U-Bahn + Straßenbahn + Bus: Einschränkungen während der Bombenentschärfung am Sonntag, aus BVG

… wird am kommenden Sonntag, 12. Dezember 2021, im Ortsteil #Gesundbrunnen eine #Weltkriegsbombe entschärft. In einem #Sperrkreis um die #Fundstelle werden Tausende Menschen evakuiert. Betroffen von den Sperrungen sind auch die Busse und Bahnen der BVG. Federführend bei allen Maßnahmen und Entscheidungen sind – wie immer in solchen Fällen – die erfahrenen Expert*innen der #Polizei. Die BVG dankt der Polizei Berlin schon jetzt für die hochkompetente Vorbereitung und allen Fahrgäste vorab für ihr Verständnis und ihre Geduld.

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Bahnhöfe: Schönheitskur für die Pankstraße, aus BVG

Der -Bahnhof #Pankstraße (#U8) wird seit Ende 2020 von der BVG #instandgesetzt, #barrierefrei ausgebaut und mit einem neuen #Zugang ausgestattet. Im Rahmen der #Grundinstandsetzung wird nun die #Deckenverkleidung bahnsteigseitig erneuert.

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U-Bahn: U-Bahn: Waisentunnel unter der Spree ist nicht mehr zu retten Er ist ein wichtiges Verbindungsstück im BVG-Netz., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/u-bahn-waisentunnel-unter-der-spree-ist-nicht-mehr-zu-retten-li.181908

Die #Bauingenieure hatten gehofft, dass sie um einen #Abriss herumkommen. Doch nun ist klar: Der #Waisentunnel unter der #Spree kann nicht mehr saniert werden. Das unterirdische Bauwerk, das sich nicht weit von der Jannowitzbrücke in Mitte befindet, muss abgetragen werden. „Es wird einen #Neubau geben“, sagte Petra Nelken, Sprecherin der landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), der Berliner Zeitung. Absehbar ist, dass das Projekt baulich anspruchsvoll und teuer wird. Nelken sprach von einer zweistelligen Millionensumme. Doch eine Alternative sieht man bei der BVG nicht, denn der 865 Meter lange Waisentunnel ist ein wichtiger Teil des U-Bahn-Netzes.

