Frage 1:
Wie weit ist die #Umsetzung des im #Nahverkehrsplan verankerten #10-Minuten-Netzes im öffentlichen #Nahverkehr?
Frage 2:
Welche #Strecken sind seit Verabschiedung des aktuellen Nahverkehrsplans in das 10-Minuten-Netz aufgenommen worden?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Das im Nahverkehrsplan 2019–2023 definierte „10-Minuten-Netz“ hat das Ziel, neben der Schließung letzter Lücken im 10-Minuten-Takt der Schnellbahnen vor allem abseits der S- und #U-Bahn- sowie #Metrolinien alle dafür von ihrem #Fahrgastpotenzial her geeigneten Bus- und
#Straßenbahnlinien in ihrem Taktangebot so zu verdichten, dass mindestens zu folgenden Tageszeiten ein 10-Minuten-Takt angeboten wird:
Montag bis Freitag mindestens 13 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr
Samstag mindestens 8 Stunden zwischen 9 und 20 Uhr.
Im Jahr 2018 lebten 87,8 % der Berliner #Bevölkerung im #Einzugsgebiet des 10-Minuten-Netzes. Dieser Anteil wird kontinuierlich ausgeweitet und konnte bis zum Jahr 2022 auf 89 % der Berliner Bevölkerung ausgebaut werden. Der Nahverkehrsplan verfolgt das Ziel eines Anteils von 90 % bis zum Ende des Jahres 2023.
Seit dem Jahr 2019, in dem der Nahverkehrsplan 2019-2023 verabschiedet wurde, wurden
folgende Linien ganz oder abschnittsweise in das 10-Minuten-Netz aufgenommen:
- #Straßenbahn:
o (nun) vollständig: Linie 12 und 50.
o Teilstrecken: M17/61 (Schöneweide – Adlershof), 62 (Wendenschloß – Köpenick), 62/63
(Köpenick – Mahlsdorf, Rahnsdorfer Straße) und 68 (Köpenick – Grünau). - #Bus:
o (nun) vollständig: M43, 137, 181, 200, 240 und 260.
o Teilstrecken: X10, X34, 118, 120, 123, 124, 125, 163/363, 169, 172, 184, 194, 197, 247,
248, 285 und 296.
Frage 3:
Welche Strecken sollen kurzfristig in das 10-Minuten-Netz aufgenommen werden?
Frage 4:
Welche Strecken sollen mittelfristig in das 10-Minuten-Netz aufgenommen werden? Welche Voraussetzungen
müssen dafür erfüllt sein?
Frage 5:
Welche Strecken sollen langfristig in das 10-Minuten-Netz aufgenommen werden? Welche Voraussetzungen müssen
dafür erfüllt sein?
Frage 6:
Welche Gebiete werden weiterhin nur gemäß der im Nahverkehrsplan verankerten mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln erschlossen? Welche Planungen liegen dafür vor die Taktung auch in diesen Gebieten attraktiver zu
gestalten?
Antwort zu 3 bis 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin stellt in Kapitel V.1.1.3 die Strecken graphisch dar, die
in seiner Laufzeit in das 10-Minuten-Netz aufgenommen werden sollen. Hierauf wird verwiesen.
Darüber hinaus prüfen Aufgabenträger und BVG im Rahmen ihrer regelmäßigen Abstimmungen,
ob das 10-Minuten-Netz angesichts der aktuellen linienweisen Fahrgastzahlen und der
städtebaulichen Entwicklung anzupassen ist, beispielsweise durch die Aufnahme weiterer Linien
und Abschnitte entsprechend der im Nahverkehrsplan benannten Ziele und Anforderungen.
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Konkrete Zeitangaben für die Umsetzung können allerdings nicht benannt werden, da eine
Bestellung durch den Aufgabenträger von der Verfügbarkeit der erforderlichen personellen und
fahrzeugseitigen Ressourcen bei der BVG abhängt. Darüber hinaus müssen bei einem Teil der
Linien auch die erforderlichen betrieblich-infrastrukturellen Voraussetzungen gewährleistet sein
bzw. werden, z. B. müssen ausreichende Aufstellkapazitäten an den Endhaltestellen für mehr
Fahrzeuge infolge der dichteren Takte geschaffen werden.
Zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des 10-Minuten-Netzes können derzeit keine
Aussagen getroffen werden, da dieser Zeitraum außerhalb der Geltung des aktuellen
Nahverkehrsplans liegt. Im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird eine
entsprechende planerische Beurteilung vorgenommen werden.
Für die verbleibenden Streckenabschnitte außerhalb des 10-Minuten-Netzes gelten die
Mindeststandards des Nahverkehrsplans 2019–2023 zu den Verkehrszeiten der Verkehrsmittel
(vgl. Kapitel III.1.1), zu Erschließungsradien (vgl. Kapitel III.1.2.) und zu den Bedienungsstandards
(vgl. Kapitel III.1.3.). Diese sichern ein stabiles Grundangebot der Daseinsvorsorge für alle
Fahrgäste in Berlin ab. Der Senat prüft gemeinsam mit der BVG auch auf diesen Strecken, die
nicht Teil des 10-Minuten-Netzes sind, ob ein 10-Minuten-Takt zumindest zu besonders
nachfragestarken Tageszeiten (z.B. im Schüler- und Berufsverkehr) angeboten werden kann.
Berlin, den 04.08.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12677.pdf