Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Mit dem #Landesdenkmalamt sind Abstimmungen zum Einbau der #Aufzüge erfolgt, daher werden keine negativen Auswirkungen erwartet. Die #Unterschutzstellung der U-Bahnhöfe bedeutet nicht grundsätzlich, dass keine Veränderungen mehr möglich sind. Auch auf einer Vielzahl #denkmalsgeschützter historischer Bahnhöfe wurden in den letzten Jahren Aufzüge eingebaut.“ 2
Frage 1: Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Der #Ortskern#Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“ Frage 2: Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen, und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters? 2 Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“ Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts Pankow vor. Frage 3: Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz (neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht zügig beseitigt.“ Frage 4: Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten? Antwort zu 4: Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/ #Querungshilfen“ zu prüfen. 3 Frage 5: Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal (Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“ Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz