allg. + Regionalverkehr: Prignitzbahn und die Anbindung von Reinickendorf an das Umland, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die #Anbindung von #Reinickendorf an das Brandenburger #Umland vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren zunehmend Berliner*innen in den benachbarten Landkreis Oberhavel gezogen sind (im
Durchschnitt der letzten fünf Jahre betrug der #Zuzugsüberschuss 2.354) und der LK Oberhavel zudem der zweitbevölkerungsreichste Landkreis in Brandenburg ist, der #RE6 aber nach wie vor umwegig über Spandau nach Gesundbrunnen geführt werden soll?


Antwort zu 1:
Der Bezirk Reinickendorf von Berlin ist über die S-Bahnlinien #S1 (Wannsee – Oranienburg) und
#S25 (Teltow Stadt – Hennigsdorf) bereits heute gut an den nördlich angrenzenden Landkreis
Oberhavel angebunden. An den #Endbahnhöfen Oranienburg und #Hennigsdorf bestehen
Umsteigemöglichkeiten zum #Regionalverkehr in die weiter nördlich gelegenen Regionen des
Landkreises Oberhavel und angrenzender Landkreise.
Die genannten S-Bahnlinien S1 und S25 sollen im Rahmen des länderübergreifenden
Infrastrukturprojektes #i2030 an ihren nördlichen Streckenästen für eine #Taktverdichtung (von 20
min auf 10 min) ausgebaut werden, so dass die Verkehrsbeziehung zwischen Reinickendorf und
dem Landkreis Oberhavel im öffentlichen Nahverkehr weiter verbessert werden kann.
Der Regional-Express #RE6 wird bereits ab Dezember 2022 von Hennigsdorf über BerlinSpandau nach #Berlin-Charlottenburg geführt, so dass es eine stündliche direkte Verbindung
zwischen dem Raum Kremmen/Velten/Hennigsdorf und der westlichen Berliner Innenstadt geben
wird. Die Leistungen zwischen Berlin-Spandau und #Berlin-Gesundbrunnen werden dann von der
Regionalbahnlinie #RB21 übernommen.
Frage 2:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu i2030 wurden mehrere #Linienführungen für den Prignitz-Express diskutiert.
Um welche handelt es sich dabei und wie wurden sie bewertet?
Antwort zu 2:
Im Rahmen der Grundlagenermittlungen und Voruntersuchungen zu i2030 wurde zunächst eine
Direkteinbindung des Prignitz-Expresses von Hennigsdorf über Berlin-Tegel nach BerlinGesundbrunnen (parallel zur S25 / Kremmener Bahn) geprüft. Die seitens der Deutschen Bahn
AG (DB) für den erforderlichen Infrastrukturausbau dieser verkehrlichen Lösung (2-gleisiger SBahnausbau und ein zusätzliches Gleis für den Regionalverkehr) erstellte Kostenschätzung sowie
die darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Untersuchung eines externen Gutachters haben zu der
Erkenntnis geführt, dass ein ausreichender #volkswirtschaftlicher Nutzen und damit auch eine
#Förderung mit #Bundesmitteln für dieses Vorhaben nicht gegeben sind.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben daraufhin gemeinsam mit dem VBB und der DB im
Rahmen des Lenkungskreises i2030 am 27.06.2022 eine Richtungsentscheidung zur
Weiterentwicklung der Kremmener Bahn getroffen. Demnach ist vorgesehen, dass der Abschnitt
Schönholz – Hennigsdorf für einen durchgehenden #10-Minuten-Takt der S25 ausgebaut und
diese Linie darüber hinaus von Hennigsdorf nach #Velten #verlängert werden soll. Der
Regionalverkehr soll dagegen von Neuruppin über den bestehenden und bereits elektrifizierten
Berliner Eisenbahn-Außenring in die Berliner Innenstadt geführt werden (zwei Zugpaare je
3
Stunde). Einzelheiten zum Fahrplankonzept und erforderlichen Infrastrukturausbau im Rahmen
von i2030 befinden sich zwischen den Projektpartnern derzeit noch in der Abstimmung.
Grundsätzlich wird für den Prignitz-Express sowohl die Umsetzbarkeit einer Einbindung von
Zügen in den Knoten Berlin über den nordwestlichen Außenring von Hennigsdorf über das
Falkenhagener Kreuz weiter in Richtung Berlin-Spandau und Berlin-Charlottenburg als auch den
nordöstlichen Außenring von Hennigsdorf über das Karower Kreuz und von dort weiter zu
Zielpunkten im Berliner Stadtgebiet geprüft. Dabei wird die verkehrliche Wirkung, die fahrplanund infrastrukturseitige Machbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit untersucht.
Frage 3:
Welche Lösungen für die Beseitigung des #höhengleichen #Bahnübergangs in #Alt-Tegel wurden im Rahmen von i2030
untersucht, wie hoch waren die zu erwartende #Investitionskosten dieser Lösungsansätze und aufgrund welcher
Kriterien wurde die #Höhenfreimachung der #Gorkistraße verworfen?
Antwort zu 3:
Eine Grundsatzentscheidung im Rahmen von i2030 für den Erhalt oder die Beseitigung des
höhengleichen Bahnübergangs Gorkistraße im Ortsteil Tegel ist bisher nicht getroffen worden.
Die Entscheidung für den Erhalt oder eine Auflösung des Bahnübergangs Gorkistraße wird sich
letztlich gemäß den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes aus Gründen der Sicherheit
und der Abwicklung des Verkehrs ergeben. Für eine mögliche Beseitigung des Bahnübergangs
werden im weiteren Planungsverlauf Varianten als Eisenbahnüber- oder -unterführung sowie als
Straßenüberführung betrachtet (eine #Straßenunterführung scheidet wegen des parallel zur
Kremmener Bahn verlaufenden Tunnels der #BAB111 aus).
Mit der oben erwähnten Grundsatzentscheidung vom 27.06.2022 für den Ausbau der Kremmener
Bahn zwischen Berlin-Schönholz und Hennigsdorf als reine S-Bahnstrecke für einen 10-MinutenTakt reduziert sich die Komplexität der Infrastruktur. Die Kreuzung der S25 mit der Gorkistraße
erfolgt wie im Bestand über zwei Gleise (in der ursprünglichen Variante der Direkteinbindung des
Regionalverkehrs wären an dieser Stelle drei Gleise erforderlich gewesen).
Erst im Rahmen der noch ausstehenden Vorplanung zum Ausbau der S25 für den genannten
Streckenabschnitt werden die Varianten mit Erhalt des Bahnübergangs und alternativ mit
Errichtung eines niveaufreien Kreuzungsbauwerks (Über- oder Unterführung) erarbeitet und mit
validen Kostenschätzungen hinterlegt.
4
Frage 4:
Mit der Einführung des 10-Minuten-Taktes auf der S 25 (deutlich nach 2030!) und der Beibehaltung des
höhengleichen Bahnübergangs im Zuge der Gorkistraße, wird sich die ÖPNV-Buserschließung von und nach AltTegel aufgrund der längeren Schrankenschließzeiten zwangsläufig verschlechtern. Welche Maßnahmen sind als
Kompensation vom Senat vorgesehen?
Antwort zu 4:
Wie in der vorhergehenden Antwort erläutert, wird erst im weiteren Planungsverlauf und unter
Zugrundelegung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes die Frage nach Erhalt oder Auflösung des
Bahnübergangs Gorkistraße entschieden werden können. Dabei werden auch die zu
erwartenden Schrankenschließzeiten des Bahnübergangs und entsprechende Auswirkungen auf
die Abwicklung des Linienbusverkehrs der BVG in die Entscheidung miteinfließen.

Berlin, den 30.08.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de