S-Bahn + Regionalverkehr: Stand Planung und Bau einer möglichen Schienenverbindung entlang der TVO im nördlichen Teil/ Biesdorf und Karlshorst, aus Senat

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Frage 1:
Wann wurde durch den Senat beim zuständigen Bundesministerium die #Finanzierung einer
„#Nahverkehrstrasse“/ schienengebundenen Lösung entlang der zukünftigen #Tangentialen Verbindung Ost
(#TVO) im nördlichen Teil (zwischen der B1 und der Straße an der Wuhlheide) beantragt?
Frage 2:
Welche technischen Umsetzungsmöglichkeiten einer S-Bahntrasse, oder einer zusätzlichen Bahntrasse
wurden untersucht und bei der Anmeldung berücksichtigt?
Frage 4:
Ist ein Ersatzbau/ Erneuerung der Gleise finanziell gesichert und wenn ja durch wen finanziert?
Frage 6:
Welche Planungsschritte wurden durch die zuständige Senatsverwaltung seit 2016 unternommen um die
eigene Planung einer schienengebundenen Trasse fertigzustellen?
Antwort zu 1, 2, 4 und 6:
Die #Nahverkehrstangente (#NVT) wird in mehreren Abschnitten betrachtet.
Für den nördlichen Abschnitt (S-Bahn-Lückenschluss zwischen Wartenberg und dem
Karower Kreuz) finden aktuell im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 im Teilprojekt
„Engpassbeseitigung & Weiterentwicklung S-Bahnnetz“ die Grundlagenarbeiten
(Projektdefinition, Fahrplanentwürfe, Prüfung der Betriebsstabilität, Grobtrassierung) statt.
2
Für den südlichen Abschnitt (Springpfuhl – Grünauer Kreuz) ist der durchzuführende
#Systementscheid zwischen einer Realisierung als S-Bahn- oder als
Regionalverkehrsstrecke noch nicht abgeschlossen. Die Realisierung des südlichen
Abschnitts soll gemäß ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan für den Öffentlichen
Personennahverkehr) ab 2031 (#Regionalverkehr) bzw. 2035 (#S-Bahn) erfolgen.
Da derzeit noch die Grundlagenarbeiten stattfinden und kein ausreichender
Projektfortschritt gegeben ist, konnte bisher auch keine Finanzierung der NVT beim
Bundesministerium beantragt werden.
Frage 3:
Welche Gespräche hat die zuständige Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn zu einem etwaigen
Ersatzbau/ Erneuerung, oder Verlegung der bisherigen Bestandgleise des Berliner Bahnaußenrings mit
welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 3:
Im Zuge der Planungen der neuen #Straßenverbindung Tangentiale Verbindung Ost
wurden mit der Deutschen Bahn Abstimmungsgespräche geführt, um einen
Trassenkorridor für eine künftige Nahverkehrstangente zu berücksichtigen.
Frage 5:
Wie viele Gespräche hat die politische Leitung der Senatsverwaltung und wie viele Gespräche die
Fachebene der zuständigen Senatsverwaltung mit dem zuständigen Bundesministerium zur
Streckenführung und zur Finanzierung geführt?
Antwort zu 5:
Im Rahmen von Gesprächen zu den Themen Bahnpolitik/Bundesverkehrswegeplan mit
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist mehrfach die
Verantwortung der Bundesregierung für die Schienenwege des Bundes und der
bestehende Konflikt zwischen dem ansteigenden Fern- und Güterverkehr sowie der
daraus resultierenden „Verdrängung“ des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) von der
bestehenden Eisenbahninfrastruktur angesprochen worden. Der Bundesregierung ist von
den Bundesländern in verschiedenen Gremien mehrfach das Thema zur Notwendigkeit
der Unterstützung bei der Finanzierung von neuer Infrastruktur auch für den SPNV
nahegebracht worden.
Frage 7:
Welche Abstimmungsgespräche wurden mit den für die Planung zuständigen Abteilung/ Referat geführt, um
die Planung einer evtl. Schienenverbindung parallel zur TVO mit der führ Straßenplanung zuständigen
Abteilung abzustimmen?
Frage 8:
Welche Auswirkungen auf die Planung und den Bau der TVO wurden bei diesen Gesprächen erkannt und
festgestellt?
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Antwort zu 7 und 8:
Die für die Planung der TVO zuständige Abteilung hat im Januar 2020 ein
Abstimmungsgespräch innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durchgeführt. Zur möglichen Trassierung der TVO wurden
Abstimmungsgespräche mit der DB AG geführt. Der für die NVT vorgesehene
Trassenkorridor wird freigehalten. Im Rahmen der vertiefenden Planungen zur TVO wird
die Abstimmung mit den Planungsbeteiligten zur NVT planmäßig weitergeführt.
Frage 9:
Welche Trassenführung einer „schienengebundenen Lösung“ wurde bisher festgelegt?
Antwort zu 9:
Eine endgültige Trassenführung ist abhängig von der Ausführung als S-Bahn oder
Regionalverkehrsstrecke. Der Systementscheid ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 10:
Wurden etwaige Auswirkungen auf der politischen Leitungsebene erörtert. Wenn ja wann?
Antwort zu 10:
Es fanden zur TVO und NVT regelmäßige Abstimmungen mit der Hausleitung statt.
Frage 11:
Wie groß ist die zeitliche Verzögerung bei der Planung und dem Bau der TVO durch die in den
Abstimmungen zur Planung einer „schienengebundenen Lösung“ derzeit?
Antwort zu 11:
Zeitliche Verzögerungen für die TVO infolge der Abstimmungen zur NVT sind derzeit nicht
zu erkennen.
Berlin, den 26.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn: Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage Drs. 18/24811: Tempo beim schienengebundenen ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:

Weshalb wurden in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/24811, wie im Übrigen auch schon in der Drs. 18/24411, nicht die tatsächlichen, auf der #Pünktlichkeit basierenden, #Durchschnittsgeschwindigkeiten angegeben, sondern lediglich die aus der planmäßigen Fahrzeit und Streckenlänge errechneten?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Aus der Anfrage war nicht zu erkennen, dass die #Ist-Geschwindigkeiten angefragt sind. Standardmäßig erfolgt eine Kommunikation der #Soll-Geschwindigkeiten.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Die Auswertung, Analyse und Aufbereitung der tatsächlich gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten auf den durch die S-Bahn Berlin GmbH betriebenen Linien überschreitet die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit.“

Der VBB teilt hierzu mit:

„Dem VBB liegt kein Modul zur automatisierten Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten vor. Eine Abfrage und manuelle Berechnung von über 200 Tsd. jährlichen Fahrten im #Regionalverkehr würde die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit überschreiten.“

Frage 2:

Welche Aussagekraft misst der Senat vor diesem Hintergrund der Antwort „Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit lag bei der Straßenbahn 2018 und 2019 insgesamt konstant bei 18,8 km/h. Die mittlere #Beförderungsgeschwindigkeit beim Omnibus konnte von insgesamt 17,9 km/h (2018) auf 18 km/h (2019) gesteigert werden.“ aus der Drs. 18/24411 bei?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Aussage beinhaltet die Information, dass von Seiten der BVG keine gravierenden Fahrzeitveränderungen im gesamten Netz vorgenommen werden mussten, um auf veränderte verkehrliche Herausforderungen stadtweit zu reagieren.“

Der Senat teilt die Einordnung der BVG zu ihrer Aussage.

Frage 3:

Wie hoch lagen die #Pünktlichkeitsquote und die daraus resultierende #Durchschnittsgeschwindigkeit der U- Bahnen in Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020, soweit bisher bekannt (bitte um Auflistung aller Linien)?

Frage 5:

Wie hoch lagen die Pünktlichkeitsquote und die daraus resultierende Durchschnittsgeschwindigkeit  der Straßenbahnen in Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020, soweit bisher bekannt (bitte um Auflistung aller Linien)?

Antwort zu 3 und 5:

Die BVG verweist hierzu auf die Übersicht in den nachfolgenden Tabellen und teilt ergänzend mit: „Im Jahr 2020 konnte die Pünktlichkeit verbessert werden.“

 

 

Linie

2018 2019 2020 (bis 3. Quartal)
Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h
U1 97,3% 24,58 96,9% 24,78 98,3% 24,45
U2 98,7% 25,33 98,5% 25,23 98,4% 25,36
U3 97,7% 27,49 97,1% 28,22 98,4% 28,28
U4 99,8% 28,75 99,8% 28,60 99,8% 28,87
U5 99,1% 33,38 99,1% 32,82 99,2% 33,18
U6 97,3% 29,57 97,8% 29,84 98,7% 30,07
U7 98,1% 32,53 98,3% 32,38 98,9% 32,55
U8 99,1% 29,58 99,1% 29,53 99,2% 29,60
U9 98,9% 30,74 99,2% 30,68 99,4% 31,27
U55 99,9% 27,30 99,8% 27,20 97,8% 27,00

 

 

 

 

Linie

2018 2019 2020 (bis 3. Quartal)
Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h
M1 91,4% 15,68 89,6% 15,26 92,4% 15,34
M2 95,8% 15,16 96,3% 15,21 97,0% 15,33
M4 94,0% 17,30 94,7% 17,17 95,6% 17,55
M5 87,7% 16,73 85,8% 16,55 89,6% 16,44
M6 86,1% 19,59 86,3% 19,29 89,5% 19,32
M8 87,3% 19,41 86,0% 19,20 88,5% 19,52
M10 94,3% 14,30 93,7% 14,19 95,0% 14,59
M13 90,9% 17,83 88,2% 18,19 91,8% 18,06
M17 89,9% 19,03 83,3% 18,47 86,1% 18,94
12 79,9% 15,44 80,8% 15,41 87,7% 15,70
16 94,7% 20,40 94,7% 20,31 96,8% 20,54
18 96,3% 21,67 94,5% 21,07 93,9% 21,26
21 76,0% 17,96 77,8% 17,59 84,0% 17,68
27 87,0% 19,78 82,6% 19,47 87,7% 18,54
37 89,1% 18,08 80,5% 17,34 82,3% 17,11
50 92,1% 19,05 91,6% 19,31 93,8% 19,21
60 83,5% 18,06 87,6% 17,91 92,1% 19,06
61 89,1% 18,71 91,5% 19,18 94,3% 18,28
62 94,2% 17,39 89,3% 16,32 92,0% 17,33
63 92,6% 16,59 88,6% 16,28 93,8% 16,55
67 94,4% 18,40 92,7% 17,74 92,3% 18,19
68 92,2% 21,00 85,3% 20,37 90,0% 21,21

Frage 4:

Wie hoch lagen die Pünktlichkeitsquote und die daraus resultierende Durchschnittsgeschwindigkeit der S- Bahnen in Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020, soweit bisher bekannt (bitte um Auflistung aller Linien)?

Antwort zu 4:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Wie unter 1. ausgeführt, werden keine Durchschnittsgeschwindigkeiten auf der Basis der tatsächlichen Reisezeiten aller Zugfahrten ermittelt. Nachstehend eine Übersicht der Pünktlichkeitsgrade aller S-Bahn-Linien in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bis September) bei einem Schwellenwert von 3:59 Minuten.“

Linie 2018 2019 2020*
S1 96,84% 97,13% 98,04%
S2 96,35% 96,97% 97,85%
S25 96,26% 95,87% 97,25%
S26 97,34% 97,54% 98,25%
S3 94,90% 96,83% 97,43%
S41 94,45% 94,91% 96,69%
S42 94,40% 94,95% 96,78%
S45 97,27% 97,14% 97,95%
S46 94,82% 95,08% 96,10%
S47 96,99% 96,92% 98,06%
S5 91,44% 95,38% 96,05%
S7 92,77% 95,45% 96,16%

 

 

S75 96,86% 97,84% 97,98%
S8 96,73% 96,36% 96,88%
S85 94,30% 93,18% 94,73%
S9 95,26% 97,03% 97,58%
  • Werte für 2020 bis September

Frage 6:

Welche möglichen Konsequenzen für zukünftige Ausbauvorhaben des schienengebundenen ÖPNV sieht der Senat durch einen Vergleich der Pünktlichkeitsquoten aus den Fragen 3 bis 5?

Antwort zu 6:

Für die Wahl des am besten geeigneten Schienenverkehrsmittels im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind viele verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Der Vergleich der einzelnen Verkehrsträger erfolgt für jedes konkrete Vorhaben nach einem umfangreichen Kriterienkatalog unter Maßgabe der bestmöglichen Zielerfüllung und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit über eine Nutzen-Kosten-Untersuchung. Aus dem bloßen Vergleich der Pünktlichkeitsquoten einzelner Verkehrssysteme, die sich zudem bei Betrachtung einzelner Linien und Zeiträume stark unterscheiden, können daher keine pauschalen Konsequenzen für oder gegen den Ausbau im schienengebundenen ÖPNV getroffen werden.

Die Straßenbahn ist durch die Wechselwirkungen mit dem weiteren Straßenverkehr im Vergleich zu U-Bahn und S-Bahn stärker von externen Störeinflüssen betroffen. Beim Ausbau des Straßenbahnnetzes werden daher folgende wesentliche infrastrukturelle Komponenten eingesetzt, um einen pünktlichen und regelmäßigen Betrieb sowie stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten:

  • Räumliche Trennung vom übrigen Verkehr durch Anlage vorzugsweise begrünter besonderer Bahnkörper oder abmarkierter Gleisbereiche
  • Zeitliche Trennung vom übrigen Verkehr an den Stellen, wo die Anlage besondererBahnkörper räumlich nicht möglich ist
  • Durchgängige Anlage von barrierefrei zugänglichen Haltestellen
  • Durchgängige Ansteuerung der Lichtsignalanlagen zur weitgehenden Minimierung der Verlustzeiten an Knotenpunkten

Die räumliche oder zeitliche Trennung vom übrigen Verkehr ist vom verfügbaren Verkehrsraum abhängig und wird abschnittsweise festgelegt. Die räumliche Trennung durch die Anlage besonderer Bahnkörper wird vorzugsweise angestrebt.

Berlin, den 12.10.2020 In Vertretung

Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + Flughäfen: Laderechte von Taxen am BER – I, aus Senat

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Frage 1:
300 Taxen aus dem Landkreis LDS sollen ein ganztägiges #Laderecht an allen #Taxenstandplätzen in Berlin
erhalten. Wie sind diese #Taxen als ladeberechtigt gekennzeichnet? Wenn keine Kennzeichnung vorliegt,
warum nicht und wie wird dann sichergestellt, dass nicht andere, ebenfalls aus dem Landkreis LDS kommende
Taxen, sich an den Taxenhalteplätzen stellen und sich bereithalten?
Antwort zu 1:
Das Laderecht der am Flughafen Berlin-Brandenburg ladeberechtigten Taxen, sowohl aus
dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) als auch aus Berlin, wird durch eine äußerlich
sichtbare, dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen. Die Ausgabe der Plakette erfolgt durch die jeweilige Genehmigungsbehörde
der Betriebssitzgemeinde. Damit sind die 300 auch in Berlin ladeberechtigten Taxen aus
dem Landkreis von den nicht in Berlin ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis zu
unterscheiden.
Frage 2:
Inwieweit sind ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis LDS fiskalisiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Im Gegensatz zur Finanzverwaltung des Landes Berlin hat das Land Brandenburg
Fiskaltaxameter bislang nicht eingeführt.
2
Frage 3:
Inwieweit haben die 300 Taxen aus dem Landkreis LDS den Berliner #Taxitarif in ihrem #Taxameter
programmiert? Wenn nicht, wie werden Fahrgäste daraufhin gewiesen, dass sie einen höheren
Kilometerendpreis als in einem Berlin zugelassenen Taxi zu entrichten haben?
Antwort zu 3:
Die mit dem Landkreis getroffene Vereinbarung regelt, dass (nur) die im Gebiet des
Landkreises zugelassenen Taxen mit Laderecht am Flughafen Berlin-Brandenburg, deren
Fahrzeuge mit einem Taxameter ausgestattet sind, das auch den Berliner Tarif ausweist,
im Rahmen der jeweils errechneten Quote zuzulassender Taxen berechtigt sind, ihre Taxen
an den Taxenstandplätzen des Landes Berlin bereitzuhalten.
Frage 4:
Sofern der Berliner Taxitarif im LDS-Taxameter hinterlegt ist, wird in welcher Form sichergestellt, dass der
Berliner Tarif zur Anwendung kommt?
Antwort zu 4:
Nach der Vereinbarung richtet sich das zu erhebende Beförderungsentgelt für die im Land
Berlin beginnenden Fahrten nach dem Berliner Taxitarif. Das ist ggf. durch entsprechende
Kontrollen sicherzustellen bzw. auf Grund nachweislich sich ergebender Verstöße seitens
der Genehmigungsbehörde des Landkreises als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Frage 5:
300 Berliner Taxen sollen in einem transparenten Verfahren am BER befristet ladeberechtigt sein. Nach
welchen Kriterien werden die Lizenzen vergeben und über welche Geltungsdauer verfügen diese Lizenzen?
Antwort zu 5:
Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer können sich für ihre Taxi-Fahrzeuge
um ein Laderecht am #Flughafen Berlin-Brandenburg (#BER) bewerben. Das Berliner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat dazu einen Aufruf auf
seiner Homepage (Interessenbekundungsverfahren) veröffentlicht. Barrierefreie Taxis
(Inklusions-Taxis) werden bis zu einer (aus rechtlichen Gründen zu berücksichtigenden)
Obergrenze von 30 Fahrzeugen im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Im Übrigen
erfolgt die Auswahl in einem Losverfahren. Das Laderecht wird befristet für ein Jahr erteilt,
damit jede/jeder Berliner Taxiunternehmerin/Taxiunternehmer im Laufe der Zeit die Chance
erhält, für ein Laderecht am BER ausgewählt zu werden (Rotation).
Frage 6:
Wie erklärt der Senat die Stichzahl von 300 Taxen? Warum wurde der Fokus nicht beispielsweise auf die
2.665 Berliner Taxiunternehmen gelegt?
3
Antwort zu 6:
Anders als der Flughafen Tegel verfügt der Flughafen Berlin-Brandenburg über eine sehr
gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Anbindung) mit der -Bahn
und dem #Regionalverkehr. Der Landkreis Dahme-Spreewald geht deshalb davon aus, dass
für die individuelle Beförderung mit Taxen im Normalfall lediglich 1.100 Taxen benötigt
werden. Diese Taxen sollen je zur Hälfte aus dem Landkreis und aus Berlin kommen. In der
Anfangsphase werden allerdings nur 600 Taxen (je 300 Taxen aus dem Landkreis und aus
Berlin) benötigt, weil die Fluggastzahlen Corona-bedingt stark gesunken sind.
Im Übrigen dürfen Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz grundsätzlich nur in der
Gemeinde bereitgehalten werden, in der die Unternehmerin/der Unternehmer ihren/seinen
Betriebssitz hat. Weil der Flughafen Berlin-Brandenburg im LDS liegt und damit außerhalb
ihrer eigenen Berliner Betriebssitzgemeinde, dürfen Berliner Taxen dort überhaupt nur
deshalb Fahrgäste aufnehmen, weil eine Vereinbarung mit dem LDS dies gestattet.
Frage 7:
Inwieweit müssen die lizenzierten Taxen (Unternehmen) einen Ortskundenachweis (Ortskundeprüfung)
erbringen?
Antwort zu 7:
Fahrerinnen und Fahrer von Taxen aus dem Landkreis mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen eine #Ortskundeprüfung abgelegt haben, die bereits heute Zielfahrten
in den für Taxen des Landkreises geltenden Pflichtfahrbereich Berlin beinhaltet.
Fahrerinnen und Fahrer von Berliner Taxen mit Laderecht am Flughafen BerlinBrandenburg müssen, sofern sie nicht im Besitz einer Ortskundeprüfung für den Landkreis
sind, bei den zuständigen Behörden im Landkreis Dahme-Spreewald eine Ergänzung der
Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben, die sich auf Zielfahrten in die Gebiete erstreckt,
die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am Flughafen Berlin-Brandenburg als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind (in einem Halbkreis von etwa 25 km um den Flughafen).
Frage 8:
Aus der Pressemitteilung vom 16. September ist zu entnehmen, „Das Land Berlin und der Landkreis DahmeSpreewald werden zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif festlegen (…).“ Aus welchen konkreten Gründen
war es nicht möglich, eine Einigung zum 31. Oktober 2020 zu erzielen? Was versteht die Senatsverwaltung
unter der Ankündigung, dass der einheitliche Flughafentarif „zeitnah“ festgelegt werde?
Antwort zu 8:
Bis zum 31. Oktober 2020 ist die Inkraftsetzung eines gemeinsamen Flughafentarifs aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich. Um eine Grundlage für einen solchen Tarif
zu schaffen, bedurfte es zunächst der Verständigung mit dem Landkreis, auch Berliner
Taxifahrerinnen/Taxifahrern Laderechte zuzugestehen. Die entsprechende Vereinbarung
konnte mit den o.g. Inhalten am 15. September 2020 abgeschlossen werden. Auf dieser
Basis gilt es jetzt, die Einzelheiten eines Flughafentarifs mit dem Landkreis und den
Vertretungen des Taxigewerbes abzustimmen. Vor dem Inkrafttreten dieser
Rechtsverordnung des Senats muss ein Zeitfenster beim Eichamt Berlin-Brandenburg für
die Erstellung und Überprüfung der Tarifprogramme (einschließlich etwaiger Korrektur und
erneuter Prüfung) vorhanden sein. Dazu müssen die Tarifeckdaten feststehen. Die
4
Verbände sind anzuhören und alle in der Verbändeanhörung geäußerten Bedenken sind in
der Senatsvorlage zu würdigen und abzuwägen. Schließlich kann die Änderung im Hinblick
auf die erforderliche Eichung der Taxameter frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung im
Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: EISENBAHNVERKEHR Deutsche Regionalbahnen stehen vor der Pleite Abellio könnte das erste große Opfer des ruinösen Preiskampfs um deutsche Regionalstrecken werden. , aus Handelsblatt

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/eisenbahnverkehr-deutsche-regionalbahnen-stehen-vor-der-pleite/26209134.html

Während der Staatskonzern Deutsche Bahn mit milliardenschweren Hilfen des Bundes rechnen darf, bangen die Wettbewerber um ihre Existenz. #Abellio, einer der führenden Betreiber von Regionalbahnen, steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Nach 33 Millionen Euro Verlust im Geschäftsjahr 2019 könnte bald das Aus in Deutschland folgen.

Abellio weist auf Anfrage Spekulationen zurück, kurz vor der #Pleite zu stehen. Das Unternehmen bestreitet allerdings nicht die Dramatik der Situation. Mit den Vertretern der Bundesländer stehe man in intensiven Gesprächen, um die #Verkehrsverträge nachzuverhandeln.

Die Tochter der niederländischen #Staatsbahn #NS ist zwar bis Jahresende durch eine #Patronatserklärung der Mutter geschützt. Ob die Niederländer aber darüber hinaus an ihrer defizitären deutschen Tochter festhalten, ist ungewiss.

Grund für die #Schieflage ist nicht die Corona-Pandemie, sondern das ruinöse #Vergabesystem im #Regionalverkehr. Der #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) ist ein hochsubventioniertes Geschäft. Neun Milliarden Euro Steuermittel fließen jedes Jahr an Unternehmen wie Abellio. Doch „wir befürchten, dieses System wird ohne tiefgreifende Veränderungen an die …

Regionalverkehr + Bahnverkehr: Anhalter Bahn Berlin – Halle/Leipzig wird saniert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/anhalter-bahn-berlin-halle-leipzig-wird-saniert

Strecke #Ludwigsfelde#Niedergörsdorf ganz gesperrt
#Regionalverkehr wird vollständig ersetzt und ergänzt

Vom 5. Oktober bis zum 12. Dezember fahren zwischen Ludwigsfelde, #Luckenwalde, #Jüterbog und Niedergörsdorf sowie zeitweise erweitert bis Lutherstadt #Wittenberg keine Züge des Regional- und Fernverkehrs. Die Schnellfahrstrecke zwischen Berlin und Halle bzw. Leipzig wird in diesem Bereich saniert und daher total gesperrt. Für den Regionalverkehr werden auf insgesamt fünf Linien Busse im #Ersatzverkehr eingesetzt.

Die Deutsche Bahn beginnt Ende September mit größeren Instandsetzungsarbeiten auf mehreren relevanten Strecken. Dazu gehört auch die Anhalter Bahn, die traditionelle Strecke zwischen Berlin und Halle bzw. Leipzig. Auf dieser Hochgeschwindigkeitstrasse fährt nicht nur der Fernverkehr mit ICE und IC, sondern auch der gesamte Regionalverkehr, der für Pendler*innen von großer Bedeutung ist.
Der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) sowie die Verkehrsunternehmen DB Regio und ODEG haben gemeinsam mit dem VBB ein vorausschauendes, umfangreiches Konzept erarbeitet, mit dem die Totalsperrung dieser Strecke aufgefangen wird und die normalerweise hier fahrenden Linien RE3 und RE4 ersetzt werden. Die Fahrgäste müssen dennoch mehr Zeit einplanen und sollten sich frühzeitig über die neuen Verbindungen informieren.

Im Abschnitt Ludwigsfelde – Niedergörsdorf wird der Zugverkehr vom 5. Oktober bis zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember durch Busse ersetzt. Bis zum 20. Oktober muss die Sperrung bis Lutherstadt Wittenberg ausgedehnt werden.

Die Linien #RE3 und #RE4 enden während der Baumaßnahmen, aus Berlin kommend, beide in Ludwigsfelde. Auf dem Abschnitt Jüterbog – Falkenberg(Elster) können während der gesamten Dauer der Bauarbeiten Züge fahren. Zwischen Niedergörsdorf und Lutherstadt Wittenberg können ab dem 21. Oktober wieder Züge fahren, allerding mit veränderten Abfahrzeiten. Zur Umfahrung, z.B. von Jüterbog nach Berlin, kann auch die Linie #RB33 genutzt werden, die nicht von den Bauarbeiten betroffen ist. Hier verbessert sich das Angebot während der Bauarbeiten auf der Anhalter Bahn am Mittag und am Wochenende. Es wird dann ein durchgehender Stundentakt zwischen Jüterbog und Berlin über Treuenbrietzen und Beelitz bereitgestellt. Zwischen Lutherstadt Wittenberg und Berlin fahren Montag bis Freitag ergänzende Direktbusse.

Durch die NASA GmbH, den VBB und die Verkehrsunternehmen DB Regio und ODEG wurde ein umfangreiches Konzept für den Ersatzverkehr erarbeitet. Mit der Einrichtung von fünf rsatzbuslinien werden auch während der Zeit der Einschränkungen die regionalen Bedürfnisse und
Erfordernisse berücksichtigt und das Angebot umfassend im Sinne der Fahrgäste aufrechterhalten und sogar ergänzt. Allerdings wird es hier zu Verlängerungen der ursprünglichen Fahrzeit kommen. Insgesamt wird die RE3 und die RE4 mit den folgenden Buslinien ersetzt:

Linie A Ludwigsfelde – Luckenwalde – Jüterbog – Niedergörsdorf – Lutherstadt Wittenberg
Linie E Ludwigsfelde – Luckenwalde – Jüterbog

  • Die Linie A verkehrt Montag bis Sonntag stündlich zwischen Ludwigsfelde und Jüterbog und im weiteren Verlauf bis Niedergörsdorf Montag bis Freitag nahezu stündlich. Am Wochenende wird der Abschnitt Jüterbog – Niedergörsdorf zweistündlich bedient
  • Im Zeitraum 05.10.2020 bis 20.10.2020 werden alle Fahrten, ab 21.10.2020 ergänzend zum Zugangebot noch einzelne Fahrten bis Lutherstadt Wittenberg verlängert
  • Zwischen Ludwigsfelde und Luckenwalde fahren die Busse als Express ohne Zwischenhalt
  • In Jüterbog besteht Anschluss an die täglich zweistündlichen Züge von und nach Falkenberg (Elster), ab dem 21.10.2020 zusätzlich in Niedergörsdorf an die Züge von und nach Lutherstadt Wittenberg
  • Zwischen Ludwigsfelde und Jüterbog wird die Linie A durch die Linie E kapazitiv verstärkt

Linie B Ludwigsfelde – Luckenwalde – Jüterbog

  • Die Linie B ergänzt Linie A und hält auch an den Zwischenhalten Thyrow, Trebbin und Woltersdorf
  • In Jüterbog besteht Anschluss an die Züge von und nach Falkenberg(Elster)

Linie C Ludwigsfelde – Luckenwalde – Treuenbrietzen

  • Die Linie fährt Montag bis Freitag in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags zwischen Ludwigsfelde und Treuenbrietzen
  • Zwischen Ludwigsfelde und Luckenwalde fährt die Linie als Express und ersetzt somit die sonst im Berufsverkehr bis Jüterbog verlängerten Fahrten der RE4
  • Da mit den Bussen des Ersatzverkehrs fahrplanmäßig kein Anschluss zur Linie RB33 in Jüterbog hergestellt werden kann, fährt die Linie C von Luckenwalde aus direkt weiter über Treuenbrietzen Süd nach Treuenbrietzen. Dort wird dann auch ein Anschluss zur RB33 in Richtung Beelitz und Berlin erreicht

Linie D Berlin Südkreuz – Lutherstadt Wittenberg

  • Die Linie verkehrt Montag bis Freitag in einzelnen Lagen zu den Spitzenzeiten ab Lutherstadt Wittenberg Hbf nach Berlin Südkreuz um 5:15 Uhr, 6:15 Uhr, 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. In der Gegenrichtung starten in der Hauptstadt die Busse um 4:15 Uhr, 7:30 Uhr, 16:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Die Linien fahren als Expressbusse zusätzlich zum Angebot der Linien A, B und C

Auf der Linie D kommen Reisebusse zum Einsatz, die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstühlen ist nur eingeschränkt möglich.

In den Bussen können auch Fahrräder mitgenommen werden, wobei Kinderwagen und Rollstuhlfahrer Vorrang haben.

Die neuen Fahrzeiten sind ab sofort in allen DB- und VBB-Online-Fahrauskünften und -Apps sowie INSA, der Fahrplanauskunft für Sachsen-Anhalt, enthalten. Erstmals wird bei diesem Ersatzverkehr erprobt, unsere Fahrgäste in Echtzeit über die Verspätungslage der Ersatzbusse zu informieren. In den Verkehrsverträgen, die nach Dezember 2022 beginnen (zum Beispiel Netz Elbe Spree und Netz Lausitz) ist diese Anforderung dann verbindlich mit den Verkehrsunternehmen vereinbart.

Alle Informationen:

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Mehr Zeit einplanen zwischen Berlin, Halle (Saale), Leipzig, Frankfurt am Main und München, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Mehr-Zeit-einplanen-zwischen-Berlin-Halle-Saale-Leipzig-Frankfurt-am-Main-und-Muenchen-5563466

Gebündelte Bauarbeiten vom 26. September bis 12. Dezember • Haltausfälle, Umleitungen und längere Fahrzeiten • Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB Navigator

Die Deutsche Bahn (DB) bündelt mehrere große Baustellen auf den Fernverkehrsverbindungen Berlin– #Halle (Saale)/ #Leipzig#Erfurt#Frankfurt(Main)/ #München. Einzelne ICE-Linien werden über baufreie Strecken umgeleitet. Fahrgäste müssen teilweise 40 bis 60 Minuten längere Reisezeiten einplanen.

Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB Navigator

Die DB bittet alle Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Das gilt insbesondere für die Kunden, die bereits eine Fahrkarte für den betroffenen Zeitraum gekauft haben. Auch im #Regionalverkehr gibt es umfangreiche Änderungen. Insbesondere Berufspendler sollten sich rechtzeitig informieren. Die geänderten Fahrzeiten sind in den Auskunftssystemen bereits berücksichtigt.

Informationen zu den Verbindungen auf www.bahn.de, im DB Navigator und www.deutschebahn.com/bauinfos. Für den Nahverkehr in Brandenburg auch auf vbb.de und in der VBB-App „Bus&Bahn“, in Sachsen-Anhalt auf insa.de.

Drei Baustellen gebündelt

Insgesamt gibt es drei Baustellen, die vom 26. September bis 12. Dezember Auswirkungen auf den Fahrplan haben.

Zwischen Berlin und Halle (Saale)/Leipzig findet nach langjähriger intensiver Nutzung die Sanierung der Schnellfahrstrecke im Abschnitt Ludwigsfelde-Niedergörsdorf (zeitweise bis Lutherstadt Wittenberg) statt.

Auf der Strecke Leipzig-Halle (Saale) werden im Bahnhof #Leipzig-Mockau während einer Komplettsperrung mehrere Weichen ausgetauscht, Lärmschutzwände errichtet und die Oberleitungsanlage erneuert.

Zwischen dem thüringischen #Gerstungen und dem hessischen Bebra nimmt die DB die Sanierung des #Hönebachtunnel s in Angriff. Die Bündelung der Baumaßnahmen minimiert die Beeinträchtigungen für die Kunden auf ein Mindestmaß.

Baustelle #Ludwigsfelde#Niedergörsdorf vom 5. Oktober bis 12. Dezember

Die meisten ICE-Züge Berlin–Frankfurt (Main) fahren über die Route Göttingen-Kassel. Auf dieser Verbindung werden dann weitgehend die neuen ICE-4-Züge eingesetzt, die mit 830 Plätzen besonders viel Kapazität haben.

Alle Züge zwischen Berlin und Bitterfeld nach/von Halle (Saale) bzw. Leipzig werden umgeleitet. Zwischen Berlin und Leipzig bleibt der ICE-Stundentakt grundsätzlich bestehen. Die Reisezeit verlängert sich um 40 bis 60 Minuten. Die durchgehende zweistündliche ICE-Verbindung Berlin–Leipzig–Frankfurt wird durch ICE-Züge Berlin–Leipzig und Leipzig–Frankfurt ersetzt.

Auf der Strecke Berlin–Erfurt–Nürnberg–München werden die stündlichen ICE-Verbindungen sowie die meisten Sprinterzüge weiterhin angeboten.

Lutherstadt Wittenberg kann wegen der Umleitungen nicht wie gewohnt mit stündlichen ICE-Zügen nach Berlin und Leipzig bzw. darüber hinaus angebunden werden. Stattdessen halten in Bitterfeld deutlich mehr ICE-Züge vor allem in der Relation Berlin–München, einzelne ICE/IC-Züge halten auch in Dessau Hbf.

Wegen der Sperrung des Streckenabschnitts Ludwigsfelde–Niedergörsdorf kommt es im Nahverkehr zu Zugausfällen und Busersatzverkehr unter anderem für die Linien RE 3 und RE 4. Vom 5. bis 20. Oktober fahren Busse zwischen Ludwigsfelde und Lutherstadt Wittenberg. Ab 21. Oktober kann der Zugverkehr zwischen Niedergörsdorf und Lutherstadt Wittenberg wieder aufgenommen werden. Bis 12. Dezember pendeln Busse zwischen Ludwigsfelde und Niedergörsdorf.

Bahnverkehr + S-Bahn: i2030 Projekt Berlin-Spandau – Nauen, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-berlin-spandau-nauen

#i2030 Projekt Berlin-#Spandau – #Nauen: Finanzierung von weiteren Planungen für #Schienenausbau gesichert

Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn • Zusätzliche Gleise im Westen von Berlin geplant

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen zum Ausbau der Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen unterzeichnet. Damit stehen für die #Vorplanung rund 23 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Das Vorhaben gehört zum #Infrastrukturprojekt i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben, um mehr und bessere Schienenverbindungen für die gesamte Hauptstadtregion zu schaffen.

Der Abschnitt Berlin-Spandau – Nauen gehört zur Hamburger Bahn, die für den Fern-, Güter- und #Regionalverkehr von großer Bedeutung ist. Im Fernverkehr soll nach den Planungen zum #Deutschlandtakt des Bundes zwischen den beiden Metropolen Hamburg und Berlin mindestens alle 30 Minuten ein Zug (ICE) fahren. Mit dem Ziel, die Verkehrswende zu erreichen, werden auch die Angebote im Regionalverkehr ab 2022 weiter ausgebaut. Dafür muss die Schieneninfrastruktur entsprechend angepasst und für mehr Verkehr auf der Schiene vorbereitet werden. Der Regionalverkehr soll deshalb durch zusätzliche Gleise gestärkt, der Bahnhof Spandau entlastet und die S-Bahn über Spandau hinaus bis #Finkenkrug verlängert werden. Durch diese Verlängerung könnten entsprechend mehrere neue S-Bahnstationen entstehen. Es soll zudem die Möglichkeit einer S-Bahn-Anbindung der Falkenseer Chaussee in der Vorplanung mit untersucht werden. Damit der stark frequentierte Fernbahnhof Spandau die zusätzlichen Bahnangebote aufnehmen kann, werden zusätzliche Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und Kreuzungsbauwerke geprüft.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung:
„Klimafreundliche Mobilitätsangebote sind eine grundlegende Voraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum in Brandenburg und Berlin. Deshalb treiben wir das Projekt i2030 voran. Mit den Landesmitteln für die weiteren Planungen zum Ausbau der stark genutzten Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen setzen wir einen wichtigen Meilenstein. Hierdurch soll das Fahrgastaufkommen besonders für die Pendler*innen zwischen Brandenburg und Berlin entzerrt werden. Das wird sich auch positiv auf den Fernverkehr zwischen Berlin und Hamburg und das EU-Kernnetz auswirken. Das hat auch die EU anerkannt und unterstützt daher die Länder im Rahmen eines Förderprogramms (CEF) mit 7,3 Millionen Euro. So gehen wir einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einem zukunftssicheren Schienennetz und für die Entwicklung der Region.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Wir setzen im Nordwesten, auf der wichtigen Strecke zwischen Spandau und Nauen, künftig auf beide Systeme: Sowohl die verlängerte -Bahn als auch der Regionalverkehr sollen dafür sorgen, dass die Menschen in dieser so dicht besiedelten Region endlich komfortabler und schneller nach und von Berlin kommen. Wir schaffen verlässliche Verbindungen für Pendlerinnen und Pendler und setzen ein klares Zeichen für die Mobilitätswende in der Hauptstadtregion.“

Ronald Pofalla, DB-Infrastrukturvorstand:
„Die Verkehrswende gelingt nur, wenn das Angebot auf der Schiene die Kunden überzeugt. Dafür brauchen wir attraktive Nahverkehrsverbindungen – und genau dafür steht der Ausbau der Strecke zwischen Spandau und Nauen: Die Züge sind hier in Zukunft zuverlässiger und häufiger unterwegs. Die Finanzierung steht – jetzt legen wir richtig los.“

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin:
„i2030 ist ein Vorzeigeprojekt, nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern für ganz Deutschland. Gerade in herausfordernden Zeiten muss man innovative Projekte nach vorne treiben. Die Hamburger Bahn ist für den Schienenverkehr von großer überregionaler Bedeutung, dazu kommt die wichtige, geplante Erweiterung des S-Bahnnetzes,
das Berlin und Brandenburg verbindet. Besonders Pendler*innen werden davon profitieren. Trotz gerade temporärer Einbrüche in den Fahrgastzahlen richten wir den Blick in die Zukunft. Die Verkehrswende ist nicht abgesagt, gerade i2030 als langfristig angelegtes Projekt ist und bleibt wichtiger denn je.“

Im Laufe der Vorplanung werden detaillierte Untersuchungen zum erforderlichen Ausbau der Strecke sowie der Stationen erstellt. Gleichzeitig startet eine Machbarkeitsuntersuchung für eine unterirdische S-Bahnlösung im Bereich Berlin-Spandau. Damit sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, inwieweit dieser stark beengte Knoten räumlich entlastet werden könnte. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Die abgeschlossene Vorplanung versetzt die Projektpartner in die Lage, eine Vorzugsvariante zu ermitteln, die dann letztlich in einem Planfeststellungsverfahren weiter vorangetrieben werden kann. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die betroffenen Bürger*innen und die Anrainerkommunen frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de

Regionalverkehr: Baubeginn für Regio-Tangente erst in den 2030er-Jahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article230145528/Baubeginn-fuer-Regio-Tangente-erst-in-den-2030er-Jahren.html

Entlang der #TVO soll eine neue #Nahverkehrsstrecke führen. Diese könnte jedoch frühestens in über zehn Jahren entstehen.

Parallel zur Tangentialverbindung Ost (TVO), die zwischen Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick gebaut und zusammen mit den bestehenden Straßen den gesamten Osten Berlins durchschneiden wird, soll eine #Nahverkehrstangente entstehen. Mit dem Bau dieser #Zugtrasse wird jedoch erst in den 2030er-Jahren begonnen. Das ergab eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Stefan Ziller an den Senat. Während der Bau der TVO Mitte der 2020er-Jahre starten soll, werden die Trassen für den #Regionalverkehr frühestens ab 2031 und für den -Bahn-Verkehr frühestens ab 2035 realisiert. Fahrgäste können anschließend ohne Unterbrechung von Karow bis zum #Flughafen #BER fahren.

Ob selbst der Baustart in den 30er- Jahren pünktlich erfolgen kann, steht jedoch in den Sternen. Denn bereits heute gibt es Verzögerungen. Für eine durchgängige Trassenführung muss nämlich zunächst im nördlichen Abschnitt der Lückenschluss erfolgen. Zwischen Wartenberg und dem Karower Kreuz werden momentan Grundlagenarbeiten zur Verlängerung der S75 durchgeführt, die erst Mitte 2021 abgeschlossen sein werden. Dadurch verzögern sich auch die Arbeiten an der restlichen …

Flughäfen + S-Bahn: Wann fährt die erste S-Bahn zum Flughafen BER?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wann-faehrt-die-erste-s-bahn-zum-flughafen-ber-li.97516

Ende Oktober beginnt im neuen #Airport der Betrieb. Soll der #Bahnverkehr schon lange vorher beginnen – oder erst am Wochenende davor? Planer befürchten, dass die Züge anfangs leer bleiben.

Der Zeitpunkt steht fest: Am 31. Oktober, so ist es weiterhin geplant, soll am BER in #Schönefeld der #Flugbetrieb beginnen. Doch über einen weiteren Termin gibt es Uneinigkeit. Wann soll die -Bahn ihre Fahrten zum Bahnhof des neuen Flughafens aufnehmen? Obwohl der künftige #Hauptstadt-Airport in weniger als drei Monaten öffnet, ist immer noch keine Entscheidung gefallen.

Als oben noch eine Panne die andere jagte, war unten schon alles fertig. Am 30. Oktober 2011 wurde der Bau des neuen Schönefelder Flughafenbahnhofs offiziell beendet. Doch die beiden Bahnsteige für den Fern- und #Regionalverkehr sowie der S-Bahnsteig sind verwaist. Auch wenn Fahrkartenautomaten und Ticketentwerter betriebsbereit sind: Für Fahrgäste ist der unterirdische Bahnhof, der inzwischen „Flughafen #BER Terminal 1-2“ heißt, bis heute tabu.

Noch immer wurde der Deutschen Bahn (DB) von den Ländern Berlin und Brandenburg nicht mitgeteilt, wann …

Regionalverkehr: 30-Minuten-Takt auf der RB25?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Am 06.07.2020 wurde gemeldet, dass laut #VBB ab 12/2024 der #30-min-Takt (#RB25) nach Werneuchen
eingeführt werden soll, aber mit Einschränkungen. Der #Zwischentakt soll nur Lichtenberg – Werneuchen
fahren und nicht in Ahrensfelde Friedhof, Ahrensfelde Nord und Blumberg-Rehhahn halten: Ist der
eingeschränkte 30-min-Takt mit dem Senat abgestimmt? Welche Position vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des 30-Minuten-Taktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der #Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 25 (RB 25) bestimmt sich maßgeblich
durch den stündlichen #Anschlussknoten zum regionalen Busverkehr in Werneuchen.
Aufgrund der #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung kann der verdichtete Fahrplan, in
dem das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ergänzt ist, nicht frei geplant werden.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss.
Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung der Halte zweimal je
Stunde und Richtung gewährleisten zu können. Dazu wäre die Herstellung einer neuen
#Kreuzungsmöglichkeit im Bahnhof Ahrensfelde oder südlich davon notwendig. Im Bahnhof
Ahrensfelde können heute zwar betrieblich Kreuzungen stattfinden, allerdings besteht dort
nur ein #Bahnsteig für den #Regionalverkehr, so dass dort jeweils der Zug einer Fahrtrichtung
nicht halten könnte. Der Senat prüft daher derzeit, unter welchen Bedingungen zeitnah ein
Bahnsteig errichtet werden könnte.
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Frage 2:
Warum soll die Maßnahme erst Ende 2024 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Für das in Frage 1 skizzierte Konzept sind Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, hier die
Errichtung eines zweiten Bahnsteiges im Bahnhof Blumberg.
Vor Errichtung des zweiten Bahnsteiges in Blumberg könnten die Züge neben den in Frage
1 genannten Einschränkungen auch nicht im Bahnhof Blumberg halten.
Frage 3:
Wie will der Senat in Abstimmung mit Brandenburg und dem VBB die verbleibenden Jahre bis dahin nutzen,
den 30-Minuten-Takt komplett umzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat beabsichtigt dies und betreibt diesen Prozess bereits aktiv. Es wird im Weiteren
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Streckengeschwindigkeit ist auf der Strecke Lichtenberg – Werneuchen zugelassen?
Frage 5:
Trifft es zu, dass 120 km/h nicht zugelassen sind? Wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Streckengeschwindigkeit liegt im Abschnitt Lichtenberg-Biesdorfer Kreuz bei 100 km/h,
bei der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes bei 60 km/h und im Abschnitt Biesdorfer Kreuz –
Ahrensfelde bei 100 km/h. Zwischen Ahrensfelde und Werneuchen lassen die Signal- und
Sicherungstechnik sowie die Trassierung der Strecke nach dem im Jahr 2018 dort
abgeschlossenen Streckenausbaus statt vormals 60 km/h derzeit eine
Streckengeschwindigkeit von 80 km/h zu. Im Land Berlin lag die Streckengeschwindigkeit
bereits vor diesen Ausbaumaßnahmen bei überwiegend 100 km/h. Die Geschwindigkeit bei
der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes mit 60 km/h bedingt sich vornehmlich durch die
dortigen Radien der Streckenführung, teilweise auch bei der Ein- und Ausfahrt in die
Bahnhöfe niedrigere zulässige Geschwindigkeiten als auf der freien Strecke. Diese
Einschränkung wird jedoch durch den planerisch ohnehin vorgesehenen Halt an allen
Stationen als nicht wesentlich angesehen.
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Frage 6:
Hält der Senat die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für möglich und ausreichend für einen stabilen
Fahrplan?
Antwort zu 6:
Auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde beträgt die Streckengeschwindigkeit
bereits 100 km/h. Die Reisezeit bis zum Bahnhof Blumberg, der auch ein
Aufkommensschwerpunkt der Strecke ist, ist kurz und der Streckenabschnitt von Halten im
kurzen Abstand gekennzeichnet, so dass dort kaum Reisezeitvorteile erzielt werden. Die
Reisezeit auf dem sich daran anschließenden Streckenabschnitt bis Werneuchen, ist vor
dem Hintergrund des Anschlussknoten in Werneuchen zu bewerten. Eine kürzere Reisezeit
auf diesem Abschnitt würde für alle dort umsteigenden Fahrgäste vorrangig längere
Umsteigezeiten bedeuten und keine kürzeren Gesamtreisezeiten bewirken.
Aufgrund der in der Vergangenheit guten Betriebsqualität der RB 25 und vorgenannter
Erwägungen bewertet der Senat die Möglichkeiten einer Reisezeitverkürzung durch eine
weitere Geschwindigkeitserhöhung derzeit als gering.
Frage 7:
Welche anderen Maßnahmen hält der Senat zur Zielerreichung „30-min-Takt für alle Stationen“ für geeignet?
Antwort zu 7:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 genannt, wird gemeinsam mit dem
Infrastrukturbetreiber geprüft, unter welchen Bedingungen zeitnah ein weiterer Bahnsteig in
Ahrensfelde realisierbar ist, um den bestehenden Konflikt bei der Fahrplanerstellung
aufzuheben.
Frage 8:
Warum soll jeder 2. Zug nicht bis Ostkreuz fahren, sondern in Lichtenberg wenden? Wird die Auffassung
vertreten, dass der Anschluss an die Linie RB24 tatsächlich als Ersatz für Ziele auf dem Nord- und Südring zu
betrachten ist?
Frage 9:
Wird der Senat die Weiterführung bis Ostkreuz verlangen, wenn notwendig z.B. unter Nutzung des RingRegionalbahnsteigs?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat würde eine Weiterführung aller Fahrten der Linie RB 25 bis zum Bahnhof
Berlin Ostkreuz befürworten. Die bestehenden technischen Restriktionen lassen dies
derzeit jedoch nicht zu.
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Die Fahrten der Linie RB 25 werden mit den Fahrten der Linie RB 12 verknüpft, so dass ein
Fahrzeug jeweils beide Linien wechselseitig bedient. Dieses Konzept ist in auch in Zukunft
notwendig, um elektrische Züge mit Batteriespeicher auf der Linie RB 25 einsetzen zu
können. Nur so kann ein ausreichend langer Abschnitt mit Oberleitung befahren werden,
um die Batteriespeicher während der Fahrt wieder aufzuladen.
Der Bahnhof Ostkreuz ist vom Bahnhof Lichtenberg über zwei Strecken erreichbar. Die
Ostbahn (Strecke 6078) ist eingleisig und endet am Bahnhof Ostkreuz. Über diese Strecke
verkehren neben der Linie RB 25 noch die Linien RB 12 und RB 26. Die zeitliche Lage der
Fahrten der Linie RB 25 bestimmt sich, wie in der Beantwortung zur Frage 1 genannt,
hauptsächlich durch den Anschlussknoten in Werneuchen und die Lage der
Kreuzungspunkte auf der eingleisigen Strecke. Auch die Linien RB 26 und RB 12 befahren
im weiteren Streckenverlauf eingleisige Streckenabschnitte und stellen abgestimmte
Anschlüsse zu Bus- und Bahnverbindungen her. Die zeitliche Lage der Fahrten ist damit
auch nicht frei veränderbar.
Weiterhin ist der Bahnhof Ostkreuz über die elektrifizierte und zweigleisige Strecke 6139
von Berlin-Lichtenberg über den Berliner Innenring (Strecke 6170) erreichbar. Diese
Linienführung ist planmäßig bei der Linie RB 24 vorgesehen (derzeit Eberswalde –
Senftenberg, ab Dezember 2022 nach Flughafen Berlin Brandenburg (BER), ab 2025 weiter
bis Wünsdorf-Waldstadt) und ab Dezember 2022 zusätzlich auch für die neue Linie RB 32
(Oranienburg – Flughafen BER, ab 2025 weiter bis Ludwigsfelde). Weiterhin verkehrt ab
Oktober 2020 bis zur Inbetriebnahme der Dresdner Bahn der Flughafenexpress (Berlin
Hauptbahnhof – Flughafen BER) über den Innenring und die oberen Regionalbahnsteige
des Bahnhofs Ostkreuz. Weitere Zwangspunkte für diese Linienführung ergeben sich durch
die höhengleiche Kreuzung mit der Strecke 6140 (Innenring – Berlin-Rummelsburg), die
durch Werkszuführungen von Fernverkehrszügen nach Berlin-Rummelsburg genutzt wird.
Auch sind die Einfädelungen der Strecken von/nach Lichtenberg (6139) und Rummelsburg
(6140) in den Innenring höhengleich. Die starke Streckenbelegung verbunden mit der
höhengleichen Trassierung lässt eine Führung der Fahrten der RB 25 zum oberen
Regionalbahnsteig des Bahnhofs Ostkreuz nicht zu.
In den geprüften Fahrplankonzepten hätte eine Führung der Fahrten der RB 25 zum
Bahnhof Ostkreuz derart lange Wartezeiten des Zuges im Bahnhof Lichtenberg verursacht,
dass von einer äußerst geringen Nutzung ausgegangen werden musste. Gleichzeitig hätte
sich die Betriebsstabilität der Strecken durch die zusätzliche Belastung bei heute schon sehr
starker Belegung verschlechtert.
Wenn auch das Ziel jeder zweiten Fahrt im 30-Min-Takt der Bahnhof Berlin-Lichtenberg ist,
kann von dort mit einem Umstieg mit der neuen Linie RB 32 nicht nur der Bahnhof
Berlin Ostkreuz, sondern sowohl der für den Südosten Berlins wichtige Umsteigeknoten
Berlin-Schöneweide als auch der Flughafen BER erreicht werden, beide mit sehr kurzer
Reisezeit.
Der Senat wird prüfen, ob eine Weiterführung der Fahrten zum Bahnhof Ostkreuz nach 2025
ggf. ermöglicht werden kann, wenn der Berliner Innenring (Strecke 6170) und der obere
Regionalbahnsteig in Berlin Ostkreuz mit Eröffnung der Dresdner Bahn von den Fahrten
des Flughafenexpresses entlastet werden kann. Aufgrund des erwartbar steigenden
Aufkommens an Fernverkehrszügen mit oben beschriebener Streckennutzung ist dazu zum
jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Planung möglich. Wenn sich die Verlängerung aller
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Fahrten der RB 25 zum Bahnhof Berlin Ostkreuz in der Zukunft als realisierbar herausstellt,
beabsichtigt der Senat, diese Leistungen entsprechend zu bestellen.
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz