S-Bahn: Berlin-Spandau Siemens-Campus: Kommt jetzt die Siemensbahn zurück? Hier der mögliche Forschungscampus, dort 10.000 neue Wohnungen. Dazwischen: die Siemensbahn, eine stillgelegte S-Bahnstrecke, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-spandau-siemens-campus-kommt-jetzt-die-siemensbahn-zurueck/23151356.html

So viel Tempo war schon lange nicht mehr auf der #Siemensbahn. Die -Bahntrasse ist knapp fünf Kilometer lang, führt vom -Bahnring ins Industriegebiet der #Siemensstadt – und ist seit 1980 stillgelegt (und ein spannender Ort für Fotografen).
Seit Monaten wird darüber debattiert, ob und wie diese -Bahnstrecke wieder genutzt werden kann. Jetzt nimmt das Debattentempo noch einmal zu, denn am Ende der S-Bahnstrecke entstehen Wohnungen für mehr als 10.000 Menschen, die einen Anschluss in die Innenstadt fordern.
600-Millionen-Zukunftscampus – und dahinter -Bahn-Schrott?

Und am Donnerstag haben sich Berlin und der Siemens-Konzern über Grundlagen für den Umbau des alten Standorts Siemensstadt geeinigt – dort könnte ein Innovationscampus für 600 Millionen Euro entstehen. Nötig dafür wäre aber auch eine bessere Verkehrsanbindung, um den Standort attraktiver zu machen – derzeit rollt dort die U-Bahnlinie #U7.
Senat: "Senat hält an Reaktivierung fest"

"Die Siemensbahn wurde als S-Bahnstrecke 1980 beim Streik der #Reichsbahner in West-Berlin eingestellt und anschließend nicht mehr in Betrieb genommen. Auch nach der Vereinigung der Stadt wurde sie nicht ins #Wiederaufbau-Programm aufgenommen – wie auch die "#Friedhofsbahn" von Wannsee nach #Stahnsdorf. Die Anlage steht vollständig unter #Denkmalschutz.
Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der Siemensbahn fest", antwortete Staatssekretär Stefan Tidow, Grüne, jüngst auf eine schriftliche Anfrage von Heiko Melzer, CDU. Und weiter: "Die Trasse der Siemensbahn ist im #Flächennutzungsplan als Bahnfläche dargestellt und gesichert." Pläne der Bahn, die jährlich eine erhebliche Summe aufwenden muss, um die Ruinen zu sichern, die Trasse als Eisenbahnstrecke zu entwidmen, wie es im Amtsdeutsch heißt, und anschließend abzureißen, waren …

U-Bahn: „Die BVG-Chefs stehen nicht hinter uns“ Schlechte Bezahlung, kaum Dank und Ärger der Fahrgäste über ausfallende Fahrten: Ein U-Bahn-Fahrer ist frustriert. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zugausfaelle-bei-der-u-bahn-die-bvg-chefs-stehen-nicht-hinter-uns/23144808.html

Er ist gern #Fahrer bei der -Bahn. Aber jetzt ist Nils Amann nur noch frustriert. „Fahrgäste lassen ihren Ärger über ausfallende Fahrten auch an uns aus“, sagt er dem Tagesspiegel, auch wenn er dafür seinen richtigen Namen lieber nicht nennen möchte. Treffen müsste es doch aber die Führung, die die vorhandenen Probleme nur schönrede, sagt Amann. Dabei gehörten Ausfälle von Fahrten längst zum Alltag. Anders als bei der -Bahn werden sie bei der #BVG aber nicht angezeigt.
 Das führt dazu, dass manchmal lange Abstände zwischen den Fahrten entstehen, die Fahrgäste aber nicht informiert werden. Vor Kurzem seien auf der #U2 (Pankow–Ruhleben) von den planmäßigen 26 Zügen zu Betriebsbeginn nur 19 gefahren. Zwischen 7.45 Uhr und 9.30 Uhr hätten „im dicken Berufsverkehr“ vier Züge hintereinander gefehlt, sagt Amann. Statt maximal vier Minuten mussten die Fahrgäste in dieser Zeit 20 Minuten auf eine Bahn warten, die dann nach wenigen Stationen rammelvoll war.

Auch Fahrgäste hatten sich damals beim Tagesspiegel beschwert. Nicht viel besser sah es laut Amann auf mehreren anderen Linien an jenem Tag aus: Am Morgen seien auf der #U7 (Rathaus Spandau–Rudow) sechs von 29 erforderlichen Zügen nicht gefahren; auf der #U9 (Osloer Straße–Rathaus Steglitz) waren es vier von 15 Zügen.
Nicht genug neue Mitarbeiter

Die Ausfälle würden durch Fahrzeug- und #Fahrermangel verursacht, sagt Amann. Es gelinge nicht, fehlende Fahrer durch Mitarbeiter mit Fahrerlaubnis aus den Werkstätten und der Verwaltung komplett zu ersetzen. Der Mangel sei groß, weil Fahrer scharenweise die BVG verließen; die Ausbildung neuer Mitarbeiter …

U-Bahn + Bus + Straßenbahn: Nahverkehrsplan 2019 – 2023: Bezirk Spandau, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann und wie wurde die #BVG in die Aufstellung des Entwurfes des #Nahverkehrsplans 2019 – 2023
einbezogen?
Antwort zu 1:
Die BVG wurde im Rahmen zahlreicher Gesprächstermine in die Aufstellung des Entwurfs
zum Nahverkehrsplan 2019 – 2023 eingebunden. Der Auftakttermin zur Fortschreibung
des Nahverkehrsplans mit der BVG fand im März 2017 statt. Seitdem wurden der BVG in
mehr als 20 Einzelterminen zu einzelnen Schwerpunkten fachspezifische Aspekte der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgestellt und erörtert. Derzeit findet das formelle und
gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren statt, in dessen Rahmen auch die BVG den
vollständigen Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt
bekommen hat.
Erst unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen wird die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den Nahverkehrsplan
2019 – 2023 dem Senat vorlegen.
2
Frage 2:
Von welcher Bevölkerungsentwicklung des Bezirks Spandau wurde bei der Aufstellung des Entwurfes des
Nahverkehrsplans ausgegangen?
Antwort zu 2:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 liegt die mittlere Variante der von der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erstellten Bevölkerungsprognose
2015 – 2030 zugrunde.
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Auslastung der U-Bahnlinie 7 im Bereich der Spandauer U-Bahnhöfe?
Antwort zu 3:
Trotz gestiegener Fahrgastzahlen bietet die -Bahnlinie 7 im Spandauer Bereich nach
Einschätzung des Senats eine ausreichende Kapazität. Für die mittel- und langfristig
erwartbaren weiteren Nachfragesteigerungen im Verlauf der gesamten Linie #U7 sieht der
Entwurf des Nahverkehrsplanes 2019 – 2023 eine weitere Angebotsverdichtung und somit
Kapazitätsausweitung auf der Linie U7 vor.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Abschnitt der U7 auf dem Gebiet des Bezirks Spandau geht von S+U Rathaus
Spandau bis U Siemensdamm. Auf diesem Abschnitt erreicht die U7 eine
Spitzenauslastung von 38 % in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Rudow.
Diese Auslastung liegt unterhalb der im derzeitigen Nahverkehrsplan definierten
Schwellwerte von 65 % [Hinweis: für Kapazitätsauslastung]. In den kommenden Jahren
wird eine schrittweise Verdichtung auf der U7 von einem 4-min-Takt auf einen 3,3-min-
Takt angestrebt. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Nahverkehrsplanentwurfs 2019 –
2023, welcher sich derzeit in der Abstimmung befindet.“
Frage 4:
Wurde bereits eine Fahrgastprognose für die einzelnen Verkehrsträger (einschließlich der neu geplanten) in
Spandau durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Untersuchung zum Entwicklungsband West wurden für alle
Verkehrsträger für verschiedene Szenarien grobe Nachfrageprognosen durchgeführt, um
Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen
Situation für den konkreten Untersuchungsraum zu erarbeiten. Die Auswertung fließt in
den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) ein, welcher
im Herbst 2018 vorgelegt wird.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die planungsrechtliche Situation der im Beschluss des Abgeordnetenhauses 17/3028
genannten Verlängerungswünsche der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau?
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Antwort zu 5:
Die Trassen für die Verlängerung der U-Bahnlinien 2 und 7 im Bereich Spandau sind über
den Flächennutzungsplan (FNP) Berlin freigehalten.
Frage 6:
Wann kann das Abgeordnetenhaus mit einer Stellungnahme des Senats zum Beschluss 17/3028 rechnen?
Antwort zu 6:
Zum Beschluss 17/3028 ist dem Abgeordnetenhaus mit Drucksache Nr. 18/0472 vom
18.07.17 eine Mitteilung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat Aussagen, wonach die U-Bahntunnel in Spandau anders als in Berlin Mitte
(Verlängerung U5) leichter gebaut werden könnten und damit deutlich preiswerter zu bauen wären?
Antwort zu 7:
Bau und Kosten eines U-Bahntunnels sind von vielen Faktoren abhängig, wie
beispielsweise bauliche Gegebenheiten, Untergrundbeschaffenheit, Bauweise, Tiefenlage
einer Strecke bzw. eines Bahnhofes, zukünftiges Betriebsprogramm usw. Eine pauschale
Aussage, wonach der U-Bahnbau an einer Stelle leichter als an einer anderen Stelle wäre,
ist ohne weiterführende vertiefende Untersuchungen rein spekulativer Natur.
Frage 8:
Wann wurde der Verkehrsmittelvergleich für die Einführung neuer Straßenbahnlinien durch wen in Auftrag
gegeben? Wer führt ihn durch? Wann wird dieser vorliegen bzw. welche Erkenntnisse hat der Vergleich
erbracht?
Frage 9:
Wird der Verkehrsmittelvergleich anschließend veröffentlicht bzw. den zuständigen Ämtern und Gremien zur
Verfügung gestellt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9:
Für die Umsetzung eines Öffentlichen Personennahverkehr-Infrasturkturprojektes (ÖPNVInfrastrukturprojektes)
in Berlin ist immer zunächst das für den Untersuchungsraum am
besten geeignete öffentliche Verkehrsmittel anhand eines Verkehrsmittelvergleiches
nachzuweisen. Ein Verkehrsmittelvergleich wird im Rahmen der Grundlagenermittlung
durchgeführt. Der Verkehrsmittelvergleich ist Teil der verkehrlichen Begründung für eine
Maßnahme, die a) in die Unterlagen für eine politische Beschlussfassung einfließen und b)
den Unterlagen für das im Rahmen eines Planungsprozesses notwendige
Planrechtsverfahren beigefügt ist. Diese Unterlagen werden im Rahmen der Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange und bei der Auslegung von Unterlagen für die
Öffentlichkeit bereitgestellt.
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Eine Grundlagenermittlung für neue #Straßenbahnlinien in Spandau wurde aufgrund des
frühzeitigen Planungsstandes durch den Senat bisher nicht beauftragt.
Frage 10:
Wie kommt der Senat zu der Aussage, dass die angedachten neuen #Straßenbahntrassen durch den
„teilweise oder vollständigen Fahrweg“ mehr Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit garantieren, wenn doch die
Trassenführung noch gar nicht feststeht?
Antwort zu 10:
Der Senat strebt bei Neubauvorhaben für die Straßenbahn grundsätzlich einen hohen
Anteil von unabhängigen Fahrwegen an, um im Sinne der Priorisierung der
umweltfreundlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine möglichst hohe
Leistungsfähigkeit der Straßenbahninfrastruktur sicherzustellen. Durch die Entkopplung
der Fahrwege von Straßenbahn und Motorisiertem Individualverkehr werden externe
Störeinflüsse minimiert. Die Realisierung und Ausgestaltung von unabhängigen
Fahrwegen steht immer in Abhängigkeit einer Einzelfallprüfung und der vorhandenen
Umfeldbedingungen auf den unterschiedlichen Streckenabschnitten.
Frage 11:
Wann wird mit Festlegung auf den Trassenverlauf der neuen Straßenbahnlinien gerechnet und mit wem wird
dieser im Vorfeld wann abgestimmt?
Antwort zu 11:
Ein konkreter Trassenverlauf liegt noch nicht vor. Dieser wird langfristig im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung bzw. Grundlagenermittlung mit Beteiligung verschiedener
Akteure in einem projektbegleitenden Arbeitskreis ermittelt.
Frage 12:
Welche Aussagekraft haben die Trassenskizzen im Entwurf des Nahverkehrsplans hinsichtlich des
angedachten Trassenverlaufes?
Antwort zu 12:
Die im Nahverkehrsplan dargestellten Trassenskizzen dienen der Visualisierung des nach
derzeitigem Ermessen vorstellbaren Linienverlaufs der unterstellten Neubauvorhaben.
Dabei werden verschiedene verkehrsplanerische Aspekte, wie z.B. Umsteigepunkte,
Erschließungswirkung oder Netzwirkung berücksichtigt. Damit ist keine Vorfestlegung für
die weitere Planung oder Realisierung der Vorhaben verbunden. Erst im Zuge einer
konkreten Planung werden unterschiedliche Trassierungsvarianten gegeneinander
abgewogen. Dabei werden dann u. a. auch technische und bauliche Aspekte bewertet
werden, die auf dem Abstraktionsniveau des Nahverkehrsplans noch keine
Berücksichtigung finden können.
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Frage 13:
Wie plant der Senat die Straßenbahn insbesondere im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
an das Rathaus Spandau heranzuführen? Wird die Straßenbahn auch hier ein vom Straßenverkehr
unabhängiges Gleisbett erhalten?
Antwort zu 13:
Die Fragen zur Trassenführung im Bereich Niederneuendorfer Allee und Altstädter Ring
zum Rathaus Spandau sowie die Ausgestaltung des Gleiskörpers würden im Rahmen von
Grundlagenermittlungen untersucht. Dazu lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen treffen.
Frage 14:
In welchem Bereich des Bezirks Spandau sollen #Oberleitungsbusse zu Einsatz kommen und wie sieht das
diesbezügliche Konzept zur Umsetzung und Realisierung aus?
Antwort zu 14:
Im Entwurf des Berliner Nahverkehrsplans 2019 – 2023 werden -Busse mit
Streckenladung generell als eine Zieltechnologie für die Umstellung des Busverkehrs auf
alternative Antriebe benannt. Erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ihren endgültigen Entwurf für den
Nahverkehrsplan 2019 – 2023 dem Senat vorlegen, der dann damit auch über die
Zielstellung der verwendeten Technologie für die Elektrifizierung des Busverkehrs
entscheiden wird. Konkrete Konzepte zur Umsetzung folgen mithin zeitlich erst danach.
Frage 15:
Wie beurteilt der Senat die Bevölkerungsentwicklung im Spandauer Süden?
Antwort zu 15:
Der Bezirk Spandau ist gemäß der lebensweltlich orientierten Räume in vier
„Prognoseräume“ eingeteilt. Der Spandauer Süden wird im Prognoseraum 0504
abgebildet.
Am 31.12.2017 lebten in Spandau Süd (Gatow/Klatow) knapp 20.000 Einwohner. Nach
der mittleren Variante der Bevölkerungsprognose für Berlin 2015 – 2030 werden in diesem
Raum Ende 2023, Zeithorizont des Nahverkehrsplanes, 1.300 Personen mehr leben als
Ende 2017 und damit der Bestand auf rd. 21.300 Einwohner anwachsen. Für die
folgenden Jahre bis 2030 geht die Prognose von der Fortsetzung des steten leichten
Zuwachses aus. Geschätzt werden knapp 22.000 Personen im Jahr 2030.
Frage 16:
Wie beurteilt der Senat die Situation und Kapazitätsauslastung bzw. entsprechende Kapazitätsentwicklung
im Spandauer Süden?
Frage 17:
Warum hat der Senat keine Maßnahmen für eine verbesserte Anbindung des Spandauer Südens mit dem
ÖPNV im Entwurf des Nahverkehrsplans 2019-2023 ergriffen?
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Antwort zu 16 und 17:
Die #Buslinien #134, #135 und #X34 im Spandauer Süden verzeichnen in den vergangenen
Jahren eine Steigerung der Fahrgastnachfrage. Auf den genannten Buslinien werden die
Kapazitätsvorgaben des Nahverkehrsplanes dennoch eingehalten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Geht man davon aus, dass mit dem Spandauer Süden maßgeblich Kladow/Gatow
gemeint ist, wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die Linien 134, X34 und 135
erschlossen. In den letzten Jahren erfolgten bereits einige Angebotsanpassungen auf
Grund des erhöhten Mobilitätsbedarfs in diesem Bereich. In der Spitzenstunde liegen die
Auslastungen der Linie 134 mit 56 %, der Linie X34 mit 53 % sowie der Linie 135 mit 44 %
unterhalb der im NVP festgelegten Schwellwerte. Im Falle einer Nachfragesteigerung über
die Kapazitäten des heutigen Betriebsprogramms hinaus, werden Angebotsmaßnahmen
wie Taktverdichtungen und/oder ein anderer Fahrzeugeinsatz geprüft.“
Darüber hinaus enthält der Entwurf des Nahverkehrsplans 2019 – 2023 bereits konkrete
Prüfaufträge, mit denen auch die ÖPNV-Anbindung des Spandauer Südens weiter
verbessert werden würden. Hier sind beispielsweise die Ausdehnung der Betriebszeiten
der Linie X34 oder die Erweiterung des 10-Minuten-Netzes durch weitere
Taktverdichtungen zu nennen. Grundsätzlich führt der Nahverkehrsplan für das
umfassende Busangebot jedoch keinesfalls jede einzelne Änderung für die Jahre bis 2023
auf, sondern benennt Schwerpunktthemen und ausgewählte Beispielmaßnahmen. Die
Planungen werden in Abhängigkeit der baulichen Entwicklung und der Entwicklung der
Fahrgastzahlen fortlaufend konkreter und münden bei entsprechendem verkehrlichem
Bedarf im Rahmen des jährlichen Bestellprozesses zwischen dem Aufgabenträger für den
ÖPNV und der BVG zu zusätzlichen Bestellungen von Verkehrsangeboten.
Frage 18:
Welche Pläne hat der Senat derzeit mit der stillgelegten Siemens-Bahn?
Antwort zu 18:
Die #Siemensbahn wurde als -Bahnstrecke 1980 außer Betrieb genommen. Die Anlage
steht vollständig unter Denkmalschutz. Der Senat hält weiterhin an einer Reaktivierung der
Siemensbahn fest. Die Trasse der Siemensbahn ist im FNP als Bahnfläche dargestellt und
gesichert.
Frage 19:
In welchem Zeitraum sollen die Gespräche mit der Deutschen Bahn AG über eine Verlängerung der -Bahn
ins Havelland bzw. der Ausweitung des #Regionalbahnverkehrs abgeschlossen sein?
Antwort zu 19:
Um die Verkehrsbeziehungen im Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg
insgesamt zu verbessern, haben sich die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG)
verpflichtet, die Planungen für notwendige infrastrukturelle Ertüchtigungen und
Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz in der Hauptstadtregion voran7
zutreiben. Dazu wurde die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die
Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ abgeschlossen.
Das Ziel von i2030 liegt in der Beseitigung der infrastrukturellen Engpässe auf den
identifizierten Korridoren, um die Eisenbahnstrecken aus dem und in das Umland deutlich
leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten.
Die o.g. Vorhaben werden im Korridor „Berlin-Spandau – Nauen“ betrachtet. Zur Klärung
der konkreten Ziele und der zu untersuchenden Varianten wurden bis Mai 2018 mit der DB
AG Projektkonsolidierungsgespräche durchgeführt. Nach gegenwärtigem Zeitplan sollen
die darauf aufbauenden grundlegenden Untersuchungen (Gleisplanerstellung, Fahrplanund
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen, verkehrliche und betriebliche
Aufgabenstellung) über die Möglichkeit einer Verlängerung der S-Bahn von Spandau in
Richtung Nauen oder eines Infrastrukturausbaus für den Regionalverkehr in diesem
Korridor in 2021 abgeschlossen werden. Diese Untersuchungen werden durch
regelmäßige Gespräche (Projektarbeitskreis, Projektarbeitsgruppe, Lenkungskreis) der
Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG begleitet.
Frage 20:
Warum verfolgt der Senat im Entwurf des Nahverkehrsplans nicht das Ziel, die U-Bahnlinie 2 zu verlängern
UND das Angebot der Deutschen Bahn zu erweitern?
Antwort zu 20:
Zum Angebot des Reisezugverkehrs der Eisenbahn bestehen unterschiedliche
Verantwortlichkeiten. Für die Fernverkehrsangebote der Deutschen Bahn hat das Land
Berlin keine Zuständigkeit. Der #Eisenbahnregionalverkehr hingegen wird durch die Länder
Berlin und Brandenburg in wettbewerblichen Verfahren vergeben. In Berlin sind derzeit
folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig: DB Regio, Ostdeutsche Eisenbahn
(ODEG) und Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).
Im Gegensatz zu der in der Fragestellung enthaltenen Aussage ist bzw. wird das Angebot
im Eisenbahnregionalverkehr – wie auch im vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans
dargestellt – erweitert. Auf der durch den Bezirk Spandau verlaufenden Eisenbahnstrecke
von und nach Wustermark (Lehrter Bahn) verkehren auf der Linie RB 13 seit April 2018
verlängerte Elektro-Triebzüge. Auf der Strecke von und nach Nauen (Hamburger Bahn)
wird das Angebot im Eisenbahnregionalverkehr kurzfristig ausgeweitet werden: RB 10 der
DB Regio (Doppelstockzüge statt einstöckiger Elektro-Triebzüge), zusätzliche Züge der
ODEG.
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind entsprechend seiner Laufzeit die mittelfristigen
Erweiterungen im Eisenbahnregionalverkehr enthalten. Die genannten kurzfristigen
Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung liegen vor dem Berichtszeitraum des
Nahverkehrsplans Berlin 2019 – 2023 und sind in diesem daher nicht enthalten.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Wachsenden Stadt ist der
Umweltverbund insgesamt zu stärken und alle Elemente des ÖPNV sind auf ihren
möglichen Beitrag für die anstehenden Aufgaben in der gesamten Stadt zu überprüfen.
Ziel ist es, den ÖPNV attraktiver und bequemer zu machen, ausreichende Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen und fehlende schienenseitige Anbindungen zu gewährleisten. Im
Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität und Verkehr wurden
8
alle Verkehrsträger inkl. U-Bahn betrachtet und ein den gesamtstädtisch verkehrlichen
Notwendigkeiten angepasstes Maßnahmenpaket geschnürt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + barrierefrei: Unter Par(chimer Allee), aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2734

Pressemitteilung, 23.08.2018. Und wieder ist ein weiterer Berliner -Bahnhof #barrierefrei erreichbar: Seit dem heutigen Donnerstag, den 23. August 2018, ist auch am U-Bahnhof #Parchimer Allee ein stufenloser Zugang zur #U7 möglich. Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1963 eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 119 barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen – 111 davon sind mit Aufzügen ausgestattet, acht mit Rampen.

Die Arbeiten am Aufzug hatten im August 2017 begonnen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse konnte der U-Bahnhof während der Bauarbeiten zeitweise nur in Richtung Rathaus Spandau angefahren werden. Die Kosten für den Aufzug belaufen sich auf ca. 1,5 Millionen Euro.

Neben dem Aufzugseinbau hat die BVG noch eine Reihe weiterer Arbeiten erledigt. So wurde die Tunneldecke im Bereich des für den Aufzug geschaffenen Durchbruchs großflächig mit Spritzbeton ertüchtigt. Für einen verbesserten Ein- und Ausstieg wurde der gesamte Bahnsteig um ca. zehn Zentimeter angehoben. Zudem erhielt der Bahnsteigbereich einen ansprechenden Natursteinbelag inklusive Blindenleitstreifen.

Bahnhöfe: Zwickauer Tamtam aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2678

Pressemitteilung, 26.07.2018. Am -Bahnhof #Zwickauer Damm wird in den kommenden Monaten einiges los sein – allerdings sorgen dafür ausnahmsweise Bauarbeiter statt Fahrgäste. Denn wegen des barrierefreien Ausbaus muss der -Bahnhof für voraussichtlich sechs Monate gesperrt werden. In dieser Zeit wird in das unterirdische Gebäude ein Schacht gebohrt und der Rohbau für den #Aufzug fertiggestellt. Diese Arbeiten sind so umfangreich, dass parallel dazu kein Fahrgastbetrieb stattfinden kann. Nach dem Rohbau wird der Aufzugseinbau im laufenden Betrieb bis Sommer 2019 weitergehen.

Ab Montag, 30. Juli 2018, Betriebsbeginn, bis voraussichtlich Mittwoch, 30. Januar 2019, fahren die Züge der #U7 in beide Richtungen ohne Halt durch den U-Bahnhof Zwickauer Damm durch. Die #Buslinie #260 wird vom U-Bahnhof Rudow als Ersatzverkehr bis zum U-Bahnhof Zwickauer Damm verlängert. Zusätzlich können die Fahrgäste auf die Busse der Linien #171 und #N7 zwischen Neuköllner Straße/Zwickauer Damm und U-Bahnhof Rudow ausweichen. Zwischen Neuköllner Straße/Zwickauer Damm und U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee nutzen Fahrgäste die Busse der Linie #M11.

