Infrastruktur: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg II Wo befinden wir uns in Zeiten von Corona?, aus Senat

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Frage 1:
Zum #Korridor : Berlin-Spandau – #Nauen
a.) Wie ist der aktuelle #Projektstatus ?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen Sachstand bzgl. der Untersuchungen zusätzlicher Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und
Überwerfungsbauwerken am Fernbahnhof Spandau gibt es?
e.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung der
neuen S-Bahn-Verbindung Nauener Straße und Falkenseer Chaussee?
Antwort zu 1:
a.) Mit der Unterzeichnung der #Finanzierungvereinbarung im August 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach #HOAI#Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure) überführt. Die Planungsleistungen zur Vorplanung sind ausgeschrieben.
b.) Es ist darauf hinzuweisen, dass sich Planungsprozesse in unterschiedlichen Stufen
bis zum Ende einer Bauausführung abbilden. Jedoch wird mit den ersten Planungsphasen
bis einschließlich Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
die Voraussetzung hergestellt, in eine Bauausführung nebst erforderlichen
Ausführungsplanungen zu starten. Der Beginn der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
nach HOAI) für das Projekt Berlin-Spandau – Nauen ist momentan für das dritte Quartal
2023 vorgesehen. Das Ende der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
wird mit Abschluss des Planrechtsverfahrens für Ende 2029 anvisiert.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen.
d.) Fahrplantechnologische Untersuchungen zur Erweiterung des Fernbahnhofs BerlinSpandau sind abgeschlossen. Im Ergebnis sind unter anderem zwei zusätzliche
Bahnsteigkanten für den Fern- und Regionalverkehr zur Erhöhung der Zugkapazitäten
vorgesehen. Die ebenfalls vorgesehene Erweiterung um zwei Überwerfungsbauwerke
Spandau-West und Spandau-Ost soll das parallele Führen von Zügen aus Richtung
Stadtbahn bzw. Nord-Süd-Tunnel in Richtung Hamburg bzw. Hannover sowie umgekehrt
weitestgehend unabhängig voneinander ermöglichen. Außerdem ist die Ergänzung des
Fernbahnhofs Berlin-Spandau um diverse Weichenverbindungen vorgesehen, um
hierdurch die Betriebsflexibilität und Kapazität des Bahnhofs zu erhöhen.
e.) Gegenwärtig finden Verhandlungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG als
Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der
Vorplanung (Leistungsphase 2) statt. Nach gegenwärtiger Zeitplanung sollen die
Verhandlungen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Aufnahme der
Planungsleistungen ist für Ende 2021/Anfang 2022 zu erwarten.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express/ #Velten
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen/Velten“ und „Velten/Neuruppin“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Welche Erkenntnisse wurden aus der Verkehrssimulation (#Bahnübergang #Gorkistraße) gezogen?
Antwort zu 2:
a.) Die Planungen befinden sich im Abschnitt Berlin #Gesundbrunnen bis Velten vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI). Im Abschnitt Velten
bis Neuruppin ist die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) abgeschlossen und es
wurde die weitere Planung (Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI) ausgeschrieben.
b.) Für die Teilabschnitte zwischen Berlin Gesundbrunnen bis Velten wurde mit der
Erstellung von Finanzierungsvereinbarungen für die Vorplanungen (Leistungsphase 2)
begonnen. Die Vor- und Entwurfsplanung für die Direkteinbindung des #RE6 nach BerlinGesundbrunnen soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2026 finalisiert werden.
Für den Teilabschnitt Velten bis Neuruppin wurde die Finanzierungsvereinbarung für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3-4) im Dezember 2020 zwischen
dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn unterzeichnet. Die Fertigstellung dieser
Leistungsphasen wird unter Berücksichtigung der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen bis Mitte der 2020er Jahre angestrebt.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die für den Projektabschnitt Gesundbrunnen bis Velten
aktuell keine verbindlichen Festlegungen für Umsetzungstermine zulassen. Der Abschnitt
Velten bis Neuruppin ist planerisch bereits weit fortgeschritten, sodass hier aktuell von
einem Realisierungsbeginn ab 2023 ausgegangen und eine Inbetriebnahme für Mitte der
20er Jahre angestrebt wird. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
d.) Die #Eisenbahnkreuzung im Bereich des bestehenden Bahnübergangs (BÜ)
Gorkistraße hat im Rahmen der Planungen zur Einbindung des Prignitz-Expresses über
die #Kremmener Bahn bis nach Berlin-Gesundbrunnen eine hohe Bedeutung. Hier treffen
Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn und zukünftiger Regionalverkehr) und die
Verkehrsträger der Straße (Busverkehr, Rad- und Fußverkehr, MIV- Motorisierter
Individualverkehr und Einsatzverkehre wie Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr)
aufeinander. Mit der vorgesehenen Verdichtung des Zugangebotes würden die
Schließzeiten des BÜ so weit ausgeweitet, dass insbesondere die verkehrssichere
Kreuzungsmöglichkeit für alle beteiligten Verkehrsträger sowie die Sicherung und
Fahrbarkeit der bestellten Verkehrsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr nicht
mehr gewährleistet werden könnte. Im Ergebnis werden die i2030-Projektpartner die
weiteren Planungen unter der Prämisse fortsetzen, dass der bestehende BÜ mit einer
niveaufreien Lösung ersetzt wird.
Frage 3:
Zum Korridor: #Nordbahn / #Heidekrautbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen / #Wilhelmsruh (Nordbahn)“ und
„Heidekrautbahn“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. eines neuen Gleislayouts für den Bahnhof Birkenwerder mit separaten
Bahnsteig für die RB20?
Antwort zu 3
a.) Der Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI).
Im Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ steht der Abschluss der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung bevor (Leistungsphase 3 und 4).
b.) Die Erarbeitung der Finanzierungvereinbarung für die Vorplanung (Leistungsphase 2)
im Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem Abschluss.
Die Zeichnung wird bis zum Sommer 2021 angestrebt. Die Erlangung des Planrechts soll
nach derzeitigem Stand Ende 2026 abgeschlossen werden.
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Die Finanzierungvereinbarung für die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) im
Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ wird aktuell verhandelt. Die Zeichnung wird
ebenfalls bis zum Sommer 2021 angestrebt. Auf dem Abschnitt „Stammstrecke
Heidekrautbahn“ ist das Ende der Gesamtplanung bis einschließlich Erlangung des
Planrechts für Anfang 2022 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann für den Abschnitt
„Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ nur der unverbindliche Ausblick für den
Realisierungsbeginn im Jahr 2027 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2030 genannt
werden.
Die Planungen im Abschnitt „#Stammstrecke Heidekrautbahn“ sind weit fortgeschritten. Mit
dem Spatenstich an der Station Berlin-Wilhelmsruh Ende 2020 startete die Realisierung
der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn. Hier streben die
Projektpartner derzeit eine Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel Ende des Jahres 2024
an. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der zeitnah gesicherten
Baufinanzierung und der Erteilung aller behördlicher Genehmigungen.
d.) Ein neues Gleislayout für den Bahnhof #Birkenwerder mit separaten Bahnsteigkanten
für den Halt der #RB20 sowie perspektivisch #RB12 und #RB32 ist Gegenstand laufender
Gespräche zwischen den Projektpartnern. Hierzu wurden verschiedene
Trassierungsstudien erarbeitet. Die abschließende Auswertung der Trassierungsstudien
als Voraussetzung für weitere Planungsschritte soll bis Ende des Jahres 2021 erfolgen.
Frage 4:
Zum Korridor: #Siemensbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Inwieweit erhält der Bahnhof #Jungfernheide eine dritte Bahnsteigkante zur Einbindung an die Ringbahn?
e.) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen der Senatsverwaltung hinsichtlich der
#Streckenverlängerung über #Gartenfeld konkret vor?
f.) Bis wann wird die Zustandsermittlung bzgl. des Baugrundes abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im Oktober 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Der Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung wird bis Mitte 2024 angestrebt und das
Ende der Genehmigungsplanung wird mit Erteilung des Planrechts Mitte 2026 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
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den Realisierungsbeginn für das Jahr 2026 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2029
genannt werden.
d.) Eine dritte Bahnsteigkante ist am Bahnhof Jungfernheide in den Planungen
vorgesehen.
e.) In der Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Siemensbahn von Gartenfeld
nach Hakenfelde wurden drei Varianten hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Derzeit
werden die Ergebnisse noch ausgewertet.
f.) Das im Rahmen der Grundlagenermittlung beauftragte Baugrundgutachten wird Mitte
2021 erwartet.
Frage 5:
Zum Korridor: Berlin – #Dresden / #Rangsdorf
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es bzgl. des zusätzlichen S-Bahnhofs #Kamenzer Damm und des
Regionalhalts #Buckower Chaussee? Inwieweit werden diese mitbetrachtet und wann ist hier mit einem
Realisierungsbeginn sowie einer Fertigstellung zu rechnen?
e.) Inwieweit wurden die #Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht?
Antwort zu 5:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im April 2020 wurde das Projekt
in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Die Vor- und Entwurfsplanung soll bis Anfang 2024 finalisiert werden. Der Abschluss
des gesamten Planungsprozesses wird nach Ende der #Genehmigungsplanung im ersten
Quartal 2024 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Die
Realisierung der #S-Bahnverlängerung hat darüber hinaus unmittelbare Auswirkungen auf
das #Fernbahnprojekt #ABS (#Ausbaustrecke) Berlin – Dresden (Notwendigkeit der östlichen
Verschwenkung der Fernbahngleise und größerer Flächenbedarf), weshalb beiden
Vorhaben eine gemeinsame Terminplanung zu Grunde liegt. Ziel ist eine gemeinsame
Inbetriebnahme von S- und Fernbahn Ende 2028.
d.) Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im Bedarfsplan zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 enthalten
und damit Planungen des Landes Berlin. Das Land Berlin verfolgt weiterhin die
Umsetzung beider Maßnahmen. Grundlage für eine mögliche Umsetzung beider Stationen
ist der Nachweis der betrieblichen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit auf der Basis
einer verlässlichen Kostenschätzung für die Errichtung der Infrastruktur. Die betriebliche
Machbarkeit des zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere
Fragestellungen z. B. Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den Fahrzeugbedarf
werden im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
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#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Mit den Ergebnissen wird Mitte des Jahres 2021 gerechnet. Der
Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm i2030 mit untersucht.
Abschließende Ergebnisse gibt es hierzu noch nicht, die Bewertungen werden fortgeführt.
e.) Die Ausschreibungsunterlagen der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für
die S-Bahn-Verlängerung von #Blankenfelde nach #Rangsdorf und dem parallelen
Fernbahnausbau inklusive dem #ESTW (#Elektronischen Stellwerk) Rangsdorf befinden sich
derzeit in Erstellung und werden in Kürze veröffentlicht.
Frage 6:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg-Berlin-Eisenhüttenstadt
a.) Wie ist der aktuelle Stand der Projektphasen/Betriebsstufen?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen/Betriebsstufen nach aktuellem Stand ein und wann ist
die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt? Welche
#Verkehrsstationen entlang der Linie RE1 im Abschnitt #Wusterwitz#Eisenhüttenstadt werden wann konkret
verlängert? Auf welchen Verkehrsstationen wird der #Bahnsteig auf 76 cm erhöht?
Antwort zu 6:
a.) Für die Maßnahmen der 1. Betriebsstufe wird derzeit die Vor- und Entwurfsplanung an
den betroffenen Stationen durchgeführt. Die Maßnahmen für die 2. Betriebsstufe wurden
mit der Zeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Dezember 2020 in die Vorplanung
überführt.
b.) Für die 1. Betriebsstufe werden die Gesamtplanungen bis Ende 2021 abgeschlossen.
Die Vor- und Entwurfsplanung für die 2. Betriebsstufe soll bis Mitte 2023 finalisiert werden.
Der Abschluss des Planungsprozesses bis einschließlich Erlangung des Planrechts wird
bis Ende 2025 anvisiert. Hierbei werden die Spielräume nach
Investitionsbeschleunigungsgesetz mit beachtet.
c.) Die Anpassungen an den Stationen im Rahmen der 1. Betriebsstufe werden im Laufe
des Jahres 2022 umgesetzt und zur Betriebsaufnahme Netz-Elbe-Spree zum
Fahrplanwechsel Ende 2022 in Betrieb genommen.
Für die 2. Betriebstufe wird aktuell von einem Realisierungsbeginn ab 2025 ausgegangen.
Der Ausbau der Stationen wird sukzessive umgesetzt und soll im Jahr 2028
abgeschlossen werden. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
Schon geplante Realisierungszeiträume sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Wenn
keine Jahreszahlen aufgeführt sind, befinden sich die Zeiträume noch in Validierung und
können daher nicht im Detail genannt werden. Für alle Stationen im Abschnitt Wusterwitz –
#Frankfurt (Oder), an denen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird eine
Bahnsteigerhöhung auf 76 cm angestrebt. An den Stationen im Abschnitt Frankfurt (Oder)

  • #Eisenhüttenstadt wird eine dem Linienkonzept des Landes Brandenburg entsprechende
    Bahnsteighöhe von 55 cm angestrebt. Die Umbaumaßnahmen werden da, wo es möglich
    ist, jedoch so ausgeführt, dass eine spätere Aufhöhung der Bahnsteige auf 76 cm möglich
    ist.
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    Folgende Bahnsteige weisen bereits heute eine ausreichende Länge für achtteilige
    Züge auf:
     Brandenburg Hauptbahnhof
     Werder (Havel)
     Potsdam Hbf
     Berlin Wannsee
     Berlin Charlottenburg
     Berlin Zoologischer Garten
     Berlin Hauptbahnhof
     Berlin Alexanderplatz
     Berlin Ostbahnhof
     Berlin Ostkreuz
     Erkner
     Fürstenwalde (Spree)
     Frankfurt(Oder)
    Bereits terminierte Umbaumaßnahmen, die Bahnsteigverlängerungen beinhalten
     Frankfurt/Oder-Rosengarten (2022/2023)
     Finkenheerd (2024)
     Wiesenau (2022)
     Eisenhüttenstadt (2020/2021)
    Kurzfristige Umbaumaßnahmen für Betriebsaufnahme Dezember 2022
     Berlin Friedrichstraße
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
    Mittelfristige Umbaumaßnahmen zur Verlängerung zum Halt 8-teiliger RE1-Züge
     Götz
     Groß Kreutz
     Potsdam Park Sanssouci
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
     Ziltendorf
    Geplanter Neubau mit ausreichender Bahnsteiglänge
     Berlin-Köpenick (Neubau)
     Fangschleuse (Neubau an neuem Standort)
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    Frage 7:
    Zum Korridor: Berlin – #Cottbus / Bahnhof #Königs Wusterhausen
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Inwieweit sind die Variantenuntersuchungen für den langfristig kompletten Umbau des Bahnhofs KW abgeschlossen? Welche konkreten Ergebnisse liegen vor?
    Antwort zu 7:
    a. und b.) Für den zweigleisigen Ausbau im Abschnitt #Lübbenau – Cottbus wird
    voraussichtlich im September 2021 mit dem Anhörungsverfahren im Rahmen des
    Maßnahmenvorbereitungsgesetzes begonnen. Das Baurecht wird in 2024 erwartet.
    Das #Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen befindet sich derzeit im Bau.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen durchläuft aktuell
    die Genehmigungsphase (Leistungsphase 4 nach HOAI).
    c.) Die Bauausführung für den Abschnitt Lübbenau – Cottbus ist für 2025 angestrebt, was
    jedoch die rechtzeitige Erlangung des Planrechts und die Sicherung der Baufinanzierung
    voraussetzt. Die Inbetriebnahme ist damit zu 2027 avisiert.
    Das Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen kann zum #Fahrplanwechsel Ende 2021
    in Betrieb genommen werden.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen wird in
    Abhängigkeit von den Sperrpausen für den Ausbau der #Dresdner Bahn aktuell ab dem
    Jahr 2023 angestrebt. Der Ausbau soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Diese
    Aussage steht jedoch unter dem Vorbehalt der noch sicherzustellenden Baufinanzierung
    und der zeitnahen Erteilung behördlicher Genehmigungen.
    d.) Ein langfristig kompletter Umbau des Bahnhofs Königs Wusterhausen ist Gegenstand
    laufender Abstimmungen. Die bisher diskutierten Varianten unterscheiden sich vor allem in
    der Art und Weise der Einbindung der S-Bahn in den Bahnhof. Die Gespräche sind noch
    nicht abgeschlossen und werden fortgesetzt. Konkrete Planungen für den langfristigen
    Umbau sind jedoch nicht Gegenstand von i2030.
    Frage 8:
    Zum Korridor: #Potsdamer Stammbahn / #S25 Süd
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche #Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Welche Ergebnisse liegen dem Senat bzgl. der Untersuchung des #VBB für ein #Bus-Konzept in der Region
    vor?
    e.) Warum hat es der Senat bis dato noch nicht vermocht, eine Entscheidung zugunsten der S-Bahn- oder der
    #Fernbahnvariante zu treffen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land Brandenburg bereits eine Entscheidung getroffen hat.
    f.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Finanzierung der Vorplanung (Potsdamer #Stammbahn )?
    g.) Inwieweit sind die Finanzierungsgespräche (S25 Süd) angelaufen und wann werden diese vsl.
    abgeschlossen sein?
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    Antwort zu 8:
    a.) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI) ist für das Teilprojekt
    Potsdamer Stammbahn in Bearbeitung und für die #S-Bahnverlängerung S25 Süd
    abgeschlossen.
    b., f. und g.) Zum Systementscheid (Regionalverkehr oder S-Bahn) und zur weiteren
    Finanzierung finden regelmäßige Gespräche zwischen den Ländern und der Deutschen
    Bahn statt. Vor dem Hintergrund des noch offenen Systementscheides kann zum
    gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Abschluss einer Gesamtplanung für die
    Stammbahn gemacht werden.
    Die Finanzierungsvereinbarung für die #Vorplanung zur S-Bahnverlängerung der S25 soll
    nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 finalisiert werden. Der Abschluss der
    Genehmigungsplanung mit erteiltem Planrecht wird für 2028 anvisiert.
    c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
    der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
    durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
    erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
    Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
    den Realisierungsbeginn für die Potsdamer Stammbahn bei der Variante S-Bahn im Jahr
    2030 und für die Inbetriebnahme Mitte bis Ende der 2030er Jahre genannt werden. Bei der
    Umsetzung der Regionalverkehrsvariante kann als Ausblick für den Realisierungsbeginn
    das Jahr 2032 und für die Inbetriebnahme Ende der 2030er Jahre genannt werden.
    Bei der S-Bahnverlängerung S25 Süd steht für den Realisierungsbeginn das Jahr 2028
    und für die Inbetriebnahme das Jahr 2032 in Aussicht.
    d.) Die sog. „TKS-Studie“ beinhaltete den Auftrag, eine Prognose der Entwicklung im
    Raum #Teltow#Kleinmachnow#Stahnsdorf durchzuführen und das Busnetz an die neu
    entstehenden Bahnhöfe anzupassen. Im August 2020 wurden die Ergebnisse vorgestellt.
    Erkenntnis ist, dass die Nachfrage mit zunehmender Taktdichte des
    Schienenverkehrsmittels steigt und somit ein 10-Minuten-Takt die höchste Nachfrage
    bringt. Das Busnetz kann unabhängig vom System des Schienenverkehrs auf die neuen
    Bahnhöfe ausgerichtet werden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, damit nach
    Inbetriebnahme der Schienenanbindungen Parallelverkehre vermieden und
    Verknüpfungen optimaler genutzt werden können.
    e.) Die Entscheidung wird einvernehmlich zwischen den i2030-Projektpartnern getroffen.
    Dafür sind eine Reihe von Entscheidungskriterien maßgeblich. Neben dem
    verkehrsraumpolitischen Entscheidungskriterium muss die Entscheidung zudem den
    volkswirtschaftlichen Aspekten im Zuge einer #Nutzen-Kosten-Untersuchung standhalten.
    Frage 9:
    Inwiefern hält der Senat eine Dekade der Planung für angemessen und wo sieht der Senat konkret die
    Möglichkeit zur #Beschleunigung? Auf welche #Beschleunigungsmöglichkeiten wird bereits heute
    zurückgegriffen?
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    Antwort zu 9:
    #i2030 ist ein umfangreiches Gesamtprojekt für den Ausbau des Schienennetzes in der
    #Haupstadtregion. Die Länder Berlin und Brandenburg verfolgen mit der Finanzierung der
    ersten Planungsphasen das Ziel, die erforderlichen Planungen zu beschleunigen und die
    Projekte damit schneller in die Umsetzung zu bringen. Je nach #Komplexität entwickeln
    sich die einzelnen Teilprojekte derzeit unterschiedlich schnell. Die Planungen werden in
    den kommenden Jahren fokussiert vorangetrieben. Vorrangig beschleunigt eine
    durchgängig gesicherte Finanzierung die Umsetzung der einzelnen Vorhaben. Aus diesem
    Grund führen die i2030-Partnerinnen/-Partner schon jetzt regelmäßige Gespräche u.a. mit
    der EU und dem Bund.
    Im Detail werden bereits gegenwärtig alle erkennbaren Beschleunigungspotenziale
    ausgenutzt. Beispielsweise werden die technischen Planungen nicht nur für die im
    Einzelnen finanziell vereinbarten Leistungsphasen, sondern optional bereits für folgende
    Leistungsphasen ausgeschrieben, um die Konsistenz der Planung sicher zu stellen und
    Zeitblöcke für das Wiederholen von Vergabevorgängen zu vermeiden. Weiterhin werden
    die technisch-rechtlichen Möglichkeiten, z. B. aus dem Investitionsbeschleunigungsgesetz
    oder dem Status der möglichen „#Wiederinbetriebnahme“ einzelner Strecken regelmäßig
    geprüft. Zudem wird das Programm i2030 von einer proaktiven #Kommunikation flankiert,
    um Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger (z. B. Politik, Verwaltungen, Träger
    öffentlicher Belange) ebenso wie die #Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess
    einzubeziehen. Hiermit ist auch das Ziel verbunden, Fehlplanungen zu vermeiden bzw.
    Iterationen in der Planungen zu minimieren.
    Frage 10:
    Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 27.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: i2030-Projekttagebuch informiert online über Planungsfortschritte, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekttagebuch

i2030-Projekttagebuch informiert online über Planungsfortschritte

  • i2030-Projekttagebuch veranschaulicht komplexe Planungsvorläufe aus unmittelbarer Sicht der Projektteams
  • Beiträge sollen Transparenz und besseres Verständnis für notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur fördern

Mit dem Projekt #i2030 bringen die Länder Berlin und Brandenburg zusammen mit der #Deutschen Bahn und dem #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) den #Schienenausbau in der gesamten Hauptstadtregion massiv voran. Um die notwendigen und langwierigen Planungsarbeiten bis zur Umsetzung der interessierten Öffentlichkeit näher zu bringen, wird jetzt das #i2030-Projekttagebuch freigeschaltet.

Bis die neuen Züge rollen und das Angebot für die zahlreichen Pendler*innen erheblich verbessert wird, laufen umfangreiche Detailplanungen in insgesamt acht definierten #Ausbaukorridoren sowie dem #S-Bahn-Maßnahmenpaket.
Auf dem Weg zum ersten Spatenstich vollziehen die Projektteams einen Marathon an einzelnen #Planungs- und #Genehmigungsschritten. Das neue #Projekttagebuch schaut hinter die Kulissen und informiert über die Vielzahl von Zwischenschritten, die bereits umgesetzt werden konnten. Hierzu kommen Fachleute von allen i2030-Partnern zu Wort.
Zu lesen gibt es schon jetzt Hintergrundberichte zum ersten i2030-Spatenstich in Berlin-Wilhelmsruh, dem Startpunkt der wieder in Betrieb gehenden Heidekrautbahn Stammstrecke, zur Förderzusage der EU für die Vorplanung im Korridor Berlin-Spandau – Nauen, zu den ersten Untersuchungsarbeiten an der Siemensbahn oder zu den laufenden Finanzierungsvereinbarungen für die kommenden Planungsschritte.

Mit diesem individuellen Einblick wollen die i2030-Partner die Öffentlichkeit einbinden, um damit mögliche Fragen schon in der frühen Planungsphase aufzugreifen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht voran mit dem Schienenausbau für die Hauptstadtregion!

Hintergrund zum Projekt i2030:

Immer mehr Menschen leben und arbeiten in Berlin und im benachbarten Brandenburg – und setzen in Sachen Mobilität auf umweltfreundliches Bahnfahren. Von der Verkehrswende hin zur Schiene profitieren Mensch und Natur. Damit das Angebot im Schienenverkehr mit dem stetig wachsenden Mobilitätsbedürfnis einer steigenden Bevölkerungszahl Schritt halten kann, muss sich auch die Schieneninfrastruktur in Berlin und Brandenburg weiterentwickeln.

Genau dazu kommen die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) im Projekt i2030 zusammen. Gemeinsam planen wir den Ausbau der Schieneninfrastruktur der kommenden Jahre in unserer Region. Das Ziel: mehr und bessere Schienenverbindungen für die Menschen, die hier leben.

Im Projekt i2030 wurden mehrere #Teilprojekte im Bahnnetz der Hauptstadtregion definiert, in denen Aus- und #Neubaubedarf besteht.

Für die Fahrgäste heißt das: Schnelle Verbindungen, pünktliche Züge und mehr Platz in der Bahn.

i2030 – mehr Schiene für Berlin und Brandenburg

Mehr Informationen gibt es auf der Projektwebsite:

www.i2030.de

Bus: Der ÖPNV vernetzt verstärkt das Havelland mit der Hauptstadt, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/x37-havelland-berlin

Der #ÖPNV vernetzt verstärkt das #Havelland mit der Hauptstadt. #Buslinie #337 wird zur schnellen Expresslinie #X37

Ab 11. April wird das Angebot auf der Buslinie zwischen #Falkensee Bahnhof und Berlin in einer ersten Stufe verbessert. Die bestehende Buslinie 337 fährt künftig als X37 schneller, häufiger und verstärkt auch in den Abendstunden.

Der Landkreis Havelland, Berlin und der #VBB wollen gemeinsam eine Verbesserung der #Stadt-Umland Verkehre schaffen.

Ziel ist es, den Menschen im Havelland, vor allem den Pendler*innen, zeitnah und unabhängig von den langfristigen Plänen zur Umsetzung des Projektes #i2030, Alternativen zum Auto anzubieten und sie zum Umstieg auf den ÖPNV einzuladen.

Zukünftig geht es schneller voran:

Dazu wird die bisherige Linie 337 zur ExpressBus-Linie X37 aufgewertet. In Falkensee werden nach wie vor alle Haltestellen auf der bekannten Linienführung angefahren.

Ab der Stadtgrenze wird die Linie auf der Falkenseer Chaussee beschleunigt, hält aber weiterhin an den wichtigen Haltestellen:

Falkenseer Chaussee/ Stadtrandstraße,
Am Kiesteich,
Westerwaldstraße,
Falkenseer Chaussee/ Zeppelinstraße und dem
S+U Rathaus Spandau.
Die Linie wird zudem neu über die Ruhlebener Straße bis zum U-Bahnhof Ruhleben verlängert und hält unterwegs an den Haltestellen Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str. und Teltower Str.

Mit der neuen Linie wachsen Falkensee und Berlin enger zusammen. Die Fahrzeit zwischen der Stadtgrenze und dem S+U Rathaus Spandau wird sich um ca. ein Drittel (5 min) verkürzen.

Zudem wird die Linie 337 auf Berliner Gebiet weiterhin wie bisher zwischen S+U Rathaus Spandau und Falkenseer Chaussee/Zeppelinstraße über die alte Linienführung via Hohenzollernring verkehren.

Es wird öfter gefahren – Taktverdichtungen

Der bisher nur teilweise bestehende 20-Minuten-Takt wird mit der neuen X37 montags bis freitags nun durchgehend von 6:00 bis 19:00 Uhr angeboten. Samstags verkehrt die Linie von 10:00 bis 19:00 ebenfalls im 20-Minuten-Takt.

Es wird länger gefahren – zusätzliche Angebote in den Abendstunden

Der 30-Minuten-Takt wird abends um eine Stunde verlängert, dazu kommt eine Spätfahrt um 00:00 Uhr an Freitagen. Auch samstags wird der abendliche 30-Minuten-Takt bis 23:00 Uhr verlängert und eine zusätzliche Spätfahrt angeboten.

Am Sonntag besteht jetzt von 12:00 bis 22:00 Uhr ein durchgehender 30-Minunten-Takt.

Weitere Verbesserungen sind in der Abstimmung

Das Ziel ist es, möglichst zeitnah in Falkensee bis zur Haltestelle Humboldtallee einen 10-Minunten-Takt einzurichten. Zuvor müssen allerdings an der neuen Endhaltestelle noch eine Aufstellfläche und Sozialeinrichtungen für die Busfahrer*innen baulich errichtet werden.

Hierzu sind die erforderlichen, vom VBB geleiteten Abstimmungen, zwischen dem Land Berlin, dem Landkreis Havelland, der BVG und der Stadt Falkensee noch nicht abgeschlossen.

Die Aufwertung der BVG-Linie 337 steht in Zusammenhang mit der schon umgesetzten Verdichtung der Havelbus-Linie 671 von Schönwalde nach Spandau und wird durch das Land Berlin finanziert. Für die Einrichtung der neuen Endhaltestelle ist die Stadt Falkensee zuständig.

VBB: Berlin/Brandenburg: VBB schreibt Nutzen-Kosten-Untersuchungen i2030 aus

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:160400-2021:TEXT:DE:HTML&src=0

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/24222-berlin-brandenburg-vbb-schreibt-nutzen-kosten-untersuchungen-i2030-aus.html

Die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH hat im #Amtsblatt der Europäischen Union einen #Rahmenvertrag für #Nutzen-Kosten-Untersuchungen insbesondere im Rahmen des Projektes #i2030 ausgeschrieben (2021/S 063-160400).

Der Rahmenvertrag umfasst im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Infrastrukturprojekt i2030 (#NKU i2030).

Die zu erbringenden Leistungen sind:
• Weiterentwicklung oder Neuerstellung eines #Verkehrsmodells unter Berücksichtigung aktuell vorliegender Struktur- und Prognosedaten für die Länder Berlin und Brandenburg zur Bewertung von #Infrastrukturprojekten im #Schienenpersonennahverkehr (#Regionalverkehr und #S-Bahn), #Kalibrierung des Modells anhand von #Nachfragedaten,
• Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen entsprechend der jeweils aktuellen Version der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, ggf. Variantenbetrachtungen und Sensitivitätsbetrachtungen,
• Begleitung von Nutzen-Kosten-Analysen gemäß anderer Förderprogramme, wie z. B. Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder,
• Durchführung von Projektdossierverfahren,
• Erarbeitung von Vorschlägen zu neuen Möglichkeiten der Nutzenbewertung bzw. Berücksichtigung neuer Ansätze aus einer Aktualisierung der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung und ggf. Anwendung dieser im Rahmen der NKU,
• Durchführung von Folgekostenrechnungen,
• Beratung und Unterstützung der i2030-Projektpartner zu den Nutzen-Kosten-Untersuchungen und begleitenden Themen wie z. B. verkehrliche Fragestellungen, Zuschnitt von Nutzen-Kosten-Untersuchungen, Grobbewertungen, Variantenabschichtungen, Beantragung von Fördergeldern, nachträgliche Aktualisierung von bereits erstellten Nutzen-Kosten-Untersuchungen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Quelle EU-Amtsblatt

VBB: Gemeinsam mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) eine Kundenbefragung innerhalb seines Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch., aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/kundenbefragung-2020

Gemeinsam mit dem Institut für #Kultur-Markt-Forschung (#IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Kundenbefragung innerhalb seines #Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch. Die Ergebnisse stellen dem Begleitservice durchweg ein sehr gutes Zeugnis aus. Insbesondere attestiert die Umfrage dem VBB eine äußerst große Kundenzufriedenheit und bestätigt insgesamt die sehr hohe Akzeptanz und Qualität der #Dienstleistung.

Seit 2008 bietet der VBB Bus & Bahn- #Begleitservice seine personalisierte Dienstleistung im Berliner ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stadtweit an und hat seitdem insgesamt rund 200.000 Begleitungen durchgeführt. Dieses besondere Angebot ist möglich, weil beschäftigungspolitische Maßnahmen des Senats und der Arbeitsagenturen mit der die dauerhafte Finanzierung der erforderlichen Organisations- und Forbildungsstrukturen durch das Land Berlin als ÖPNV-Aufgabenträger Hand in Hand gehen. Die 74 Mitarbeiterinnen, die im 2-Schichtsystem von 7:00 – 22:00 Uhr täglich Mobilitätsunterstützung leisten, haben im Jahr 2020 fast 18.000 Menschen zu Ärzten, Ämtern, Erledigungen und zuletzt auch zum Impfen begleitet. Die neueste Befragung zeigt, dass die Kundinnen sehr zufrieden mit dem Begleitservice sind und wünschen sich sogar dessen Ausbau. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hat sich mittlerweile zu einem festen Angebot zur Sicherung der Teilhabe in Berlin entwickelt.

Eine mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) durchgeführte Kundenbefragung für 2020 bestätigt vor allem eine sehr große Akzeptanz und Qualität der Dienstleistung. Insgesamt liegt die Kundenzufriedenheit in der Gesamtbewertung bei 1,33 (Skala 1-6). Die hohe, konstante Zufriedenheit ist auch bei Einzelaspekten wie Freundlichkeit der Telefonistinnen ( 1,21), Pünktlichkeit der Begleiterinnen ( 1,24), telefonischer Erreichbarkeit des Begleitservice (1,32) oder Zeiten der Begleitung ( 1,46) sichtbar. Auch die Online-Erreichbarkeit oder die Auswahl der Routen erhalten mindestens 85% sehr gute und gute Bewertungen. 86% geben die Bestnote in Bezug auf eine insgesamt gute und sichere Begleitung. Knapp die Hälfte der Kund*innen nutzt den Begleitservice seit mindestens drei Jahren, rund ein Drittel ist erst seit Kurzem oder bis zu einem Jahr dabei.

In den Befragungsergebnissen sind auch die ersten Erfahrungen der VBB-Kund*innen mit dem zusätzlich entwickelten Angebot des Erledigungsservice enthalten. Damit wurde zeitnah und schnell auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert und in Zeiten des Lockdowns ein Zeichen der Hilfestellung für mobilitätseingeschränkte Menschen mit einer zusätzlichen Dienstleistung gesetzt.

Flexibel, niedrigschwellig und selbstbestimmt – der Begleitservice bestätigt sein Konzept auch in der Corona-Pandemie

Das neue, zusätzliche Angebot ermöglicht den Kundinnen, die zum großen Teil zur Hauptrisikogruppe gehören, bei Bedarf zu Hause zu bleiben und notwendige Erledigungen an den Begleitservice zu übertragen.Das zeigt, dass das an den Bedürfnissen der Nutzerinnen angepasste Konzept auch, und insbesondere in Zeiten der Pandemie den Erfordernissen entspricht.

Fazit: Die Kund*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices empfinden sich nicht als Bittstellende von Hilfeleistungen, sondern als vollumfänglich Teilhabende mit einer selbstgewählten, angemessenen Unterstützung, die vom VBB in hoher Qualität flächendeckend umgesetzt wird.

Mehr als ein Begleitservice – großartiger Nebeneffekt

Möglich wurde dieser Erfolg durch ein gelebtes Dienstleistungskonzept dass auf einer umfangreichen Qualifizierung der Mitarbeiteinnen aufbaut und indem die Hilfe nicht vorgegeben wird, sondern entsprechend den differenzierten Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Menschen immer wieder individuell verhandelt wird. Ein weiterer Punkt ist in der Gesamtschau der einzelnen Zufriedenheitsbewertungen bemerkenswert: 80% der Begleiterinnen und sonstigen Teammitglieder haben hier eine neue berufliche Perspektive gefunden und ein Teil wird über das Berliner Programm Solidarisches Grundeinkommen finanziert. Das große Engagement und die hohe Leistung der Mitarbeitenden ist angesichts dieser sehr guten Bewertungen eine weitere Erfolgsgeschichte sozialer Inklusion.

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: „Mobilität und Teilhabe ist ein Grundrecht für alle. Es freut mich sehr, dass unser Begleitservice durchweg top benotet wird und die Qualität, besonders auch die menschliche, sich in der hohen Kundenzufriedenheit niederschlägt. Die Weiterentwicklung dieser Dienstleistung mit Erledigungsservice und nun auch die Impfbegleitung zeigt, wie schnell und flexibel wir auf veränderte Lebenssituationen unserer Fahrgäste reagieren können. Der Dank gilt in höchstem Maße dem Begleitpersonal, das sich täglich uneigennützig für mobilitätseingeschränkte Menschen einsetzt.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Der Begleitservice des VBB bietet – gerade in Zeiten der Pandemie – eine sehr wichtige Dienstleistung für Fahrgäste. Er bringt Hilfe und Unterstützung und ermöglicht damit eine selbstbestimmte Mobilität von Menschen, die sich mit dieser Unterstützung besser oder überhaupt erst auf den Weg machen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und, ganz konkret, Bewegungsfreiheit. Dies spiegelt sich in der hervorragenden Bewertung durch die Fahrgäste wider. Mein Dank geht daher insbesondere an das Begleitpersonal, das diesen Service so kundenfreundlich gewährleistet.“

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales:
„Beim VBB-Begleitservice handelt es sich um ein bewährtes Modell mit vielen Vorteilen. Zum einen ermöglicht der Begleitservice mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben. Zum anderen führen diese Begleitungen überwiegend ehemals langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner durch. Ein Großteil von ihnen hat im Rahmen des Berliner Jobprogramms Solidarisches Grundeinkommen (SGE) einen sicheren Arbeitsplatz erhalten. Die Beschäftigten durchlaufen eine hochwertige Qualifizierung. Sie werden befähigt, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen und ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dies macht unsere Stadt sozialer und eröffnet benachteiligten Personengruppen echte Perspektiven! Besonders freue ich mich, dass die Anzahl der Begleiterinnen und Begleiter durch die Beschäftigten im Solidarischen Grundeinkommen noch einmal erhöht werden konnte.“

HINTERGRUND:
VBB Bus & Bahn-Begleitservice sichert Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Aktuell leben in Berlin 721.000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin wird diese Altersgruppe in den kommenden Jahren anwachsen. Damit wird auch der Anteil von Menschen größer, die Unterstützung benötigen, um ihr Recht auf eine selbstbestimmte Mobilität in Berlin wahrzunehmen. 77,1% der Kundinnen des VBB-Begleitservices sind 60 Jahre und älter, mit einem Anteil der über 80-Jährigen von 36,8%. Die häufigsten Einschränkungen sind: geheingeschränkt (50,3%), Nutzung von Rollator oder Gehhilfe (42,9%), Unsicherheitsgefühl/Orientierungslosigkeit (28,4%), Blindheit (23,9%), seheingeschränkt (23,7%), Rollstuhlnutzung (23,2%) und Hörschädigungen (18,2%). Das Angebot ermöglicht den Kundinnen Aktivitäten für vielfältige Lebensbereiche in unserer Stadt. Für drei Viertel der Befragten ist mit Abstand die Sicherstellung der eigenen medizinischen Versorgung am wichtigsten, gefolgt von privaten Besuchen, allgemeiner Lebensführung und Behördengängen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. Das für die Kundinnen und Kunden kostenlose Angebot wird finanziert durch das Teilhabechancengesetz ergänzende Landesförderungen der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und Sen UVK.

https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice
https://www.vbb.de/fahrplan/aktuelles/der-vbb-bus-bahn-begleitservice-hilft-in-berlin

Tarife: Erfindet die S-Bahn Berlin GmbH ihre Schwarzfahrer?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren
#Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden
erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 1:
Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies
sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der
Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die
Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu
verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
(#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen,
persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch
ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu
vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann.
Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren
2
Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg
über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder
auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das
Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen
bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn
Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin.
Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit
seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für
einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund
eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist.
Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort
möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und
nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung
nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht
gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom
Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der
Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen
Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass
das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert
werden konnte.
Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert
oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle
gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung
eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist
nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das
Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des
Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei
der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt.
Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen
bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis
einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das
weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden
sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben.
Frage 2:
Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte
Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen
Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische
Fahrkarten.“
3
Frage 3:
Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den
geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt?
Antwort zu 3:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren
Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer
behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er
innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt,
das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu
prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist.
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im
Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und
stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen
technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist
anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein
gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen
Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden
Unternehmen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen
nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine
Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation
der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht
gesperrt ist.
Frage 4:
Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen
diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des
bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen?
Antwort zu 4:
Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund
festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen
werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war.
Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete
Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall.
4
Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang
des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine
kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine
besprochen.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen
Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im
Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines
technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu
kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard
nicht fristgerecht nachgekommen wurde.
Frage 5:
Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der
S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“?
Antwort zu 5:
Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen
ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt
dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung
eines technisch defekten EFS, benannt wird.
Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber
informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu
einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste
Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass
zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS
nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch
Nichttätigwerden – anerkennt.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + Mobilität: VBB-Umfrage: Unsicherheitsgefühl im ÖPNV weiter hoch Viele Verbraucher steigen in der Corona-Krise laut einer Umfrage nach wie vor ungern in Bus und Bahn., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6479474-4357821-vbbumfrageunsicherheitsgefuehl-im-oepnvw.html

Fast zwei Drittel der Befragten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg fühlen sich demnach im #Öffentlichen Nahverkehr (#ÖPNV) unwohler oder sogar deutlich unwohler als vor der #Corona-Krise, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am Donnerstag (18. März 2021) mitteilte. Für die Untersuchung befragte der Verband gemeinsam mit dem Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) vom 25. November bis 6. Dezember rund 1000 Menschen in Berlin sowie 500 weitere in Brandenburg.
#Maskenkontrollen sind erwünscht
Jeweils mehr als die Hälfte der Befragten gab dabei an, den ÖPNV nach Möglichkeit zu meiden. Noch mehr fühlen sich zudem gestört, wenn Mitreisende in Bussen und Bahnen ihre #Maske nicht richtig tragen. Dieser Aussage stimmten jeweils rund 70 Prozent der Befragten zu. «Konsequente Kontrollen sind den Menschen deshalb ein Anliegen», sagte VBB-Chefin Susanne #Henckel. Es habe bereits mehrere Aktionstage mit verstärkten Maskenkontrollen in den …

Tarife: Her mit dem 399-Euro-Ticket! IGEB-Pressedienst vom 18.3.2021 Fahrgastverband IGEB fordert für Berlin einfaches und günstiges Jahresticket für alle, aus IGEB

#Fahrgastverband #IGEB fordert für Berlin einfaches und günstiges Jahresticket für alle

Der #VBB und die Verkehrsunternehmen planen #Tarifangebote für Menschen, die verstärkt im #Homeoffice arbeiten. Schon die veröffentlichten Überlegungen (Berliner Zeitung vom 15. März) sind von einer großen Komplexität und eher abschreckend für Fahrgäste, die nur gelegentlich ins Büro fahren oder Bus und Bahn häufig als Kurzstrecke nutzen.

Die Ideen sind eine Art Glücksspiel. Man schließt eine Wette darüber ab, wie viele Tage man in den nächsten zwei Monaten die #öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wird. Diese Fragen stellen sich bei einem Abonnement nicht.
Daher hat der Berliner Fahrgastverband IGEB bei den Wiener Linien nachgefragt, ob es in Wien Kündigungen von Jahreskarten durch vermehrtes Homeoffice gab. Fehlanzeige, es gab keine signifikanten Kündigungen von Jahreskarten. Bekanntermaßen ist das Wiener Modell bestechend einfach und preiswert. 365 € für die Jahreskarte – egal, wie oft die Öffentlichen genutzt werden.

Und genau das kann auch eine Lösung für Berlin sein: Eine einfache und günstige Jahreskarte, die sich jede Berlinerin und jeder Berliner in die Tasche steckt, ohne lange nachzurechnen, aber ohne Kaufzwang. Daher fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB ein vergleichbares Jahresticket für die Berliner Fahrgäste. Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller hatte in der Vergangenheit ein solches Modell ins Gespräch gebracht.

Dieses Modell nutzt auch Menschen in systemrelevanten Berufen, die häufig im Niedriglohnsektor arbeiten, und es ist auch tragfähig für die Zeit nach der Pandemie.
Daher schlägt der Berliner Fahrgastverband IGEB ein 399-Euro-Ticket pro Jahr für Berlin AB vor (Berlin ist größer als Wien). Ähnlich groß ist in beiden Städten aber die Herausforderung durch den #Klimawandel – auch während und nach der Corona-Pandemie. Bahn- und Busfahren sind ein Beitrag zum Klimaschutz.

Christfried #Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens #Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

Schöne Grüße
Berliner Fahrgastverband IGEB e.V.
S-Bahnhof Lichtenberg, Empfangsgebäude, Untergeschoss
Weitlingstraße 22, 10317 Berlin, Deutschland
Telefon (030) 78 70 55 11 – Telefax (030) 78 70 55 10
igeb@igeb.org – www.igeb.org

Tarife: Förderung von Firmentickets, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Mit den steuerlichen und tariflichen Regelungen gibt es die Voraussetzungen, mehr Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ein Angebot für ein vom Arbeitgeber bezuschusstes #Jobticket zu machen und so
auf den öffentlichen #Personennahverkehr zu verlagern. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat
dementsprechend ein sogenanntes #Firmenticket aufgelegt und bietet dabei gestaffelte Rabatte an, die
die finanzielle Attraktivität des Angebots noch erhöhen.
Der öffentliche Dienst Berlins und die landeseigenen Unternehmen sollten die Möglichkeit bieten, ein
gefördertes Firmenticket zu erwerben.
Das gilt gerade, weil die in Berlin ansässige Bundesverwaltung bereits erste Förderangebote an seine
Beschäftigten veröffentlicht hat.

  1. Welche Einschätzung hat der Senat, was die Verlagerungspotenziale durch Firmentickets zum
    #ÖPNV in Berlin insgesamt betrifft? Welche Potenziale bestehen gerade in Bezug auf die Senatsverwaltung und die landeseigenen Betriebe?
    Zu 1.: Das zum 1. September 2019 eingeführte Firmenticket bietet einerseits Arbeitgebern ein attraktives und günstiges Instrument zur Gewinnung und Bindung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem vergleichsweise geringen, steuerfreien Zuschuss neben dem Arbeitsentgelt. Andererseits profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch von einer jederzeitigen Mobilität in ganz Berlin für unter 50
    Euro/Monat oder weniger, abhängig vom Zuschuss des Arbeitgebers. Der Senat
    2/4
    schätzt das Firmenticket daher als sehr geeignetes Instrument ein, um zusätzliche
    Kundenkreise für den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) zu erschließen. Grundsätzlich ist das neue Firmenticket ein attraktives Angebot für rund 1,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Berlin und rund 830.000 in Brandenburg. Dazu zählen auch rund 115.000 Landesbedienstete, für die seit 1. November 2020 das Land
    Berlin die Kosten des Firmentickets im Rahmen der Hauptstadtzulage übernimmt, sowie rund 33.000 Beschäftigte der Berliner Landesgesellschaften, die einen Zuschuss
    ihrer Arbeitgeber zum Firmenticket in Anspruch nehmen können.
    Die Resonanz bei Arbeitgebern und Verbänden war durchweg positiv und die Entwicklung der Firmenticketzahlen bestätigt die hohen Erwartungen. Bevor mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Firmenticketverträge geschlossen werden können, ist der
    Abschluss einer Firmenticketvereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Erfahrungsgemäß dauert dieser Vorlauf einige Wochen. Trotzdem und obwohl nur in begrenztem Rahmen für das neue Firmenticket geworben wurde, haben sich die Zahlen
    der Firmenticketverträge im Januar und Februar 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
    rund 50% erhöht. Durch die Corona-Pandemie ab März 2020 gab es – wie bei anderen
    Tarifprodukten auch – einen deutlichen Einbruch. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass das Firmenticket zu Beginn der Pandemie am Anfang einer positiven
    Entwicklung stand und das Potenzial hat, die Zahl der ausgegebenen Firmentickets
    noch deutlich zu steigern.
  2. Welche aktuellen Aktivitäten gibt es, um den Beschäftigten der Senatsverwaltung ein Angebot für
    ein gefördertes Firmenticket zu unterbreiten?
    Zu 2.: Seit dem 1. September 2019 konnten die Senatsverwaltungen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
    (VBB-Firmenticket) in Höhe von 15 Euro zahlen. Seit dem 1. November 2020 gibt es
    den Zuschuss als Bestandteil der Hauptstadtzulage.
    Einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu einem VBB-Firmenticket für den
    Tarifbereich Berlin AB haben beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden. Das
    gilt in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes Berlin.
    Nicht für die Hauptstadtzulage berechtigte beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen
    der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Eingruppierungen
    oberhalb der Entgeltgruppe E 13 erhalten gemäß § 74 b BBesG BE einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Euro, der zum Bezug des VBB-Firmentickets berechtigt.
    Voraussetzung für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist jeweils der Abschluss
    eines Abonnements für ein VBB-Firmenticket.
  3. Sollte es nach Auffassung des Senats eine einheitliche Regelung für den öffentlichen Dienst geben
    oder wünscht er individuelle Rahmenvereinbarungen der einzelnen Senatsverwaltungen? Wenn es
    Individualregelungen geben soll, warum?
    Zu 3.: Bereits vor Einführung des Firmentickets mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gab es ein rabattiertes VBB-Firmenticket. Der Abschluss der Verträge mit den
    Verkehrsunternehmen oblag jeweils den Dienststellen des Landes Berlin. Die bestehenden Verträge mussten daher in der Mehrzahl der Fälle lediglich auf das Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss umgestellt werden, nachdem das Land
    Berlin seinen Beschäftigten ab 1. September 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe
    von zunächst 15 Euro zugesagt hatte. Da die notwendigen Vertragsbestandteile für
    3/4
    einen VBB-Firmenticketvertrag im gemeinsamen Tarif der im #Verkehrsverbund BerlinBrandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (#VBB-Tarif) festgelegt sind,
    sind einheitliche Regelungen für den öffentlichen Dienst gegeben.
  4. Gibt es Überlegungen für diffenzierende Detailregelungen, z.B. für Radfahrerinnen und Radfahrer,
    Menschen mit Schwerbehinderung oder auch nach Pendlerentfernungen?
    Zu 4.: Die Bedingungen für das VBB-Firmenticket sind im Anhang III zum VBB-Tarif
    festgeschrieben. Danach sind keine differenzierenden Detailregelungen in den genannten Fällen vorgesehen.
  5. Welche Förderhöhe gilt bei den Senatsverwaltungen und landeseigenen Unternehmen derzeit?
  6. Gibt es darüber hinausgehende Überlegungen zur Förderhöhe?
    Zu 5. und 6.: Beamtete Dienstkräfte, die von § 74 a Bundesbesoldungsgesetz in der
    Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) erfasst werden, sowie Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer des unmittelbaren Landesdienstes in analoger Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zum VBB-Firmenticket in Höhe von 52,67 Euro bzw. 55,42 Euro monatlich, je nachdem, ob sie ihr Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Zahlweise abgeschlossen haben. Die Beträge
    entsprechen jeweils dem wirtschaftlichen Gegenwert eines VBB-Firmentickets für den
    Tarifbereich Berlin AB.
    Der Arbeitgeberzuschuss zu den Kosten eines VBB-Firmentickets gemäß
    § 74 b BBesG BE in Höhe von 15 Euro monatlich bietet auch den beamteten Dienstkräften mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb A 13 bzw. in analoger
    Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Eingruppierungen oberhalb der Entgeltgruppe E 13 einen Anreiz zum
    Umstieg von der privaten Pkw-Nutzung auf öffentliche Verkehrsmittel.
    Über die derzeitige Zuschusshöhe hinausgehende Überlegungen gibt es nicht.
    Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen gewähren folgende Landesunternehmen einen Zuschuss zum Firmenticket:
    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
    15 Euro/Monat
    Berliner Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) Anstalt
    des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat (Beschäftigte);
    365 Euro/Jahr (Auszubildende)
    Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
    5% Rabatt, keine Zuzahlung
    Berliner #Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (#BWB)
    10 Euro/Monat; bei regelmäßigem
    Einsatz an wechselnden Standorten vollständige Übernahme
    #Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH 15 Euro/Monat
    #BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 40 Euro/Monat
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    Unternehmen Höhe der Förderung bzw. Bezuschussung
    #degewo Aktiengesellschaft 30 Euro/Monat bzw. 40 Euro/Monat
    Deutsche #Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Friedrichstadt-Palast Betriebsgesellschaft mit
    beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen
    Rechts
    15 Euro/Monat
    #IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
    15 Euro/Monat
    #Messe Berlin GmbH 30 Euro/Monat
    #Tegel Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    15 Euro/Monat
    #Tempelhof Projekt GmbH 20 Euro/Monat
  7. Welche haushalterischen Auswirkungen gibt es derzeit und welche erwartet der Senat?
    Zu 7.: Für die Hauptstadtzulage werden jährliche Kosten in Höhe von 243,2 Mio. Euro
    veranschlagt. In diesem Betrag sind die Arbeitgeberzuschüsse des Landes Berlin für
    das VBB-Firmenticket enthalten.
  8. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch die landeseigenen Unternehmen beteiligen und ihren
    zahlreichen Beschäftigten geförderte Firmentickets anbieten?
    Zu 8.: Der Senat wirkt seit der Einführung des Firmentickets des Verkehrsverbundes
    Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) im Jahre 2019 in seiner Funktion als Gesellschafter
    darauf hin, dass auch die Berliner Landesunternehmen, d.h. die Unternehmen und
    Gesellschaften privaten Rechts mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin und
    die wirtschaftlich bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts, ihren Beschäftigten
    jeweils die Vorzüge des VBB-Firmentickets zukommen lassen.
    Berlin, den 16.03.2021
    In Vertretung
    Fréderic Verrycken
    Senatsverwaltung für Finanzen

Regionalverkehr + S-Bahn: S-Bahn kommt nach Falkensee: Keine Regionalbahnanbindung zum Hallenbad möglich?, aus Falkensee.aktuell

Im September 2020 wurde das „Projekt #i2030“ auch in #Falkensee vorgestellt. Ziel ist es, die Bahnverbindungen im Land deutlich zu verbessern und die „#Verkehrswende hin zur Schiene“ einzuläuten. Beim Ausbau der Schiene zwischen #Spandau und dem Bahnhof #Finkenkrug steht Großes auf der Agenda: Die Züge sollen bis 2030 auf gleich sechs Gleisen durch Falkensee rollen. Falkensee befürchtet nun, dass dieser Ausbau mehr Nach- als Vorteile mit sich bringt.

Die Falkenseer können sich das noch nicht so richtig vorstellen: Da kommt ein ganz dickes Ding auf sie und ihre Stadt zu.
Das „Projekt i2030“ bringt die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammen an einen Tisch. Sie arbeiten gemeinsam an einem kleinen Baustein zum Ausbau des transeuropäischen Kernnetzes, das für einen starken EU-Binnenmarkt wachsen soll. Ziel ist es im Lokalen, das Angebot auf der Schiene zwischen Spandau und Falkensee auszubauen. Noch rollt der #Schienenverkehr hier nur auf zwei Gleisen. Bis 2030 sollen die Züge auf sechs Gleisen unterwegs sein.

Zwei Gleise wären dann allein dem #Fernverkehr zuzuordnen. Schnelle ICE-Züge würden mit Maximalgeschwindigkeit und ohne Zwischenstopp durch die Gartenstadt rasen. Ab 2022 soll jede halbe Stunde ein Fernzug zwischen Berlin und Hamburg rollen. Der „#Deutschlandtakt“ soll die 30 größten deutschen Städte noch besser über die Bahn miteinander verbinden. Bewegen sich diese Züge auf einem eigenen Gleis, können sie komplett unabhängig …