07.11.2022
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1262075.php
Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wird umgesetzt: Kraftfahrzeuge können mit Ablauf des 22. November 2022 vorerst wieder auf Teilabschnitt fahren. Die Umwidmung in eine dauerhafte Fußgängerzone soll bis Jahresende erfolgen
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz legt keine Beschwerde gegen die #Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 ein. Damit wird der #Teilabschnitt der #Friedrichstraße zwischen #Französischer und #Leipziger Straße mit Ablauf des 22. November 2022 zwischenzeitlich wieder für den #Kfz-Verkehr freigegeben.
„Straßenverkehr: Autofreie Friedrichstraße: Senatsverwaltung plant Umsetzung eines Gesamtkonzepts – und verzichtet dazu auf Beschwerde, aus Senat“ weiterlesen