Wann konkret beabsichtigt der Senat die #Vergabeentscheidung zur Ausschreibung von Verkehrsleistungen der Berliner #S-Bahn (Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn) zu veröffentlichen?
Frage 2:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. eines #Nachprüfungsantrag des unterlegenen Bieters vor?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zum Stand der #Ausschreibung teilt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit: Die Länder Berlin und Brandenburg hatten den am Verfahren beteiligten Bietern am 29. August mitgeteilt, wer in dem langjährigen Verfahren nunmehr im Ergebnis der Wertung den Zuschlag erhalten soll. Am 8. September ist ein #Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters gestellt worden. Die zuständige #Vergabekammer Berlin hat die Länder gestern über diesen Antrag informiert. Die Länder dürfen jetzt den Zuschlag vor der Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der #Beschwerdefrist gegen die Entscheidung der Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB nicht erteilen. Die auf den 11.09.2025 festgesetzte Bindefrist der Angebote wird mit Zustimmung der Bieter verlängert.
Im laufenden Vergabeverfahren wurde heute ein weiterer Meilenstein erreicht – die Bieter sind zur Abgabe verbindlicher Angebote aufgefordert worden.
Das #Vergabeverfahren für die beiden #S-Bahn-Teilnetze #Stadtbahn und #Nord-Süd ist – nach #Teilnahmewettbewerb und der Phase erster Verhandlungen über noch unverbindliche Angebote – in seine finale Phase getreten. Am heutigen Tag wurden die Bieterinnen und Bieter zur Abgabe der verbindlichen #Angebote aufgefordert. Dazu wurden ihnen das Gros der überarbeiteten #Vergabeunterlagen auf der #Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Ergänzende Anlagen werden Mitte Dezember hochgeladen. Für die Einreichung der verbindlichen Angebote haben die Bieterinnen und Bieter acht Monate Zeit. Die #Zuschlagsentscheidung soll Anfang 2024 erfolgen.