U-Bahn: Verlängerung der U-Bahnlinie 1 in der City-West aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat eine #Verlängerung der -Bahnlinie 1 zum #Adenauerplatz?
Antwort zu 1:
Für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 ist im Flächennutzungsplan eine
Trassenfreihaltung vorgesehen, so dass auf einen künftigen Bedarf reagiert werden kann.
Hierbei würde es sich um einen Lückenschluss zweier U-Bahn-Linien handeln, die einen
klaren Netzeffekt hätte. Allerdings wäre weiterhin erheblicher Busverkehr Richtung
Grunewald erforderlich.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die verkehrstechnische Realisierbarkeit und wirtschaftliche Machbarkeit einer
Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum Adenauerplatz?
Antwort zu 2:
Zur verkehrstechnischen Realisierbarkeit und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liegen dem
Senat keine Erkenntnisse vor.
2
Die BVG teilt hierzu mit: „Hinter der vorhandenen Abstellanlage #Uhlandstraße müsste der
Tunnel in einfacher Tiefenlage geradlinig unter dem Kurfürstendamm bis zum
#Adenauerplatz geführt werden. Der #Umsteigebahnhof zur #U7 ist bereits im Rohbau
vorhanden. Zwischen den bestehenden Tunnelbauwerken wäre die Strecke in offener
Bauweise zu errichten, da der Einsatz einer Schildvortriebsmaschine hier nur bedingt
möglich ist.“
Durch die Flächenfreihaltung wird jedoch gewährleistet, dass eine verkehrstechnische
Realisierbarkeit in der Zukunft nicht erschwert wird.
Frage 3:
Gibt es seitens der BVG planerische Leistungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum
Adenauerplatz?
Antwort zu 3:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu mit: „Es existieren keine konkreten
Planungen.“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat ferner eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 bis zum S-Bahnhof Westkreuz im
Hinblick auf eine verkehrstechnische sowie umweltverträgliche Realisierbarkeit und wirtschaftliche
Machbarkeit?
Antwort zu 4:
Eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 1 bis zum Bahnhof Westkreuz ist derzeit nicht
Bestandteil der Flächennutzungsplanung. Zur verkehrstechnischen Realisierbarkeit sowie
zur Umweltverträglichkeit und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liegen dem Senat keine
Erkenntnisse vor, da diese Bewertungen vertieften Untersuchungen vorbehalten wären.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick einer Neugestaltung
des Autobahndreick Funkturms?
Antwort zu 5:
Da die U-Bahn-Linie 1 östlich des Bahnhofs Westkreuz läge und den Bahnhof Westkreuz
im Falle einer Verlängerung auch von Osten erreichen würde, das Dreieck Funkturm
jedoch westlich des Bahnhofs Westkreuz liegt, sieht der Senat keine Berührungspunkte
mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm.
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf die
Verkehrsanbindung der Messe Berlin?
3
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat eine Verlängerung bis zum S-Bahnhof Westkreuz im Hinblick auf die
Verkehrsanbindung des ZOB?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die genannten Standorte werden derzeit schienengebunden über den S-Bahnhof Messe
Nord/ICC den U-Bahnhof Kaiserdamm erschlossen. Der Messestandort ist weiterhin durch
den S-Bahnhof Messe Süd (Eichkamp) sowie den U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz
angebunden. Im Zuge der Masurenallee bestehen ferner mehrere Busangebote. Das
Verkehrsangebot bietet umsteigefreie Verbindungen zu einer Vielzahl von Zielen, unter
anderem in der City West. Der Senat sieht damit eine gute Verkehrsanbindung der beiden
Standorte derzeit als gewährleistet und der Bedeutung der Messe angemessen an.
Frage 8:
Gibt es von der BVG planerische Leistungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 1 zum S-Bahnhof
Westkreuz?
Antwort zu 8:
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilen hierzu mit: „Es existieren keine konkreten
Planungen.“
Berlin, den 10.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + U-Bahn: Denkmalschutz auf der U5 – Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/11816, aus Senat

www.berlin.de

1. Ist bereits die #Eintragung der #Bahnhöfe der Linie #U5 in die #Denkmalliste erfolgt? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 1.:
Die Eintragung der Bahnhöfe der Linie U5 ist noch nicht erfolgt. Das #Landesdenkmalamt
Berlin zieht wegen des größeren Umbaudrucks bei Bahnhöfen der Nachkriegszeit
auf den Strecken der Linien #U6, #U7 und #U9 deren Eintragung vor.
2. Konnte mittlerweile eine Einigung zwischen dem Landesdenkmalamt Berlin mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) hinsichtlich der Leitlinien zum denkmalgerechten Umgang mit den Bahnhöfen,
die der Vereinfachung und Verkürzung der denkmalpflegerischen Abstimmungsprozesse dienen sollen,
erfolgen? Falls nicht, warum nicht und bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen?
Zu 2.:
Die Ergänzung der Grundsatzvereinbarung von 2001 zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) und dem #Landesdenkmalamt Berlin (#LDA) um die Bahnhöfe
der Nachkriegszeit ist bereits formuliert.
Seite 2 von 3
Die Abstimmungen zwischen BVG und LDA zu den Bahnhöfen der Linien U6, U7
und U9 sind abgeschlossen. Eine Abstimmung zu den Bahnhöfen der Linie U5 steht
bevor.
3. Welche inhaltlichen Festlegungen sollen in den Leitlinien getroffen werden?
Zu 3.:
Die vorgesehene erweiterte Grundsatzvereinbarung zu den Bahnhöfen der Nachkriegszeit
enthält für alle wesentlichen Bauteile jedes Bahnhofs, der in die Denkmalliste
eingetragen werden soll, Angaben zum Erhalt und zum möglichen Ersatz von
Materialien sowie allgemeine Angaben zu notwendigen neuen Einbauten.
4. Werden an allen Bahnhöfen Aufzüge angebracht werden können?
5. Inwiefern ist gewährleistet, dass der Anbau von Aufzügen an den lediglich mit Rampen ausgestatteten
U5-Bahnhöfen nahtlos nach dem Ausbau der Bahnhöfe, die aktuell weder barrierefrei noch
barrierearm sind, erfolgen kann?
Zu 4. und 5.:
Maßnahmen zur Sicherheit und Barrierefreiheit sind notwendig und werden grundsätzlich
nicht durch den Denkmalschutz behindert.
6. Welche Maßnahmen sollen konkret nach bisherigem Planungsstand im Rahmen der Sanierung auf
den Bahnhöfen der Linie U5 (siehe Schriftliche Anfrage 18/10910) erfolgen?
Zu 6.:
Derzeit sind keine Maßnahmen geplant.
Für die Bahnhöfe auf dem Streckenabschnitt Biesdorf-Hönow muss in den nächsten
Jahren auf allen Bahnhöfen der Einbau eines Blindenleitsystems erfolgen. Hierzu ist
die Erneuerung der Bodenflächen notwendig. Des Weiteren müssen sämtliche elektrotechnischen
Anlagen erneuert werden, gleichermaßen wie alle Treppen, da diese
nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Wie bereits beim Bahnhof
Kienberg erfolgt, müssen alle statischen Bauteile genau untersucht werden, um
Mängel ausschließen zu können oder ggf. entsprechende Sanierungen einzuleiten.
7. Inwiefern kann auch eine optische Aufwertung an den Bahnhöfen unter den Auflagen des Denkmalschutzes
erfolgen?
Seite 3 von 3
Zu 7.:
Unzählige sanierte Denkmale, darunter auch viele Verkehrsdenkmale, in der Stadt
bezeugen die Leistungen der Denkmalpflege und Baupflege für die Verbesserung
des Straßen- und Stadtbildes von Berlin.
Berlin, den 16.06.2018
In Vertretung
Gerry Woop
Senatsverwaltung für Kultur und Europa

U-Bahn: Ungenutzte Potentiale unter Tage – U-Bahn-Infrastruktur im Land Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Über welche #Tunnelinfrastruktur für U-Bahnen verfügt das Land, die a) derzeit von der BVG genutzt wird
(z.B. für Verkehr, Versorgungsschächte, Reparaturgleise) und b) anderen Akteuren (z.B. Wasserbetriebe,
Berliner Unterwelten e.V. sowie c) die bislang überhaupt nicht genutzt werden? (bitte aufschlüsseln nach
Lage, Anbindung bzw. Verwendung für -Bahn-Linien, Art der Nutzung)
Frage 2:
Welche Kenntnisse hat der Senat über Möglichkeiten zu Lückenschlüssen in der bislang ungenutzten
Tunnelstruktur?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet:
Eine Aufbereitung der Vorratsbauten und der Einschätzung zur Nutzbarkeit für einen
aktiven U-Bahnbetrieb finden sich in der Drucksache 18/10731, der Drucksache 18/11218
sowie in der Drucksache 18/12939.
Die Frage fällt nicht allein in die Zuständigkeit des Senates. Hinsichtlich der Vorratsbauten
können jedoch aufgrund von Angaben der BVG folgende Aussagen getroffen werden:
#U1:
Unter dem U-Bahnhof #Adenauerplatz der U7 ist bereits ein U-Bahnhof für die U1 im
Rohbau vorhanden. Weiterhin existiert eine Kehranlage mit ca. 150 m Tunnel am UBahnhof
Uhlandstraße.
2
#U2:
Hinter dem U-Bahnhof #Pankow befindet sich ein ca. 200 m langer Tunnel, der derzeit als
Kehranlage für die U2 genutzt wird. Im U-Bahnhof Rathaus #Spandau befinden sich ein 4-
gleisiger Bahnhof sowie unterirdische Überwerfungsbauwerke.
#U3:
Hinter dem U-Bahnhof #Krumme Lanke befindet sich eine Kehranlage sowie ca. 150 m
Tunnel.
#U5:
Vorleistungen finden sich am U-Bahnhof #Hauptbahnhof mit einem ca. 400 m langen
Tunnel in Richtung Turmstraße. Im Bereich des Bahnhofs #Jungfernheide existiert ein 400
m langer Tunnel. Des Weiteren nutzt die #U7 nur die übereinanderliegenden westlichen
Bahnsteigkanten des U-Bahnhofes Jungfernheide, während die östlichen Bahnsteigkanten
für die geplante U5 vorgesehen waren.
#U8:
Hinter dem U-Bahnhof #Wittenau befindet sich eine Kehranlage sowie ca. 500 m Tunnel.
#U9:
Hinter dem U-Bahnhof #Schloßstraße befindet sich ein Bahnhof im Rohbau sowie 700 m
Tunnel.
#U10:
U-Bahnvorratsbauwerke für die U-Bahnlinie 10 finden sich an den U-Bahnhöfen
#Alexanderplatz, #Potsdamer Platz, #Kleistpark, #Innsbrucker Platz und #Schloßstraße.
Frage 3:
Welche a) Vorteile sieht der Senat in der Ausweitung der U-Bahn-Infrastruktur im Land Berlin und b) welche
Nachteile sieht der Senat in selbiger?
Frage 5:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U1?
Frage 6:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U2?
Frage 7:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U3?
Frage 8:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U6
zum Areal des Flughafen Tegel?
3
Frage 9:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U7 in
die Großsiedlung Falkenhagener Feld sowie zum zukünftigen Großflughafen BER?
Frage 10:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG derzeit bei einer Verlängerung der U8 in
die Großsiedlung Märkisches Viertel?
Antwort zu 3 und zu 5 bis zu 10:
Die Fragen 3 und 5 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vorteile von U-Bahn-Infrastruktur sind unter anderem eine hohe Leistungsfähigkeit und
eine hohe Geschwindigkeit sowie eine Führung, die von den weiteren Verkehrsträgern
unabhängig ist. Nachteile sind hohe Kosten und lange Realisierungszeiträume.
Maßnahmen zu U-Bahnnetzerweiterungen werden gemäß des Auftrags des
Abgeordnetenhauses im Kontext der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplanes Mobilität
und Verkehr bewertet.
Frage 4:
Mit welchen Beträgen kalkuliert die zuständige Senatsverwaltung für den Bau von einem Kilometer UBahninfrastruktur
bei seinen Planungen?
Antwort zu 4:
Die #Baukosten für U-Bahnstrecken sind sehr stark abhängig von der Lage der geplanten
Trasse, vom Baugrund und anderer Randbedingungen und belaufen sich auf ca. 100 bis
200 Mio. € pro km, können in Einzelfällen, wie z.B der U-Bahnlinie 5, davon aber auch
deutlich abweichen.
Frage 11:
Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die landeseigene BVG zum Bau #oberirdischer U-Bahn-
Infrastruktur?
Antwort zu 11:
Die Ausgestaltung möglicher -Bahnverlängerungen könnte sich erst mit verfestigten
Planungen ergeben. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.
Berlin, den 14.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen + U-Bahn: Weiterbau U7 bis Schönefeld und BER, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Nach welchen Kriterien wurde der bisherige Entwurf des Trassenverlaufs der #Verlängerung der #U7 zum #BER
erarbeitet?
Frage 2:
Was sind die Gründe für die geplanten Haltestellen #Liselotte-Berger-Platz und #Schönefeld Nord?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ein konkreter #Trassenverlauf wurde durch den Senat bisher nicht erarbeitet.
Eine mögliche #Trassenführung für den Abschnitt im Land Berlin und einen U-Bahnhof am
Liselotte-Berger-Platz ergibt sich aus der #Trassenfreihaltung, welche im
#Flächennutzungsplan vorgesehen ist.
Ein möglicher Trassenverlauf im Gebiet des Landes Brandenburg sowie die Einrichtung
weiterer U-Bahnhöfe und deren genaue Lage auf dem Gebiet des Landes Brandenburg
wäre durch die dort örtlich zuständigen Behörden zu entscheiden bzw. planfestzustellen.
Frage 3:
Wäre anstelle der beiden genannten Stationen aus Frage 2 nicht eine weiter nördlich gelegene Station (z.B.
Waltersdorfer Chaussee / Ostburger Weg) und die geplante Station Bhf Schönefeld ausreichend, um den
2
Bereich Frauenviertel verkehrlich zu erschließen? Könnte somit nicht noch einen Bogen Richtung
Altglienicke geschlagen werden?
Frage 4:
Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg leben im Frauenviertel in Rudow ca. 4000, im
Kosmosviertel ca. 5800 Menschen. Die verkehrliche Anbindung dieses Bereiches von Altglienicke ist heute
schon als suboptimal zu bezeichnen. Welche Gründe sprechen unter diesem Aspekt für den derzeitig
geplanten Streckenverlauf der U7 südlich der Autobahn?
Frage 5:
Wurde überhaupt über einen anderen Trassenverlauf nachgedacht, der das Kosmosviertel (z.B. mit einer
Haltestelle Schönefelder Chaussee) an die geplante Strecke anschließen würde? Wenn ja, aus welchen
Gründen wurde diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt?
Frage 6:
Wie hoch würde die preisliche Differenz der Baukosten der jetzt geplanten Streckenführung gegenüber
einem Verlauf über das Kosmosviertel sein?
Frage 7:
Wurden in die jetzige Trassenplanung auch die zukünftigen bzw. gerade stattfindenden Wohnungs-
Bautätigkeiten und der damit einhergehende starke Bewohnerzuwachs in Altglienicke berücksichtigt?
Frage 8:
Gab es im Zuge der Trassenplanung Gespräche mit Vertretern des Bezirksamtes Treptow-Köpenick zu
einem potentiellen Streckenverlauf nach Altglienicke und somit durch den Bezirk Treptow-Köpenick?
Antwort zu 3 bis zu 8:
Die Fragen 3 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Lage und Anzahl der U-Bahnhöfe, der Verlauf der Trasse sowie Baukosten und
Einwohnerentwicklungen wären weiteren Untersuchungen vorbehalten, in deren Rahmen
auch verschiedene Varianten entwickelt und vergleichend bewertet werden würden.
Eine Festlegung dazu ist bisher nicht erfolgt und würde erst in späteren Planungschritten
im Rahmen einer Grundlagenermittlung möglich sein.
Im Zusammenhang weiterer Untersuchungen würde auch die Erschließung berücksichtigt
werden und eine Beteiligung der betroffenen Bezirke vorgenommen werden.
Frage 9:
Gab es von Seiten des BA T-K, das ja durch seinen Bürgermeister im DIALOGFORUM Airport Berlin-
Brandenburg vertreten ist, Forderungen oder Wünsche nach einem Anschluss des Kosmosviertels /
Altglienicke an die U7?
3
Antwort zu 9:
An den Senat gerichtete Forderungen oder Wünsche seitens des Bezirksamtes Treptow-
Köpenick, die U-Bahn-Linie 7 über das Gebiet des Bezirkes Treptow-Köpenick zu führen,
sind dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 16.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Ausbau des Streckennetzes Drei U-Bahnlinien sollen verlängert werden – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ausbau-des-streckennetzes-drei-u-bahnlinien-sollen-verlaengert-werden-30123070?dmcid=nl_20180505_30123070

Der Senat will das -Bahnnetz vergrößern. Geplant ist, neben dem bereits bekannten Ausbau der# U5, eine Verlängerung der Linien #U6, #U7 und #U8. Die BVG soll nun die einzelnen möglichen Projekte überprüfen und  #Machbarkeitsstudien erstellen. Über die Pläne der parteilosen Verkehrssenatorin Regine Günther (für Grüne) hatte zuerst die Berliner Morgenpost berichtet.  

Konkret soll die U6 – Richtung Alt-Tegel – bis zum #Flughafen #Tegel führen. Beziehungsweise zur „Urban Tech Republik“, so soll das Areal gemäß Nutzungskonzept nach der Schließung des Airport heißen. Ein Ausbau der U7 – Richtung Rudow – ist bis zum -Bahnhof #Schönefeld geplant. Die U8 – Richtung Wittenau – soll bis ins #Märkische Viertel, eine Station Senftenberger Ring ist denkbar, verlängert werden.
Günthers Behörde prüfte auch die Verlängerungen der U7 Richtung #Spandau und eine Anbindung …