbesserungen werden von der Autobahn GmbH in zukünftigen Instandsetzungen
    realisiert.“
  14. Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten den
    Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
    Sitzplätzen zu durchfahren?“
    Antwort zu 3.17:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3.9.“
  15. Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
    viele?
    Antwort zu 3.19:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Eine Beschränkung der Kfz- oder Personenanzahl ist für den Normalbetrieb nicht
    erforderlich. Die Anzahl der sich maximal im Tunnel befindlichen Kfz Einheiten ergibt sich
    aus den Fahrzeugabmessungen sowie der durchschnittlichen Zusammensetzung des Kfzverkehrs. Die Anzahl der sich maximal in Tunnel befindlichen Personen ergibt sich aus der
    durchschnittlichen Fahrzeugbelegung der verschiedenen Fahrzeugklassen. Dies ist
    Grundlage aller Sicherheitsbetrachtungen.“
  16. Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
    Antwort zu 3.20:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Da ein Stau im Tunnel eine besondere Gefahrensituation darstellt, kann zu dessen
    Vermeidung gem. Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
    (RABT) ggf. eine Zuflussdosierung mit Hilfe der Verkehrssignalisierung geschaltet werden.
    Auch eine zeitweilige Sperrung vor dem Tunnel kann eine geeignete Maßnahme sein, die
    Sicherheit im Tunnel zu gewährleisten.“
  17. Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
    Antwort zu 3.21:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Noch die Polizei in der Verkehrsregelungszentrale, ab Dezember 2021 dann die Autobahn
    GmbH.“
  18. Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
    5
    Antwort zu 3.22:
    Alle Zahlen beziehen sich auf durchgeführte Schaltungen an der Beeinflussungsanlage
    Britzer Tunnel für den fließenden Verkehr und beruhen auf unterschiedlichen angeordneten
    Maßnahmen. Jegliche Schaltung bedingt eine Beschränkung gegenüber dem normalen
    unbeeinflussten Zustand auf der BAB 100 in diesem Bereich.
  19. Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?“
    Antwort zu 3.23:
    Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt:
    „Ja, für die gem. § 1 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz vorgesehene Nutzung durch
    Kraftfahrzeuge ist der TOB sicher. Die Tunnelanlagen auf den Bundesautobahnen in Berlin
    wurden für den motorisierten Verkehr geplant und planfestgestellt. Auch wenn der heutige
    TOB nicht mehr den neuesten technischen Vorschriften entspricht, stellen hunderte
    Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei, der Feuerwehr und der Autobahn GmbH
    täglich die Nutzung des motorisierten Verkehrs sicher. Die Bewältigung von Gefahrenlagen
    wird regelmäßig mit allen Beteiligten geübt.“
    Berlin, den 22.07.2021
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?, aus Senat

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Frage 1
Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten
10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren?
Antwort zu 1:
Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren
Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist
konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn
Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn
#Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm
benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben.
Frage 2:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
2
Frage 3:
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
zuordnen)?
Frage 4:
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
ja, in welcher Form?
Frage 5:
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?
Antwort zu 2, 3, 4 und 5:
Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund
liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor.
Frage 6:
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
Vorkommnis bei welcher Demonstration ?
Antwort zu 6:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten
Verfahren nicht recherchierbar
Frage 7:
Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine
Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 7:
Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für
die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die
„Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand
2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge
getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab
es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den
Fragen 9-23 verwiesen.
Frage 8:
In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist
die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden.
Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der
Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem
Tunnel?
3
Antwort zu 8:
Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der
Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich
mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in
Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW
festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen
Frage 9:
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
Frage 10:
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert
werden können?
Frage 11:
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer
Menschenmengen ungeeignet sind?
Frage 12:
Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus?
Frage 13:
Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet?
Frage 14:
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich
Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
Frage 15:
Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in
der aktuellsten Fassung auf?
Frage 16:
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
Sicherheitsstandards anzupassen?
Frage 17:
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den
Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
Sitzplätzen zu durchfahren?
Frage 18:
Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und
Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch
durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.?
4
Frage 19:
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
viele?
Frage 20:
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
Frage 21:
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
Frage 22:
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
Frage 23:
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?
Antwort zu 9 bis 23:
Die AdB teilt hierzu mit:
„Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser
Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen
sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen
nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende
Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen:
Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit
einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf.
Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad
in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht
unmittelbar sichtbar.
Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die
sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen.
Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen
nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen.
Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen
für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres
hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei
kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können.
Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte
Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende
Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn
nicht zusätzlich abgesichert werden kann.
Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen
geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt
stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar,
deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib
und Seele meist immer negativ bewertet werden kann.
5
Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als
Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein.
Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in
Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von
Autobahnen.“
Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt:
In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der
Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über
vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen.
Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls
bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder
bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über
die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der
Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht
betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge
vorgetragen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz