Frage 1: Gibt es Standortplanungen und Umsetzungen der vom Berliner Senat im #Stadtentwicklungsplan#Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) beschlossenen intermodalen Maßnahmen wie #Mobilitätshubs, anbieterneutralen #Paketstationen und weiterer #Micro-Hubs? Antwort zu 1: Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr zeigt einen Handlungsbedarf in dem Themenfeld auf. Dieser wurde an unterschiedlichen Stellen bereits aufgegriffen, so dass verschiedene Lösungen in Abhängigkeiten der verschiedenen Zuständigkeiten bereits umgesetzt oder in Realisierung sind. Als Beispiele sind hier zu nennen das Projekt #KoMoDo (Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die Kurier-, Express-, Paket-Branche für den nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin) mit den Standorten Eberswalder Straße (abgeschlossen) und im Berliner Westhafen (Projektstart steht unmittelbar bevor), weitere Standorte zu Logistikhubs bspw. am Tempelhofer Damm oder auch „#Jelbi“-Stationen, die gemäß Verkehrsvertrag mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) sukzessive geplant, umgesetzt und evaluiert werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Arbeiten zum Thema „anbieterneutrale Paketstationen“ befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Seit 15 Jahren Herzstück der Berliner #Mobilität – zum diesjährigen #Geburtstag des Hauptbahnhofs widmet die Deutsche Bahn (DB) dem Jubilar eine #Ausstellung. Vom 24. bis 30. Juli können Reisende und Besucher:innen die Ausstellung „15 Jahre Berlin #Hauptbahnhof“ besuchen.
Cornelia #Kadatz, Chefin der Berliner Fernverkehrsbahnhöfe: „Der Berliner Hauptbahnhof hat sein Versprechen der optimalen #Verkehrsanbindung der Hauptstadt gehalten. Aus allen vier Himmelsrichtungen durchqueren die Züge dieses markante Bauwerk, das nicht nur optisch hervorsticht, sondern auch Herz und Motor des Berliner Schienennetzes ist. Um das zu würdigen und den 15. Geburtstag des Hauptbahnhofs mit unseren Reisenden und Besucher:innen angemessen zu begehen, laden wir alle herzlich zur #Jubiläumsausstellung ein.“
Vier Stationen gewähren Besucher:innen unterschiedliche Einblicke:
Ein 360-Grad Erlebnis-Kubus im Erdgeschoss macht Lyrik erlebbar: Die Schauspielerin Jasna Fritzi Bauer und Projektmanagerin Katharina Zorn regen mit „Heute schreibe ich“ dazu an, selbstverfasste Gedichte mit der Öffentlichkeit zu teilen. Einige der eingereichten Werke werden in einem Film von Prominenten wie z.B. Max Moor, Benjamin von Stuckrad-Barre oder Stefanie Giesinger präsentiert. Was DB-Mitarbeitende mit dem Hauptbahnhof verbinden, ist an der Ausstellungsstation im ersten Obergeschoss zu erleben. In Videos erzählen sie ihre persönlichen Geschichten und gewähren den Besucher:innen einen Blick hinter die Kulissen des Bahnhofs. Wer die Geschäfte im Hauptbahnhof kennenlernen möchte, kann das im „Mietershop“ im Erdgeschoss. Acht großformatige Tafeln im Erdgeschoss (Ausgang Washingtonplatz) dokumentieren in Wort und Bild Fakten rund um den Bahnhof und die Geschichte vom Lehrter Bahnhof zu Europas größtem Kreuzungsbahnhof.
Am 26. Mai 2021 ist der Berliner Hauptbahnhof fünfzehn Jahre alt geworden. Entworfen wurde der Bahnhof von den Hamburger Architekten von #Gerkan, #Marg und Partner. Mit der #Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofs #2006 entstand erstmals in der Geschichte der Hauptstadt ein Bahnhof für alle Fernzüge und ein Verbindungsstück zwischen der Ost-West- und der Nord-Süd-Achse. Mit 330.000 Reisenden am Tag zählt er zu den meistfrequentierten Bahnhöfen Deutschlands.
„Wir möchten, dass Kunden so viele Mobilitätsangebote wie möglich in Anspruch nehmen können“, so Kreienkamp. Das Angebot soll dabei integriert, modal und öffentlich sein. Dazu hat die BVG unter anderem die #Jelbi-App entwickelt. Diese verknüpft verschiedene Anbieter, von der Deutschen Bahn bis zum Leih-Elektroroller, und bietet deren Services den Fahrgästen gebündelt an.
Frage 1: Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten bemessen? Frage 2: Welche Kriterien zur Messung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten legt der #StEP Mobilität und Verkehr zugrunde? Frage 3: Sind die Mobilitätsangebote basierend auf den erarbeiteten Kriterien im StEP Mobilität und Verkehr a. in den einzelnen Teilen Berlins b. im Vergleich City und #Außenbezirke gleichwertig? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur Evaluation genutzt? Frage 4: Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten a. aller Teile Berlins b. im Vergleich #City und Außenbezirke seitens des Senats weiter gewährleistet? 2 Frage 8: Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von a. Alter b. Geschlecht c. Einkommen d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen e. Lebenssituation f. Herkunft g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk und Jahr)? Antworten zu 1 bis 4 und 8: Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Der entsprechende Paragraph 3 lautet: ‚Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke
an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
in allen Teilen Berlins gleichwertig und
unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit gewährleistet werden.‘ Die Formulierung im Gesetzestext bezieht sich auf Mobilität, d.h. die Ermöglichung von Ortsveränderungen und nicht auf eine gleichförmige Ausgestaltung des in der Stadt realisierten Verkehrs. Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, beispielsweise zur Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe, dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit gleiches und damit einheitliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie z. B. der erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind. Ebenso ist in der Angebotsgestaltung den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechend auch die Wirtschaftlichkeit und damit die tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten. Ein weiterer Fokus liegt durch die Formulierung auf den wesentlichen Wegezwecken, hierunter sind im Kern Ausbildungs- und Arbeits- sowie Versorgungs- und Einkaufswege zu verstehen. Orientiert ist der Ansatz an der Daseinsvorsorge und der Möglichkeit, die jeweiligen zentralen Orte möglichst unabhängig vom eigenen Wohnort in der Stadt und den individuellen Voraussetzungen erreichen zu können. Da die öffentliche Hand vor allem bei der „kollektiven Mobilität“ Möglichkeiten der Sicherstellung einer Gleichwertigkeit hat, 3 ist der Nahverkehrsplan ein wesentliches Element zur Sicherstellung der gleichwertigen Mobilitätsoptionen.“ Kriterien zur Beurteilung können damit, wie bereits erläutert, die Qualitätsstandards des Nahverkehrsplans und die Erreichbarkeitsbewertungen gemäß #Nahverkehrsplan oder Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP #MoVe) sein. Die Erarbeitung des StEP MoVe hat 2016 begonnen, damit vor der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes. Eine Beurteilung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten wird sich auch künftig an diesen Kriterien (bspw. der Erreichbarkeit der nächsten Ortsteilzentren, Bezirkszentren und zentralen Orten) orientieren. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um a. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu forcieren (aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)? b. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zwischen Berlins City und Außenbezirken zu forcieren (aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)? Antwort zu 5: Eine gleichwertige Ausgestaltung des Berliner Angebots des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgt bei entsprechendem Potenzial insbesondere durch die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an Werktagen mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese wie auch andere Maßnahmen wurden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren schrittweise weiter umgesetzt. Der Ausbau des 10-Minuten-Netzes erfolgt orientiert an den Strecken, die der Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) im Kapitel V.1.1.3 (Abbildungen 61 bis 63) benennt. Eine bezirksweise Aufschlüsselung dieser ÖPNV-Mehrleistungen ist nicht möglich, da die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNVNetz plant und die Mehrleistungen daher auch nicht nach Bezirken differenziert erfasst. Das Land Berlin schloss, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, im Juli 2016 mit dem Unternehmen nextbike GmbH einen Vertrag (Dienstleistungskonzession) über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen Leihfahrradsystems für das Land Berlin. Die Ausdehnung des Systems über den S-BahnRing (sogenanntes Kerngebiet) hinaus ist dabei heute gelebte Praxis (vgl. Anlage „Karte Systemstatus“, vorgelegt als Rote Nummer 3483 zur 89. Sitzung des Hauptausschusses am 28. April 2021; Ablehnungen von Stationen erfolgten jeweils im Prozess der Beantragung einer Sondernutzung durch die jeweils zuständigen Bezirksämter). Frage 6: Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten a. in allen Teilen Berlins zu gewährleisten? b. Zwischen Berlins City und Außenbezirken zu gewährleisten? Wenn ja, welche Bestrebungen gibt es und wann und wo werden sie umgesetzt? 4 Antwort zu 6: Die Untersuchung der Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote im aktuellen Nahverkehrsplan 2019-2023 des Landes Berlin erfolgte durch Vergleich der ÖPNV-Angebote in den 60 Prognoseräumen der „Lebensweltlich orientierten Räume (LOR)“ (siehe NVP-Kapitel I.1.5.5). Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung im 10-Minuten-Takt benennt der Nahverkehrsplan in sieben Prognoseräumen außerhalb des S-Bahn-Rings Defizite im Vergleich zu den anderen Prognoseräumen. Der ÖPNV-Aufgabenträger hat daher seit dem Jahr 2016 (Datengrundlage der NVP-Analyse) zusätzliche Verkehrsangebote in diesen sieben Prognoseräumen bestellt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/23950) und beabsichtigt gemeinsam mit der BVG AöR eine weitere Ausweitung des ÖPNV-Angebots in diesen Prognoseräumen. Beim öffentlichen Leihfahrradsystem das Land Berlin wird eine weitere räumliche Ausdehnung des Systems im laufenden Vertragsverhältnis realisiert werden. Entsprechende Abstimmungen zur Definition von Umfang und Standorten laufen derzeit. Frage 7: Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Der Senat verweist für den öffentlichen Personennahverkehr auf die Aussagen im Nahverkehrsplan des Landes Berlin (insb. Kapitel I.1.5.5). Frage 9: Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Bezirken Berlins in der City und in den Außenbezirken gewährleistet wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden? Antwort zu 9: Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Die gesetzlichen Zielsetzungen werden durch den 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplan umfangreich und konkret untersetzt. Mit dem Bedarfsplan des Nahverkehrsplans (NVP) werden sogar Projekte bis 2035 definiert. Mit diesem Nahverkehrsplan werden die oben skizzierten Ansätze und damit auch die Vorgaben des Gesetzes sukzessive umgesetzt. Die Umgestaltung von Infrastrukturen im Sinne des Mobilitätsgesetzes ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung einer gleichwertigen Mobilität für alle.“ Frage 10: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? 5 Antwort zu 10: Nein. Berlin, den 25.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
U-Bahnen und Straßenbahnen fahren längst #elektrisch, bis 2030 sollen die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) folgen. Nun bemüht sich der Senat darum, dass in einem weiteren Teil des Nahverkehrs der #Elektroantrieb an Bedeutung gewinnt: im #Taxiverkehr. Vom 1. Juli an können #Taxibetriebe für die Anschaffung von rein #batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, eine Förderung von bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug erhalten. Auch für #Brennstoffzellen- und #Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge können Zuschüsse beantragt werden. Damit wird das #Elektro-Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe um ein weiteres Modul ergänzt.
#Taxi-Unternehmen erfüllen mit ihrer Betriebs- und Beförderungspflicht einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und garantieren durch die #Elektrifizierung ihrer Fahrzeuge #emissionsfreie#Mobilität rund um die Uhr, heißt es dort. „Gerade durch die hohen Kilometerleistungen der Taxis leistet der Umstieg auf Elektromobilität einen wichtigen Beitrag für mehr Klima- und Gesundheitsschutz im Verkehr“, sagte Senatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag. „Mit dem neuen WELMO-Fördermodul bieten wir der Berliner Taxibranche einen attraktiven Anreiz zur Elektrifizierung ihrer Flotten.“
#Friedrichshagen im Norden von Treptow-Köpenick erfreut sich wachsender Beliebtheit. Allerdings steigt auch die #Verkehrsbelastung in dem Ortsteil am #Müggelsee, vor allem auf der #Bölschestraße. Die Haupt- und Einkaufsstraße werde zunehmend durch überörtlichen Verkehr belastet, sagt der Arbeitskreis #Mobilität Friedrichshagen, der sich seit 2018 um mit den Verkehrsthemen vor Ort beschäftigt.
So würde der #Pendelverkehr aus und nach Brandenburg zunehmen: Durch Unternehmen wie #Tesla, das in Grünheide eine Autofabrik für 40.000 Beschäftigte baut, aber auch durch steigende Mietpreise in den innerstädtischen Bezirken, die viele zu einem Umzug in die Außenbezirke und nach Brandenburg zwingen würden.
Das Problem für Friedrichshagen: Eben jener Pendelverkehr weicht auf die Bölschestraße aus, wenn die beiden Ortsumfahrungen #Fürstenwalder Damm und #Müggelseedamm voll sind. Das sagt Arbeitskreis-Mitglied Wolfgang Plantholt, der auf der Einkaufsstraße immer mehr ortsfremde Kennzeichen beobachtet.
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von #Mietfahrzeugen gemeint ist. Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten „#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind, der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549). Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5 Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten 2 „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen. Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2 und 5 des Entwurfs: „§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität (…) (2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden. (…) (5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften reguliert werden.“ Frage 2: Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner Straßengesetz auszutauschen? Antwort zu 2: Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen worden ist. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz regeln möchte, zukommt? Antwort zu 3: Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an 3 Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen Entwicklungen hinreichend gerecht wird. Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat in diese Richtung bereits unternommen? Antwort zu 4: Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant. Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von (gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit. Frage 5: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen Senat erstellt werden können? Antwort zu 5: Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können. 4 Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni
Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben. Berlin, den 02.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#U6, #S25, und #A111 müssen saniert werden. Eine Überschneidung scheint kaum vermeidbar. Das Chaos in Tegel ist vorprogrammiert.
Die #Strecke der U-Bahnlinie 6, die der S25 sowie die #Autobahn 111: Sie alle müssen saniert werden, um die #Mobilität auf Schienen und Straßen zu verbessern. Diesen November starten die ersten Arbeiten an der U6-Strecke. Obwohl sich alle Verantwortlichen permanent absprechen, ist eine Überschneidung der Baumaßnahmen immer wahrscheinlicher. Das bedeutet: Chaos.
Fest steht: Auf alle Verkehrsteilnehmer werden heftige verkehrliche Einschränkungen wie Sperrungen, Umleitungen und die damit verbundenden Staus zukommen. Und das bei einem Straßennetz, das ohnehin schon angespannt ist. Wie die zuständige Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU) in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mitteilte, sei der Bezirk in engem Austausch mit den Verantwortlichen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn sowie der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Vorausgegangen war eine Anfrage der AfD-Fraktion zum aktuellen Stand der großen Verkehrsprojekte in Reinickendorf.
Autos in die Parkhäuser, mehr Platz für Zweiräder: Mobilitätsforscher Andreas Knie plädiert für eine Neuordnung des öffentlichen Raums
Welchen Stellenwert nimmt das #Auto noch in unserem Alltag ein? Wie lassen sich mehr Freiräume für #Radfahrer schaffen? Diese und andere Fragen beschäftigen die „Forschungsgruppe digitale Mobilität und gesellschaftliche Differenzierung“ am #Wissenschaftszentrum Berlin (#WZB). Ein Gespräch mit ihrem Leiter, dem Soziologen Andreas #Knie.
Was bedeutet „#Mobilitätswende“ und warum ist sie notwendig?
Andreas Knie Wir unterschieden in der #Verkehrsforschung zwischen #Verkehr und #Mobilität. Mobilität findet im Kopf statt. Und Wende heißt: Weg von einem alleinigen Fokus auf das Auto, den wir 50 bis 60 Jahre hatten, hin zu einer Vielfalt der #Verkehrsmittel. Also dass ich meinen gesamten Lebens- und Arbeitsplan so organisiere, dass ich nicht nur von einem Verkehrsmittel abhängig bin. Und die Verkehrswende auf der Straße meint schlichtweg, die Zahl der Autos zu reduzieren und damit natürlich andere Verkehrsmittel wie das #Fahrrad, den Fuß- und den öffentlichen #Personennahverkehr zu stärken.
Was davon ist schwieriger?
Es bedingt sich beides und ist gleich schwierig.
Inwiefern?
Wir lebten ja lange Zeit in festen Routinen. Man hat eine Ausbildung gemacht, dann einen Beruf ausgeübt, geheiratet, und das war alles auf Langfristigkeit ausgelegt. Und dementsprechend hat man seine Verkehrsmittel gewählt. Das ist in der heutigen Zeit nicht der Fall. Die digitale Revolution und die Veränderungen der Sozialstrukturen führen dazu, dass alles kurzfristiger …
Die Hoffnung der #Mobilität von morgen stammt aus dem Jahre 1877 und hat sich bis heute kaum verändert. Doch trotz seiner Resistenz gegen den Fortschritt wird der #S-Bahnhof #Blankenburg das Tor zur Berliner Innenstadt für Menschen, die in mehr als 10.000 neuen Wohnungen rings um die Station an der #Stettiner Bahn ein Zuhause finden sollen. Allein das riesige Quartier #Blankenburger Süden auf früheren Rieselfeldern wird den dörflichen Ortsteil im Nordosten Pankows radikal verändern. Weil die völlig überlasteten Straßen rings um das #Baudenkmal einen Wachstumsschub nicht verkraften werden, sollen die Neu-Blankenburger sich vor allem auf #Schienen und per #Fahrrad fortbewegen: Mit der verlängerten #Straßenbahnlinie#M2 gelangen sie ab 2028 zum S-Bahnhof Blankenburg – dem jetzt eine schnelle Aufrüstung bevorsteht.
S-Bahnhof Blankenburg in Pankow: Wand wird für Fußgänger #durchstochen Wie die Ertüchtigung im Fall des S-Bahnhofs Blankenburg funktionieren soll? Eine Studie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt Aufschluss. Die Vorzugsvariante sieht vor, einen neuen #Bahnhofseingang auf der Ostseite – in Richtung des Quartiers Blankenburger Süden – zu schaffen. Die derzeit geschlossene Wand erhält dafür einen „Durchstich“, weshalb man den heutigen Bahnhof nicht mehr halb umrunden müsste, um hineinzukommen.
Vor diesem Osteingang entsteht dem Modell zufolge eine kombinierte #Straßenbahn- und #Bushaltestelle, an der die Trams der Linie #M2 mittig halten und Busse außen. Wo heute ein Autohandel ansässig ist, entstünde ein neuer #Bahnhofsvorplatz – an dem laut dem mitgelieferten Simulationsbild zur Studie sogar ein neues Bürohaus Raum findet. Spätestens 2023 soll die Deutsche Bahnen hier mit der „#Flächenfreimachung“ beginnen, heißt es in der Studie. Geschätzte Kosten für die Neugestaltung: rund …