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allg. + U-Bahn: 3 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Die Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet
der Senat seine Antwort?
Antwort zu 1:
Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von
2
dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese
Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel
in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von
Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer
#Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den
jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal
beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen
Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019-
2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen
Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl.
Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a.
als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die
Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe
zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des
Nahverkehrsplans ein.
Frage 2:
Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen?
Antwort zu 2:
Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen.
Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein
Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan
dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen
wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz
aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen
bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des
sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen
insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der
#Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet
sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/
Frage 3:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Antwort zu 3:
Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des
Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde
bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert.
3
Frage 4:
Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV
angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht
wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um
gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen?
Antwort zu 4:
Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die
Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur
Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für
die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die
Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie
N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw.
Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl.
des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße
(Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der
Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108)
inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie
der Roedernstraße.
Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der
topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit
mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere
östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG
aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus
Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht
innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden
ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb
der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt.
Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung
eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll
möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten
Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den
Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a.
die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben
genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und
der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant.
Frage 5:
Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit
Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im
Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen
Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)?
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Antwort zu 5:
Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im
Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG
über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat
darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als
Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die
Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst.
Reinickendorf
· 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220
zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab
05:30 Uhr bis 23:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30
Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis
18:00 Uhr)
· 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U
Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr)
Treptow-Köpenick
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8-
Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
· 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt
(statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr
bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie
#260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #163 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf
der Linie #363 zu allen Betriebszeiten
· 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00
Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
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· 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis
18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
· 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf
der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum
(neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr)
Marzahn-Hellersdorf
· 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16
(neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie
#X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab
09:00 Uhr bis 00:00 Uhr)
· 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398
(neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab
10:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
Frage 6:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 6:
Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf
Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen.
Frage 7:
Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 7:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen.
Frage 8:
Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und
Außenbezirk)?
Antwort zu 8:
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen.
6
Frage 9:
Wie und warum bewertet der Senat
a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn?
b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel?
c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER?
d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord?
e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel?
Frage 10:
Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren?
Antwort zu 9 und 10:
Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23
ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur
Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen
BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der
Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden
Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen
der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der
Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt
werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der
#Wirtschaftlichkeit.
Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im
Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist.
Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen:
· Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000
Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung:
erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die
Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten
Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere
ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und
der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner
Gebiet wäre nicht zielführend.
· Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu
40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa
die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine
genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten.
· Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich
kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke
Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher
Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die
Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im
Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat
nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden
worden.
· Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000
Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit
(Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des
Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung
7
von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem
Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige
Anbindung der Urban Tech Republic.
Frage 11:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der
Senat dies?
Antwort zu 11:
Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen,
Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die
Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten
historischen Busse.
Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123
U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste
ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist
im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit
gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind.
Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die
Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht
sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben
an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet
werden.
Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020).
Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen.
Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten
Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen
vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen
kompensiert.
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit
das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien
Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst
entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der
ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit
ausgedehnt werden.
Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine
Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und
Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene
nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen
zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines
Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden
ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen
Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung
8
zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach
Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im
Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die
durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll.
Frage 12:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche
Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant
(aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 12:
Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die
Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern
der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die
Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422.
Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für
den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen
Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden
„Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten
Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im
Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die
Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung
der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem
ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der
Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in
Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen
Mehraufwand verursacht.
Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den
Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen:
· U-Bf. Oskar-Helene-Heim
· U-Bf. Freie Universität (Thielplatz)
· U-Bf. Podbielskiallee
· U-Bf. Parchimer Allee
· U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz
· U-Bf. Karl-Marx-Straße
· U-Bf. Blissestraße
· U-Bf. Adenauerplatz
· U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz
· U-Bf. Halemweg
· U-Bf. Rüdesheimer Platz
· U-Bf. Kurfürstenstraße
· U-Bf. Viktoria-Luise-Platz
· U-Bf. Zwickauer Damm
· U-Bf. Nauener Platz
9
· U-Bf. Schlossstraße
· U-Bf. Eisenacher Straße
· U-Bf. Spichernstraße (U3)
· U-Bf. Spichernstraße (U9)
· U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz
Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant:
Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme
Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
CharlottenburgWilmersdorf
2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
FriedrichshainKreuzberg
2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
TempelhofSchöneberg
2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau
(Aufzug)
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Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein
barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller
Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca.
200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor.
Frage 13:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 13:
Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein
bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen
sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit
2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und
nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen
und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket
kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat
gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige
Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches
gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr
nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich
ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes
auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen
berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und
XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs
entstehen können, abzumildern.
Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige
Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls
attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen.
Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel
für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des
ÖPNV-Systems finanzieren zu können.
Frage 14:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 20. Juli 2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Unter der Spree in Mitte Operation #Waisentunnel – Die nächste Millionen-Baustelle der BVG, aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/operation-waisentunnel-die-naechste-millionen-baustelle-der-bvg

Die uniformierten Wachleute gucken aufmerksam. Im Sicherheitsbereich der chinesischen Botschaft am Märkischen Ufer beginnt unter einem unscheinbaren Bodenrost der B.Z.-Abstieg zu einem großen Problem der #BVG – Wasser dringt in einem #Betriebstunnel ein!

Sicherheitshalber haben die Verkehrsbetriebe schon vor vier Jahren die beiden #Wehre an den #Ufermauern geschlossen und so den 180 Meter langen Abschnitt unter der #Spree abgeriegelt. Zudem wurden in den #Tunnel #Stahlstützen eingebaut.

Durch den Betriebstunnel zwischen #U5 und #U8 ist in all den Jahren kein Fahrgast gerollt – die Strecke ist trotzdem immens wichtig. Sie dient der #Überführung von Fahrzeugen zwischen der #Insellage der #U5 und den anderen Großprofil-Linien (U6 bis U9).

Wegen der Unterbrechung müssen Fahrzeuge jetzt umständlich auf #Tieflader gehievt werden, wenn sie zum #TÜV (alle 8 Jahre) in die Werkstätten nach #Britz oder #Wedding müssen. Allein die Demontage dauert acht Mann-Stunden, der Tieflader muss für einen Vollzug sechs Mal fahren.

Nachdem die -Bahn-Spezialisten der „#BVG Projekt Gmbh“ erfolgreich den #Lückenschluss der #U5 zwischen Alex und Brandenburger Tor bewältigt haben, ist hier ihre nächste Baustelle im #Untergrund.

allg.: Berliner Koalition einigt sich auf Klimapaket – zumindest ein bisschen „98 Prozent“ geklärt, aber noch viele Fragen offen: Über U-Bahnausbau, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.

Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim -Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

U-Bahn: 4G und LTE Datenversorgung in der Berliner U-Bahn, aus Senat

Klicke, um auf S18-26580.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der gestellten Frage vor, so dass
sich die Antworten auf die Zulieferung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt
öffentlichen Rechts stützen.
Zusätzlich wird auf die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen 18/26171 und
18/26272 verwiesen.
1. Wann wird die flächendeckende Versorgung des Berliner U-Bahnnetzes (#Fahrzeuge und #Streckennetz) mit #4G #Datenversorgung bzw. #LTE Datenversorgung abgeschlossen und auch für Kunden von
Telekom und Vodafone verfügbar sein?
Zu 1.:
Kundinnen und Kunden von Telefonica und Marken, die das Telefonica-Netz nutzen,
können bereits seit dem Frühjahr 2016 auf allen Berliner U-Bahn-Linien LTE (4GMobilfunk) nutzen. Damit auch Vodafone und die Deutsche Telekom ebenso ihren
Kundinnen und Kunden schnelle Datendienste mittels LTE anbieten können, sind der
weitere Ausbau und die Verdichtung des Bestandsnetzes notwendig. Dieser Ausbau
wird als Gemeinschaftsprojekt von Telefonica und der BVG aktiv vorangetrieben.
Nachfolgend sind U-Bahnhöfe und Strecken aufgeführt, für welche die #LTE-Mobilfunkversorgung auch für die Mobilfunknetzbetreiber Vodafone und Deutsche
Telekom bereits jetzt reibungslos funktioniert:
#U2 Pankow bis Stadtmitte
#U4 Victoria-Luise-Platz bis Innsbrucker Platz
#U5 Tierpark bis Alexanderplatz
#U6 Oranienburger Tor bis Alt Mariendorf (Mehringdamm, vorbereitet)
#U7 Bayerischer Platz bis Mehringdamm (Mehringdamm, vorbereitet)
#U7 Gneisenaustr bis Rudow
2
#U8 Bernauer Str. bis Hermannstraße
#U8 Wittenau bis Voltastr. (Osloer Str., vorbereitet)
#U9 Osloer Str. bis Birkenstraße (Osloer Str., vorbereitet)
Der Hinweis „vorbereitet“ für die Stationen Mehringdamm und Osloer Straße bedeutet, dass die Versorgung dieser Streckenabschnitte von der Kopfstation Mehringdamm bzw. Osloer Str. durch die Telefonica realisiert und den anderen Netzbetreibern bereitgestellt wurde. Die Telefonica hat Vorarbeit geleistet und die Netzbetreiber
können sich aufschalten, sofern die Basisstationen in Betrieb genommen worden
sind.
Die Erweiterung der LTE-Mobilfunkversorgung für Kundinnen und Kunden von Vodafone und Telekom, welche über die oben aufgeführten Streckenabschnitte/Bahnhöfe
hinausgeht, wird in weiteren Bereichen der Berliner U-Bahn für Mitte 2021 erwartet.
Flächendeckung wird voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erreicht sein. Ein konkretes Datum kann hierzu noch nicht benannt werden.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

U-Bahn: Berlin rechnet es kaputt Das Nein zur Verlängerung der U8 ist falsch Der Senat hat seine Pläne zum U-Bahn-Ausbau vorgestellt. Die 50.000 Einwohner des Märkischen Viertels werden davon – erneut – enttäuscht. Ein Kommentar GERD APPENZELLER, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-rechnet-es-kaputt-das-nein-zur-verlaengerung-der-u8-ist-falsch/26921950.html

Müssen die fast 50.000 Einwohner des Märkischen Viertels auf ihren -Bahn-Anschluss warten, bis die CDU in Berlin mal wieder mitregiert? Regine Günther hat der #Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel am Dienstag eine Absage erteilt. Allerdings einigte sich der Senat darauf, eine Verlängerung der #U7 zu prüfen.

Es sieht so aus, als negiere die grüne Verkehrssenatorin Fakten auch deshalb, weil die Berliner Christdemokraten so vehement für die Fortführung der U-Bahnlinie 8 ins Märkische Viertel kämpfen. Eine andere Erklärung als ideologische oder parteipolitische Blindheit findet sich jedenfalls nicht, weshalb die seit vielen Jahren auf dem Tisch liegende Planung nicht umgesetzt werden soll.
Regine Günther lässt die Sinnhaftigkeit der Fortführung dieser U-Bahn einfach kaputt rechnen. So kann man natürlich jedes Konzept in den Müll befördern.

Das sind die Fakten: Der #Tunnel der U-Bahnlinie 8 ist über den jetzigen Endbahnhof #Wittenau hinaus bereits auf 400 Meter Länge im Rohbau fertig. Er müsste nur weitergeführt werden. Jetzt fahren stündlich 35 Busse, um die Bewohner des Märkischen Viertels aus den abgelegenen Hochhaussiedlungen zum U- und -Bahnhof Wittenau zu bringen.

Ihnen künftig statt der Fortführung der U-Bahn eine #Straßenbahn anzubieten, …

U-Bahn: IGEB sieht U7-Verlängerungen kritisch / Europäisches Kursbuch Winter 2020/2021 erschienen, aus IGEB

Koalitionsvereinbarung und Koalitionspolitik driften immer weiter auseinander
IGEB-Pressedienst vom 15.2.2021
Berliner #Fahrgastverband #IGEB kritisiert die Absicht des Berliner Senats, #Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Verlängerung der #U7 in #Spandau und zum #BER zu beauftragen

Die gute Nachricht vorweg: Der Senat will (vorerst) auf weitere Untersuchungen zur Verlängerung der #U8 im #Märkischen Viertel und den Bau eines Abzweigs der #U6 zur geplanten „#Urban Tech Rebublic“ (ehemaliger Flughafen Tegel) verzichten. Dass diese Projekte teuer sind und den Fahrgästen wenig nutzen, wussten viele Fachleute schon vorher. Nun ist es offensichtlich durch die Machbarkeitsstudien bestätigt. Die schlechte Nachricht: Die Verlängerungen der U7 in Spandau zur Heerstraße und in Neukölln von Rudow zum neuen Flughafen BER sollen weiterhin untersucht werden. Warum ist der Berliner Fahrgastverband IGEB so entschieden dagegen?

Die Koalitionsvereinbarung von 2016
Mit der viel gelobten Koalitionsvereinbarung hatte sich Rot-Rot-Grün auf umfangreiche Verbesserungen für den öffentlichen Nahverkehr verständigt. Dass nicht alle Ziele erreicht werden, war absehbar und wäre zu verzeihen, wenn die Differenz nicht so extrem groß wäre: So sollten vier Straßenbahnstrecken verlängert bzw. umgebaut werden – bis 2021. Für zwei gibt es immerhin schon einen Planfeststellungsbeschluss, fertig wird bis zur Wahl im September aber keine. Auch bei der Beschleunigung von Straßenbahn und Bus durch Vorrangschaltungen an den Ampeln und neue Busspuren hat der rot-rot-grüne Senat so gut wie nichts vorzuweisen. Von U-Bahn-Planungen ist in der Koalitionsvereinbarung nichts zu lesen. Aber genau dafür bindet der rot-rot-grüne Senat seit Jahren erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen – zu Lasten der anderen Projekte. Ein besonderer Hohn ist das Beteiligungsversprechen: „Dabei steht die Koalition aus SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/Die Grün
en auch für eine neue Beteiligungskultur“, steht in der Koalitionsvereinbarung. Die Realität sieht anders aus. Seit einem Jahr verspricht Verkehrssenatorin Regine Günther, die U-Bahn-Machbarkeitsstudien der Öffentlichkeit zu präsentieren. Stattdessen sollen sie nun laut Presseberichten ohne öffentliche Diskussion Grundlage für einen Senatsbeschluss werden. Auch der Beteiligungsprozess zum neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr wurde am 1. Juni 2018 ohne Begründung abgebrochen – in einer Phase, als die Diskussion von U-Bahn-Verlängerungen beginnen sollte. ÖPNV-Planung als geheime Staatssache – der rot-rot-grüne Senat setzt das fort, was Berliner Fahrgäste seit Jahrzehnten beklagen.

U7-Verlängerungen – die falschen Projekte
Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat wiederholt deutlich gemacht, dass er nicht grundsätzlich gegen neue Tunnelbauten ist und unterstützt beispielsweise den zweiten Nordsüd-Tunnel für die S-Bahn. Wir können uns auch den kurzen Lückenschluss zwischen U3 und S1 vorstellen. Doch mit den begrenzten personellen und finanziellen Möglichkeiten ist eine zügige Verbesserung des ÖV-Angebotes nur durch Streckenneubau und Streckenausbau vor allem bei der Straßenbahn sowie bei S-Bahn- und Regionalzugverkehr zu erreichen. Mit der offensichtlich beabsichtigten Entscheidung zugunsten der beiden U7-Verlängerungen wird das sogar noch unterstrichen, denn beide Projekte erfordern sehr viel Geld, einen sehr langen Realisierungszeitraum und nützen nur einer begrenzten Zahl von Fahrgästen.

Kosten
Wenn die jetzt genannten Kosten von 578 Millionen Euro für die 4,26 Kilometer lange Strecke in Spandau und die 704 Millionen Euro für die 8,6 Kilometer lange Strecke von Rudow zum BER in der Senatsvorlage enthalten sein sollten, ist das unseriös. U-Bahn-Bau in Berlin kostet 150 bis 200 Millionen Euro je Kilometer. Bei der der U5-Verlängerung waren es wegen der schwierigen Verhältnisse sogar über 200 Millionen Euro je Kilometer.

Zeit
Beide Streckenverlängerungen werden frühestens Mitte der 2030er Jahre in Betrieb genommen werden können. Zum Vergleich: Für die Wiederherstellung der oberirdischen Siemensbahn für den S-Bahn-Betrieb sind 10 Jahre geplant.

Der Fahrgastnutzen
Um die angekündigten „umfangreichen“ Einsparungen im Spandauer Busnetz nach einem U-Bahn-Bau vornehmen zu können, muss man viele Verbindungen streichen, die nicht durch die U-Bahn ersetzt werden können. Ein Spandauer Straßenbahnnetz kann die vielfältigen Verkehrsbeziehungen innerhalb von Spandau sehr viel besser bedienen. Und für die genannten 578 Millionen Euro könnten fast 30 km Straßenbahn statt 4 km U-Bahn gebaut werden. Auch für die Fahrt zum BER gibt es Alternativen, die sogar schon vorhanden sind (S-Bahn und Regionalzüge) und die mit dem Ausbau der Dresdener Bahn ab etwa 2025 noch attraktiver werden. Wer wird sich dann mit seinem Gepäck in volle U7-Züge quetschen? Und wer kann vorhersagen, ob der Flugverkehr wieder denselben Umfang wie vor der Corona-Pandemie erreicht? Vielmehr sollte das zum Schutz des Klimas vermieden und nicht befördert werden. Im Übrigen ist die U7 schon heute die längste U-Bahn-Linie Deutschlands. Mit jeder Verlängerung wird es sc
hwieriger, einen stabilen Takt zu fahren.

Brandenburg
Fast 7 km der neuen U-Bahn-Strecke zum BER müsste das Land Brandenburg finanzieren. Selbst wenn die Last noch durch Bundeszuschüsse abgemildert werden sollte, bleiben die dauerhaften Belastungen durch die Betriebskosten. Das wird zu Lasten der ÖPNVFinanzierung, insbesondere der Straßenbahnbetriebe im gesamten Land Brandenburg gehen. Weder der Landtag in Potsdam noch die Kommunen im Land haben bisher eine Vorstellung davon, welche (negativen) Folgen diese U-Bahn-Verlängerung für sie hat.

Fazit
Der rot-rot-grüne Senat bleibt nach fast fünf Jahren sehr weit hinter den selbst gesteckten (unterstützenswerten!) ÖV-Zielen zurück, vergeudet dafür aber personelle und finanzielle Ressourcen für langfristige U-Bahn-Projekte mit sehr hohen Kosten und sehr begrenztem Fahrgastnutzen – und plant einen Senatsbeschluss, ohne die Machbarkeitsstudien vorher
veröffentlicht und das sensible Thema der U-Bahn-Verlängerungen in der Öffentlichkeit und in den einschlägigen Beteiligungsgremien diskutiert zu haben. Viel schlechter geht es kaum noch.

Christfried Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

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U-Bahn: Berlin: U7 soll bis Flughafen BER und Heerstraße fahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231556313/U7-Verlaengerung-Berlin-BVG-U-Bahn-Flughafen-BER.html

Erweiterung an beiden Enden: Die -Bahnlinie #U7 könnte in #Schönefeld und #Spandau um insgesamt 12 Stationen verlängert werden.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) will die U-Bahnlinie U7 zum BER und zur Heerstraße in Spandau verlängern. Das ist das Ergebnis der Auswertung von vier Machbarkeitsuntersuchungen, wie aus der Besprechungsunterlage der Verkehrssenatorin für die Senatssitzung am kommenden Dienstag hervorgeht, die der Berliner Morgenpost vorliegt.

Die Analyse habe ergeben, dass die Verlängerungen der U7 an beiden Enden die besten Bewertungen erhalten, da sie „die höchste Fahrgastnachfrage generieren, die größten Potenziale erschließen, nennenswerte Einsparungen im Busverkehr ermöglichen und vergleichsweise die niedrigsten spezifischen Baukosten (längenbezogen) verursachen“, schreibt Günther in dem Bericht. Für beide Netzerweiterungen sollten #Nutzen-Kosten-Untersuchungen prioritär beauftragt werden.

U-Bahnen in Berlin: Verlängerung der U-Bahnlinie #U6 und #U8 soll #zurückgestellt werden
Vorerst zurückgestellt werden sollen hingegen die Streckenerweiterung der U8 ins #Märkische Viertel und der Abzweig der U6 zur #Urban Tech Republic (UTR) auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel. Fehlende …