Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat

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Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
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Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
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Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
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Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner -Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radverkehrssituation Pastor-Niemöller-Platz in Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern ist geplant, die Situation für den #Radverkehr um den #Pastor-Niemöller-Platz zu verbessern?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt Pankow hat die Planungen für die Einrichtung von #Radverkehrsanlagen
in der #Hermann-Hesse-Straße / #Grabbeallee zwischen #Tschaikowskistraße und
#Wackenbergstraße im Jahr 2020 aufgenommen. Bestandteil dieser Planungen ist auch
der Pastor-Niemöller-Platz sowie die Einrichtung von #Fahrradstraßen im #Güllweg und in
der #Waldstraße. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Projektkarte auf den
Seiten der GB #infraVelo GmbH verweisen: https://www.infravelo.de/karte/. In der Karte
finden sich zahlreiche Informationen zu den einzelnen Radverkehrsprojekten im Land
Berlin.“
Frage 2:
Inwiefern ist beabsichtigt, Radstreifen o.Ä. um den Pastor-Niemöller-Platz und an der Einmündung zur
#Friedrich-Engels-Straße einzurichten?
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Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die aktuellen Planungen sehen die Einrichtung eines Radfahrstreifens um den Pastor-Niemöller-Platz vor. Dieser soll an die bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen in der
Friedrich-Engels-Straße angebunden werden.“
Frage 3:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Einfahrt (das Abbiegen) von Rad Fahrenden aus der #Grabbeallee Richtung
Pastor-Niemöller-Platz / Friedrich-Engels-Straße zu verbessern (lebensgefährliche Situation)?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Problematik ist bekannt. Lösungsmöglichkeiten für diese komplexe Abbiegerelation
werden im weiteren Planungsverfahren untersucht.“
Frage 4:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Abbiegen aus dem Pastor-Niemöller-Platz in die Grabbeallee sicherer zu
machen?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist vorgesehen, ein sicheres Abbiegen rechts in die Grabbeallee sowie links in die
Hermann-Hesse-Straße zu gewährleisten. Für die Führung des Radverkehrs in der
Knotenpunktzufahrt wird derzeit eine Lösung erarbeitet, die den geplanten barrierefreien
Umbau der Endhaltestelle der BVG-Buslinie 107 (Grabbeallee/Pastor-Niemöller-Platz)
berücksichtigt. Ein Umbau der Lichtsignalanlage bzw. eine Ergänzung dieser mit Signalen
für den Radverkehr wird vermutlich erforderlich sein. Die Untersuchungen hierzu sind Teil
der anstehenden Entwurfsplanung.“
Frage 5:
Inwiefern ist die problematische Situation für den Radverkehr in diesem Bereich bekannt?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Defizite und die daraus resultierenden Probleme sind allen an der Planung Beteiligten
bewusst.“
Frage 6:
Wie wird diese Verkehrslage und wie werden die sich hieraus ergebenden Risiken eingeschätzt?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssituation rund um den Pastor-Niemöller-Platz ist aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens insgesamt sowie im Speziellen wegen der Unübersichtlichkeit
aufgrund der Platzgeometrie, wegen der Führung des Radverkehrs im Mischverkehr,
wegen der querenden Straßenbahntrasse und wegen des hohen Anteils an Busverkehr
und Bushalten sehr unübersichtlich und für Radfahrende und zu Fuß Gehende subjektiv
eher unsicher. Eine objektive Einschätzung der Risiken durch das Bezirksamt ist aufgrund
nicht vorliegender Unfallzahlen nicht möglich.“
Frage 7:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Umgestaltung des Pastor-Niemöller-Platzes (Wiederherstellung /
Wiederbegrünung) zum Anlass zu nehmen, die Radverkehrssituation im oben genannten Sinne oder in
ähnlicher Weise zu verbessern? Welche baulichen Maßnahmen werden ergriffen, erwogen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt wird in Kürze die begrünte Fläche des Pastor-Niemöller-Platzes sowie
den dort angelegten Gehweg wiederherstellen lassen. Dabei wird auch der zukünftige
Bedarf an Ladezonen und Radverkehrsanlagen rund um den Platz berücksichtigt. Konkret
bedeutet das, dass ein rund drei Meter breiter Randbereich des Platzes, der
voraussichtlich zukünftig als Verkehrsfläche benötigt werden wird, nur mit Rasen und
nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit Bäumen und Hecken bepflanzt werden wird. Die
Einrichtung von Radverkehrsanlagen kann erst mit dem Ausbau der Bus-Endhaltestelle
sowie nach Umgestaltung des signalisierten Knotenpunktes Pastor-Niemöller-Platz/Grabbeallee erfolgen. Radverkehrsanlagen sind daher zeitlich nicht im
Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Platzfläche realisierbar, wurden aber wie
oben beschrieben, bereits mitgedacht.“
Frage 8:
Welche Dringlichkeit / Priorität hat die Verbesserung der Radverkehrssituation im Bereich des Pastor-Niemöller-Platzes?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt sieht die Maßnahme als sehr dringlich an und hat daher auch die
Planungen aufgenommen.“
Frage 9:
Inwiefern stehen für die Verbesserung des Radverkehrs Mittel für Pankow bereit, und wie viele Mittel davon
sind bereits gebunden?
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Antwort zu 9:
Die in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Maßnahme wird aus Mitteln zur Verbesserung
der Radverkehrsinfrastruktur durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz finanziert. Für die Planung des Vorhabens Hermann-Hesse-Straße wurden
Mittel in Höhe von 63.440,25 Euro bewilligt, die somit haushaltstechnisch gebunden sind.
Insgesamt waren dem Bezirksamt Pankow mit Stand vom 23.06.2021 1.997.778,06 € im
Haushaltstitel 72016 („Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“) und
1.315.626,93 € im Haushaltstitel 52108 („Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs“) zugesichert und daher in den Haushaltstiteln festgelegt.
Da die Bewilligung von Radverkehrs-Maßnahmen, für die die Finanzmittel den
Bezirksämtern auf der Grundlage der auftragsweisen Bewirtschaftung aus den
Haushaltstiteln 72016 sowie 52108 des Kapitels 0730 zur Verfügung gestellt wird,
schrittweise (in der Regel zunächst für die Vorplanung, dann für weitere Planungsstufen
und die Baumaßnahme selbst) erfolgt, lässt sich vor Abschluss der
Bauplanungsunterlagen und der darauf beruhenden Finanzierungsbewilligungen noch
keine konkrete Summe der für die mit dem Bezirksamt Pankow betriebenen Radverkehrs-Vorhaben bereitstehenden Radverkehrs-Mittel nennen. Zudem dienen auch zahlreiche
bezirkliche Maßnahmen, von denen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz keine oder keine detaillierte Kenntnis hat, der Verbesserung des
Radverkehrs.
Frage 10:
Wie viele Mittel sollen zur Verbesserung des Radverkehrs nach Niederschönhausen, Blankenfelde,
Rosenthal, Wilhelmsruh und Französisch Buchholz fließen, und wie teilen sich diese Mittel auf die einzelnen
Ortsteile auf?
Antwort zu 10:
Neben der in der Antwort zu Frage 1 genannten Maßnahme werden zurzeit auch
Planungen für die #fahrradfreundliche #Asphaltierung des #Schönholzer Weges (gepflasterter
Straßenabschnitt, der an der Grenze zwischen #Wilhelmsruh und #Rosenthal liegt,
einschließlich einer kurzen Radweganbindung) im Zusammenwirken zwischen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem Bezirksamt Pankow
betrieben. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltstitel 72016 erfolgen; da für diese
Maßnahme bisher noch keine Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden konnten, ist
noch keine Angabe zu den letztendlich benötigten Mitteln möglich.
Frage 11:
Über wie viel Personal verfügt der Bezirk Pankow für die Radverkehrsverbesserung (z.B. für die
Radwegplanung)? Wie viele Stellen gibt es dafür insgesamt, wie viele Stellen sind besetzt?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für die Planung von Radverkehrsanlagen stehen im Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Pankow zwei Vollzeitstellen zur Verfügung. Beide Stellen sind voll besetzt.
Für die Umsetzung der Radverkehrsmaßnahmen stehen drei Bauleiterinnen und Bauleiter
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zur Verfügung, die jedoch nicht nur Radverkehrsmaßnahmen, sondern auch investive
Straßenbaumaßnahmen begleiten.“
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Drahtige Angelegenheit Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Guyotstraße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der #Guyotstraße in zwei Bauabschnitten gleich 1000 Meter #Fahrdraht der Straßenbahnanlagen. Die erste Bauphase geht von Samstag, den 26. Juni von zirka 01:00 Uhr bis Montag, den 28. Juni 2021, zirka 04:30 Uhr. Die zweite Bauphase geht von Samstag, den 3. Juli von zirka 01:00 bis Montag, den 5. Juli 2021, zirka 04:30 Uhr. Die Straßenbahnlinien #M1 und #50 sind in dieser Zeit nicht wie gewohnt unterwegs.

Die Linie M1 fährt zwischen Am Kupfergraben und #Schillerstraße. Die Linie 50 ist zwischen #Virchow-Klinikum beziehungsweise #Björnsonstraße und #Rosenthal als Ersatz für die M1 im Einsatz. Ein #Ersatzverkehr mit Bussen der Linie 50 ist zwischen S+U #Pankow und Guyotstraße eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn + Regionalverkehr + Radverkehr: Verkehr in Pankow, aus Senat

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Frage 1:

Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?

Antwort zu 1:

Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:

  • Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“

andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.

  • Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit

dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.

  • Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
  • Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
  • Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit

„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die

Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.

  • Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
  • Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.

In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu

§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.

Frage 2:

Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild

„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?

Antwort zu 2:

Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur  Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen  wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.

Frage 3:

Ist ein neuer Zweig der Tramlinie #M1 aus #Rosenthal über den #Wilhelmsruher Damm durchs #Märkische Viertel nach #Wittenau nach jetzigem Stand noch zu verwirklichen? Wenn nein, warum nicht? Ist eine #niveaugleiche Kreuzung zwischen der Tram und der #Heidekrautbahn möglich?

Antwort zu 3:

Die #Straßenbahnverlängerung #Rosenthal#Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.

Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.

Frage 4:

Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?

Antwort zu 4:

Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.

Frage 5:

Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?

Antwort zu 5:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.

Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“

Frage 6:

Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden.  „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?

Antwort zu 6:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher  Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“

Frage 7:

Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?

Antwort zu 7:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.

Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.

Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“

Frage 8:

Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den

Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?

Antwort zu 8:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.

Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“

Frage 9:

An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?

Antwort zu 9:

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Vorbemerkung:

Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.

Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG5
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Radfahrenden im Jahr 2020Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.4
DANZIGER STR. / WINSSTR.4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.3
LANDSBERGER ALLEE 1163
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.3

(Stand: 4. März 2021)

Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 5039
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.32
BREITE STR. 2032
INDIRA-GANDHI-STR. / BERLINER ALLEE31
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.31
MÜHLENSTR. / BREITE STR.29
GRANITZSTR. / PRENZLAUER PROMENADE / ROTHENBACHSTR.26
AM STEINBERG / PRENZLAUER PROMENADE / THULESTR.25
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.25
Örtlichkeiten zu Verkehrsunfällen im Verwaltungsbezirk Pankow mit Beteiligung von Pkw-Führenden im Jahr 2020Anzahl
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.24
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.24
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.23
ROMAIN-ROLLAND-STR. 2522
BUSCHALLEE / SEEWEG / BERLINER ALLEE22
KNIPRODESTR. / STORKOWER STR.21
ODERBRUCHSTR. / KARL-LADE-STR. / LANDSBERGER ALLEE21
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 419
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.16

(Stand: 4. März 2021)“

Frage 10:

Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und  der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?

Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?

Antwort zu 10:

Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.

Das BA Pankow teilt hierzu mit:

„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“

Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrssituation im historischen Dorfkern Rosenthal, Pankow – Teil 2 (Rad- und Fußverkehr, Zebrastreifen, Asphalt), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der
Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ortskern #Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut
zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur
Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“
Frage 2:
Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der
Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen,
und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem
etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt
Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits
vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt
und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines
asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“
Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von
etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem
Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer
Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der
Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch
das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts
Pankow vor.
Frage 3:
Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in
der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz
(neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von
Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die
öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was
letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher
aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung
werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und
Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine
Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen
in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im
Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht
zügig beseitigt.“
Frage 4:
Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser
Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der
Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten?
Antwort zu 4:
Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch
zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/
#Querungshilfen“ zu prüfen.
3
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal
(Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich
der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung
zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Mast-Have der M1 Entlang der Straßenbahnlinie M1, zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord …, aus BVG

Entlang der #Straßenbahnlinie #M1, zwischen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord, erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe in den nächsten anderthalb Wochen insgesamt sechs Fahrleitungsmaste. Die Straßenbahnlinie M1 fährt von Samstag, den 13. März, Betriebsbeginn bis Montag, den 22. März 2021, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt. Die Linie ist zwischen Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz beziehungsweise #Schillerstraße im Einsatz. Zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Regionalverkehr: Heidekrautbahn ― Planung eines Bahnhofs „Wilhelmsruher Damm “, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Planungsstand für eine #Wiederinbetriebnahme ist die in Berlin liegende Trasse der
#Heidekrautbahn und was sind die nächsten Verfahrensschritte, insbesondere in den Jahren 2021 und
2022 (ggf. nach Planungsabschnitten differenziert)?
Antwort zu 1:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung steht kurz vor der Fertigstellung. Die
Einreichung des Planrechtsantrages für den Berliner Abschnitt bei der
Genehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (#SenUVK) wird für das Ende des 1. Quartals 2021 vorbereitet. Zwischen
den beiden Ländern und der #NEB wird gegenwärtig der Abschluss einer Planungsund Finanzierungsvereinbarung für die Ausführungsplanung vorbereitet, so dass im
Sommer dieses Jahres der nächste Planungsschritt beauftragt werden kann.
Die für die Beauftragung der Ausführungsplanung des Neubaus des Bahnhofs BerlinWilhelmsruh (NEB) – 2. Bauabschnitt – notwendigen Bauplanungsunterlagen (BPU)
liegen der zuständigen Stelle bei der SenUVK vor. Hier wartet die NEB auf einen
Förderbescheid.“
2
Frage 2:
Ist bei diesen Planungen ein #Bahnhof/#Haltepunkt direkt am #Wilhelmsruher Damm vorgesehen, soll der
Bahnhof nördlich oder südlich des Wilhelmsruher Damms liegen und ist dieser Bahnhof identisch mit
dem Bahnhof #Rosenthal auf dem Übersichtsplan auf www.i2030.de?
Antwort zu 2:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Der neue Bahnhof Rosenthal wird nördlich des Wilhelmsruher Damms errichtet und
ist identisch mit dem auf der Webseite des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) ausgewiesenen Bahnhof Rosenthal.“
Frage 3:
Welches sind die in beide Fahrtrichtungen jeweils nächstgelegenen Bahnhöfe und wie weit sind sie vom
Bahnhof am Wilhelmsruher Damm jeweils entfernt, wie lange wird die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen
jeweils sein?
Antwort zu 3:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die nächstgelegenen Stationen sind südlich der Haltepunkt #Pankow Park (Abstand
ca. 1,1 km, Fahrzeit zwei Minuten) und nördlich der Haltepunkt #Blankenfelde (Abstand
etwa 2,1 km, Fahrzeit ca. drei Minuten).“
Frage 4:
Gibt es bereits einen Planungstand hinsichtlich des Layouts des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm,
insbesondere hinsichtlich eines Bahnhofsvorplatzes/einer Vorfahrt in Richtung Märkisches Viertel oder
einem zweiten in Richtung Rosenthal und damit verbunden der Verlagerung der Buswendeschleife vom
Wilhelmsruher Damm dorthin? Befinden sich die dafür notwendigen Flächen im Eigentum der
öffentlichen Hand?
Antwort zu 4:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Bereich des Wilhelmsruher Damms wird der Haltepunkt Rosenthal liegen. Dieser
wird über die Quickborner Straße sowie dem Mauerradweg erschlossen werden. Ein
Bahnhofsvorplatz ist nicht vorgesehen. Die bestehende Buswendeschleife wird in
Absprache mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) nicht verschoben. Lediglich die
Lage der Bushaltestelle wird in Absprache mit der BVG angepasst. Flächen sind daher
vrsl. nicht erforderlich.“
Frage 5:
Wie wird bei den Planungen für den Bau des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm die Möglichkeit
berücksichtigt, dass fortschrittliche politische Verantwortliche die Verlängerung der U8 in das Märkische
Viertel realisieren wollen und dann ein Umsteigebahnhof U8/Heidekrautbahn eine sich geradezu
aufdrängende Optimierung des ÖPNV in diesem Bereich darstellen würde? Sind dafür vorsorglich im
Untergrund Bauwerke mit zu errichten, die nachträglich während des Betriebs der Heidekrautbahn nur
unter Stilllegung des Bahnverkehrs möglich wären? (Sofern es keine Berücksichtigung dieser
Umsteigevariante bei den Planungen gibt, bitte begründen).
3
Antwort zu 5:
Es ist nicht vorgesehen, Vorratsbauwerke für einen U-Bahnhof in der Nähe der
Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms zu errichten.
Eine Verlängerung der U8 bis zu einem Kreuzungsbahnhof mit der Heidekrautbahn im
Bereich des Wilhelmsruher Damms ist nicht vorgesehen und in den relevanten
Planwerken Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr sowie Bedarfsplan
des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Bedarfsplan) nicht aufgeführt. Ein
ausreichender verkehrlicher Nutzen für eine derartige Linienführung der U8 mit einer
Verknüpfung zur Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms ist bei der
derzeit in diesem Bereich vorhandenen Siedlungsstruktur nicht erkennbar. Durch die
geplante Fortführung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Gesundbrunnen wird der
zentrale Umsteigepunkt zwischen U8 und Heidekrautbahn im Bahnhof
Gesundbrunnen entstehen.
Frage 6:
Wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bahnhofsplanungen geben und ggf. ab wann?
Antwort zu 6:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Veranstaltungen zu frühzeitigen Bürgerbeteiligungen für die Baumaßnahmen in Berlin
erfolgten bereits im Frühjahr 2019 in Wilhelmsruh und Blankenfelde. Weitere
Informationen der Öffentlichkeit wird es von der NEB im Rahmen der Auslegung der
Planrechtsunterlagen geben.“
Frage 7:
Wann kann dieser Abschnitt der Heidekrautbahn nach den Planungen des Senats frühestens in Betrieb
gehen?
Antwort zu 7:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen musste der Zeitplan gemeinsam mit
den i2030-Partnern Berlin und Brandenburg und der NEB aktualisiert werden. Nach
derzeitiger Planung ist zum Fahrplanwechsel 2024 die Wiederinbetriebnahme des
Streckenabschnitts der Heidekrautbahn von Berlin-Wilhelmsruh (NEB) über
Schönwalde bis Basdorf vorgesehen.“
Berlin, den 28.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Straßenverkehr: Verringerung und Vermeidung von schwerem Lastverkehr und Lärm in Wohngebieten in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat der Beschluss der BVV Pankow VIII-0930 („Schwerer #Lastverkehr und #Lärm in Wohngebieten
in #Rosenthal, #Niederschönhausen und #Wilhelmsruh verringern und vermeiden“) vom 30. Oktober 2019, der
einstimmig mit 44 Ja-Stimmen gefasst wurde, bekannt?
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow VIII-0930 lag bis zum
Eingang dieser Schriftlichen Anfrage nicht vor. Die Problematik ist jedoch bekannt und es
hat deshalb auch schon ein Gespräch zwischen dem für Verkehr zuständigen Berliner
Staatssekretär Streese mit den betroffenen Bezirken und Brandenburger Landkreisen
stattgefunden, um Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Frage 3:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift das Land, um #Schwerlastverkehr mit Lkw in der
#Kastanienallee, der #Friedrich-Engels-Straße, der #Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz /
#Germanenstraße zu verringern bzw. zu vermeiden?
Frage 4:
Inwiefern erstellt das Land ein #Verkehrskonzept, dessen Ziel es ist, #Industrieverkehr und #Schwerlastverkehr
mit Lkw aus / nach Reinickendorf in Zusammenarbeit zwischen dem Senat sowie den Bezirken Pankow und
Reinickendorf so zu steuern, dass der Verkehr nicht über die Kastanienallee, die Friedrich-Engels-Straße,
die Schönhauser Straße, die Straße vor Schönholz / Germanenstraße abgewickelt wird?
2
Antwort zu 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die angesprochenen vier Straßenzüge gehören zum übergeordneten Straßennetz des
Landes Berlin (vgl.
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/
Uebergeordnetes_Strassennetz_Bestand_2017_h.pdf) und stehen damit grundsätzlich
uneingeschränkt allen Verkehrsteilnehmenden, auch dem Lkw-Verkehr, zur Verfügung.
Die durchschnittlich werktägliche Belastung durch Lkw > 3,5t zulässiges
Gesamtgewicht/24 Std. stellt sich wie folgt dar (vgl. auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml):
Straßenzug Einstufung
(12/2017)
SVZ 2005 SVZ
2009
SVZ 2014
Lkw>3,5t zul GG /24 Std. [DTVw]
Kastanienallee Stufe III 420 – 500 300 – 400 330 – 370
Friedrich-Engel-Straße Stufe II 230 – 350 200 130 – 180
Schönhauser Straße Stufe IV keine Angaben
Straße vor Schönholz <>
Germanenstraße
Stufe II, Stufe
III
330 – 730 300 – 800 190 – 580
Anhand dieser Zahlen liegt der prozentuale Anteil der Lkw>3,5t zul GG/24 Std. an der
durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Querschnittsbelastung auf der Kastanienallee bei
etwa 4 %, auf der Friedrich-Engels-Straße bei etwa 3 % und auf der Straße vor Schönholz
<> Germanenstraße bei etwa 3 %.
Mit diesem Lkw-Anteil heben sich diese Straßenzüge nicht von der
Verkehrszusammensetzung vergleichbarer Stadtstraßen ab und liegen in einer für Berliner
Stadtstraßen üblichen Bandbreite.
Die Lage dieser vier Straßenzüge im nördlichen Straßennetz von Berlin in Verbindung mit
der Bundesstraße 96a führt dazu, dass sie auch für den Wirtschaftsverkehr zu den
Industrie- und Gewerbegebieten in Pankow und Reinickendorf genutzt werden. So wird
beispielsweise der gewachsene Großstandort Flottenstraße mit insgesamt 84 Hektar
Fläche als bedeutender innerstädtischer Wirtschaftsstandort über diese Achsen
angesteuert (notwendige Sicherstellung der Ver- und Entsorgung bzw. der
Leistungserbringung der ansässigen Unternehmen). Die Verkehre von und zum
thematisierten Standort im Bezirk Reinickendorf verteilen sich auf mehrere Routen.
Die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrskonzepts für den LKW-Verkehr im Bereich
Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh ist vor dem Hintergrund der in der
Antwort zu den Fragen 5 bis 8 geschilderten bereits ergriffenen Maßnahmen sowie
potenzieller Folgewirkungen weiterer Maßnahmen derzeit von Landesseite nicht geplant,
Gleichwohl wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Situation diskutiert.
Hierunter zählen neben der Ausweitung von Tempo 30 auch die Erneuerung des
Straßenbelags, die mittel- bis langfristige Reduzierung und Verlagerung des Verkehrs auf
ökologischere und lärmärmere Verkehrsmittel oder die Einschränkung des Verkehrs für
bestimmte besonders lärmintensive Fahrzeuge.
3
Frage 5:
Inwiefern beabsichtigt das Land, Tempo 30 in der Kastanienallee, der Friedrich-Engels-Straße, der
Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie umliegenden Straßen
anzuordnen?
Frage 6:
Inwiefern wird das Land die Anordnung von Tempo 30 in den genannten Straßen einheitlich und
durchgängig regeln, um die Befolgungsquote und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis
eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche
Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und auch den Wirtschaftsverkehr, zu beachten.
Am 23. Juni 2020 wurde der Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023 vom Senat beschlossen.
Dieser enthält wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung als zentrales Vorhaben
die Ausweitung von Tempo 30 zur Lärmminderung, sowohl nachts als auch tagsüber. Die
konkreten Straßenabschnitte stehen noch nicht fest. In Berlin allgemein geplante
Maßnahmen:
· Tempo 30 nachts:
o Proaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen:
Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für
den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für
das Berliner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter
Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren
Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei
werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Damit
wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der
besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des
Verfahrens sollen Ende 2020 vorgestellt werden.
o Prüfung von Anwohneranträgen:
Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Abteilung
Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo 30 nachts“ der
obersten Straßenverkehrsbehörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Ende
2020 überarbeitet mit dem Ziel, den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu
gewichten.
o Ganztags Tempo 30:
Um die Aufenthaltsqualität in besonders sensiblen Bereichen und somit
Stadtqualitäten zu verbessern, kann eine Tempo-30-Anordnung aus
Lärmschutzgründen auch im Tageszeitraum erforderlich sein. Deshalb ist
vorgesehen, nach Erarbeitung des Tempo-30-Nachtkonzeptes mit einem
übergreifenden Verfahren die ganztägige Tempo-30-Konzeption in Form
eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplans in Berlin weiter zu
entwickeln. Dabei werden auch unabhängig von Anwohneranträgen neben
der Lärmbelastung insbesondere Synergien mit der Verkehrssicherheit und
der Luftschadstoffbelastung in die Untersuchung einbezogen.
4
· Der Senat wird darüber hinaus das Erfordernis und Erfolgsaussichten einer
Bundesratsinitiative für eine Änderung der StVO mit dem Ziel einer erleichterten
Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Anordnungen aus
Lärmschutzgründen prüfen.
In den genannten Hauptverkehrsstraßen sind bereits umfangreiche Tempo 30 –
Anordnungen erfolgt, sofern es die Lärmbelastung oder die Verkehrssicherheit erforderten.
Bei einer Überlagerung beider Aspekte ist eine ganztägige Regelung vorgesehen worden.
So ist abschnittsweise in der Kastanienallee sowie in gesamten Schönhauer Straße zum
Lärmschutz in der Nachtzeit von 22 – 6 h die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt
worden. Im Einzugsgebiet einer dortigen Kita wurde auf einem Teilabschnitt der
Schönhauer Straße in Höhe Nesselweg ganztägig Tempo 30 angeordnet. Auch in der
Friedrich-Engels-Straße sind Anordnungen von Tempo 30 erfolgt. Aufgrund des
schlechten Straßenzustandes musste auf dem nördlichen Abschnitt der Friedrich-EngelsStraße zwischen Hauptstraße und Nordendstraße die Geschwindigkeit auf 10 km/h
gesenkt werden. Im Straßenzug Germanenstraße – Straße vor Schönholz ist aktuell die
Reduzierung auf 30 km/h zwischen dem Waldsteg und der Provinzstraße in der Prüfung.
Im weiteren nördlichen Verlauf der Germanenstraße übergehend in den Schönholzer Weg
wurde Anfang dieses Jahres die auf dem Abschnitt Sachsendamm bis Heegemühler Weg
vorhandene ganztägige Tempo 30–Ausweisung bis zur Schillerstraße aufgrund einer dort
vorhandenen Kita verlängert. Auch in der Hauptstraße wurde in diesem Jahr durchgängig
von Kopenhagener Straße bis Kastanienallee aus Lärmschutzgründen Tempo 30
angeordnet. Da auf dem Abschnitt Kopenhagener Straße bis Schillerstraße bereits Tempo
30-Regelungen zum Schutz sensibler Einrichtungen vorhanden waren, wurde für diesen
Abschnitt ganztägig Tempo 30 angeordnet und nördlich der Schillerstraße bis zur
Kastanienallee eine Befristung auf die Nachtzeit von 22 – 6 h vorgesehen. Aufgrund der
Überlagerung von vorhandenen sensiblen Einrichtung und einer erhöhten nächtlichen
Lärmbelastung ist auch in der gesamten Edelweißstraße in diesem Jahr durchgängig
ganztägig Tempo 30 angeordnet worden.
Sofern dem Senat entsprechende Informationen oder Anträge vorliegen, wird darüber
hinaus anlassbezogen geprüft, ob weitere Tempo 30-Anordnungen erforderlich sind.
Frage 7:
Inwiefern ergreift das Land in Rosenthal, Niederschönhausen und Wilhelmsruh Maßnahmen zur
Verminderung der Lärmbelastung durch eine Tonnagebegrenzung
a) auf 20 Tonnen auf Straßen des übergeordneten Straßennetzes und
b) auf 7,5 Tonnen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten mit besonders hoher Lärm- und
Verkehrsbelastung sowie
c) auf 7,5 Tonnen in der Kastanienallee, der Friedrich- Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der
Straße vor Schönholz / Germanenstraße, der Hauptstraße in Wilhelmsruh und den umliegenden
Straßen?
Frage 8:
Inwiefern beabsichtigt das Land zur kurzfristigen Verbesserung (neben Tempo 30) in der Kastanienallee, der
Friedrich-Engels-Straße, der Schönhauser Straße, der Straße vor Schönholz / Germanenstraße sowie
umliegenden Straßen auch ein Nachtfahrverbot für Lkw (22 bis 6 Uhr) anzuordnen und durchzusetzen, um
die gegenwärtig nicht gegebene Nachtruhe und den nicht gegebenen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung zu gewährleisten?
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Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammen beantwortet.
Die zum übergeordneten Netz gehörenden Straßen haben aufgrund der geschilderten
Netzzugehörigkeit die verkehrliche Funktion, den überörtlichen Verkehr abzuwickeln und
aus den anliegenden als Tempo 30 – Zonen ausgewiesenen Wohngebieten
herauszuhalten. Infolgedessen sind diese Hauptverkehrsstraßen auch für die Aufnahme
und Abwicklung des LKW-Verkehrs vorgesehen. Der Wunsch, den LKWDurchgangsverkehr zu beschränken, steht daher grundsätzlich im Widerspruch zur
eigentlichen Funktion dieser Straßen. Bei einer tonnage- oder auch zeitlich beschränkten
Sperrung für den LKW-Verkehr müsste der Anliegerverkehr zur Gewährleistung der Verund Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden Wohnhäuser und gewerblichen
Einrichtungen auch weiterhin zugelassen werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass diese Maßnahmen letztlich das Ausweisen einer geeigneten Umleitungsstrecke in
zumutbarer Entfernung und unter Berücksichtigung der Fahrtziele erfordern würden. Aus
Lärmschutzgründen wurde bereits 2004 auf einem kurzen Teilabschnitt der Kastanienallee
zwischen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in Fahrtrichtung Osten eine Sperrung
für den LKW-Durchgangsverkehr angeordnet. Alternative Verkehrsführungen stehen somit
nicht mehr zur Verfügung, die auch eine vorübergehende Sperrung in anderen im Umfeld
befindlichen Straßen, wie die Schönhauser Straße oder die Friedrich-Engels-Straße,
ermöglichen würden.
Es müsste daher eine großräumige Betrachtung erfolgen, um zu prüfen, inwiefern das
Unterbinden von Wirtschaftsverkehren im Hauptnetz durch LKW-Fahrverbote unter
Berücksichtigung der Verteilung der Ziele des LKW-Verkehrs über das ganze Stadtgebiet
eine mögliche Maßnahme darstellt. Hierfür müssten zumutbare und geeignete
Ausweichrouten für den LKW-Verkehr vorhanden und eine Verlagerung in andere
ebenfalls schützenwerte Gebiete ausgeschlossen sein. Eine aus der Sicht der
Lärmminderung für die von der Entlastung betroffenen Anwohnenden positive Bündelung
des LKW-Verkehrs auf wenige, leistungsfähige Strecken muss hinsichtlich der dann dort
entstehenden Zielkonflikte mit der erforderlichen Einhaltung der Lärm- und
Luftschadstoffgrenzwerte detailliert betrachtet werden. Eine Bündelung auf einzelne
Hauptverkehrsstraßen hat zumeist deutlich längere Fahrwege zur Folge, die ebenfalls an
Wohngebäuden vorbeiführen würden und dort zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen
zur Folge hätten. Die davon betroffenen Anwohnenden haben aber ebenfalls ein Recht auf
Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm, sodass schon unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Verlagerung des LKW-Verkehrs nicht ohne
detaillierte Netzbetrachtung erfolgen kann.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für die zum untergeordneten Straßennetz
gehörenden Erschließungs- bzw. Wohnstraßen, die zumeist als Tempo 30 – Zonen
ausgewiesen sind. Da bei einer Sperrung für den LKW-Verkehr der Anliegerverkehr zur
Gewährleistung der Ver- und Entsorgung sowie zur Belieferung der anliegenden
Wohnhäuser und ggf. vorhandenen gewerblichen Einrichtungen auch weiterhin
zugelassen werden müsste, was in diesen untergeordneten Straßen in der Regel auch
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den aktuell vorhandenen LKW-Verkehr abbildet, würden sich die damit gewünschten
Effekte nicht einstellen.
Berlin, den 08.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: U-Bahnplanungen für Berlin – Machbarkeitsstudie des Senats?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der gegenwärtige Stand der #Machbarkeitsstudie für weitere -Bahnplanungen?
Antwort zu 1:
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudien ist bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
beauftragt, die Untersuchungen laufen.
Frage 2:
Welche U-Bahnlinie, bzw. Erweiterungen, werden aktuell untersucht?
Antwort zu 2:
Gemäß den Überlegungen im Berliner Senat in den Jahren 2017 und 2018 wurden
folgende Machbarkeitsstudien beauftragt:
• Anbindung des #Schumacher Quartiers/der Urban Tech Republic (UTR) mittels
einer Ausfädelung der #U6
• Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel mit verschiedenen Optionen
• Verlängerung der #U7 vom U-Bahnhof #Rudow aus in drei Varianten (bis zur
Landesgrenze Berlin/Brandenburg, bis Schönefeld, bis Flughafen Berlin
Brandenburg (BER))
Frage 3:
Gibt es bereits Zwischenergebnisse zu der U-Bahn-Machbarkeitsstudie?
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Frage 4:
Welche Zwischenergebnisse, aufgegliedert auf einzelne U-Bahn-Linien, liegen vor?
Antwort zu 3 und zu 4:
Es liegen noch keine Zwischenergebnisse aus der im Jahr 2018 erfolgten Beauftragung
vor.
Frage 5:
Wieso berücksichtigt der Senat den Ausbau der U-Bahn-Linie U3 mit dem Anschluss an den S-Bahnhof
Mexikoplatz nicht, obwohl nach eigener Einschätzung des Senats die Verlängerung der U3 ein
kostengünstiges Projekt zur Erweiterung des U-Bahn-Streckennetzes in Berlin ist?
Antwort zu 5:
Für die ersten Schritte wurde verabredet, zunächst Machbarkeitsstudien für Vorhaben, die
im Kontext großer Wohnstandorte oder Entwicklungsgebiete stehen, durchzuführen.
Frage 6:
Zu welchen konkreten Ergebnissen ist der Senat bezüglich der Machbarkeitsstudie bei der dringend
benötigten Erweiterung der U-Bahn-Linie U7 zum Flughafen BER gekommen?
Antwort zu 6:
Siehe Antwort zu 3 und 4. Die Arbeiten laufen noch.
Frage 7:
(Weiter zur U7): Was ist die Grundlage dieser Machbarkeitsstudie, eine Weiterführung bis Schönefeld oder
eine direkte Anbindung bis vor das neue Terminal?
Antwort zu 7:
Im Kontext der Betrachtungen hat die BVG mit den verschiedenen potenziellen
Planungsbeteiligten Abstimmungen der Randbedingungen vorgenommen. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudie werden beide genannten Varianten mitbetrachtet.
Frage 8:
Wie ist der derzeitige Stand der Gespräche mit dem Land Brandenburg zur Kostenteilung der U-Bahn-Linie
U7?
Antwort zu 8:
Die Abstimmungen laufen. Konkrete Aussagen können erst mit Vorliegen von aus den
Machbarkeitsstudien entstehenden und geprüften Erkenntnissen erfolgen.
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Frage 9:
Wann kann frühestmöglich mit der Umsetzung des #Ausbaus der U7-Anbindung zum #Flughafen #BER
gerechnet werden?
Antwort zu 9:
Der Anlass zur Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U7 zum BER bestand in dem
Wunsch einer langfristigen Flächensicherung, d.h. der Sicherstellung, dass aktuelle
Aktivitäten am Flughafen und in dessen Umfeld die Möglichkeit einer U-Bahn-
Verlängerung nicht verhindern. Aussagen zu einer frühestmöglichen Realisierung sind
ohne geprüfte Erkenntnisse zur Machbarkeit nicht möglich. Neben der Machbarkeit wäre
des Weiteren die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen und die Finanzierung zu klären.
Frage 10:
Gibt es Überlegungen für eine mögliche Umsteigebeziehung in #Rosenthal von der neuen #Regionalbahn auf
eine über den Senftenberger Ring hinaus verlängerte U8 bzw. zu der bestehenden #Straßenbahn in Richtung
Pankow?
Antwort zu 10:
Ob und inwieweit eine Verknüpfung mit einer etwaigen Verlängerung der U8 möglich wäre,
kann erst in den vertieften Untersuchungen zur U-Bahn-Verlängerung geprüft werden.
Ausgehend von den Ergebnissen zur Machbarkeit der U-Bahn-Verlängerung kann eine
Neuorganisation der #Netzverknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittel des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) geprüft werden.
Frage 11:
Ist dem Senat bewusst, dass ohne weitere und direkt anschließende Auftragserteilung zum Ausbau des UBahn
Streckennetzes und der Beendigung der Bauarbeiten zur Linie U5, ein Kompetenzverlust auf Seiten
der BVG und des Baugewerbes im Bereich des U-Bahn-Baus in Berlin droht, da die bestehenden
diesbezüglichen Kapazitäten ohne weitere zeitnahe Perspektive in Richtung München, Hamburg und Wien
abwandern werden?
Frage 12:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um einen solchen Kompetenzverlust in Berlin zu vermeiden?
Antwort zu 11 und zu 12:
Die beschriebene Tatsache war einer der Beweggründe des Senats, die Frage der UBahn-
Planungen in der aktuellen Legislatur auf die Agenda zu nehmen.
Berlin, den 17.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Pankow wird grüner Neue Parks und Radwege eröffnet Als Ausgleich für die A100-Verlängerung wurden im Berliner Norden neue Grünflächen geschaffen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/pankow-wird-gruener-neue-parks-und-radwege-eroeffnet/24241194.html

Zwei Teilstücke des ehemaligen #Mauerweges in #Pankow sind zu „hochwertigen naturnahen Grünflächen“ umgestaltet worden. Dies teilte die #Verkehrsverwaltung mit. Es sind die Abschnitte zwischen #Kopenhagener Straße und #Klemkestraße (1,5 Kilometer) sowie #Wilhelmsruher Damm und Friedhof #Rosenthal (1,1 Kilometer).

Beide Abschnitte haben einen vier Meter breiten asphaltierten #Radweg erhalten, teilweise wurden #Fußwege separat angelegt, um Konflikte zu vermeiden. Hier wurde der Fehler aus dem Gleisdreieckpark nicht wiederholt. Wie berichtet, führt dort der Fernradweg Berlin-Leipzig direkt an Kinderspielplätzen und Sportflächen vorbei. Vor allem an schönen Tagen ist der Weg für Radfahrer kaum noch befahrbar.

#Ausgleich für #Autobahn
Die Flächen sind Teil des „#Grünen Bands Berlin“, das auf 15 Kilometern zwischen der Innenstadt und dem Naherholungsgebiet „Berliner Barnim“, also in Höhe von #Lübars, den ehemaligen innerstädtischen #Grenzverlauf kenntlich …