Bahnverkehr + Polen: Baustart in Angermünde: Deutlich schnellere Zugverbindung zwischen Berlin und Stettin ab 2025 Tempo 160, zweigleisig, elektrifiziert, aus DB

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20 Minuten weniger #Fahrzeit#Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro • #Europa wächst auf der Schiene zusammen

In #Angermünde rollen seit heute die Bagger: Die Deutsche Bahn (DB) hat den #Ausbau der Strecke Angermünde–Stettin begonnen. Pendler:innen wie Tourist:innen profitieren ab dem Jahr 2025, ein Jahr früher als ursprünglich geplant, von kürzeren Fahrzeiten. Zwischen den Metropolen Berlin und #Stettin geht es dann 20 Minuten schneller, die Fahrt dauert in Zukunft also nur noch 90 Minuten. Die deutlich attraktivere Verbindung stärkt nicht nur die #Uckermark, sondern auch das Zusammenwachsen der Nachbarländer Deutschland und #Polen. Mit dem Ausbau des Schienennetzes bietet die DB noch mehr Menschen umweltfreundliche Mobilitätsangebote und trägt somit zum Klimaschutz bei. Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg investieren dafür fast eine halbe Milliarde Euro.

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Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
2
Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
3
Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
4
Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner -Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Angebotsverdichtung und Ausbau der Ostbahn – Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass in der Ausschreibung für das „Netz Ostbrandenburg“, das ab Dezember 2024
neu vergeben wird, als #Rahmenfahrplan für die #RB26 Berlin – #Kostrzyn zwar ein zweites Zugpaar je Stunde
#Ostkreuz#Müncheberg vorgegeben ist, aber der Fahrplan folgende Mängel aufweist? Wie werden diese
beurteilt:
a. Es soll kein #30-min-Takt hergestellt werden, sondern die Züge sollen in sehr ungleichmäßigen
Abständen verkehren: Bei der Abfahrt in Lichtenberg 23 zu 37 min, bei der Ankunft in
Müncheberg vormittags 29/31, nachmittags 26/34 min, in der Gegenrichtung in Müncheberg
vormittags 22/38, nachmittags 25/35 und in Lichtenberg 24/36 min.
b. Die Fahrzeit Lichtenberg – Müncheberg soll sich von heute 35 auf 39 min verlängern,
Lichtenberg – Seelow-Gusow von heute 48 min (Schnellläufer mit weniger Halten) bzw. 52 min
(Langsamläufer mit allen Halten) auf 56 min, Lichtenberg – Küstrin-Kietz von heute 60 bzw. 69
auf 74 min.
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des Halbstundentaktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 26 (RB 26) bestimmt sich
maßgeblich durch die #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung.
Darüber hinaus besteht entlang der Strecke der Wunsch nach Bedienung aller
Zwischenstationen durch alle Zugfahrten, was unmittelbar zu einer Fahrzeitverlängerung
für die darüber hinausgehenden Relationen führt. Gemäß den Unterlagen des
Vergabeverfahrens sind Anpassungen der Haltekonzeption entsprechend der
Nachfrageentwicklung möglich.
2
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die im Vergabeverfahren unterstellten Fahrpläne
eine Kalkulationsgrundlage für die potenziellen Auftragnehmer darstellen. Im Rahmen der
Abstimmung und Erstellung der Jahresfahrpläne können sich noch Änderungen an den
Fahrplanzeiten ergeben.
Frage 2:
Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Taktfahrplan mit gleichmäßig verteilten Abfahrzeiten und kurzen
Fahrzeiten Voraussetzung für die angestrebte häufige Benutzung der Eisenbahn durch Pendler und andere
Fahrgäste ist? Wenn ja, warum hat der Senat dann diesen mangelhaften Fahrplan, der offenbar auf der
heutigen Lage der Ausweichstellen, der heute zu geringen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h und den
damit verbundenen Wartezeiten auf den Gegenzug beruht, veranlasst oder ihm zugestimmt?
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass für den angestrebten 30-min-Takt bis Müncheberg nicht nur ein zweites
Bahnsteiggleis in Müncheberg, das von DB Netz geplant wird, sondern auch eine zweite
Begegnungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke westlich des Haltepunkts #Mahlsdorf sowie eine
Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit zwischen Biesdorfer Kreuz und Herrensee benötigt werden, um vom
zweiten Begegnungsabschnitt aus die #Begegnungsstrecke bei #Herrensee in weniger als 15 Minuten zu
erreichen?
Frage 4:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zwischen Berlin und Müncheberg ein glatter 30-min-Takt mit
Fahrzeiten, die nicht länger sind als heute, erforderlich ist und dass dafür infrastrukturseitig die
Voraussetzungen (zweigleisiger Abschnitt zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf, in dem die Begegnung
während der Fahrt beider Züge möglich ist, außerdem Geschwindigkeitserhöhung) geschaffen werden
müssen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Fragen 2 bis 4 werden werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
#Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden
muss. Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung
des Streckenabschnittes bis Müncheberg mit zwei Zügen je Stunde und Richtung zur
Betriebsaufnahme im Netz #Ostbrandenburg gewährleisten zu können. Das Zurückstellen
der Angebotsverdichtung bis zum Abschluss weiterer Infrastrukturausbaumaßnahmen
hätte über viele Jahre die Beibehaltung des Stundentaktes erfordert. Die zeitnahe
Bedienung mit zwei Zügen pro Stunde wird von Seiten des Senates besser bewertet als
die Bedienung mit einem Zug pro Stunde.
Der weitere Ausbau der Ostbahn ist gemeinsames Ziel des Landes Brandenburg und des
Senats. Die Strecke wurde daher für den Ausbau im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans beim zuständigen Bundesverkehrsministerium angemeldet
und von diesem abgelehnt. Auch eine #Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen des
Programms „Elektrische Güterbahn“ wurde nicht berücksichtigt. Die Länder verfolgen
daher parallel weitere Optionen der Finanzierung des Infrastrukturausbaus. Entsprechend
der Prinzipien des Deutschlandtaktes wird ein fahrplanbasierter Ausbau der Ostbahn
angestrebt, so dass die konkret erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem
Zielfahrplan abgeleitet werden. Zudem wird eine Elektrifizierung der Ostbahn angestrebt.
3
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Betriebsaufnahme im Dezember 2024 einen Fahrplan ohne die
beschriebenen Mängel einzuführen?
Antwort zu 5:
Ein hierfür notwendiger entsprechender #Infrastrukturausbau einschließlich der dafür
erforderlichen Planungen und Planverfahren ist bis Dezember 2024 nicht umsetzbar.
Frage 6:
Welche Absichten hat der Senat, die DB Netz AG zur qualitätsgerechten Absicherung des ersten Schritts der
#Angebotsverdichtung rechtzeitig zum Herstellen einer geeigneten Infrastruktur zu veranlassen?
Antwort zu 6:
Der erste Schritt der im #Vergabeverfahren unterstellten Angebotsverdichtung ist innerhalb
von Berlin auf der vorhandenen Infrastruktur umsetzbar. Die Infrastrukturausbauten auf
dem Gebiet von Brandenburg sollen nach Angaben von DB Netz rechtzeitig vor der
Betriebsaufnahme im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden. Im Übrigen wird auf
die Antwort zur Frage 5 verwiesen.
Frage 7:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der 30-Minuten-Takt bis Müncheberg nicht nur – wie vorgesehen –
montags bis freitags, sondern auch am Wochenende erforderlich ist, um neben dem Pendlerverkehr auch für
den Ausflugsverkehr Richtung Märkische Schweiz und den Gelegenheitsverkehr bessere Bedingungen für
die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu bieten? Wird der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg
die Bestellung der Zugleistungen entsprechend erweitern?
Antwort zu 7:
Diese Einschätzung wird von den Ländern aktuell nicht geteilt. Nach Auskunft des VBB
liegt die Nachfrage an Wochenenden auf Basis der Zählungen vor der Corona-Pandemie
deutlich unter der Nachfrage an den Tagen Montag-Freitag. Eine Ausweitung des
Angebotes an Wochenenden ist daher in den aktuellen Nahverkehrsplänen der Länder
Berlin und Brandenburg nicht vorgesehen. Sollten sich Änderungen am Mobilitätsverhalten
ergeben, so kann eine Angebotserweiterung mit dem Land Brandenburg auch noch im
Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags abgestimmt werden.
Frage 8:
Welche Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Stadtgrenze Mahlsdorf/Hoppegarten
(Straßenüber- und -unterführungen, Fuß- und Radwege, Eisenbahnüber- und -unterführungen) müssen in
absehbarer Zeit saniert oder erneuert werden? In welchen Planungsphasen befinden sich diese Bauwerke
und wie sind die Zeitpläne für Planung und Bau?
4
Antwort zu 8:
Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen in absehbarer Zeit folgende Kreuzungsbauwerke
der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Landesgrenze Berlin/Brandenburg saniert oder
erneuert werden:
Bezeichnung Maßnahmenstand Voraussichtliche
Inbetriebnahme
Kreuzungsbauwerk (KrBw) mit
Strecke 6140 (Höhe Nöldnerplatz)
Genehmigungsplanung 12/2024
Personentunnel am S-Bahnhof
Nöldnerplatz
Entwurfsplanung 12/2027
Straßenüberführung (SÜ) südliche
Rhinstraßenbrücke
Baudurchführung II/2021
KrBw mit Strecke 6080 (Biesdorfer
Kreuz)
Grundlagenermittlung 12/2029
SÜ Blumberger Damm Bauvorbereitung 2025
Eisenbahnüberführung Hönower
Straße
Grundlagenermittlung 12/2028
Frage 9:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ostbahn eine große und steigende Bedeutung als Hauptverbindung
zwischen Deutschland, #Polen und dem #Baltikum für den Regional- und #Güterverkehr und für künftigen
internationalen Fernverkehr besitzt und deshalb durchgehend #zweigleisig ausgebaut und #elektrifiziert werden
muss?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt die Auffassung, dass für die künftigen Verkehre ein zweigleisiger
elektrifizierter Ausbau der Ostbahn von der Grenze Deutschland/Polen bis mindestens
zum Biesdorfer Kreuz zur Einbindung in den Berliner Außenring erforderlich ist. Die
#Ostbahn ist eine wichtige Ergänzungsstrecke für den europäischen #Schienengüterverkehr
und könnte dann langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Frankfurter
Bahn leisten.
Frage 10:
Werden bei den anstehenden Erneuerungen und Sanierungen einzelner Bauwerke ausreichend
#Vorsorgemaßnahmen für das zweite Gleis, höhere #Geschwindigkeit (160 km/h) und die Elektrifizierung
getroffen (Gleisabstände, lichte Höhen, Tragfähigkeit, Maststandorte), damit der Endausbau nicht auf lange
Zeit verbaut oder nur mit sehr viel größerem erneuten Umbauaufwand hergestellt werden kann? Was hat der
Senat unternommen oder wird er unternehmen, um diese Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Aufgrund der Bedeutung der Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der Ostbahn
werden im Rahmen der Abstimmungen zu anstehenden Erneuerungsmaßnahmen an
Kreuzungsbauwerken und der Klärung der dafür zugrundezulegenden Anforderungen
durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich der für Verkehr zuständigen
5
Senatsverwaltung die Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der
Strecke eingebracht.


Berlin, den 25.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

i2030-Projekt Prignitz-Express (RE6): Finanzierung für weitere Planungen zum Ausbau der Strecke Velten – Kremmen – Neuruppin gesichert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-prignitz-express-finanzierung-steht

i2030-Projekt Prignitz-Express (RE6):

Finanzierung für weitere Planungen zum Ausbau der Strecke Velten – Kremmen – Neuruppin gesichert

Land Brandenburg unterzeichnet #Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn • Ziel #SPNV #Angebotserweiterung – Zwei Züge pro Stunde angestrebt

Das Land Brandenburg hat eine Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und #Genehmigungsplanung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen auf der #Kremmener Bahn unterzeichnet. Ziel des Projekts ist, Engpässe zu beseitigen und das Angebot auf zwei Züge pro Stunde zwischen #Neuruppin und #Hennigsdorf zu erweitern. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung stehen fast 5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Die Erteilung des Planrechtes wird für Ende 2022 angestrebt. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte #Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Die #Vorplanung für die Strecke wurde abgeschlossen. Um eine Angebotserweiterung zu gewährleisten, muss die Strecke in den kommenden Jahren teilweise #zweigleisig ausgebaut werden. Konkret werden dafür Kreuzungsgleise im Bereich der Station #Kremmen und #Wustrau-Radensleben vorgesehen sowie ein zweigleisiger #Begegnungsabschnitt zwischen Kremmen und #Beetz-Sommerfeld von 6,5 Kilometern Länge. Gleichzeitig zum Gleisausbau werden die #Bahnsteige entlang der Strecke auf 140 Meter verlängert, damit perspektivisch auch längere Züge an den Stationen halten können.

Mit Inbetriebnahme der Infrastruktur ist, nach jetzigem Planungsstand, voraussichtlich ab Mitte der 20er Jahre zu rechnen. Die Verlängerung der Regionalbahnlinie #RB55 nach Neuruppin West wird nach dem Infrastrukturausbau dann neben dem Prignitz-Express (#RE6) das Angebot auf der Kremmener Bahn zwischen Neuruppin und Berlin ausbauen.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Mit den Landesmitteln in Höhe von rund 5 Millionen Euro leisten wir unseren Beitrag dazu, die Planungen für das Teilprojekt Prignitz-Express voranzutreiben. Um das Verfahren weiter zu beschleunigen, setzen die i2030 Partner auf eine stufenweise Planung. Der Abschnitt Velten – Neuruppin ist der erste Ausbauschritt. So können wir mit Inbetriebnahme der in Planung befindlichen Infrastruktur das Angebot zwischen Neuruppin und Hennigsdorf auf zwei Züge pro Stunde erweitern. Damit werden wir den Bürgerinnen und Bürgern, die entlang der Siedlungsachse bis Oberkrämer und im wachsenden Mittelzentrum Neuruppin wohnen, ein attraktives Schienenangebot anbieten und die wachsenden Fahrgastzahlen auf der Kremmener Bahn auffangen können.“

Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:

„Die Entwicklung des gesamten Umlandes von Berlin hat für das Wachstum der Region Berlin/Brandenburg eine zentrale Bedeutung. Dazu zählt unter anderem die Entwicklung entlang der RE 6 in Richtung Neuruppin. Ein verbessertes Angebot auf der Schiene zwischen Berlin und Neuruppin wird insbesondere einen positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region und auf unsere Klimaanstrengungen haben. Wir sind uns sicher, dass der künftige Fahrplan einen breiten Anklang bei unseren Kunden findet wird. Ein besonderer Dank gilt der Landesregierung und dem VBB für die Unterstützung für den weiteren Ausbau in Richtung Norden.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:

„Die Züge des RE6 sind bereits heute gut gefüllt. Die Fahrgastzahlen steigen stetig, und die Infrastruktur hält keine Kapazitätsreserven bereit. Das alles macht den Ausbau besonders dringlich. Die derzeitige Pandemielage liefert uns allenfalls eine zeitweilige Verschnaufpause, denn der Trend den persönlichen Wohnsitz ins Berliner Umland zu verlagern, könnte sich noch verstärken. Mit der finanziellen Absicherung der nächsten Planungen durch das Land Brandenburg für den Ausbau der Strecke zwischen Velten und Neuruppin gehen wir auf diese Entwicklungen ein. Auch für die weiteren Abschnitte bis Berlin-Gesundbrunnen sind schon weitere Planungsschritte in Vorbereitung.“

Es werden zunächst detaillierte Bauplanungsunterlagen erstellt sowie diverse nötige Planungsvereinbarungen in Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Denkmalschutzbehörde abgeschlossen. Mit diesen Ergebnissen können konkretere Angaben zu Kosten und Dauer des Ausbaus ermittelt werden, um das anschließende Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.

Hintergrund Prignitz-Express: Gleich zwei regionale Wachstumskerne liegen an dem i2030-Streckenabschnitt:

Die Fontanestadt Neuruppin hat als Mittelzentrum eine besondere Funktion für die nähere Umgebung und ist ein wichtiger Wirtschafts- und Tourismusstandort in der Region. Neuruppin entwickelt sich zum attraktiven Wohnsitz nahe der Hauptstadt und zieht zahlreiche Hausbauer*innenan.
Velten und Hennigsdorf bilden gemeinsam mit Oranienburg Deutschlands wichtigsten Bahnindustriestandort und haben hohe Ein- und Auspendleranteile in beide Richtungen.
Mit dem wirtschaftlichen Wachstum werden auch mehr Einwohner*innen dazukommen. Entlang der Bahnstrecke Hennigsdorf – Kremmen wird gemäß des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) bis Oberkrämer Siedlungswachstum ermöglicht. Auf Berliner Seite wird für den Bezirk Reinickendorf ein Bevölkerungswachstum von 4,6 Prozent bis 2030 erwartet (Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen).

Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest

S-Bahn: Zweigleisigkeit der S25 in Berlin (Südende, Lankwitz und Lichterfelde)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt
#zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen
#Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: „Lehrter Stammbahn“: Soll der Ausbau ein unbefriedigendes Dauerprovisorium werden?, aus DBV

Dies muss angesichts der Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ leider befürchtet werden (Drucksache 7/381 vom 23. Dezember 2019).

Die parallel zur #Schnellfahrstrecke #Hannover – Berlin liegende Strecke der „Lehrter #Stammbahn“ wurde zwischen #Vorsfelde, #Oebisfelde und dem Berliner #Außenring seinerzeit nur auf vergleichsweise kurzen Streckenabschnitten #zweigleisig für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut und elektrifiziert. Im aktuellen #Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Anhang des #Bundesschienenwegeausbaugesetzes (#BSWAG) wurde diese Strecke aber in den „Vordringlichen Bedarf“ (VB) eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Kapazitätserweiterung dieses wichtigen Ost-West-Korridors u. a. für den Güterverkehr. In diesem Zusammenhang soll auch der heute bestehende Engpass im Bereich des Trappenschutzgebietes „Havelländisches Luch“ endlich beseitigt werden. Im Rahmen des Baus der Schnellbahnverbindung Hannover – Berlin war die Stammstrecke der Lehrter Bahn u. a. in diesem Abschnitt (Abzweigstelle Bamme – Abzweigstelle Ribbeck) bereits zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert worden; die Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 200 km/h begrenzt. Separate Gleise für 250 km/h, d. h. für die Schnellfahrstrecke, fehlen hier bis heute.

Bei dem nun geplanten Ausbau müssen aktuelle verkehrspolitische Ziele berücksichtigt werden. So ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 festgelegt. Eine Maßnahme hierfür ist die Umsetzung des geplanten Deutschland-Takts verbunden mit einer deutlichen Angebotsausweitung. Auch sollen und müssen zur Erreichung der Klimaschutzziele deutlich mehr Gütertransporte von der Straße auf die ressourcenschonende und energieeffiziente Schiene verlagert werden. Ein Ziel des brandenburgischen Landesnahverkehrsplans 2018 ist darüber hinaus, dass zwischen Berlin und Rathenow zumindest in der Hauptverkehrszeit künftig ein 30-Minuten-Takt im Regionalverkehr angeboten wird. Um in Zukunft in dieser wichtigen Ost-West-Relation ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu haben und vor allem einen stabilen, fahrplanmäßigen Betrieb zu gewährleisten, ist eine strikte Trennung von Hochgeschwindigkeitsverkehr (ICE) einerseits und Regional- bzw. Güterverkehr andererseits, betrieblich optimal. Dazu gehört in dem oben benannten Abschnitt die Ergänzung der „Lehrter Stammbahn“ um zwei Gleise für eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h für den ICE-Verkehr. Entsprechend dem Arbeitsstand vom Oktober 2018 zum Deutschland-Takt ist seitens der Gutachter eine Ertüchtigung der Schnellfahr-strecke zwischen Wolfsburg und Berlin nun sogar für 300 km/h vorgesehen.

Diese sehr sinnvolle Verbesserungsmaßnahme zur Kapazitätserweiterung will der Bund entsprechend der Antwort auf die obige Kleine Anfrage aber offensichtlich blockieren.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) fordert aus obigen Gründen, dass im Rahmen der ohnehin nur langfristig realisierbaren Baumaßnahmen der gesamte Abschnitt Rathenow – Wustermark – Elstal (- Berlin) der „Lehrter Stammbahn“ komplett zweigleisig geplant und ausgeführt wird, so dass im Endzustand (auch im Bereich des Trappenschutzgebiets) jeweils zwei eigene Gleise für den Regional- bzw. Güterverkehr und zwei eigene Gleise ausschließlich für den Hochgeschwindigkeitsverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist letztlich Grundlage für ein stabiles Angebot für die Kunden sowohl des Personen- als auch Güterverkehrs.

Pressekontakt: Christian Schultz, Bundesvorstand Personenverkehr. Telefon 01 52 / 04 05 76 21 zur Verfügung.

Bahnverkehr: Zweigleisiger Ausbau Neue Verspätung in Richtung Stettin aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1724438/

Sie ist nur 135 Kilometer lang: Die #Zugstrecke vom einstigen #Stettiner Bahnhof in Berlin (dem heutigen #Nordbahnhof) bis in die polnische Großstadt #Szczecin. Und wenn seit Jahrzehnten über deren #Modernisierung debattiert wird, geht es eigentlich nur um den 57 Kilometer langen Abschnitt zwischen #Angermünde und der Hafenstadt. Denn dieser ist noch nicht elektrifiziert. Und von #Passow in der Uckermark bis zum Stettiner Ortsteil Gumience (Scheune) ist er sogar nur #eingleisig, weil das einstige zweite Gleis nach 1945 demontiert wurde.

Nach langen Verhandlungen hatten sich die Verkehrsministerien aus Berlin und Warschau 2012 auf die #Elektrifizierung geeinigt. Damals hieß es noch, dass die Arbeiten 2020 abgeschlossen sein könnten. Dann kämpfte vor allem die Brandenburger Landesregierung auf den von Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) initiierten deutsch-polnischen Bahngipfeln darum, dass die Strecke auch komplett #zweigleisig gebaut werden soll. Weil der Bund dies ablehnte, gingen die Länder Brandenburg und Berlin 2018 in Vorleistung und erklärten auf dem 3. Bahngipfel mit Polen, dass sie sich am Ausbau auf deutscher Seite mit 100 Millionen Euro beteiligen werden. Aktuell heißt es, dass der erste Spatenstich in zwei Jahren erfolgen und die Arbeiten …

Bahnverkehr: Bericht über Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Berlin – Stettin beschlossen Aus der Sitzung des Senats am 15. Januar 2019, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat von Berlin setzt sich seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der Stadt #Stettin und der Wojewodschaft #Westpommern für eine Verbesserung der #grenzüberschreitenden Bahnverbindungen ein. Ein Durchbruch gelang dabei im Juni 2018, als gemeinsam mit Brandenburg, dem Bund und der Bahn die Absichtserklärung unterzeichnet wurde, die #Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin #zweigleisig auszubauen und durchgehend zu #elektrifizieren, sodass künftig Fahrzeiten von 70 bis 80 Minuten sowie erstmals ein #Einstundentakt möglich werden. Das geht aus einem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen hat.

Im Jahr 2019 wollen Berlin und Brandenburg nun eine genaue Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund abschließen sowie EU-Fördergelder für diese wichtige europäische Strecke beantragen. Bisher wurde der Anteil beider Länder an den prognostizierten Gesamtkosten von 400 Mio. € auf jeweils 50 Mio. € festgelegt. Berlin hat im Nachtragshaushalt 2018/2019 bereits eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung im Einzelplan 07 (in Höhe von 50 Mio. €) berücksichtigt.

Im Standortwettbewerb sind nur die europäischen Regionen erfolgreich, die eng und grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Die beiden nur 120 km voneinander entfernten Metropolen Berlin und Stettin ergänzen sich – und haben ein gemeinsames Zukunftskonzept erarbeitet, in dem nicht nur die Bahnverbindungen eine wichtige Rolle spielen. Auch die Flughäfen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg sind schon heute die wichtigsten Flughäfen für die Metropole Stettin. Der Hafen Stettin-Swinemünde entwickelt sich allmählich wieder zum „Haushafen“ für Berlin. Die Wissenschafts- und Forschungslandschaft kooperiert immer enger. Die Metropolen entwickeln sich zu einem Kompetenzzentrum für Verkehr und Logistik, wobei Stettin unter anderem wichtiges Know-how im Bereich der Nautik und Meereswissenschaften einbringt.

Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Berliner Verkehrssenatorin, der für Verkehr zuständigen Brandenburger Ministerin Kathrin Schneider und der DB Netz AG zum durchgehenden zweigleisigen Ausbau zwischen Berlin und Stettin gelang auf dem „Deutsch-Polnischen Bahngipfel“ am 11. Juni 2018 der entscheidende Schritt voran: Der Bund wird die Elektrifizierungslücke zwischen Berlin und Stettin beseitigen und gleichzeitig die Strecke auf 160 km/h zweigleisig ausbauen. Im Gegenzug verpflichten sich die Länder zur Bestellung eines Ein-Stunden-Taktes im grenzüberschreitenden Regionalverkehr zwischen den beiden Metropolen. Die ausgebaute Strecke wird zugleich für mehr Güterverkehr und Fernverbindungen zur Verfügung stehen.
Ein einstimmiger Beschluss des Abgeordnetenhauses von 22. März 2018 wurde auf diese Weise zügig und erfolgreich umgesetzt.

Senatorin Günther konnte mit ihrer Amtskollegin Schneider zudem durch eine gemeinsame Initiative gegenüber der EU-Kommission erreichen, dass die Strecke Berlin-Stettin in das Transeuropäische Vorrangnetz (TEN – V) aufgenommen wurde. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass Berlin und Brandenburg einen größeren Teil ihrer Finanzierung aus dem EU-Programm „Connecting Europe Facilities“ (CEF) zurückerstattet bekommen.

Die Bahnverbindung nach Stettin wird eine wichtige Rolle für den Tourismus zur polnischen Ostseeküste spielen, einschließlich der deutsch-polnischen Insel Usedom, und bietet auch die Gelegenheit für Berliner Bahnreisende, die Fähren von Swinemünde nach Ystad (Südschweden) schnell zu erreichen. Ein großer Vorteil für Reisende ohne Auto: Die Züge aus Stettin (mit Anschluss von Berlin) fahren direkt an die Fähren nach Schweden, während die Fähren in Rostock und Saßnitz (ohne Schienenanbindung) nur für Pkw-Reisende nutzbar sind.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2021 könnte mit den Bauarbeiten begonnen werden. Eine Fertigstellung ist voraussichtlich 2024 möglich.

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube!
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Bahnverkehr: Bahnverkehr Elektrifizierung der Ostbahn wird angestrebt, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1662300/

Es war bereits der dritte deutsch-polnische #Eisenbahngipfel seit 2015, zu dem Brandenburgs Regierungschef Dietmar #Woidke am Montag nach Potsdam eingeladen hatte. Und wie schon bei den beiden vorangegangenen Treffen zeigte sich, dass Fortschritte nur zäh zu erreichen sind.

Immerhin hat sich das #Bundesverkehrsministerium jetzt auch mittels einer Absichtserklärung dazu bekannt, den letzten noch eingleisigen und nicht elektrifizierten Abschnitt der Strecke zwischen Berlin und #Stettin in der Uckermark bis 2025 #zweigleisig auszubauen und unter Strom zu setzen. Woidke freute sich sichtbar darüber, schließlich war dieses Vorhaben vor anderthalb Jahren noch nicht einmal in den #Verkehrswegeplan des Bundes aufgenommen worden. Dazu beigetragen, dass dies jetzt doch passiert, hat auch die Verpflichtung von Brandenburg und des Landes Berlin, von den Kosten 100 Millionen Euro beizutragen. Allerdings will man auch noch EU-Mittel für den Ausbau beantragen, der frühestens in drei Jahren beginnen soll.

An eine häufigere Verbindung zwischen Berlin und #Breslau, von der schon oft die Rede war, ist dagegen noch immer nicht zu denken. Der an den Wochenenden verkehrende “#Kulturzug” zwischen beiden Metropolen wurde auch für 2019 verlängert. Und ab Dezember soll es einen IC zwischen Berlin, Breslau und Krakau geben, der von den Fahrzeiten her eher den Bedürfnissen der polnischen Bahngäste entgegenkommt. Pikant daran: Dieser Zug fährt über #Frankfurt(Oder), weil hier nur ein Lokwechsel an der Grenze nötig ist. Würde er dagegen über Forst fahren, müsste zunächst in Cottbus die Elektrolok in eine deutsche Diesellok gewechselt werden, und an der Grenze …

Bahnverkehr + S-Bahn + U-Bahn: Die Berliner Mauer und ihre Folgen IGEB-Pressedienst vom 6.2.2018 Berliner Fahrgastverband IGEB bilanziert zum „Jahrestag“ 5. Februar 2018

Berliner Fahrgastverband IGEB bilanziert zum „Jahrestag“ 5. Februar 2018
 
Erfolge und Defizite
Am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer gebaut. Sie stand 10.315 Tage. Am 9. November 1989 fiel die Mauer. Am 5. Februar 2018 sind wieder 10.315 Tage vergangen. Heute, einen Tag danach, wollen wir aus Fahrgastsicht Bilanz ziehen. Sind beide Teile Berlins und Brandenburg wieder zusammengewachsen? Wo steht die Mauer noch – auf den Gleisen und in den Köpfen? Wo muss mehr getan werden, als den Zustand vor dem 13. August 1961 wiederherzustellen?
Viel wurde geschafft seit dem 9. November 1989. Aber vieles, was im Zweiten Weltkrieg, in der Nachkriegszeit und durch den Mauerbau zerstört wurde, ist noch nicht wieder aufgebaut. Das ist keineswegs nur die Folge begrenzter Gelder, Planungs- und Baukapazitäten. Es ist Ausdruck einer Gesellschaft, die sich prioritär um die Verbesserung des Autoverkehrs gekümmert hat und erst jetzt erkennt bzw. akzeptiert, dass die wachsende Stadt Berlin nur funktionieren wird, wenn mehr Menschen den Umweltverbund nutzen, also laufen, Fahrrad fahren und vor allem Bahnen und Busse nutzen. Im Übrigen sind alle Ziele beim Umwelt- und Klimaschutz auch nur mit dem Umweltverbund erreichbar.
 
Das „#Pilzkonzept“ mit dem #Tiergartentunnel und den neuen Fernbahnhöfen #Hauptbahnhof, üdkreuz und #Gesundbrunnen hat eine wesentliche Verbesserung des Fernbahnangebotes ermöglicht. Aber es muss noch vollendet werden.
– Die #Dresdener Bahn muss wiederaufgebaut werden – was bekanntlich nun endlich erfolgt.
– Die #Stammbahn muss wiederaufgebaut werden – auch zur Entlastung der Stadtbahn.
– Fernzüge, die über die Stadtbahn fahren, müssen wieder am Bahnhof #Zoo halten.
Zur Vervollständigung des „Bahnknoten Berlin“ müssen kurz- bis mittelfristig die Kremmener und die #Heidekrautbahn sowie mittel- bis langfristig der Berliner #Innenring zwischen Neukölln und Treptow und die #Nordbahn wiederaufgebaut werden.
 
Mit den „Durchmesserlinien“ über Stadtbahn und Nord-Süd-Tunnel und attraktiven Takten ist der #Regionalzugverkehr eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte für Berlin und Brandenburg. Um das landesplanerische Konzept, den Ballungsraum Berlin und Potsdam durch Wachstum in den „Städten der 2. Reihe“ zu entlasten, muss in den nächsten Jahren vor allem das #Regionalexpress-Angebot auf mittleren und weiten Strecken ausgebaut werden, während im Nahbereich von Berlin die -Bahn zwingend notwendig ist.
Kurzfristig müssen, wo es nötig und möglich ist, die Takte verdichtet und/oder die Züge verlängert werden. Außerdem müssen alle Regionalbahnlinien nach Berlin hineingeführt oder besser noch hindurchgeführt werden – wie zuletzt die erfolgreiche #RB24. Außerdem müssen alle Regionalzüge von Berlin nach Brandenburg mindestens bis Mitternacht verkehren. Beispielsweise muss man in Berlin ins Theater oder Kino gehen und danach noch mit dem Zug nach Hause fahren können.
 
S-Bahn
Bahntrassen sind ein Erbe von höchstem Wert. Mittel- bis langfristig müssen alle bis 1961 betriebenen S-Bahn-Strecken wiederaufgebaut werden, so nach #Falkensee, #Velten und #Rangsdorf, aber auch die #Siemensbahn von Jungfernheide nach #Gartenfeld (mit der Option zur #Wasserstadt) und die #Friedhofsbahn von Wannsee nach #Stahnsdorf (und weiter nach #Teltow).
Kurz- bis mittelfristig müssen alle eingleisigen Streckenabschnitte (meist eine Spätfolge des Zweiten Weltkriegs) #zweigleisig ausgebaut und signaltechnisch so ausgerüstet werden, dass eine 5-Minten-Zugfolge möglich ist, um z.B. Störungen auszugleichen, Betriebsfahrten einzuschieben oder Sonderverkehr z.B. nach Hoppegarten fahren zu können. Wichtig sind hierbei Regelungen, die es für DB Netz attraktiv machen, in die Streckeninfrastruktur auch dann zu investieren, wenn dies nicht zur Bestellung von mehr Verkehr, sondern „nur“ zur Fahrplanstabilisierung und mehr Pünktlichkeit führt.
 
-Bahn
Bei der U-Bahn gelang es nach dem Mauerfall in relativ kurzer Zeit, stillgelegte Bahnhöfe und Strecken wieder in Betrieb zu nehmen. Die größten Baustellen sind nun die Modernisierung und Vergrößerung des Fahrzeugbestandes für den künftigen Mehrverkehr sowie die weitere Sanierung der teilweise über 100 Jahre alten Strecken.
Aktuell müssen Straßenbahn- und S-Bahn-Strecken-Projekte Vorrang haben. Aber schon jetzt ist zu klären, wo das U-Bahn-Netz mittel- bis langfristig arrondiert werden soll. Dabei kann es nur um Netzverknüpfungen und innerstädtische Strecken gehen. Die teure und leistungsfähige U-Bahn ist kein Verkehrsmittel für weite Strecken oder gar eine Stadt-Umland-Erschließung, z.B. von Schönefeld.
 
#Straßenbahn
Beim Straßenbahnnetz ist noch immer gut zu erkennen, wo einst die Mauer Ost- und West-Berlin trennte. Die Intensivierung des Straßenbahnausbaus, wie sie der rot-rot-grüne Senat will, ist überfällig und richtig. Aber noch immer fehlt ein Zielnetz, damit Trassen nicht verbaut und z.B. neue Brücken so gebaut werden, dass man sie nicht in 30 oder 50 Jahren nur deshalb neu bauen muss, damit die Straßenbahn darüber fahren kann. Aktuelles Negativ-Beispiel ist die neugebaute Minna-Todenhagen-Brücke über die Spree in Treptow-Köpenick.
Mehr Straßenbahnverkehr bedeutet zugleich mehr #Elektromobilität. Aber die Prioritäten für den Netzausbau müssen allein danach bestimmt werden, wo der Busverkehr systembedingt an seine Grenzen gestoßen ist und nun durch die leistungsfähigere Straßenbahn ersetzt werden muss.
 
#VBB-Tarif und P+R
Der Verkehrsverbund und hier insbesondere der VBB-Tarif für Berlin und Brandenburg sind eine große Errungenschaft. (Im Detail gibt es allerdings noch Verbesserungsbedarf. So muss der Zwei-Stunden-Fahrschein innerhalb Berlins wieder ohne Einschränkung auf eine Fahrtrichtung gelten.)
Kein Fortschritt wäre es aber, die Berliner Tarifzone B über die Berliner Stadtgrenze hinaus zu erweitern. Wer in das Umland zieht (oder dort wohnt) und seine Steuern in Brandenburg zahlt, muss auch mehr für die Fahrt nach Berlin zahlen, als diejenigen, die den ÖPNV in Berlin mit ihren Steuergeldern subventionieren. Das gilt natürlich umgekehrt auch für Fahrten der Berliner in das Umland. Außerdem würde sich Brandenburg unendlich viele Streitigkeiten einhandeln, bis zu welcher Kommune denn nun der Tarif Berlin B ausgeweitet werden soll. Im Übrigen ist eine Tarifgrenze auf der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg einfach zu verstehen und zu merken.
Das Problem zugeparkter Bahnhöfe am Berliner Stadtrand – aktueller Anlass für die Forderung nach Ausweitung der Tarifzone B – muss statt mit Tarifveränderungen mit konsequenter Parkraumbewirtschaftung gelöst werden. Es kann keinen Anspruch der Autofahrer geben, an den Bahnhöfen kostenlos zu parken. Deshalb ist es auch richtig, dass in Berlin freie Grundstücke im Umfeld von Bahnhöfen nicht mit P+R-Plätzen bebaut werden, sondern mit Wohn- oder Bürohäusern. Das bringt dem öffentlichen Verkehr sehr viel mehr zusätzliche Fahrgäste.
Ausgebaut werden sollen stattdessen der Zubringerverkehr zu Bahnhöfen und das Angebot an Fahrradabstellplätzen – in Berlin ebenso wie in Brandenburg.
 
Fazit
Bei der Überwindung der Mauer zwischen West- und Ost-Berlin wurde für die Fahrgäste schon viel erreicht. Markante Defizite gibt es aber beim Ausbau der Straßenbahn über die einstige Grenze hinweg.
Bei der Überwindung der Mauer zwischen West-Berlin und Brandenburg wurde auch schon viel erreicht, doch zu viele Bahn- und S-Bahn-Strecken sind erst teilweise oder noch gar nicht wieder aufgebaut. Für die Wiederherstellung der Straßenverbindungen wurde seit 1989 sehr viel mehr getan als für die Schienenstrecken. Der wachsende Ballungsraum Berlin braucht jedoch mehr Bahnangebote. Deshalb darf keine Bahntrasse aufgegeben werden, müssen die vorhandenen schnell ertüchtigt werden (z.B. durch zweite Gleise für die S-Bahn) und muss auf allen Regionalzug- und S-Bahn-Strecken das Verkehrsangebot schnellstmöglich ausgebaut werden: mehr Züge, längere Züge und längere Betriebszeiten.
 
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender
 
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Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
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Telefon (030) 78 70 55 11 – Telefax (030) 78 70 55 10