Straßenverkehr: Autofreie Friedrichstraße: Senatsverwaltung plant Umsetzung eines Gesamtkonzepts – und verzichtet dazu auf Beschwerde, aus Senat

07.11.2022

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1262075.php

Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wird umgesetzt: Kraftfahrzeuge können mit Ablauf des 22. November 2022 vorerst wieder auf Teilabschnitt fahren. Die Umwidmung in eine dauerhafte Fußgängerzone soll bis Jahresende erfolgen

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz legt keine Beschwerde gegen die #Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 ein. Damit wird der #Teilabschnitt der #Friedrichstraße zwischen #Französischer und #Leipziger Straße mit Ablauf des 22. November 2022 zwischenzeitlich wieder für den #Kfz-Verkehr freigegeben.

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Bus: Rechtssichere Busspuren?, aus Senat

29.09.2022

Frage 1:

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs – und damit auch die Anordnung eines Bussonderfahrstreifens – können grundsätzlich nur bei einer durch die örtlichen Verhältnisse begründeten besonderen Gefahrenlage angeordnet werden. Welche begründete besondere Gefahrenlagen besteht bei angeordneten, aber noch nicht umgesetzten Busspuren jeweils? (Bitte Busspuren nach Bezirken getrennt ausweisen)

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