Bus + Straßenverkehr: Busspur am Brunsbütteler Damm zwischen Harbuger Weg und Magistratsweg, aus Senat

Frage 1:
Wer hat wann die Errichtung eines #Bussonderfahrstreifens auf dem #Brunsbütteler Damm zwischen
Harburger Weg und Magistratsweg angeordnet?
Antwort zu 1:
Die Maßnahme befindet sich noch in Prüfung und wurde daher noch nicht
angeordnet.
Frage 2:
Handelt es sich bei dieser Planung um eine durchgängige oder auf bestimmte Uhrzeiten und
Wochentage begrenzte #Busspur?


Antwort zu 2:
In Planung ist ein Bussonderfahrstreifen in der Zeit von Mo-Fr 6-20Uhr sowie Sa 9-
19Uhr.
Frage 3:
Welche Beschleunigung (in Minuten) verspricht sich der Senat für die einzige dort verkehrende
Buslinie #M32 auf diesen 300 Metern kurz vor der Stadtgrenze?
Antwort zu 3:
Die BVG hat zu dieser Frage folgende Antwort übermittelt:
„Entlang dem Brunsbütteler Damm verkehrt die Omnibuslinie M32. Die
Fahrtenanzahl beträgt in der Spitzenzeit 13 Fahrten pro Stunde und Richtung, es
werden aktuell täglich ca. 4.000 Fahrgäste befördert.
Um einer stetigen Verlangsamung der Linie M32 entgegenzuwirken, wurden bisher
verschiedene Beschleunigungsmaßnahmen durchgeführt. Beispielhaft sei hier der
Ausbau von Haltestellen sowie die Bevorrechtigung an #Lichtsignalanlagen (#LSA)
genannt.
Durch die BVG werden permanent die Fahrzeiten ihrer Buslinien analysiert und
bewertet.
Auf dem nur ca. 400 m langen Streckenabschnitt, von der Haltestelle Harburger
Weg bis zur Haltestelle Magistratsweg, sind trotz bereits erfolgter
Beschleunigungsmaßnahmen an LSA weiterhin hohe Verlustzeiten zu verzeichnen.
Als eine weitere Maßnahme zur Beschleunigung der M32 stellte die BVG einen
Antrag auf Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens (BSF).
Durch den BSF sollen, als ein weiterer Teilbaustein von
#Beschleunigungsmaßnahmen, die Verlustzeiten deutlich reduziert bzw. beseitigt
werden. Der BSF soll die Pünktlichkeit sowie Verlässlichkeit der Linie spürbar erhöhen
und damit die Attraktivität, als ein wesentlicher Baustein der Mobilitätswende,
steigern.
Die Verlustzeiten und damit das Beschleunigungspotenzial auf diesem 400 m
langen Streckenabschnitt beträgt, in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr,
durchschnittlich 39 Sekunden pro Fahrt.
Die absolute Spannweite und damit die des Beschleunigungspotenzials reicht
dabei bis zu 146 Sekunden Verlustzeit pro Fahrt.
Eine Reduzierung der Verlustzeiten in Verbindung mit weiteren
Beschleunigungsmaßnahmen im Linienverlauf der M32 würde zu einem deutlichen
Reisezeitgewinn für die 4.000 Fahrgäste pro Tag führen.“
Frage 4:
Wann und mit welchem Ergebnis hat eine Verkehrszählung stattgefunden, die die Beschleunigung
des Busverkehrs zu unterschiedlichen Tageszeiten belegt?
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Antwort zu 4:
Eine Verkehrszählung mit der erfragten Zielrichtung ist nicht erfolgt.
Frage 5:
Wie soll genau die bauliche Realisierung erfolgen (bitte um eine Planungsskizze), ist eine beidseitige
Busspur geplant oder erfolgt diese nur stadtauswärts?
Antwort zu 5:
Die Planung umfasst einen Bussonderfahrstreifen Richtung stadtauswärts ohne
bauliche Maßnahmen. Ein finaler Verkehrszeichenplan liegt noch nicht vor.
Frage 6:
Plant der Senat den ersatzlosen Wegfall der notwendigen mehr als 50 Parkplätze für die Anwohner
des Brunsbütteler Damms, ist die Wegnahme einer Fahrspur bei Erhalt der Parkplätze geplant
(Modell Kurfürstendamm) oder werden die Parkplätze verlegt und zu Parkinseln auf der
ausreichend vorhandenen Fläche stadtauswärts zwischen Radstreifen und Fahrbahn?
Antwort 6:
Der geplante Bussonderfahrstreifen befindet sich in Mittellage, so dass das Parken
am Fahrbahnrand in den markierten Parkflächen bestehen bleibt.
Frage 7:
Wo plant der Senat alternativ Parkplätze anzubieten, um Parksuchverkehr in den Wohnstraßen zu
vermeiden?
Antwort 7:
Auf dem Brunsbütteler Damm bleiben die Parkmöglichkeiten bestehen, daher sind
keine anderen Maßnahmen vorgesehen.
Frage 8:
Erfolgte eine Beteiligung der Anwohner und der Gewerbetreibenden dieses Streckenabschnittes,
um auch deren Interessen angemessen zu berücksichtigen, zumal es sich vielfach um
mobilitätseingeschränkte Kunden bei diesen Gewerbetreibenden handelt?
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Antwort zu 8:
Eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner läge in der Zuständigkeit des
Bezirks, ist jedoch obsolet, da es weiterhin Parkmöglichkeiten geben wird.
Frage 9:
Ist der Senat bereit, in einer Abwägung von Nutzen und Belastung seine Anordnung zu
überdenken?
Antwort zu 9:
Es ist bisher keine Anordnung erfolgt, die Planung der Maßnahme befindet sich
noch in Abstimmung.
Frage 10:
Wie bewertet der Senat den dadurch notwendigen Wegfall des Taxistandes am Brunsbütteler
Damm/Ecke Magistratsweg?
Antwort zu 10:
Der Taxenstand soll nicht wegfallen, sondern es erfolgt eine Verlegung durch die
bezirkliche Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der Innung des Berliner
Taxigewerbes.
Berlin, den 29.03.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de