Bahnhöfe: Warum dauern die Instandsetzungsarbeiten an einer Treppe der U-Bahnstation, Osloer Straße drei Jahre?, aus Senat

22.11.2022

Frage 1:
Die #Treppenanlage Richtung #Heinz-Galinski-Straße der -Bahnstation #Osloer Straße wird instandgesetzt. Laut der ursprünglichen Ankündigung sollten die Arbeiten vom 04.01.2021 bis 30.06.2022 dauern. Mittlerweile wird auf dem #Bauschild das Ende auf den 22.12.2023 terminiert. Aktuell finden augenscheinlich keine Arbeiten statt. Welche einzelnen #Instandsetzungsmaßnahmen sind an der Treppenanlage geplant?
a. Welche Maßnahmen wurden jeweils wann umgesetzt? (bitte für jede Maßnahme den Zeitraum angeben)
b. Welche Auftragnehmer waren von wann bis wann mit welchen Teilarbeiten an den Instandsetzungsmaßnahmen beteiligt?
c. Welche Maßnahmen sind bereits vergeben und für wann ist die Umsetzung geplant?
d. Welche Maßnahmen sind ausgeschrieben und für wann sind die Zuschlagserteilung und die Umsetzung jeweils geplant?
e. Welche Maßnahmen sind noch nicht ausgeschrieben und für wann sind jeweils die #Ausschreibung, #Zuschlagserteilung und #Umsetzung geplant?
f. Wie hoch sind die geschätzten #Gesamtkosten für die Instandsetzung der Treppenanlage?
j. Welche Gründe haben im Einzelnen zur #Verschiebung des Projektendes vom 30.06.2022 auf den 22.12.2023 geführt?

„Bahnhöfe: Warum dauern die Instandsetzungsarbeiten an einer Treppe der U-Bahnstation, Osloer Straße drei Jahre?, aus Senat“ weiterlesen

Straßenverkehr: Autofreie Friedrichstraße: Senatsverwaltung plant Umsetzung eines Gesamtkonzepts – und verzichtet dazu auf Beschwerde, aus Senat

07.11.2022

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1262075.php

Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wird umgesetzt: Kraftfahrzeuge können mit Ablauf des 22. November 2022 vorerst wieder auf Teilabschnitt fahren. Die Umwidmung in eine dauerhafte Fußgängerzone soll bis Jahresende erfolgen

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz legt keine Beschwerde gegen die #Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 ein. Damit wird der #Teilabschnitt der #Friedrichstraße zwischen #Französischer und #Leipziger Straße mit Ablauf des 22. November 2022 zwischenzeitlich wieder für den #Kfz-Verkehr freigegeben.

„Straßenverkehr: Autofreie Friedrichstraße: Senatsverwaltung plant Umsetzung eines Gesamtkonzepts – und verzichtet dazu auf Beschwerde, aus Senat“ weiterlesen

allg.: 10-Minuten-Netz, aus Senat

Frage 1:
Wie weit ist die #Umsetzung des im #Nahverkehrsplan verankerten #10-Minuten-Netzes im öffentlichen #Nahverkehr?
Frage 2:
Welche #Strecken sind seit Verabschiedung des aktuellen Nahverkehrsplans in das 10-Minuten-Netz aufgenommen worden?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Das im Nahverkehrsplan 2019–2023 definierte „10-Minuten-Netz“ hat das Ziel, neben der Schließung letzter Lücken im 10-Minuten-Takt der Schnellbahnen vor allem abseits der S- und -Bahn- sowie #Metrolinien alle dafür von ihrem #Fahrgastpotenzial her geeigneten Bus- und
#Straßenbahnlinien in ihrem Taktangebot so zu verdichten, dass mindestens zu folgenden Tageszeiten ein 10-Minuten-Takt angeboten wird:
 Montag bis Freitag mindestens 13 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr
 Samstag mindestens 8 Stunden zwischen 9 und 20 Uhr.
Im Jahr 2018 lebten 87,8 % der Berliner #Bevölkerung im #Einzugsgebiet des 10-Minuten-Netzes. Dieser Anteil wird kontinuierlich ausgeweitet und konnte bis zum Jahr 2022 auf 89 % der Berliner Bevölkerung ausgebaut werden. Der Nahverkehrsplan verfolgt das Ziel eines Anteils von 90 % bis zum Ende des Jahres 2023.

„allg.: 10-Minuten-Netz, aus Senat“ weiterlesen

Radverkehr: Unfallschwerpunkte für Fahrradfahrende , aus Senat

Frage 1:

Um die im Berliner #Mobilitätsgesetz festgelegte „Mission Zero“ zu erreichen sollen pro Jahr 30 #Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Wie erfolgreich gestaltet sich die #Umsetzung des Vorhabens bis jetzt?

Antwort zu 1:

Bis auf das Umsetzungsjahr  2020 / 2021, in dem es Einschränkungen aufgrund der pandemischen Lage gab, wurden die in § 21 Abs. 3 Mobilitätsgesetz (MobG) geforderten Maßnahmen an Unfallschwerpunkten realisiert.

Frage 2:

Welche Maßnahmen werden an welchen #Kreuzungen getroffen, um diese sicherer zu gestalten? Bitte auflisten nach #Gefahrenpunkt

Antwort zu 2:

Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Umgesetzte Maßnahmen Juni 2018- Juni 2022

Art der MaßnahmeÖrtlichkeit
Umbau der LZA: zusätzliches Signal über der Fahrbahn und Rotsignale in ÜbergrößeSiemensdamm / Letterhausweg
Umbau      der      Lichtzeichenanlage      mit getrennter LinksabbiegesignalisierungYorckstraße / Katzbachstraße, Kaiserdamm / Konigin-Elisabeth-Straße – Messedamm, Britzer Damm – Buckower Damm / Mohriner Allee Antonienstr. – Eichbornd. / Miraustraße /
Verbesserung   der   Sichtbeziehungen zwischen                                       rechtsabbiegenden Kraftfahrenden und bevorrechtigtem Radverkehr durch Umbau DreiecksinselTorstraße / Schönhauser Allee
Umbau     der     LZA:     Einbau     einer Detektionsschleife, die Wender erkennt, damit der Gegenverkehr erst „Grün“ erhält, wenn der Wendevorgang abgeschlossen ist; Rotunterlegung der Radverkehrsführungen und eindeutige Markierungen zur VerkehrsführungAlexanderstraße           /         Grunerstraße          – Alexanderstraße
Einführung             einer             geschützten Radverkehrsanlage       zu      Lasten     eines Fahrstreifens für den KraftfahrzeugverkehrKolonnenstraße vor Hauptstraße
Verlegung     der     Radfahrerfurt     und Rotunterlegung zur Verbesserung der Sichtbeziehung und Verdeutlichung der RadfahrerführungHermann-Dorner-Allee / Eisenhutweg
Umbau   der   LZA:   Vergrößerung   der Rotsignale Es handelt sich hier um Fußgänger-Lichtzeichenanlage bei der es durch Rotlichtverstöße zu Unfällen kamSeestraße (Nordufer), Am Juliusturm / Carl- Schurz-Straße
Neubau LZAHauptstraße / Helmstraße, Schönerlinder Str. / Schönerlinder       Chaussee,      Blücherstraße                             / Brachvogelstraße, Hultschiner D. / Rahnsdorfer
 Str , Karower Chaussee / Wiltbergstraße, Fürstenwalder            Allee           (Fahlenbergstr.), Oberspreestr. (Bärenlauchstraße), Groß- Berliner-Damm / Igor-Etrich-Straße
Verbesserung  SichtbeziehungenRathausstraße / Prühßstraße, Stromstraße / Turmstraße,    Caprivibrücke,     Ullsteinstraße                        / Volkmarstraße, Alter Fischerweg
MarkierungsänderungWisbyer Straße / Gudvanger Straße
Aufstellen von Stop-Schildern (Z206 StVO) und HaltlinienRudower Chaussee / James-Franck-Straße
Anpassen      der      Signalzeitenpläne: Gleichzeitiges Grün-Ende für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende als SofortmaßnahmeKottbusser Tor
Rotunterlegung  der  Radfahrerfurt  als Sofortmaßnahme, Umprogrammierung der LZA (kein gleichzeitiges Grün zu Fuß Gehende-Radfahrende mit Kfz-Verkehr) als kurzfristige MaßnahmeHolzhauser Straße / BAB 111
Übergroße Rotsignale, Reduzierung der Geradeausfahrstreifen in die TorstraßeMollstraße – Torstraße / Karl-Liebknecht-Straße – Prenzlauer Allee
Es    wurden    die    Mittelstreifenköpfe angepasst, damit das Linksabbiegen geordneter erfolgt. Vom gleichzeitigen BGA profitieren auch die zu Fuß GehendenKurfürstendamm / Joachimsthaler Straße
Sichere                 Fußgänger-                 und RadverkehrsquerungWildenbruchstraße / Weigandufer (Umbau im Zuge einer Fahrradstraße)
Markierung von Fußgängerquerungshilfen zur Verbesserung der SichtbeziehungenMüllerstraße / Burgsdorfstraße, Reuterstraße / Lenaustraße
Sperrung     des     Mittelstreifens,     um „Schleichverkehre“ und damit verbundene Unfälle durch Nichtbeachten der Vorfahrt zu verhindernWiener Straße / Lausitzer Straße
Änderung     der    Fahrstreifenführung    und Verbesserung der BeleuchtungAdlergestell / Döprfeldstraße
Umfangreicher              Umbau               der LichtzeichenanlageSpandauer  Damm  / Fürstenbrunner  Weg – Königin-Elisabeth-Straße
Umbau       der      LZA       mit      getrennter RechtsabbiegesignalisierungBundesallee     /    Hohenzollerndamm     – Nachodstraße, Brunsbütteler Damm / Nauener Straße, Alexanderstr. – Karl-Marx-Al. / Alexanderstr. – Otto-Braun-Str, Potsdamer Straße / Reichpietschufer
Bau einer provisorischen Fußgänger-LZA in    Vorgriff   auf    Vollsignalisierung      der KreuzungChausseestraße / Boyenstraße
Übergroße   Rotsignale,   Schutzblinker, Ummarkierung     und     Schutzgitter Da hier weitere Maßnahmen anstehen (Brückensanierung, Planung Straßenbahn) wurde bewusst auf größere Anpassungen verzichtetGertraudenstr.   –    Mühlend    /   Breite    Str.    – Fischerinsel
Einführung            von                              aufgeweiteten Aufstellflächen für Radfahrende (ARAS) in der NebenrichtungOranienplatz          (         Ost         und         West), Sonnenal.     /   Hertzbergstr.     –   Treptower                    Str, Fennstraße / Schönwalder Straße
Markierungsänderung im Innenraum mit Radfahrerfurten, Übergroße RäumsignaleEichbornd. / Am Nordgraben
Einführung             eines             geschützten RadfahrstreifensInvalidenstraße    zwischen     Gartenstraße    und Brunnenstraße
Bau  einer  sicheren  Aufstellfläche  für Radfahrende, Bordanpassung wegen Schleppkurve Bus und zur Verdeutlichung der VorfahrtregelungBulgarische Straße
Anpassung        der        Betriebszeit        der Fußgänger-LZA,                                         Nachtabschaltung aufgehobenSpandauer Damm (Kastanienallee)
Bau von Gehwegvorstreckungen und einer Mittelstreifenbefestigung     zur     Sicherung einer FußgängerquerungGotthardstraße
Zusätzliches        Signal       zur       besseren Erkennbarkeit     der     Signalisierung                            für Einfahrende aus der NebenrichtungHultschiner Damm (Erich-Baron-Straße)
Unterbinden             des            zweispurigen Rechtsabbiegens      durch                                 Ummarkierung (Anlass: Unfall mit Schwerverletztem)Bunsbütteler Damm / Klosterstraße
Umbau, bessere Sicht auf Signale, sichere Führung für Radfahrende beim Verlassen des KreisesStrausberger Platz /
Schutzblinker für FußverkehrArgentinische Allee / Onkel-tom-Sraße
Radfahrerführung     mit   LZA     Anpassung umgesetztTempelhofer D / Alt-Tempelhof
Umbau     zur     besseren      Führung     des RadverkehrsBornholmer Str. _ Osloer Str. / Grüntaler Str, Theodor-Heuß-Pl / Kaiserdamm
Nur noch einspuriger Verkehr Richtung Oberbaumbrücke, dadurch Verbreiterung Radverkehrsführung und Vermeidung von QuetschvorgängenSkalitzer Straße / Oberbaumstraße
Einführung von Radverkehrsanlagen in der BülowstraßePotsdamer Straße / Bülowstraße
Neubau   Kreuzungs-LZA:   Umsetzung verzögert durch Baumaßnahmen der BVG, Sicherung ist  aber  im  Rahmen der Baustelle vorhanden (prov. LZA)Chausseestraße / Boyenstraße
Markieren Radverkehrsanlage, eindeutige Fahrstreifenführung,                      Eindrehen Fußgängersignalgeber (zur Vermeidung von Verwechslungen), gleichzeitiges grünende Rad/FußverkehrMehringdamm / Tempelhofer Ufer – Hallesches Ufer,
Umbau,         Schutzstreifen,        eindeutige VorfahrtregelungOderstraße
Ummarkierung RadverkehrGroßbeerenstraße / Friedensstr./
Führung Radverkehr auf der Fahrbahn zur Verbesserung der SichtverhältnisseKarl-Marx-allee / Str. d. Pariser Kommune
angeordnet Ummarkierung von drei- auf zwei                             Linksabbiegefahrstreifen, Unterbinden von WendevorgängenSchnellerstraße / Karlshorster Straße
regelgerechte Herstellung Z-ÜbergangRiesaer Straße / Oelsnitzer
Herstellen gesicherter Fußgängerquerung im Bereich der Klosterstraße, wurde baustellenbedingt im Zuge des Umbau Molkenmarkt realisiert, endgültig dann mit Abschluss des Umbaus MolkenmarktGrunerstraße

Frage 3:

An Stellen, an denen nur durch eine bundesrechtliche Änderung die Sicherheitslage verbessert werden kann, wie schätzt die Senatsverwaltung die Chancen ein, dass dies zeitnah geschieht und gibt es Überlegungen durch etwaige anderen verkehrsbauliche Maßnahmen schon vorzeitig die betroffenen Kreuzungen zu sichern?

Antwort zu 3:

Dem Senat sind keine derartigen #Hindernisse auf Grund von #bundesrechtlichen Regelungen bekannt.

Berlin, den 26.06.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal

Senatsverwaltung  für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenbahn: „Tunnel des Grauens“ in Prenzlauer Berg bleibt offen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article235515345/Tunnel-des-Grauens-in-Prenzlauer-Berg-bleibt-offen.html

#Kehrtwende bei der #Schließung eines der verkommensten #Tunnels Berlins: Entgegen der bisherigen Pläne von Senat und #BVG, die #Unterführung vom -Bahnhof #Greifswalder Straße zur gleichnamigen #Tramhaltestelle zu verschütten, bleibt die Passage in Prenzlauer Berg nun wohl für immer offen.

„Straßenbahn: „Tunnel des Grauens“ in Prenzlauer Berg bleibt offen, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesen

Fernbus: Aktueller Stand der Umbaumaßnahmen am ZOB, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand des #Umbaus am #ZOB,
a) welche Teilmaßnahmen sind bereits abgeschlossen,
b) welche befinden sich in der Umsetzung und
c) welche stehen noch aus?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Folgende Teilmaßnahmen sind bereits #abgeschlossen
· Verkehrliche Anlage mit den #Bahnsteigen 1-33 inkl. Fahrgastinformation, Anbindung
an das zentralen Managementsystem und Lautsprecheranlage
· Anpassung Mittelinsel Messedamm
· Umzug und in Inbetriebnahme der Verkehrsleitung im Haus B
· Aufbau der provisorischen Wartehalle
2
Folgende Teilmaßnahmen sind in #Umsetzung:
· Neubau der Wartehalle – Haus AC
· Neubau der Überdachung des Aussenringes
· Erweiterung des zentralen Managementsystems
· Videobeobachtung des Geländes
· Außentreppen
Folgende Teilmaßnahmen stehen noch aus:
· Stützwand Bredtschneiderstraße
· Sanierung des Taxistandes
· Fahrgastinformation – Anteil Haus AC“
Frage 2:
Wann wird derzeit mit einer Fertigstellung des Umbaus gerechnet?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Nach derzeitigem Planungsstand wird mit einer #Fertigstellung im Spätsommer 2022
gerechnet.“
Frage 3:
Mit welchen Gesamtkosten für das Projekt wird derzeit gerechnet und wie hoch lag die ursprüngliche
Kostenschätzung?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Mit Datum vom 28.01.2015 lag eine geprüfte Bauplanungsunterlage (#BPU) mit
Gesamtkosten in Höhe von 14,3 Mio. € brutto vor.
Mit Datum vom 28.02.2020 liegt eine geprüfte Ergänzungsunterlage (EU) mit Gesamtkosten
in Höhe von 39,1 Mio. € brutto vor.“
Frage 4:
Welche Kosten entfallen hierbei auf die einzelnen Bauphasen (bitte ebenfalls um Angabe aktueller
Kostenschätzung und der ursprünglichen Kostenschätzung)?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„1. und 2. Bauabschnitt (u.a. verkehrliche Anlage, Haltestellen und Haus B):
BPU 2015: 8,1 Mio. EUR
EU 2020: 14,1 Mio. EUR
3

  1. Bauabschnitt (u.a. Haus AC, Gehwegüberdachung Außenring, Fahrgastinformation,
    Videobeobachtung, Treppen, prov. Wartehalle):
    BPU 2015: 3,9 Mio. EUR
    EU 2020: 25,1 Mio. EUR“
    Frage 5:
    Worin liegen die Gründe für die Kostensteigerung?
    Antwort zu 5:
    Hierzu teilt die BVG mit:
    „Hauptgründe für die Kostensteigerungen im 1. und 2. Bauabschnitt:
    · Baukostensteigerungen (z.B. Stahl)
    · Provisorien (Bauen unter Betrieb)
    · Höhe der Submissionsergebnisse
    · Neubau des Kellergeschosses und Strangsanierung im Haus B
    · Erneuerung der Fahrgastinformation und Lautsprecheranlagen
    · Erneuerung und Erweiterung des Zentrales Managementsystem
    · Erneuerung der Videobeachtung
    Hauptgründe für die Kostensteigerungen im 3. Bauabschnitt:
    · Projekterweiterung durch den Neubau der Wartehalle Haus AC anstatt Sanierung
    Haus C und anstatt Sanierung und Erweiterung Haus A
    · Neubau der Überdachung Gehweg C anstatt Sanierung“
    Frage 6:
    Welche Gesamtkapazität (Abfertigungen und #Passagierzahl) wird der ZOB nach dem Umbau haben?
    Antwort zu 6:
    Hierzu teilt die BVG mit:
    „Die Gesamtkapazität liegt bei ca. 400.000 Bussen pro Jahr.
    Bei einer Besetzung von rund 30-35 Passagieren / Bus könnten ca. 12 bis 14 Mio. Fahrgäste
    pro Jahr abgefertigt werden.“
    Frage 7:
    Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit eines zweiten zentralen #Fernbusbahnhofes im östlichen Teil der
    Stadt, um auch den Menschen in den dortigen Bezirken einen besseren Anschluss an das Fernbusnetz zu
    ermöglichen?
    Antwort zu 7:
    Momentan liegt der Fokus des Landes Berlin auf dem Umbau und der
    Kapazitätserweiterung des vorhandenen ZOB am #Messedamm.
    4
    Auch wenn der Senat nach Überwindung der Pandemiesituation von einer erneuten
    Zunahme des Fernbuslinienverkehrs in den nächsten Jahren ausgeht, war vor der
    Pandemiesituation eine Konsolidierung der am Markt tätigen Unternehmen zu
    beobachten, was die Darstellung der Wirtschaftlichkeit für einen zweiten Standort
    erschwert.
    Berlin, den 13.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Praxis der Umsetzung von Falschparkern, aus Senat

www.berlin.de

1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 falsch geparkte #Kraftfahrzeuge
#umgesetzt?
(Bitte getrennt nach durchgeführter und begonnener Umsetzung, Leerfahrt eines
Abschleppfahrzeugs zur Umsetzung und getrennt nach durch Polizei, BVG oder Ordnungsamt
veranlasst auflisten)
Zu 1.:
Auf Grund datenschutzrechtlich vorgeschriebener periodischer Datenauslagerungen
bei der Bußgeldstelle können in der nachfolgenden Übersicht nur die Zahlen des
Jahres 2017 dargestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Falle von
„Leerfahrten“ zu keiner #Umsetzung beziehungsweise keinen technischen
Vorbereitungshandlungen am Einsatzort kam, weil Fahrzeugverantwortliche
rechtzeitig erschienen sind.
2017
Durchgeführte Umsetzungen 49.589
davon Polizei Berlin 28.070
davon Ordnungsämter 16.309
davon BVG 5.210
Begonnene Umsetzungen 2.118
davon Polizei Berlin 1.082
davon Ordnungsämter 748
davon BVG 288
Leerfahrten 7.048
davon Polizei Berlin 3.931
davon Ordnungsämter 2.043
davon BVG 1.074
Insgesamt 58.755
Datenquelle: BOWI21
Seite 2 von 5
2. In welchen Bereichen wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 umgesetzt? (Bitte aufschlüsseln
nach Busspuren, Radfahrstreifen, Kreuzungen/Fußgängerüberwegen (Fünf-Meter-Bereich) und
sonstigen)
Zu 2.:
Eine Aufschlüsselung nach Verkehrsflächen kann nicht auf Grundlage der
tatsächlichen Fallzahlen (wie in der Antwort zu Frage 1.), sondern nur auf der zu den
insgesamt eingeleiteten Gebührenverfahren zu Fahrzeugumsetzungen erfolgen. Vor
diesem Hintergrund ist die Gesamtzahl der Umsetzungen in den beiden Übersichten
nicht identisch. Die Anzahl der jeweiligen Gebührenverfahren kann der
nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Jahr 2015 2016 2017
Busspuren 8.359 8.177 8.539
Radfahrstreifen 209 419 888
Sonstige Radverkehrsanlagen 439 478 700
5-Meter-Bereiche an Kreuzungen/Einmündungen 2.102 2.096 1.988
5-Meter-Bereiche vor Fußgängerüberwegen 22 66 38
Sonstige 44.148 48.328 49.771
Insgesamt 55.279 59.564 61.924
Datenquelle: Datawarehouse BOWI21, Erfassungsstand 29.12.2017
3. Welche Unterschiede bei den Befugnissen zur Umsetzung gibt es zwischen der Polizei und den
Mitarbeitern des Ordnungsamtes (gibt es Unterschiede bei den Mitarbeitern der Ordnungsämter)
und Mitarbeitern der BVG?
Zu 3.:
Im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und der
Anordnung von Fahrzeugumsetzungen haben lediglich die bezirklichen Dienstkräfte
des allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) vergleichbare Befugnisse wie die Polizei
Berlin. Die Dienstkräfte im Parkraumüberwachungsdienst der bezirklichen Ordnungsämter
überwachen den ruhenden Straßenverkehr nur in den
Parkraumbewirtschaftungsgebieten und sind nicht zur Anordnung von
Fahrzeugumsetzungen befugt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG, die durch
Dienstkräfte der Polizei Berlin verkehrsrechtlich beschult wurden, dürfen
Verkehrsbehinderungen auf Busspuren sowie im Bereich von Bushaltestellen und
Straßenbahngleisen feststellen und über die polizeiliche Auskunfts- und
Fahndungsstelle der Einsatzleitzentrale (AusFaSt) notwendige
Fahrzeugumsetzungen veranlassen. Die hoheitliche Anordnung erfolgt durch eine
polizeiliche Dienstkraft der AusFaSt nach fachlicher Prüfung des übermittelten
Sachverhalts.
4. Auf der Internetseite der Polizei werden die Bereiche genannt in denen „mit der Anordnung des
Umsetzens gerechnet werden“ muss. Trotzdem zeigt die Praxis, dass trotz festgestelltem
Falschparken in den genannten Bereichen nicht zwangsläufig umgesetzt wird. Welche Umstände
führen zur tatsächlichen Anordnung der Umsetzung?
Zu 4.:
Obwohl in den so genannten „Regelfällen des Umsetzens“ wegen der generell
einhergehenden oder zu befürchtenden Verkehrsgefährdungen/-behinderungen
regelmäßig die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung vorliegen,
müssen die Überwachungskräfte unter zwingender Beachtung des gesetzlichen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stets eigenverantwortlich sämtliche
Seite 3 von 5
Einzelfallumstände der jeweiligen Verkehrssituation am Einsatzort angemessen
bewerten (z. B. Tages-/Nachtzeiten und Verkehrslage). Es gilt objektiv abzuwägen,
ob die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile für Betroffene nicht gegebenenfalls
außer Verhältnis zum erstrebten Erfolg stehen. Insbesondere dann, wenn Betroffene
kurzfristig an ihrem Fahrzeug erscheinen, kommt trotz Anzeigenfertigung eine
Umsetzung nicht mehr in Betracht.
4.1. Gibt es dafür spezielle Dienstanweisungen oder andere Regularien? Wenn ja, welche?
4.2. Unterscheiden sich diese zwischen der Polizei und den Ordnungsämtern? Wenn ja, welche?
Zu 4.1. und 4.2.:
Die Verfahrensregelungen und rechtlichen Voraussetzungen sind Inhalt der
polizeilichen Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen. Die
Dienstkräfte der Ordnungsämter wenden diese analog an. Das beschleunigte
Umsetzverfahren unter Beteiligung der BVG wird durch eine gesonderte
Geschäftsanweisung geregelt, welche auch dem BVG-Personal als Grundlage dient.
4.3. Oder ist es alleinige Entscheidung des Beamten vor Ort?
Zu 4.3.:
Auf die Antwort zu Frage 4. wird verwiesen.
5. Wie kann es vorkommen, dass in einer Halteverbotsstrecke mit dem Zeichen 283 angezeigte
Falschparker zwar einen Strafzettel bekommen, aber nicht umgesetzt werden, obwohl das
Haltverbot der Schulwegsicherung dient und das Falschparken in der Zeit des Schulweges
erfolgte?
Zu 5.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 4. (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) verwiesen.
Das verkehrswidrige Parken im Bereich des Zeichens 283 (Absolutes Haltverbot) gilt
im Sinne der einschlägigen Geschäftsanweisung nur dann als Regelfall des
Umsetzens, wenn daraus gefährliche Fahrstreifenwechsel oder eine erhebliche
Staubildung resultieren oder das Zeichen zur Förderung des ÖPNV oder vor
Kreuzungen und Einmündungen zur Verbesserung der Sichtbedingungen zwischen
abbiegenden Kraftfahrzeugen und Radfahrenden eingerichtet worden ist.
6. Muss vor der Anordnung einer Umsetzung versucht werden die Fahrzeugführer*in oder die
Fahrzeughalter*in die Gelegenheit zum selbst entfernen des Fahrzeugs gegeben werden?
6.1. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Verpflichtung beruht dieses Vorgehen?
6.2. Muss, wenn z.B. eine Handynummer sichtbar im Fahrzeug angebracht ist, diese Nummer zur
Vermeidung der Umsetzung angerufen werden? Wenn ja, warum?
Zu 6., 6.1. und 6.2.:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beinhaltet, etwaige mildere Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr zu ergreifen. Insofern werden zumindest bei Fahrzeugen mit
deutschen Kennzeichen die Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter ermittelt, um
diese gegebenenfalls kurzfristig zum sofortigen Wegfahren des Fahrzeuges
auffordern zu können. Dies gilt nicht, wenn
– das Umsetzen zur Beseitigung einer Gefahr so dringend ist, dass die mit einer
Ermittlung verbundene Zeitverzögerung nicht vertretbar wäre,
Seite 4 von 5
– das Umsetzen aus z. B. Geschäftsstraßen mit überwiegendem Fremdverkehr
dringend ist oder
– das Umsetzen an Örtlichkeiten erfolgen soll, in deren Umfeld keine
potentiellen Aufenthaltsorte von Verantwortlichen erkennbar sind.
Weil blockierte Busspuren, Haltestellen und Straßenbahngleise regelmäßig eine
besondere Eilbedürftigkeit zur Beseitigung von Verkehrsbehinderungen erfordern,
müssen vom BVG-Personal grundsätzlich keine Aufenthaltsermittlungen
Fahrzeugverantwortlicher durchgeführt werden.
Ein entsprechender Hinweis im Fahrzeug ist nur dann beachtlich, wenn aus dem
Inhalt eindeutig zu schließen ist, dass die Gefahr bei Anruf oder Aufsuchen
tatsächlich kurzfristig beseitigt werden könnte. Dazu bedarf es zusätzlich zur
Telefonnummer mindestens auch eines konkreten Hinweises zum Aufenthaltsort.
7. Gibt es im Land Berlin genügend Abschleppunternehmen bzw. Abschleppfahrzeuge um in
ausreichend kurzer Zeit Umsetzungen vorzunehmen bzw. würden sie noch ausreichen, wenn
häufiger umgesetzt würde?
Zu 7.:
Die aktuelle Vertragslage fordert von den Abschleppunternehmen eine Eintreffzeit
am Einsatzort innerhalb von 30 Minuten nach der Auftragsvergabe. Diese Vorgabe
wird stadtweit ganz überwiegend eingehalten. Insofern erscheinen die Kapazitäten
unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Bedürfnisse als noch ausreichend. Sich
verändernde Bedingungen würden bei künftigen Ausschreibungen angemessen
berücksichtigt werden.
7.1. Werden bzw. unter welchen Bedingungen werden die Umsetzungsleistungen ausgeschrieben?
Zu 7.1.:
Die polizeilich erwarteten Vertragsleistungen werden zentral durch die zuständige
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin europaweit ausgeschrieben. Dabei
erfolgt die Aufteilung des Stadtgebietes in verschiedene örtliche Lose. Auf Basis von
Fallzahlen und Erfahrungswerten vergangener Perioden wird über die vorgegebene
Eintreffzeit hinaus insbesondere auch die Anzahl der mindestens bereitzuhaltenden
Arbeitsfahrzeuge pro Los definiert.
8. Welche Initiativen gibt es im bzw. vom Land Berlin um die hohe Anzahl von verkehrsgefährdenden
Falschparkern zu reduzieren?
Zu 8.:
Dienstkräfte der Polizei Berlin führten 2016 und 2017 (wiederholt) mehrtägige
stadtweite Verkehrsüberwachungsaktionen im Zusammenwirken mit Dienstkräften
der Ordnungsämter und Mitarbeitenden der BVG durch, um verkehrswidriges Halten
und Parken auf Busspuren, Radverkehrsanlagen und in zweiter Reihe gezielt und
intensiv zu verfolgen. Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
umfangreich dargestellt, um insbesondere die Fahrzeugführenden für die
besonderen Gefahren, die aus solchen Fehlverhaltensweisen resultieren, zu
sensibilisieren und zur Rechtslage zu informieren. Diese gezielten Maßnahmen
werden fortgeführt.
Darüber hinaus arbeiten die zuständigen Stellen der Verwaltung und die Berliner
Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen Rechts (BVG AöR) gemeinsam an einer
Seite 5 von 5
effektiven Eindämmung von Behinderungen und Störungen des Oberflächenverkehrs
der BVG. Die in diesem Zusammenhang bereits ergriffenen und geplanten
organisatorischen Maßnahmen sollen zur Beschleunigung von Umsetzverfahren im
Bereich von Haltestellen und Bussonderfahrstreifen beitragen.
8.1. Hält der Senat die Höhe der Bußgelder für Falschparken für ausreichend um das Falschparken
einzudämmen? Oder sollte es erhöht werden?
8.2. Müssen, mindestens zur Eindämmung von verkehrsgefährdenden Falschparkern, weitere landesoder
bundesrechtlichen Regelungen getroffen oder bestehende verschärft werden?
Zu 8.1. und 8.2.:
Die Höhe der Bußgelder für das Falschparken ist in der Verordnung über die
Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines
Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-
Verordnung – BKatV) geregelt. Da es sich hierbei um eine Bundesverordnung
handelt, fällt die Anpassung der Höhe der Verwarnungsgelder durch eine Änderung
der BKatV in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI). Das Land Berlin hat sich in den Jahren 2016 und 2017
für eine grundlegende, ganzheitliche Überarbeitung der BKatV und, zusammen mit
Hamburg, für eine Erhöhung der Regelsätze für bestimmte Tatbestände (Park- und
Halteverstöße auf Radwegen, Schutzstreifen für Radfahrende, Bussonderfahrstreifen
und Haltestellen für den ÖPNV) eingesetzt. Zu den Bestrebungen der Anpassung der
BKatV hat sich das BMVI jedoch in der jüngeren Vergangenheit zurückhaltend
verhalten.
Mit Blick auf die Initiative von Berlin und Hamburg zur Erhöhung der
Verwarnungsgelder ist zu berücksichtigen, dass Berlin andere Schwerpunkte setzt
als andere Länder, insbesondere die Flächenländer. Parken ist in einer Stadt wie
Berlin mit hoher Bevölkerungsdichte und hohem Verkehrsaufkommen, das
insbesondere auch im Bereich des Radverkehrs und des ÖPNV zunimmt, von
besonders großer Bedeutung.
Hinsichtlich weiterer landesrechtlicher Regelungen zur Eindämmung von
verkehrsgefährdenden Falschparkenden wird insbesondere auch auf das derzeit im
Gesetzgebungsverfahren befindliche Mobilitätsgesetz für Berlin verwiesen, das
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorsieht (insbesondere
verkehrssichere Verkehrsinfrastruktur, Ausweitung der örtlichen Fahrradstreifen der
Polizei Berlin unter Beachtung der gesamtbehördlichen Aufgaben und Ressourcen
sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrssicherheit). Zudem soll nach
dem Entwurf des Mobilitätsgesetzes eine möglichst sichere sowie behinderungs- und
störungsfreie Nutzbarkeit von Fußwegen, Fahrwegen des Radverkehrs und von
Fahrwegen und Haltestellen des ÖPNV sowie von Liefer- und Ladezonen
gewährleistet werden. Hierzu sind – unter Berücksichtigung der gesamtbehördlichen
Aufgaben und Ressourcen bei der Polizei Berlin und den bezirklichen
Ordnungsämtern – die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Berlin, den 25. Januar 2018
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

S-Bahn: Wiederaufbau und Verlängerung der 1961, 1980 und 1983 stillgelegten S-Bahn-Strecken, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In der Koalitionsvereinbarung befürwortet der Senat nun wörtlich wieder „grundsätzlich […] die #Wiederherstellung aller -Bahn-#Strecken, die am 12. August #1961 bestanden“. Auf welchem Stand befinden sich die #Planung und die #Umsetzung des #Wiederaufbaus und der #Verlängerung folgender S-Bahn-Strecken? ● Blankenfelde – Dahlewitz – Rangsdorf ● Spandau – Nauener Straße – Hackbuschstraße – Albrechtshof – Seegefeld – Falkensee (– Falkensee Parkstadt – Finkenkrug) ● Wannsee – Dreilinden – Stahnsdorf [Friedhofsbahn] ● Jungfernheide – Wernerwerk – Siemensstadt – Gartenfeld (– Haselhorst – Daumstraße – Hakenfelde) [Siemensbahn] ● Zehlendorf – Zehlendorf Süd – Düppel- Kleinmachnow (– Kleinmachnow Schleusenweg – Dreilinden Europarc) [Stammbahn] ● Hennigsdorf – Hennigsdorf Marwitzer Straße – Hennigsdorf Nord – Hohenschöpping – Velten ● 2. Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Süd. Antwort zu 1.: Der Senat hält grundsätzlich den Anspruch aufrecht, die Einhaltung der im Zuge der deutschen Einheit 1990 gemachten Zusagen zur Wiederherstellung des S-Bahnnetzes von 1961 zu fordern. Dies bedeutet aber nicht, dass hier für alle stillgelegten Trassen konkrete Planungen zur Wiederinbetriebnahme bestehen. Grundlage für die Leitlinien der Verkehrspolitik des Berliner Senats sind der am 29.03.2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) und der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (Amtsblatt [ABl.] S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019 f.). In Berlin werden gemäß FNP folgende S-Bahn- Trassen freigehalten: ● Hamburger Bahn: Spandau – Albrechtshof (– Falkensee) ● Siemensbahn: Jungfernheide – Gartenfeld (und weiter bis zur Wasserstadt) ● Stammbahn: Zehlendorf – Düppel/Kleinmachnow ● Östlicher Berliner Außenring: Karower Kreuz – Sellheimbrücke – Wartenberg und Springpfuhl – Biesdorfer Kreuz – Wuhlheider Kreuz – Grünauer Kreuz (als Nahverkehrstrasse, d.h. S- oder Regionalbahn) ● S 21: Hauptbahnhof – Potsdamer Platz – Yorckstraße sowie „Cheruskerkurve“ (Julius-Leber- Brücke – Südkreuz). Zu einer möglichen Verlängerung der S-Bahn-Strecke über Spandau hinaus zum Falkenhagener Feld (bei Freihaltung der Strecke nach Falkensee) hat sich der Senat kürzlich in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. 17/13 651 geäußert. Nach Ausschöpfung des sog. Altlastenfonds 2009 wurde zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) mittels einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) auch die Finanzierung der Grundsanierung der Berliner S-Bahn umgestellt. In dieses LuFVProgramm müsste auch das fehlende zweite Gleis zwischen Lankwitz und Lichterfelde Ost aufgenommen werden. Da die anderen in den vergangenen Jahren vorbereiteten oder umgesetzten Maßnahmen vom Land Berlin und der DB AG als verkehrlich wichtiger eingestuft wurden, wurde diese Anmeldung bisher nicht vorgenommen. Für Verlängerungen von S-Bahn-Strecken in das Berliner Umland ist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zuständig. Berlin befürwortet grundsätzlich entsprechende Netzerweiterungen, soweit sie in Folge ihrer verkehrlichen Wirkungen zu den gewünschten Umweltentlastungen führen und finanzierbar sind. In dem Fall würde das Land Brandenburg unterstützt werden, indem Berlin sich an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von geplanten S-Bahnverlängerungen beteiligt und alle Voraussetzungen für die Verlängerung der S-Bahnstrecken von Berliner Seite her klärt. Im fortgeschriebenen Landesnahverkehrsplan (LNVP) des Landes Brandenburg für die Jahre 2013 bis 2017 ist jedoch der Wiederaufbau ehemaliger S-Bahn-Strecken, etwa nach Falkensee, Velten oder Rangsdorf, nicht vorgesehen. „Netzerweiterungen sind unter egebenen Finanzperspektiven nicht möglich aber auch nicht erforderlich“, heißt es im LNVP. Vielmehr setzt Brandenburg auf den schnelleren Regionalverkehr, der allerdings aufgrund größerer Bahnhofsabstände eine geringere Erschließungsqualität aufweist. Berlin, den 04. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2014)

Bus: BVG setzt 18 Busspur-Betreuer ein Seit Mitte der 1990er Jahre setzt die BVG eigenes Personal ein, um für die Freihaltung von Berlins etwa hundert Kilometer Busspuren zu sorgen., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002190

Anfangs waren es sechs Mitarbeiter, heute sind es 18 Betreuer, die in zwei Schichten für die #Freihaltung der #Busspuren während ihrer Geltungszeiten sorgen.

Nach einer Vereinbarung mit dem Senat ist es ihnen erlaubt, selber für die eventuell notwendige #Umsetzung von Fahrzeugen zu sorgen. Im Jahr 2000 war dies 6937 Mal der Fall. 4762 Fahrzeuge wurden (für die Halter dann ebenso #kostenpflichtig wie bei der Hinzuziehung der Polizei!) umgesetzt und in 2175 Fällen konnten die Mitarbeiter selber den #Falschparker ermitteln.

„Bus: BVG setzt 18 Busspur-Betreuer ein Seit Mitte der 1990er Jahre setzt die BVG eigenes Personal ein, um für die Freihaltung von Berlins etwa hundert Kilometer Busspuren zu sorgen., aus Signal“ weiterlesen