zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie, aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die sich in Berlin und auch in anderen Kommunen häufenden Beschwerden von Bürgerinnen
und Bürgern, dass die #Grünphasen der #Lichtsignalanlagen („#Ampeln“) an Straßen mit großem
Querschnitt für #Seniorinnen und Senioren, #Kinder und #mobilitätseingeschränkte Personen zu kurz sind, um
die Fahrbahn „in einem Zug“ zu überqueren?
Antwort zu 1:
Die Sorgen und Beschwernisse der Bürgerinnen und Bürger bei der Querung an lichtzeichengeregelten
Kreuzungen und Einmündungen sind dem Berliner Senat bekannt. Diese
waren u.a. auch Anlass für den Gesetzesentwurf zum 4. Abschnitt „Fußverkehr“ des Berliner
Mobilitätsgesetzes (#MobG). Mittels dieses, sich derzeit noch in der Abstimmung befindlichen
Gesetzesentwurfes, werden verschiedene Regelungen vorgesehen, welche
nicht nur den Schutz der zu Fuß Gehenden, sondern auch die Attraktivität für die Teilnahme
am Straßenverkehr für zu Fuß Gehende erhöhen werden.
Frage 2:
Werden die Spielräume, die die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)“ hinsichtlich der Gehgeschwindigkeiten
für die Grünphasen und Räumungszeiten vorsehen (1,0 bis 1,5 m/sec), zugunsten der Fußgängerinnen
und Fußgänger (also 1,0 m/sec) in Berlin konsequent genutzt oder entscheidet die Verkehrslenkung
Berlin in Abwägung auch einmal zugunsten der Leistungsfähigkeit des KFZ-Verkehrs?
Werden Abwägungen und Entscheidungen der Verkehrslenkung Berlin nach den Prioritäten der Verkehrspolitik
kontrolliert oder ist dies eher eine „black box“ für die politische Leitung?
Antwort zu 2:
Seit 2016 wird in Berlin an allen Lichtzeichenanlagen (LZA), deren Signalzeitenprogramme
zu erarbeiten bzw. zu überarbeiten sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s ausgegangen. Für die sich anschließende
2
Räumzeit wird in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen
sind hiervon LZA in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime,
Schulen und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s
angewendet wird.
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) differenzieren nicht zwischen Geh- und
Räumgeschwindigkeit. Als Regelwert der Räumgeschwindigkeit sehen die RiLSA 1,2 m/s
vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s zulässig sind.
Darüber hinaus kann es an lichtzeichengeregelten Kreuzungen aufgrund der Knotengeometrie
oder notwendiger Einzelsignalisierungen von Verkehrsbeziehungen auch dazu
kommen, dass sich der Komfort der Gesamtquerung innerhalb eines Umlaufs nicht realisieren
lässt. Dies ist aber im Sinne der Verkehrssicherheit und nicht als Bevorzugung des
Kfz-Verkehrs zu bewerten.
Die Verkehrslenkung (VLB) ist mit den Gesetzesgrundlagen und verkehrspolitischen Zielen
vertraut und führt die notwendigen Abwägungen auch bei signaltechnischen Sicherungen
eigenständig im Interesse einer verkehrssicheren Lösung durch. Gleichwohl findet ein
regelmäßiger Austausch der Hautleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz mit der Leitung der VLB statt, bei dem sowohl die Umsetzung grundsätzlicher
verkehrspolitischer Ziele als auch Einzelfälle bei Bedarf zielgerichtet abgestimmt werden.
Frage 3:
Ist die RiLSA rechtsverbindlich oder nur eine Empfehlung Bundes an die Kommunen, d.h. kann der Senat
bzw. die Kommune auch zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger eine niedrigere demographiegerechte
Gehgeschwindigkeit z.B. 0,8 m/sec in der Ampelsteuerung ansetzen?
Antwort zu 3:
Die RiLSA sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben
und Empfehlungen für die Planung und den Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden
herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Für eine rechtsverbindliche Anwendung bedarf die RiLSA ergänzend eines Einführungserlasses
sowohl seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als
auch von den jeweiligen für die Straßenverkehrs-Ordnung zuständigen Obersten Landesbehörden.
In diesen Einführungserlässen können auch Abweichungen von der RiLSA vorgegeben
werden.
Frage 4:
Ist die im Referentenentwurf zum Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz (§ 55) vorgesehene Überquerungsmöglichkeit
einer mehrspurigen Straße während einer Grünphase in einem Zug mit der RiLSA vereinbar?
Antwort zu 4:
Grundsätzlich ist das Ziel mit den Vorgaben der RiLSA vereinbar.
Es kann jedoch sein, dass hierfür die Umlaufzeiten der Programme angepasst werden
müssen und sich zum Erhalt der Koordinierung entlang des zu überquerenden Straßenzuges
dann alle LZA geändert werden müssen.
Des Weiteren hängt es von der Größe der Kreuzungen ab, ob diese Modifizierung der
Signalzeiten nicht die Rotzeiten und damit die Wartezeiten der dann wartenden Verkehrs3
teilnehmenden – auch der zu Fuß Gehenden – in ein als nicht mehr zumutbar wahrgenommenes
Maß steigert.
Frage 5:
Wann wird der Referentenentwurf vom 28.03.2019 in das Mobilitätsgesetz aufgenommen?
Antwort zu 5:
Das erste Gesetz zur Änderung des Berliner MobG, inklusive des Abschnitts zur Förderung
des Fußverkehrs, wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Referentenentwurf,
der im März 2019 im Berliner Mobilitätsbeirat vorgestellt und im Internet veröffentlicht
wurde, wurde inzwischen im Zuge der Verbändebeteiligung und des Mitzeichnungsverfahrens
der Senatsverwaltungen überarbeitet. Am 17. September 2019 wurde die Gesetzesvorlage
im Berliner Senat zur Kenntnis genommen. Im nächsten Schritt folgen die
Befassung im Rat der Bürgermeister und die zweite Senatsbefassung. Anschließend wird
die Gesetzesvorlage ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und dort voraussichtlich
Anfang des kommenden Jahres beschlossen werden.
Frage 6:
Welche Bund-Länder-Initiativen des Landes Berlin gab es, um die RiLSA aus dem Jahr 2010 an die wachsende
Bedeutung des Fußgängerverkehrs anzupassen?
In welchen Gremien arbeitet das Land Berlin mit, die mit der Änderung der StVO und der Weiterentwicklung
der Richtlinien für die Steuerung von Lichtsignalanlagen befasst sind?
Antwort zu 6:
Die Überarbeitung der RiLSA (aktuelle Fassung 2015) durch die FGSV erfolgte in verschiedenen
Arbeitsgremien, in denen auch Fachleute des Landes Berlin vertreten waren.
Aktuelle Bestrebungen der FGSV, die RiLSA nun erneut zu überarbeiten, sind nicht bekannt.
Das Land Berlin nimmt sowohl an den Sitzungen des Bund-Länder-Fachausschusses
Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten (StVO/OWI) als auch an den Bund-
Länder-Dienstbesprechungen über verkehrstechnische Angelegenheiten teil, welche sich
unter anderem mit Rechtsfragen zur StVO sowie den von der FGSV herausgegebenen
Richtlinien und Empfehlungen befassen.
Frage 7:
Welche Geschwindigkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger werden an der Ampel nahe der Comenius-
Grundschule in Wilmersdorf und am Theodor Heuß Platz/ Ecke Ahornallee angesetzt, die jüngst Gegenstand
einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden waren, und auch im „Tagesspiegel“ adressiert wurden?
Ist der Senat grundsätzlich bereit, hier die Grünphasen zu verlängern?
Antwort zu 7:
Im Umfeld der Comenius-Grundschule befinden sich die LZA Brandenburgische Straße /
Wegenerstraße – Mannheimer Straße und Theodor-Heuss-Platz (Nordost) – Kaiserdamm.
An beiden LZA wurden für die Berechnung der Grünphasen und Räumzeiten für zu Fuß
4
Gehende Gehgeschwindigkeiten noch von 1,2 m/s zugrunde gelegt, da diese bereits vor
2016 modernisiert bzw. errichtet worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 und auf § 55 des Referentenentwurfes
zum Abschnitt Fußverkehr des MobG sieht der Berliner Senat langfristig an allen Berliner
LZA Grünzeitverlängerungen vor. Die stadtweite Anpassung des LZA-Bestandes kann
jedoch nur sukzessive erfolgen.
Frage 8:
Stimmt der Senat mit mir überein, dass das Fehlen einer Fußgängerampel an der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße den Zielen der Fußgängerstrategie widerspricht und es zu riskanten Überquerungen
von Bürgerinnen und Bürgern kommt, die u.a. den ZOB erreichen wollen und die Nutzung der
Passerelle ablehnen.
Wann wird es zu einem Umbau des Kreuzungsbereichs und dem Einbau einer Fußgängerampel kommen?
Ist diese Maßnahme im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt?
Antwort zu 8:
Möglichkeiten zum Umbau der lichtzeichengeregelten Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße
– Masurenallee, welche auch den Interessen der zu Fuß Gehenden entsprechen,
werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Im Vorfeld wurde für eine sichere Querung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) im
nördlichen Bereich des Messedamms eine LZA für zu Fuß Gehende eingerichtet.
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ampeln in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

Wie viele #Lichtsignalanlagen (#Ampeln) gibt es in Berlin aktuell und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

Antwort zu 1:

Eine statistische Auswertung des Lichtsignalanlagen-Bestandes ist erst ab 2004 möglich:

Jahr Anzahl Lichtsignalanla- aen fLSA)
2004 1.951
2005 1.939
2006 1.972
2007 1.996
2008 2.013
2009 2.050
2010 2.072
2011 2.084
2012 2.091
2013 2.086
2014 2.093
2015 2.091
2016 2.101
2017 2.100
2018 2.111
2019 2.120

Frage 2:

Wie häufig sind Lichtsignalanlagen in den Jahren 2000 bis 2018 und wie häufig in diesem Jahr ausgefallen?

Antwort zu 2:

Eine statistische Auswertung der Totalausfälle von LSA ist erst ab 2007 möglich:

Jahr Anzahl der Totalausfälle bei LSA
2007 4.714
2008 4.543
2009 4.859
2010 4.947
2011 4.176
2012 3.620
2013 3.475
2014 3.060
2015 3.234
2016 3.241
2017 3.570
2018 3.844
2019 2.251

Frage 3:

Wie lange dauerten diese Ausfälle durchschnittlich in den einzelnen Jahren? Wie lange dauerte der jeweils längste #Ausfall im jeweiligen Jahr?

Antwort zu 3:

Eine statistische Auswertung der Behebungsdauer von Totalausfällen von LSA ist erst ab 2010 möglich:

Jahr
Durchnittliche l Behebunasdauer (h)
ängste Behebungsdauer (h)
2010 10:27 2.552:43
2011 7:08 712:07
2012 6:01 1.215:23
2013 7:19 902:27
2014 6:10 745:31
2015 6:12 941 :57
2016 6:28 837:34
2017 6:54 381 :18
2018 6:34 342:16
2019 7:23 191:36

Grundsätzlich sind LSA bei einem #Totalausfall innerhalb von 24 Stunden wieder in Betrieb zu nehmen. Dieses wird in der Regel eingehalten.

In den Fällen, bei denen zur Wiederinbetriebnahme der LSA ein Provisorium gestellt wird ,
z. B. weil ein Mast umgefahren wurde, läuft die provisorische Anlage innerhalb von 24 Stunden.
Die Störungsmeldung gilt aber erst dann als abschließend behoben , wenn die vorüberge­ hend durch das Provisorium ersetzte stationäre Anlage wieder in Betrieb genommen wird,
d.h. beispielsweise der neue Mast gesetzt wurde. Aus diesem Grund zeigt das System dort eine teils extrem lange Behebungsdauer der stationären Anlage an.

Frage 4:

Was sind die häufigsten Gründe für einen Ausfall von Ampeln?

Antwort zu 4:

Ausfälle von LSA werden am häufigsten durch den Ausfall von einzelnen Bauteilen, z.B. von Lampen bzw. LED-Einsätzen , durch Sachbeschädigung bzw. Verkehrsunfälle , durch eindringende Feuchtigkeit bei Regen oder durch Netzschwankungen verursacht.

Frage 5:

In wie vielen dieser Fälle – ggf. durch Schätzung zu ermitteln – wurde der Verkehr durch Handzeichenge­ bung durch Polizeivollzugsbeamte geregelt?

Antwort zu 5:

Erhebungen zu LSA-Ersatzregelungen sind erst seit 2005 meldepflichtig , so dass für die Jahre 2000 bis 2004 keine Daten vorliegen.
Im Zeitraum von 2005 bis 2018 wurden 25.124 Einsätze im Rahmen von Ersatzregelun­ gen für ausgefallene LSA gemeldet.

Berlin, den 16.08.2019 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei: Bedarfsgerechte Ampeln und Ampelschaltungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wie #senioren- bzw. #behindertenfreundlich erachtet der Senat grundsätzlich die #Ampelanlagen und
#Ampelschaltungen in Berlin?
Frage 2:
Inwiefern wurden die Bedürfnisse von Senioren bzw. Menschen mit (Seh-)Behinderungen in die
Überlegungen des Senats zur Ampelschaltung mit einbezogen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Für die Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin wird besonderer
Wert auf die Einhaltung der Anforderungen der #UN-Behindertenrechtskonvention gelegt.
Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und Ersatzbauten vollumfänglich
behindertengerecht ausgestattet (#Bordabsenkungen, #taktile Platten, #akustische und
#vibrierende #Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen ausgestatteten
#Lichtsignalanlagen (#LSA) werden die Belange behinderter Menschen berücksichtigt.
Zusätzlich zu der grundsätzlichen Ausstattung bei Neu- und Ersatzbauten erfolgt im
Rahmen von Modernisierungen von LSA auch im Rahmen vorhandener Budgets ein
behindertengerechter Ausbau (BGA). Darüber hinaus erfolgt in Absprache mit dem
Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV Berlin) sowie den Bezirken auch
die Nachrüstung von bereits bestehenden Lichtsignalanlagen mit im Regelfall komplettem
behindertengerechtem Ausbau entsprechend des jährlich zur Verfügung gestellten
Budgets. Dabei werden auch Anfragen und Wünsche aus der Bevölkerung berücksichtigt.
2
Frage 3:
Wie viele Sekunden #Grünphase sollten im Idealfall pro Meter für Senioren bzw. Menschen mit
Behinderungen für das sichere Überqueren einer Straße berechnet werden, werden diese überall
eingehalten und ggf. bis wann ist vollständige Abhilfe geschaffen?
Antwort zu 3:
Die Regelungen für die Schaltung von LSA sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer in der bundesweit gültigen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)
formuliert. In Bezug auf den #Fußverkehr wird hier grundsätzlich nicht zwischen zu Fuß
Gehenden, Sehbehinderten oder Seniorinnen und Senioren unterschieden. Allerdings wird
hinsichtlich der #Räumgeschwindigkeiten neben dem Regelwert von 1,2 Meter pro Sekunde
(m/s) eine Varianz zwischen 1,0 m/s und 1,5 m/s als Berechnungsansatz zum Verlassen
der Verkehrsfläche (mit Verkehrsfläche ist hier die Länge der #Fußgängerfurt von Bord zu
Bord gemeint) zugelassen.
In den 1990er Jahren ist bei dieser Berechnung für Sehbehinderte grundsätzlich eine
Geschwindigkeit von 1,0 m/s angesetzt worden, was aber seitens des Blindenverbandes
als diskriminierend kritisiert und seit Anfang der 2000er Jahre daraufhin wieder
zurückgenommen wurde.
In Bezug auf Seniorinnen und Senioren sind in der Nähe von Seniorenheimen
grundsätzlich Räumgeschwindigkeiten von 1,0 m/s als Räumgeschwindigkeit für zu Fuß
Gehende bei der verkehrstechnischen Berechnung des Räumvorgangs verwendet
worden. Dies trifft auch auf LSA zu, die im Zuge der Schulwegsicherung installiert wurden.
Diese Räumgeschwindigkeiten sind Grundlage für die Ermittlung der Räumzeiten und
bestimmen die Zeitdauer, die nötig ist, um die gesamte Furt der Länge nach abzulaufen.
Dieser Zeitbedarf wird als Schutzzeit nach Ende der Grünzeit in jedem Signalprogramm
bis zum Start der an der Haltlinie wartenden Fahrzeuge grundsätzlich eingehalten.
Die eigentliche Grünzeit der Fußverkehrssignale ist ihrer Dauer nach nicht zur
vollständigen Querung der Straße vorgesehen. Die RiLSA orientiert sich hier bei
Einzelfurten am Erreichen der Hälfte der Querungsdistanz, bei Folge- oder Doppelfurten
an der Hälfte der zweiten Furt. In Berlin wird seit 2016 bei neuen oder überplanten
Anlagen diesbezüglich ein Anteil von zwei Dritteln der Einfachfurt eingehalten.
Grundsätzlich erfolgt die Schaltung der Blindenfreigabe in Berlin nur nach Anforderung
und wird durch Vibrationen am Anforderungstaster sowie ein akustisches Freigabesignal
vermittelt. Zum Auffinden der Anforderungstaster bzw. der Fußverkehrsfurt werden taktile
Signale von Signalgebern an den in der Regel mittig stehenden Masten ausgesendet. Mit
Einführung der neuen RiLSA 2015 und den darauf aufbauenden Vorgaben der
Verkehrslenkung Berlin seit 2016 wird in der Planung bei vorliegender Blindenanforderung
die vollständige Querung der angeforderten Furt innerhalb der Blindenfreigabezeit
gewährleistet. Die dabei zugrunde gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 1,0 m/s.
Der Abschluss der Überplanung aller 2.100 LSA in Berlin nach den Vorgaben seit 2016
kann nur in etwa an der LSA-Umsetzungsrate pro Jahr abgeschätzt werden. In Bezug auf
die von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eigenfinanzierten LSA-Projekte sind dies ca.
100 Anlagen pro Jahr. Hinzu kommen Projekte im Zusammenhang mit den
Verbesserungen in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie von
Radverkehrsprojekten sowie Maßnahmen, die mit dem Fußverkehrsabschnitt ins
Mobilitätsgesetz eingeführt werden sollen. Im Rahmen derer Realisierung werden die
3
schaltungstechnischen Randbedingungen angepasst und, sofern dies mit einem
baulichem Umbau einhergeht, der Einbau von Rillenplatten realisiert.
Frage 4:
Wie viele Ampeln müssen noch umgerüstet bzw. neu eingestellt werden? Bis wann soll dies geschehen,
welche Kosten sind dafür veranschlagt und welche Mittel bisher etatisiert? Bitte nach Bezirken auflisten.
Antwort zu 4:
Als Querungshilfe für Menschen mit Behinderungen dienen neben den akustischen
Signalen und gelben Tastern für die blinden und sehbehinderten Menschen auch die
Rillenplatten inkl. der Bordabsenkung auf 3 cm. Folgende Grafik zeigt eine entsprechende
Übersicht des aktuellen Umsetzungsgrades. Zu beachten ist, dass dort als BGA
ausgewertet wird, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile Signalgeber
verbaut sind (oder alle drei Elemente zusammen).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu 3 verwiesen.
Frage 5:
Wer ist für die Umrüstungen bzw. Neueinstellungen der Ampeln zuständig?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
von vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) zuständig. Im Rahmen des regulären
Bauprogramms (Neubau) von LSA ist ebenfalls die VLB zuständig, sofern die LSA auf ihr
Betreiben hin errichtet wird. Sofern Drittparteien (beispielsweise Investoren) eine neue
LSA bei der VLB beauftragen, so sind diese auch für die Beauftragung eines kompletten
BGA der entsprechenden LSA zuständig.
Frage 6:
An welche Stellen kann man sich bei Anregungen bzw. Beschwerden bzgl. der Ampelschaltung wenden und
wie viele Anregungen bzw. Beschwerden sind dort seit 2016 jährlich eingegangen?
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 133 69 52%
Spandau 155 108 70%
Steglitz-Zehlendorf 222 136 61%
Tempelhof-Schöneberg 235 112 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
4
Antwort zu 6:
Zuständig für die Schaltung von LSA ist die Verkehrslenkung Berlin. Diese nimmt daher
sowohl Beschwerden als auch Anregungen zur Verbesserung der Signalschaltungen
entgegen.
Statistische Auswertungen von eingehenden Bürgerbeschwerden werden seitens der VLB
nicht laufend erhoben. Seit 2018 sind aber differenziertere Aussagen begrenzt möglich:
Von den 498 im Jahr 2018 eingegangenen Bürger-Beschwerden bezogen sich 127 auf
Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende. Per 01.07.2019 liegen für das laufende Jahr
218 Bürgereingaben vor, wovon sich 31 auf Fußverkehrsthemen beziehen.
Frage 7:
In welchem Zeitrahmen und mit welchem Verfahren können nach einer Prüfung nutzergerechte
Anpassungen realisiert werden?
Antwort zu 7:
Ausführungstechnisch kommt ein Verfahren zum Einsatz, nach welchem seitens der VLB
eine entsprechende Aufgabenstellung formuliert wird, diese vom Generalübernehmer
Alliander Stadtlicht GmbH (ASL) bepreist wird, die VLB einen entsprechenden Auftrag
erteilt und ASL die entsprechende Umsetzung koordiniert. Zwar kann man pauschal
sagen, dass bezüglich des Zeitrahmens gemäß vertraglich vereinbarter Fristen mit dem
Generalübernehmer ASL
– im Falle von Softwareanpassungen mit einem Zeitraum von ca. 6-12 Monaten,
– im Falle von baulichen Anpassungen mit einem Zeitraum von ca. 12-24 Monaten
zu rechnen ist.
Jedoch ist hierbei zu beachten, dass auf Grund der Vielzahl bereits laufender
Bauvorhaben mit teilweise jahrelangem Planungsvorlauf dieser Zeitrahmen überschritten
werden kann. Hinzu kommt eine derzeit extrem ausgeprägte Knappheit straßenbaulicher
sowie planerischer Kapazitäten bei den entsprechenden Fachfirmen sowie in vielen Fällen
eine Überschneidung mit Bauvorhaben anderer Bauträger, welche eine Umsetzung
behindern bzw. verzögern können.
Frage 8:
Inwiefern gibt es oder sind besondere Fußverkehrsregelungen geplant, z.B. in der Nähe von Senioren- oder
Behinderteneinrichtungen, wo vermehrt Gruppen bzw. geheingeschränkte Personen die Straße überqueren
müssen?
Frage 10:
Inwiefern gibt es konkrete Pläne vonseiten des Senats, inklusive Zeit- und Mittelansatz, um Berlin mit Blick
auf die demografische Entwicklung sicherer für Senioren, aber auch für Menschen mit (Seh-)Behinderungen
zu machen?
5
Antwort zu 8 und zu 10:
Mit dem im Juli 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz (MobG) hat das Land Berlin eine
wichtige Grundlage geschaffen, um den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr)
nachhaltig zu stärken. Den schwächsten Verkehrsteilnehmenden kommt somit eine
besondere Rolle zu, so dass dem Ziel, Menschen in Berlin bequeme, sichere, zuverlässige
und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen, Rechnung getragen wird.
Das Gesetz ist in unterschiedliche Abschnitte eingeteilt. Abschnitt 1 befasst sich mit
verkehrsmittelübergreifenden Zielen. Dort ist u.a. das Thema der Verkehrssicherheit mit
der „Vision Zero“ verankert. Dieser wichtige Grundsatz, der selbstverständlich auch für
Seniorinnen und Senioren sowie für und Menschen mit (Seh-)Behinderungen gilt, ist in
§ 10, Absatz 1 MobG festgehalten.
Grundsätzlich gilt mit dem geplanten Fußverkehrsabschnitt, dass alle Wege in der Stadt
fußverkehrsfreundlich sein sollten. Dazu kategorisieren und priorisieren die Bezirke
zukünftig gemeinsam mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung
Fußverkehrsnetze. Bei der Priorisierung werden im Sinne der vorausschauenden Planung
unter anderem unterschiedliche Wege- und Aufenthaltszwecke sowie unterschiedliche
Nutzergruppen berücksichtigt (§ 54 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr im
Mobilitätsgesetz).
Nutzende verschiedener Hilfsmittel, wie zum Beispiel Blindenstöcke, Rollstühle oder
Rollatoren, haben unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an Querungsstellen. So
benötigen seheingeschränkte Personen eine eindeutig ertastbare Unterscheidung
zwischen Straße und Gehweg, während Nutzende von Rollatoren und Rollstuhlfahrende
einen möglichst ebenerdigen Übergang benötigen. Um diese unterschiedlichen
Bedürfnisse zu berücksichtigen, können beispielsweise Bordabsenkungen mit
unterschiedlichen Höhen eingerichtet werden. Bei dieser Lösung können rollende
Hilfsmittel über eine sehr niedrige Schwelle oder Nullabsenkung fahren, während
seheingeschränkte Personen mittels taktiler Führung zum höheren Bord geleitet werden.
Dadurch werden die unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt, die sich infolge der
Nutzung verschiedener Hilfsmittel ergeben (§ 55 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr
im Mobilitätsgesetz).
Bereits seit dem Jahr 2001 existiert im Land Berlin ein Bauprogramm zur Errichtung von
Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen. In den
vergangenen Jahren wurden in diesem Zusammenhang den Bezirksämtern im Land Berlin
finanzielle Mittel für den Bau von Querungshilfen von der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Standortvorschläge können von den
Bezirksämtern, Bürgerinnen und Bürgern, schulischen Einrichtungen oder sonstigen
Institutionen an die Hauptverwaltung herangetragen werden. In einem abgestimmten
Verfahren werden diese überprüft und nach positivem Bescheid vom Baulastträger
errichtet. Der Prozess ist fortlaufend. Gleiches gilt für das Bordabsenkungsprogramm. Ziel
dieses Programmes ist es, den barrierefreien Ausbau voranzutreiben.
Politisch und rechtlich sind die Grundsteine für eine sichere Mobilität, auch vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung, gelegt. Die Umsetzung kann umso besser
gelingen, je umfangreicher die Landes- und Bezirksebene personell und finanziell
ausgestattet sind.
6
Frage 9:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, die Ampelschaltungen in Berlin grundsätzlich mehr an den
Bedürfnissen von Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen auszurichten?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Lautstärkenregelung der taktilen Signale zum verbesserten Auffinden der
Anforderungstasters befindet sich zur bedarfsgerechten Aussteuerung des Tonsignals ein
Smartphone-App-basiertes System eines Blindensignal-Herstellers in der Vorbereitung auf
eine Testphase.
Ferner sind Testaufbauten zur Erfassung des Fußverkehrs in Vorbereitung, um die
Querungsmöglichkeiten der zu Fuß Gehenden zu optimieren.
Berlin, den 10.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Mehr Tempo 30-Zonen oder doch lieber mehr Grüne Wellen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Entwicklung der #Schadstoffbelastung seit der Einführung der Tempo #30-Zonen
am Tempelhofer Damm, der Leipziger Straße, der Kantstraße und der Potsdamer Straße?
Antwort zu 1:
Die Auswertung der Daten des Untersuchungskonzeptes zur #lufthygienischen und
verkehrlichen Wirkung von Tempo 30 am Tempelhofer Damm, in der Leipziger Straße, der
Kantstraße und der Potsdamer Straße ist umfangreich und deshalb auch noch nicht
abgeschlossen. Eine Bewertung der Wirksamkeit von Tempo 30 bei gleichzeitiger
Verkehrsverstetigung liegt somit noch nicht vor.
Frage 2:
Stimmen Presseberichte, nach denen in diesen Bereichen zeitgleich grüne Wellen eingeführt wurden?
Antwort zu 2:
Grundsätzlich werden in Berlin die #Lichtsignalanlagen (#LSA) auf durchgehenden
Straßenzügen koordiniert geschaltet mit dem Ziel, den Verkehr so gut wie möglich fließen
zu lassen. Mit Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung einer reduzierten
zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Tempelhofer Damm, in der Leipziger Straße,
Hauptstraße, Potsdamer Straße und in der Kantstraße sind die bestehenden Programme
der Lichtzeichenanlagen (LZA) angepasst worden. Entsprechend wurden auch die bereits
bestehenden „#Grüne Welle“-Schaltungen auf die veränderte
#Koordinierungsgeschwindigkeit angepasst.
Grundsätzlich ist es aus mathematischen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich, eine
sogenannte „Grüne Welle“ in beiden Fahrtrichtungen zu schalten. Zudem ergeben sich
2
zusätzliche Einschränkungen für das Funktionieren einer „Grünen Welle“ beispielsweise
durch LSA mit Fußgänger-Sofortanforderungen oder LSA mit #ÖPNV-Beschleunigung.
Frage 3:
Wie kann der Senat eventuelle positive Effekte hinsichtlich der Schadstoffbelastung in Tempo 30 und Grüne
Welle unterscheiden?
Antwort zu 3:
Eine eindeutige Unterscheidung der lufthyienischen Effekte, die auf Tempo 30 oder auf
eine so genannte „Grüne Welle“ zurückzuführen sind, ist nicht möglich. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, dass die Lichtsignalanlagen vor Einführung der Tempo-30-Anordnung
auf eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h, nach Einführung der Tempo-30-Regel auf
eine Regelschwindigkeit von 30 km/h optimiert worden sind. Zudem wird über
kontinuierliche Verkehrszählungen der Verkehrsfluss beobachtet, der in die Auswertung
der Daten des Untersuchungskonzeptes zur lufthygienischen Wirkung von Tempo 30
einfließen wird.
Frage 4:
Gibt es Pilotprojekte, ausschließlich Grüne Wellen ohne Tempo 30-Zonen in bestimmten Bereichen
einzurichten, um die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
Frage 5:
Gibt es Pilotprojekte, ausschließlich Tempo 30-Zonen ohne Grüne Wellen in bestimmten Bereichen
einzurichten, um die Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung zu ermitteln? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4 und 5:
Derzeit gibt es keine Pilotprojekte, in denen das Ziel verfolgt wird, die Wirkung von Tempo
30 auf die Luftqualität bei nicht koordinierten Lichtsignalanlagen zu bestimmen. An den
Messstationen, die an Straßenabschnitten positioniert sind, an denen eine
Geschwindigkeitsbegrenzung entweder von 30 km/h (beispielsweise an der
Schildhornstraße in Steglitz-Zehlendorf) oder von 50 km/h (beispielsweise an der
Frankfurter Allee in Friedrichshain-Kreuzberg) herrscht, werden seit Jahren die
Luftschadstoffwerte bei optimierter Lichtsignalanlage gemessen. Es erscheint nicht
sinnvoll, diese Optimierung innerhalb eines Pilotprojektes aufzugeben.
Frage 6: fehlt
Frage 7:
Welche Tempo 30-Zonen sind als nächstes geplant?
3
Frage 8:
Sind hier ebenfalls grüne Wellen vorgesehen, bitte mit Begründung?
Antwort zu 7 und 8:
Eine vollständige Liste der Straßenabschnitte, an denen Tempo 30 zur Verbesserung der
Luftqualität angeordnet wird, findet sich auf Seite 188 und 189 des Entwurfs der 2.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download/l
rp_entwurf_2fortschreibung.pdf).
An allen Tempo-30-Strecken werden die Lichtsignalanlagen an die neue
Geschwindigkeitsbegrenzung angepasst werden.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Straßenverkehr: Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Elementen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen sind aktuell installiert (bitte Auflistung nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell noch nicht mit #akustischen und/oder #taktilen Elementen ausgestattet
(bitte Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1 und 2:
Nachstehende Grafik gibt eine entsprechende Übersicht über die Anzahl der Lichtsignalanlagen
(LSA) pro Bezirk und wieviel davon keinen #behindertengerechten Ausbau (BGA)
aufweisen. Erläuternd ist hinzufügen, dass als kein behindertengerechter Ausbau gewertet
wird, wenn an der LSA weder Rillenplatten noch akustische noch taktile Signalgeber vorhanden
sind.
Anzumerken ist, dass Berlin mit rund 70% behindertengerecht ausgestatteten LSA im
bundesweiten Vergleich der Großstädte sehr weit vorn platziert ist.
2
Frage 3:
Wie viele Lichtsignalanlagen konnten seit 2014 jährlich mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet
werden?
Antwort zu 3:
Es konnten jährlich 20-25 LSA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen
Elementen ausgestattet werden.
Frage 4:
Bis wann ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine Nachrüstung aller Lichtsignalanlagen erreichbar?
Frage 5:
Wie kann aus Sicht des Senats die Nachrüstung beschleunigt werden? Welche Voraussetzungen müssten
dafür gegeben sein?
Antwort zu 4 und 5:
Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung.
In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären
Bauprogramms, welches jährlich bei 8 bis 12 LSA eine blindengerechte Aufrüstung
vorsieht, ca. 4 bis 6 weitere LSA blindengerecht ertüchtigen.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine Mittelerhöhung
um jährlich 1 Mio. Euro auf dann 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten
Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich zusätzlich zu den
o.a. 12 bis 18 plus 4 bis 6 LSA jährlich blindengerecht ertüchtigen. Sofern die jährliche
Mittelzuweisung von 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
künftig fortbestünde, könnten alle LSA in Berlin zügiger behindertengerecht ausgestattet
sein. Auch eine über den künftigen Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätgesetz mögliche
Verankerung von Planstellen für den Fußverkehr in den Bezirken kann zu einer weiteren
Beschleunigung beitragen.
Der nachträgliche behindertengerechte Ausbau einer LSA erfordert eine Überarbeitung
der LSA-Versorgung sowie einen Umbau der LSA mit einem größeren Anteil an Tiefbauarbeiten.
Einer kurzfristigen Umsetzung stehen deshalb insbesondere die begrenzten Kapazitäten
bei den jeweiligen Planern und Ausführenden im Wege, da der Markt bei diesen
Leistungen relativ klein ist und zudem derzeit aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben im
Land Berlin ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu beobachten ist, weshalb auch bei einer
weiteren Erhöhung der Finanzmittel nicht zwangsläufig eine wesentliche Erhöhung der
Nachrüstungsgeschwindigkeit zu erreichen wäre.
3
Eine rein rechnerische Aussage, wann eine Nachrüstung aller LSA erreichbar wäre, ist
deshalb nicht möglich.
Berlin, den 13.06.2019
In Vertretung
I n g m a r S t r e e s e
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + barrierefrei: Verkehrssicherheit für alle?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampeln), die der Straßenquerung von Fußgängern dienen, gibt es in Berlin?
Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 2:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 entwickelt? Aufgeteilt nach Bezirken.
Frage 3:
Wie viele dieser Ampeln verfügen über spezielle Strukturen für #blinde bzw. stark #sehbehinderte Menschen
(Vibration, akustisches Signal)? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Frage 4:
Wie hat sich deren Anzahl seit 2014 jeweils in den Bezirken entwickelt?
Antwort zu 1 bis zu 4:
Grundsätzlich dienen nahezu alle rund 2.100 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Berlin auch zur
Querung von Fußgängern. Der Bestand (Stand Juni 2018) an reinen Fußgänger-LSA und
die Ausstattung mit #Blindeneinrichtungen ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Zu den
vergangenen Jahren liegen keine auswertbaren Basisdaten vor.
2
Bezirke Fußgänger-LSA
davon
mit
Blindenanforderung
Charlottenburg-
Wilmersdorf 54 19
Spandau 34 23
Neukölln 32 20
Pankow 33 30
Friedrichshain-
Kreuzberg 29 17
Reinickendorf 25 9
Tempelhof-
Schöneberg 45 23
Steglitz-Zehlendorf 79 35
Treptow-Köpenick 26 19
Lichtenberg 31 27
Mitte 64 50
Marzahn-Hellersdorf 12 12
Summe 464 284
Frage 5:
Welche Neueinrichtungen derartiger Ampelanlagen für blinde/sehbehinderte Menschen sind bis Ende 2020
geplant? Differenziert nach Bezirken.
Frage 6:
Strebt der Senat eine 100%-ige Quote von derartigen „Blindenampeln“ in Berlin an, d.h. keine
Fußgängerampel ohne akustisches bzw. Vibrationssignal?
Frage 7:
Wenn ja, bis wann wird dieser Zustand erreicht sein?
Frage 8:
Wenn nein, weshalb nicht und welche Kriterien werden angewandt, ob eine Ampel entsprechend
ausgerüstet ist oder nicht?
Antwort zu 5 bis zu 8:
In Zusammenarbeit mit dem #ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin) werden ständig Ampelanlagen #nachgerüstet. Hierzu verweise ich auch auf die
Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17449 vom 9. Dezember 2015. Bereits 1998
hat sich der Senat verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei
auszustatten, auch mit einer blindengerechten Ausrüstung. Jährlich sind ca. 1 Million Euro
für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich
zusätzlich zu den Maßnahmen des regulären Bauprogramms ca. 8 bis 12 Anlagen
ertüchtigen. Hinzu kommen 3 bis 5 Anlagen jährlich über das reguläre Bauprogramm, so
dass etwa 15 Anlagen jährlich dazu kommen werden.
3
Frage 9:
Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verkehrssicherheit gerade für blinde bzw. stark
sehbehinderte Menschen zu verbessern, insbesondere angesichts der spezifischen Probleme, die durch
geräuschlose #Elektrofahrzeuge entstehen?
Antwort zu 9:
Elektrofahrzeuge sind üblicherweise nicht vollständig geräuschlos, sondern zeichnen sich
durch deutlich weniger Geräusche des Motors gerade bei sehr niedrigen
Geschwindigkeiten aus. Geräuschbestimmend sind bei Geschwindigkeiten ab 30 km/h
dann die Fahrgeräusche durch den Rollwiderstand. Derzeit liegen noch keine
Erkenntnisse zu höheren Unfallzahlen aufgrund der leiseren Motorengeräusche vor.
Aufgrund der skizzierten Problematik setzen sich Automobilkonzerne mit diesen Fragen
auseinander. Direkte Einwirkmöglichkeiten hat der Senat nicht.
Frage 10:
Welche Konsequenzen sieht der Senat für die Verkehrssicherheit von blinden / sehbehinderten Menschen
bei der Umsetzung #autonomer Fahrzeuge?
Antwort zu 10:
Die Wahrung bzw. Verbesserung der Unabhängigkeit von mobilitätseingeschränkten
Menschen (u.a. auch von Blinden und Sehbehinderten) stellt ein wichtiges Ziel bei der
Entwicklung von autonomen Fahrzeugen (AVF) dar. AVF sollten so konzipiert werden,
dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich bzw. nutzbar sind.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit für blinde und sehbehinderte zu Fuß Gehende sind
nach aktuellem Kenntnisstand keine besonderen Risiken zu erwarten. Bereits heute sind
automatisierte Fahrzeuge in der Lage, Fußgänger zu erkennen und entsprechend defensiv
(durch Bremsmanöver) zu reagieren, wenn sie in deren Fahrzeugsensorbereich eintreten.
Berlin, den 25.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradfreundliche Ampeln -„Grüne Welle für den Radverkehr“, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wo wurden die Modellprojekte der #Radverkehrsstrategie zur Fahrradfreundlichen Koordinierung von #Lichtsignalanlagen (#"Grüne Welle für den Radverkehr") bisher in Berlin umgesetzt?

Antwort zu 1:

Das #Modellprojekt wurde unter Federführung der Technischen Universität Berlin (TU) als Forschungsprojekt im Rahmen des Nationalen #Radverkehrsplans (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur -#BMVI-) mit Unterstützung des Landes Berlin durchgeführt. Das Projekt bestand aus zwei Phasen:

In der ersten Phase wurden auf insgesamt sechs Berliner Hauptverkehrsstraßen (Bernauer Straße, Hardenbergstraße, Uhlandstraße, Mühlenstraße, Müllerstraße, Wilhelmstraße) Möglichkeiten und Grenzen der #Radverkehrsbeschleunigung durch die Koordinierung von Lichtsignalanlagen (LSA) durch Verkehrssimulationen ermittelt.

In der zweiten Phase wurde durch einen #Pilotbetrieb in der #Uhlandstraße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Wirksamkeit der ausgewählten Maßnahmen und Erkenntnisse aus den Simulationen bestätigt.


Frage 2:

Nach welchen Kriterien wurden die Strecken ausgewählt?
 
Antwort zu 2:

Die Auswahl der Uhlandstraße für den Pilotbetrieb erfolgte,

•    da hier das Modellprojekt zeitnah umsetzbar war,
•    keine größeren Umbauvorhaben anstanden,
•    keine Konkurrenz zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besteht,
•    diese Radverkehrshauptroute eine Route mit starker Nachfrage bzw. hoher Bedeutung für den Radverkehr ist sowie
•    die geeigneten Knotenpunktsabstände ausweist.

Darüber hinaus hat das Land Berlin in der Belziger Straße bereits auf einer wichtigen Route für den Radverkehr durch verkehrstechnische Maßnahmen an den Lichtsignalanlagen erste Erkenntnisse zur Radverkehrsbeschleunigung gewinnen können.


Frage 3:

Wurden dazu Daten erhoben über die Verkehrsströme auf zwei Rädern, z.B. welche Radwege am meisten genutzt werden und wo Radfahrende wie schnell fahren können? Sind weitere Projekte zu Datenerhebungen in dieser Art geplant, die die "Verkehrssteuerung vor Ampeln optimieren"?

Antwort zu 3:

Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden Erhebungen der Verkehrsstärken im Kfz- Verkehr, im Radverkehr und im Fußgängerverkehr durchgeführt. Auf ausgewählten Teilabschnitten, der untersuchten Streckenabschnitte erfolgten zusätzlich Messungen zur Ermittlung der lokalen Fahrgeschwindigkeiten im Radverkehr. Die Messungen dienten der Ableitung der anzusetzenden Progressionsgeschwindigkeiten für den Aufbau der grünen Welle im Radverkehr.


Frage 4:

Nach welchen Geschwindigkeiten richten sich die Ampelschaltungen für die radverkehrsfreundliche „Grüne Welle“?

Antwort zu 4:

Im Rahmen des erwähnten Forschungsprojektes wurden Messungen im Berliner Stadtgebiet durchgeführt, Richtlinien ausgewertet und auch bereits durchgeführte Projekte in anderen Städten herangezogen. Es stellte sich dabei heraus, dass eine Geschwindigkeit von 20 km/h für die Radfahrenden im Durchschnitt anzunehmen ist.
Diese Geschwindigkeit liegt am oberen Ende der in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen angeführten Werte (16-20 km/h) und führt zu einer Harmonisierung der Geschwindigkeiten, sowohl bei den langsameren als auch bei den schnelleren Radfahrenden.


Frage 5:

Welche Ergebnisse haben die Modellversuche gezeigt, zum Beispiel in Bezug auf die Verstetigung von Radverkehrsflüssen?
 
Antwort zu 5:

Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes befindet sich in der Endredaktion. Die Ergebnisse können erst nach Freigabe durch das BMVI (voraussichtlich im Sommer) veröffentlicht werden.


Frage 6:

Wo wurden in den letzten drei Jahren, wenn neue Ampeln gebaut oder Signalprogramme geändert wurden, geprüft ob eine Grüne Welle für den Radverkehr möglich ist?

Antwort zu 6:

Es gab nach der Einrichtung einer Radverkehr-Grünen-Welle auf einem Teilstück in der Belziger Straße und dem TU-Projekt bislang keine weiteren Projekte zur Einrichtung von weiteren Grünen Wellen für den Radverkehr.


Frage 7:

Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat um Wartezeiten vor roten Ampeln für Radfahrerende und zu Fuß gehende möglichst gering zu halten?

Antwort zu 7:

Über die Auswahl weiterer Modellstrecken soll nach Vorlage des Abschlussberichts des Forschungsprojektes entschieden werden.

Die Wartezeit vor roten Ampeln ist darüber hinaus nur eines von vielen Kriterien zur Schaltung von Lichtsignalanlagen (LSA). Dieses Kriterium steht beispielsweise im direkten Gegensatz zur Forderung nach langen Grünzeiten für den Fußverkehr, da der Querverkehr (inklusive Radverkehr) zur gleichen Zeit Rot hat. Das Wartezeit-Kriterium kann somit nicht isoliert im Rahmen von zukünftigen Maßnahmen an LSA betrachtet werden.


Frage 8:

Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, auf Displays die verbleibenden Sekunden bis zum nächsten Signalwechsel für Radfahrende anzuzeigen, wie es Kopenhagen vormacht?

Antwort zu 8:

Eine Restzeitanzeige ist für LSA mit einem statischen Umlauf denk- und umsetzbar. Im Berliner Stadtgebiet wird jedoch vermehrt, auch zur Verbesserung des ÖPNV, der Einsatz verkehrsabhängiger Steuerungen forciert. Hierdurch können die Grünzeiten dem Verkehrsaufkommen individueller angepasst werden. Diese Flexibilität bedingt jedoch, dass die Schaltzeitpunkte variabel und sowohl Grünbeginn als auch Grünende einer Signalgruppe nicht exakt vorhersagbar sind. Eine Restzeitanzeige ist in diesen Fällen somit nicht möglich. Ferner wird insbesondere das Problem des Frühstartens gesehen.
Dieses Phänomen ist bei statischen Wechseln von Signalzeichen (Fußgänger kurz vor Kfz) auf Seiten des Fahrverkehrs bereits heute zu erkennen. Ein von der Ferne zu erkennender Countdown-Zähler würde das Phänomen verschärfen und gegebenenfalls zu
 
einer Reduzierung der Freigabezeiten zugunsten erhöhter (Sicherheits-)Zwischenzeiten führen. Dies würde dann jedoch die Leistungsfähigkeit aller Verkehrsteilnehmenden betreffen und das gewünschte Ziel konterkarieren.


Berlin, den 22.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Barrierearme Ampelanlagen, aus Senat

www.berlin.de

Frage:

Wie viele #Lichtzeichenanlagen sind, aufgegliedert nach Bezirken, derzeit nicht #barrierearm, bzw. mit Signalanlagen für #Sehbehinderte ausgestattet?

Antwort:

Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff

„Barrierearme Ampelanlagen“ die zusätzliche Ausrüstung von #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit akustischen Signalgebern für #blinde und #sehbehinderte Mitmenschen gemeint ist. Eine Übersicht, an welchen LSA die #Borde für #Gehbehinderte abgesenkt sind, liegt dem Senat nicht vor.

Bezirk

LSA-Anlagen gesamt

mit akustischen Signalgebern

ohne akustische Signalgeber

Charlottenburg-Wilmersdorf

282

113

169

Friedrichshain-Kreuzberg

164

82

82

Lichtenberg

112

93

19

Marzahn-Hellersdorf

104

88

16

Mitte

302

199

103

Neukölln

132

71

61

Pankow

148

129

19

Reinickendorf

135

42

93

Spandau

156

72

84

Steglitz-Zehlendorf

223

101

122

Tempelhof-Schöneberg

236

87

149

Treptow-Köpenick

126

102

24

 

Gesamt

 

2120

 

1179

 

941

Berlin, den 16.05.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Beschleunigung des ÖPNV in Berlin – Busspuren und Vorrangschaltungen aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen („#Busspuren“) gab es zum 31.12.2016 in Berlin?
Antwort zu 1:
Bis zum 31.12.2016 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Gesamtlänge von ca. 102,3
Kilometern.
Frage 2:
Wie viele weitere Busspuren wurden bis zum heutigen Tag angeordnet und markiert? Wenn ja, in welcher
Länge und wo?
Antwort zu 2:
Seit dem 1.1.2018 wurde auf einer Länge von 175 Metern eine weitere Busspur in der
Berliner Straße (Bezirk Pankow) ab Hadlichstraße bis hinter Schulstraße eingerichtet.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Bussonderfahrstreifen in der üblichen
2
Form (Ausweisung durch Zeichen 245 Straßenverkehrs-Ordnung – StVO), sondern die
BVG-Busse dürfen im Rahmen einer erteilten Ausnahmegenehmigung die bereits
vorhandene, mit einer Sperrfläche abmarkierte Trasse, die von Straßenbahnen befahren
wird, mitbenutzen.
Frage 3:
Welchen Standard haben die bestehenden Busspuren hinsichtlich Breite und Benutzungsfreigabe für weitere
Verkehrsmittel z.B. Rad, Taxis, Busse im Gelegenheitsverkehr etc. (wenn unterschiedliche Standards, dann
bitte aufgeschlüsselt nach Streckenlängen)?
Antwort zu 3:
In der Regel haben die Bussonderfahrstreifen eine Breite von 3,00 m und werden zur
Mitnutzung für Radfahrende, Taxi, Krankenfahrzeuge sowie Busse im
Gelegenheitsverkehr freigegeben.
Frage 4:
Welche Weiterentwicklung der Beschleunigung des Busverkehrs mittels Busspuren ist vorgesehen (mit
welchen Standards, Längen und in welchen Zeiträumen)?
Antwort zu 4:
Die BVG hatte im Frühjahr 2017 ein ca. 100 km umfassendes Paket neuer bzw. zeitlich
auszuweitender Busspuren vorgeschlagen, die es im Rahmen der verfügbaren
Bearbeitungskapazität bei der Vekehrslenkung Berlin (VLB) abzuarbeiten gilt. Dazu wurde
zwischen BVG, Aufgabenträger und VLB zunächst eine Priorisierung vorgenommen, um
sich vorerst auf die Abschnitte zu konzentrieren, die bei wenig Aufwand hohen Nutzen für
den ÖPNV (Öffenlicher Personennahverkehr) versprechen. Die ersten
zusammengefassten Unterlagen für die Beurteilung von neu einzurichtenden Busspuren
sind der VLB im November 2017 übergeben worden. Derzeit wird nach einer Lösung für
die Erstellung von Bestandsplänen gesucht. Für Busspuren, bei denen die BVG lediglich
eine Ausweitung der Geltungszeiten vorgeschlagen hat, gibt es keinen zeitlichen Plan zur
Umsetzung.
Eine Benennung der konkreten Standards, Längen und Zeiträume ist daher derzeit nicht
möglich.
Frage 5:
An wie vielen #Lichtsignalanlagen gab es zum 31.12.2016 #Vorrangschaltungen für Busse und
#Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Es gab an ca. 850 Lichtsignalanlagen (#LSA) die Möglichkeit der Beeinflussung durch
Omnibusse und an 329 Anlagen Vorrangschaltungen für die #Straßenbahn.
Frage 6:
Wie viele davon waren zum 31.12.2016 in Betrieb bzw. wie viele waren außer Betrieb und warum?
3
Antwort zu 6:
Bus
Von den 850 Lichtsignalanlagen waren ca. 65 außer Betrieb. Die Ursachen können sehr
vielfältig sein.
Gründe dafür sind beispielsweise:
– Störungen bei der Funkübertragung:
o Umgebungsbedingungen, Abblocken oder Auslöschen von
Funktelegrammen
– Systemgründe:
o Nichtaussendung, Mehrfachaussendung oder Verschiebung von
Funktelegrammen. Gründe hierfür sind u.a. Mehrfachhaltestellen mit
unbekannter Halteposition, Behinderungen in Haltestellen (ordnungswidriges
Parken)
– Technische Gründe:
o Abarbeitungsfehler im Bordrechner des Fahrzeugs
o Fehler bei Funkgerät oder Antenne im Fahrzeug
o Fehler auf der Empfangsseite (Antenne, Kabel, Funkgerät etc.)
o Fehler in der Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (Einstellungen,
Konfiguration, Baugruppen)
o fehlerhafte Registrierung des BVG-Funknetzes durch das Funkgerät
o Telegrammauslöschung durch zu hohe Funklast im Gebiet bzw. hohe
Telegrammdichte
– Konzeptfehler
o Fehler in der Steuerungslogik
Straßenbahn
Von den 329 Anlagen waren 15 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 7:
Wie viele dieser Vorrangschaltungen sind derzeit noch außer Betrieb?
Antwort zu 7:
Bus
Die Anzahl der Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung hat sich bis heute auf ca. 895
erhöht. Derzeit befinden sich davon ca. 70 Lichtsignalanlagen außer Betrieb.
Straßenbahn
Aktuell sind 9 Anlagen nicht in Betrieb.
Frage 8:
Welche Vorrangschaltungen werden wann wieder oder zusätzlich in Betrieb genommen?
Antwort zu 8:
Die Wiederinbetriebnahme bzw. erstmalige Inbetriebnahme der Vorrangschaltung an
Lichtsignalanlagen ist ein stetiger Prozess.
4
In direkter Zusammenarbeit mit der VLB werden Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen neu eingerichtet, zur Verbesserung der Funktionalität Feinjustierungen
durchgeführt sowie einstmals gestörte Anlagen wieder in Betrieb genommen. Bei der
Straßenbahn gibt es aktuell für keine der unter zu 7 genannten LSA einen konkreten
Einschaltungstermin.
Frage 9:
Wie hat sich die #Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse und Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren in
Berlin entwickelt?
Antwort zu 9:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Mittlere Beförderungsgeschwindigkeiten:
Jahr Straßenbahn Omnibus
2013 19,2 km/h 19,4 km/h
2014 19,3 km/h 19,3 km/h
2015 19,0 km/h 19,4 km/h
2016 19,0 km/h 19,5 km/h
2017 19,0 km/h 19,5 km/h
Frage 10:
Welche Effekte werden durch die Weiterentwicklung der Busspuren und der Wiederinbetriebnahme bzw.
Neueinrichtung von Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen beim Bus- und Straßenbahnbetrieb erwartet?
Frage 11:
Welche weiteren Maßnahmen plant die „#Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des #ÖPNV und
wie ist deren Umsetzung vorgesehen?
Antwort zu 10 und 11:
Grundsätzlich dienen Maßnahmen wie Busspuren oder Vorrangschaltungen an
Lichtsignalanlagen dazu, Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und einen
geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Im Kern geht es dabei, die
Planbarkeit des Busverkehres mit einer zügigen Beförderungsgeschwindigkeit
sicherzustellen. Da Busse des ÖPNV in regelmäßigen Takten verkehren, führen
Störungen im Fahrtverlauf dazu, dass die geplanten Fahrzeiten nicht eingehalten werden
können. Busse verspäten sich dadurch, die vorgesehenen Abfahrtzeiten können nicht
mehr eingehalten werden, was die Fahrgäste an den Haltestellen als einen
unregelmäßigen Verkehr mit zu großen Abständen zwischen den einzelnen Abfahrten
einerseits und Pulkbildung von Bussen andererseits wahrnehmen.
Pünktlichkeit ist eine für die Bewertung dieser verlässlichen Fahrzeitplanung eingeführte
Qualitätskennzahl, die als Quote aussagt, in welchem Maße Fahrgäste ihre Fahrt zur
geplanten Zeit antreten können. Dazu werden die tatsächlichen Fahrdaten der Busse mit
den für den Fahrplan geplanten abgeglichen.
Wenn ein vorher gestörter Fahrtverlauf durch das Einrichten einer Busspur verlässlicher
wird, steigt auch die Pünktlichkeitsquote. Busspur und Vorrangschaltungen sind hierfür
sehr nützliche und wichtige Maßnahmen, aber weder die einzigen Mittel, noch allein
5
ausreichend. Es bedarf immer des Zusammenspiels von mehreren Maßnahmen entlang
des ganzen Fahrtweges, um insbesondere in verkehrsstarken Zeiten einen störungsfreien
und dadurch verlässlichen Busverkehr zu ermöglichen.
Für das Jahr 2018 hat sich die „Task Force Beschleunigung“ die Straßenbahnlinie M10
vorgenommen sowie die weitere Abarbeitung der Taskforceprojekte aus 2017. Hier sind
derzeit LSA-Optimierungen auf den Straßenbahnlinien M4 und M6 in der Umsetzung
sowie auf den Buslinien 136/236 und M27 in der Planung bzw. Umsetzung.
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Wie effizient waren neu eingerichtete Busspuren für die Busbeschleunigung?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entlang welcher Buslinien wurden in den vergangenen drei Jahren (2015, 2016, 2017) Busspuren neu eingerichtet? (bitte Angabe in Kilometer neu eingerichteter #Busspur sowie Angabe der betroffenen Buslinien).
Frage 2:
Welche Breite haben die neu eingerichteten Busspuren jeweils? Dürfen alle diese Busspuren auch durch den #Taxi- und #Radverkehr mit benutzt werden?
Antwort zu 1 und 2:
Entlang folgender Omnibuslinien und mit den benannten Streckenlängen und -breiten wurden in den Jahren 2015 – 2017 #Bussonderfahrstreifen eingerichtet und für die Mitnutzung folgender Verkehrsarten ebenfalls zugelassen:
2
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee (Umsetzung im Jahr 2015)
1. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 55 Meter (im nordöstlichen Stauraum vor Treptower Straße)
 Breite 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien M 41 und 171
2. Abschnitt:
 Länge der Busspur: 620 Meter (beginnend gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße)
 Breite 4,50 Meter vor Knotenpunkten 3,00 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinie M 41
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 270 Meter (beginnend an der Fußgänger-Ampelanlage in Höhe Hausnummer 59 bis vor Siemensstraße)
 Breite 4,30 Meter
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 106, 123
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße (Umsetzung im Jahr 2016)
 Länge der Busspur: 300 Meter (beginnend hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jeschke-Straße)
 Breite 4,30 m bis 4,35 m
 Mitbenutzung durch Radverkehr; Taxi, Krankenfahrzeuge und Busse im Gelegenheitsverkehr zugelassen
 BVG-Omnibuslinien TXL, 245
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
(Umsetzung im Jahr 2017)
Erprobung einer Trasse mit einer markierten Sperrfläche für den ÖPNV für Omnibus und Straßenbahn, welche nur durch die BVG mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf
 Länge der ÖPNV-Spur: 175 Meter (beginnend an der Einmündung Hadlichstraße bis hinter Schulstraße)
 vorerst befristet bis zum 30. Juni 2018
 Breite zirka 3,00 Meter
 BVG-Omnibuslinien 155, 250, 255, N 2, N 50 und Straßenbahnen M 1 und M 50
Im Bezirk Reinickendorf erfolgte im Jahr 2015 darüber hinaus auf dem Kurt-Schmacher-Damm zwischen Charles-Corcelle-Ring und Ausfahrt Kino L’Aiglon (0,810 km), zwischen
3
der Ausfahrt Kino L’Aiglon bis gegenüberliegend Ausfahrt Zubringer zur Autobahn (0,420 km) sowie zwischen dem Autobahnzubringer und der Überführung zur Autobahn A 111 (1,50 km) eine Ausdehnung der zeitlichen Gültigkeit der dortigen Abschnitte von Bussonderfahrstreifen auf den Zeitraum „Montag bis Freitag 6-18 Uhr“. Hiervon betroffen sind die Omnibuslinien M 21, X 21 und 128.
Frage 3:
Bei welchen der genannten neu eingerichteten Busspuren wurden gleichzeitig auch #Vorrangschaltungen bei #Lichtsignalanlagen eingerichtet?
Antwort zu 3:
An folgenden neuen Bussonderfahrstreifen wurden Vorrangschaltungen an Lichtsignal-anlagen eingerichtet:
Bussonderfahrstreifen Sonnenallee
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Hertzbergstraße -Treptower Straße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Roseggerstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Innstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Wildenbruchstraße-Erkstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Fuldastraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Weichselstraße,
 an der Lichtsignalanlage Sonnenallee/Pannierstraße.
Bussonderfahrstreifen Beusselstraße
an der Lichtsignalanlage Beusselstraße/Erna-Samuel-Straße – Sickingenstraße.
Bussonderfahrstreifen Invalidenstraße
Die Neubauten von Lichtsignalanlagen im Zuge des Straßenumbaus entlang der Invalidenstraße sehen zwar auch eine Bus-Berücksichtigung vor, sind aber in erster Linie auf den Betriebsablauf der Straßenbahnen abgestellt, welche in diesem Abschnitt zwischen Chausseestraße und Hauptbahnhof mehrfach den Kfz-Verkehr im Straßenraum queren.
Trasse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Berliner Straße (Pankow)
An der Lichtsignalanlage Breite Straße/Berliner Straße war bereits vor Einrichtung der ÖPNV-Spur eine verkehrsabhängige Steuerung vorhanden, welche im Zuge der Maßnahme nicht angepasst werden musste. Der abmarkierte Gleisbereich wurde lediglich um etwa 20 Meter verlängert.
4
Frage 4:
Welche Veränderungen hinsichtlich der durchschnittlichen #Reisegeschwindigkeit der Buslinien bzw. der Reduzierung von aufgetretenen Verspätungen konnten durch die Einrichtung dieser Busspuren verzeichnet werden?
Antwort zu 4:
Da die Länge der Busspuren nur einen kleinen Abschnitt der Gesamtlänge der Linien umfassen, ist deren Wirkung nicht in einer Veränderung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit der Buslinien ablesbar. Die Bussonderfahrstreifen reduzieren den tatsächlichen #Fahrzeitbedarf auf dem jeweiligen Abschnitt, auf dem diese eingerichtet worden sind.
Angaben zur Veränderung von durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten liegen für den im Oktober 2015 eingerichteten Bussonderfahrstreifen in der Sonnenallee im Teilabschnitt von gegenüberliegend Schönstedtstraße bis Pannierstraße vor: Hier konnte dort die tatsächliche Fahrzeit der Linie #M41 im Juni 2017 gegenüber Juni 2015 um durchschnittlich 17 Sekunden pro Fahrt reduziert werden.
Darüber hinaus konnte durch die Einrichtung der Bussonderfahrstreifen in der Beusselstraße von Lichtsignalanlage Beusselstraße (Nr. 59) bis vor Siemensstraße sowie in der Invalidenstraße von hinter Alt-Moabit bis vor Clara-Jaschke-Straße die tatsächliche Fahrzeit in diesen Abschnitten der Linien #TXL, #106 ,#123 und #245 im Februar 2018 gegenüber der Fahrzeit im Februar 2016 um durchschnittlich 20 bis 51 Sekunden (Invalidenstraße) bzw. 45 bis 90 Sekunden (Beusselstraße) pro Fahrt reduziert werden.
Die #ÖPNV-Spur in der Berliner Straße in Pankow wurde erst im Dezember 2017 eingerichtet. Eine Bewertung der Wirkung ist auf Grund des seither verstrichenen kurzen Zeitraums der Maßnahme noch nicht möglich.
Alle Angaben basieren auf der Auswertung von Schultagen im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Berlin, den 03.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz