Tarife: BVG und S-Bahn in Berlin: Wie es um die Abonnentenzahl steht aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article234412707/BVG-und-S-Bahn-in-Berlin-Wie-es-um-die-Abonnentenzahl-steht.html

Die Corona-Pandemie hat besonders im öffentlichen #Personennahverkehr Spuren hinterlassen: #Fahrgastzahlen sind zurückgegangen, und auch die Inhaber von #Umweltkarten sind im Zuge von Lockdowns, #Homeoffice und reduzierter #Mobilität weniger geworden. Die Entwicklung setzte sich nach 2020 auch im zweiten Corona-Jahr 2021 fort. Aber: Für das zweite Halbjahr berichten die #Verkehrsunternehmen wieder von einer positiven Entwicklung, wenngleich die vorherigen Verluste noch nicht ausgeglichen werden konnten.

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Mobilität: So viel zahlen Berliner wirklich für ihre Mobilität, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231394587/So-viel-zahlen-Berliner-wirklich-fuer-ihre-Mobilitaet.html

Ein #Mobilitätskostenrechner zeigt, welche Ausgaben für #Auto, Rad und #ÖPNV anfallen. Vor allem Autofahrer unterschätzen die Kosten.

Manch einer, der zum Jahresanfang ein ÖPNV-Abo abschließen will, mag im ersten Moment schlucken: 761 Euro kostet die #Umweltkarte des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) für den Tarifbereich AB im Jahr bei monatlicher Abbuchung. Soll das Ticket im C-Bereich gelten, werden für zwölf Monate schon 1008 Euro fällig. Und doch ist die Nutzung von Bus und Bahn preislich geradezu ein Schnäppchen verglichen mit den Beträgen, die monatlich für andere Verkehrsmittel anfallen, namentlich: das eigene Auto.

Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Mobilitätskostenrechner, den der ökologisch orientierte #Verkehrsclub Deutschland (#VCD) veröffentlicht hat. Der VCD vergleicht darin verschiedene Verkehrsmittel vom #Fahrrad über Bus und Bahn bis zu Autos in verschiedenen Größen und Antriebsvarianten anhand der damit verbundenen Ausgaben. Berücksichtigt sind neben dem Kaufpreis die Fix- und Werkstattkosten, die jeweiligen Ausgaben für den Betrieb, sowie der Wertverlust für den Käufer beim jeweiligen Fortbewegungsmittel.

Mobilitätskostenrechner: Wer Auto fährt, zahlt deutlich mehr
Das Ergebnis fällt deutlich aus: Wer ein Auto besitzt, zahlt mit Abstand am meisten für seine persönliche Mobilität. Käufer eines gehobenen …

Tarife: 365-Euro-Ticket aus Senat

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Frage 1:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hinsichtlich der #Kosten für die Umsetzung eines #365-Euro-Tickets
nach Vorbild Wiens vor (sofern möglich bitte auch die einzelnen Kostenblöcke auflisten, z.B.
#Mindereinnahmen, #Betriebskosten etc.)?
Antwort zu 1:
Derzeit ruht die Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs (#ÖPNV) in Berlin auf zwei
Säulen: im Jahr 2019 stammten etwas über 50 % der für den ÖPNV aufgewendeten rund
2,7 Mrd. Euro aus #Fahrgelderlösen, den Rest trug die öffentliche Hand. Derzeit kostet eine
#Umweltkarte Berlin AB im Abonnement mit monatlicher Zahlung 761 Euro/Jahr. Eine
Preisabsenkung um etwa 52 % auf 365 Euro/Jahr würde eine deutliche Erhöhung der
ÖPNV-Ticketpreise an anderer Stelle oder zusätzliche notwendigen finanziellen Mittel
bedingen.
Zur Höhe der hierdurch entstehenden Kosten eines 365-Euro-Tickets lassen sich zu
diesem Zeitpunkt nicht exakt beziffern. Voraussetzung dafür wäre die Entwicklung eines
Konzeptes für ein 365-Euro-Ticket für Berlin im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) mit einer genauen Untersuchung zu Auswirkungen auf Fahrgastentwicklung,
Inanspruchnahme und zu Wechselwirkungen mit bestehenden Tarifprodukten sowie eine
modellhafte Ermittlung der Erlösentwicklung im gesamten VBB-Fahrscheinsortiment des
VBB.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Umsetzung eines 365-EuroTickets in Berlin zum weitaus größten Teil aus Ausgleichsleistungen für Mindererlöse
bestehen. Hinzu kommen ggf. zusätzliche Aufwendungen für Controlling und Management
des spezifischen Tarifprodukts beim VBB. Bislang liegen lediglich grobe Schätzungen der
Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
(VBB) zur Höhe der zu kompensierenden Mindererlöse vor. Diese gehen für ein 365-Euro-
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Ticket in Berlin von einem zusätzlichen Zuschussbedarf von 270-300 Mio. Euro pro Jahr
aus. Hierbei ist eine weitere Absenkung der Preise für Produkte von bisher tariflich
besonders unterstützten Bevölkerungsgruppen noch nicht berücksichtigt (z.B.
Transferleistungsempfänger mit Ticket S, Senioren mit Abo 65plus, Auszubildende,
Studierende). Diese durch ein solches Sonderticket entstehenden Mindereinnahmen
wären entweder aus Mitteln des Landeshaushalts zusätzlich zu den bisherigen
Aufwendungen für den Berliner ÖPNV zu tragen oder sie müssten auf Basis eines neuen
Finanzierungsinstrumentes in Form einer dritten Finanzierungssäule ausgeglichen
werden.
Mit der Einführung eines 365-Euro-Tickets ist vielerorts die Erwartung verbunden,
zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer für den ÖPNV gewinnen zu können. Dies konnte
durch das in der Fragstellung genannten Vorbild Wien bislang nicht bestätigt werden. Dort
hat sich der Modal Split des ÖPNV seit Einführung des 365-Euro-Tickets 2011 lediglich
um 1 % (2018) erhöht.
Berlin, den 17.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und -Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
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und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
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pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: Öffentliche Verkehrsmittel Monatskarte für den ABC-Bereich wird teurer – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/oeffentliche-verkehrsmittel-monatskarte-fuer-den-abc-bereich-wird-teurer-24769584

Berlin – Der #Preis der #Monatskarte für Berlin und das #Umland könnte zu Beginn des kommenden Jahres die 100-Euro-Marke übersteigen. Nach Informationen der Berliner Zeitung sieht der aktuelle Vorschlag für die künftigen #Nahverkehrstarife vor, die #Umweltkarte Berlin #ABC auf 100,50 Euro zu verteuern. Derzeit werden dafür noch 99,90 Euro fällig.

Dem Vernehmen nach sollen zum 1. Januar auch die Abopreise für die Umlandpendler steigen. So ist vorgesehen, für die Jahreskarte Berlin ABC künftig 976 Euro zu verlangen. Heute kostet das Zwölf-Monats-Ticket, das im Voraus bezahlt wird, 970 Euro. Geplant ist auch, den Preis für den Einzelfahrschein Berlin ABC von 3,30 auf 3,40 Euro anzuheben. In der kommenden Woche soll die Entscheidung fallen.

Preise sollen regelmäßig steigen

So viel ist sicher: Die Fahrpreise der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der S-Bahn Berlin, von DB Regio und den anderen Verkehrsunternehmen sollen regelmäßig steigen. So haben es die Politiker in Berlin und Brandenburg vereinbart. Ein Index legt fest, wie hoch die Tariferhöhung ausfällt. Er wird vor allem von der Entwicklung der Verbraucherpreise in den vorangegangenen fünf Jahren bestimmt. Auch die Trends bei Strom- und Kraftstoffpreisen fließen in die Rechnung ein.

Zu Beginn dieses Jahres wurden die Tarife in Berlin und Brandenburg um durchschnittlich 1,84 Prozent erhöht. Doch diesmal fällt der Index wie berichtet mit 0,56 Prozent sehr niedrig aus, weil es kaum Inflation gibt. Deshalb werden die Fahrpreise zum 1. Januar 2017 auch nur moderat steigen.

2,80 Euro für die Einzelfahrt

Die Berliner sind in dieser Hinsicht sogar noch besser dran als die …